Beiträge von chemikus08

    Außerdem fehlt die Angabe des Familienstandes, Dr Kinderzahl und des Wohnortes. Aufgrund dieser Faktoren alleine sind schon Unterschiede von 2000 Euro brutto im Monat möglich.

    Auch wichtig ist die Frage ob der/ die Partner(in) ebenfalls verbeamtet ist, weil dann nur die halbe Familienzulage gezahlt wird.🤷

    Die Lehrkraft ist wohl am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

    Ich würde niemals einen Vertrag mit dem Veranstalter unterschreiben. Die SL muss unterschreiben. Damit ist auf jeden Fall die Schule, die im Zweifel auf den Kosten sitzen bleibt. Keinesfalls die Lehrkraft. Verursache ich als Lehrkraft einen Schaden können die Eltern nicht mich sondern nur das Land zum Schadensersatz heranziehen. Das Land kann dann nur bei grober Fahrlässigkeit die Kosten von mir zurück verlangen. Das Schöne ist, selbst wenn das passiert, dann geht der Vorgang an meine Berufshaftpflicht der GEW die dann entweder zahlt oder den Prozess mit dem Land führt. In keinem Fall meine Baustelle.

    Wenn es aus Deiner Sicht so sein soll, dann lass Dir wenigstens das OK der Eltern geben.

    Allerdings bleibe ich dabei, wenn was schlimmeres passiert wirst Du es nicht einfach haben. Ich würde mir das also lieber dreimal überlegen. Als Angestellter sowieso.

    Als Personalrat haben wir leider auch nur begrenzte Möglichkeiten. Ein Initiativ Antrag auf Absetzung einer Schulleitung überschreitet leider unsere Kompetenzen. Insoweit können wir immer nur die Personaldezernenten ins Gebet nehmen und auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz hinweisen. Und mit einer Versetzung der SL würde man zwar den bisherigen Kollegen einen Gefallen tun, aber gleichzeitig ein anderes Kollegium belasten. Ich habe noch nie erlebt, dass ein unfähiger SL abgesetzt würde, was nicht bedeutet, dass es diese Gruppe nicht gibt.🤷

    Leute, Leute als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung kann ich nur sagen, dass Körper und Psyche in unserem Beruf hohen Anforderungen ausgesetzt sind. Mir sind soviel Erkrankungszustände begegnet bei denen ich sagen würde, nein Lehrer, jedenfalls in der normalen Regelschule geht nicht, ein Bürojob aber beispielsweise schon und auch viele andere Tätigkeiten kann ich mir vorstellen, aber eine eben nicht und das ist der Lehrer.

    Will jetzt auch nicht alle Möglichkeiten aufzählen, kann Euch nur sagen, dass ich selber mal Nierensteine hatte, Ich hatte Glück mit meiner Y Schiene und musste nur alle 45 Minuten aufs Klo. Ich hatte aber Mitpatienten, die mussten alle 10 Minuten. Ich weiß da ehrlich nicht wie das hätte möglich sein sollen. Und wenn man dann noch an so einer Schule ist, die ich letztens bei einer Regelbegehung hatte, wo man als man 7 Minuten Fußweg zur Toilette hat. Wie soll das gehen?

    @FridaK

    Also die Frage, ob eine genehmigte Nebentätigkeit während der Erkrankung ausgeführt werden darf ist gar nicht so einfach zu beantworten. Die Bezirksregierung vertritt die Ansicht, dass dies nicht erlaubt ist. Fachanwälte für Arbeitsrecht betrachten dies differenzierter. Wenn sie Nebentätigkeit der Genesung nicht schadet , ist sie nach Ansicht der meisten Fachanwälte erlaubt. In jedem Fall bedeutet es aber Ärger mit der Bezreg und die Frage ist halt, ob man jeden Sch... unbedingt vor Gericht ausfechten muss.

    Wenn Kollegen im großen Stil , also auch nicht Stapel von Arbeiten, die Arbeit erledigen müssen und dann der berechtigte Verdacht aufkommt, dass die Erkrankung nur vorgeschoben ist, dann kann ich die Verärgerung verstehen.

    Ob den hier eine psychische Ursache maßgebend war, das wisst ihr gar nicht, denn die Kollegin hat gegenüber dem Kollegium möglicherweise nicht die Wahrheit gesagt, was sie auch nicht muss.

    Es ist Sache der Behörde den Vorwurf aufzuklären, ohne dass ihr hierüber eine Rückmeldung erhaltet.

    Nur wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass Beschwerden nicht ordnungsgemäß weitergeleitet werden und solche Vorkommnisse nicht ordnungsgemäß geklärt werden, nur dann gibt es noch eine Möglichkeit. Nämlich eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

    Vielleicht ist die Sache mit der Waffenverbotszone gar nicht so schlecht. Nicht das Waffen vorher erlaubt gewesen wären. Aber nachdem ich jetzt lese, dass auch die Security nicht in die Taschen schauen darf, dann würden Waffenverbotszonen aber anlasslose Kontrollen durch die Polizei ermöglichen. Gelegentliche Stichproben würden in der Anfangszeit, und davon bin ich überzeugt, eine Vielzahl von Verstößen ergeben. Dann hätte man aber einen Ausgangspunkt von dem aus Gesellschaft und Politik weitere Maßnahmen ableiten könnten. Im Moment verstehe ich, wenn Kollegen zunehmend mit einem unguten Gefühl die Schulen, zumindest bestimmte Schulen, betreten.

    Ich würde sie nicht als teure Gewerkschaft bezeichnen, denn sie liegt mit ihrer Beitragsordnung durchaus im Schnitt aller DGB Gewerkschaften. Natürlich könnte man sich darüber streiten, ob es auch was preiswerter geht, andererseits sind viele unserer Fortbildungsangebote für die Mitglieder kostenlos und das Fortbildungsangebot, zumindest in NRW, kann sich sehen lassen. insoweit ist das für mich in Ordnung.

    Das ist erheblich effektiver, als über Elternhäuser und deren unzureichende Erziehung zu lamentieren, die wir als einzelne Schulen nicht ändern werden.

    Chapeau, genauso sehe ich das auch. Und hier müssen wir uns wirklich an die eigene Nase packen. Ja, es ist ein verdammter Verwaltungsaufwand der betrieben werden muß, um die im Schulgesetz vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen Gerichtsfest umzusetzen. Aber genau das müssen wir machen, wenn die Maßnahme bei der Bezirksregierung Bestand haben soll. Und der Sachbearbeiter bei der Bezreg will auch niemanden von uns ärgern, sondern uns alle davor bewahren, dass das Verwaltungsgericht uns den Fall um die Ohren haut. Und das wird passieren sobald Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Also dürfen wir keine machen. Nur so können wir das Kollegium und auch Schüler wirksam schützen.

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