Das Tracking ist erstmal ein persönliches Instrument zum Zeitmanagement. Viele Kollegen von mir setzen es auch ein . Man stellt fest, ob das bei Annahme einer 41 h Woche übliche Zeitkontingent ausreicht. Wird es erreicht oder geringfügig überschritten, dann hält man sich bei der Übernahme von Zusatzaufgaben erst Mal vornehm zurück 🤷. In einigen Fällen sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Beiträge von chemikus08
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Jede Minute die Du nicht irgendwo anders verbringen darfst. Falls Ihr einen Dienstplan erstellt habt und Du bis 1900 Uhr Aufsicht hast. Dann solltest Du von 1900 bis 2100 alternativ auch ins örtliche Schwimmbad oder Dorfkneipe gehen dürfen. Ist das nicht der Fall ist es Arbeitszeit. (Sogar über die Schlafenszeiten lässt sich diskutieren)
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Bei Bedenken würde ich grundsätzlich remonstrieren. Außerdem empfehle ich einmal nachzufragen, ob es bei der federführenden Bezirksregierung nicht auch die Generalie "Arbeits und Gesundheitsschutz gibt". Falls ja würde ich da mal nachfassen (Achtung nicht die Aufsichtsbehörde für Gewerbebetriebe, die sitzt nämlich auch da sondern dieses Amt ist im schulischen Bereich angesiedelt. Auch der zuständige Personalrat sollte Auskunft geben können.
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Ich habe mal die KI befragt, wie es bei Arbeitnehmern aussieht, wenn der Chef kurzfristig eine Verlängerung des Dienstes ansetzt. Da kam unter es raus, was auch meinem Gefühl entspricht:
Ich fürchte, da hast Du der KI einiges verschwiegen. Insbesondere den Umstand, dass Deine Arbeitszeit eben nicht nur durch die stundenplanmäßig angeordneten Unterrichtsstunden definiert sind, sondern es darüber hinaus eben auch noch Dienstverpflichtungen gibt. Und im Schulbereich gilt eben die ADO (also zumindest für NRW, ich unterstelle mal in anderen BL gibt es ähnliche Regelungen) und die sagt auch, dass Du zu allgemein üblichen Unterrichtszeiten zur Verfügung stehen muss. Nur wenn Du da nicht benötigt wirst, kannst Du Deine Zeit frei einteilen. Für wichtige Termine die Du nicht verlegen kannst, empfehle ich den Stundenplaner vorab zu informieren (Ich meine insbesondere Arzt oder Therapietermine) . Private nicht zwingende Veranstaltungen müssen dann ggf. zurück stehen. Daher würde ich grundsätzlich so planen, dass wenn ich um 10.00 Uhr Unterrichtsende habe nicht um 10.05 im Flieger sitze.
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Wenn Du direkt mit OBAS beginnst und rasselst da zweimal durch, dann bist Du quasi verbrannt. Wenn Du aber die PE absolviert hast , dann sitzt Du ja bereits auf einer festen Stelle, wenn Du dann auf dieser Stelle mit Einwilligung deines SL auch noch die OBAS versuchst, dann kannst Du da durchrasseln und sitzt trotzdem noch auf dieser Stelle. Und die Probezeit dafür hattest Du ja bestanden. Dann bleibst du dmauf der Stelle, jedoch natürlich mit der schlechteren Bezahlung. Keine Sorge, da gab es schon mehrere Fälle. Es wäre auch unfair von Dir die Erlangung einer Qualifikation zu erwarten, dhe andere PE ler auch nicht haben und trotzdem unterrichten dürfen.
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Darf ich Mal fragen wie lange Du daran gesessen hast?
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Ja, didaktisches Material erstellen ist aber keine schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeit.
Das wäre aber sehr blöd, in diesem Falle bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Ganz unabhängig vom Schulrecht.
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Möchte einen Punkt ergänzen. Sofern Du schwerbehindert bist, muss man Die auch eine Teilzeit genehmigen. Auch gleichgestellte haben den Anspruch.
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Ja theoretisch kann der Dienstherrn auch beim Ehrenamt mitmischen, wenn das Ehrenamt allerdings in Einheiten des Katastrophenschutzes oder der freiwilligen Feuerwehr beheimatet ist, dann kollidiert das sehr schnell mit dem Katastrophenschutz und Hilfeleistungsgesetz, dass eben genau solche Verbote untersagt. Auch das Untersagen kommunalpolitischer Betätigung ist rechtlich abgesichert.
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Die MPT Kräfte des Landes NRW sind Landesbedienstete. Die MPT Kräfte die für das gemeinsame Lernen (es gibt auch welche die für Sozialarbeit zuständig sind) eingestellt sind gelten formal als Lehrkräfte mit allen Nebenbestimmung nach § 44 TV-L (obwohl sie nicht selbständig unterrichten dürfen). Sie haben eine Unterrichtsverpflichtung an Realschulen von 28 Unterrichtsstunden (wie normale Lehrkräfte auch). Sie dürfen auch für die Begleitung von Klassenfahrten mit eingesetzt werden, sofern auch Kinder mit besonderen Bedarfen mitfahren.
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Leute bitte! Ihr schreibt eine Stelle für MPT Kräfte aus. Ihr wisst ganz genau, wer sich darauf bewirbt. Es steht alles in der Bewerbungsmappe. Wie zum Henker kommt man auf die Idee, dass ein Malermeister auf Anhieb Gleichungen lösen kann? Natürlich muss der sich da rein arbeiten. Seine Profession liegt aber möglicherweise wo anders. Er hat wahrscheinlich schon einige Hauptschulabsolventen als Azubis gehabt und davon war der ein oder andere vielleicht auch nicht schulisch besonders begabt. Wer kann sich jetzt besser in diese Schüler hineinversetzen, der der eine Gleichung im Schlaf löst oder derjenige der jetzt selber erst mal überlegen muss, wie das damals in der Schule war. Und genau da soll er Eure Förderschüler abholen. Das allerdings die MPT Kräfte auf den Stellenschlüssel für Förderpädagogen angerechnet werden, das ist eine ziemliche Mogelpackung. Als zusätzliche Unterstützung um jemand pädagogisch Erfahrenen (nur darum gehts) mit im Team zu haben und nicht alleine die Klasse unterrichten zu müssen bringen diese Kräfte durchaus etwas. Wer allerdings mit der Erwartungshaltung an die Sache herangeht eine vollwertige Lehrkraft zu bekommen, der ist falsch gewickelt.
Übrigens dürfen in NRW die MPT Kräfte auch nicht eigenständig unterrichten sondern nur unter fachlicher Aufsicht einer Lehrkraft. Auch für Vertretungsstunden dürfen sie nicht eingesetzt werden. Ich schreibe das nochmal weil ich leider weiß, dass dies in einigen Schulen so gehandhabt wird.
Das geht solange gut bis ich mal einer auf eine Lehrerbesoldung einklagt. Da viele nur Eg 9 bekommen und MPT Kräfte auch nicht von dem A13 Verfahren profitieren, könnte das durchaus attraktiv sein, sich ein oder zwei Stufen höher gruppieren zu lassen.
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Hätte nicht gedacht, das ich das mal sage. Aber wenn ich das so lese und auch von meinen Kollegen höre, was bin ich froh GKV versichert zu sein. Und ehrlich gesagt habe ich mich auch noch nie als Patient zweiter Klasse gefühlt. Das was notwendig und zweckmäßig war wurde zeitnah erledigt.
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Meine eigenen Reisekosten würde ich nicht freudestrahlend vorstrecken. Warte ich auf die Erstattung zwei Jahre mache ich das genau einmal und danach nie wieder. Aber über die eigenen Reisekosten hinaus never ever
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Wer viel fragt bekommt viele Antworten. Schau aber auf jeden Fall, dass die Tätigkeit angezeigt/genehmigt wird. Wenn die Dienststelle weitere Auflagen hat, wird sie sich melden.
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Gibt es da zufällig Scans im Netz zu, hört sich spannend an.
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Dann sollte Eg 12 die richtige Eingruppierung sein. Formuliere einen Widerspruch und schicke den innerhalb von vier Wochen an die Dienststelle. CC an den zuständigen Personalrat mit der Bitte um Unterstützung. Danach erst mal warten. Ggf. nochmal beim Personalrat anrufen um so vielleicht schon mal Wasserstandsmeldungen abzurufen. Wird dem Widerspruch abgeholfen ist alles gut. Falls nicht, Schritt 2: Falls Du in einer Gewerkschaft bist anrufen den Fall schildern und um Rechtsschutz bitten. In NRW wäre das bei der GEW die Rechtsschutzstelle in Essen. Bei anderen Verbänden bitte bei denen nachfragen. Der RA wird sich das Ding anschauen und Dir im Zweifel zur Klage raten. Dann wird eben geklagt. Hier bitte auch keine Scheu. Während normale Arbeitgeber bei einer Klage immer sickig werden und Du einen roten Reiter danach auf der Personalakte hast, ist das im öD gerade im Schuldienst kein Problem. Dem SL gehts am ........ vorbei weil nicht sein Zirkus , nicht seine Affen. Die Dienststelle, da sitzen zumindest ab der nächsthöheren Reihe Volljuristen. Für die sind Klagen was ganz Normales, sonst hätten sie nicht Jura studiert. Also auf in den Kampf. (Falls das denn nötig ist, meist stellt sich sowas als sogenannter Bürofehler raus.
Angestellte aufgepasst! Fällt Euch ein solcher Bürofehler auf, dann habt Ihr maximal ein halbes Jahr Zeit Eure Ansprüche bei der Dienststelle schriftlich anzumelden. Danach könnt Ihr zwar immer noch einen Korrekturantrag stellen, jedoch sind die finanziellen Ansprüche die länger zurückliegen dann futsch. Anders wenn Ihr sie geltend gemacht habt. Dann bleiben Euch die Ansprüche erhalten. Bei Beamten verjährt es jedoch erst nach drei Jahren.
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Ganz allgemein:
Schaut Euch genau an, ob Eure Eingruppierung richtig ist. Das ist für den Innendienst Fließband Arbeit gewesen. Da passiert es dann nach dem 39 Vertrag leicht, dass man das Kreuz mal an der falschen Stelle macht. Wenn das der Fall ist, dann auf jeden Fall widersprechen und den Personalrat einschalten.
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Laut Merkblatt sollte ich aber in E12 Stufe 4 kommen.
Was genau hast Du für einen Abschluss?
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Natürlich die werden stufengleich höhergruppiert. Glaube aber bitte ja nicht, dass wir diesen Umstand innerhalb der GEW wirklich toll finden. Mach Dir aber bitte auch klar, dass Du die vergangenen Jahre ja durch die aufsteigende Zulage von der Erhöhung ja bereits profitiert hast. Ohne das Verhandlungsergebnis im Zuge des A13 Verfahrens hätte es diese Zulage gar nicht gegeben. Ich z.b. habe als Nuchterfülee diese Zulage nicht bekommen. Daher macht das jetzt für mich 250 Netto aus. In den vergangenen Jahren dafür aber nicht die aufsteigende Zulage.🤷
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Falsch interpretiert. Die Neufestlegung auf A13 für alle war zunächst eine reine Verhandlung mit dem Dienstherrn über die Festsetzung von A13 als neuen Eingangsamt. Hierbei ging es naturgemäß nur um die Beamten, denn für die Angestellten ist das Land NRW kein Verhandlungspartner. Der Verhandlungspartner für die Angestellten ist nur die TdL. Das dennoch das A13 Verfahren auch Auswirkungen auf die Angestellten hat war nicht verhandlungsbedingt sondern reine Rechtsautomatik, da die Eingruppierung der Lehrer eben nicht nach Tätigkeitsmerkmalen erfolgt sondern ausschließlich vom Eingangsamt der Beamten abhängt.
Insoweit ist auch die Rechtsfolge mit der Neufestsetzung der Erfahrungsstufe nichts was im Rahmen des A13 Verfahrens überhaubt hätte verhandelt werden können, jedenfalls nicht zwischen GEW NRW und dem Land NRW.
Die GEW hat natürlich versucht diese Thematik in die Verhandlungen einzubringen. Gescheitert ist dies an den Arbeitgebern , die nur zu weiteren Verhandlungen bereit gewesen wären, wenn man die Definition des Arbeitsprozesses erneuert hätte mit dem Ziel sogenannte Zusammenhangstätigkeien zu streichen. In letzter Konsequenz hätte dies für viele nicht Lehrer eine Neubewertung der Stellen zur Folge gehabt und zwar hin zum Schlechteren. Da ist Verdi nun mal nicht mitgezogen und die GEW hatte selbst gespaltene Interessen. Während es für Lehrkräfte keine Auswirkung gehabt hätte wäre es für Schulsozialarbeiter oder MPT Kräfte die nicht im Unterricht sind schlecht ausgegangen. Auch diverse Hochschulbeschäftigte wären die "gear...." gewesen. Und jetzt bin ich Mal ganz ehrlich. Das war zumindest in meinem Bezirk die Gruppe die den Streik am meisten unterstützt hat. Ohne die wären wir ein jâmmerlicher Demohaufen gewesen. Ihr seht Tarifpolitik ist kein einfaches Geschehen.
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