Beiträge von chemikus08

    Aviator

    Danke, dass Du mich ch ausgebremst hast, ja das muss man erklären. Wenn etwas zustimmungspflichtig ist und wir nicht zustimmen, darf die Personalmaßnahme nicht umgesetzt werden. Beharrt die Dienststelle auf Umsetzung wird die Entscheidung nach oben verlagert, wandert also von der Bezirksregierung zum Ministerium . Hier ist dann der Hauptpersonalrat beteiligt. Stimmt dieser schlussendlich auch nicht zu, dann wird der Vorgang vom Ministerium an die Landesregierung verwiesen. Hier hört sich das Kabinett die unterschiedlichen Positionen an und trifft eine endgültige Entscheidung. Nach dem LPVG wären dann alle Einspruchsmaßnahmen von unserer Seite ausgeschöpft.

    state_of_Trance

    Der Personalrat kann und wird in vielen Fällen damit versuchen in die Stufe zu gehen. In dem Fall zieht die Dienststelle die Vorlage zurück und ordnet für ein halbes Jahr ab, dies unterliegt dann lt. LPVG nicht mehr der Zustimmungspflicht. In dem darauffolgenden halben Jahr kann man dann getrost die Verlängerung verfügen und den Gang durch die Stufen gehen. Letzen Endes muss dann das Kabinett entscheiden. Die werden der Ministerin nicht in den Rücken fallen. Damit wären aber auch die Möglichkeiten nach LPVG erschöpft.

    Puhh, also egal jetzt Mal wie die Rechtslage ist, ich würde mich in dieser Situation sehr unwohl fühlen, da es möglicherweise durch die Weitergabe an die Eltern mehr Schaden als Nutzen erzeuge. Daher würde mich wirklich interessieren was Schulrechtler dazu sagen. Für mich bedeutet dies in letzter Konsequenz, dass ich den Schüler bei einem solchen Gespräch direkt das Stop Schild hinhalte und informiere, dass alles was wir besprechen aus rechtlichen Gründen im Zweifel nicht unter uns bleibt. Dann kriege ich solche Infos zwar nicht mehr, muss aber auch nicht gegen mein Gewissen handeln🤷

    Ich würde Mal sagen in Analogie zu den niedsächischen Kollegen (m,w,d);die mit freiwilliger Selbstaufschreibung und Klage vor dem Verwaltungsgericht, eine weitere Erhöhung des Deputats verhindern könnte.

    Werbeblock: GEW sei Dank🤣

    CDL

    Nur so als Hinweis. Es ist in der Tat verdammt schwierig mittlerweile den GdB 50 zu bekommen Daher haben wir viele KuKs mit GdB 30 oder 40, die doch sehr eingeschränkt sind und denen eigentlich Hilfen nach dem SGB IX zustünden sollten. In solchen Fällen kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Gleichgestellte sid, bis auf die Ermässigungsstunde wie Schwerbehinderte zu behandeln. Ihre Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne🤷

    Ich muß leider feststellen, dass der Seiteneinstieg uns in NRW temporär bei manchen Stellenausschreibungen den Hintern gerettet hat. Mittlerweile haben wir jedoch schon soviele Seiteneinsteiger, dass weiterer Betreuungsaufwand nicht mehr zu leisten ist. Trotzdem wird ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Unterrichtsausfall erwartet. Das bedeutet nach meinem Gefühl nichts Gutes. Nennt mich ruhig Cassandra.

    Nur Mal für die Pessimisten. Ich weiß aus dem Kopf heraus jetzt nicht in welchem Bundesland das war (Betroffene können es ja ergänzen), da hat man versucht die normalen Deputatstunden einfach Mal raufzusetzen. Die GEW hat dann fleißig einen Monat lang freiwillige Arbeitszeitaufsichtsübungen gesammelt. Eine Klage gegen die Deputaterhöhung wurde aufgrund der Selbstaufschreibungen positiv beschieden. So kann's gehen 🤷👍

    Nur Mal ein Beispiel zur Medizin. Hier gibt es z.B. einen Lehrstuhl für Medizinhistorik und da hat dann einer zur Ärztegeschichte seiner Heimatstadt promoviert. Sagt dann über die medizinischen Befähigungen wirklich nichts aus aber es gibt einen Dr. med..

    Bolzbold

    Zumindest ansatzweise lässt sich die Arbeitsdichte über die im Rahmen der psychosozialen Belastung abgefragten Items messen. Für diejenigen die das in ihrem BL nicht kennen, das Arbeitsschutzgesetz wurde vor einiger Zeit auch dahingehend nivelliert, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychosoziale Belastung untersucht werden muss. Das Land NRW hat dann hierzu die sog.COPSOQ Befragung aufgelegt. Diese ermöglicht in unterschiedlichen Bereichen die psychosoziale Belastung im Verhältnis zu diversen Vergleichsgruppen zu erfassen. Es gibt dann im Arbeitsrecht die Möglichkeit bei besonderen temporären Belastungen Erholungszeiten festzusetzen. Diese gehören im Gegensatz zu Pausenzeiten zur Arbeitszeit. Es ist also noch viel zu tun🤷

Werbung