Beiträge von chemikus08

    Wundert mich eigentlich, dass irgendein Hausarzt ein BTM-Rezept ausstellt.

    Auch Hausärzte stellen Btm Rezepte aus. Sie haben immerhin ein abgeschlossenes Medizinstudium. Traurig ist vielmehr, dass es einigen Hausärzten zuviel bürokratischer Aufwand ist und sie den Patienten dann lieber mit IBU 600 abspeisen auch wenn die schmerzstillende Wirkung nicht ausreicht.

    Ich kenne tatsächlich einen Kollegen, der eine AU-Pflicht auferlegt bekam, weil er grundsätzlich montags krank war.

    Eine Maßnahme zu der unsere Bezreg sehr häufig neigt. Allerdings eine aus meiner Sicht fragwürdige Maßnahme. Die Kollegen, die es wirklich treffen soll, interessiert es relativ wenig. Die besorgen sich dann die Krankschreibung, dann aber für die ganze Woche. Dann gibt es noch die chronisch kranken, die aber wirklich nur an den Tagen zu Hause bleiben, wo es wirklich nicht mehr geht. Die müssen sich dann ständig ein Attest besorgen. Als Beispiel nenne ich mal Migräne. Wer damit zu tun hat, weiß dass er keinen Arzt braucht (außer für die Krankschreibung) sondern nur einen dunklen Raum und 24 bis 48 Stunden Ruhe. Das kann dann durchaus zehn mal im Jahr passieren und wird durch die Attestauflage auch nicht weniger. Glücklicherweise kann man das ja dann auch mittlerweile wieder telefonisch erledigen.

    Danke nochmal für den Hinweis. Für die Personalräte unter uns, sind diverse Abkürzungen mittlerweile in Fleisch und Blut übergegangen, da rutscht das schon Mal unbedacht raus.

    Bitte bei dem Thema sauber unterscheiden zwischen verbeamteten LK und angestellten LK. Während bei Beamten ausschliesslich die Dienststelle entscheidet, sind bei der Wiedereingliederung von Tarifbeschäftikgten drei Parteien im Boot. Arbeitgeber, Versicherter und Krankenkasse. Die letztere wird sich schwer tun einer solchen Wiedereingliederung zuzustimmen. Denn hier ist der Versicherte während der gesamten Wiedereingliederungsdauer krank zu schreiben und er bezieht Krankengeld.


    Das wäre mal eine Baustelle für die Gewerkschaften, hier eine rein durch den Arbeitgeber finanzierte Wiedereingliederung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zu ermöglichen.

    Was macht die Geschichte hier so spannend? Ich habe mich aufgrund Eurer Beiträge mal auf die Suche gemacht nach Schlumpfvideos und bin fündig geworden. Es gibt drei verschiedene Sorten. Sorte 1 sind die Parteiwerbevideos, die die AfD selbst verfasst hat. Diese überschreiten in der Regel nicht die Strafbarkeitsgrenze. Nummer zwei sind Verschärfungen dieser Videos unklarer Herkunft. Hier wird auf einmal die Strafbarkeitsgrenze überschriten,, da hier durchaus gewaltverherrlichendes Materia (§131 StGB) zu finden ist. Nummer drei nimmt dann umgekehrt die AfD auf die Schippe, in der Regel kein strafbarer Inhalt.

    Das ist die typische Konstellation die die Verbreiter des Typs zwei lieben. Im Zweifel kann ich immer auf die harmlosen Videos verweisen und mein "Anschwärzer" hat sich bestimmt verguckt.

    Die SL ist bei Vorwurf der Verbreitung gewaltverherrlichenden Materials immer unter Druck. Unternimmt er nichts und das kritische Material ploppt auf einmal auf diversen Schülerhandys auf, wird man sagen, dass der SL doch darauf hingewiesen wurde, wieso hat er nichts unternommen? Was soll er unternehmen? Ladung zum Gespräch mit den Eltern? Bis dahin sind alle Spuren beseitigt und der Schüler lacht sich schlapp. Einzige Chance der Überführung ist, den Schüler in flagranti mir fraglichem Material auf dem Handy zur Rede zu stellen. Das kann und darf aber nur die Polizei. Und ja, sie darf. Gefahr im Verzug. Die Gefahr nämlich, dass Beweismaterial bis zu einem richterlichen Beschluss vernichtet wird. Also kann sie nur anbieten entweder einen Blick drauf werfen zu dürfen (freiwillig)oder das Gerät zu kassieren und eine richterliche Entscheidung abzuwarten. Wenn dann nichts gefunden wird, weil der Schüler so schlau war den Verlauf zu löschen oder inkognito zu surfen, dann war es das. Die Überprüfung der angewählten IP Adressen ist zu aufwendig und würde wahrscheinlich nur bei Verdacht auf kinderpornografischem Material gemacht.

    Und immer wenn nichts gefunden wird, wird dann eine große Welle geschlagen. Aber immer kommt die Aufforderung von der Regierung, von der Polizei und von Eltern bei der Verbreitung von Gewaltdarstellung doch bitteschön nicht weg zu sehen.

    Ich sags doch immer wieder. Der Job als SL ist geschenkt zu teuer. (Noch ein Grund)

    Es gibt ein ziemlich einfaches Kriterium für die Frage, ob man was zur Anzeige bringt. Man stelle sich vor, der Schüler hätte diese Aussage gegenüber einem Polizisten getätigt. Hätte dieser das auf sich sitzen lassen oder hätte er zur Anzeige gegriffen? Falls eher das Letztere der Fall ist, kann ich auch als Lehrer anzeigen, wenn mir danach ist. Bzw. im Rahmen des 0 Toleranzprinzips sollte ich es sogar.

    Das macht das Dilemma deutlich in dem Scholz sich befindet. Er weiß wesentlich mehr, als er aus Sicherheitsgründen sagen darf. Die Entscheidungen beruhen aber genau auf diesen geheimen Informationen.

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