Eins steht jedenfalls jetzt schon fest. Wenn Frau Bas das Thema "Beamte" auch nur ansatzweise anpackt, werden die Verwaltungsgerichte richtig Arbeit bekommen.
Beiträge von chemikus08
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Ja, der Pensionsanspruch wurde reduziert. Die Frage ist allerdings in welchem Umfang dies passieren darf. Das BVG setzt da wohl Grenzen und hat wohl auch in dem Zusammenhang schon mal betont, dass die Alimentationspflicht auch im Pensionsalter fortbesteht. Es besteht der Anspruch auf amtsangemessene Alimentierung auch im Alter.
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Die Frage ist auch, ob nicht auch die Pensionshöhe durch das Alimentationsprinzip geschützt ist. Habe da so meine Zweifel, ob der Staat berechtigt wäre das Pensionsniveau bei Beamten so éinfach zu senken. Außerdem stellt sich dann wirklich die Frage, was einem dann noch die Verbeamtung nutzt. Da wird wohl demnächst jeder versuchen eine Verbeamtung abzulehnen, zu umgehen, wie auch immer.
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Weiß jemand, was ob es den Referenzenentwurf bereits irgendwo im Netz zu Einsicht gibt?
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Die Dame die ich im Kopf habe , könnte auch nicht weiter laufen und war zusätzlich auf ein externes Sauerstoffgerät angewiesen. Auch der wurde keine Rente zugebilligt. Faktisch eh egal, da das Bürgergeld höher ist.
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Ja diese Beispiele kenne ich aus meiner Zeit als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht. Es wird ausschließlich beurteilt, ob Du theoretisch in der Lage ist, sechs Stunden irgendeine Tätigkeit auszuüben. Ob Dur irgendjemand eine solche Tätigkeit überhaubt anbietet ist uninteressant. Und wenn Du die sechs Stunden nicht schaffst jedoch nicht drei Stunden, dann gibt es nur die hälftige Erwerbsminderungsrente. Die ist im Regelfall so gering, das es egal ist, ob Du die bekommst oder nicht, denn das Bürgergeld ist im Regelfall höher. Und die Tatsache, dass es immer mehr Angestellte Lehrkräfte gibt, die in diese prekäre Situation geraten, zeigt wie es um den Gesundheitsschutz von Lehrkräften bestellt ist.
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Körperlich fit genug um zu arbeiten, jedoch psychisch nicht in der Lage zu unterrichten.
Für den Fall sieht das Beamtenrecht vor, den Kollegen vollumfänglich zu alimentieren, wenn auch mit geringeren Bezügen
Das ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Pacta sunt servanda. Da habe ich nicht das geringste Problem mit. Und ich freue mich für jeden Kollegen, der dann noch soviel Lebensmut hat durch Asien zu Touren. Dies hilft ihm möglicherweise über die traumatischen Erfahrungen die er in Schule sammeln durfte hinweg. Ich sehe da nichts verwerflich es. Und den Vergleich mit dem Kochshow Kollegen hinkt. Der war krank geschrieben und hätte sich eine Nebentätigkeit in der Krankschreibung genehmigen lassen müssen. Ein Kollege der im Vorruhestand ist (als Beamter);darf im Umfang dessen was ihm für eine volle Pension noch fehlt dazu verdienen und erhält dennoch weiter seine Pension. Wie er dann seine Freizeit verbringt ist seine Sache
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Wenn die besagte Person schlau ist, hängt sie das mit dem Backpacking durch Südostasien besser nicht an die große Glocke und genießt im Stillen ihr Glück.
Sorry, aber muss man in Sack und Asche gehen, nur weil man nicht erwerbsunfähig sondern "nur" berufsunfähig ist? Ich habe bereits viele Menschen begleitet, die im schulischen Kontext "durch" sind. Vor eine Schulklasse können die sich einfach nicht mehr stellen. Das kann eine Angststörung sein, dass können psychosomatische Beschwerden sein. So hatte ich einen Kollegen der konnte keine Schule mehr betreten, ohne dass der Blutdruck Kapriolen schlug. Das war weder durch Psychotherapie noch durch Medikamente in den Griff zu kriegen. Der hätte keine zehn Minuten in der Klasse ausgehalten und die Schüler hätten von sich aus den RTW gerufen. Außerhalb von Schule jedoch ging es ihm blendend. Da könnte er Bäume ausreißen. Als Angestellter hätte er ein Riesenproblem, weil die Rentenversicherung nur die Erwerbsminderung kenn und nicht die Dienstunfähigkeit. Und die meisten dieser Kollegen waren gerne Lehrer. Aber der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Als Beamter hat man den Riesenvorteil abgesichert zu sein. Und man darf sogar bis zur Höhe der Regelpension dazuverdienen . Dürfen sich derart betroffene Kollegen nicht mehr des Lebens freuen? Müssen die jetzt bis zur Regelaltersgrenze ein schlechtes Gewissen haben? Ich meine Nein.
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Nu denn, ich kenne Lehrkräfte die bringen eigene Möbel mit. Dann gibt es Anschaffungen vom Förderverein. Die Couch im Lehrerzimmer hat auch irgendeiner organisiert und die wurde nicht von der Stadt gekauft........
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Bezirksregierungen machen schon Mal abweichende Dinge. Aber die Mustervorlagen in der BASS ist eindeutig.🤷
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Wieso hier immer das Gerücht auftaucht, dass eine Abordnung oder Versetzung bei Angestellten schwierig ist erschließt sich mir nur bedingt. Den einzigen Vorteil den ich habe, ist sehr schnell eine Arbeitsgerichtliche Entscheidung im Gegensatz zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren zu bekommen. Aber das Risiko, dass dieses Urteil dann zu meinen Ungunsten ausfällt ist in dem Fall groß. Zumindest in NRW steht die Schule nicht in meinem Arbeitsvertrag. Mein Einsatzort unterliegt daher dem Direktionsrecht (§ 106 GewO) des Arbeitgebers. Das kann er zwar nur nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben, aber er kann es ausüben.
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Als Angestellter ist man zu mindestens theoretisch mehr dem Goodwill der SL ausgesetzt.
Die Rechte des Tarifbeschäftigten sind gar nicht so schlecht. Von der Bezahlung mal abgesehen, stehe ich mich in manchen Punkten sogar besser. So bin ich beispielsweise froh, dass bei rechtlichen Unstimmigkeiten für mich das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig ist. Alleine schon im Hinblick auf die Schnelligkeit.
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Geht die Internationale auch als Hymne durch?
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Die Unterrichtserlaubnis interpretiere ich mal innerbetriebliche Teilnahmebescheinigung zu einer Fortbildungsmaßnahme. Damit wird vielleicht der Schulleiter geringfügig etwas entlastet, was die Kontrolle anbelangt, ob derjenige überhaupt in der Lage ist das Fach zu unterrichten. Er kann sich dem Grunde nach erst mal darauf verlassen, dass der Kollege das kann. Was ihn unterridennoch nicht von seiner Kontrollpflicht entbindet. Ansonsten bedeutet Lehrerlaubnis und Unterrichtsbefähigung keinesfalls ein Unterrichtsverbot für alle anderen Fächer. Denn dies würde die gängige Praxis, dass jeder mit Abitur in unseren Schulen als Vertretungslehrer erstmal ad absurdum führen. Denn warum der Matheabiturient den Schülern Mathe beibringen darf, derjenige mit einer Unterrichtserlaubnis in Physik jedoch nicht, dass wäre wphl gar nicht mehr zu erklären.
Mit hat es ein Verwaltungsrichter mal so erklärt: Im Schulrecht sind viele Vorschriften bewußt schwammig formuliert, um den Sachbearbeitern einen hinreichenden Ermessensspielraum zu geben den Laden am laufen zu halten. Kann jetzt jeder für sich selber entscheiden, ob man da lachen oder weinen soll. Mittlerweile habe ich mich für hysterisches Lachen entschieden, dass ist wenigstens befreiend und irritiert die Dezernenten am meisten.

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PE Lehrer sind im Übrigen alles angestellte Lehrer und keine Beamten. Da ist das mit der Rechtsgrundlage noch wesentlich einfacher. Hier ergibt sich die Verpflichtung zum fachfremden Einsatz schlicht aus § 106 der Gewerbeordnung, das ist das sogenannte Direktionsrecht der Arbeitgebers.
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Ok Leute holen wir mal weiter aus,
der einfachste Zugang zum Lehrerberuf ist der als Vertretungslehrer. Hier hast Du weder ein Staatsexamen noch eine pädagogische Einführung sondern wirst eingestellt, weil der SL Dich für befähigt hält irgendein Fach X zu unterrichten. Hier wirst Du auch einfach als Lehrer eingestellt ohne irgendeine "Unterrichtserlaubnis" zu haben. Wenn Du Deine PE Fortbildung anfängst, unterrichtest Du auch zunächst ohne irgendeine Unterrichtserlaubnis in den Händen zu halten. In beiden Fällen bekommst Du einen Vertrag als Lehrer(in) und dieser Vertrag ist nicht an ein bestimmtes Fach gebunden.
Für den Bereich Realschule (und die rechtliche Situation ist hier eben keine andere) ist es so, dass fachfremder Unterricht absolut üblich ist. Insbesondere dann, wenn PE Kräfte eine volle Stelle haben. Es ist stundenplantechnisch fast nicht möglich, den Stundenplan vollständig mit Sport zu füllen. Denn das würde beispielsweise (und das ist nur ein Grund) voraussetzen, dass zu jeder Schulstunden auch eine Sportstätte zur Verfügung steht. Das ist meist nicht der Fall, da wir uns z.B. unsere Sportstätte mit anderen Schulen teilen müssen. Also muss ich diese Stunden in denen kein Sport unterrichtet werden kann mit anderen Stunden füllen. Insoweit kenne ich viele Kollegen die fachfremd unterrichten. Aus Sicht der Personalräte ist das rechtskonform und aus Sicht der Schulaufsicht auch. Derartige Anfragen gibt es öfter, die werden dann genauso beschieden.
Im Übrigen steigert es die Arbeitsplatzsicherheit für die PE Kollegen deutlich. Denn was macht ein Sportlehrer, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Sportunterricht eingesetzt werden kann. Da gibt es nur die Alternative fachfremder Unterricht oder kündigen. An der Stelle ist dann die Möglichkeit fachfremden Unterricht zu erteilen Gold wert. Vielleicht auch mal in diese Richtung denken.
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In NRW hast Du sicherlich einen Arbeitsvertrag der lautet auf Lehrer, nicht auf Sportlehrer. Das ist ein Missverständnis dem viele Kollegen unterliegen. Genauso wie ein grundständig ausgebildeter Kollege keinen Anspruch darauf hat nur in seinen Fakultas Fächern eingesetzt zu durchaus werden, hast Du keinen Anspruch nur Sport zu unterrichten. Dein SL kann Dich bis auf Religion für jedes Fach einteilen, wo er der Ansicht ist, dass Du das machen kannst. Da wir im Regelfall alle Abitur haben, kann durchaus erwartet werden, dass wir in der Lage sind die üblichen Schulfächer für die unteren Klassen notfalls zu unterrichten. Auch wenn dieser Unterricht in fachlicher Hinsicht vielleicht Mängel aufweist, so ist das unserem Arbeitgeber immer noch lieber als gar kein Unterricht.
Ich kann jetzt nicht für die Grundschule sprechen, aber bei uns im Bereich Realschule ist es üblich, dass viele meiner Kollegen auch Fächer fachfremd unterrichten. Alleine schon um auf die für die praktische Arbeit dringend erforderlichen Klassenlehrerstunden zu kommen.
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Der Spaß würde sich bei mir in der Tat lohnen. Bekomme jedes Quartal Blutuntersuchungen im Werte von 3000 Euro. Das wäre echt gutes Geld.
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