Das ist so von den Bezregs an die SL als Handlungsweisung herausgegangen. Und es beruht eben auf dieser Änderung im LBG. Als Angestellter würde ich dagegen klagen und so lautet auch die Empfehlung der Gewerkschaft. Die wollen es nicht anders also macht das was man bei juristischen Differenzen macht, lässt einen dritten entscheiden und das ist das Arbeitsgericht.
Beiträge von chemikus08
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Der Chemieraum hat so seine Besonderheiten. Zu nennen sind hier insbesondere die Abflüsse an den Experimentiertischen. Nicht Fachlehrern ist nicht bewusst, dass man diese Abflüsse a l l e zu Beginn und Ende der Stunde inspizieren muss, damit sich nicht als Abfallbehälter missbraucht werden.
Ist leider so.
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Ich musste zu Beginn des Tarifvertrages im Jahre 2023 für meine gesetzliche Krankenversicherung noch 364 Euro monatlich zahlen. Ab April d.J. dann 530 Euro. Das ist eine Steigerung um 166 Euro.
Mein Netto erhöht sich gerade Mal um 100 Euro. Im nächsten Jahr dürfte die Beitragsbemessungsgrenze weiter steigenund damit rechne ich trotz vielleicht gleichbleibenden Beitragssatzes mit euch er weiteren Teuerung, so dass auch dann mein Netto plus zumindest in Teilen wieder aufgefressen wird, wir werden sehen. Jedenfalls noch habe ich keinen Inflationsausgleich.
Nachtrag:
Für nächstes Jahr kommen dann nochmal 75 Euro netto als Nachschlag. Wenn die Prognosen für die Beitragsbemessungsgrenze stimmt kommen nochmal 15 Euro Krankenkassenerhöhung dazu. Damit habe ich dann nächste Jahr erstmals einen Inflationsausgleich von 60 Euro. Wow
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"Allerdings sind 2,8% aber auch mehr als 100 € Steigerung."
Brutto ja, Netto Nein
Führt dazu, dass mein Netto mehr durch die gesetzliche Krankenversicherung aufgefressen wird ich habe im April 26 das Gleiche Geld in der Geldbörse wie im Oktober 23 dem Laufzeitbeginn des alten Tarifvertrages. Inflationsausgleich = 0
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Ernst jetzt? ich habe gedacht, dass sei klar. Betroffen sind die "gut" verdienenden Angestellten. Damit meine ich alles ab Eg11 Stufe fünf aufwärts. Hier führen die Beitragssteigerung der Zusatzbeiträge einerseits aber auch ganz klar die städtischen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen zu einem eklatanten Anstieg der GKV Kosten zwischen Oktober 23 (Beginn der Laufzeit des Tarifvertrages) und April 26 (Beginn der neuen Laufzeit. Die Steigerung der GKV Kosten ist ungefähr so hoch, wie der Tarifgewinn ab April. Aber wenn das noch niemand nachgerechnet hat. Ich verschriftliche das gerne nochmal.
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Es gibt mittlerweile Kollegen, die veröffentlichen regelmäßig ihr Lehreroutfit in einer kleinen Modeshow,wenn die jetzt auch noch einen Spiegel in ihren Klassenraum bekommen. Omg.
Wer tiktok haben sollte schaut mal unter Erkan Yildirim
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Das kommt darauf an, in welchem Stadium sich die Klassenarbeit befindet. Eine bereits abgegebene Klassenarbeit, die von mir bewertet und mit einer Note und Unterschrift zurückgegeben wurde erfüllt m.E. nach sehr wohl alle Kriterien, die an eine Urkunde zu stellen sind. Insbesondere wenn an diesem Schriftstück dann nachträglich Manipulationen durchgeführt werden, um dann zu behaupten, man hätte doch die richtige Antwort hingeschrieben, dann zeugt dies schon von einem hohen Maß an Unrechtsbewußtsein wenn nicht sogar von krimineller Energie. Ich wäre daher sehr geneigt, mir zumindenst den "Dorfsheriff " zwecks Ansprache mit ins Boot zu holen.
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Da ich jetzt keinerlei Hintergrundinformation habe nur ein allgemeiner Hinweis.
Falls Du in Deiner Beschäftigungssituation Beamter auch Widerruf bist, dann ist eine Kürzung der Besoldung, zumindest in NRW, um 10% denkbar. Falls Du angestellt bist, bleibt die Bezahlung wie sie ist, da mir im TVl keine Kürzungen aus diesem Grunde bekannt sind.
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mag sein, ist aber nicht mein Problem sondern das vom Vertretungsplaner und wenn ihn das so am liebsten ist dann ist das so. Wenn ich im Krankheitsfall keinen small talk möchte spreche ich im Krankheitsfall am Abend vorher oder vor 07.15 aufs Band und wenn mir nach quatschen ist, rufe ich um 07.30 an . Damit ist für mich die Kiste gegessen. Wärst Du Vertretungsplaner ginge es eben ans Funktionspostfach. Ich verstehe wirklich das Problem langsam nicht mehr.
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Also ganz pragmatisch bei uns geregelt. Wenn dem Vertretungsplaner eine Mail lieber gewesen wäre, dann hätte er es gesagt und dann würde es auch so gemacht. Ihm ist das selber so am liebsten.🤷. Hängt vielleicht auch mit Systemgrößen zusammen. Ich denke immer in Kategorien von Schulen mit 400 bis 700 SuS.
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Betrifft das auch Fälle, wo bereits die SL den Antrag nicht befürwortet hat?
Gerade diese Fälle. Also bei uns kommt die Ablehnung von der Dienststelle und das ist ist bei uns die Bezirksregierung. Die orientieren sich zwar an das SL Votum treffen aber letztendlich die Entscheidung. Und unser Ansprechpartner als Personalrat ist die Dienststelle und nicht der SL
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Vielleicht mal so als best practise Vorschlag:
Wir handhaben es an unserer Schule so:
Der Konrektor hat eine eigene Durchwahl, d.h. man kommt nicht in den allgemeinen Sekretariatsstau. Sobald er als Stundenplaner anwesend ist geht er dran und davor ist eine Bandansage möglich, die er abhört sobald er da ist. Man kann also theoretisch sich auch schon in der Nacht oder Sonntagnachmittag über Band krank melden.
So braucht der Sachbearbeiter nur einen Anschluss abzuhören und muss sich nicht erst auch noch durch alle Mails wühlen. Alle Krankmeldungen liegen so im Normalfall rechtzeitig vor
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Du solltest in diesem Zusammenhang unbedingt den für Dich zuständigen Personalrat beteiligen und um Unterstützung des Antrags bitten. Einem ablehnenden Bescheid solltest Du auch widersprechen und dies auch dem Personalrat zur Kenntnis geben? Warum? Weil jede abgelehnte Vorlage zu diesem Thema bei uns auf dem Tisch landet und wir zustimmen müssen. Hat der Kollege nicht zugestimmt, dann haben wir zunächst einmal die Möglichkeit bei der Dienststelle Informationsbedarf anzumelden und dann muss die Dienststelle punktgenaue belegen, warum weshalb, wieso und falls uns das nicht reicht können wir unsere Zustimmung verweigern. Dann muss das auf Ministeriumsebene in Zusammenarbeit mit dem zuständigen HPR geklärt werden.
Mir sind Schulformen bekannt, bei denen diese Vorgehensweise mehrfach zum Erfolg geführt hat.
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Im Landesbeamtengesetz steht zur vorraussetzungslosen Teilzeit, "kann genehmigt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen". Und Frau Feller hat in ihrem Konzept zur Sicherung der Unterrichtsversorgung genau diese Karte gezogen. Lehrermangel = dienstliche Gründe die entgegen stehen.
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Ich persönlich rechne, trotz der Einbringung des Themas in die politische Diskussion, nicht mit der Abschaffung der Teilzeit, da das Thema selbst in der CDU kontrovers diskutiert wird. Eine Einigung mit der SPD zur Abschaffung wird es nicht geben.
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Das Teilzeit und Befristungsgesetz gilt in dieser Form nur für Arbeitnehmer. Man hat im Beamtenrecht dann gesondert die Möglichkeit für Teilzeit geschaffen. Bei Voraussetzungsloser Teilzeit ist dies gegenüber Angestellten deutlich eingeschränkter. Ein Rechtsstreit diesbezüglich würde beim Beamten vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen und beim Angestellten vor dem Arbeitsgericht. Diese urteilen im allgemeinen wesentlich Arbeitnehmerfreundlicher
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Die Rechtslage gestaltet sich (derzeit noch) für Tarifbeschäftigte wesentlich günstiger. Zwar wird die Dienststelle auch hier zunächst versuchen es nicht zu genehmigen. Ein Verweis auf den Rechtsanspruch nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz kann hier jedoch Wunder bewirken. Ich glaube einen Arbeitsgerichtsprozess in dieser Anglegenheit fürchtet die Dienststelle wie der Teufel das Weihwasser.
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Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.
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wenn wir das Spiel zu Ende denken , dann ist es für die Teildienstfähigkeit schon erforderlich, dass auch Dein Arzt die Einschätzung vertritt, dass Du mit einer vollen Stelle überlastet bist und auf Dauer gesundheitlichen Schaden nimmst. So konkret sollte das Attest auch formuliert sein. Wird die Teildienstfähigkeit dann trotzdem nicht genehmigt, dann gibt es letztlich für Dich verschiedene Optionen. Du kannst warten bis das passiert, was Du und der Arzt befürchtet, es treten erste gesundheitliche Beschwerden auf. Wenn bei Verbleib im Arbeitsprozess eine Verschlimmerung zu befürchten ist, dann sind die Krankschreibungskriterien erfüllt. Alles weitere solltest Du mit einem Personalratsmitglied Deines Vertrauens und der Schwerbehindertenvertretung besprechen.
Wenn Du Dich aber krank zu Arbeit schleppst, weil man Dich zur Vollzeit zwingt und dann nicht ausfällst, ja dann gelangt Dein Dienstherr ggf. zu der Überzeugung dass Deine gesundheitliche Belastung nur vorgetäuscht ist. Dann wird es schwieriger.
Und sammel nochmal im Kopf alle Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Reicht das ggf. für einen GdB? Spätestens ab Gdb 30 zusammen mit einer Gleichstellung kann man zumindest einen Anspruch auf Teilzeit ableiten.
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