Beiträge von chemikus08

    Im SchulG steht"in Verantwortung zu Gott" . Es mangelt hier an hinreichender Bestimmtheit. Keinesfalls steht dort, dass hiermit nur der christliche Gott gemeint ist. Für den Anhänger der griechischen Mythologie kann damit also sehr wohl auch Zeuss gemeint sein. Oder eben Gott als Synonym für die Natur.

    Ich habe den Threads jetzt erst gelesen und stoße bei Bolzbold auf eine Anmerkung zum Thema Zeiterfassung. Von wegen, dann werden Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten festgesetzt. NEIN! Das ist kein Arbeitszeiterfassung im Sinne des EugH Urteils. Hier geht es um die tatsächliche Arbeitsleistung. Und wenn das Elterngespräch eine Stunde gedauert hat, statt der Pauschale von 20 Minuten, dann muss die SL entscheiden, ob sie künftig damit einverstanden ist, dass ich die Gespräche nach 20 kappe. Dann gilt das aber auch für die Dienstbesprechung. Ist die Zeit um, stehe ich auf und gehe, zeige auf die Uhr Zeit ist um und das wars. Oder ber wir schreiben richtig auf..

    Die andere Geschichte ist die mit dem letzten Drittel. Manchmal ist es auch die persönliche Gesamtsituation, die einen höheren Einsatz nicht zulässt. Spätestens wenn Du zum ersten Mal in einer Burnout Klinik landest wird Dir dort eines auf jeden Fall beigebracht: Nein zu sagen. Und vielfach erfolgt dieser Ratschlag zu Recht. Und ist die Psyche einmal angeschlagen, dann wirst Du mit Argusaugen darauf achten, nicht zu viel zu machen, denn die Rechnung dafür kommt. Ich ertappe mich regelmäßig, dass ich mir in einer Woche zuviel Termine lege. Dann ist die Panikattacken in der Folgenden Woche gebucht. Das Tavor kann ich dann vorsichtshalber schon Mal mitbringen.

    Die einzige Reinigung ist das Kehren zum Schluss des Unterrichts um der Putzfrau keinen Saustall zu hinterlassen. Außerdem das Hochstellen der Stühle.

    Die Grundreinigung mit Putzmitteln ist Aufgabe eines kommerziellen Putzdienststes. Das würde ich nie, aus prinzipiellen und aus Versicherungsgründen nie den Schülern übertragen. Und btw dann soll Herr OB Mal mit gutem Beispiel vorangehen und sein Büro selber putzen.😂😂 Und der OB ist weder den Schülern noch den Lehrern gegenüber weisungsbefugt. Er überschreitet damit seine Kompetenz.

    Es gibt auch die Praxis, das die Schule alles für ein Bußgeldverfahren vorbereitet hat und die obere Schulbehörde lässt es erst Mal liegen wegen fehlender Personalkapazität. Und auf einmal Upps sind drei Monate um und das Ding wird niedergeschlagen weil es verfristet ist

    turtlebaby

    Genau das wäre dann ein Prima Punkt , dass der RA hier im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren ansetzt. Kommt das Gericht nämlich zu der Erkenntnis, dass eine anderweitige Verwendung nicht geprüft wurde, wird der Bescheid aufgehoben und das Land darf die gesamte Kohle bis dahin nachzahlen. Außerdem besteht dann ab Urteil das Beamtenverhältnis bei vollen Bezügen fort und die Verwaltung muss dann die Orüfung einer anderweitigen Verwendung prüfen.

    Vermieten kannst Du soviel Du willst. Da ist ja nur Verwaltung des eigenen Vermögens.😂

    Aber ansonsten ist die 20% Grenze auch die bei uns gängige Genehmigungspraxis. Als Angestellter muß Du übrigens eine Nebentätigkeit nur anzeigen. Und hier kann es durchaus Abweichungen von der bei Beamten typischen Regelungen kommen.

    Du hast lediglich den Anspruch, dass man nach einer Verwendungsmöglichkeit Landesweit sucht. Hierzu gibt es in NRW das Projekt Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Dieses ist für die Suche , Vermittlung und Beratung zuständig. Das kann dann bis zu einer endgültigen Absage auch Mal drei Jahre dauern. Verpflichtet bist Du zu gar nichts . Häufig muss Du Dich sogar selbst auf diese Stellen erst einmal bewerben. Auch wenn es der Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleicht. Ich kenne einen Kollegen , der auf die Art und Weise beim Finanzamt untergekommen ist. War für ihn genau das Richtige 🤷. Auf jeden Fall gewinnt man Zeit, in der man erst einmal die vollen Bezüge weiter bekommt.

    Google Mal im Netz nach Vorfahrt für Weiterbeschäftigung

    Versäumt der Amtsarzt es auf eine anderweitige Verwendung zu prüfen, so ist dies schon Mal der erste formale Fehler . Hier hätte auch die Dienststelle nachfassen müssen, ansonsten ist sie ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Die übliche Rechtsfolge ist dann, dass das Gericht die zur Ruhesetzung aufhebt und die Lehrkraft ist wieder im Dienst ggf. eben auch weiter DU. Jetzt aber muss die Dienststelle die anderweitige Verwendung prüfen und für die verstrichen Zeit bis zum Urteil besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Lohndifferenz zur Pension. Um so etwas zu betreuen sollte man aber einen versierten Anwalt einschalten, der sich in der Gemengelage auskennt.

    Sissymaus

    Dein Rechtsempfinden kann ich absolut nachvollziehen. Aber in Deinem Fall hat man wohl von der Möglichkeit Gebrauch gemacht im Einzelfall eine Stufe vorweg zu gewähren. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, sondern das ist good will der Arbeitgeberseite. Nach höchst richterlicher Rechtsprechung ist dies eine Höhergruppierung mit nachfolgender Abstufung.

    Unabhängig von der Gehaltssituation, die doch sehr abhängig von der individuellen Familien und Wohnsituation ist, möchte ich an der Stelle auf einen anderen Aspekt hinweisen.

    Wer mit jungen Jahren in den Lehrerberuf einsteigt, möchte sich vielleicht berufliche Perspektiven innerhalb seines gewählten Berufsfeldes offenhalten. Eine Bewerbung auf Funktionsstellen jedweder Art ist aber nur mit zweitem Staatsexamen möglich. Wem das also wichtig ist...

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