Die CDU stellt derzeit in 10 (!) Bundesländern das Kultusministerium und auch wenn man im Einzelfall in die Regierungsprogramme schauen müsste, positionieren sie sich überwiegend unterstützend gegenüber dem Erhalt und der Ausweitung an sonderpädagogischen Schulformen.
Ja,
und die CDU steht zur Einhaltung der Menschenrechte und weiß, dass es für beeinträchtigte Kinder ein Recht auf Teilhabe gibt, die unterschiedlich umgesetzt wird.
Es gibt aber keine Bundesländer, wo vorab alle Kinder entsprechend getestet und auf Förderschulen überwiesen werden und auch in Bundesländern mit CDU/CSU-KuMi haben Eltern eine Schulwahl oder klagen ein, dass ihr Kind in die Regelgschule geht.
Das, was chilipaprika beschreibt, kommt hinzu: Erst mit einem "Status" können Kinder an etwaige Förderschulen wechseln - können, nicht müssen - und bis dahin - oder auch danach - verbleiben sie in der Regelschule. Dort ist man für die Beschulung zuständig, für die Beratung und auch für die Differenzierung sowie für das Erstellen der Gutachten - zumindest anteilig.
Dazu, das hat chili auch geschrieben, gibt es eine Menge weitere Gründe, warum Differenzierung oder eine besondere pädagogische Begleitung nötig werden kann. Das bilden Förderschulschwerpunkte gar nicht immer ab und nicht jedes dieser Kinder erhält den "Status", eine andere Schulform besuchen zu können. Die meisten bleiben in den Klassen.
Und ja, es gibt CDU/CSU-Kultusminister:innen in verschiedenen Ländern, davon weiß ich aber, dass einige sehr weit in der Umsetzung der Inklusion sind, z.B. Schleswig-Holstein, dastellbar z.B. auch über die geringe Exklusionsquote von 2,3 in SH und Berlin bei einer insgesamt bundesweit steigenden Förderquote. (Chantal Lepper, Vera Steinmann - Stautus quo: Inklusin an Deutschlands Schulen).
"„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen
mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem
ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom
unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender
Schulen ausgeschlossen werden.“ (UN-BRK, §24, Absatz 2a)"
Es bleibt ein Menschenrecht.