Erfahrungen zu Teildienstfähigkeit gesucht

  • Na ja, in Bayern ist die IT Administration, die sie ja explizit erwähnt, eine A15 Funktion, wobei ich jetzt nicht weiß welcher Wertigkeit. Die Wertigkeit beschreibt, stark verkürzt erklärt, wie lange man nach Übernahme der Aufgabe auf die Beförderung warten muss.

    Nicht in der Förderschule, da bekommt man 2 Ermäßigungsstunden.

  • Ich weiß jetzt nicht, ob das in Niedersachsen grundsätzlich anders ist, aber in den Bundesländern, in denen ich mich ein wenig besser auskenne, gibt es eine sehr klar definierte Wochenarbeitszeit für Landesbeamte, ...

    Ich rede vom Faktorisierungsmodell, nach dem es keine Debutatsstunden gibt, sondern bestimmten Tätigkeiten bestimmte Wochenarbeitszeiten zugerechnet werden.

  • Sofern man kein Beamter ist, ist das tatsächlich so.

    Wir hatte schon öfter kurze Wiedereingliederungen. Wenn es passt, spricht nichts dagegen. Wieso gar nicht gehen würde verstehe ich ehrlich gesagt nicht

  • Aber nenne gerne mal 3 A14-Aufgabenbereiche aus deiner Schule, die den Kolleg*innen ein weitaus höheres Stressmanagement und Verantwortung abverlangen als den Kolleg*innen mit A13.

    So ziemlich alle bis auf 2.

  • Na ja, in Bayern ist die IT Administration, die sie ja explizit erwähnt, eine A15 Funktion, wobei ich jetzt nicht weiß welcher Wertigkeit. Die Wertigkeit beschreibt, stark verkürzt erklärt, wie lange man nach Übernahme der Aufgabe auf die Beförderung warten muss.

    An der MS macht man diesen Job für A12 und 2-3 Ermößigungsstunden.

  • Beitrag von Zauberwald (31. Dezember 2025 20:08)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (31. Dezember 2025 20:08).
  • An der MS macht man diesen Job für A12 und 2-3 Ermößigungsstunden.

    Bei uns am Gymnasium gibt es auch nur 4 Ermäßigungsstunden verteilt auf 2 - 3 Kollegen. Extra Beförderung gibt es nicht. Gut am Gymnasium fängt man mit A13 an. Einer hat A14, allerdings dank anderer Aufgabe.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Und ich zuhause mache meine IT-Administration auch ganz alleine.

    Äpfel und Birnen, nicht nur abhängig von der Schulform, sondern auch von der Frage was man in welche Umfang einsetzt. Das kann ein Job für 2 Stunden pro Woche oder für 2 Personen Vollzeit sein.

  • Beitrag von Dr. Rakete (31. Dezember 2025 21:19)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (31. Dezember 2025 22:10).
  • Die Frage war aber, ob man sich mit Teildienstfähigkeit auf ewig alles verbaut. Diese Frage darf hoffentlich gestellt werden.

    Bei uns gibt's das sowieso nicht, in anderen Bundesländern gehört sie offensichtlich zum Repertoire dessen, wie man beschäftigt sein kann dazu. Also sollte man es sich gut überlegen, auch wenn man nicht abschätzen kann, wie es einem in 5 Jahren gehen wird.

  • Und ich zuhause mache meine IT-Administration auch ganz alleine.

    Äpfel und Birnen, nicht nur abhängig von der Schulform, sondern auch von der Frage was man in welche Umfang einsetzt. Das kann ein Job für 2 Stunden pro Woche oder für 2 Personen Vollzeit sein.

    Das ist doch egal, es geht gar nicht um die Schulgröße, sondern darum, ob etwas zur A14 erhoben wird und wer die Stelle 'bekommt'. Also auch innerhalb eines Gymnasiums muss erst mal eine A14-Stelle für die Ausgestaltung des musikalischen Profils geschaffen werden. Und dann muss entschieden werden, welche Musiklehrkraft diese erhält. Bis dahin haben sich aber schon die beiden Musiklehrkräfte den Allerwertesten 15 Jahre lang für die zugehörigen Projekte aufgerissen.

    In einer idealen Welt wird jeder, der viel leistet, befördert. In der realen Welt trifft das aber nicht zu.

    Edit: was ist eigentlich, wenn einer mit A14 oder A15 teildienstfähig wird, muss der sein Amt samt Aufgaben zurückgeben und nur noch unterrichten, weil das so viel entspannter ist?

  • Edit: was ist eigentlich, wenn einer mit A14 oder A15 teildienstfähig wird, muss der sein Amt samt Aufgaben zurückgeben und nur noch unterrichten, weil das so viel entspannter ist?

    Wie auch bei der Ausgangsfrage bereits festgestellt, hängt das sehr von der Konstellation des Einzelfalls ab. Konkret also Ursache der nur noch bedingten Dienstfähigkeit im Zusammenhang mit dem Anforderungsprofil der übertragenen Stelle.


    Das realistischere Szenario ist aber dann, dass Aufgaben nicht einfach komplett abgegeben werden, sondern innerhalb des Leitungsteams umstruktiert wird und noch passende/mögliche Teilaspekte bearbeitet werden.

  • Ein einmal übertragenes Amt kann nach erfolgreicher Bewährung nicht wieder aberkannt werden, zumindest nicht aus gesundheitlichen Gründen, höchstens als Folge von Dienstvergehen.

  • Und ich zuhause mache meine IT-Administration auch ganz alleine.

    Äpfel und Birnen, nicht nur abhängig von der Schulform, sondern auch von der Frage was man in welche Umfang einsetzt. Das kann ein Job für 2 Stunden pro Woche oder für 2 Personen Vollzeit sein.

    Danke für die zügige Klarstellung, dass an den niederen Schulformen der Aufwand natürlich nicht der Rede wert ist im Gegensatz zu dem ach so aufwendigen an den Gymnasien. Ich war schon vor Abschicken des Beitrages gespannt, wie lange es dauert, bis diese Belehrung kommt. Die Wartung unserer deutlich über 100 PCs, der ca. 100 schuleigenen Tablets sowie die Unterstützung der Schüler bei ihren eigenen Tablets sind dagegen natürlich pipifax!

  • Und ich zuhause mache meine IT-Administration auch ganz alleine.

    Äpfel und Birnen, nicht nur abhängig von der Schulform, sondern auch von der Frage was man in welche Umfang einsetzt. Das kann ein Job für 2 Stunden pro Woche oder für 2 Personen Vollzeit sein.

    Dazu (zu Sommertraums Beitrag) ergänzend:

    Natürlich kann der Umfang sich - auch erheblich - unterscheiden, aber das Maß der Ermäßigung oder Beförderung misst sich eben gerade nicht daran, sondern wird einfach schulartenabhängig einfach verteilt.

  • Danke für die zügige Klarstellung, dass an den niederen Schulformen der Aufwand natürlich nicht der Rede wert ist im Gegensatz zu dem ach so aufwendigen an den Gymnasien. Ich war schon vor Abschicken des Beitrages gespannt, wie lange es dauert, bis diese Belehrung kommt. Die Wartung unserer deutlich über 100 PCs, der ca. 100 schuleigenen Tablets sowie die Unterstützung der Schüler bei ihren eigenen Tablets sind dagegen natürlich pipifax!

    Das sind sie an keiner Schule und das ist überall einerseits zuviel für eine Person und eigentlich auch keine Aufgabe für Lehrkräfte. Ich möchte aber auch betonen, dass das auch an den weiterführenden Schulen keineswegs die Regel ist, für diese Art von Aufgaben eine Beförderungsstelle vorzuhalten...schon gar keine A15.

  • Danke für die zügige Klarstellung, dass an den niederen Schulformen der Aufwand natürlich nicht der Rede wert ist im Gegensatz zu dem ach so aufwendigen an den Gymnasien.

    Genau das habe ich ausdrücklich nicht geschrieben, aber wenn man sich aufregen möchte, findet man natürlich etwas.

    Hier wird am Thema vorbei diskutiert, im Beamtenrecht bekommt man nicht etwas (zB eine Funktionsstelle) als Belohnung dafür, dass man etwas zusätzliches tut, sondern man qualifiziert sich im Rahmen der Bewerbung für ein bestimmtes Amt und erhält dann Aufgaben passend zu diesem Amt (die sich auch jederzeit ändern können).

    Die Inhalte sind übrigens festgelegt (wenn auch nicht bindend), in Niedersachsen zB hier:

    • Aufgaben einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe (Leitung einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe, Betreuung der Angelegenheiten einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe);
    • Koordinierung der Stoffverteilungspläne der beteiligten Lehrkräfte, der Lern- und Leistungskontrollen sowie der Bewertungsmaßstäbe;
    • Tätigkeiten aus dem Aufgabenkatalog der Studiendirektorinnen und -direktoren zur Koordinierung schulfachlicher und pädagogischer Aufgaben;
    • Leitung einer Lehrmittelsammlung, Mediensammlung, eines Sprachlabors, einer EDV-Einrichtung;
    • Betreuung von Werkräumen, Laboratorien und sonstigen Übungs- und Arbeitsräumen;
    • Leitung einer Präsenz- und Arbeitsbücherei (Schulbibliothek) für Lehrkräfte und / oder Schülerinnen und Schüler u.ä.;
    • Verantwortliche Planung und Leitung von klassen- bzw. gruppenübergreifenden Schulangelegenheiten und -veranstaltungen (z.B. Schulpartnerschaften, Landheimangelegenheiten, Schüleraustausch, Betriebspraktika, Hochschulveranstaltungen und -studientage, Betreuung ausländischer Schülerinnen und Schüler, Kontakte mit außerschulischen Institutionen, Maßnahmen zur Umwelterziehung, Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichberechtigung der Geschlechter);
    • Durchführung der Schullaufbahnberatung sowie Organisation der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Verbänden und Hochschulen;
    • Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Verkehrssicherheit, Planung von Bau- und Ausstattungsmaßnahmen;
    • Übergreifende Umsetzung besonderer pädagogischer, methodischer Innovationen (Netzwerke, Öffentlichkeitsarbeit, Schulprojekte);
    • Organisatorische Betreuung von Wettbewerben und Schülerakademien;
    • Betreuung und Organisation von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Sicherheit (Drogen- und Suchtprävention, Gewaltprävention, konfliktvermeidende Strategien);
    • Betreuung von Schülerangelegenheiten (SV-Angelegenheiten, Beratung);
    • Organisation und Koordinierung von Schulfahrten und Auslandsaufenthalten;
    • Entwicklung und Koordinierung eines schulischen Ganztagskonzepts.

    (Eine einzelne dieser Aufgaben reicht nicht, es müssen mehrere sein.)

    Die Administration von Rechnern lässt sich aus Leitung einer EDV Einrichtung grundsätzlich wohl ableiten, aber es wird auch der Punkt deutlich, dass Aufgaben amtsangemessen sein sollten, das ist nicht der Fall, wenn der Stelleninhaber selber an irgendwelchen Rechnern rum schraubt.

  • Die Frage war aber, ob man sich mit Teildienstfähigkeit auf ewig alles verbaut. Diese Frage darf hoffentlich gestellt werden.

    Zunächst ein frohes neues Jahr Euch allen.

    Due Frage ist natürlich berechtigt. Hierzu kann ich sagen, dass in vielen Fällen die Maßnahme befristet ausgesprochen wird und nach zwei oder drei Jahren automatisch überprüft wird, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind. Darüber hinaus kann die Beamtin , der Beamte jederzeit auch selbst einen Antrag auf vollständige Reaktivierung stellen. Dem wird im Regelfall auch statt gegeben. Es sei denn, dem Amtsarzt springt eine immer noch vorhandene Antriebslosigkeit förmlich ins Auge und bei tatsächlicher Betrachtung des Sachverhalts ist die vollständige Dienstunfähigkeit wirklich nicht gegeben. Das sind dann die Fälle, wo man Menschen wirklich auch viel sich selber schützen muss.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • aber es wird auch der Punkt deutlich, dass Aufgaben amtsangemessen sein sollten, das ist nicht der Fall, wenn der Stelleninhaber selber an irgendwelchen Rechnern rum schraubt.

    Ich verstehe diesen Punkt nicht. Kannst du ihn mir erklären? Danke.

  • Genau das habe ich ausdrücklich nicht geschrieben, aber wenn man sich aufregen möchte, findet man natürlich etwas.

    Nachdem du meinen Hinweis auf A12 und 2-3 Ermäßigungsstunden im Gegensatz zu A15 am Gym (beides bezogen auf Bayern) zitierst und mit einem "Äpfel und Birnen" - Vergleich daher kommst, kann man deine Aussage kaum anders interpretieren!

    Ein Wunder, dass sich an meiner Schulart trotzdem immer wieder Kollegen breitschlagen lassen, den undankbaren Job des Systembetreuers zu übernehmen!

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