Beiträge von chemikus08

    An der Umfrage zur Arbeitsbelastung in NRW der GEW haben immerhin 25000 Kollegen teilgenommen, davon ein großer Teil noch nicht einmal GEW Mitglied. Der Bedarf ist also schon da. Aber irgendwie gibt es bei Lehrern eine sehr devote Einstellung zum Arbeitgeber. Ich wünschte mit auch manchmal die Kollegen hätten etwas mehr Pfeffer im Hintern. Sorry. Aber das System wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass funktioniert nicht. Muss auch von Kollegenseite jetzt endlich verstanden werden.


    https://www.gew.de/aktuelles/d…beitsbelastung-an-schulen


    https://www.gew-nrw.de/neuigke…/gew-nrw-entlastung-jetzt

    sonst hätte ich eine sitzen gehabt.

    Da kann sie froh sein, dass sie mit mir noch keinen Kontakt hatte. In meiner Jugend war ich im Mimtrupp des JRK, realistische Unfalldarstellung. Ich wäre glaube mit dem Kopf an die Wand getitscht und mindestens so lange nicht ansprechbar gewesen bis jemand das ganze Kino bestellt hätte. Den Tag im Krankenhaus wegen Verdacht auf SHT hätte ich mir gut gehen lassen und anschliessend das volle Programm von Strafantrag bis Schmerzensgeldforderung.

    Da die JAE in 2024 bei 69.300€ liegt ist man mit A13 immer auf der sicheren Seite und mit A 14 bis Stufe 9.

    Danke für den 'Abgleich mit der Besoldungstabelle.

    Das heißt übrigens nicht, dass die Beamten mit A14 und größer nicht doch noch mehr Kind Frei Tage bekommen, jedoch diese dann unter Wegfall der Besoldung ('NRW)

    Das ganze System kann nicht funktionieren. Ich halte die Arbeitszeiterfassung für völlig ungeeignet für den Lehrerberuf.

    Das steht Dir als Meinung frei, die Rechtslage ist aus meiner Sicht jedoch eindeutig. Die Signale aus dem Ministerium lauten auch, sie wird kommen, wir wissen nur noch nicht wann. Ansonsten bin ich persönlich dafür, weil das die einzige Methode ist, mit der wir in den Personalvertretungen belastbare Zahlen bekommen, die wir dem Dienstherrn bzw. dem Arbeitgeber um die Ohren hauen können. Nur so ist die Senkung der Unterrichtsdeputate rechtswirksam zu erzwingen und das ist derzeit dringend geboten.

    Denn selbst, wenn die Grundvoraussetzungen, also z.B. Master aus dem sich zwei Fächer ableiten lassen, kommt ja noch hinzu, dass für OBAS auch zwei Berufsjahre nachgewiesen werden möchten. Bewerber die das nicht haben, haben dann häufig den Weg über die PE und anschliessender OBAS genommen. Die Unterrichtszeit wird dann als Berufszeit anerkannt.

    das oberste Kriterium bei der Stellenvergabe ist die Bewerbernote, in andere Dinge würde ich erst mal nicht zu viel rein interpretieren.

    Das kann ich für NRW so nicht unterschreiben. Die Bewerbernote ist für die Vorauswahl interessant. Wenn ich 100 Bewerbungen auf den Tisch liegen habe, dann gucke ich, wo muss ich den Schnitt machen, damit noch 10 'Bewerber übrig bleiben. Meinetwegen bei 1,7. Dann lade ich alle Bewerber besser oder gleich 1,7 ein zuzüglich der schwerbehinderten Bewerber zuzüglich deren die aus anderen Gründen in der Ordnungsgruppe nach oben gerutscht sind (z.B. durch Vertretungsunterricht). Der Rest ergibt sich aus dem Bewerbungsgespräch. Da git es meist bis zu 5 Items die mit Punkten von 1 bis 5 durch die Mitglieder der Kommission bewertet werden und dadurch ergibt sich eine gewisse Reihenfolge und die ist entscheidend.

    Ich sag das mal in aller Deutlichkeit. Mich interessieren keine irgendwie gearteten Modelle, sondern die tatsächlich gearbeitete Zeit.

    Es ist arbeitsrechtlich und auch beamtenrechtlich unmöglich vom Mitarbeiter zu erwarten, dass er eine bestimmte 'Arbeit in Zeit X erledigen kann. Denn letzten Endes habe ich im Tarifvertrag nichts von Akkord stehen und im beamtenrechtlichen Dienstverhältnis auch nicht. Ich werden für tatsächlich erbrachte Arbeitszeit bezahlt und nicht für eine Modellrechnung irgendeines Heiopei . Es wird
    Aufgabe des Arbeitgebers sein, die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit zu erfassen nicht mehr und nicht weniger.

    Und da wird es auch Unterschiede in der Leistungsfähigkeit geben. Der eine schafft in einer Stunde 150% vom Soll, während der Durchschnitt eben die hundert Prozent schafft. Als Arbeitnehmer kann mir aber auch nicht zur Last gelegt werden, wenn ich nur 80% in der Zeit schaffe. Die Rechtsprechung sagt "Ich schulde meinem Arbeitgeber eine Arbeit mittlerer Güte" nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich dann doppel so lang brauche wie ein Musterkollege X , dann ist das nicht mein Problem sondern das des Arbeitgebers.

    Es wird verdammt nochmal Zeit, dies dem sogenannten Dienstherrn gegenüber sehr deutlich zu signalisieren.

    Lauren also in der Gesamtsicht macht das Ganze den Eindruck, dass Du ziemlich am Ende bist und Dich erst mal neu sortieren solltest. Ich an Deiner Stelle würde mich mit sofortiger Wirkung krank melden. Jetzt hast Du nicht geschrieben ob Du Beamter bist oder angestellt., daher schreibe ich jetzt mal für beide Varianten

    a.) als Beamter würde ich mir eine Soforteinweisung für eine eine psychosomatische Klinik geben lassen und mir eine schöne Einrichtung an der Ostsee aussuche und da wäre ich dann die nächsten acht Wochen. Danach dann Antrag auf Versetzung aus dienstlichen Gründen und das Ganze von der Klinik als notwendig bescheionigt. Nach der Klinik stufenweise Wiedereingliederung über Hamburger Modell über ein halbes Jahr.


    b.) Angestellter

    Ebenfalls krank schreiben, jedoch REHA Antrag an Deutsche Rentenversicherung. Um jeglichen Ärger mit der Krankenkasse zu vermeiden, würde ich zu einem Facharzt genen (Neurologe oder Psychiater) Hier sind die Krankenkassen lange Krankschreibungen gewohnt und die wird bei Angestellten undvermeidbar sein, den auf den REHA Termin wartest Du ziemlich lange und die REHA halte ich, zumindest was ich so rauslese, für dringend geboten um das Rüstzeug für die weitere 'Arbeit zu bekommen. Nach der REHA, das unbedingt mit der Sozialmedizin in der Reha Einrichtung absprechen, lässt Du Dich als arbeitsunfähig entlassen und beantragst die Wiedereingliederung frühestens nach 4 Wochen. Warum? Die DRV wäre der Kostenträger , wenn Du unmittelbar im Anschluss oder innerhalb von vier Wochen nach der REHA die Wiedereingliederung startest. Die genehmigen aber erfahrungsgemäß keine längerdauernden Wiedereingliederungen . Die wollen, dass das Ding nach sechs Wochen über die Bühne ist, ansonsten lehnen die das Rundweg ab. Daher als vier Wochen mindestens weiter AU und dann im Anschluss durch den Facharzt die Wiedereingliederung bei der Krankenkasse beantragen. Auch hier kommt wieder der Facharzt zum Tragen. Wenn das der Wald und Wiesen Druide beantragt läufst Du Gefahr, dass die Kasse auf eine niedrigerer Zeit drängt, den Fachärzten möchte der MDK hingegen ungern widersprechen. Auch hier Wiedereingliederung über ein halbes Jahr.

    Es gab mal Zeiten, da zählte die Eisenbahn, die Post (inkl. Telefon) und die Flugsicherung zur Daseinsfürsorge. Damals waren die Mitarbeiter an den entsprechenden Stellen verbeamtet. Heute ist die Eisenbahn privatisiert, die Post-Zustelldienste picken sich die Rosinen raus (Versandkosten gelten nicht für den Versand auf die deutschen Nordseeinseln etc. ...) und die Flugsicherung übernimmt die Deutsche Flugsicherung GmbH.

    Genau hier liegt das Problem und nirgendwo anders. Diese Aussage habe ich schon mehrfach in diversen Leserbriefen geäußert. Man kann nicht alles privatisieren und sich dann wundern, wenn die Räder still stehen.

    Das wäre mir durchaus Recht, wenn Maike das vom S'tappel lassen würde. Allerdings weiß ich auch, dass sie da von ihrer eigenen Gewerkschaft Gegenwind bekäme, weil man das sooo nicht sagen kann, wegen der armen Kinder.

    Wir sind halt auch nur ein Spiegel des Kollegiums und wenn ich mir mein eigenes Kollegium vorstelle, ob sie eine Resolution mit diesem Inhalt unterschreibt, dann schätze ich 3 dafür, 7 dagegen.

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