Schulausfall, Minusstunden, kein Distanzunterricht NDS

  • Der Gipfel ist übrigens, dass wir natürlich seit Corona funktionierende Konzepte und auch die notwendige technische Ausstattung für Distanzunterricht haben und den seitdem auch immer durchgeführt haben, so dass kein Minusstunden angefallen sind - bis zum letzten Jahr, im letzten Sommer wurde Schulen im Sekundarbereich ausdrücklich und ohne irgendeine Erklärung der Distanzunterricht bei witterungsbedingtem Schulausfall untersagt.

    Steht das irgendwo?

  • keine Minusstunden gibt es nur, wenn man für den Tag eine individuelle Aufgabe von der Schulleitung übertragen bekommt, die außerhalb der allgemeinen dienstlichen Aufgaben jeder Lehrkraft liegt, also eine Zusatzaufgabe.

    Das steht da übrigens gar nicht.

    Es steht, dass die Lehrkraft auf Weisung der SL Aufgaben übernimmt. Was das für Aufgaben sind, ist nur in einem Beispiel benannt.

    Wenn die SL speziell für diesen Tag speziell diese Aufgabe anweist, die ich dann erledigen muss, ist das dann meine Aufgabe - und ich habe keine Minusstunden.

    Es gibt so unendlich viele Aufgaben, dass meiner SL immer etwas einfällt.

    Mit Arbeitszeiterfassung wäre es Homeoffice oder Gleitzeit.

  • ja. Wenn aber eine Person kommt, während 80% des Kollegiums zuhause bleibt und wegen nicht genug Kinder "umsonst" gekommen ist, ist es mehr als kleinlich, keine Aufgabe zu vergeben.
    Aber: ich bin in NRW, wir bekommen keine Minusstunden und ich laufe morgen sogar zur Schule, falls Kinder kommen und eine Notbetreuung gebraucht wird, also: Regelungen von Minus-Stunden betreffen mich doppelt nicht.

  • Der Schuldbegriff ist hier völlig daneben. Es handelt sich de facto um angeordneten Überstundenabbau. An unserer Schule werden andersherum immer wieder auch Lehrkräfte gesucht, die die Notbetreuung dann vor Ort gewährleisten. Diese erhalten natürlich auch keine Minderstunden, da sie auf Weisung der SL anderweitig tätig sind. Es steht den Kolleginnen und Kollegen frei, sich dafür zu melden.

    Finde ich nicht daneben, wenn ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, wie aber nicht in Anspruch genommen wird, dann ist das nicht mein Verschulden. Das ist nicht daneben, das ist normales Arbeitsrecht. Daher finde ich eure Verordnung sehr daneben.

    Ich bin froh, dass unsere Verordnung die Sache anders sieht.

  • Ne, aber „Sammlung aufräumen“‘ muss eh gemacht werden, ist also schon im Gehalt mit drin.

    Die ausgefallenen Stunden kommen auch nicht wieder zurück. Also man kann sich auch in der blödsinnigen Haltung selbst verarschen. Nicht du persönlich, sondern sein Bundesland.

  • Finde ich nicht daneben, wenn ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, wie aber nicht in Anspruch genommen wird, dann ist das nicht mein Verschulden. Das ist nicht daneben, das ist normales Arbeitsrecht. Daher finde ich eure Verordnung sehr daneben.

    Ich bin froh, dass unsere Verordnung die Sache anders sieht.

    1. Sind wir nicht im Arbeitsrecht.

    2. Hatte ich schon deutlich geschrieben, dass Kolleginnen und Kollegen sich regelmäßig melden und ihre Arbeitskraft vor Ort wie vorgesehen anbieten können.

  • Dass es vor Ort geschehen muss, ist deine Interpretation, Seph

    Es ist klug, das Personal der Schule an sicheren Orten arbeiten zu lassen, mit einem Unfall, weil jemand „vor Ort“ arbeiten soll oder will, ist niemandem geholfen.

    Davon abgesehen halte auch ich die Regelung mit den Minusstunden für falsch und kurzsichtig, es wird einmal mehr das Deputat benannt, die anderen Aufgaben aber nicht bedacht und nicht anerkannt oder in Beziehung gesetzt.
    Das Deputat verringert sich nicht, bei stetig steigenden außerunterrichtlichen Aufgaben.
    Fällt Unterricht aus, wird kleinlich aufgerechnet, als würde man als Lehrkraft außerhalb des Unterrichts nicht arbeiten.

  • 1. Sind wir nicht im Arbeitsrecht.

    2. Hatte ich schon deutlich geschrieben, dass Kolleginnen und Kollegen sich regelmäßig melden und ihre Arbeitskraft vor Ort wie vorgesehen anbieten können.

    Wie geschrieben, ich bin am Donnerstag dreimal auf dem Schulweg hingefallen und dankbar, dass ich mir nichts gebrochen habe.

    Vor Jahren habe ich mir mal bei Glatteis das Handgelenk gebrochen, Kollegen von mir Schultergelenk, Oberschenkelhals, der sich in der OP noch entzündet hat und Elle. Sie fielen teilweise monatelang aus.

    Es wird aktuell deutlich gewarnt, morgen früh auf die Straße zu gehen, auch um andere, die müssen, nicht zu gefährden und den Rettungsdienst zu belasten. Wir müssen hier zur Schule, hier findet Unterricht statt, aber dass du verlangst, dass Kollegen die Warnung ignorieren, wundert mich sehr.

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  • Es wird aktuell deutlich gewarnt, morgen früh auf die Straße zu gehen, auch um andere, die müssen, nicht zu gefährden und den Rettungsdienst zu belasten. Wir müssen hier zur Schule, hier findet Unterricht statt, aber dass du verlangst, dass Kollegen die Warnung ignorieren, wundert mich sehr.

    Nein, das habe ich explizit nicht verlangt!

    Ich habe geschrieben, dass die Kolleginnen und Kollegen die freie Wahl haben: entweder sie tauchen in der Schule auf (wie eben grundsätzlich für Arbeitnehmer und Beamte vorgesehen, das Wegerisiko liegt nun einmal bei den Beschäftigten) und sind auf Weisung der Schulleitung dort tätig oder sie bleiben auf eigenen Wunsch aus Sicherheitsgründen zu Hause und bummeln Überstunden ab. Es ist super, dass es diese Wahlmöglichkeit gibt.

    Was halt nicht funktioniert (auch in der freien Wirtschaft nicht): Zu Hause bleiben und die Stunden angerechnet bekommen.


    PS: Ich bleibe heute persönlich aus Sicherheitsgründen zu Hause und bummle Überstunden ab...davon habe ich mehr als genug. Ich werde dementsprechend ganz ohne schlechtes Gewissen einen schönen Vormittag mit meinen Kindern verbringen und explizit nicht arbeiten.

  • Das funktioniert auch, je nachdem, was der SL für Aufgaben vergibt.

    Ok, das stimmt. Es mag ganz vereinzelte Aufgaben außerhalb der normalen Tätigkeit geben, die alternativ zu Unterricht an dem Tag zusätzlich wahrgenommen werden können.

  • Was halt nicht funktioniert (auch in der freien Wirtschaft nicht): Zu Hause bleiben und die Stunden angerechnet bekommen.

    Natürlich funktioniert das. Es gibt in vielen Berufen der freien Wirtschaft genug Arbeit, die man von zuhause aus erledigen kann. So, wie auch bei Lehrkräften. Die Erbringung von Arbeitsleistung ist auch bei Lehrkräften nicht an einen bestimmten Ort gebunden.

  • Ich bleibe heute persönlich aus Sicherheitsgründen zu Hause und bummle Überstunden ab...davon habe ich mehr als genug.

    Das ist schön für dich, dass es bei dir klappt und du dann keine Verpflichtungen hast, also wirklich einen freien Tag nimmst.

    Bei anderen ist es anders.

    Das beginnt damit, dass als „Überstunden“ nur die Deputatsstunden gezählt werden, nicht aber die anderen Aufgaben.
    Hast du Springsstunden, da du Entlastungsstunden hast oder am größeren System arbeitest, hast du die Möglichkeit in diesen Deputat-Plusstunden aufzubauen, andere nicht. Sie können ebenso die Minusstunden kaum abbauen, da sie den kompletten Stundenplan der SuS gesetzt sind. Vertretungssituationen und Zusatzaufgaben werden dann gar nicht gezählt, sind aber vorhanden und Mehrarbeit.

    Hast du am Tag des Unterrichtsausfalls wenige Stunden, fallen nur diese als Minusstunden an, bei anderen mehr. Arbeitest du an diesem Tag verpflichtend an Aufgaben, die zum allgemeinen außerunterrichtlichen Dienstgeschäft von Lehrkräften gehören, die aber bis St.Nimmerlein aufgeschoben werden müssten, sollen diese Aufgaben gezählt werden, sie sind angewiesen und damit Arbeit.
    Hat man also an dem Tag angewiesene Aufgaben, hat man nicht frei und damit auch keine Minusstunden.

  • Das Problem ist ein weitergehendes, da der Dienstherr eigentlich zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet ist, aber nur Unterrichtsstunden systematisch erfasst. Insofern gibt es viele Möglichkeiten Minusstunden zu erhalten, Plusstunden aber nur durch Unterrichtseinsatz, alle weiteren Tätigkeiten (Korrekturen, Sammlung aufräumen etc.) sind im Deputat bereits eingepreist (auch wenn die nirgendwo aufgeschlüsselt, sondern lediglich vom Dienstherren behauptet wird).

    Wem also seine Minderstunden nicht passen, kann dagegen vorgehen, weil die entsprechenden Erlasse und auch die Arbeitszeitverordnung Schule nicht den Anforderungen das ArbSchG und den entsprechenden EU-Verordnungen genügen. Das wird aber nur vor Gericht gehen, reine Widerspruchsverfahren schmettert der Dienstherr immer ab, da aus seiner Sicht ja alles tiptop ist.

  • Für Niedersachsen gilt, dass die "dienstlichen Aufgaben", die einem der Schulleiter überträgt, nicht an einen Ort gebunden sind. Also ist eine Tätigkeit im Home Office verbunden mit einer konkreten Aufgabe (z. B. Fortschreibung des schuleigenen Arbeitsplans oder des Beratungskonzepts) an Tagen wie letzten Freitag möglich und aus meiner Sicht auch sinnvoll. Wenn man als SL misstrauisch ist, kann man sich die Ergebnisse ja am Ende des Tages schicken lassen.

  • Bei unserer Oberschule wurde dieses Schuljahr beschlossen, dass wir während witterungsbedingten Schulausfällen morgens Aufgaben für die Schüler einstellen (per E-Mail oder im Aufgabenmodul), sodass sie zuhause üben können.

    Nun haben sich einige Kollegen am Donnerstag, Freitag und Montag ziemlich engagiert und mehrere Stunden vor dem Rechner gesessen, um den Schülern entsprechend zugeschnittene Aufgaben für zuhause umzugestalten (es kommt ja immer etwas auf das Fach an, ob man seinen eigentlich geplanten Unterricht auch einfach so für’s Homeschooling schicken könnte oder viel ändern muss, oder stumpf eine Buchseite aufgeben kann).

    Fakt ist: Dieser Aufwand wurde nicht berücksichtigt und wir haben alle Minusstunden bekommen. Der Personalrat bemüht sich um Gespräche mit der Schulleitung, aber die Stundenvergütung laut NSchG gilt ja nur für andere „Sonderaufgaben“ durch Anweisung der Schulleitung.

    Die Schulleitung argumentiert, dass nur Aufgaben ohne viel Aufwand gestellt werden sollten und dies zu den normalen Dienstpflichten gehöre. Es wäre ja kein Unterricht gewesen und keine Bewertung der Aufgaben erforderlich.

    Dennoch haben viele Kollegen an den drei Tagen morgens erst einmal eine ganze Zeit am PC gesessen und sehr bemüht Aufgaben erstellt.


    Meint ihr, wir sollten das nochmal mit dem Personalrat ausdiskutieren (oder beim Bez.PR nachfragen)?

    Wünschenswert wäre ja zumindest eine gewisse Anrechnungszeit (wobei das Problem wohl darin liegt, dass die Kollegen sehr unterschiedlich vorbereitet haben - je nach Stundenplan und Fach)…
    Oder lässt sich die Passage mit den „Sonderaufgaben“ sogar auch auf den Dienstbeschluss der Homeschooling-Aufgaben erweitern?

  • Wenn dieser Aufwand im Vorfeld durch die Schulleitung nicht eingefordert wurde, kann er auch nicht im Nachhinein berücksichtigt werden. Grundlage für die Unterrichtsgestaltung sind einerseits die curricularen Vorgaben und andererseits die arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen der Lehrkräfte. Nehmen wir an, es gäbe Arbeitszeitmessung: Dann könnte man auch nicht geltend machen, dass man für die Erstellung eines Arbeitsblattes 5 Stunden benötigte. Das würde als unverhältnismäßig gelten - übrigens auch in der Privatwirtschaft. Unterrichtsvorbereitung soll zielführend und zugleich zeitökonomisch sinnvoll passieren.

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