Beiträge von chemikus08

    Die "Fahrtwege im akzeptablen Rahmen" sind witzig. Das interessiert im Zweifelsfall niemanden.

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    Uns als Personalrat interessiert das schon. Spätestens in dem Moment, wo das Ding im Rahmen der Mitbestimmung bei uns aufschlägt und der Kollege sich bezüglich des Fahrtweges bei uns gemeldet hat.

    Also nach dreimal zu spät kommen den Kanal voll zu haben, das führt zu gar nichts, außer vielleicht einem Herzinfarkt. Tu Dir das nicht an. Wenn die Dame jedoch weiterhin zu spät kommt und diese offensichtlich Bestandteil ihres Handelns ist, dann wird es Zeit, dass Schule reagiert. Unabhängig von den Vorschriften Deines Bundeslandes kommt es letztendlich darauf an, dass Ihr im Kollegium an einem Strang zieht. Ansonsten kann man nämlich alles andere vergessen. Insofern würde ich dann mal etwas breiter schauen, wie wird an Eurer Schule mit dem Problem zu spät kommen umgegangen? Entwickelt sich das zur Seuche? Dann solltet Ihr es in der LK thematisieren und gemeinsam an einer Lösung arbeiten um das Problem in den Griff zu bekommen.

    Ansonsten dokumentieren und wenn es häufiger vorkommt (unabhängig von den in der LK beschlossenen Konsequenzen) klar signalisieren, dass ständiges zu spät kommen nicht zielführend ist.

    Wenn Du in NRW anfangen willst, dann hast Du im Bereich Realschule optimale Chancen. Darüber hinaus bieten sich noch die Berufsschulen aber auch die Gesamtschulen an. Da ab 2026 auch die Realschulen mit A13 vergütet werden, ist der Bereich Verdienst schon Mal Safe.

    Klar muss Dir aber sein, dass die Realschulen je nach Einzugsgebiet einen Schwerpunkt im Bereich Erziehung haben.

    Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist so eine Sache. Man kann hier an einen DGB Rechtsanwalt geraten, der gerade im Schulbereich viel Erfahrung hat, dann hat man gewonnen. Man kann aber auch an eine Pfeife geraten, die a.) wenig motiviert und b.) in gerade dieser speziellen Konstellation sehr unerfahren ist. Ich halte daher für mich persönlich auch meinen Arbeitsrechtsschutz am laufen, da ich im Zweifel zu einem Anwalt gehen möchte, der weiß was er tut.


    Seit diesem Jahr bin ich ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und ich konnte da schon in einigen Verfahren hautnah erleben, wie Anwälte sich qualitativ unterscheiden können.

    Für angestellte LK ist die offizielle (wegen Urteil) Lösung die, das für den Zeitraum die LK als Vollzeit LK bezahlt werden muss. Hierzu schreibt die SL die Dienststelle an, die das LbV dann entsprechend anweist.

    Es scheint aber einige SL zu geben, die sich hören angestelltenn LK etwas anderes erzählen oder aber sie nicht mehr für Klassenfahrten einsetzen.

    Piksieben

    Klingt nach sehr viel Verständnis für die SL. Also uns Mal klar zu sagen, ich erwarte von einer SL, dass sie in so einem Fall nicht erwartet, dass die LK erscheint. Ich erwarte , dass schon bei der Planung sehr stringent darauf geachtet wird, dass die Teilnahme von LK nicht an den Erwerb einer Verzehrkarte gebunden ist. Was aber auch klar ist, wer kein Bändchen hat kriegt auch. Nichts vom Buffet. Und falls man diesen Spagat nicht hinbekommt, bleibt die Teilnahme freiwillig. Kann nicht sein, dass ich zur Erfüllung meiner Dienstpflicht auch noch Geld mitbringen muss. Was stimmt in diesen Köpfen nicht?

    Wie handhabt ihr das denn mit den Zeiten zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn?

    Wie ich das im Büro auch handhaben würde. Schule betreten Zeit läuft, Schule verlassen aus stempeln. Lediglich im Vorhinein feststehende Pausenzeiten in denen ich nichts im Zusammenhang mit Schule mache werden davon abgezogen. Die Zeit zwischen Unterrichtsende und Konferenz dient der internen Kommunikation, also Arbeitszeit.

    Nachdem die stärkste Streikfront (Müllabfuhr, Nahverkehr, Kitas) nun eine Einigung erzielt hat, können wir uns das Ergebnis für die TV-L Runde schon ausmalen. Mit viel Glück erhalten wir ein Ergebnis in vergleichbarer Höhe. Ich kann nur hoffen, dass die "fehlenden' % Punkte bei den Gewerkschaften auf einem imaginären Bierdeckel stehen und zu gegebener Zeit auf die nächsten Forderungen draufgesetzt werden.

    Da hilft halt nur die Fahrtkosten über den Rechtsanwalt durchzusetzen und sich einen entsprechenden Titel geben das Land NRW zu besorgen.

    Das gleiche gilt auch bei Fahrtkosten die PEler geltend machen. Auch hier kann es zu einer Blockade kommen, weil der Haushaltstitel fehlt. Das kann aber nicht das Problem des Arbeitnehmers sein.

    Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber angestellte TZ Kräfte werden für die Zeit der Klassenfahrt wue Vollzeitkräfte vergütet. Hierzu gibt es ein einschlägiges Urteil.

    Wie ich in einer GEW Veranstaltung gehört habe, scheint es jedoch genau deswegen eine Dienstanweisung zu geben, dass angestellte Teilzeitkräfte nicht mehr auf Klassenfahrt geschickt werden sollen.

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