Beiträge von chemikus08

    Die von Karl-Dieter geschilderten Risiken sind durchaus vorhanden. Allerdings sind die Amtsärzte auch dem Prinzip "Rehabilitation vor zur Ruhesetzung" verpflichtet. Eine vollständige Dienstunfähigkeit sollte daher von einem Amtsarzt nur dann bestätigt werden, wenn aus tatsächlichen Gründen der Kollege nicht mehr in der Lage ist seine Dienstpflichten zu erfüllen. Einen solchen Zustand sollten indes aber auch die behandelnden Ärzte erkennen und wenn sie es nicht direkt angesprochen haben, dann vielleicht in Formulierungen wie "haben Sie mal überlegt, ob das mittlerweile nicht alles zu viel für sie ist?" zum Ausdruck gebracht haben. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass wir nur sehr selten Fälle erleben, wo bei einer solchen Konstellation der Amtsarzt eine vollständige DU verfügt. Und wenn im Einzelfall doch, dann war dies meist für alle Beteiligten der bessere Weg.

    Allerdings gibt es im Einzelfall auch Amtsärzte wo der falsche Arzt am falschen Ort ist und eigentlich selber in Therapie gehört. In diesen Fällen muss man sich dann verwaltungsgerichtlich zur wehr setzen.

    Also bei uns geht die Dienststelle in jedem Fall hin und überprüft bei einem Antrag auf Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen die Dienstfähigkeit. Man möchte einfach nicht mehr, dass voraussetzunglose Teilzeit mit der Begründung "Gesundheit" genehmigt wird. Denn diese Kollegen segeln quasi unter falscher Flagge. Frau Ministerin würde immer noch kritisieren, dass die Anzahl voraussetzungsloser Teilzeiten zu hoch ist. Also sagt die Bezreg, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit will, dann überprüfen wir mal aus Fürsorgegründen die Dienstähigkeit. Wenn es dann wirklich eine zu hohe Belastung ist, dann möge der Amtsarzt eine Teildienstfähigkeit bescheinigen. Damit ist die Mittelbehörde gegenüber der oberen Dienstbehörde aus dem Schneider. Kann aber sein , dass die einzelnen Bezregs diesbezüglich unterschiedlich verfahren,

    Das Problem ist, dass Du bei der amtsärztlichen Untersuchung und auch bei der Anmeldung zur Versicherung den ganzen Mist angeben muss, damit Du nachher im Schadensfall nicht dumm da stehst und man Dir im Zweifel sogar rückwirkend die Verbeamtung aberkennt wegen Betrugs. Du müsstest also Amtsarzt und Versicherung überzeugen dass da nichts mehr ist. Hierzu muss Dein Arzt mitspielen, so dass er Dir wenigstens bescheinigt, dass das Ganze ohne Erneute Vorfälle ausgeheilt ist. Das da nie was war wird er Dir nicht bescheinigen, weil er sich dann selber einer Straftat beschuldigen würde. So blöd ist der nicht

    Habe gerade die letzte Info gelesen und kann mich da nur chilipaprika anschliessen. Macht Euch nicht bekloppt, wenn es denn die zur Ruhesetzung wird, dann wird es die zur Ruhe Setzung.

    Falls er dann später doch wieder sich in der Lage sieht zu unterrichten, hat er immer noch die Möglichkeit sich reaktivieren zu lassen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit ein paar Stunden im zweiten Bildungsgang zu unterrichten.

    Da was jetzt erst mal wichtig ist, ist gesund zu werden und nichts anderes.

    Und ja , man kann sich tatsächlich übwr online Praxen für maximal eine Woche krank schreiben lassen und bei der EDV Kontrolle gibt's nur die Auskunft, dass für den Zeitraum x eine AU vorliegt. Das stört natürlich einige SB mit Kontrollfimnel, aber da mögen sie sich bei Frau Waken beschweren.🤷

    So jetzt habe ich mir das Ganze in Ruhe nochmal angesehen und bin auch durchgestiegen, am Beispiel von Galileo100 jetzt nochmal Schritt für Schritt erläutert:

    Gallileo befindet sich derzeit in Entgeltgruppe 11/6 und wird da Vollerfüller oder bester Nichterfüller in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert.

    Nächster Schritt: Jetzt ist zu überprüfen, wie weit ich ihn in der Stufe zurückschrauben kann, damit das Tabellenentgelt gleich oder höher als das bisherige Tabellenentgelt ist (Zulagen werden hier nicht berücksichtigt) Ich kommer zu dem Ergebnis: ER ist in Stufe 5 einzustufen

    Denn damit kommt er auf 6573,92 Eur, das sind 63,02 Euro mehr als sein bisheriges Tabellenentgelt.

    Jetzt wird berechnet wie hoch das ihm zustehende Gehalt ist.

    Da die Differenz von 63,02 unterhalb 180 Euro liegt, steht ihm der Garantiebetrag dem Grunde nach zu

    Da die Differenz zwischen der fiktiven Stufe 6 bei stufengleicher Höhergruppierung(6764,69) und der EG Stufe 5 + 460 Euro (6510,95) mit - 253,74 unterhalb 180 Euro liegt erfolgt keine Deckelung des Garantiebetrages:

    Garantiebetrag: Eg 11 Stufe6 +460 Euro +180 Euro) Das ergibt 6690,95 Euro

    In dieser Stufe verbleibt er nun 5 Jahre da die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt.

    Nach 5 Jahren kommt er dann in die Eg13/6 was nach der derzeitigen Tabelle 6764,69 Euro entspricht

    Die bisherige Angleichungszulage von 105 Euro (die gab es ja zusätzlich zur aufsteigenden Angleichungszulage) ist kein Entgeltgruppenzulage im Sinne des TVL und fällt ersatzlos weg.

    Damit ist NRW was Tarifbeschäftigte angeht das einzige Bundesland.

    Das finde ich jetzt auch nochmal interessant. Hatte ich so noch nicht realisiert. Danke für den Hinweis.

    Ich berate derzeit jede Tarifbeschäftigte LK dahingehend, dass ich die Bezahlung auch unterhalb der Grenze einreichen würde und bei Ablehnung sollen sie in den Widerspruch gehen und die Dienststelle zu Zahlung auffordern. Andernfalls soll das entsprechend beschieden werden. Mit dem Bescheid sollen sie sich dann an den Rechtsschutz ihrer Interessenvertretung wenden. Due machen den Rest🤷

    Ich bin Mal auf die ersten Prozesse gespannt.

    Das Thema "Ist Schule ein familienfreundlicher Arbeitsplatz?" wird auch hier im Forum sehr kontrovers diskutiert.

    Wie mehrfach ausgeführt ist es von Schule zu Schule auch nochmal sehr unterschiedlich. Es gibt Schulen da sind die Bedingungen besser und es gibt aber auch Schule da wird es schwieriger.

    Zum System Schule gehört in diesem Zusammenhang aber auch die Wahrheit, dass man nur bedingt beeinflusst an welcher Schule man arbeitet. Außerdem, und diese Erfahrung bekomme ich im Personalrat öfter von den Kollegen gespiegelt, kann sich mit einem Wechsel der Schulleitung vieles ändern. Das kann für einen persönlich in die positive oder in die negative Richtung gehen.

    Ein Aspekt ist jedoch etwas kurz gekommen, nämlich die individuelle Beschäftigungskonstellation. Falls beide Partner verbeamtete Lehrer, dann sind die Arbeitsbedingungen in der Tat familienfreundlich und das gilt selbst dann, wenn das Teilzeitkonzept meiner Schule Mist ist und die Schule noch nie gute Stundenpläne geschrieben hat. Denn wer hier zwei Kinder im Abstand zwei Jahren bekommt der kann bequem (im Wechsel mit dem Partner) die nächsten 10 Jahre zu Hause bleiben. Denn unabhängig nochmal vom Elterngeld in den nächsten 4 Jahren subventioniert der stattliche Arbeitgeber die Kollegen mit immerhin 1500 Euro Familienzuschlag jeden Monat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass derjenige der zu Hause bleibt, sich selber für ein paar Stunden die Woche vertritt, sobald die Umständen dies erlauben. Ansonsten bleibt eben einer zu Hause bis die Kinder so alt sind, dass man zumindest wieder halbtags arbeiten gehen kann und zu Hause auch nicht die Welt zusammenbricht, wenn man auf beruflichen Gründen mal etwas später nach Hause kommt.

    Ich selber bin als tarifbeschäftigte Lehrkraft da in einer ganz anderen Situation. Hier ist man in der Tat darauf angewiesen am Ende des Geldes (also wenn das Elterngeld ausläuft) wieder voll einzusteigen. Insbesondere dann, wenn auch der Partner in keinem Beamtenverhältnis steht DArüberund eher weniger verdient. Und hier muss ich definitiv sagen, und das spiegeln auch die Rückmeldungen der Kollegen, ist der Beruf des Lehrers denkbar ungeeignet, wenn man in den ersten sechs Lebensjahren wieder voll oder zumindest mit einer 2/3 Stelle wieder arbeiten möchte.

    Und ja, ich weiß dass es in der freien Wirtschaft Stellen gibt, die sind noch ungeeigneter. Jedoch befinden wir uns im öffentlichen Dienst und dementsprechend sollten wir auch Jobangebote im Öffentlichen Dienst vergleichen. Und den Vergleich habe ich im Moment mit meiner Tochter und meinem Schwiegersohn, die beide im öffentlichen Dienst nach TVöd Tarifen arbeiten. Beide können bis zu vier Tagen die Woche im Home Office arbeiten. Ein Tag Präsenz ist Pflicht. Im Falle von kindkrank arbeiten die im Regelfall im Home Office weiter, dann gehen auch mal fünft Tage im Home Office. Für den Arbeitgeber immer noch besser als ganz auszufallen. Darüber hinaus besteht Gleitzeit. Man kann bis zu 20 Tagen vorarbeiten um sich dann dafür freie Tage zu nehmen. Damit besteht für wichtige sonstige private Termine immer die Möglichkeit die Zeit vor oder nachzuarbeiten, ohne dass es an den Urlaub geht. Wenn ich das mit Schule vergleiche, dann empfinde ich Schule eindeutig als die familienunfreundlichere Variante.

    Das liegt nicht am Arbeitgeber sondern an dem fest getakteten System Schule, dass reagiert eben nicht sehr flexibel auf Störungen und diese Störungen treten heutzutage leider häufiger auf, als zu meiner Zeit. Damals hat man bei einem Schnupfen vielleicht beim abholen darauf hingewiesen und das Kind ist am nächsten Tag zu Hause geblieben. Heutzutage rufen die um 09.00 Uhr an, dass man das Kind bitte abholen möge. Bei der kleinsten Verletzung kommt der Anruf und das Kind muss abgeholt werden. Ich weiß nicht, wie ihr solche Spontanaktionen in Eurer Schule klärt. Aber es ist für die Betroffenen immer ein Riesen Fiasko.

    Jetzt habe ich gesagt, der Arbeitgeber kann nichts dran machen. Eigentlich stimmt es nicht ganz. Wenn ich es z.B. mit Schweden vergleiche, da ist ein solcher Störfall auch kein Problem, da es dort eine grundsätzliche Doppelbesetzung gibt, die eigentlich auch bei uns dringend erforderlich ist. Insoweit bleibe ich bei meiner Position, dass Schule nur bedingt familienfreundlich ist. Auch die Notwendigkeit am Wochenende noch Korrekturen zu machen oder bis spät in die Nacht zu arbeiten führt zu einer Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit die alles andere als familienfreundlich ist.

    Die Diskussion scheint am Ende zu sein. Was ist mein Fazit? Das Fallbeispiel und der mir mögliche Vergleich mit anderen Jobs in öffentlichen Dienst führt zu einem eindeutigen Ergebnis. Wem bei der Jobauswahl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Wert ist, dem sei geraten von unserem Job nach Möglichkeit die Finger zu lassen.

    War mir eigentlich auch vorher schon klar, aber die Diskussion hat es mir nochmal verdeutlicht.

    Und hinzu kommt, dass wir uns Teilzeit lt. Herrn Merz nicht leisten können. Die Landesregierungen schreiben sich Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Fahnen. Entweder meint man das ernst. Ansonsten kann man sich nämlich den Frauenförderplan in den ..........

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