"1. Ich würde gern mit dem Brenner arbeiten,"
Kann ich davon ausgehen, dass Du zumindest in einem Fachraum für Naturwissenschaften unterrichtest und nicht in einem normalen Klassenraum (habe leider schon alles erlebt?
In dem Fall solltest Du mit einem Kollegen Kontakt aufnehmen der sich auskennt. Ggf. kannst Du ja an der Nachbarschule einmal hospitieren und Dir die wesentlichen Punkte zeigen lassen. Falls Du Kartuschenbrenner verwendest, dann bitte für Schülerversuche wirklich nur welche mit Ventil und keine Durchstechkartuschen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass irgendeine Intelligenzbestie den Brenneraufsatz rauszieht und dann erhebliche Mengen des Gases verdampft. Der Vorgang ist zwar selbstlimmitierend, weil die Kartusche irgendwann so kalt wird, dass der Siedepunkt des Butans erreicht wird, dennoch wenn Du es zu spät merkst reicht ein Funke und Deine Schüler wissen was eine Verpuffung ist. Und wenn es sich um eine Klasse mit innovativen Verhaltenselementen handelt, dann solltest Du auf Schülerversuche mit Feuer ganz verzichten, bevor die sich gegenseitig anzünden. Alternativ könnte man immer mal zwei Schüler nach vorne bitten, die beispielsweise nach der Demonstration zum ordnungsgemäßen Umgang mit Gasbrennern das Ganze nochmal vormachen,
2. "Welche Chemikalien darf ich überhaupt als fachfremde Person nutzen, mit den R und S-Sätzen kenne ich mich leider auch überhaupt nicht aus. Ich habe vor, erstmal mit einfachen Mitteln zu arbeiten, bis das geklärt ist." R und S , Ihr scheint noch richtige Schätzchen in Eurer Chemikaliensammlung zu haben. Diese Etikettierung ist schon seit längerem nicht mehr zulässig. Entsprechend beschriftete Gefäße sollten entweder entsorgt oder neu etikettiert werden. Es sind nur noch Etikettierungen nach GHS (global harmonized System) zulässig. Die alten Gefahrstoffsymbole erkennt man daran, dass sie in Orange gehalten waren mit einem schwarzen Rand. Die neueren Gefahrstoffsymbole haben auch einen schwarzen quadratischen Rand der aber mit einer Spitze sozusagen auf dem Boden steht. Der Innenhintergrund ist weiß und in der Mitte befindet sich ein schwarzes Symbol. Leider sind die Etikettierungen nicht 1:1 übertragbar, da sich auch die Symbole und die Einstufungen geändert haben. Eine Umetikettierung ist fachgerecht nur noch möglich, wenn ein neues Originalsicherheitsdatenblatt des Herstellers vorliegt. Die R und S Sätze sind weggefallen, dafür gibt es jetzt H und P Sätze. Diese können sich je nach Hersteller sogar unterscheiden (daher Originalsicherheitsdatenblatt). Solltest Du die Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten übernehmen, wärst Du für diese Altlasten verantwortlich und müsstest den ganzen Mist entweder umetikettieren oder entsorgen. Wenn Dein Schulleiter auf die gloreiche Idee kommt die Chemikalien dann lieber an andere Schulen zu verschenken, dann soll er das bitte machen bevor Du den Job als Gefahrstoffbeauftragte übernimmst. Dann trägt er nämlich die Verantwortung falls da was schief geht. Und bitte transportieren selber niemals nie irgendwelche Chemikalien mit Deinem PKW, dann sind wir nämlich im Bereich der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS/ADR) mit Bussgeldern ab 1000 Euro aufwärts (Finger weg).
3. Ich soll Gefahrenstoffbeauftragter werden, bin mir aber auch hier nicht sicher, ob ich überhaupt die Fortbildung dazu machen kann. Laut Unfallkasse Sachsen ist diese nur für Chemielehrer vorgesehen
Dazu habe ich oben schon einiges geschrieben. Das Problem sehe ich nicht nur in dem fehlenden Kurs der Unfallkasse (bei uns führt in die Bezirksregierung durch) , sondern auch in der fehlenden Fachkunde. So fällt einem als Fachfremder einiges gar nicht auf. Ich denke an Peroxid Krusten auf gelagerte Natriumbeständen, noch evtl. vorhandenen Thermometern mit Quecksilberfüllung usw. Ich empfehle Dir die Finger davon zu lassen. Es ist auch das einzige Amt was die Schulleitung Dir nicht einfach aufdrücken kann. Übrigens wirst Du durch dieses Amt automatisch zur dienstlichen Vorgesetzten aller KollegInnen die mit Gefahrstoffen umgehen. Hat man Dir diese Kleinigkeit auf verraten? Machen diese KollegInnen einen Fehler und es passiert ein Unfall, dann möchte der Staatsanwalt von Dir die jährliche schriftliche Dokumentation der Sicherheitsbelehrung dieser Kollegin sehen. Hast Du nicht? Dumm gelaufen.