Beiträge von Moebius

    Es gab in diesem Forum mal den "Daumen runter" Emoji. Der ist damals abgeschafft worden, mit der Begründung, er werde als negativ abwertend wahrgenommen und sei der Diskussionskultur abträglich. Meiner Meinung nach ist das nach hinten los gegangen.

    Ersatzweise benutzt man für den gleichen Zweck jetzt entweder den Lach-Smily oder den "Verwirrt", was je nach Kontext oft auch eben Widerspruch zum Ausdruck bringt, zusätzlich schwingt aber oft noch Häme oder Abwertung mit, oder es wird zumindest so wahrgenommen. Da wäre mir oft ein sachlicher "Daumen runter" lieber.

    (Und bevor jemand auf die Idee kommt: alles abschaffen ist auch nicht die Lösung, es sollte auch schon möglich sein Widerspruch zum Ausdruck zu bringen und wer polarisierend schreibt, muss es auch mal aushalten, denn es viele Daumen nach unten gibt.)

    Auch wenn unserer Infrastruktur in vielen Teilen marode ist, gibt es in Deutschland keine Verkehrsbrücken, die durch marschierende Menschen in Resonanz angeregt und zum Einsturz gebracht werden können. Das Grundproblem ist seit vielen Jahrzehnten bekannt und wird baulich berücksichtigt, zB durch Schwingungsdämpfer. Tacoma-Narrows behandle ich seit Jahren im Unterricht, sie ist ein Beispiel dafür, dass das durch Marschieren eben nicht möglich ist, wer die Bilder mal gesehen hat, weiß, dass die Schwingungen vor dem Kollaps weit jenseits dessen war, wo sich noch Menschen auf der Brücke halten, geschweige denn marschieren, konnten. Ich weiß, dass die Regel bei der Bundeswehr immer noch gilt, ich halte sie für Folklore. Belastet werden Brücken in Deutschland durch LKW-Verkehr.

    Für zukünftige Fälle:

    "Zur Weiterleitung auf dem Dienstweg, mit der Bitte um Eingangsbestätigung."

    Wenn man dann innerhalb einer relativ kurzen Frist keine Bestätigung bekommt, ist es legitim direkt bei der Behörde nachzufragen.

    Tja so kann man als Anwalt auch Geld verdienen, wenn man sonst keine Mandanten bekommt.

    Ganz miese Nummer. Fällt für mich unter Geldschneiderei .

    Ein abmahnender Anwalt braucht einen Auftrag des Rechteinhabers, der bekommt dann auch die üblichen Lizenzgebühren, der Anwalt "nur" die Anwaltskosten.

    Ich persönlich würde mich als Schulleiter nie auf diese Ebene einlassen, weil es letztlich nur Reibungsverluste gibt und zu nichts führt. Persönlich bin ich aber durchaus der Meinung, dass eine Menge Lehrkräfte dazu neigen, persönliche Schlonzigkeit zur pädagogischen Freiheit zu verklären. Noch mehr als von Schülern erwarte ich eigentlich von Lehrkräften, dass sie durch ihr Auftreten zum Ausdruck bringen, dass sie in der Schule eine Verantwortung tragen und das auch ernst nehmen.

    Halte ich für unzulässig. Der Chef darf euch für Vertretungsstunden einteilen oder andere Aufgaben zuweisen, die während der Praktikumszeit stattfinden, aber er darf euch keine Minusstunden anrechnen, die ihr ja nicht selbst verschuldet habt.

    Dieses Gerücht wird seit Jahren in Lehrerzimmern kultiviert, hat aber trotzdem keine Grundlage. Es dürfen keine Minusstunden gezählt werden, wenn eine Lehrkraft ausgeplant wird um in der gleichen Zeit andere Dienstgeschäfte zu erledigen, wenn die Klasse nicht da ist, schon.

    Der hier beschriebene Fall ist rechtlich nicht klar geregelt und liegt letztlich im Ermessen des Schulleiters und ggf. von Gerichten. Der Schulleiter täte aber selbstverständlich gut daran eine Regelung zu finden, bei der nicht die besonders engagierten und belasteten Kollegen mit 20 Minusstunden aus dem Praktikum gehen, wenn er zukünftig noch engagierte Kollegen haben möchte.

    In den meisten Bundesländern gilt die rechtliche Regelung, dass Kuren im Regelfall zu 50% in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen sind.

    Vielleicht kann man das einfach mal zu Kenntnis nehmen, ohne in die x-te Endlosdiskussion zu verfallen, wer letzte Woche Donnerstag damit angefangen hat die Englischarbeit in der 8d zu korrigieren und wer sowieso nachmittags eigentlich nur durchgängig Tennis spielt.

    Die Rechtslage ist so, wie sie ist, es könnte höchstens noch mal jemand was zu genauen Regelung in NRW sagen, in der Urlaubs- und Ferienverordnung habe ich da nichts gefunden.

    Abgesehen davon: Wenn schriftliche Mitteilungen, die ich an jemanden persönlich geschickt habe, vom Empfänger ohne mein Einverständnis ins Netz gestellt werden und ich dabei als Absender direkt oder indirekt erkennbar bin, dann ist das eine Straftat.

    Unabhängig vom Sachzusammenhang: nein, ist es so pauschal nicht, das Briefgeheimnis endet beim Empfänger, es gibt keine allgemeine rechtlichen Regelung die dem Empfänger verbietet, Briefe oder andere Schreiben zu veröffentlichen. Es ist möglich, dass eine Veröffentlichung rechtswidrig ist, etwa wenn geschützte, personenbezogene Daten veröffentlicht werden oder der Vorgang geeignet ist, das Ansehen einer Partei in beleidigender Art und Weise zu schädigen, das kommt dann aber auf den Einzelfall an. Selbst dann ist man selten im Bereich einer Straftat.

    Ich will damit sagen: Für diese Sätze wird es nur Lehrer geben, die aus ihrem eigenen Erfahrungsschatz plaudern, anstatt einer echten Fortbildung, die ihren Namen verdient.

    Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit Fortbildungen würde ich Lehrkräfte, die aus ihrem Erfahrungsschatz "plaudern" in 9 von 10 Fällen externen Fortbildern vorziehen, wenn es nicht um bestimmte Themen geht, die eine externe Expertise benötigen. Meine schlechteste Fortbildung war die, bei der wir einem großen Anbieter von Lernmitteln einen Tagessatz von 1500€ für einen Referenten bezahlt haben, damit er uns in der Verwendung von Geräten schult, die wir vorher für ca. 100 000 € von ihm erworben haben.

    Lehrkräfte müssen Kuren meines Wissens mindestens anteilig in der unterrichtsfreien Zeit machen, das reduziert das mögliche Problem mit den Fehlzeiten.

    Für Krankenkasse und spätere Verbeamtung ist weniger die Kur das Problem, sondern viel mehr die damit verbundene Diagnose, die zur Kur geführt hat und die wirst du ja vermutlich bereits haben.

    Wenn ich mir dein Profil anschaue, dürftest du auf die 40 zugehen, wenn du jetzt noch freiwillig gesetzlich versichert bist, dürfte ein Wechsel in die Private sowieso kaum noch in Frage kommen, besonders wenn du da noch Kinder kostenpflichtig mitversichern musst.

    Wenn die Alternative 2 SEKI Kurse sind die mehr als unterirdisch im Verhalten gegenüber LKs sind und zu denen es bereits eine Vorgeschichte gibt… nicht.

    Du hast gerade geschrieben, dass der Kollegin angeboten wurde, Kurse abzugeben, was für mich weniger Unterrichtsverpflichtung bedeutet. Wer das ablehnt und anschließend eine Überlastungsanzeige wegen zu hoher Arbeitsbelastung stellt, schießt sich definitiv ein Eigentor.

    Die Abschlussarbeiten lagen da von Pause zu Pause, da muss niemand mit Schülern am Lehrerplatz im Lehrerzimmer rechnen. Daneben sind unsere Fächer, worin ebenfalls Prüfungen jeglicher Art lagern.

    Das Vertrauen muss da sein.

    Nein, muss es nicht und darf es auch nicht, vertrauliche Dokumente haben offen im Lehrerzimmer nichts zu suchen. Es ist sicher kein geeigneter Raum zum Nachschrieben, aber genau so gut kann ein Praktikant eine Stunde im Lehrerzimmer rumsitzen, der zufällig einen Cousin im Abijahrgang hat oder ein Elektriker irgendwas reparieren, dessen Neffe in deinem Kurs sitzt.

    Und bei aller Reserviertheit gegenüber Omnipräsenz moderner Technik ist es natürlich schwierig, wenn das Handy plötzlich weg ist, weil viele alltägliche Vorgänge heute darauf ausgerichtet sind, vom Bezahlen, über die Abrechnung der Beihilfe bis hin zum Vertretungsplan. Man mag das im Einzelfall verweigern oder umgehen, aber für die allermeisten Menschen ist die plötzliche Nichtverfügbarkeit genau so ein Problem, wie wenn der Schlüsselbund auf einmal weg ist. (Und das unabhängig von der Marke.)

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