Wieso kommt die Frage nicht, WARUM reagiert das Kind so?
Die Frage stellt man sich durchaus….
Es gibt Elterngespräche, Beratungen mit Kolleg:innen, Förderschullehrkräfte, die man hinzuziehen kann … hier ging es bereits um eine Förderschule Lernen mit kleineren Klassen.
Es werden Maßnahmen abgestimmt und durchgeführt, die aber nicht immer zielführend sind.
Und dann?
Kinder mit derart extremem Verhalten, das durch die üblichen Maßnahmen nicht beeinflusst werden kann, benötigen sehr viel mehr Unterstützung dafür, damit sie vielleicht lernen, den Schulalltag zu bewältigen. Dafür braucht das Kind Therapie und eine enge Begleitung.
Im Rahmen der Therapie wird die Frage erörtert, warum das Kind dieses Verhalten zeigt. Ich kann als Lehrkraft Vermutungen entwickeln, diese an Eltern geben und um Abklärung bitten, psychologische Diagnosen kann ich nicht stellen und auch keine Therapien anbieten.
Im Allgemeinen muss in der Schule das Lernen für alle angemessen gestaltet werden - im Rahmen der Möglichkeiten, die jedoch begrenzt sind.
Ja, viele von uns wünschen sich eine andere Ausstattung, eine satte Personaldecke, Fachkräfte mit psychologische / therapeutischem Hintergrund in der Schule, um Inklusion besser umsetzen zu können. Aber das ist nicht im Ansatz vorhanden.
Und „im Allgemeinen“ bedeutet, dass es Ausnahmen gibt, z.B. Kinder, die noch nicht schulfähig oder jetzt gerade nicht beschulbar sind, Kinder mit komplexen Behinderungen. Hier werden Lösungen gesucht, die in der Regel an schulische Gutachten gebunden sind und entsprechend viel Vorlauf benötigen, bevor sie umgesetzt werden dürfen.
Es sollte für Lehrer und „Kollegen“ doch intellektuell möglich sein das Verhalten so auszurichten um mit dem Kind umzugehen?!
Wenn das Verhalten pathologisch ist, benötigt das Kind außerhalb der Schule therapeutische Hilfe.
Wir haben an unserer Schule Fortbildungen dazu durchgeführt, mit Psychologen, und Maßnahmen erörtert, die durchgeführt werden. Es gab aber auch eine klare Abgrenzung, wann es Lehrkräften nicht möglich ist, das Verhalten eines Kindes nachhaltig zu verändern, und wann psychologische Hilfe notwendig ist.
Hier sei auch die Frage erlaubt, WAS bringt es dem Kind wenn es nur zwei Stunden da ist?
Das Kind ist in der Gesamtsituation überfordert. Bei uns erfolgt zumeist nach einer längeren Therapie in einer Einrichtung (Tagesaufenthalt mit Beschulung) eine stundenweise Wiedereingliederung, um dem Kind den Wiedereinstieg zu erleichtern. Hier wird das Kind im Anschluss aber in die Tageseinrichtung verbracht und weiter therapeutisch begleitet.
Sind 2 Stunden erfolgreich zu bewältigen, wird der Zeitraum verlängert. So schaffen positive Erlebnisse den Übergang zum geregelten Schulbesuch. Teilweise geht damit das Einsetzen einer Schulbegleitung einher, sodass dem Kind eine zusätzliche Hilfe zur Verfügung gestellt wird.
Der Ausschluss vom Schulbesuch ist eine gravierende Maßnahme, die eine Schule nicht leichtfertig vergibt und nur mit bestimmten Verfahren vergeben kann. Diese sind im Schulrecht verankert und sie geben den Lehrkräften für bestimmte Situationen Handwerkszeug und Vorgehen an die Hand - sie sind also im pädagogischen Alltag verankert. Erläuterungen hierzu werden Eltern in der Regel im Gespräch erörtert, in jedem Fall aber auch bei jeder Maßnahme per Post zugestellt.