Wenn das Bundesland bekannt wäre, könnten Kolleg:innen aus dem gleichen BL schreiben, wie die Verfahren sind.
Bei einer nachhaltigen Störung würde es zu einem Ausschluss kommen. Dabei sollte die Schulleitung mit im Boot sein.
Als Lehrkraft musst du die Vorfälle dokumentieren, immerhin hat das Kind bereits eine I-Hilfe, das entbindet das Kinder aber nicht von Regeln und Pflichten.
Die Eltern müssen erreichbar sein. Vom Jugendamt/ Sozialamt wird jemand wegen der Finanzierung der I-Hilfe und der Hilfeplangespräche zuständig sein, den oder die man zum Runden Tisch hinzubitten kann. Dann wird in dem Gespräch festgesetzt, welche Maßnahme möglich ist … und ob im Notfall das Jugendamt/ die Polizei/ ein Notfall-Taxi (kostenpflichtig für Eltern) angerufen werden kann.
Gemeinsam mit der SL würde ich rote Linien ziehen und im Förderplanung festsetzen, wann das Kind den Klassenraum verlässt und wann es abzuholen ist.
Festlegen würde ich auch, welche Aufgaben im Nebenraum zu erledigen sind und was bei Verweigerung erfolgt.
Bereits vor solchen Maßnahmen erhalten SuS bei mir einen Rückmeldebogen, in dem die Mitarbeit und das Verhalten gespiegelt werden und der von den Eltern täglich/wöchentlich zu unterzeichnen ist (ggf. die Kopie, das Original verbleibt in der Schule), sodass transparent wird, was in der Schule vorfällt und dokumentiert ist, dass die Eltern in Kenntnis gesetzt sind.
Die nächste Frage wäre, wer für ESE-Fälle als Beratung hinzugezogen werden kann - auch zu deiner Beratung und Unterstützung.