Beiträge von chemikus08

    Wir Tarifbeschäftigten sind beschäftigt und zwar mit der Frage, wo zusätzliche Einnahmen herkommt?

    Diejenigen, die nur noch ein paar Jahre bis zum endgültigen Rentenbezug haben, überlegen schon, ob sie nicht die Rente schon (trotz der Abzüge) vorzeitig beziehen sollen. Je nachdem wie alt man wird oder eben auch nicht, kann sich das durchaus lohnen. Auf jeden Fall würde es die momentane finanzielle Situation deutlich verbessern.

    Aber aufgepasst, wer bisher eine Teilrente zu 99,9% bezogen hat, war damit fein raus. Man bekam fast die volle Rente (bis auf ein paar cent) und hatte dennoch im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankengeld gehabt.

    Da hat Frau Warken jetzt einen Strich durchgemacht. Wenn es einen von Euch betrifft, beantragt ab Januar 2027 eine Teilrente von unter 66,3% falls Euch der Anspruch auf Krankengeld weiterhin wichtig ist. Denn sobald der Rentenanteil 2/3 oder mehr der Vollrente beträgt besteht ab Januar 2027 voraussichtlich (Änderung ist höchstwahrscheinlich) kein Anspruch mehr auf Krankengeld. Also aufgepasst und die aktuelle Entwicklung bis Herbst beobachten.

    Um letztlich wirklich zu entscheiden, was man selber machen würde, fehlen extrem wichtige Details:

    1.) Wer ist der neue Arbeitgeber (Land oder Privatwirtschaft?)

    2.) Was ist das für eine Tätigkeit (desto weiter dies vom Schulbetrieb entfernt ist, umso besser lässt sich mit gesundheitlichen Gründen argumentieren.

    Daher können wir hier nur theoretische Möglichkeiten aufzeigen. Bevor ich fristlos kündige, würde ich im Übrigen das ärztliche Attest beim Arbeitgeber einreichen und um einen Auflösungsvertrag bitten. Ich kann mit kaum vorstellen, dass man dies bei dieser zusätzlichen Information verweigert.

    Nun ich weiß nicht, ob es sich bei der Stelle um eine Stelle im Schuldienst handelt, das wäre dann mutig. Andernfalls kenne ich mittlerweile genügend Kollegen, die einfach an ihrer derzeitigen Schule nicht mehr arbeiten können, jedoch sehr wohl andere berufliche Tätigkeiten verrichten könnten. Die psychosoziale Belastung an Schulen wird zu häufig unterschätzt.

    Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷

    Die von Karl-Dieter geschilderten Risiken sind durchaus vorhanden. Allerdings sind die Amtsärzte auch dem Prinzip "Rehabilitation vor zur Ruhesetzung" verpflichtet. Eine vollständige Dienstunfähigkeit sollte daher von einem Amtsarzt nur dann bestätigt werden, wenn aus tatsächlichen Gründen der Kollege nicht mehr in der Lage ist seine Dienstpflichten zu erfüllen. Einen solchen Zustand sollten indes aber auch die behandelnden Ärzte erkennen und wenn sie es nicht direkt angesprochen haben, dann vielleicht in Formulierungen wie "haben Sie mal überlegt, ob das mittlerweile nicht alles zu viel für sie ist?" zum Ausdruck gebracht haben. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass wir nur sehr selten Fälle erleben, wo bei einer solchen Konstellation der Amtsarzt eine vollständige DU verfügt. Und wenn im Einzelfall doch, dann war dies meist für alle Beteiligten der bessere Weg.

    Allerdings gibt es im Einzelfall auch Amtsärzte wo der falsche Arzt am falschen Ort ist und eigentlich selber in Therapie gehört. In diesen Fällen muss man sich dann verwaltungsgerichtlich zur wehr setzen.

    Also bei uns geht die Dienststelle in jedem Fall hin und überprüft bei einem Antrag auf Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen die Dienstfähigkeit. Man möchte einfach nicht mehr, dass voraussetzunglose Teilzeit mit der Begründung "Gesundheit" genehmigt wird. Denn diese Kollegen segeln quasi unter falscher Flagge. Frau Ministerin würde immer noch kritisieren, dass die Anzahl voraussetzungsloser Teilzeiten zu hoch ist. Also sagt die Bezreg, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit will, dann überprüfen wir mal aus Fürsorgegründen die Dienstähigkeit. Wenn es dann wirklich eine zu hohe Belastung ist, dann möge der Amtsarzt eine Teildienstfähigkeit bescheinigen. Damit ist die Mittelbehörde gegenüber der oberen Dienstbehörde aus dem Schneider. Kann aber sein , dass die einzelnen Bezregs diesbezüglich unterschiedlich verfahren,

    Das Problem ist, dass Du bei der amtsärztlichen Untersuchung und auch bei der Anmeldung zur Versicherung den ganzen Mist angeben muss, damit Du nachher im Schadensfall nicht dumm da stehst und man Dir im Zweifel sogar rückwirkend die Verbeamtung aberkennt wegen Betrugs. Du müsstest also Amtsarzt und Versicherung überzeugen dass da nichts mehr ist. Hierzu muss Dein Arzt mitspielen, so dass er Dir wenigstens bescheinigt, dass das Ganze ohne Erneute Vorfälle ausgeheilt ist. Das da nie was war wird er Dir nicht bescheinigen, weil er sich dann selber einer Straftat beschuldigen würde. So blöd ist der nicht

    Habe gerade die letzte Info gelesen und kann mich da nur chilipaprika anschliessen. Macht Euch nicht bekloppt, wenn es denn die zur Ruhesetzung wird, dann wird es die zur Ruhe Setzung.

    Falls er dann später doch wieder sich in der Lage sieht zu unterrichten, hat er immer noch die Möglichkeit sich reaktivieren zu lassen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit ein paar Stunden im zweiten Bildungsgang zu unterrichten.

    Da was jetzt erst mal wichtig ist, ist gesund zu werden und nichts anderes.

    Und ja , man kann sich tatsächlich übwr online Praxen für maximal eine Woche krank schreiben lassen und bei der EDV Kontrolle gibt's nur die Auskunft, dass für den Zeitraum x eine AU vorliegt. Das stört natürlich einige SB mit Kontrollfimnel, aber da mögen sie sich bei Frau Waken beschweren.🤷

    So jetzt habe ich mir das Ganze in Ruhe nochmal angesehen und bin auch durchgestiegen, am Beispiel von Galileo100 jetzt nochmal Schritt für Schritt erläutert:

    Gallileo befindet sich derzeit in Entgeltgruppe 11/6 und wird da Vollerfüller oder bester Nichterfüller in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert.

    Nächster Schritt: Jetzt ist zu überprüfen, wie weit ich ihn in der Stufe zurückschrauben kann, damit das Tabellenentgelt gleich oder höher als das bisherige Tabellenentgelt ist (Zulagen werden hier nicht berücksichtigt) Ich kommer zu dem Ergebnis: ER ist in Stufe 5 einzustufen

    Denn damit kommt er auf 6573,92 Eur, das sind 63,02 Euro mehr als sein bisheriges Tabellenentgelt.

    Jetzt wird berechnet wie hoch das ihm zustehende Gehalt ist.

    Da die Differenz von 63,02 unterhalb 180 Euro liegt, steht ihm der Garantiebetrag dem Grunde nach zu

    Da die Differenz zwischen der fiktiven Stufe 6 bei stufengleicher Höhergruppierung(6764,69) und der EG Stufe 5 + 460 Euro (6510,95) mit - 253,74 unterhalb 180 Euro liegt erfolgt keine Deckelung des Garantiebetrages:

    Garantiebetrag: Eg 11 Stufe6 +460 Euro +180 Euro) Das ergibt 6690,95 Euro

    In dieser Stufe verbleibt er nun 5 Jahre da die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt.

    Nach 5 Jahren kommt er dann in die Eg13/6 was nach der derzeitigen Tabelle 6764,69 Euro entspricht

    Die bisherige Angleichungszulage von 105 Euro (die gab es ja zusätzlich zur aufsteigenden Angleichungszulage) ist kein Entgeltgruppenzulage im Sinne des TVL und fällt ersatzlos weg.

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