Das Ländertauschverfahren besteht aus zwei Schritten:
Zunächst brauchst du die Freigabe vom abgebenden Bundesland. Die erhältst du in der Regel, wenn die Bilanz von abgegebenen und aufgenommenen Lehrkräften neutral ist, das genaue Verfahren ist aber intransparent.
Dann muss das aufnehmende Bundesland dich auch wollen und annehmen, da kann es dann noch zu einer Ablehnung kommen, wenn NRW feststellt, dass du nur in eine Ecke willst, in der sie dich nicht brauchen können. Das hat aber nichts mit den Stellen zu tun, die die Schulen im regulären Lehrereinstellungsverfahren bekommen.