Beiträge von Moebius

    Wenn die Alternative 2 SEKI Kurse sind die mehr als unterirdisch im Verhalten gegenüber LKs sind und zu denen es bereits eine Vorgeschichte gibt… nicht.

    Du hast gerade geschrieben, dass der Kollegin angeboten wurde, Kurse abzugeben, was für mich weniger Unterrichtsverpflichtung bedeutet. Wer das ablehnt und anschließend eine Überlastungsanzeige wegen zu hoher Arbeitsbelastung stellt, schießt sich definitiv ein Eigentor.

    Die Abschlussarbeiten lagen da von Pause zu Pause, da muss niemand mit Schülern am Lehrerplatz im Lehrerzimmer rechnen. Daneben sind unsere Fächer, worin ebenfalls Prüfungen jeglicher Art lagern.

    Das Vertrauen muss da sein.

    Nein, muss es nicht und darf es auch nicht, vertrauliche Dokumente haben offen im Lehrerzimmer nichts zu suchen. Es ist sicher kein geeigneter Raum zum Nachschrieben, aber genau so gut kann ein Praktikant eine Stunde im Lehrerzimmer rumsitzen, der zufällig einen Cousin im Abijahrgang hat oder ein Elektriker irgendwas reparieren, dessen Neffe in deinem Kurs sitzt.

    Und bei aller Reserviertheit gegenüber Omnipräsenz moderner Technik ist es natürlich schwierig, wenn das Handy plötzlich weg ist, weil viele alltägliche Vorgänge heute darauf ausgerichtet sind, vom Bezahlen, über die Abrechnung der Beihilfe bis hin zum Vertretungsplan. Man mag das im Einzelfall verweigern oder umgehen, aber für die allermeisten Menschen ist die plötzliche Nichtverfügbarkeit genau so ein Problem, wie wenn der Schlüsselbund auf einmal weg ist. (Und das unabhängig von der Marke.)

    ich bin an eine an andere Oberschule gewechselt und staunte nicht schlecht, als man mir erklärte, ich müsste sämtliches Kopierpapier selbst besorgen und bezahlen. Ich wäre gern rückwärts wieder raus gelaufen.

    Dienstlich notwendige Kosten muss der Träger übernehmen. Bei zu kopierenden Arbeitsblättern kann man viel diskutieren, und als Lehrkraft hat man letztlich schlechte Karten, wenn auch die Schulleitung meint, die bräuchte man nicht, aber spätestens bei Klassenarbeiten gibt es ja nichts mehr zu diskutieren. Wie sieht es denn da bei euch aus?

    Möge euch ein Elternteil verklagen.

    Lehrkräfte handeln im Dienst stellvertretend für ihren Dienstherrn, juristische Mittel von Eltern sind im Regelfall gegen diesen zu richten, so lange die Lehrkraft nicht gerade Straftaten begeht. Von den Folgen fahrlässigen Handels sind Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit in der Regel freigestellt. Im Gegenzug kann und muss der Dienstherr gleichzeitig dafür sorgen, dass Lehrkräfte ihren Pflichten nachkommen.

    Herzlich willkommen zu einer neuen Runde von "In Berlin ist alles anders".

    Der TE hat eine rechtliche Frage gestellt und eine rechtliche Antwort bekommen. An der ändern weder undifferenziert Hinweise darauf, dass andere Dinge an anderer Stelle irgendwie doof sind, irgendwas, noch allgemeine Bockigkeit. Und gibt es Schulen, an denen ein schlampiger Umgang mit dienstlichen Pflichten von Lehrkräften und Schulleitung herrscht, erstaunlich ist allerdings immer wieder, wie selbstbewusst das Personal solcher Einrichtungen dann auftritt und meint, zu spät kommen und zu früh gehen wäre ihr althergebrachtes Recht und der Versuch das in Frage zu stellen, geradezu beleidigend.

    Wenn ich aus einer Stunde ausgeplant werde, weil ich aus nicht dienstlichen Gründen nicht da bin, wird das selbstverständlich als Minusstunde gezählt (von ganz wenigen Gründen, wie nur während Arbeitszeit möglichen und akut notwendigem Arztbesuch, abgesehen).

    Da brauch es kein neues Gesetz.

    In den meisten Fällen muss ja auch jemand als Vertretung einspringen, der dann natürlich eine Plusstunde bekommt.

    Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer, das ist bei Lehrkräften auch nicht anders als bei allen anderen Beschäftigten. Dass Arbeitszeit nicht als abgeleistet angerechnet wird, wenn man zu spät erscheint, ist rechtlich auch nicht zu beanstanden. Bei höherer Gewalt bleibt es dabei, in anderen Fällen (und dazu gehört auch, wenn ich mich auf eine bekannte Baumaßahme nicht einstelle und darum zu spät komme), kann auch bei Angestellten eine Abmahnung und bei Wiederholung die Kündigung erfolgen, bei Beamten entsprechende disziplinarrechtliche Maßnahmen.

    Letztlich ist es das "aber die armen Kinder"-Mantra, dass Lehrkräfte seit Jahrzehnten immer wieder über die eigenen Füße stolpern lässt, wenn es um Arbeitsbelastung geht. Als in Niedersachsen vor gut 10 Jahren die Arbeitszeit der Gymansiallehrkräfte erhöht werden sollte und ein Jahr lang deswegen tatsächlich keine Klassenfahrten stattgefunden haben und zwar koordiniert und sehr öffentlich, war das ein ausgesprochen wirksames Mittel. Nur dass diese Einigkeit bei Lehrkräften äußerst selten ist.

    Warum solche Infos in den Grundschulen ankommen, nicht aber in der SekI und bei den Schulbuchverlagen, begreife ich nicht.

    Bei uns gibt es enge Absprachen mit den Grundschulen und einen begleiteten Schulübergang, aber oft sind die Probleme einfach technisch-bürokratisher Natur:

    In Niedersachsen ist das schriftliche Dividieren seit dem jetzt in das Gymnasium eingetretenen Jahrgang nicht mehr Stoff der Grundschule, die SuS haben das nie gemacht, entsprechend dem Grundschulcurriculum, das seit einigen Jahren in Kraft ist. Dementsprechend hätte spätestens zu diesem Schuljahr ein angepasstes Curriculum für die Sek 1 in Kraft treten müssen. Ist es aber nicht. Die Fachkommissionen dazu tagen seit 3 Jahren, es gab massive Querelen und Streitereien, wohl bedingt durch Versuche der Einflussnahme aus der Politik (soweit man hört, ich bin nicht direkt beteiligt, man bekommt aber ein bisschen was über die Verbände mit). Im Ergebnis kommt ein neues Sek 1 Curriculum aktuell "wahrscheinlich zum Schuljahr 28". Die Schulbuchverlage veröffentlichen natürlich aktuell keine neuen Werke, wenn sie davon ausgehen müssen in 2 Jahren wieder auf neue Curricula anpassen zu müssen, die könnten wir auch gar nicht einführen, da wir Bücher 4 Jahre nutzen müssen.

    Wir stellen uns natürlich darauf ein und machen die Division dann bei uns vernünftig (faktisch haben wir sie vorher auch schon gemacht, weil man sich nie wirklich auf sie verlassen konnte), aber eigentlich müsste man den SuS am Ende von Klasse 4 aktuell eine Liste mit Dingen geben, die sie in der Grundschule nie gemacht haben, die das gültige Sek 1 Curriculum aber voraussetzt - bitte in den Sommerferien selbständig lernen, ist ja kein Problem, selbstorganisiertes Lernen ist sowieso die Zukunft.

    Natürlich wird überall geklaut, aber ich denke mit einem geklauten Handy kann man erstmal nicht viel anfangen, es sei denn man weiß, wie man es ohne Pin zurücksetzt.

    Selbst dann kannst du mit einem iPhone nichts anfangen, wenn man das über sein Apple-Konto als gestohlen meldet wird es über die Hardware-ID gesperrt und ist nutzlos.

    Diebstahl durch Kollegen fände ich schon sehr kurios.

    Im Lehrerzimmer halten sich nicht nur Lehrkräfte auf. In meinen 20 Jahren gab es bei uns eine Hand voll Diebstähle im Lehrerzimmer, mir sind einmal 100€ aus dem Portmonee gestohlen worden, das ich leichtsinnigerweise in der Manteltasche an der Garderobe gelassen hatte.
    Ein Diebstahl ist aufgeklärt worden, das war jemand, der über mehrere Wochen als Gast bei uns war.

    Diese Bürokratie ist doch echt ein Anreiz nur mit Bargeld zu arbeiten.

    Diese Bürokratie gibt es nicht, das ganze Verfahren ist völlig überflüssig, wenn man es nicht aus Prinzip machen möchte.

    Arbeitnehmer können Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit einfach direkt in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und davon pauschal 20% als Kosten ansetzen, man muss lediglich wissen, wie viel man im jeweiligen Jahr überwiesen bekommen hat, das und den 20%tigen Abzug an der entsprechenden Stelle in der Steuererklärung eintragen und fertig.

    Wenn Fahrten Pflicht sind, ist die Nichtteilnahme ein Verstoß gegen die Schulpflicht, der auch entsprechend sanktioniert werden sollte. Darum sollte sich aber die einzelne Lehrkraft keine Gedanken machen müssen, die muss das weiter geben und dann sollte es in der Schule einen konsequenten Umgang mit Schulpflichtverstößen geben.

    Dass Schülerverhalten zunehmend problematisch und herausfordernd ist, ist kein Argument gegen die genannten Vorschläge, sondern erst recht eines dafür. Dass damit nicht alle Probleme gelöst werden, ist auch klar.

    Wenn das Verhalten eines Kindes nicht mehr normal unruhig ist, sondern die Grenze zum klinisch behandlungsbedürftigen überschreitet, muss man auch das klar kommunizieren und notfalls auch Entscheidungen treffen, die einem selber nicht leicht fallen (Kind aus dem Unterricht ausschließen bis hin zur einseitigen Einleitung eines Feststellungsverfahrens zum Förderbedarf).

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