Beiträge von chemikus08

    Also was die 17 Jahre Dienstunfähigkeit anbelangt, da habe ich in meinem Klientel einige die dauerhaft nicht mehr "Schule können". Meist sind dies psychische und oder psychosomatische Erkrankungen. Häufig spielen Gewalterfahrungen in Schule eine Rolle oder auch Mobbingerfahrungen. Die Kollegen haben derartige Ängste im Universum Schule entwickelt, dass man keine Schule mehr betreten kann, ohne dass es eine hypertone Krise gibt. Das hat sich so ins Unterbewusstsein festgesetzt, dass das auch einer Psychotherapie nicht mehr zugänglich war. Und das ist auch nach 17:Jahren nicht weg und falls doch kommt es im Schullalltag ganz schnell wieder.

    Was bleibt ist tatsächlich die Sache mit der Nebentätigkeit. Die hätte auf jeden Fall genehmigt werden müssen. Wie weit das aber zu ahnden ist, da muss dann erst Mal genauer drauf geschaut werden wieviel damit tatsächlich verdient wurde. Unter Umständen war dies auch mehr Schein als Sein. Wenn man über 10 Jahre beruflich nichts zu tun hat, dann kommt man vielleicht auf ganz verrückte Sachen.

    Insofern ist das rechtzeitige Einschalten des Amtsarztes auch unter Fürsorgegründen dringend geboten. Denn desto länger es dauert bis man wieder in Arbeit kommt desto schwieriger wird eine berufliche Wiedereingliederung. Ggf. hätte der Amtsarzt auch noch Ideen gehabt wie man die Dienstfähigkeit wieder erlangen könnte . Alternativ hätte man schnellstmöglich ein Leistungsprofil erstellen können, damit über Vorfahrt für Weiterbeschäftigung eine anderweitige Verwendung geprüft werden kann. Aber hierzu muss die Dienststelle aktiv werden.🤷

    Wir kennen nur die halbe Geschichte. Das gebe ich zu Bedenken. Die Kollegin wird den Teufel tun, sich in einem schwebenden Verfahren zu äußern. Möglicherweise bleibt vom Betrugsvorwurf nichts übrig. Im Betrugsverfahren hält man ihr vor die Krankmeldungen erschlichen zu haben. Man setzt sie aber auf Grund des amtsärztlichen Untersuchungsergebnisses außer Dienst. M.E. hat der Amtsarzt damit belegt, dass die Krankschreibungen wohl berechtigt wären, sonst wäre sie ja dienstfähig. Oder habe ich da was übersehen? Keine Ahnung. Jedenfalls werde ich mir abschließend frühestens dann eine Meinung bilden, wenn die gerichtlichen Verfahren durch sind und die Dame vielleicht danach auch die Möglichkeit bekommt sich offensichtlich zu äußern. Eine Vorverurteilung wie sie derzeit bereits im Netz erfolgt finde ich verfrüht weil uns da wir gesagt die andere Hälfte an Informationen schlichtweg fehlt.

    Frechdachs

    Ja hab gesehen, Österreich da ist die Schulhierarchie eine andere. Bei uns in NRW darf es , je nach Schulform, nur das Schulamt oder die Bezirksregierung verfügen und das auch nur im Einzelfall. Eine generelle Anordnung für alle wäre mitbestimmungspflichtig durch den Personalrat.

    Z73 egal welche Untergruppe für sich alleine kann man sich allerdings nur als Beamter leisten. Als Angestellterbläuft man Gefahr, dass der MdK dies nicht anerkennt und den Arbeitgeber informiert, dann darf man seine Lohnfortzahlung zurück zahlen. Un der GKV ist Z73 (Burn Out) keine eigenständige Erkrankung die zur Krankschreibung berechtigt. Der Diagnoseschlüssel sollte dann zusammen mit einer F Diagnose verwendet werden.

    F43.2 (Anpassungsstörung)

    F32.- (Depressive Episode)

    F41.- (Andere Angststörungen)

    M54.- (Rückenschmerzen / Somatisierung

    Bieten sich alternativ an

    Bolzbold

    Weiß nicht, ob die Kollegin sich von der Realität abgekoppelt hat. Denn diese ist im Beamtenrecht so flexibel wie eine Bahnschwelle und gerade diese per Gesetz verordnete überbordende Bürokratie nutzt der Rechtsanwalt jetzt zu Gunsten seiner Mandantin aus. Wenn der Amtsarzt beispielsweise sich nicht dazu geäußert hat, ob die Beamtin denn in der Lage ist eine anderweitige Tätigkeit auszuüben und die Behörde dazu auch keinen Auftrag gegeben hat, dann brauchen wir an der Stelle gar nicht weiter zu machen. Dann liegt ein eklatanter Verfahrensfehler vor und die zur Ruhesetzung wird für ungültig erklärt. Und danach läuft alles von vorne los und man hat einige Monate an Zeit gewonnen. Solche Verfahrensfehler kommen öfter vor als man denkt. Und sobald ein Verwaltungsrichter den Verfahrensfehler hat braucht er gar nicht erst tiefer in die Beweisführung einzusteigen. Dass die Kollegin die Schwächen des Systems ausnutzt mag man als Sauerei bezeichnen, jedoch würde jeder gute Rechtsanwalt ein solches Vorgehen empfehlen 🤷

    DFU

    Und damit hat der Arzt vollkommen Recht. Zur AU Zeit gehört auch die Zeit der Rekonvaleszenz. Das ist etwas, das wir als Lehrkräfte die zwei Tage ausfallen und direkt nachdem sie nicht mehr auf den Brustwarzen kriechen wieder zur Arbeit gehen fast nie berücksichtigen, wenn denn die AU Pflicht kommen sollte dann könnte man das ja endlich mal tun.🤷

    Ich hätte das Problem das meine Hausarztpraxis umgestellt hat auf reine Terminarztpraxis. Mal so reinkommen geht normalerweise nicht. Die Arzthelferin würde fragen, ob ich unbedingt direkt einen Arzt brauche. Ist es nur für eine Krankschreibung fan kriege ich morgen oder übermorgen einen Termin und werde rückwirkend krank geschrieben. Das sind dann schon Mal drei Tage, auch wenn man nur einen gebraucht hätte. Also günstig wäre das Aufheben der Karenztageregelung für die Schulen nicht.

    Lass das bitte noch einmal ganz genau prüfen. Wende Dich hierzu an Deinen Bezirkspersonalrat.Irgendwas stimmt da nicht. Als Werkstattlehrer würdest Du Dich in 9b meines Wissens befinden und würdest dann nicht von der Höhergruppierung profitieren. Deine gegenwärtige Eingruppierung spricht aber mehr für die Eingruppierung als ganz normale PE Lehrkraft.

    Jetzt Mal angenommen Du bist als ganz normale Lehrkraft eingestuft, dann gelangst Du als Dip.ing FH nicht in die Stufe 12 sondern in die Stufe 11. Nur mit einem Diplom oder Master würdest Du in die EG 12 kommen?

    Was ich mir sehr gut vorstellen kann, dass es Mal wieder um die Frage geht, ob die Fahrtkosten von der Bezirksregierung übernommen werden müssen oder ob sie aus dem Fortbildungsbudget der Schule zu zahlen sind. Das kann aber nicht Dein Problem sein. Wenn Du in Deinem Dienstreiseantrag nicht unterschrieben hast, dass Du auf Fahrtkosten verzichtest, dann stehen sie Dir nach Landesreisekostengesetz NRW zu und Ende. Welcher Topf da anzuzapfen ist, dass ist nicht Dein Problem.

    Entwarnung:

    Die Proteste der Gewerkschaften zeigen Wirkung. Die Regelung, dass nur noch eine Rahmenfrist aufgemacht wird wurde im Parlamentarischen Verfahren gekippt. Der Protest war zu groß.

    Das was uns wirklich Probleme macht sind Langzeiterkrankungen unter Beteiligung der Psyche. Diese haben in den letzten fünf Jahren erheblich zugenommen. Ich kann in diesem Zusammenhang wirklich nur raten, selbst bei geringen Beschwerden sich schon mal auf die Suche nach einem Facharzt zu begeben. Denn es kann durchaus bis zu einem halben Jahr oder noch länger dauern bis man einen Termin bekommt. Selbst auf einen Termin in der Tagesklinik müssen Kollegen, wenn sie nicht unbedingt Suizid Absichten äußern, bis zu drei Monate warten. In dieser Zeit sind die KuKs AU und noch schlimmer, der Zustand manifestiert sich. Da dann wieder mit Wiedereingliederung raus zu kommen kann das "Budget" von 78 AU Wochen durchaus erschöpfen.

    Diese Bundesregierung hat es mit diesem Aufmacherthema tatsächlich geschafft den eigentlichen Skandal beim Thema Lohnfortzahlung / Krankengeld zu kaschieren.

    Für viele wird es gar kein Thema sein, selbst für die Angestellten Lehrkräfte nicht. Gemäß Tarifvertrag gilt die gesetzliche Regelung. In NRW gibt es jedoch die ADO und die gilt gleichermaßen für angestellte als auch verbeamtete LK. Kann mir nicht vorstellen, dass NRW diese Regelung ändern wird. Falls doch wird man wohl eine annehmbare Regelung mit seinem Hausarzt finden können. Falls nicht gibt es immer noch die Möglichkeit via Doc Morris (Teleklinik) innerhalb der nächsten Stunden einen Termin für eine Videosprechstunde zu bekommen.

    Der eigentliche Skandal ist ein anderer. Zukünftig gibt es nur noch eine Rahmenfrist, die mit einer Erkrankung aufgemacht wird. Ab dem Zeitpunkt einer ersten Erkrankung (egal wie lange) wird eine Dreijahresfrist aufgemacht innerhalb derer man maximal 78 Wochen lang Lohnfortzahlung / Krankengeld bekommt. Ansonsten wird man ausgesteuert.

    Folgendes Fallbeispiel: Kollege erkrankt an Burnout. Gesamterkrankungsdauer: 15 Monate. Danach macht er eine dreimonatige Wiedereingliederung womit das Kontingent aufgebraucht ist. Danach arbeitet der Kollege ein Jahr und ein paar Monate durch ohne erneut zu erkranken. Vier Wochen vor Ende des Dreijahresrahmens erkrankt er an Krebs. Nun bekommt er zwar noch sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ist danach aber sofort ausgesteuert und er müsste auch sechst Monate wieder arbeiten bevor er eine erneute Rahmenfrist auslösen kann. Er rutscht also unmittelbar ins Nahtlosgeld und muss einen Antrag auf Erwerbsmincerungsrente stellen.

    Das diese Änderung bis jetzt so schön unter dem Radar ist, liegt nur daran, dass diese ab ersten Tag AU-Geschichte alles andere verdrängt. Aber ich arbeite dran.

Werbung