Geht die Internationale auch als Hymne durch?
Beiträge von chemikus08
-
-
Die Unterrichtserlaubnis interpretiere ich mal innerbetriebliche Teilnahmebescheinigung zu einer Fortbildungsmaßnahme. Damit wird vielleicht der Schulleiter geringfügig etwas entlastet, was die Kontrolle anbelangt, ob derjenige überhaupt in der Lage ist das Fach zu unterrichten. Er kann sich dem Grunde nach erst mal darauf verlassen, dass der Kollege das kann. Was ihn unterridennoch nicht von seiner Kontrollpflicht entbindet. Ansonsten bedeutet Lehrerlaubnis und Unterrichtsbefähigung keinesfalls ein Unterrichtsverbot für alle anderen Fächer. Denn dies würde die gängige Praxis, dass jeder mit Abitur in unseren Schulen als Vertretungslehrer erstmal ad absurdum führen. Denn warum der Matheabiturient den Schülern Mathe beibringen darf, derjenige mit einer Unterrichtserlaubnis in Physik jedoch nicht, dass wäre wphl gar nicht mehr zu erklären.
Mit hat es ein Verwaltungsrichter mal so erklärt: Im Schulrecht sind viele Vorschriften bewußt schwammig formuliert, um den Sachbearbeitern einen hinreichenden Ermessensspielraum zu geben den Laden am laufen zu halten. Kann jetzt jeder für sich selber entscheiden, ob man da lachen oder weinen soll. Mittlerweile habe ich mich für hysterisches Lachen entschieden, dass ist wenigstens befreiend und irritiert die Dezernenten am meisten.

-
PE Lehrer sind im Übrigen alles angestellte Lehrer und keine Beamten. Da ist das mit der Rechtsgrundlage noch wesentlich einfacher. Hier ergibt sich die Verpflichtung zum fachfremden Einsatz schlicht aus § 106 der Gewerbeordnung, das ist das sogenannte Direktionsrecht der Arbeitgebers.
-
Ok Leute holen wir mal weiter aus,
der einfachste Zugang zum Lehrerberuf ist der als Vertretungslehrer. Hier hast Du weder ein Staatsexamen noch eine pädagogische Einführung sondern wirst eingestellt, weil der SL Dich für befähigt hält irgendein Fach X zu unterrichten. Hier wirst Du auch einfach als Lehrer eingestellt ohne irgendeine "Unterrichtserlaubnis" zu haben. Wenn Du Deine PE Fortbildung anfängst, unterrichtest Du auch zunächst ohne irgendeine Unterrichtserlaubnis in den Händen zu halten. In beiden Fällen bekommst Du einen Vertrag als Lehrer(in) und dieser Vertrag ist nicht an ein bestimmtes Fach gebunden.
Für den Bereich Realschule (und die rechtliche Situation ist hier eben keine andere) ist es so, dass fachfremder Unterricht absolut üblich ist. Insbesondere dann, wenn PE Kräfte eine volle Stelle haben. Es ist stundenplantechnisch fast nicht möglich, den Stundenplan vollständig mit Sport zu füllen. Denn das würde beispielsweise (und das ist nur ein Grund) voraussetzen, dass zu jeder Schulstunden auch eine Sportstätte zur Verfügung steht. Das ist meist nicht der Fall, da wir uns z.B. unsere Sportstätte mit anderen Schulen teilen müssen. Also muss ich diese Stunden in denen kein Sport unterrichtet werden kann mit anderen Stunden füllen. Insoweit kenne ich viele Kollegen die fachfremd unterrichten. Aus Sicht der Personalräte ist das rechtskonform und aus Sicht der Schulaufsicht auch. Derartige Anfragen gibt es öfter, die werden dann genauso beschieden.
Im Übrigen steigert es die Arbeitsplatzsicherheit für die PE Kollegen deutlich. Denn was macht ein Sportlehrer, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Sportunterricht eingesetzt werden kann. Da gibt es nur die Alternative fachfremder Unterricht oder kündigen. An der Stelle ist dann die Möglichkeit fachfremden Unterricht zu erteilen Gold wert. Vielleicht auch mal in diese Richtung denken.
-
In NRW hast Du sicherlich einen Arbeitsvertrag der lautet auf Lehrer, nicht auf Sportlehrer. Das ist ein Missverständnis dem viele Kollegen unterliegen. Genauso wie ein grundständig ausgebildeter Kollege keinen Anspruch darauf hat nur in seinen Fakultas Fächern eingesetzt zu durchaus werden, hast Du keinen Anspruch nur Sport zu unterrichten. Dein SL kann Dich bis auf Religion für jedes Fach einteilen, wo er der Ansicht ist, dass Du das machen kannst. Da wir im Regelfall alle Abitur haben, kann durchaus erwartet werden, dass wir in der Lage sind die üblichen Schulfächer für die unteren Klassen notfalls zu unterrichten. Auch wenn dieser Unterricht in fachlicher Hinsicht vielleicht Mängel aufweist, so ist das unserem Arbeitgeber immer noch lieber als gar kein Unterricht.
Ich kann jetzt nicht für die Grundschule sprechen, aber bei uns im Bereich Realschule ist es üblich, dass viele meiner Kollegen auch Fächer fachfremd unterrichten. Alleine schon um auf die für die praktische Arbeit dringend erforderlichen Klassenlehrerstunden zu kommen.
-
Der Spaß würde sich bei mir in der Tat lohnen. Bekomme jedes Quartal Blutuntersuchungen im Werte von 3000 Euro. Das wäre echt gutes Geld.
-
Wir Tarifbeschäftigten sind beschäftigt und zwar mit der Frage, wo zusätzliche Einnahmen herkommt?
Diejenigen, die nur noch ein paar Jahre bis zum endgültigen Rentenbezug haben, überlegen schon, ob sie nicht die Rente schon (trotz der Abzüge) vorzeitig beziehen sollen. Je nachdem wie alt man wird oder eben auch nicht, kann sich das durchaus lohnen. Auf jeden Fall würde es die momentane finanzielle Situation deutlich verbessern.
Aber aufgepasst, wer bisher eine Teilrente zu 99,9% bezogen hat, war damit fein raus. Man bekam fast die volle Rente (bis auf ein paar cent) und hatte dennoch im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankengeld gehabt.
Da hat Frau Warken jetzt einen Strich durchgemacht. Wenn es einen von Euch betrifft, beantragt ab Januar 2027 eine Teilrente von unter 66,3% falls Euch der Anspruch auf Krankengeld weiterhin wichtig ist. Denn sobald der Rentenanteil 2/3 oder mehr der Vollrente beträgt besteht ab Januar 2027 voraussichtlich (Änderung ist höchstwahrscheinlich) kein Anspruch mehr auf Krankengeld. Also aufgepasst und die aktuelle Entwicklung bis Herbst beobachten.
-
Um letztlich wirklich zu entscheiden, was man selber machen würde, fehlen extrem wichtige Details:
1.) Wer ist der neue Arbeitgeber (Land oder Privatwirtschaft?)
2.) Was ist das für eine Tätigkeit (desto weiter dies vom Schulbetrieb entfernt ist, umso besser lässt sich mit gesundheitlichen Gründen argumentieren.
Daher können wir hier nur theoretische Möglichkeiten aufzeigen. Bevor ich fristlos kündige, würde ich im Übrigen das ärztliche Attest beim Arbeitgeber einreichen und um einen Auflösungsvertrag bitten. Ich kann mit kaum vorstellen, dass man dies bei dieser zusätzlichen Information verweigert.
-
Das würde mich mehr als erstaunen, wenn eine Bezirksregierung einen Rechtsstreit aus diesem Grunde vor dem Arbeitsgericht führt.
-
Nun ich weiß nicht, ob es sich bei der Stelle um eine Stelle im Schuldienst handelt, das wäre dann mutig. Andernfalls kenne ich mittlerweile genügend Kollegen, die einfach an ihrer derzeitigen Schule nicht mehr arbeiten können, jedoch sehr wohl andere berufliche Tätigkeiten verrichten könnten. Die psychosoziale Belastung an Schulen wird zu häufig unterschätzt.
-
Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷
-
Es ist grundsätzlich eine Einzelfallprüfung. Eine generelle Ablehnung aller Anträge gibt es nicht bzw. würde man nie zugeben. Das wäre in einem Gerichtsverfahren das technische k.o..
-
Die von Karl-Dieter geschilderten Risiken sind durchaus vorhanden. Allerdings sind die Amtsärzte auch dem Prinzip "Rehabilitation vor zur Ruhesetzung" verpflichtet. Eine vollständige Dienstunfähigkeit sollte daher von einem Amtsarzt nur dann bestätigt werden, wenn aus tatsächlichen Gründen der Kollege nicht mehr in der Lage ist seine Dienstpflichten zu erfüllen. Einen solchen Zustand sollten indes aber auch die behandelnden Ärzte erkennen und wenn sie es nicht direkt angesprochen haben, dann vielleicht in Formulierungen wie "haben Sie mal überlegt, ob das mittlerweile nicht alles zu viel für sie ist?" zum Ausdruck gebracht haben. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass wir nur sehr selten Fälle erleben, wo bei einer solchen Konstellation der Amtsarzt eine vollständige DU verfügt. Und wenn im Einzelfall doch, dann war dies meist für alle Beteiligten der bessere Weg.
Allerdings gibt es im Einzelfall auch Amtsärzte wo der falsche Arzt am falschen Ort ist und eigentlich selber in Therapie gehört. In diesen Fällen muss man sich dann verwaltungsgerichtlich zur wehr setzen.
-
Also bei uns geht die Dienststelle in jedem Fall hin und überprüft bei einem Antrag auf Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen die Dienstfähigkeit. Man möchte einfach nicht mehr, dass voraussetzunglose Teilzeit mit der Begründung "Gesundheit" genehmigt wird. Denn diese Kollegen segeln quasi unter falscher Flagge. Frau Ministerin würde immer noch kritisieren, dass die Anzahl voraussetzungsloser Teilzeiten zu hoch ist. Also sagt die Bezreg, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit will, dann überprüfen wir mal aus Fürsorgegründen die Dienstähigkeit. Wenn es dann wirklich eine zu hohe Belastung ist, dann möge der Amtsarzt eine Teildienstfähigkeit bescheinigen. Damit ist die Mittelbehörde gegenüber der oberen Dienstbehörde aus dem Schneider. Kann aber sein , dass die einzelnen Bezregs diesbezüglich unterschiedlich verfahren,
-
Man kann auch jederzeit die Reaktivierung bei der Dienststelle selber beantragen.
-
Kann man sich den Allgemeinmedizinwr in Berlin selber aussuchen oder ist der gesetzt,?
-
Das Problem ist, dass Du bei der amtsärztlichen Untersuchung und auch bei der Anmeldung zur Versicherung den ganzen Mist angeben muss, damit Du nachher im Schadensfall nicht dumm da stehst und man Dir im Zweifel sogar rückwirkend die Verbeamtung aberkennt wegen Betrugs. Du müsstest also Amtsarzt und Versicherung überzeugen dass da nichts mehr ist. Hierzu muss Dein Arzt mitspielen, so dass er Dir wenigstens bescheinigt, dass das Ganze ohne Erneute Vorfälle ausgeheilt ist. Das da nie was war wird er Dir nicht bescheinigen, weil er sich dann selber einer Straftat beschuldigen würde. So blöd ist der nicht
-
Habe gerade die letzte Info gelesen und kann mich da nur chilipaprika anschliessen. Macht Euch nicht bekloppt, wenn es denn die zur Ruhesetzung wird, dann wird es die zur Ruhe Setzung.
Falls er dann später doch wieder sich in der Lage sieht zu unterrichten, hat er immer noch die Möglichkeit sich reaktivieren zu lassen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit ein paar Stunden im zweiten Bildungsgang zu unterrichten.
Da was jetzt erst mal wichtig ist, ist gesund zu werden und nichts anderes.
-
Kann die BR von mir als in der GKV versicherter Beamter eine Papier-AU verlangen?
Ich denke nicht, Der bist zwar Beamter aber GKV versichert.
-
Und ja , man kann sich tatsächlich übwr online Praxen für maximal eine Woche krank schreiben lassen und bei der EDV Kontrolle gibt's nur die Auskunft, dass für den Zeitraum x eine AU vorliegt. Das stört natürlich einige SB mit Kontrollfimnel, aber da mögen sie sich bei Frau Waken beschweren.🤷
Werbung