Beiträge von chemikus08

    Dann sollte Eg 12 die richtige Eingruppierung sein. Formuliere einen Widerspruch und schicke den innerhalb von vier Wochen an die Dienststelle. CC an den zuständigen Personalrat mit der Bitte um Unterstützung. Danach erst mal warten. Ggf. nochmal beim Personalrat anrufen um so vielleicht schon mal Wasserstandsmeldungen abzurufen. Wird dem Widerspruch abgeholfen ist alles gut. Falls nicht, Schritt 2: Falls Du in einer Gewerkschaft bist anrufen den Fall schildern und um Rechtsschutz bitten. In NRW wäre das bei der GEW die Rechtsschutzstelle in Essen. Bei anderen Verbänden bitte bei denen nachfragen. Der RA wird sich das Ding anschauen und Dir im Zweifel zur Klage raten. Dann wird eben geklagt. Hier bitte auch keine Scheu. Während normale Arbeitgeber bei einer Klage immer sickig werden und Du einen roten Reiter danach auf der Personalakte hast, ist das im öD gerade im Schuldienst kein Problem. Dem SL gehts am ........ vorbei weil nicht sein Zirkus , nicht seine Affen. Die Dienststelle, da sitzen zumindest ab der nächsthöheren Reihe Volljuristen. Für die sind Klagen was ganz Normales, sonst hätten sie nicht Jura studiert. Also auf in den Kampf. (Falls das denn nötig ist, meist stellt sich sowas als sogenannter Bürofehler raus.

    Angestellte aufgepasst! Fällt Euch ein solcher Bürofehler auf, dann habt Ihr maximal ein halbes Jahr Zeit Eure Ansprüche bei der Dienststelle schriftlich anzumelden. Danach könnt Ihr zwar immer noch einen Korrekturantrag stellen, jedoch sind die finanziellen Ansprüche die länger zurückliegen dann futsch. Anders wenn Ihr sie geltend gemacht habt. Dann bleiben Euch die Ansprüche erhalten. Bei Beamten verjährt es jedoch erst nach drei Jahren.

    Ganz allgemein:

    Schaut Euch genau an, ob Eure Eingruppierung richtig ist. Das ist für den Innendienst Fließband Arbeit gewesen. Da passiert es dann nach dem 39 Vertrag leicht, dass man das Kreuz mal an der falschen Stelle macht. Wenn das der Fall ist, dann auf jeden Fall widersprechen und den Personalrat einschalten.

    Natürlich die werden stufengleich höhergruppiert. Glaube aber bitte ja nicht, dass wir diesen Umstand innerhalb der GEW wirklich toll finden. Mach Dir aber bitte auch klar, dass Du die vergangenen Jahre ja durch die aufsteigende Zulage von der Erhöhung ja bereits profitiert hast. Ohne das Verhandlungsergebnis im Zuge des A13 Verfahrens hätte es diese Zulage gar nicht gegeben. Ich z.b. habe als Nuchterfülee diese Zulage nicht bekommen. Daher macht das jetzt für mich 250 Netto aus. In den vergangenen Jahren dafür aber nicht die aufsteigende Zulage.🤷

    Galileo100

    Falsch interpretiert. Die Neufestlegung auf A13 für alle war zunächst eine reine Verhandlung mit dem Dienstherrn über die Festsetzung von A13 als neuen Eingangsamt. Hierbei ging es naturgemäß nur um die Beamten, denn für die Angestellten ist das Land NRW kein Verhandlungspartner. Der Verhandlungspartner für die Angestellten ist nur die TdL. Das dennoch das A13 Verfahren auch Auswirkungen auf die Angestellten hat war nicht verhandlungsbedingt sondern reine Rechtsautomatik, da die Eingruppierung der Lehrer eben nicht nach Tätigkeitsmerkmalen erfolgt sondern ausschließlich vom Eingangsamt der Beamten abhängt.

    Insoweit ist auch die Rechtsfolge mit der Neufestsetzung der Erfahrungsstufe nichts was im Rahmen des A13 Verfahrens überhaubt hätte verhandelt werden können, jedenfalls nicht zwischen GEW NRW und dem Land NRW.

    Die GEW hat natürlich versucht diese Thematik in die Verhandlungen einzubringen. Gescheitert ist dies an den Arbeitgebern , die nur zu weiteren Verhandlungen bereit gewesen wären, wenn man die Definition des Arbeitsprozesses erneuert hätte mit dem Ziel sogenannte Zusammenhangstätigkeien zu streichen. In letzter Konsequenz hätte dies für viele nicht Lehrer eine Neubewertung der Stellen zur Folge gehabt und zwar hin zum Schlechteren. Da ist Verdi nun mal nicht mitgezogen und die GEW hatte selbst gespaltene Interessen. Während es für Lehrkräfte keine Auswirkung gehabt hätte wäre es für Schulsozialarbeiter oder MPT Kräfte die nicht im Unterricht sind schlecht ausgegangen. Auch diverse Hochschulbeschäftigte wären die "gear...." gewesen. Und jetzt bin ich Mal ganz ehrlich. Das war zumindest in meinem Bezirk die Gruppe die den Streik am meisten unterstützt hat. Ohne die wären wir ein jâmmerlicher Demohaufen gewesen. Ihr seht Tarifpolitik ist kein einfaches Geschehen.

    Die Amtsärzte achten auf Plausibilität. Wenn ein Hausarzt was von rezidivierenden Depressionen schreibt unter denen der Patient angeblich leidet, bislang aber weder eine medikamentöse noch eine verhaltenstherapeutische Therapie erfolgt ist, dann tauchen Zweifel auf. Auch wenn der Patient nach vier Stunden nicht mehr kann (orthopädisch) und sich dann hinlegen muss wird man darauf achten , ob dann auch eine passende Therapie erfolgte. Alleinige Krankschreibung verbunden mit einem Attest nachdem der Patient nur vier Stunden stehen kann klingt nicht glaubwürdig.

    Was heißt das für die Praxis? Wenn Ihr chronische Beschwerden habt, dann sucht Euch auf alle Fälle eine Fachfrau / Fachmann und belasst es nicht beim Wald und Wiesen Doktor. Ein Facharztgutachten genießt beim AA den höheren Stellenwert. Und auch für die eigene Therapie ist es besser.

    Und insbesondere bei psychischen Beschwerden ist es wichtig sich langfristig einen Facharzt zu besorgen. Man würde seinen Hausarzt ja auch nicht mit der Beipass OP beauftragen wollen.

    Wenn aber alles stimmig ist und Ihr zusammen mit Eurem behandelnden Arzt einen Weg gefunden habt, bei dem es klappen könnte, dann könnt Ihr in 90% der Fälle davon ausgehen, dass der Amtsarzt Euer Freund ist und Euch auf Eurem Weg unterstützt.

    Dann brauche ich gar nicht mehr nach zu schauen. Du kannst natürlich einen Widerspruch versuchen, jedoch frage ich mich ganz ehrlich wie Du den Widerspruch begründen möchtest. Die Vorgehensweise entspricht genau dem Vorgehen der im TVL beschrieben ist, die Dienststelle setzt also exakt das um, was im Tarifvertrag drin steht. Inhaltlich wird der Tarifvertrag vom Arbeitsgericht nicht geprüft. Da verweist dann das Gericht zu Recht darauf, dass die Beseitigung ungünstiger Regelung nicht in arbeitsgerichtlich sondern tarifvertraglich zu regeln ist .

    Es gab einen Versuch de Gewerkschaft rechtsargumentativ vorzugehen. Man hat argumentiert, dass das eigentlich keine Höhergruppierung ist sondern eine neue Bewertung der Stelle durch die Entgeltordnung. Leider wurde auch hier bereits höchtrichterlich entschieden, dass man dieser Argumentation nicht folgt. Insoweit. .

    Anders herum wird ein Schuh draus. Wenn trotz therapeutischer Intervention die Belastung für Deine Gesundheit zu hoch ist, dann ist eine Teildienstfähigkeit möglich. Aber nicht mir geht's mit der Belastung und den Pillen gut, aber mit weniger Belastung kann ich die Pillen weglassen. Nee , die Rechnung geht nicht auf. Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?

    Ergänzung:

    Eine festgestellte Teildienstfähigkeit wird natürlich sofort wirksam, da der Amtsarzt ja bescheinigt, dass ansonsten mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist.

    Die Heranziehung zur Mehrarbeit ist dann nicht mehr gestattet (aus Fürsorgegründen).

    Der Beamte kann jederzeit eine erneute Überprüfung seiner Dienstfähigkeit verlangen, wenn seine gesundheitlichen Daten (nach oben oder unten je nachdem) sich geändert haben. In vielen Fällen ist die TD auch erst mal befristet.

    Die Erklärung ist einfach. Es gab zunächst einen Antrag auf voraussetzungslose Teilzeit. Dieser wurde abgelehnt, wahrscheinlich mit der Begründung Unterrichtsausfall und schlechte Besetzung usw.

    Dann wurde ein Attest eingereicht, dass die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dies löst automatisch (seit( Fellers Konzept) bei der Dienststelle den Fürsorgedanken aus, dass keine volle Dienstfähigkeit besteht. In dem Fall wird aus der Teilzeit eine Teildienstfähigkeit nachdem ndie Dienstfähigkeit durch den AA überprüft wurde.

    Das ist dann win win Prinzip. Die Bezirksregierung hat ihre Akten sauber und kann gegenüber dem Ministerium argumentieren, dass sie keine voraussetzunglose Teilzeit (bzw. nur ganz wenig) genehmigt haben, damit kann das Ministerium keinen weiteren Druck ausüben die TZ Quote zu reduzieren. Der Antragsteller kann den Vorteil nutzen, dass er nun die Hälfte des Geldes was ihm flöten geht durch den Dienstherrn erstattet bekommt.

    Operation gelungen, Teilzeitquote reduziert, Lehrer bekommt mehr Geld und das Land hat höhere Kosten. Was will man mehr. :cash:

    Die von Chilipaprika genannten zusätzlichen Stunden das sind sogenannte Zusatzermäßigungsstunden. Über diese entscheidet aber (zumindest in unserem Beritt) nicht die Schulleitung sondern die Dienststelle.

    Die tut sich damit schwer. Will heißen das sie normalerweise nicht über die Regelermäßigung hinaus gehen. Also mit GdB 50 gibt es ja zwei Stunden Regelermäßigung und dementsprechend bei einer vollen Stelle noch zwei Zusatzermäßigungsstunden. Und das muss auch noch explizit begründet werden. Wenn es noch mehr sein soll, dann meist nur unter Beteiligung des Amtsarztes bzw. Betriebsarztes (bei Angestellten)

    Nachtrag:

    Bei einer unterhälftigen Beschäftigung richtet sich die Anzahl der wegen Schwerbehinderung und Alter zu gewährenden Entlastungsstunden nach dem %-Satz zu dem noch gearbeitet wird. In meinem Fallbeispiel wären das 30%, dementsprechend sind 30% der Entlastungsstunden zu gewähren. (Regelung NRW, für andere Bundesländer prüfen)

    Ich kann mir noch eine andere Kombination vorstellen:

    Zum einen die Feststellung einer Teildienstfähigkeit von 50%

    Darüber hinaus gehende Befreiungen sollten über Teilzeit möglich sein. Warum?

    Wenn jemand beispielsweise eine TD von 70% hat, dann kann man die fehlenden 20% als Teilzeit nehmen und man wäre bei einer hälftigen Beschäftigung. Unterhälftige Teilzeiverhältnisse sind im Beamtenrecht (außer familienpoltisch) normalerweise nicht erlaubt. Jetzt kommt aber der besondere Anspruch nach SGB IX hinzu. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet die vorhandenen Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Dazu gehört auch das Recht auf Teilzeit. Und hier geht das Schwerbehindertenrecht dem allgemeinen Dienstrecht vor. Man könnte also zusätzlich zur hälftigen Teildienstfähigkeit noch darauf bestehen weitere 20% (alles nur beispielhaft) auf Basis des SGB IX als Teilzeit sich genehmigen zu lassen. Hier sollte man sich mit der jeweiligen Schwerbehindertenvertretung ins Benehmen setzen. Sollte sich herausstellen, dass diese damit überfordert ist, sollte man sich mit einem Fachanwalt ins Benehmen setzen, falls sich die Dienststelle sperrt.

    Conni

    Bei Extremwetterlagen in Kombination mit einer chronischen Erkrankung kannst Du Dich ggf. sogar krankschreiben lassen.

    Ich verweise hierbei auf die Krankschreibungsrichtlinien der Ärzteschaft. Hiernach besteht auch dann Arbeitunfähigkeit, wenn der Versicherte zwar noch arbeitsfähig ist, bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine AU droht.

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