Beiträge von chemikus08
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Mehrere GEW Landesverbände stellen ihren Mitgliedern bereits Apps zur freiwilligen Arbeitszeiterfassung zur Verfügung. Ich kann nur hoffen, dass sich unser Landesverband in NRW dem bald anschließt. Andererseits gibt es derzeit schon einiges auf dem Markt un das zu tun. Funfact hierbei ist, dass man in der Verhaltenspsychologie festgestellt hat, dass alleine die Beobachtung des eigenen Verhaltens bereits Verhaltensänderungen bewirkt. Und ansonsten muss man bei deutlichen Sollabweichungen eben nachsteuern.
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Also didaktisch reduziert und ins Deutsche übersetzt haben die Richter gesagt:
1.) Ihr seid blöd, wenn Ihr ohne dienstliche Anweisung freiwillig länger arbeitet.
2.) Bevor Ihr überhaupt daran denken könnt dies zu berechnen müsst Ihr:
a.) eine Überlastungsanzeige schreiben
b.) Eure Aufgaben priorisieren und der Dienststelle mitteilen was derzeit hinten rüber fällt
c.) Um weitere Weisung bitten wie mit dem Problem zu verfahren ist
Und so lange keine Weisung kommt, fällt das was zuletzt in der Prioritätenstufe hinten rüber
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Ich habe jetzt keine Vorstellung wie groß bei Euch eine Abteilung ist. Ich habe damals zum Einstand zwei selbstgemachte Torten mitgebracht.
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und dazu gehören die Klassenfahrten in unserem BL.
ja das ist leider so, ich beneide die BL in denen Klassenfahrten freiwillig sind. Sowohl für LK als auch für SuS-
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Wenn man dem Kollegium wenigstens vernünftig erklären würde, warum es plötzlich keine Entlastungsstunden mehr für Sonderaufgaben gibt. Vor 15 Jahren war z.B. Gefahrenbeauftragter bei uns eine A15 Funktionsstelle.
Faszinierend. das habe ich mit Eg11 und zwei Entlastungsstunden (Realschule) machen dürfen. Und das ganze noch verbunden mit dem Anlegen eines Gefahrstoffkatasters und Umstellung der Sammlung auf GHS.
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Die Berechnung von Stellenbedarfen orientiert sich an rein rechnerischen Vorgaben, so dass reale Bedarfes von den theoretischen Bedarfen abweichen. Auch der Umstand, dass manche Klassen praktisch nur in Doppelbesetzung zu handeln sind, wird in der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt. Damit ist die Planung schon für den A. .
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Der Lehrerberuf scheint einer der wenigen Berufe zu sein, der zum großen Teil von Menschen mit ausgeorägtem Hang zur Selbstausbeutung ergriffen wird. Ich verstehe das auch nicht.
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Wir machen vieles um Bereich Schulenwicklung was über den Pflichtenkatalog hinausgeht. Wenn wir damit in Summe überlastet sind, dann müssen wir uns wohl oder übel von dem ein oder anderen trennen und Ballast abwerfen.
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Es war von Anfang an eine Sch...Idee die eigentlich funktionslosen Beförderun-gsämter zu verbinden. Wer schon länger im Geschäft ist weiß, dass das Anfangs auch nicht der Fall war. Der einzige Grund, dass man das eingeführt hat war, dass die Kollegen sich anfangs zum Teil auf mehrere Beförderungsstellen gleichzeitig beworben haben. Das hätte zur Folge, dass bei jeder Klage auch die Vergabe aller sonstigen Stellen wo sich ein durch die Klage Betroffener beworben hat nicht weiter geführt wurden, bis die Klage entachien war. Also wollte man die Zahl der Bewerber drastisch reduzieren, was auch funktioniert hat. Tatsächlich war die Stelle aber nie an die Aufgabe gebunden🤷.
Da die Praxis eine andere war und die betroffenen Kollegen offensichtlich (freiwillig) in Kauf genommen haben, dass die Stelle ggf. mit mehr Arbeitsstunden verbunden ist, sollte man in der neuen Situation Tabula rasa machen. Alle Aufgaben gehören auf den gemensamen Tischh der Lehrerkonferenz und wenn das in Summe im Verhältnis der zur Verfügung stehenden Entlastungen und sonstigen Dienstverpflichtungen zuviel ist, dann muss man priorisieren und was zuviel ist fällt weg oder wird im Umfang drastisch reduziert. Wir müssen nur das leisten was die Bezirksregierung bestellt und bezahlt.
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Es könnte sich bei Dir um folgenden Zusammenhang halten. Irgendwann vor 2012 gab es einer Erklärung der KMK, dass das Musikdiplom dem Master entspricht. Dann ist irgendwann, ich meines 2012 das Land NRW auf die Schnapsidee gekommen eine Rundverfügung zu verfassen, dass der Musikpädagoge als Bachelor einzustufen ist. Wenn Du jetzt bei Deiner Einstellung mit der Maßgabe eingestellt wurdest, dass das einem Master entspricht, dann kannst Du gegenüber der Dienststelle positiven vertrauensschutz nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geltend machen. Du solltest also noch mal mit allen Beteiligten (Dienststelle, Personalrat) das Gespräch diesbezüglich suchen. Notfalls muss da ein Fachanwalt ran, der sich nach Möglichkeit auch mit den Schulbesonderheiten auskennt.
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Das sind ja wahrscheinlich nur die offiziellen Planstellen. Jetzt kommen aber noch die Krankheitsausfälle und Ausfälle wegen Schwangerschaft, die reduzieren die offiziellen Zahlen noch mal deutlich.
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Das dürfte erstens schukrechtlich gegen alles verstoßen was gilt und zweitens finde ich es mehr als unfair den Kindern gegenüber, denn die können nichts für ihre Eltern. Und die Verweigerung kommt zum großen Teil ja nicht von den Schülern selbst, denn die würden sogar mitfahren l, wenn sie Eltern sie ließen. U d dann soll ich die Kinder der für unfähige oder unwillige Eltern bestrafen? Nee, das widerstrebt so ziemlich allem was ich möchte. Und ich möchte da auch nicht einen Notenwiderspruch begründen müssen.
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In NRW ist die Stellenbesetzung in den Brennpunkten unter 90%. Und gerade diese Schulen bestehen wenn man sehr viel Pech hat zur Hälfte aus Vertretungskollegen ohne pädagogische Schulung. Das ist teilweise eine Katastrophe.
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ich stelle doch die Frage: Gilt sie auch für Kinder?
Nein sie gilt nicht für Kinder, denn die sind keine Arbeitnehmer und beziehen für ihren Schulbesuch keinen Lohn. Die Attestpflicht ist jedoch im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und regelt damit ausschließlich lohnabhängige Dienstverhältnisse. Schüler sind damit naturgemäß nicht erfasst. Daher bekommen Schüler , wenn sie denn ein Attest bekommen , keinen "gelben Schein" sondern ein orivatärztliches Attest, welches eigentlich kostenpflichtig ist, denn es ist bei Schülern eben auch keine Kassenleistung.
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Und ja, es sind mehrere Aufsichten beim Essen von 60 10-Klässern nötig...
Zumindest wenn man nochmal mit einer anderen Klasse wieder kommen möchte.
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Gegen Prokrastination hilft Zeitdruck. Und sonst leider gar nichts.
Wo Du es sagst, bis morgen muss meine taskcard für die SL Fortbildung fertig sein. Ich setze mich gleich dran.

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Spätestens beim zweiten Bußgeld gegen Mutter, Vater, Kind, wenn es dann empfindlich teuer wird, ist bei uns noch jeder wieder zur Schule gekommen.
Na dann herzlichen Glückwunsch, wir haben einige, die auch schon zu Sozialstunden verdonnert wurden, weil sie das Bußgeld nicht zahlen wollten oder könnten. Nützt aber auch nichts.
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