Störsender sind was feines. Jedoch leider verboten. Ich frage mich, ob' da mittlerweile nichts für die Lehrertasche gibt, was nicht über den Klassenraum hinausgeht.
Man darf sich nur nicht durch die Bundesnetzagentur erwischen lassen.
Störsender sind was feines. Jedoch leider verboten. Ich frage mich, ob' da mittlerweile nichts für die Lehrertasche gibt, was nicht über den Klassenraum hinausgeht.
Man darf sich nur nicht durch die Bundesnetzagentur erwischen lassen.
Na ich bin mir sicher, da das Gericht mit Gerichtssitz im Bericht genannt wurde, im Bericht ausdrücklich steht dass er angestellt ist. Ferner das ein Gütetermin stattgefunden hat. Verwaltungsrecht kennt keinen Gütetermin.
Der Fall würde im Übrigen vor einem Arbeitsgericht verhandelt und zwar gab es bislang einen Gütetermin. Gerichtsbarkeit Amtsgericht sowie das Instrument eines Gütetermins sagt eindeutig aus, dass er angestellt ist.
Wenn er Beamter wäre hätte er keine Abmahnung bekommen, die gibt es nur im Arbeitsrecht. Im Disziplinarrecht entspricht das in etwa einer Missbilligung.
Im schlimmsten Fall könnte ihm die Aussage mit dem klaren Verstand im Prozess um die Ohren fliegen. Wenn dass aber dann auch so in der Urteilsbegründung steht hat er gewonnen. Dann kann er nämlich im großen und ganzen fortführen was er begonnen hat ohne das das im Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann. Er müsste dann nur auf die abschließende Beurteilung des Geisteszustandes verzichten.
Am liebsten wäre mir allerdings wenn das Arbeitsgericht zur Feststellung kommt, dass sich der Lehrer innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens bewegt hat.
Darauf wollte ich hinaus. Dann soll SL mal ein paar Stunden aus seinem Budget opfern oder wieviele andere es ihm gleichtun selber machen.
Nun ja die Stundenplanung ist normalerweise eine Konrektor Aufgabe.
Nach den einschlägigen Vorschriften der Biostoffverordnung dürfen Schüler nicht mit Beseitigungsaufgaben dieser Art beauftragt werden. Damit ist dann meiner Meinung nach unabhängig jedweder pädagogischen Diskussion der Drops gelutscht (Hoffentlich ist der nicht in den Haufen gefallen).
Aber es laufen m.W. Klagen der Verbände dagegen, oder?
Ich kenne persönlich schon zwei Kollegen, die aus diesem Grunde mit gewerkschaftlicher Unterstützung vor das Verwaltungsgericht ziehen. Wenn zeitlich möglich, werde ich mir die Prozesse u.U. "reinziehen"
Gibt es denn konkrete Anhaltspunkte, dass es in diesem Fall zu wenige Verwaltungsfachkräfte in der BR gab?
Zu laufenden Verfahren äußern sich Gewerkschaften grundsätzlich nicht. Meine Gewerkschaft bemängelt jedoch schon seit Jahren, dass die Schulaufsichten in den Kommunen sowie im Land hoffnungslos unterbesetzt sind. Da auch Kollegen aus der Schulaufsicht Mitglied in der Gewerkschaft sind, wird mir dies auf landesweiten Veranstaltungen wie z.B. auch dem letzten Gewerkschaftstag regelmäßig aus dem Kollegium gespiegelt.
Die Zahl der Lehrkräfte ist in NRW in den letzten Jahren deutlich gestiegen
Für die Zahl der Lehrkräfte stimmt dies sogar. Dies ist die einzige Gruppe die vom Spardiktat des Finanzministers ausgenommen wurde. Nicht jedoch die Verwaltung die diese Kolleginnen und Kollegen verwaltet. Hier gibt es wohl durchaus einen Einstellungsstopp und die personelle Ausstattung ist wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu knapp. So zumindest Aussagen von Personalräten die in diesem Bereich tätig sind.
Zum Thema "liebend gerne" . Man muss nicht auf das BEM Angebot warten. Jeder Betroffene kann sobald sechs Wochen AU innerhalb der vergangenen 12 Monate erreicht sind auch proaktiv ein BEM beantragen. Das nochmal zur allgemeinen Information.
Verantwortlich? Wir wissen doch alle, dass man den öffentlichen Dienst schlichtweg kaputt gespart hat. Die personelle Besetzung ist überall als durchweg miserabel zu bezeichnen und zwar so miserabel , dass Behörden in Teilen schon dysfunktional geworden sind. Fehler sind hierbei vorprogrammiert. Insofern wundern mich solche Vorfälle schon lange nicht mehr. In der Justiz erleben wir es noch viel drastischer. Strafverfahren bleiben liegen bis zur Verjährung, weil man nicht dazu kommt Sue abzuarbeiten.
Wenn wir Verantwortliche suchen, dann sollten wir bei der Politik anfangen. Aber tatsächlich passiert da nichts, sondern den letzten heißen die Hunde.
Wenn jemand dem Ansehen des öffentlichen Dienstes geschadet hat, dann derjenige der es an die Öffentlichkeit durchgestossen hat. Denn der Spiegel ist mit Sicherheit nicht in die Dienststelle reingestolpert un mal die Personalakten zu durchstöbern.
Und niemand in der Öffentlichkeit erwartet jetzt von allen Beamten dieser Welt sich offensichtlich zu positionieren. Wenn ich aber darum gebeten werde, dann habe ich bis zum Abschluss des Verfahrens gar keine Haltung damit die beteiligten Institutionen in Ruhe ihre Arbeit machen können. Wenn die zu einem Ergebnis gekommen sind, dann darf man mich gerne zu meiner Haltung fragen.
Ob ich Mitgefühl habe kann ich Dir frühestens sagen, wenn alle Verfahren abgeschlossen oder zumindest das Betrugsverfahren zu Ihren Ungunsten ausgeht. Vorher maße ich mir kein Urteil an, weder in der Einen noch in der anderen Richtung. Dafür fehlen mir die notwendigen Informationen.
Tragisch. Die Leute sind trotzdem dienstunfähig und waren vermutlich nie für den Dienst geeignet.
Das Letztere ist manchmal der Fall. Ich habe aber auch Fälle in Erinnerung, wo Menschen jahrelang hervorragende Arbeit als Lehrkraft geleistet haben. Mobbing und die Verkettung mit einem ungünstigen Umgang aller Beteiligten mit diesem Thema haben dazu geführt, dass diese Lehrkräfte nicht mehr wieder zu erkennen waren und der Psychiater definitiv gesagt hat, dass die Person für den Schuldienst nicht mehr geeignet ist.
Was den ersten Teil der Aussage anbelangt habe ich das nicht in Abrede gestellt. Es ist dann aber Aufgabe der Dienststelle einen Amtsarzt einzuschalten, wenn die Beamtin in den zurückliegenden sechs Monaten drei oder mehr Monate dienstunfähig geschrieben hat. Diese Untersuchung dient dazu festzustellen, ob die Beamtin nach sechs Monaten wahrscheinlich wieder dienstfähig ist oder nicht. Kommt der Amtsarzt zu der Erkenntnis nicht dienstfähig. Hierzu muss der Amtsarzt aber auch untersuchen, ob sie nur für Schule dienstunfähig ist. Hierzu ist ein genaues Belastungsprofil zu erstellen zwecks Feststellung, welche Tätigkeiten außer Schule noch ausgeübt werden können. Erst mit dieser Expertise kann die Dienststelle rechtssicher entscheiden ob sie zur Ruhe gesetzt wird oder zunächst die anderweitige Verwendung geprüft werden muss. Fehlt diese Expertise und die Dienststelle erkennt dennoch auf zur Ruhesetzung liegt ein schwerer Formfehler vor, der im Regelfall im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig dazu führt, dass der Bescheid aufgehoben wird, die zu wenig gezahlten Bezüge nebst 6% Zinsen rückwirkend zu erstatten sind. Das Verfahren beginnt dann von vorne mit der amtsärztlichen Untersuchung. In den meisten Fällen ist den Kollegen das egal, weil die Versorgung als Vorruheständler meist immer noch besser ist als die Regelaltersrente bei uns Angestellten. Darüber hinaus darf man grosszügig dazu verdienen. Insoweit geniessen die meisten Ihr Dasein, ohne sich mühsam einzuklagen.
Wer allerdings gerade Ü40 ist, der möchte sich vielleicht gar nicht zur Ruhe setzen und diesen Betroffenen rate ich, schon mal beim Amtsarzt im Gespräch darauf zu bestehen, dass er sich ausdrücklich zum Thema "anderweitige Verwendung" äußert. In dem Fall wird der Vorgang dann ans Finanzministerium abgegeben, die sich landesweit um eine anderweitige Verwendung bemühen und dahingehend vermitteln. Das Programm bzw. die Abteilung dazu nennt sich "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung". Unter diesem Stichwort werdet Ihr im Netz fündig.
Wichtig ist, dass Du nachweisen muss an welchen. Tagen Du gearbeitet hast. Darauf kommt es an. Natürlich kannst Du versuchen dem Finanzamt zu verklickern, dass Du trotz Krankschreibung von zu Hause aus gearbeitet hast. So wäre das z.B. (bei Tarifbeschäftigten) während der Wiedereingliederung. Das wäre dann aber auf Nachfrage gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Wenn Du trotz Krankschreibung Klausuren etc. korrigiert hast probiere es aus. Bei einem grosszügigen SB gehts durch. Der Bösgläubige vermutet wieder einen schmutzigen Trick dieser Lehrer und kommt mit so Sachen wie allgemeiner Lebenserfahrung usw. Hat man eine Rechtsschutz kann man dagegen vorgehen. Beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz bin ich mir nicht sicher, da müsste ich nochmal nachfragen.
Maßgebliches BMF-Schreiben: BMF-Schreiben vom 15. August 2023 (BStBl I 2023, S. 1551), Rn. 22 ff. und Rn. 30.
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nur tatsächlich geleistete Arbeitstage im Homeoffice gezählt werden dürfen. Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitstage sind bei der Ermittlung der Tage zwingend auszuklammern.
Vielleicht ist auch ein Problem, dass es super schwer ist, wenn man mal im System "Schule" war, einen anderen Beruf zu ergreifen. Wer irgendwann mal nicht mehr als Lehrkraft arbeiten kann, wäre vielleicht ganz glücklich als Verkäufer (m/w/d) in einer Parfümerie oder als Fachkraft in der Wald- und Forstwirtschaft. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es die denkbar schlechteste Variante, die Leute irgendwo womöglich jahrzehntelang formal zu binden, wo sie schlichtweg nicht mehr arbeiten können - und mit 50 will natürlich keiner ernsthaft schon in (Zwangs-)Penion geschickt werden. Dann ist es besser, die Leute gehen zu lassen, zur Not mit einer Art Abfindung oder so.
Ach das habe ich jetzt übrigens auch gelernt. Eine Abfindung darf der Dienstherr nach Landeshaushaltsverordnung im Normalfall gar nicht anbieten. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen. Dann ist aber die Zustimmung des Finanzministeriums erforderlich.
Wer eigene Atomwaffen für Deutschland fordert möge bitte Mal einen Realitätscheck machen. Dues würde den zwei plus vier Vertrag verletzen und ein geooolitisches Erdbeben auslösen. Ein solches Vorhaben würde durch die anderen Staaten auch nicht unterstützt. Und das ergäbe dann ein ganz einfaches logistisches Problem. Wo kommt das waffenfähige Plutonium her. Bei Russland bestellen, wohl eher nicht. Und selber produzieren ? Ach nee die Kernreaktoren haben wir ja still gelegt. .
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