Beiträge von Moebius

    Die Ausführungen zu dem Staat und deine Vorstellung davon, dass die Entführung aus deiner Sicht moralisch richtig ist, sind vollkommen unerheblich. Staaten haben sich nicht ungefragt in die Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen.

    Also gar kein Völkerrecht? In jedem Staat gilt das Recht des stärkeren, wenn irgendwo das Militär putscht und die Regierung an die Wand stellt, hat der Rest der Welt das hinzunehmen, weil man sich in die Angelegenheiten anderer Staaten nicht einmischt?

    Um die nächste Antwort direkt vorweg zu nehmen: dass die Idee "Die UN entscheidet und legitimiert im Bedarfsfall ein Eingreifen von außen" nicht funktioniert, hat sich in den letzten Jahren wohl ziemlich eindeutig gezeigt.

    Das ist ein Problem.

    Warum und für wen genau?

    Venezuela war mal das wohlhabendste Land in Südamerika und eine vergleichsweise gut funktionierende Demokratie. Maduro und sein Vorgänger Chavez haben das Land in eine völlig verarmte Diktatur verwandelt. Er ist nach neutralen Beobachtern mehrfach demokratisch abgewählt worden, hat sich mit Betrug und Gewalt an der Macht gehalten und die Opposition brutal unterdrückt, Proteste wurden gewaltsam mit vielen Toten niedergeschlagen. Er ist in fast ganz Südamerika isoliert, vor allem weil er 20% der Venezolaner in die Flucht in Nachbarländer getrieben und dort viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme verursacht hat. Die wichtigste Einnahmequelle für Venezuela sind heute Rücküberweisungen im Ausland Lebender Geflüchteter an ihre zurückgebliebenen Verwandten.

    Maduro ist ganz zweifellos ein übler Diktator und wenn es eine reine Frage der Moralität wäre, gäbe es eigentlich keine Alternative dazu, alles zu begrüßen, was ihn von der Macht entfernt und den Menschen dort eine Chance auf ein besseres Leben ermöglicht. Alleine an letzteres glaube ich als Ergebnis des heutigen Eingreifens nicht, es steht eher zu befürchten, dass Venezuela den weg Somalias geht, die staatliche Ordnung noch weiter zerbricht und das Land zukünftig direkt statt indirekt von kriminellen Banden beherrscht wird.

    Diffus "Völkerrecht" zu rufen und zu meinen, dies übergeordnete Prinzip wäre ein Joker um alle Probleme und die tatsächliche Situation im Land nicht mehr wahrnehmen und berücksichtigen zu müssen, ist eigentlich nur eine weitere Bankrotterklärung des Völkerrechtes.

    Der Einsatz ist vermutlich nicht vom Völkerrecht gedeckt, genau so wenig, wie die Regierung Maduro, die eine kriminelle Bande ohne demokratische Legitimation war. Der Einsatz der USA galt aber sicher nicht der Demokratie oder venezuelanischen Zivilgesellschaft, sondern egoistischen Zwecken. Ich habe kein Problem damit, dass Deutschland sich da raushält (irgendwelche Allgemeinplätze über große Besorgnis werden heute vom Regierungssprecher wohl noch kommen), objektiv können wir da weder irgendjemandem helfen, noch die Situation überhaupt klar beurteilen.
    (Ich kenne allerdings in Deutschland lebende Venezolaner, die heute mit Sicherheit feiern werden.)

    Die Ukraine sollten wir nicht aus allgemeinen Überlegungen zum Völkerrecht unterstützen, sondern weil der russische Imperialismus eine ganz konkrete und massive Bedrohung für uns ist.

    Die ca. 10% sind marktüblich, eher am unteren Ende. Allerdings nur für die Autoren, die Rolle des Herausgebers ist davon getrennt und zusätzlich zu vergüten. Schon allein weil die Aufteilung der Autorenhonorare idR auf Basis der beigesteuerten Seiten erfolgt, der Herausgeber steuert ja im Extremfall gar nichts selber bei, kommt damit also auch auf keine Anteil.

    Machen würde ich so etwas nur dann, wenn es eh mein Steckenpferd ist und ich bereits eigenes Material habe, das ich nur noch zu passenden Kapiteln zusammenfassen und überarbeiten muss, wenn du die Sachen von Null an neu erarbeitest, steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Honorar.

    Der Punkt ist, dass diese Posten durchaus zu einer anderen Schwerpunktsetzung der eigenen Arbekt führen können.

    Das ist sicher so, bei unseren schulfachlichen Koordinatoren liegt der Arbeitsschwerpunkt definitiv auf ihrer Funktionsstelle. Gleichzeitig beträgt die Ermäßigung auf ihre Unterrichtsverpflichtung aber nur 5 Stunde, also ca. 20%, zu 80% machen sie immer noch die Arbeit des Eingangsamtes weiter mit. An der Rechnung sieht man schon, dass das nur funktionieren kann, wenn ich die Arbeit dort entweder schneller, effektiver oder schlechter mache (oder einfach insgesamt mehr arbeite).

    Ich verstehe diesen Punkt nicht. Kannst du ihn mir erklären? Danke.

    Ein rechtliches Grundprinzip im Beamtenrecht ist, dass Beamte ein Anrecht auf eine amtsangemessene Beschäftigung haben, also auf Aufgaben, für die sie sich über ihre Ausbildung oder eine erfolgreiche Bewerbung auf ein höheres Amt qualifiziert haben. Aufgaben aus dem A14 oder A15-Katalog können zwar grundsätzlich auch an A13er übertragen werden, es ist dann aber davon auszugehen, dass dies für diese eine besondere Belastung darstellt, der Rechnung getragen werden muss, etwa durch Entlastungsstunden, während die Leute mit der passenden Besoldungsstufe sie so übernehmen müssen, selbst wenn sie sich ursprünglich mal auf ganz andere Funktionen beworben haben.

    Im öffentlichen Dienst gibt es auch Stellen für die praktische Betreuung von IT-Systemen, die dort beschäftigten Personen haben eine Ausbildung in einem technischen Beruf, die Stellen entsprechen dem mittleren Dienst (dürften idR aber nicht verbeamtet sein). Solche Aufgaben auf Beamte auf Laufbahnstufen aus dem gehobenen oder höheren Dienst zu übertragen, wird von Gerichten regelmäßig als nicht amtsangemessen verworfen, selbst wenn der Arbeitsaufwand durch Entlastungsstunden vollständig abgegolten wird.

    Gleichzeitig schränkt das Prinzip aber auch die alternative Verwendung von Lehrkräften ein, über die wir hier immer wieder diskutieren. Eine Lehrkraft, die gesundheitliche Probleme hat, die aus spezifischen Problemen des Lehrerberufes resultieren, wird fast immer vorzeitig in den Ruhestand versetzt, nachdem die (anspruchsgemäße) Prüfung auf eine alternative Verwendung gescheitert ist. In Frage kommen dafür eigentlich nur die Schulbehörden, die Posten für Lehrkräfte dort sind in der Regel höhere Ämtern, für die man sich per Bewerbung qualifizieren muss, außerdem arbeiten dort noch ganz normale Bürokräfte. Einen solchen Posten kann eine Lehrkraft aber nicht übernehmen, weil er nicht amtsangemessen ist.

    Danke für die zügige Klarstellung, dass an den niederen Schulformen der Aufwand natürlich nicht der Rede wert ist im Gegensatz zu dem ach so aufwendigen an den Gymnasien.

    Genau das habe ich ausdrücklich nicht geschrieben, aber wenn man sich aufregen möchte, findet man natürlich etwas.

    Hier wird am Thema vorbei diskutiert, im Beamtenrecht bekommt man nicht etwas (zB eine Funktionsstelle) als Belohnung dafür, dass man etwas zusätzliches tut, sondern man qualifiziert sich im Rahmen der Bewerbung für ein bestimmtes Amt und erhält dann Aufgaben passend zu diesem Amt (die sich auch jederzeit ändern können).

    Die Inhalte sind übrigens festgelegt (wenn auch nicht bindend), in Niedersachsen zB hier:

    • Aufgaben einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe (Leitung einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe, Betreuung der Angelegenheiten einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe);
    • Koordinierung der Stoffverteilungspläne der beteiligten Lehrkräfte, der Lern- und Leistungskontrollen sowie der Bewertungsmaßstäbe;
    • Tätigkeiten aus dem Aufgabenkatalog der Studiendirektorinnen und -direktoren zur Koordinierung schulfachlicher und pädagogischer Aufgaben;
    • Leitung einer Lehrmittelsammlung, Mediensammlung, eines Sprachlabors, einer EDV-Einrichtung;
    • Betreuung von Werkräumen, Laboratorien und sonstigen Übungs- und Arbeitsräumen;
    • Leitung einer Präsenz- und Arbeitsbücherei (Schulbibliothek) für Lehrkräfte und / oder Schülerinnen und Schüler u.ä.;
    • Verantwortliche Planung und Leitung von klassen- bzw. gruppenübergreifenden Schulangelegenheiten und -veranstaltungen (z.B. Schulpartnerschaften, Landheimangelegenheiten, Schüleraustausch, Betriebspraktika, Hochschulveranstaltungen und -studientage, Betreuung ausländischer Schülerinnen und Schüler, Kontakte mit außerschulischen Institutionen, Maßnahmen zur Umwelterziehung, Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichberechtigung der Geschlechter);
    • Durchführung der Schullaufbahnberatung sowie Organisation der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Verbänden und Hochschulen;
    • Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Verkehrssicherheit, Planung von Bau- und Ausstattungsmaßnahmen;
    • Übergreifende Umsetzung besonderer pädagogischer, methodischer Innovationen (Netzwerke, Öffentlichkeitsarbeit, Schulprojekte);
    • Organisatorische Betreuung von Wettbewerben und Schülerakademien;
    • Betreuung und Organisation von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Sicherheit (Drogen- und Suchtprävention, Gewaltprävention, konfliktvermeidende Strategien);
    • Betreuung von Schülerangelegenheiten (SV-Angelegenheiten, Beratung);
    • Organisation und Koordinierung von Schulfahrten und Auslandsaufenthalten;
    • Entwicklung und Koordinierung eines schulischen Ganztagskonzepts.

    (Eine einzelne dieser Aufgaben reicht nicht, es müssen mehrere sein.)

    Die Administration von Rechnern lässt sich aus Leitung einer EDV Einrichtung grundsätzlich wohl ableiten, aber es wird auch der Punkt deutlich, dass Aufgaben amtsangemessen sein sollten, das ist nicht der Fall, wenn der Stelleninhaber selber an irgendwelchen Rechnern rum schraubt.

    Ich weiß jetzt nicht, ob das in Niedersachsen grundsätzlich anders ist, aber in den Bundesländern, in denen ich mich ein wenig besser auskenne, gibt es eine sehr klar definierte Wochenarbeitszeit für Landesbeamte, ...

    Ich rede vom Faktorisierungsmodell, nach dem es keine Debutatsstunden gibt, sondern bestimmten Tätigkeiten bestimmte Wochenarbeitszeiten zugerechnet werden.

    Na ja, in Bayern ist die IT Administration, die sie ja explizit erwähnt, eine A15 Funktion, wobei ich jetzt nicht weiß welcher Wertigkeit.

    Man muss vielleicht spezifizieren, was damit gemeint ist. IT Administration in Schule hat eine pädagogisch-didaktische Komponente, für die sollte eine Lehrkraft verantwortlich sein. Sie hat auch eine technische Komponente, ganz platt gesagt die Rechner in lauffähigem Zustand zu halten, das ist die Aufgabe das Schulträgers und damit ausdrücklich nicht vom Land(esbediensteten).
    Mir ist klar, dass die Realität in vielen Schulen anders aussieht, aber eigentlich sollte es so sein.

    Und zum kommenden Zitat: echt? Voraussetzung ist, dass man schneller vorbereitet, Elterngespräche abkürzt und Förderpläne eindampft, um dieselbe Arbeit in weniger als der veranschlagten Arbeitszeit zu schaffen?

    Es gibt keine veranschlagte Arbeitszeit (vielleicht abgesehen vom Faktorisierungsmodell in Hamburg) und ja, das ist ein Beurteilungskriterium und Voraussetzung für die Eignungsbewertung im Bewerbungsverfahren.

    In einigen Schularten kriegt man die A14 doch sogar automatisch, ohne dass man was dafür tun muss.

    Und selbstverständlich sind Kooperation mit außerschulischen Partner*innen, Koordination von Berufsvorbereitung, Gestaltung von Übergängen A-14-Ämter. Es sind alles Tätigkeiten, die andere "nebenher" machen müssen.


    Aber nenne gerne mal 3 A14-Aufgabenbereiche aus deiner Schule, die den Kolleg*innen ein weitaus höheres Stressmanagement und Verantwortung abverlangen als den Kolleg*innen mit A13.

    Die Regelbeförderung gibt es fast nirgendwo mehr, Aufgabenkataloge für A14- und A15 Stellen kannst du gerne googeln, wenn es dich interessiert, die sind öffentlich. Und noch mal: ich gebe hier nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern die Rechtslage.
    In Niedersachsen ist inzwischen (zumindest indirekt) ziemlich genau festgelegt, dass A14-Stelleninhaber Funktionen im Umfang von 3-4 Zeitstunden pro Woche zu übernehmen haben, wobei die Arbeitszeit und Unterrichtsverpflichtungen zu A13 identisch bleiben, das Land erwartet also, dass die Stellininhaber ihre "normalen" Aufgaben in diesen 3-4 Stunden weniger erledigen können, als A13-Lehrkräfte.

    Es geht hier um Leute, die sich mit Teildienstfähigkeit und Schwerbehinderung rumschlagen und dafür sind die Gründe durchaus vielfältig. Das mag jemandem, der ein Beförderungsamt ausübt und x Abminderungsstunden dafür erhält verärgern, weil es an seinem Selbstverständnis rüttelt, meinend, so viel mehr zu leisten als die anderen, aber deswegen muss man das trotzdem ab und an mal sagen.

    Das ist nicht mein Selbstverständnis, sondern das Wesen des Beamtendienstes in Schule. Für ein höheres Amt ist man insbesondere dadurch geeignet, dass man sich besonderes bewährt hat und im Stande ist, die Arbeit des Ausgangsamtes in eines Arbeitszeit zu erledigen, die unterhalb dessen liegt, was andere KuK mit dem gleichen Amt aufbringen müssen (eine Umschreibung dieser Aussage wird in jeder positiven Bewerbungsbeurteilung zu finden sein). Das ist nicht meine Meinung, sondern eine Argumentation, die den roten Faden für eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen bildet, dass zB A14er keine Stundenentlastungen für die übernommenen Aufgaben erhalten und A15er nur wenig im vergleich zur dokumentierbaren Mehrarbeit.

    Das bedeutet aber nicht, dass jemand z.B. mit Hörbehinderung, dem Lautstärke und Disziplinkonflikte zu schaffen machen, nicht in der Lage wäre, Kooperationen mit Betrieben oder Kindergärten aufrechtzuerhalten oder die Computer zu administrieren o.ä.

    Natürlich können und müssen Aufgaben in Schulen so verteilt werden, dass objektive Belastungsfaktoren dabei berücksichtigt werden. Du stellst es aber in einen Kontext mit der Übernahme von Funktionen und höheren Ämtern und damit hat es absolut nichts zu tun.
    Abgesehen davon beschreibst du Aufgaben, die entweder überhaupt nichts mit dem Tätigkeitsfeld von Lehrkräften zu tun haben oder die üblicherweise mit minimalen Entlastungen verbunden sind, aber nicht mit höheren Ämtern.

    Ach, was wäre das schön. Leider gehört das ganz klar in den Bereich "Mythen und Legenden".

    In NRW beispielsweise übernimmt man für eine A14-Beförderung eine außerunterrichtliche Zusatzaufgabe, die in der Regel nicht mit Entlastungsstunden vergütet wird. Deswegen ja die Beförderung.

    Mit praktisch jeder Übernahme eines höheren Amtes steigt die Arbeitsbelastung erst mal.

    In einigen Fällen sinkt sie dann mit Routine dann wieder etwas, das muss man sich aber erarbeiten und erfordert auch Kompetenz und Selbstdisziplin. (Außerdem sinkt die Arbeitsbelastung auch so in einem ganz normalen Lehrerberufsleben, auch wenn man im Eingangsamt bleibt.)

    Die Idee, dass man sich mit einem Beförderungsamt aus belastenden Tätigkeiten vor der Klasse wegbewerben kann und dann entspannter lebt, ist Selbstbetrug. Die Lehrkräfte, die Schwierigkeiten damit haben, vor der Klasse zu stehen, haben genau so Schwierigkeiten damit, organisatorische Aufgaben in der Schule unter mindestens genau so großem Zeitdruck zu bewältigen.

    Trotzdem hält sich dieser Mythos und wird selbst von Teilnehmern hier immer mal wieder vertreten.

    Ich persönlich bin für einen allgemeinen Etikunterricht für alle, die Zusammenlegung von Katholisch und Evangelisch zu christlichem Religionsunterricht, ist für mich schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

    Aber es ist nicht so, dass der konfessionelle Religionsunterricht anderer Konfessionen von diesen gewünscht und von Staat und Schulen unterbunden wird. Die einzig zahlenmäßig in Frage kommende Gruppe sind die Muslime und da gibt es offensichtlich kein großes Interesse.

    Warum nur "theoretisch"? Auch in Niedersachsen gibt es noch Schulen, die das anbieten.

    Das ist mir klar, es spielt aber faktisch keine erwähnenswerte Rolle. Einige Schulen haben es noch auf der Liste und bieten dann Kurse an, in denen am Ende 3 SuS sitzen. Sie leisten sich diesen Luxus, damit sie das Label "Altsprachliches Gymnasium" weiter führen können und weil sie halt einen oder zwei entsprechende Lehrkräfte haben, die man sonst eh nicht anders einsetzen kann. (Die typische Kombination ist Altgriechisch und Latein.)

    Auch beim Islamunterricht ist es ähnlich. Da hat man in Niedersachsen erst den Studiengang eingeführt (mit viel medialem Rummel) und als dann die ersten Absolventen fertig waren, hat man angefangen Schulen zu suchen, die das Fach auch anbieten. Einige wenige hat man gefunden, aber mit sehr mäßigem Erfolg.

    Ich sehe keinen gesellschaftlichen Fortschritt darin, Religionsunterricht noch weiter in glaubenshomogene Gruppen zu separieren. Und es ist nicht so, dass nur die Schulen den islamischen Religionsunterricht ausbremsen würden, die Nachfrage danach ist auch auf Elternseite nicht vorhanden. Modernere Muslime haben kein Interesse ihre Kindern in der Schule separieren zu lassen, konservative Muslime sollen einen Islamunterricht nach ihren Vorstellungen in ihrer Gemeinde.

    Die Tatsache, dass ein bestimmter Unterricht im Schulgesetz vorkommt, heißt noch nicht, dass er in der Praxis auch angeboten wird. Auch Altgriechisch existiert theoretisch noch als Schulfach.

    An praktisch allen Schulen wird es hier christlichen Religionsunterricht und WuN als Wahlmöglichkeit geben. Islamunterricht wurde vor ein paar Jahren als mögliches Fach eingeführt, ist, soweit ich das beurteilen kann, aber ein Flop, ich kenne keine Schule, die diesen anbietet und es gibt auch keine spürbare Nachfrage. Es gibt die grundsätzliche Möglichkeit, ersatzweise zum schulischen Unterricht, einen außerschulischen Unterricht in seiner Konfession zu besuchen, ich hatte einige wenige jüdische SuS, die das wahrgenommen haben, diese haben dann in der Schule weder an WuW noch an Religion teilgenommen, sondern nachmittags ein Angebot ihrer Religionsgemeinschaft belegt, von dem dann auch eine Note vergeben und in das schulische Zeugnis eingetragen wurde. (Es scheint ein hervorragender Unterricht zu sein, denn die Note war in 100% der Fälle "sehr gut".)

    Die Zusammenlegung vom katholischen und evangelischem Religionsunterricht in Niedersachsen ist für mich ein Paradebeispiel für das, was ich meine. Die macht "vor Ort" überhaupt kein Problem, bei uns hatten die Konfessionen schon lange eine gemeinsame Fachgruppenleitung und der Wechsel lief völlig geräuschlos und wird von den betroffenen begrüßt, weil es wenger Probleme durch sehr kleine oder große Gruppen oder Zusammensetzung aus sehr vielen Klassen gibt. Gleichzeitig gibt es absurde Regelungen von außen, bei denen die Kirchen irgendwie ihre Finger mit im Spiel hatten und sich bemüßigt fühlten, überflüssigen formalen Bullshit mit in die Zusammenlegung einbringen zu müssen. Bei uns werden jetzt alle SuS gleich unterrichtet, es muss aber eine Bemerkung auf dem Zeugnis stehen, ob der Unterricht bei einer Lehrkraft mit katholischer oder evangelischer Konfession stattgefunden hat, so dass die Klassenlehrkraft alle 30 Zeugnisse durchgehen und die passende individuelle Bemerkung setzen muss.

    Sie erzählen, dass ihre Göttin nur eine Fiktion ist?

    Die mir näher bekannten Lehrkräfte erzählen überhaupt nichts dazu, ob ein Gott oder eine Göttin real oder Fiktion ist, man kann problemlos auch als bekennender Atheist am Religionsunterricht teilnehmen und trotzdem ein Abitur mit 15 Punkten machen.

    Die Verfassung räumt den Religionsgemeinschaften das Recht ein, die jeweilige Fiktion als Realität auszugeben. Das ist schon ein erheblicher Zugriff auf unterrichtlich Inhalte, die in normalen Unterricht in Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen.

    Keiner unserer Religionslehrkräfte verkauft den SuS die Inhalte der Bibel als Realität.
    Ein rückständiger, einer konservativen Kirche hörigen, Religionsunterricht mag mancherorts noch existieren, er ist aber nicht die Regel und ergibt sich schongar nicht zwingend aus den Staatsvertrag.

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