Beiträge von chemikus08

    Laut der Seite ist weitere im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten. Da das ganze nicht vom Schulministerium aus gesteuert ist, sondern zentral über das Finanzministerium läuft sind wir die letzten die dann irgendwann eine Info bekommen, nämlich dann wenn es ein festgeschnürtes Paket gibt was man dann nutzen kann oder nicht.

    Ich würde mit an Eurer Stelle, insbesondere als Tarifbeschäftigter, die Sache sehr genau anschauen und durchrechnen. So , reduzieren sich bei Nutzung dieses Modells auch die Rentenpunkte die Ihr für Eure Arbeit erwerbt. Ob dann unter dem Strich es nicht günstiger ist, beim Händler das besonders preiswerte Vorjahresmodell zu nehmen das müsst Ihr Euch dann selbst ausrechnen.

    Die Verbäde wurden im Vorfeld beteiligt und alle haben diesem Vorhaben dezidiert widersprochen. Da mir diese Stellungnahme von meiner Gewerkschaft vorliegt , habe ich erst realisiert, dass mit dem Vorhaben nicht nur die Auslöseschwelle sondern wohl auch die Höhe der Bezahlung bei reglementiert wird. Aus den Ausführungen die so "von oben" gekommen sind ist das nicht zu entnehmen. Ich bin selber gespannt wie sich das entwickelt.

    Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.

    Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.

    Überlastungsanzeigen haben sehr viel Ähnlichkeit mit Dientaufsichtsbeschwerden.

    Sie sind fristlos, formlos und fruchtlos

    Könnte man meinen. Sie dienen aber im Wesentlichen der Schaffung eines Schutzkonstrukte für den Fall, dass es Arbeits- oder dienstrechtlich wirklich kracht. Sie können im Einzelfall der Die Stelle oder dem Land auch teuer zu stehen kommen. Daher sollte man dieses Instrument durchaus nutzen. Um aber wirklich Änderungen zu erzielen ist dies nur ein Nadelstich von vielen die manchmal erforderlich sind um Änderungen zu erreichen. Insgesamt meine ich, dass meine Kolleg;Innen in Summe in dieser Beziehung viel zu lieb sind .

    Seph

    Und wer vernünftig mit seinen persönlichen Ressourcen umgeht macht das auch. Die meisten, die es machen, tun dies im stillen Kämmerlein und laufen damit nicht zur Dienststelle. Die laufen damit zu ihrem Hausarzt, der sehr schnell für einen Ausgleich sorgt. Damit ist demjenigen persönlich vielleicht erst Mal gedient. Es löst aber das Gesamtproblem nicht. Wenn jeder aber seine Zahlen an die Dienststelle übermittelt, dann existiert eine Dokumentation mit der können die Personalräte arbeiten. Da kann man auch Mal einen Initiativantrag mit begründen. Die Gewerkschaften können Musterklagen durchziehen, da so der Nachweis erbracht wird, dass es ein systemisches Problem gibt und nicht das individuelle Zeitmanagement Schuld ist.

    Frau Feller zündet eine Nebelkerze und hofft das Panik ausbricht. Gedacht wahrscheinlich als bewusste Provokation gegenüber Menschen, die die Arbeitszeiterfassung einfordern

    Es ist schon sehr gewagt eine Präsenzpflicht als logische Konsequenz einer Zeiterfassung zu betrachten. Zahlreiche Home Office Arbeitenden, auch in ihrer Verwaltung, belegen diese Möglichkeit. Und auch da werden Arbeitszeiten erfasst .

    Darüber hinaus verkennt sie die Tatsache, dass sämtliche mir bekannten Schulgebäude aufgrund ihrer Infrastruktur eine Präsenzpflicht nicht hergeben. Auf die Gestellung von 50 dem Stand der Technik entsprechenden Arbeitsplätzen incl. Aufbewahrung allen Materials, was ich für die Schule benötige, bin ich gespannt.

    Es wird also, selbst bei einfachster Betrachtung, deutlich dass hier eine Fette Nebelkerze gezündet würde. Warum ist auch klar, KuMis möchten unter allen Umständen verhindern, dass in Schule die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. (Wie deckt sich das eigentlich mit dem Amtseid?) Denn das Ergebnis wäre, dass wesentlich mehr Lehrerstellen fehlen als ursprünglich angenommen. Und wie will man das nach außen verkaufen? Due Beantwortung dieser Frage jedoch fällt nicht in meine Gehaltsklasse .

    Telefonische Krankmeldungen sollten alleine schon deshalb verboten sein,

    Das sind sie leider nicht und es ist in der Tat so, dass der Meldeweg dem allgemeinen Direktionsrecht unterliegt. Die persönliche Konfrontation, und davon bin ich überzeugt, ist bei einigen SL tatsächlich das Ziel. Hier sollte man lernen ein dickes Fell zu entwickeln und sich den genauen Text der Krankmeldung überlegen, vielleicht sogar im Rollenspiel schon Mal üben. "Hallo hier Mr.x ich melde mich hiermit für heute und morgen krank, sollte es noch länger dauern, gebe ich morgen Bescheid. Ciao." Wer da Angst vor hat, da muss man durch. Im Zweifel kann natürlich auch der Partner anrufen und die Krankmeldung durchgeben🤷

    Es müsste eigentlich vor allem im AG-Interesse sein, wenn er irgendein Interesse auch an beruflich ambitionierten Arbeitnehmer hätte (was ich durchaus glaube

    Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, wenn ich mir die letzten Äusserungen oder soll ich sagen Drohungen von Frau Ministerin zum Thema Arbeitszeiterfassung so anschaue.🤷🙈

    Ich befürchte allerdings, dass Verhandlungsführer Verdi die überfällige stufengleiche Höhergruppierung mal wieder 'wegverhandeln' wird.

    So wie ich das mitbekommen habe, ist es wohl auch im Interesse deren Klientel. Insoweit habe ich da Hoffnung. Letzen Endes hat Verdi dies im TVöD ja auch erstritten.

    Spannen sind zumindest die Eckpfeiler die die Verhandlungsführer angegeben haben. Zumindest die stufengleiche Höhergrupptiat noch nicht vom Tisch. Das wäre im Zuge des A13 Verfahrens für viele Kollegen eine entscheidende Verbesserung.

    Der wirkliche Nachteil für Teilzeitkräfte ist weniger die Bagatellgrenze als vielmehr der Umstand, dass die Regelung, dass bis zum Erreichen des vollen Deputats der tatsächliche Stundenlohn gezahlt wird und nicht die geringere Überstundenvergütung wegfällt. D.h. unter dem Strich eine finanzielle Verschlechterung. Was das jetzt in Brutto oder Netto ausmacht, habe ich noch nicht ausgerechnet,

    Aber so wie es aussieht wird die Regelung kommen.

    Also ich bin total Happy, dass ich mit diesem Problem als Angestellter aussen vor bin. Alleine mei e quartalsmäßigen Bmutuntersuchen wegen der CMML wären mehrere Tausend Euro. Aber was würde ich machen?

    Zunächst würde ich mit jedem Rechnungssteller versuchen eine Vereinbarung zu erzielen, dass ich die Rechnung verspätet mit Zahlung der Erstattung begleichen darf. Was sich zunächst wie eine Zumutung für den Arzt anhört, relativiert sich schnell, wenn man dem gegenüberstellt, wann der Arzt für einen gesetzlich Versicherten bezahlt wird. Da bekommt er beim Beamten das Geld im Vergleich immer noch früh und der Betrag ist auch nicht gedeckelt.

    Und die die nicht warten wollen, da würde ich die Bezahlung über mein Kreditkartenkonto laufen lassen und die fälligen Zinszahlungen in Kauf nehmen. Die Zinsen würde ich in Kauf nehmen, wäre aber bezüglich Liquidität "immer glatt". Das wäre mir das mehr an Zinsen bezüglich Psychohygiene wert.

    Und würde man nach dem TVL gehen, so verweist dieser in § 44 auf das Beamtenrecht. Damit gäbe es eine Bagatellgrenze. Genau diese hat aber ein Grundsatzurteil bei Tarifbeschäftigten verneint, weshalb man dann es für alle Lehrer so festgesetzt hatte, dass Teilzeitlehrkräfte bis Erreichung des vollen Deputats von der ersten Stunde an bezahlt werden. Dieses Urteil kann man auch nicht aushebeln. Bevor also SL in vorauseilendem Gehorsam den § 61 umsetzen, können sie mit Fug und Recht erwarten, dass es hierzu eine Weisung aus dem Ministerium gibt. Dieses aber scheint selbst nicht zu wissen wie man damit umgeht, da die Verbände ja bereits nachgefragt haben und keine Antwort bislang erhalten haben.

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