Beiträge von chemikus08

    DFU

    Und damit hat der Arzt vollkommen Recht. Zur AU Zeit gehört auch die Zeit der Rekonvaleszenz. Das ist etwas, das wir als Lehrkräfte die zwei Tage ausfallen und direkt nachdem sie nicht mehr auf den Brustwarzen kriechen wieder zur Arbeit gehen fast nie berücksichtigen, wenn denn die AU Pflicht kommen sollte dann könnte man das ja endlich mal tun.🤷

    Ich hätte das Problem das meine Hausarztpraxis umgestellt hat auf reine Terminarztpraxis. Mal so reinkommen geht normalerweise nicht. Die Arzthelferin würde fragen, ob ich unbedingt direkt einen Arzt brauche. Ist es nur für eine Krankschreibung fan kriege ich morgen oder übermorgen einen Termin und werde rückwirkend krank geschrieben. Das sind dann schon Mal drei Tage, auch wenn man nur einen gebraucht hätte. Also günstig wäre das Aufheben der Karenztageregelung für die Schulen nicht.

    Lass das bitte noch einmal ganz genau prüfen. Wende Dich hierzu an Deinen Bezirkspersonalrat.Irgendwas stimmt da nicht. Als Werkstattlehrer würdest Du Dich in 9b meines Wissens befinden und würdest dann nicht von der Höhergruppierung profitieren. Deine gegenwärtige Eingruppierung spricht aber mehr für die Eingruppierung als ganz normale PE Lehrkraft.

    Jetzt Mal angenommen Du bist als ganz normale Lehrkraft eingestuft, dann gelangst Du als Dip.ing FH nicht in die Stufe 12 sondern in die Stufe 11. Nur mit einem Diplom oder Master würdest Du in die EG 12 kommen?

    Was ich mir sehr gut vorstellen kann, dass es Mal wieder um die Frage geht, ob die Fahrtkosten von der Bezirksregierung übernommen werden müssen oder ob sie aus dem Fortbildungsbudget der Schule zu zahlen sind. Das kann aber nicht Dein Problem sein. Wenn Du in Deinem Dienstreiseantrag nicht unterschrieben hast, dass Du auf Fahrtkosten verzichtest, dann stehen sie Dir nach Landesreisekostengesetz NRW zu und Ende. Welcher Topf da anzuzapfen ist, dass ist nicht Dein Problem.

    Entwarnung:

    Die Proteste der Gewerkschaften zeigen Wirkung. Die Regelung, dass nur noch eine Rahmenfrist aufgemacht wird wurde im Parlamentarischen Verfahren gekippt. Der Protest war zu groß.

    Das was uns wirklich Probleme macht sind Langzeiterkrankungen unter Beteiligung der Psyche. Diese haben in den letzten fünf Jahren erheblich zugenommen. Ich kann in diesem Zusammenhang wirklich nur raten, selbst bei geringen Beschwerden sich schon mal auf die Suche nach einem Facharzt zu begeben. Denn es kann durchaus bis zu einem halben Jahr oder noch länger dauern bis man einen Termin bekommt. Selbst auf einen Termin in der Tagesklinik müssen Kollegen, wenn sie nicht unbedingt Suizid Absichten äußern, bis zu drei Monate warten. In dieser Zeit sind die KuKs AU und noch schlimmer, der Zustand manifestiert sich. Da dann wieder mit Wiedereingliederung raus zu kommen kann das "Budget" von 78 AU Wochen durchaus erschöpfen.

    Diese Bundesregierung hat es mit diesem Aufmacherthema tatsächlich geschafft den eigentlichen Skandal beim Thema Lohnfortzahlung / Krankengeld zu kaschieren.

    Für viele wird es gar kein Thema sein, selbst für die Angestellten Lehrkräfte nicht. Gemäß Tarifvertrag gilt die gesetzliche Regelung. In NRW gibt es jedoch die ADO und die gilt gleichermaßen für angestellte als auch verbeamtete LK. Kann mir nicht vorstellen, dass NRW diese Regelung ändern wird. Falls doch wird man wohl eine annehmbare Regelung mit seinem Hausarzt finden können. Falls nicht gibt es immer noch die Möglichkeit via Doc Morris (Teleklinik) innerhalb der nächsten Stunden einen Termin für eine Videosprechstunde zu bekommen.

    Der eigentliche Skandal ist ein anderer. Zukünftig gibt es nur noch eine Rahmenfrist, die mit einer Erkrankung aufgemacht wird. Ab dem Zeitpunkt einer ersten Erkrankung (egal wie lange) wird eine Dreijahresfrist aufgemacht innerhalb derer man maximal 78 Wochen lang Lohnfortzahlung / Krankengeld bekommt. Ansonsten wird man ausgesteuert.

    Folgendes Fallbeispiel: Kollege erkrankt an Burnout. Gesamterkrankungsdauer: 15 Monate. Danach macht er eine dreimonatige Wiedereingliederung womit das Kontingent aufgebraucht ist. Danach arbeitet der Kollege ein Jahr und ein paar Monate durch ohne erneut zu erkranken. Vier Wochen vor Ende des Dreijahresrahmens erkrankt er an Krebs. Nun bekommt er zwar noch sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ist danach aber sofort ausgesteuert und er müsste auch sechst Monate wieder arbeiten bevor er eine erneute Rahmenfrist auslösen kann. Er rutscht also unmittelbar ins Nahtlosgeld und muss einen Antrag auf Erwerbsmincerungsrente stellen.

    Das diese Änderung bis jetzt so schön unter dem Radar ist, liegt nur daran, dass diese ab ersten Tag AU-Geschichte alles andere verdrängt. Aber ich arbeite dran.

    Die Frage ist, hast Du die 75% als Voraussetzungslose Teilzeit oder im Rahmen einer Teildienstfähigkeit. Dzes macht einen erheblichen Unterschied. Den in letzterem Fall wärr das die obere Grenze. D.h. aus Fürsorgegeünden dürfte Dein Dienstherr das auch nicht zeitweise überschreiten.

    Kris24

    Das der Zusammenbruch der Schwerindustrie in der ehemaligen DDR einen erheblichen Anteil an der CO2 Reduktion hat bestreite ich nicht. Aber bitte zum Vergleich: Die Emissionen des Osten lagen damals bei 330 Mio t CO2, die Emissionen des Westens immerhin bei 920 Mio t.

    Auch wenn man den Wegfall der Acetylen-Chemie mit allen Folgen mit 40% für die CO2 Reduktion verantwortlich macht. (Und danke nochmal für die Vervollständigung), die anderen 60% sind den Transformationsprozessen in Gänze zu verdanken. Und insgesamt haben wir da im Vergleich zu europäischen Länden ein respektables Ergebnis erzielt, was wir nicht kleinreden sollten.

    Was die Gasheizung anbelangt. Wenn ein älterer Mensch vor der Entscheidung steht, dann hat er ein wirkliches Problem. Er wird sich dennoch für die Gasheizung entscheiden, da die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe für das ganze Haus wahrscheinlich nicht refinanzierbar sind, Also wird er mit Gas weiter heizen und die Raumtemperatur au 15 Grad absenken. Eine Heizdecke könnte das Wohlbefinden wieder herstellen. Vielleicht aber folgt er auch meinem Vorschlag und baut sich eine SplitKlimaanlage ein. Das ist quasi auch eine Wärmepumpe, jedoch eine Luft / Luft Wärmepumpe und die kommt ihm möglicherweise billiger. Ist zumindes bei mir der Fall.

    Nach schwierigem Entfernen der Knoten im Gehirn habe ich es jetzt kapiert. Der Tag vor meinem Geburtstag ist der Tag der Vollendung des Lebenjahrs. Deswegen darf der 18 Jährige pünktlich um 0 Uhr ins Auto steigen und losfahren (vorausgesetz er hat einen Führerschein). Und wer am 01.08. geboren ist, hat den Tag vorher sein 60 LJ beendet. Das neue Schuljahr beginnt also danach, also darf ich als am 01.08. geborener noch im gleichen Jahr meine Ermäßigungsstunde in Anspruch nehmen.

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