Beiträge von chemikus08

    Als Personalrat haben wir leider auch nur begrenzte Möglichkeiten. Ein Initiativ Antrag auf Absetzung einer Schulleitung überschreitet leider unsere Kompetenzen. Insoweit können wir immer nur die Personaldezernenten ins Gebet nehmen und auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz hinweisen. Und mit einer Versetzung der SL würde man zwar den bisherigen Kollegen einen Gefallen tun, aber gleichzeitig ein anderes Kollegium belasten. Ich habe noch nie erlebt, dass ein unfähiger SL abgesetzt würde, was nicht bedeutet, dass es diese Gruppe nicht gibt.🤷

    Leute, Leute als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung kann ich nur sagen, dass Körper und Psyche in unserem Beruf hohen Anforderungen ausgesetzt sind. Mir sind soviel Erkrankungszustände begegnet bei denen ich sagen würde, nein Lehrer, jedenfalls in der normalen Regelschule geht nicht, ein Bürojob aber beispielsweise schon und auch viele andere Tätigkeiten kann ich mir vorstellen, aber eine eben nicht und das ist der Lehrer.

    Will jetzt auch nicht alle Möglichkeiten aufzählen, kann Euch nur sagen, dass ich selber mal Nierensteine hatte, Ich hatte Glück mit meiner Y Schiene und musste nur alle 45 Minuten aufs Klo. Ich hatte aber Mitpatienten, die mussten alle 10 Minuten. Ich weiß da ehrlich nicht wie das hätte möglich sein sollen. Und wenn man dann noch an so einer Schule ist, die ich letztens bei einer Regelbegehung hatte, wo man als man 7 Minuten Fußweg zur Toilette hat. Wie soll das gehen?

    @FridaK

    Also die Frage, ob eine genehmigte Nebentätigkeit während der Erkrankung ausgeführt werden darf ist gar nicht so einfach zu beantworten. Die Bezirksregierung vertritt die Ansicht, dass dies nicht erlaubt ist. Fachanwälte für Arbeitsrecht betrachten dies differenzierter. Wenn sie Nebentätigkeit der Genesung nicht schadet , ist sie nach Ansicht der meisten Fachanwälte erlaubt. In jedem Fall bedeutet es aber Ärger mit der Bezreg und die Frage ist halt, ob man jeden Sch... unbedingt vor Gericht ausfechten muss.

    Wenn Kollegen im großen Stil , also auch nicht Stapel von Arbeiten, die Arbeit erledigen müssen und dann der berechtigte Verdacht aufkommt, dass die Erkrankung nur vorgeschoben ist, dann kann ich die Verärgerung verstehen.

    Ob den hier eine psychische Ursache maßgebend war, das wisst ihr gar nicht, denn die Kollegin hat gegenüber dem Kollegium möglicherweise nicht die Wahrheit gesagt, was sie auch nicht muss.

    Es ist Sache der Behörde den Vorwurf aufzuklären, ohne dass ihr hierüber eine Rückmeldung erhaltet.

    Nur wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass Beschwerden nicht ordnungsgemäß weitergeleitet werden und solche Vorkommnisse nicht ordnungsgemäß geklärt werden, nur dann gibt es noch eine Möglichkeit. Nämlich eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

    Vielleicht ist die Sache mit der Waffenverbotszone gar nicht so schlecht. Nicht das Waffen vorher erlaubt gewesen wären. Aber nachdem ich jetzt lese, dass auch die Security nicht in die Taschen schauen darf, dann würden Waffenverbotszonen aber anlasslose Kontrollen durch die Polizei ermöglichen. Gelegentliche Stichproben würden in der Anfangszeit, und davon bin ich überzeugt, eine Vielzahl von Verstößen ergeben. Dann hätte man aber einen Ausgangspunkt von dem aus Gesellschaft und Politik weitere Maßnahmen ableiten könnten. Im Moment verstehe ich, wenn Kollegen zunehmend mit einem unguten Gefühl die Schulen, zumindest bestimmte Schulen, betreten.

    Ich würde sie nicht als teure Gewerkschaft bezeichnen, denn sie liegt mit ihrer Beitragsordnung durchaus im Schnitt aller DGB Gewerkschaften. Natürlich könnte man sich darüber streiten, ob es auch was preiswerter geht, andererseits sind viele unserer Fortbildungsangebote für die Mitglieder kostenlos und das Fortbildungsangebot, zumindest in NRW, kann sich sehen lassen. insoweit ist das für mich in Ordnung.

    Das ist erheblich effektiver, als über Elternhäuser und deren unzureichende Erziehung zu lamentieren, die wir als einzelne Schulen nicht ändern werden.

    Chapeau, genauso sehe ich das auch. Und hier müssen wir uns wirklich an die eigene Nase packen. Ja, es ist ein verdammter Verwaltungsaufwand der betrieben werden muß, um die im Schulgesetz vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen Gerichtsfest umzusetzen. Aber genau das müssen wir machen, wenn die Maßnahme bei der Bezirksregierung Bestand haben soll. Und der Sachbearbeiter bei der Bezreg will auch niemanden von uns ärgern, sondern uns alle davor bewahren, dass das Verwaltungsgericht uns den Fall um die Ohren haut. Und das wird passieren sobald Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Also dürfen wir keine machen. Nur so können wir das Kollegium und auch Schüler wirksam schützen.

    Das müsste es an jeder Schule geben. Ein Sozpäd pro 100 Schüler. Wären an der Schule meines eigenen Kindes 15 Sozpäds ;)

    Und dann bräuchte es noch ein Jugendamt, dass so ausgestattet ist, dass nicht nur Einsätze bei Bränden in voller Ausdehnung erfolgen sondern bereits bei Schwelbränden und Familien mit Problemen rechtzeitig auch durch die Jugendhilfe unterstützt werden. Diese müsste unbedingt auch mit der Schule zusammen arbeiten.

    Mehr Personal, verschiedene Professionen, kleinere Klassen, eine Schulleitung, die hinter den Lehrkräften steht, angemessene Ausstattung...

    So der berechtigte Wunsch. Nun gibt es aber gerade in den Brennpunkten Schulen die eine Ausstattungsquoten von unter 80% haben. Es will aber keiner hin und wenn ich da kleinere Klassen mache, benötige ich noch mehr Lehrkräfte die ich nicht habe. Es ist ja nicht so, als würden diese Schulen die Stellen nicht ausschreiben. Die laufen nur leer. U d dennoch, wenn eine LK dadurch so krank wird, dass ich sie dort nicht mehr einsetzen kann, dann ist ein Einsatz an eine weniger problematische Schule der bessere Weg als ganz auf die Lehrkraft zu verzichten.

    Ok, doofe Frage: Wie kann man die Bedingungen realistisch verändern?

    In manchen Fällen eben durch Versetzung. Wenn z.b. das Vertrauensverhältnis zwischen SL und Lehrkraft nachhaltig so geschädigt ist, dass man von einer Zerrütung spricht, dann werden auch Meditationen an der Situation nicht wesentlich etwas ändern. Da auch die Schuldfrage für die Zerrüttung meist nur eindeutig zu bestimmen ist, ist die Schaffung einer Distanz zwischen den Streitvögeln die einzig verbleibende Möglichkeit. Ohne eine Versetzung bleibt der Beamte dienstunfähig. Ihn ohne Versetzung in den Ruhestand zu versetzen wäre eine optimale Voraussetzung für ein verwaltungsrechtlichen Klageverfahren. Und hier dürfte es der Dienststelle verdammt schwer fallen dem Gericht glaubhaft zu vermitteln, wieso eine Umsetzung nicht möglich ist

    Also das wehren gegen die amtsärztliche Untersuchung ist etwas was bei drohender Zwangszuruhesetzung jeder halbwegs versierte Rechtsanwalt empfiehlt. Ganz egal wie lange die Dienststelle gewartet hat. Warum empfiehlt er das ? Nun eine zur Ruhesetzung erfolgt immer erst nach dem Votum des Amtsarztes. Wenn ich dies durch Rechtsmittel noch en halbes Jahr hinaus zögere, dann gibt es nicht nur sechs Monate mehr Geld, sondern Monat für Monat erhöhen sich auch die % Punkte für die Pension. Das mag sich sehr rücksichtslos anhören, aber das ist ein Begriff den es in der Juristerei nicht gibt. Wenn Du also in dieser Situation Deinen RA fragst, gibt's genau den Ratschlag.

    Wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt. Nachdem Gott und alle Welt über die Dame her zieht ohne nähere Details zu kennen, mache ich jetzt Mal auf Advotatus Diaboli, auch ohne die tatsächlichen näheren Umstände zu kennen.

    Da ist jemand psychisch erkrankt und zwar so, dass eine Rückkehr in den Schuldienst undenkbar ist, weil dann das Ganze Drama von vorne beginnt. In so einem Fall ist man zunächst einmal krank geschrieben. Normalerweise bekommst Du dann nach sechs Wochen ein BEM vorgeschlagen. Passiert da nichts kommt nach drei Monaten oder auch etwas länger die Amtsarztankündigung und der sieht das so wie der Psychiater und hält die Person für dienstunfähig. Dann erfolgt die einstweilige zur Ruhe Setzung. Wenn sich die Dienststelle aber nicht meldet was dann? In dem Fall ist man weiter krank geschrieben .

    Man wäre mit dem Klammerbeutel gepudert schlafende Hunde zu wecken . Und auch jeder Rechtsanwalt würde sagen halten sie die Füße still. Die müssen sich melden.

    Was die Nebentätigkeit anbelangt. Es stand nur im Zentralorgan der Empörten "Bild" das sie eine Heilpraktikerausbildung mitgemacht hat um sich ein zweites Standbein aufzubauen.

    Solange sie keine Heilpraktikerpraxis betrieben hat, hat sie auch keine Nebentätigkeit ausgeübt. Das man die Fühker ausstreckt für den Fall , dass man aufs Ruhegleis geschoben wird ist in diesen Fällen normal. Frau Probst verdient damit richtig Asche und hat schon zehn hauptberufliche Mitarbeiter.

    Der Arzt hingehen handelt vollkommen korrekt, wenn er eine berufsunfähige Person weiter krank schreibt. Denn sie kann die geschuldete Tätigkeit ja nicht erbringen.

    Was bleibt übrig, es ist irgendwio im Verwaltungsgetriebe hängen geblieben. Bei einer Behörde die mit viel zu wenig Mitarbeitern, begrenzten EDV Ressourcen tausende von Mitarbeitern verwaltet .

    Aus meiner Sicht entschuldbar.🤷

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