Beiträge von chemikus08

    Also ich habe es immer so erlebt, dass der Tag der offenen Tür ein Kampftag ist. Es geht darum mehr Bewerber als Plätze zu bekommen. Und warum? Weil man jetzt selektieren kann. Hört keiner gerne aber das ist des Pudels Kern. Da wir freie Schulwahl haben und keine Zuweisungen kämpft jeder darum nicht die Schule zu sein mit 90 Plätzen aber nur 60 Anmeldungen. In den Fall bekommen die Schulen dann nicht die Möglichkeit kleinere Klassen zu bilden, sondern sie bekommen alle Schüler die aus welchem Grunde auch immer in anderen Schulen abgelehnt wurden. Diese Ablehnung wird meist als Verletzung empfunden. Und 20 % seelisch verletzte Schüler zum Start zu haben, die gnädigerweise jetzt von einer Schule genommen wurden, das sind nätürlich prima Startbedingungen.

    Ich selber gehören noch zu den wenige Quereinsteigern, die mit zwei Fächern in der PE geschult wurden. Habe dann auch zwei Jahre Mathematik unterrichtet. Ich fand es ganz furchtbar, dass es nicht möglich war die Kinder da abzuholen wo sie sind. Was soll ich einem Schüler die Auflösung gemischter quadratischer Gleichungen erklären, wenn er nicht in der Lage ist, einfache Gleichungen mit ein oder zwei Unbekannten sinnvoll umzustellen. Das macht keinen Sinn.

    Zum Glück ist mein eigentliches Fach Chemie und ich bin dankbar in meinen bisherigen Schulen dann fast ausschliesslich Chemie und manchmal auch Physik zu unterrichtet haben. Hier ist man doch wesentlich flexibler in dieser Frage.

    Wenn man von Mobbing spricht empfehle ich zunächst einmal die 45 Mobbinghandlungen nach Leymann im Netz zu recherchieren.

    Im zweiten Schritt dann Mal für vier Wochen ein Mobbingtagebuch führen, wo man jede Handlung auf die eine der Beschreibungen zutrifft Listen und dann guckt man sich das in der Gesamtschau noch einmal an.

    Dues verhindert Mobbing mit ungerechtfertigter oder auch getechtfertigter Kritik, die jedoch sehr hart geäußert wurde zu verwechseln.

    Irgendwie glaube ich daran, dass es reicht ein positives Betriebsklima zu schaffen und zu erhalten., Ein Klima das, wie WillG es schon beschrieben hat. Im so einem Klima können auch versierte Pflanzen sich erholen. Und die wenigen, die sich nicht erholen, haben wahrscheinlich ihre Gründe.


    Es soll natürlich verdorrte Pflanzen heißen :) (Danke Flupp Fehler gehört jetzt Dir)

    turtlebaby

    Zumindest kann man nur anraten, dies im Fall des Falles prüfen zu lassen. In NRW ist es auf alle Fälle verbindlich. Für Hessen möchte ich mich jetzt nicht aus dem Fenster hängen.

    Allerdings ergibt sich dieser Anspruch aus §26 des Beamtenstutsgesetzes. Als Bundesgesetz gilt es eigentlich in allen Bundesländern. Daher gehe ich davon aus, dass für Hessen nichts anderes gilt.

    Interessant übrigens an dieser Stelle:

    Das ist wieder ein Punkt wo sich das Angestelltenverhältnis vom Beamtenverhältnis unterscheidet. Während beim Beamten bei einer Insolvenz tatsächlich ein Disziplinarverfahren alleine schon deswegen drohen kann, ist dies bei Angestellten nicht der Fall. Der Tatbestand der Insolvenz stellt , unabhängig vom Grad der eigenen Schuld, beim Angestellten keinen Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen dar. Ausnahme: Das Arbeitsverhältnis wird durch die Insolvenz tangiert, z.b. dadurch dass schulische Gelder sich auf dem eigenen Konto befinden.

    Zauberwald

    Das passiert, wenn man seine Lebensverhältnisse so gestaltet, dass man keine Reserve mehr hat. Das sollte man als Angestellter nicht tun

    Ich war selber in der Situation. Du bekommst Krankengeld und einen Krankrngeldzuschuss. Unter dem Strich fehlen mir dann vielleicht 300 Euro im Monat. Da muss man sich dann bei sortieren. Wer sich da absichern möchte die Angestellter sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Aber Achtung. In dem Fall verzichtet besser auf Eure stufenweise Wiedereingliederung. Ab da zahlen viele dieser Versicherer nicht mehr.🤷

    WillG

    Dazu passt ein Satz den ich in diesem Forum schon öfter erwähnt habe aus den Krankschreibungsrichtlinien der Ärzte:

    "Arbeitsunfähigkeit liegt bereits dann vor, wenn der Patient zwar nicht arbeitsunfähig ist bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes droht"

    Dieses Zitat , was ja sachlich richtig ist, lässt einige Kollegen beschämt zur Seite schauen.Wenn die AU Definition für 99% der Vollzeit arbeitenden Kollegen schon jetzt zutrifft, dann ist nicht die Definition zu breit, sondern die Arbeitsbedingungen sind Sch...... Das ist aber nicht mein Problem oder das der Ärzteschaft, viel mehr sollte unser Dienstherr sich dies zu Herzen nehmen.

    Yummi

    Ich sehe die Sache etwas gelassener. In allen Fällen die in der Presse stehen ist die Dienststelle involviert. Wir leben in einem Rechtsstaat. Im Zweifelsfall würde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Da gibt es ein Urteil und gut ist. Dieses Urteil interessiert mich als Gewerkschafter und Personalratsmitglied aus Beratungsgründen. Ansonsten ist das eine Angelegenheit zwischen den Beteiligten.

    Und man mag über einiges was man in der Presse liest den Kopf schütteln. Jedoch stehen nur die Sachen in der Presse die auf Kosten der Lehrkräfte gehen.

    Leider kenne ich mindestens genauso viel Fâlle wo der Mitarbeitende der Leidtragende ist und die Dienststelle mit runter gelassener Hose da steht. Leider kann ich an der Stelle nicht vom Leder ziehen wie ich möchte. Der rechtliche Rahmen in dem ich mich bewege hindert mich daran.

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