Oh weia! Ihr seit selbst betroffen, was spricht den dagegen das ganze in der Schule umzusetzen. Ansonsten bmüsstbIhr euch nicht wundern, wenn andere Kollegen nicht bis zum umfallen arbeiten möchten, man ihnen dass nicht ermöglicht und diese dann sich freistellen lassen oder krank schreiben lassen. Das Problem ist, von oben wird nichts kommen. Die lehnen sich zurück und sagen, guckt ins Schulgesetz Arbeitsschutz ist Schulleiteraufgabe. Da müsst ihr Euch vor Ort bemühen. Den sonst bleibt mir doch wieder nur Betroffene hinsichtlich Exitstrategien zu beraten, was weder Euch noch der Schule noch den Betroffenen wirklich weiter hilft
Beiträge von chemikus08
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Wobei Du dann im Verhältnis zu den Schülern gar keine Maske auf hast, da bei ffp3 alles ungefiltert nach draussen geht. Als Vater würde ich da ein Fass aufmachen. Euer beider Reaktion ist aber typisch in unserem Beruf. Da gibt es klare Vorgaben, stattdessen wird der Kakao durch den man gezogen auch noch getrunken. Leute, aufgrund der Mutation und deren erhöhte Ansteckungskraft, sowie der Erkenntnis der deutschen physikalischen Gesellschaft das Querlüften nicht hinreichend schützt, bleibt nur noch die FFP2 als letzte verbleibende Schutzmaßnahme zur Verfügung. Zu dieser Feststellung muss ein Schulleiter gelangenim Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung. Ansonsten Lehrerrat - Mitbestimmung einfordern - Initiativantrag stellen. Stellt man sich immer noch Quer ab in die Stufe. Ich weiss aber auch nicht, warum ein vernünftiger Schulleiter das verweigern sollte?
Ansonsten kann ich betroffenen Kollegen, deren Mit Kollegen genauso "besonnen" reagieren wie Ihr, die oben beschriebenen Beschwerdeinstanzen zunutzen (Unfallkasse \ Bezreg Arbeitsschutz, frühere Gewerbeaufsicht), ggf. noch Beschwerde über Personalrat. Ansonsten gucken wie lange Ihr ohne diese Pausen mit den Masken aushaltet. Klappt das nicht ab zum Arzt und weitergehende Expertise einholen. -
Auch bei einer Empfehlung sind die DGUV Vorgaben einzuhalten. Ansonsten soll das Land bitteschön erklären, wieso es zwei Stück pro Tag pro Lehrkraft anschafft. Außerdem werden im öffentlichen Raum jetzt von Seiten der Landesregierung überall OP oder FFP2 vorgeschrieben! Die Bgs empfehlen für Op Masken die gleichen Tragezeitbegrenzungen.
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Schwangere Kolleginnden dürfen zunächst bis Ende März nicht mehr im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Erlass von Dr. Schrapper bekannt?
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Die Verwendung medizinischer Masken ist mittlerweile in Klassenräumen vorgeschrieben. Für Lehrkräfte würden FFP2 Masken in erheblichem Umfang beschafft. Ich gehe daher davon aus, dass es auch Absicht ist, dass diese durchgehend getragen werden. Dies ist auch gut so,da dies der einzige verbleibende wirksame Schutz gegen die Aerosole ist. Sowohl die Erkenntnis der physikalischen Gesellschaft, dass Querlüften nur bedingt hilft und die neuen Mutationsvarianten das Risiko nochmal erhöhen unterstreichen die Notwendigkeit des Schutzes. Aber hierbei geht man wieder Mal halbherzig vor. Als Arbeitsschützer hätte ich erwartet, dass man in diesem Zusammenhang dann aber auch die Schulleitungen darauf hinweist, dass beim durchgängigen Tragen von FFP2 Masken auch die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften zum Einsatz dieses Atemschutzes einzuhalten sind.
DGUV 112-190Diese besagen, dass nach 75 Minuten (kann bei leichter Arbeit auch auf 90 gedehnt werden) eine maskenfreie Zeit von 30 Minuten außerhalb des Gefährdungsbereiches einzuplanen ist. Schwerer wiegt, dass nach zwei Einatztagen ein maskenfreier Einsatztag eingeplant werden muss. Diese Forderungen sind hart, jedoch in den Arbeitsschutzvorschriften festgeschrieben. Das Ganze nicht ohne Grund. Durch den erhöhten Atemwiderstand entsteht eine erhöhte Belastung die auszugleichen ist. Insbesondere Kolleg*innen die eh schon an Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD...) leiden oder mir Herz- Kreislauferkrankungen zu tun haben, leiden hier besonders. Gerade deswegen sollten alle ein Interesse an der Einhaltung dieser Vorschriften haben, da dies die Kolleg*innen sind, die sich auch vom Präsenzunterricht befreien lassen könnten. Viele tun dies nicht und hier ist dann nochmal eine besondere Fürsorgepflicht gegeben. Die oberste Führungsetage macht es im Moment geschickt, ist doch die Umsetzung des Arbeits und Gesundheitsschutzes gem. Schulgesetz Aufgabe der Schulleitungen. Diese müssen selbständig ihre Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Daher sind auch die Personalräte aussen vor. Bei allgemeinen Anfragen wird auf die SL verwiesen. Übrigens unterliegen die Massnahmen der Mitbestimmung. Damit ist der Lehrerrat zuständig. Im Zweifel können diese das in die Sufe geben (Initiativantrag). Dann liegt
es beim nächsthöheren Personalrat. Ein betroffener Kollge kann sich zudem beim Arbeitsschutz Dezernat der Bezirksregierungen beschweren (falls keine Einigung auf Schulebene möglich), Angestellte KuKs auch an die zuständige BG.
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Ich kann Deinen Mann verstehen, die Kolleg*Innen frieren immer für mich mit. Obwohl Kolleginnen wäre in dem Fall wohl besser🤣🤣
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Ich kann nur hoffen, dass die Nachverfolgung diesmal gelingt, aber bitte nicht erst, wenn die Kontaktpersonen auch schon wieder zehn neue Kontakte hatten. Das muss zeitnah passieren. Sonst kriegt man eine Infektionskette nie zu packen. Außerdem ein klares Verwertungsverbot von Kontaktlisten durch die Polizei. Sonst häufen sich wieder die Anwesenheit von Micky Mouth und Darth Vader.
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und Ihr macht konsequent alle 20 Minuten stosslüften?
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Du meinst Zucker-palmfett-creme 😆
Ich war nicht wirklich von der GEW überzeugt und habe eine Alternative gewählt.
jeder nach seiner Überzeugung, finde es aber gut wenn man überhaupt organisiert ist.
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🤣🤣Ja stimmt, es gibt auch andere Verbände. Aber das ist bei mir wie mit der Nuss-Nougat Creme. Mir fällt auf Anhieb immer meine N... Ein🤣
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@O.Meier Haftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nicht bei Schäden, die im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Möchte ich diese absichern, muss ich gegen einen Aufpreis das extra absichern.
Oder ich bin Mitglied in der GEW da ist das neben der Schlüsselversicherung includiert🤣 -
Das Problem ist die Nutzungsvereinbarung. Sobald ich eine Regelung unterschreibe, die eine Haftung auch unterhalb der für ÖD Mitarbeiter geltenden Regelungen liegt, wird die Rechtsabteilung sich erst Mal darauf berufen. Also unterschreibe ich eine Nutzungsvereinbarung nur, wenn sie mit geltenden Recht übereinstimmt! Also keine Haftung meinerseits, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Auch meine Diensthaftpflicht wird nicht begeistert sein, wenn ich schriftliche Zusagen dieser Art mache. Den die Aufgabe einer Diensthaftpflicht ist auch die Abwehr unberechtigter Forderungen!
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O.Meier
Ich bin mir da auch nicht so sicher und bei meiner Schulform sind's in unserer Stadt 10% die uns von der Fahne gehen. Wenn die alle zur Schule kommen wären das 80 Schüler die zusätzlich zu beaufsichtigen sind . Glücklicherweise haben die iPads bekommen. Gibt aber Städte da ist auch das noch nicht passiert
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Ja dann bitte auch bis zum Schluss lesen::
Zitat
Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.
Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden.
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Na die Schulmail ist raus
Distanzunterricht ab Montag in der Schule möglich
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offtopic
Habe diesen gesamten Thread heute erstmalig entdeckt und durchgelesen. Bin dabei Eierlikör mit dem T.... zu machen. Ich glaube, dass ich mir gleich ein 400 ml Glas warmen frischen Eierlikörs zuführe, mich ins Bett lege und vergesse.
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Das mit den Bleistiften reizt mich jetzt😂
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Leute ich versteh das aber auch nicht, wenn eine Diskrepanz zwischen Lehrerrat und Schulleitung im Raume steht, dann mach ich doch nicht treu brav meine Stunden und hoffe auf Bezahlung. Lässt sich das nicht klären ab damit in die nächste Stufe sprich Bezirkspersonalrat (NRW). Da wird auch niemandem der Kopf abgerissen sondern nach einer Lösung gesucht.
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Ich habe eher den Eindruck, sie ist selbst überrascht. Hoffe auf eine harten Lockdown bis Februar und dann vielleicht Wechselunterricht. Wäre für das Kollegium a) zu leisten und b) infektionstechnisch am ehesten zu beherrschen
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Schade, Düsseldorf sonst hätten wir Mal telefoniert🤣
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