Bromme
Aus meiner Sicht der Dinge war dies mit den A13 Stellen und den verbundenen Aufgaben nichts anderes als ein fauler Deal. Mir sagten langjährige Kollegen, dass es eine Zeit gab, wo diese Beförderungsstellen gänzlich ohne Aufgaben vergeben wurden.
Dies führte aber dazu, dass sich Kollegen bei der Ausschreibung von meinetwegen 130 Beförderungsstellen auf nahezu alle Stellen gleichzeitig beworben haben. Spaghetti Methode, schmeißt Du eine handvoll Spaghetti an die Wand fallen fiele runter aber vielleicht bleiben auch welche hängen. Wurde die Kollegin/ der Kollege dann in einem Fall ausgewählt und ein Mitbewerber hat Widerspruch eingelegt, dann führte das zwangläufig dazu, dass alle 119 andere Verfahren wo die Person sich beworben hat, erst weiter verfolgt werden konnten, wenn das strittige Verfahren abgeschlossen war. Um das etwas zu entzerren hat man die Ausschreibung mit einer Zusatzaufgabe verbunden. In der Hoffnung, dass sich jetzt auch nur die Kollegen drauf bewerben, die sich für diese Zusatzaufgabe besonders berufen fühlen. Hierdurch haben sich dann tatsüchlich auch die Mehrfachbewerbungen deutlich reduziert.
Eine rechtliche Verbindlichkeit hat es für die Übernahme dieser Zusatzaufgabe jedoch nie gegeben. Denn es hat sich durchweg um Aufgaben gehandelt die dem Grunde nach zum Aufgabenspektrum von Lehrkräften gehören und die möglicherweise auch in anderen Schulen von A12 bewältigt werden. Haben sich diese Menschen versetzen lassen, dann ist die Funktion auch nicht mitgewandert. Das Gleiche war der Fall, wenn diese Menschen in die Elternschaft gegangen sind. Vielfach hat dann die nächste beförderte Kraft diese Aufgabe gekriegt. Und wenn man dann aus der Elternschaft zurück kam, dann gab es selbstverständlich weiterhin A13, obgleich die ursprüngliche Aufgabe mittlerweile durch eine andere A13 Kraft wahrgenommen wurde.