Beiträge von chemikus08

    Quittengelee

    Die Zeit, die beispielsweise für Elterngespräche draufgeht unterscheidet sich nicht nur von Schule zu Schule sondern auch von Klasse zu Klasse signifikant. Es gibt eben Klassen in Brennpunktschulen da schlägt dieses Item mit dem zehnfachen des Landesdurchschnitt zu Buche. Und genau darum geht es bei der Arbeitszeiterfassung,. Man will die tatsächlich individuell aufgewendete Zeit erfassen.

    Es gibt wohl ein Merkblatt der Bezirksregierung Münster. Hiernach wird die anteilige Besoldung bis zum Erreichen des vollen Deputats beibehalten. Ich kann nur hoffen, dass die anderen Bezirksregierungen auch so verfahren.

    Dennoch bleibt es bei der Existenz der Bagatellgrenze. Eine Teilzeitlehrkraft die im März drei Mehrarbtsstunden geleistet hat geht also leer aus. Das ist nach dem BAG Urteil nicht erlaubt.

    Seph

    Sagen wir mal so, die Schlinge, die bereits um den Hals der Kultusministerien gelegt wurde zieht sich immer weiter zu. Mit jedem weiteren Urteil verdichtet sich die berechtigte Annahme, dass Schule sich in diesem Bereich nicht wegducken kann. Mit liegt ein Aufsatz zu diesem Thema vor, den ich aus Gründen des Uhrheberschutzes leider nicht hier einstellen kann, von einem Fachanwalt (Peter Hauk) der sich sehr gründlich mit dem Thema "Arbeitszeiterfassung in Schule und Hochschule" befasst hat. Dessen Ergebnisse sind sehr eindeutig und vielleicht habe ich sie bald auch in einer veröffentlichten Form, dann würde ich den Link hier einstellen.

    Bei den genannten Ausnahmen handelt es sich durchweg um Personengruppen, die den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitszeit frei gestalten können. Lehrer gehören explizit nicht dazu, da ein Großteil ihrer Arbeitszeit schon durch den Dienstherrn disponiert wurde (Stundenplan, Besprechungen, Konferenzen). Es verbleibt ein kleinerer dsiponabler Teil, der jedoch mit eine hohen Aufgabendichte gefüllt wurde. Gerade solche Konstellationen unterstehen eher dem besonderen Schutzgedanken der Vorschrift. Und es scheint bislang so zu sein, dass das Arbeitsministerium dies ähnlich sieht. Für 2026 wird ein entsprechendes Gesetz erwartet. Schauen wir mal.

    Laut der Seite ist weitere im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten. Da das ganze nicht vom Schulministerium aus gesteuert ist, sondern zentral über das Finanzministerium läuft sind wir die letzten die dann irgendwann eine Info bekommen, nämlich dann wenn es ein festgeschnürtes Paket gibt was man dann nutzen kann oder nicht.

    Ich würde mit an Eurer Stelle, insbesondere als Tarifbeschäftigter, die Sache sehr genau anschauen und durchrechnen. So , reduzieren sich bei Nutzung dieses Modells auch die Rentenpunkte die Ihr für Eure Arbeit erwerbt. Ob dann unter dem Strich es nicht günstiger ist, beim Händler das besonders preiswerte Vorjahresmodell zu nehmen das müsst Ihr Euch dann selbst ausrechnen.

    Die Verbäde wurden im Vorfeld beteiligt und alle haben diesem Vorhaben dezidiert widersprochen. Da mir diese Stellungnahme von meiner Gewerkschaft vorliegt , habe ich erst realisiert, dass mit dem Vorhaben nicht nur die Auslöseschwelle sondern wohl auch die Höhe der Bezahlung bei reglementiert wird. Aus den Ausführungen die so "von oben" gekommen sind ist das nicht zu entnehmen. Ich bin selber gespannt wie sich das entwickelt.

    Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.

    Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.

    Überlastungsanzeigen haben sehr viel Ähnlichkeit mit Dientaufsichtsbeschwerden.

    Sie sind fristlos, formlos und fruchtlos

    Könnte man meinen. Sie dienen aber im Wesentlichen der Schaffung eines Schutzkonstrukte für den Fall, dass es Arbeits- oder dienstrechtlich wirklich kracht. Sie können im Einzelfall der Die Stelle oder dem Land auch teuer zu stehen kommen. Daher sollte man dieses Instrument durchaus nutzen. Um aber wirklich Änderungen zu erzielen ist dies nur ein Nadelstich von vielen die manchmal erforderlich sind um Änderungen zu erreichen. Insgesamt meine ich, dass meine Kolleg;Innen in Summe in dieser Beziehung viel zu lieb sind .

    Seph

    Und wer vernünftig mit seinen persönlichen Ressourcen umgeht macht das auch. Die meisten, die es machen, tun dies im stillen Kämmerlein und laufen damit nicht zur Dienststelle. Die laufen damit zu ihrem Hausarzt, der sehr schnell für einen Ausgleich sorgt. Damit ist demjenigen persönlich vielleicht erst Mal gedient. Es löst aber das Gesamtproblem nicht. Wenn jeder aber seine Zahlen an die Dienststelle übermittelt, dann existiert eine Dokumentation mit der können die Personalräte arbeiten. Da kann man auch Mal einen Initiativantrag mit begründen. Die Gewerkschaften können Musterklagen durchziehen, da so der Nachweis erbracht wird, dass es ein systemisches Problem gibt und nicht das individuelle Zeitmanagement Schuld ist.

    Frau Feller zündet eine Nebelkerze und hofft das Panik ausbricht. Gedacht wahrscheinlich als bewusste Provokation gegenüber Menschen, die die Arbeitszeiterfassung einfordern

    Es ist schon sehr gewagt eine Präsenzpflicht als logische Konsequenz einer Zeiterfassung zu betrachten. Zahlreiche Home Office Arbeitenden, auch in ihrer Verwaltung, belegen diese Möglichkeit. Und auch da werden Arbeitszeiten erfasst .

    Darüber hinaus verkennt sie die Tatsache, dass sämtliche mir bekannten Schulgebäude aufgrund ihrer Infrastruktur eine Präsenzpflicht nicht hergeben. Auf die Gestellung von 50 dem Stand der Technik entsprechenden Arbeitsplätzen incl. Aufbewahrung allen Materials, was ich für die Schule benötige, bin ich gespannt.

    Es wird also, selbst bei einfachster Betrachtung, deutlich dass hier eine Fette Nebelkerze gezündet würde. Warum ist auch klar, KuMis möchten unter allen Umständen verhindern, dass in Schule die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. (Wie deckt sich das eigentlich mit dem Amtseid?) Denn das Ergebnis wäre, dass wesentlich mehr Lehrerstellen fehlen als ursprünglich angenommen. Und wie will man das nach außen verkaufen? Due Beantwortung dieser Frage jedoch fällt nicht in meine Gehaltsklasse .

    Telefonische Krankmeldungen sollten alleine schon deshalb verboten sein,

    Das sind sie leider nicht und es ist in der Tat so, dass der Meldeweg dem allgemeinen Direktionsrecht unterliegt. Die persönliche Konfrontation, und davon bin ich überzeugt, ist bei einigen SL tatsächlich das Ziel. Hier sollte man lernen ein dickes Fell zu entwickeln und sich den genauen Text der Krankmeldung überlegen, vielleicht sogar im Rollenspiel schon Mal üben. "Hallo hier Mr.x ich melde mich hiermit für heute und morgen krank, sollte es noch länger dauern, gebe ich morgen Bescheid. Ciao." Wer da Angst vor hat, da muss man durch. Im Zweifel kann natürlich auch der Partner anrufen und die Krankmeldung durchgeben🤷

    Es müsste eigentlich vor allem im AG-Interesse sein, wenn er irgendein Interesse auch an beruflich ambitionierten Arbeitnehmer hätte (was ich durchaus glaube

    Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, wenn ich mir die letzten Äusserungen oder soll ich sagen Drohungen von Frau Ministerin zum Thema Arbeitszeiterfassung so anschaue.🤷🙈

    Ich befürchte allerdings, dass Verhandlungsführer Verdi die überfällige stufengleiche Höhergruppierung mal wieder 'wegverhandeln' wird.

    So wie ich das mitbekommen habe, ist es wohl auch im Interesse deren Klientel. Insoweit habe ich da Hoffnung. Letzen Endes hat Verdi dies im TVöD ja auch erstritten.

    Spannen sind zumindest die Eckpfeiler die die Verhandlungsführer angegeben haben. Zumindest die stufengleiche Höhergrupptiat noch nicht vom Tisch. Das wäre im Zuge des A13 Verfahrens für viele Kollegen eine entscheidende Verbesserung.

    Der wirkliche Nachteil für Teilzeitkräfte ist weniger die Bagatellgrenze als vielmehr der Umstand, dass die Regelung, dass bis zum Erreichen des vollen Deputats der tatsächliche Stundenlohn gezahlt wird und nicht die geringere Überstundenvergütung wegfällt. D.h. unter dem Strich eine finanzielle Verschlechterung. Was das jetzt in Brutto oder Netto ausmacht, habe ich noch nicht ausgerechnet,

    Aber so wie es aussieht wird die Regelung kommen.

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