Beiträge von chemikus08

    Die Sanktionen hatte ja wohl auch einen Grund. Der ist jetzt in Russland. Insoweit ist der Weg frei was zu ändern.

    Meine Befürchtung ist aber, dass hier auch ein Afganistan 2.0 entstehen könnte. Bleibt also abzuwarten inwieweit die liberalen Syrer den Kampf gegen fundamentalistischem Islamisten gewinnen. Erschreckend finde ich, eben in den Nachrichten gehört, dass weibliche Richter beispielsweise aufgefordert wurden ihre Tätigkeit einzustellen.

    Ich würde prüfen lassen, das Land nach §15 AGG auf Schadensersatz zu verklagen. Das geht allerdings nur, wenn nach dem einschlägigen Bescheid noch keine zwei Monate vergangen sind. Ferner würde ich nach Anerkennung der Schwerbehinderung erneut einen Antrag stellen. Sollte der erneut abgelehnt werden, würde ich erneut Behindertendiskriminierung nach §15 AGG probieren. Lass Dich diesbezüglich anwaltlich beraten da meine Ideen keine fundierte Rechtsberatung ersetzen können und sollen.

    kodi

    Ohne es valide belegen zu können, ist nur so ein Gefühl Stelle ich Mal folgende Behauptung auf: Mindestens 40 des Kollegiums befindet sich in einem psychisch pathologischen Zustand und würde bei eingehender Untersuchung durch einen Facharzt für Psychiatrie eine dienstrechtlich berechtigte Krankschreibung erhalten. Daher ist die ständie Drohung mit der Keule Dienstrecht fehlplatziert. Wer in unserem Berufsumfeld über eine Auszeit nachdenkt, tut dies nach meiner Erfahrung im Regelfall in Übereinstimmung mit dem Dienstrecht.

    Jetzt werde ich Mal ganz spitzfindig. Wie wäre es denn, wenn der Förderverein eine zweckgebundene Spende an das Land NRW macht. Zweck Etat für Klassenfahrten der Schule x, y?

    Hobbyjuristen an die Front.

    Wichtig ist, dass möglichst alle einen Widerspruch schreiben. Das stellt schonmal für die Verwaltung eine riesige Herausforderung dar. Desto schwieriger die Bearbeitung wird, desto höher wir die Wahrscheinlichkeit, dass man das ruhend stellt

    In NRW steht man derzeit nämlich (Herr Optendrenk) auf dem Standpunkt nicht ruhend zu stellen, da man ja meint durch die Einführung des fiktiven gut verdienenden Ehepartners und der Zulagen für Kinderreiche Familien das Problem gelöst zu haben.

    Bei Ablehnung der Anerkennung als Dienstunfall würde ich auch das anwaltlich begleiten lassen.

    Du bekommst Hinsichtlich des Antrags auf Schwerbehinderung eine Eingangsbestätigung, diese schickst Du über Den Dienstweg an den Dienstherrn und an Deine SbV.

    Wenn Du einen Bescheid bekommst unter GdB 50 gehe in den Widerspruch und in den Rechtsstreit. Desto länger das dann vor sich hinköchelt umso länger gilst Du als schwerbehindert unter Vorbehalt. Sobald ein endgültiges Urteil da ist, dass einen GdB von 30 bis 40 enthält, beantrage beim Jobcenter die Gleichstellung. Mit der Gleichstellung hast Du dann auch die gleichen Schutzrechte, mit wenigen Ausnahmen, wie die Schwerbehinderten Kollegen.

    "kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält"

    Da nehme ich als Gegenbeispiel das Deutsche Rote Kreuz. Hier werden z.b. Fahrgelder (also Reisekosten) für die Teilnahme an den Ausbildungen oder Sanitätsdiensten ausgezahlt und das in Übereinstimmung mit dem steuerrechtlichen Bestimmungen. Das ist nicht nur durch unseren Kreiscerbandsjustitiar sondern auf höchster Ebene im Generalsekretariat geklärt. Und da sitzen Rechtsanwälte die dich auskennen. Zusätzlich werden wir jährlich durch eine Steuerkanzlei geprüft. Also mehr Rechtssicherheit gibt es nicht.🤷

    Also wenn ich jemanden begleite mache ich mir als PR Mitglied Notizen, aber nur zu den Ergebnissen. Was ich hier lese ersetzt mich und so etwas habe ich auch in 10 Jahren Personalratstätigkeit noch nicht erlebt und ich glaube die Dienststelle möchte auch nicht, dass ich das erlebe. Ich hätte Dir bei dem Verlauf wahrscheinlich empfohlen das Gespräch abzubrechen. Wenn ich das richtig verstanden habe hast Du aber einen Anwalt und ich würde das Ganze jetzt in seine Hände geben und mich ansonsten weiter AU schreiben lassen.Stelle sicher, dass Du zum Amtsarzttermin ein aussagekräftiges Attest hat. Du solltest übrigens einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ganz egal was dabei herauskommt, bist Du nach Antragstellung schwerbehindert unter Vorbehalt. Sollte der GdB nicht auf 50 genehmigt werden , Widerspruch mit anschließender Klage. Bis zur engültigen Rechtsgültigkeit bleibst Du schwerbehindert unter Vorbehalt. Lass Dich diesbezüglich von der Schwerbehindertenvertretung beraten.

    An dem BEM Gespräch nimmt jetzt erst Mal der für Dich zuständige Dezernent Teil, denn Du bist ja noch nicht versetzt. Das hat keinerlei Aussagekraft über Deine Aussicht auf Versetzung. Ein BEM Gespräch an dem sowohl der noch zuständige als auch der zukünftige Dezernent teilnimmt habe ich noch nicht erlebt. Nein, Du wirst bei diesem Gespräch nochmal deutlich machen müssen, dass eine Genesung nur nach Schulformwechsel möglich sein wird

    Das was zur Bekämpfung der Korruption gedacht war, wird immer mehr zum Fallstrick. Vielleicht müssen die Ausschreibungen hinsichtlich Qualitätsnachweis ergänzt werden.

    Die Diskussion halte ich für nebensächlich. Russland (und damit auch andere potenzielle Aggressoren) muss so oder so sehen, dass sie durch Überfälle keinen Rubel und keinen Quadratmeter Boden gut machen

    Das wäre schön. Ich befürchte jedoch, dass das Endergebnis ein anderes sein wird.

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