Beiträge von chemikus08

    So jetzt Brauch ich Mal Euer Schwarmwissen, NRW möchte A13 für alle einführen. Nach jetzigem Stand für Neueingestellte sofort, für alle anderen in Stufen.

    Aber was bedeutet dies für Tarifbeschäftigte. Ich nehme an für Neueinsteiger orientiert sich das an A13 also E12 für studierte Nichterfüller und E13 für Erfüllter oder beste Nichterfüller.

    Was aber geschieht mit Altkräften? Orientieren sich die Vergütungen dann sofort and die jetzt üblichen Einstiegsämter? Falls nein, sind sie dann verpflichtend erst dann anzuwenden, wenn auch die früheren Beamten A13 erhalten? Gibt es da überhaupt einen der Lego innenliegenden Mechanismus oder wird man dies wieder auf die TdL schieben? Es gibt ja noch andere Bundesländer die A13 für alle eingeführt haben (während Lego?) , Vielleicht habt Ihr ja Ideen?

    Da nicht mehr wöchentlich getestet wird, empfehle ich den Schulleitungen eine neue Gefährdungsbeurteilung., Zumindest bei der derzeitigen Inzidenz Lage. Ansonsten bleibt nur Remonstration , für Tarifbeschäftigte Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht

    Ist dann der Blutdruck zu hoch, ab zum Frauenarzt Eklampsie Ausschluss.

    Maemo

    Du solltest Dich mit dieser Thematik wirklich auseinandersetzen, wenn Du betroffen bist. Beim normalen Bewerber muss der Amtsarzt eine Prognose bis zum Ende Deiner Dienstzeit stellen. Bei einer Schwerbehinderung nur für die nächsten fünf Jahre. Um ein Beispiel zu nennen: Ein MS Patient wird mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn er 30 ist sein Pensionsalter nicht erreichen, sondern vorzeitig pensioniert. Die nächsten fünf Jahre sind mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Problem (bitte jetzt nicht an der Diagnose fest machen und medizinisch diskutieren, soll nur als Beispiel dienen). Hat der Kandidat sich die MS zusammen mit der daraus resultierenden Depression als Schwerbehinderung anerkennen lassen, ist er / sie zu verbeamtet. Hättest Du nicht gedacht? Außerdem muß Du zu jedem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, auch wenn der Notenschnitt unterhalb dem liegt, wo der Cut gemacht wurde.

    Maemo

    Viel wichtiger als die Frage mit der Verbeamtung ist die Fragestellung, ob Du Dich den Anforderungen der beruflichen Tätigkeit, zumindest in den gesunden Phasen, gewachsen fühlst. Dies muss Du für Dich allein (natürlich in Zusammenarbeit mit den Behandlern) beantworten. Darüber hinaus solltest Du Dich unbedingt um die Anerkennung einer Schwerbehinderung bemühen. Wenn Du diese in den Händen hast, verbessern sich Deine Möglichkeiten deutlich, auch unter dem Gesichtspunkt der Verbeamtung.

    Im Angestelltenverhältnis gilt: Fällt ein Angestellter wegen derselben Krankheit innerhalb von 2 Jahren mehr als 6 Monate aus, kann ihm krankheitsbedingt gekündigt werden.

    Etwas komplizierter ist es schon. Zunächst ist zu prüfen, wie lange der Angestellte sich bereits beim gleichen Arbeitgeber im Dienst befindet und wie alt er ist. Sind bereits die besonderen Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz erfüllt, reichen die hier angegebenen Krankheitszeiten nicht mehr. Dann kann nach allgemeiner Rechtsprechung nur noch ausserordentlich gekündigt werden. Dies geht nur, wenn ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis über einen längeren Zeitraum vorliegt. Aber auch, wenn der besondere Schutz noch nicht besteht, ist eine Kündigungsschutzklage häufig erfolgreich. Hierzu muss es dem Anwalt gelingen, die Bedenken der sogenannten negativen Zukunftsprognose via ärztlichen Gutachten aus dem Weg zu räumen.

    puntino

    Das mag für schulinterne Bewerber so sein, auf die Bewertung der externen hat er keinen Einfluss. Kommt es zu Konkurrenten klagen, wird das Verfahren erst Mal abgewartet. Hat sich einer der Bewerber auch noch anderswo beworben, liegt auch dieses Verfahren erst Mal auf Eis. So erklärt sich die zum Teil unendliche Länge der Verfahren. Und Dringlichkeit ist bei unseren Verwaltungsgerichten ein Fremdwort.

    Ich bin bei Impfung 4 und späTestens im November bereit für 5 die dann wahrscheinlich auch Omikron beinhaltet.

    Warum so? Nach 5 Monaten fällt der Impfschutz signifikant kontinuierlich ab, schützt aber noch vor einem schweren Verlauf. Andererseits braucht der Körper auch mindestens vier Monate um alle "Schalter" beim Thema Impfschutz betätigt zu haben. Insoweit halte ich mich an das Regime frühestens nach 5 Monaten, spätestens 6 Monaten.

    Vorerkrankung liegt vor

    Eine Wiedereingliederung setzt voraus, dass man erst Mal mindestens für sechs Wochen krank geschrieben ist. Und nur aus dem Krankenstand heraus kann dann eine Wiedereingliederung beantragt werden. Wobei, Pferdefuss, man für die komplette Dauer krank geschrieben ist und dann nur Krankengeld plus einem Zuschuss erhält. Der Zuschuss gleicht den Verlust nur zum Teil aus. Hinweis: Sie ist Tarifbeschäftigte und nicht verbeamtet, da gelten etwas andere Spielregeln.

    Du solltest Dir die Notwendigkeit vom Arzt bescheinigen lassen. In solch einem Fall wurde dem bei uns stets zugestimmt. Aus Harmoniegründen empfehle ich aber auf jeden Fall ein schnellstmögliches Gespräch mit Deinem SL. Sollte wider Erwarten ein Problem auftreten, kannst Du auch prüfen, ob ein Antrag auf Schwerbehinderung ggf. in Frage kommt. Selbst wenn Du nicht den für eine vollständige Anerkennung notwendigen GdB bekommen, hast Du bis zur endgültigen Festsetzung den Status eine Schwerbehinderten unter Vorbehalt. Als dieser stehen Dir viele Nachteilsausgleiche schon zu, insbesondere das Recht sofort auf Teilzeit zu gehen😉

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