Ich bitte alle hier noch einmal in sich zu gehen. Natürlich ist eine Krankschreibung kein Mittel zum Zweck, um aus anderen, auch wichtigen Gründen, der Arbeit fernzubleiben. Das Problem ist nur, und dies erlebe ich in meiner Beratungspraxis häufiger, dass gerade dieser Spaghat zwischen Lebensbewältigung einerseits und der Erfüllung dienstlicher Pflichten andererseits zu einer massiven psychischen Belastung führt, die so massiv ist, dass die Erfüllung der dienstlichen Pflichten nicht mehr möglich ist. In diesem Fall liegt eine psychische Erkrankung vor, die man sich dann auch ganz legitimer Weise von seinem behandelnden Arzt bestätigen lassen kann. Krankschreibungen in diesen Bereichen dauern häufig sehr lange. Was aber nicht geht ist, in einem solchen Fall den Betroffenen Rechtsmissbrauch vorzuwerfen. Auch im hier vorliegenden Fall könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass der Vorschlag des Schulleiters nicht von ungefähr kam. Vielleicht hat selbiger ja schon gemutmaßt, dass der Kollege nicht mehr arbeitsfähig ist. Wenn dann der Arzt ihn solange krank schreibt, bin ich davon überzeugt, dass er dafür gute, auch medizinische Gründe hatte. Und ich muss da Firelilly schon Recht geben. Man muss bei einschneidenden Lebenskrisen durchaus berücksichtigen, dass sie so massiv sein können, dass eben ein berechtigter Grund auch zur Krankschreibung vorliegt.
Was bedeutet dies für derartig Betroffene bei längerer Krankschreibung? Hier kann die Dienststelle nach drei Monaten eine amtsärztliche Kontrolle fördern. Bestätigt der Amtsarzt den Befund und ist auch in den nächsten 6 Monaten nicht mit Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu rechnen, wird die Dienststelle denjenigen in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Bei nicht allzulanger Vorneschädigung gibt es dann zwar nur die Mindestpension, die entspricht aber etw dem, was ich als Tarifbeschäftigter als Altersrente bekommen werde. Geht es dem Kollegen/ der Kollegin dann wieder besser, so kann die Beamtin jederzeit wieder ihre Reaktivierung beantragen.