Beiträge von chemikus08

    Also ich bin total Happy, dass ich mit diesem Problem als Angestellter aussen vor bin. Alleine mei e quartalsmäßigen Bmutuntersuchen wegen der CMML wären mehrere Tausend Euro. Aber was würde ich machen?

    Zunächst würde ich mit jedem Rechnungssteller versuchen eine Vereinbarung zu erzielen, dass ich die Rechnung verspätet mit Zahlung der Erstattung begleichen darf. Was sich zunächst wie eine Zumutung für den Arzt anhört, relativiert sich schnell, wenn man dem gegenüberstellt, wann der Arzt für einen gesetzlich Versicherten bezahlt wird. Da bekommt er beim Beamten das Geld im Vergleich immer noch früh und der Betrag ist auch nicht gedeckelt.

    Und die die nicht warten wollen, da würde ich die Bezahlung über mein Kreditkartenkonto laufen lassen und die fälligen Zinszahlungen in Kauf nehmen. Die Zinsen würde ich in Kauf nehmen, wäre aber bezüglich Liquidität "immer glatt". Das wäre mir das mehr an Zinsen bezüglich Psychohygiene wert.

    Und würde man nach dem TVL gehen, so verweist dieser in § 44 auf das Beamtenrecht. Damit gäbe es eine Bagatellgrenze. Genau diese hat aber ein Grundsatzurteil bei Tarifbeschäftigten verneint, weshalb man dann es für alle Lehrer so festgesetzt hatte, dass Teilzeitlehrkräfte bis Erreichung des vollen Deputats von der ersten Stunde an bezahlt werden. Dieses Urteil kann man auch nicht aushebeln. Bevor also SL in vorauseilendem Gehorsam den § 61 umsetzen, können sie mit Fug und Recht erwarten, dass es hierzu eine Weisung aus dem Ministerium gibt. Dieses aber scheint selbst nicht zu wissen wie man damit umgeht, da die Verbände ja bereits nachgefragt haben und keine Antwort bislang erhalten haben.

    Obwohl ich dazu eigentlich nichts sagen darf.

    Nicht, wenn man bei McDonals schon ein Eis mit Schokosauce gespickt mit Pommes gegessen und das für gut befunden hat. Allerdings war das zu der Zeit als meine Frau schwanger war.

    Diese Änderung im Landesbeamtengesetz gibt es tatsächlich. Die Auswirkungen auf den Schulbetrieb jedoch sind m.E. nach unklar. Ich habe unsere Rechtsabteilung um Klärung gebeten. Auch da ist man, nun ich sage mal irritiert.

    Denn eine Umsetzung in den Lehrerbereich bringt Probleme mit sich. Zum Einen müssen hier Zeit und LWS immer gegengerechnet werden, um den aktuellen Wert zu ermitteln, da wäre die Herausgabe eine Tabelle durch das Ministerium hilfreich. Zum Anderen ergibt sich jedoch die Problematik, dass man dann auch noch zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften unterscheiden muss. Denn für die angestellten LK gibt es ein Urteil und die Neuregelung würde gegen genau dieses Urteil verstoßen. Es ist also kompliziert.

    Für die Sek1 spielt es keine Rolle, ob Du Abschlussklassen mit PE oder OBAS führst. Hier ist dringender Bedarf. Falls Dich das reizt kannst Du Dich auf eine feste Stelle bewerben. Da die die Berufspraxis fehlt wird man Dich nur als PEler einstellen können, aber eben mit der Option im Anschluss die OBAS drauf zu setzen. Das nimmt dann etwas den Bestens Stress. Egal wie es ausgeht, die Stelle ist Dir sicher.

    Nur eins muß Dir bei der Schulform klar sein, das tatsächliche unterrichten sind im Idealfall Unterricht. Die anderen 50 % sind Erziehungsarbeit und Beziehungsarbeit, denn ohne dem Letzteren gibt es auch kein lernen.🤷

    Ich weise Mal daraufhin, dass in NRW der § 33 der SUrlV stringent darauf verweist, dass Beamtinnen und Beamte die weniger als 77400 Euro Brutto verdienen (Sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAE) den gleichen Regelungen unterliegen wie Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

    Leider sind die vier Tage im § 33 noch nicht ersetzt, so dass streng nach SUrlV es vier Kindkrankentage gibt. Allerdings ist politisch geplant, dass die vier gestrichen und dafür 13:Tage gesetzt werden. Es existiert wohl auch eine Weisung aus dem Finanzministerium, dass bis zur Richtigstellung der Verordnung genauso , also mit 13 Tagen zu verfahren ist. Allerdings ist diese Information bei den Dienststellen noch nicht so verbreitet🤷🙈, so dass im Moment diesbezüglich Verwirrung herrscht. Auch für Unterscheidung zwischen Beamten unterhalb und oberhalb JAE habe die, aufgrund der Sonderregelungen wegen Corona und Co, die jetzt ausgelaufen sind, nicht mehr alle auf dem Schirm.

    Der Weg zunächst sich im Rahmen eine PE einstellen zu lassen um dann im Anschluss von der Möglichkeit der Nachqualifizierung OBAS Gebrauch zu machen ist nicht der schlechteste. Mit der PE hast Du eine feste Stelle in der Tasche. Selbst wenn Du die OBAS nicht bestehst, fällst Du dann eben in Deinen alten Vertrag zurück und bist weiterhin unbefristet beschäftigt (allerdings zu den schlechteren Konditionen eine PE lers) und von der Entgeltgruppe her wäre das dann immerhin Eg12 in Deinem Falle. Würdest Du unmittelbar für OBAS eingestellt und bestehst diese endgültig nicht, so bist Du endgültig raus aus dem Schuldienst.

    Saruman

    Es hat sicherlich kein rn Falschen getroffen. Nur wenn das eine Legitimation sein soll, um in ein anderes Land einzufallen und mal eben die Regierung abzusetzen, das sehe ich als das Problem . Damit öffnet man die Büchse der Pandora. Denn mitunter sind die Motive eben nicht so edel und das sind die auch im Falle der USA nicht. Wäre Kokain das Problem, hätte man eher Kolumbien übernehmen müssen. Geht es um Fentanyl wären eigentlich Mexiko in Kombination mit China an der Reihe. Vielleicht ist ja auch das Erdöl entscheidend. 🤷

    Ist natürlich ironisch gemeint

    Es ist eine Schande, dass unsere Regierung sich nicht äußert. Denn was dort geschieht ist meiner Auffassung nach völkerrechtswidrig. Außerdem entfacht Trump damit eine direkte Konfrontation zwischen USA und Russland. Ob das so sinnig ist? Aber wie war das, wenn die USA sich zum nächsten Wahltermin im Krieg befinden, dann bleibt er erst Mal Präsident? Oder liege ich da falsch?

    Die Frage war aber, ob man sich mit Teildienstfähigkeit auf ewig alles verbaut. Diese Frage darf hoffentlich gestellt werden.

    Zunächst ein frohes neues Jahr Euch allen.

    Due Frage ist natürlich berechtigt. Hierzu kann ich sagen, dass in vielen Fällen die Maßnahme befristet ausgesprochen wird und nach zwei oder drei Jahren automatisch überprüft wird, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind. Darüber hinaus kann die Beamtin , der Beamte jederzeit auch selbst einen Antrag auf vollständige Reaktivierung stellen. Dem wird im Regelfall auch statt gegeben. Es sei denn, dem Amtsarzt springt eine immer noch vorhandene Antriebslosigkeit förmlich ins Auge und bei tatsächlicher Betrachtung des Sachverhalts ist die vollständige Dienstunfähigkeit wirklich nicht gegeben. Das sind dann die Fälle, wo man Menschen wirklich auch viel sich selber schützen muss.

    Natürlich ist es möglich, dass jemand für komplett Dienstunfähig erklärt wird. In den allermeisten Fälken sind das dann aber auch Kollegen die wirklich gesundheitlich so angeschlagen sind, dass eine weitere Tätigkeit nicht mehr zu verantworten ist. Eigentlich sollte es möglich sein, dies im Gespräch mit den behandelnden Ärzten im Vorfeld zu klären. Die sollten es eigentlich einschätzen können. Immer dann, wenn durch Teilfienstfähigkeit die vollständige Dienstunfähigkeit verhindert werden kann, muss der Dienstherr sich für die Teilfienstfähigkeit entscheiden. Da hat man einen Anspruch drauf. Kommt es im Einzelfall zu einer abweichenden Einschätzung des Amtsarztes, besteht auch noch die Möglichkeit diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.

    Und um es an der Stelle nochmals ganz deutlich zu sagen. Es gab vor Frau Fellers Erlass viele Kollegen, die aus eigener Entscheidung Teilzeit genommen haben, weil ihnen klar war, dass sie eine volle Stelle definitiv nicht mehr bewältugen ohne davon krank zu werden. Diese haben dann vermehrt den Weg gewählt, dass sie selbst die Feststellung der Teilfienstfähigkeit beantragt haben. Die Zahl der in Teildiensfähigkeit befindlichen Kollegen hat sich innerhalb von zwei Jahren verfünffacht. Bei allen Fällen die wir gewerkschaftlich begleitet haben, hat sich der Amtsarzt nicht über die Empfehlung der behandelnden Ärzte hinweg gesetzt und stattdessen eine endgültige zur Ruhesetzung empfohlen. Ausgenommen sind Fälle, wo bereits der Dienstherr wegen der Au Zeiten eine amtsärztliche Überprüfung eingeleitet hat. In diesen Fällen ist es auch schon Mal zu abweichenden Entscheidungen gekommen, auch wenn der Hausarzt eine Teildiensfähigkeit als Möglichkeit angesehen hat.

    Bei der Schilderung der Symptomatik sind bei mir ein paar rote Lampen angegangen. Insbesondere was die Vernachlässigung der Wohnung anbelangt. Da bin ich dann sehr schnell in einer Schiene wo die Psychologie eine große Rolle spielt. Auch der Bluthochdruck muss nicht rein organisch bedingt sein. Ich habe nicht ohne Grund nach meiner Herzinfarkt REHA ein Jahr später noch eibe psychosomatische Genach, da zuvor dieser Aspekt vernachlässigt würde. Due zweite REHA Einrichtung beschäftigte auch auch mit der Kardioosychologie, war für mich der richtige Ansatz. Also vielleicht Mal als Anstubser verstehen, das persönliche psychologische Setting in diesem Zusammenhang untersuchen zu lassen.

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