Danke, dass Du mich ch ausgebremst hast, ja das muss man erklären. Wenn etwas zustimmungspflichtig ist und wir nicht zustimmen, darf die Personalmaßnahme nicht umgesetzt werden. Beharrt die Dienststelle auf Umsetzung wird die Entscheidung nach oben verlagert, wandert also von der Bezirksregierung zum Ministerium . Hier ist dann der Hauptpersonalrat beteiligt. Stimmt dieser schlussendlich auch nicht zu, dann wird der Vorgang vom Ministerium an die Landesregierung verwiesen. Hier hört sich das Kabinett die unterschiedlichen Positionen an und trifft eine endgültige Entscheidung. Nach dem LPVG wären dann alle Einspruchsmaßnahmen von unserer Seite ausgeschöpft.
Beiträge von chemikus08
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Der Personalrat kann und wird in vielen Fällen damit versuchen in die Stufe zu gehen. In dem Fall zieht die Dienststelle die Vorlage zurück und ordnet für ein halbes Jahr ab, dies unterliegt dann lt. LPVG nicht mehr der Zustimmungspflicht. In dem darauffolgenden halben Jahr kann man dann getrost die Verlängerung verfügen und den Gang durch die Stufen gehen. Letzen Endes muss dann das Kabinett entscheiden. Die werden der Ministerin nicht in den Rücken fallen. Damit wären aber auch die Möglichkeiten nach LPVG erschöpft.
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Wir sind derzeit froh, wenn sich überhaupt grundstândige Lehrkräfte auf eine Sek1 Stelle bewerben, Die Zeiten, wo Bewerber ab einer bestimmten Notengrenze nicht eingeladen werden, sind rund um Düsseldorf derzeit vorbei. Diese Aussage gilt nicht für Gymnasien.
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Es sollte nicht der Regelfall sein, aber auch für solch kurzfristigen Ausfälle muss es eine Lösung geben. Wenn ich kurz vor der Schule einem rein fahre, muss ich ggf. auch erst auf die Polizei warten usw. Da ist dann auch eine kurzfristige Entschuldigung fällig.
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Puhh, also egal jetzt Mal wie die Rechtslage ist, ich würde mich in dieser Situation sehr unwohl fühlen, da es möglicherweise durch die Weitergabe an die Eltern mehr Schaden als Nutzen erzeuge. Daher würde mich wirklich interessieren was Schulrechtler dazu sagen. Für mich bedeutet dies in letzter Konsequenz, dass ich den Schüler bei einem solchen Gespräch direkt das Stop Schild hinhalte und informiere, dass alles was wir besprechen aus rechtlichen Gründen im Zweifel nicht unter uns bleibt. Dann kriege ich solche Infos zwar nicht mehr, muss aber auch nicht gegen mein Gewissen handeln🤷
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Und wo war der Herr SL?🤣
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3 - 10 Leute ein Traum 🤣
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Ich würde Mal sagen in Analogie zu den niedsächischen Kollegen (m,w,d);die mit freiwilliger Selbstaufschreibung und Klage vor dem Verwaltungsgericht, eine weitere Erhöhung des Deputats verhindern könnte.
Werbeblock: GEW sei Dank🤣
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Aber es wird dafür sorgen, dass die Diskussion, die erforderlich ist aber lange ins Stocken geriet, vielleicht doch wieder an Fahrt gewinnt.
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Eine Gleichstellung nur so gibt es nicht, der Antrag muss begründet sein.
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Deswegen sollt ihr Euch an Eure SbV wenden. Die Mehrzahl unserer Anträge geht durch🤷
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Nur so als Hinweis. Es ist in der Tat verdammt schwierig mittlerweile den GdB 50 zu bekommen Daher haben wir viele KuKs mit GdB 30 oder 40, die doch sehr eingeschränkt sind und denen eigentlich Hilfen nach dem SGB IX zustünden sollten. In solchen Fällen kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Gleichgestellte sid, bis auf die Ermässigungsstunde wie Schwerbehinderte zu behandeln. Ihre Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne🤷
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gehen für Aufgaben neben der "normalen" Stelle drauf.
Was.gehört für Dich zur normalen Stelle? Nur die Erteilung des Unterrichts? Oder auch Notizen, die Du bei Reflexion der Stunde machst? Die Vorbereitung?.... Ohne diese Angaben kann ich den Kommentar nicht einordnen?
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Ich muß leider feststellen, dass der Seiteneinstieg uns in NRW temporär bei manchen Stellenausschreibungen den Hintern gerettet hat. Mittlerweile haben wir jedoch schon soviele Seiteneinsteiger, dass weiterer Betreuungsaufwand nicht mehr zu leisten ist. Trotzdem wird ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Unterrichtsausfall erwartet. Das bedeutet nach meinem Gefühl nichts Gutes. Nennt mich ruhig Cassandra.
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Nur Mal für die Pessimisten. Ich weiß aus dem Kopf heraus jetzt nicht in welchem Bundesland das war (Betroffene können es ja ergänzen), da hat man versucht die normalen Deputatstunden einfach Mal raufzusetzen. Die GEW hat dann fleißig einen Monat lang freiwillige Arbeitszeitaufsichtsübungen gesammelt. Eine Klage gegen die Deputaterhöhung wurde aufgrund der Selbstaufschreibungen positiv beschieden. So kann's gehen 🤷👍
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Nur Mal ein Beispiel zur Medizin. Hier gibt es z.B. einen Lehrstuhl für Medizinhistorik und da hat dann einer zur Ärztegeschichte seiner Heimatstadt promoviert. Sagt dann über die medizinischen Befähigungen wirklich nichts aus aber es gibt einen Dr. med..
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Zumindest ansatzweise lässt sich die Arbeitsdichte über die im Rahmen der psychosozialen Belastung abgefragten Items messen. Für diejenigen die das in ihrem BL nicht kennen, das Arbeitsschutzgesetz wurde vor einiger Zeit auch dahingehend nivelliert, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychosoziale Belastung untersucht werden muss. Das Land NRW hat dann hierzu die sog.COPSOQ Befragung aufgelegt. Diese ermöglicht in unterschiedlichen Bereichen die psychosoziale Belastung im Verhältnis zu diversen Vergleichsgruppen zu erfassen. Es gibt dann im Arbeitsrecht die Möglichkeit bei besonderen temporären Belastungen Erholungszeiten festzusetzen. Diese gehören im Gegensatz zu Pausenzeiten zur Arbeitszeit. Es ist also noch viel zu tun🤷
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