Beiträge von chemikus08

    Interessant übrigens an dieser Stelle:

    Das ist wieder ein Punkt wo sich das Angestelltenverhältnis vom Beamtenverhältnis unterscheidet. Während beim Beamten bei einer Insolvenz tatsächlich ein Disziplinarverfahren alleine schon deswegen drohen kann, ist dies bei Angestellten nicht der Fall. Der Tatbestand der Insolvenz stellt , unabhängig vom Grad der eigenen Schuld, beim Angestellten keinen Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen dar. Ausnahme: Das Arbeitsverhältnis wird durch die Insolvenz tangiert, z.b. dadurch dass schulische Gelder sich auf dem eigenen Konto befinden.

    Zauberwald

    Das passiert, wenn man seine Lebensverhältnisse so gestaltet, dass man keine Reserve mehr hat. Das sollte man als Angestellter nicht tun

    Ich war selber in der Situation. Du bekommst Krankengeld und einen Krankrngeldzuschuss. Unter dem Strich fehlen mir dann vielleicht 300 Euro im Monat. Da muss man sich dann bei sortieren. Wer sich da absichern möchte die Angestellter sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Aber Achtung. In dem Fall verzichtet besser auf Eure stufenweise Wiedereingliederung. Ab da zahlen viele dieser Versicherer nicht mehr.🤷

    WillG

    Dazu passt ein Satz den ich in diesem Forum schon öfter erwähnt habe aus den Krankschreibungsrichtlinien der Ärzte:

    "Arbeitsunfähigkeit liegt bereits dann vor, wenn der Patient zwar nicht arbeitsunfähig ist bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes droht"

    Dieses Zitat , was ja sachlich richtig ist, lässt einige Kollegen beschämt zur Seite schauen.Wenn die AU Definition für 99% der Vollzeit arbeitenden Kollegen schon jetzt zutrifft, dann ist nicht die Definition zu breit, sondern die Arbeitsbedingungen sind Sch...... Das ist aber nicht mein Problem oder das der Ärzteschaft, viel mehr sollte unser Dienstherr sich dies zu Herzen nehmen.

    Yummi

    Ich sehe die Sache etwas gelassener. In allen Fällen die in der Presse stehen ist die Dienststelle involviert. Wir leben in einem Rechtsstaat. Im Zweifelsfall würde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Da gibt es ein Urteil und gut ist. Dieses Urteil interessiert mich als Gewerkschafter und Personalratsmitglied aus Beratungsgründen. Ansonsten ist das eine Angelegenheit zwischen den Beteiligten.

    Und man mag über einiges was man in der Presse liest den Kopf schütteln. Jedoch stehen nur die Sachen in der Presse die auf Kosten der Lehrkräfte gehen.

    Leider kenne ich mindestens genauso viel Fâlle wo der Mitarbeitende der Leidtragende ist und die Dienststelle mit runter gelassener Hose da steht. Leider kann ich an der Stelle nicht vom Leder ziehen wie ich möchte. Der rechtliche Rahmen in dem ich mich bewege hindert mich daran.

    Zauberwald

    Ich habe einen verbeamteten Menschen, der nicht Lehrer ist, mal dahingehend beraten. Der hat vier Wochen Türjei Urlaub gebucht in der Erkrankung. Aber schön brav mit Attest vom Arzt, dass diese Maßnahme der Genesung förderlich ist und der behandelnde Facharzt dies ausdrücklich befürwirtet, dem Arbeitgeber angezeigt. Das hat dann in der Form keine Probleme gegeben und nach eigener Aussage hat ihm das genauso weiter geholfen wie vor fünf Jahren die REHA. Wenn's hilft.🤷

    Es war übrigens letztens eine interessante Doku auf Arte (wohl noch zu haben in der Mediathek).

    Der Titel war nicht das Schweigen der Lämmer sondern vielmehr "Das Schweigen der Männer"

    Hier wurde gezeigt, wie Depressionen des Mannes sich deutlich von dem der Frauen unterscheiden können. So konnte für Männer gezeigt werden, dass das Aggressionspotential von Männern deutlich ansteigt und inadäquate Reaktionen im Job die Folge sein können. In diesem Zusammenhang habe ich so manchesmal, wenn ein Kollege überreagiert hat und das dann in der Presse verfolgt wurde gedacht, "Junge, hättest Du Dich mit Deinen Problemen noch krankschreiben lassen".

    Im Rahmen der Therapie wurde dann auch die Aggressionstherapie u.a. durch eine Boxtherapie unterstützt. Würde das dann ein Kollege sehen, würde auch hinter vor gehaltener Hand geredet. "Er ist in der Lage zu boxen, kann aber nicht zur Arbeit kommen?" Ja, wenn er in der Fa. einen anschreit kriegt er eine Abmahnung und nimmt er seine Depression als Entschuldigung. "Ja, warum haben Sie sich nicht krank schreiben lassen?" so siehts aus.

    Mit der Kochshow ist so eine Sache. Zunächst muss man fragen, ob es sich um eine Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit handelt. Dies wiederum ist abhängig von der Frage, ob es für sie etwas eine Entlohnung gibt oder nur im Falle eines Gewinns. Wäre Letzteres der Fall würde ich die These vertreten, dass es nicht genehmigungspflichtig ist. Ansonsten ist es aber nichts regelmäßiges sondern ein einmaliger oder zweimaliger Akt. Da scheint mir unter dem Gesichtspunkt der NT die Verfehlung eher gering.

    Jetzt bliebe nur noch die Sache mit der DU zu klären und ja, normalerweise hat soetwas immer ein Geschmäckle, und um nicht in falschen Verdacht zu kommen, würde ich jedem empfehlen so etwas sein zu lassen.

    Ist es aber wirklich verwerflich und dementsprechend vorzuwerfen? Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Insbesondere bei psychischen

    Erkrankungen ist der fachlichen Aspekt sehr Komplex. So kann jemand durchaus schon wieder gesundet sein, jedoch noch nicht so resilient erneut in das bisherige Setting zurückzukehren. Eine AU / DU liegt nach den Krankschreibung Richtlinien eben auch dann vor, wenn beim Verbleib oder Rückkehr in den Arbeitsprozess eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes droht. Und möglicherweise war das hier der Fall. Da wir es nicht wissen sollten wir von außen nicht vorschnell urteilen.

    PaPo

    Warum tun die Kollegen sich das an? Meistens sind es Menschen, deren Firma pleite ging oder aus sonstigen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben könnten. Und mit Ü45 will der allgemeine Arbeitsmarkt die Kraft nicht mehr haben, zu alt. Der öD ist dann häufig die einzige Möglichkeit. EG 10 in 2026 sind Kräfte die im Moment noch EG 9 bekommt. Die haben also neben ihrem Abi eine berufliche Ausbildung absolviert und unterichten ein affines Fach und ansonsten Fachfremd.

    Diese Kollegen sind dennoch hoch engagiert, da man ihnen noch eine Chance gegeben hat. Vielfach sind sie über den Weg der Entfristung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis gekommen, haben tw. noch nicht mal eine PE Fortbildung bekommen. Die Absolvierung des normalen Unterrichts ist für diese Kollegen schon eine abnorme Leistung. Dennoch gibt es für sie die gleichen Leistungspflichten wie für jede andere LK.

    Das "Kerngeschäft" von Lehrkräften umfasst nicht nur Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten wie Korrekturen.

    Das ist im Prinzip richtig. Allerdings geht auch der Dienstherr von 41 + x Stunden pro Woche aus. X sind hierbei Mehrstunden die in den Ferienzeiten abgebummelt werden. Wenn ich bereits mit dem "Kerngeschäft" diesen Rahmen sprenge, dann muss mich die SL entweder entlasten bei den weiteren Aufgaben oder mich beraten, wie weit ich die Qualität meines Unterrichts reduzieren darf un die Vorbereitungszeit zu reduzieren.

    Ich schreibe dies hier ganz bewusst nicht für die verlorenen Schafe sondern für Kollegen, die im Brennpunkt arbeiten, dadurch bedingt schon zusätzliche regelmässige Dienstbesprechungen zur Inklusion haben. Ferner mit 28 Unterrichtsstunden die Woche beaufschlagt sind, zahlreiche Gespräche mit Eltern führen, an Ordnungskonferenzen teilnehmen, Klassenleiter Funktion haben und so nebenbei noch in zwei Korrekturfächern unterrichten. Wer hier noch Aufgaben in der Schulentwicklung wahrnimmt macht dies sozusagen "ehrenamtlich".

    Und das zuvor Gesagte gilt für alle Kollegen. Es gibt aber einen, den hat das Schicksal ganz fürchterlich gestraft, das ist die Angestellte Lehrkraft. Diese bekommt im schlechtesten Fall ab 2026 Eg 10 , hat aber die gleichen Pflichten wie der Kollege neben ihm. Der bekommt aber A13 hat auch zwei Kinder und wohnt meinetwegen auch in Köln (teuerste Wohnstadt in NRW) . Dieser Kollege verdient aber im Jahr ca. 20000 Euro mehr. Ich hätte absolutes Verständnis, wenn der EG 10 Kollege nicht der Erste ist, der sich für Zusatzaufgaben meldet.

    Also was mir, bin ja auch Quereinsteiger, sehr geholfen hat, war die Hospitation bei Fachkollegen. Kannst Du ggf. die ein oder andere Hospitationsmöglichkeit dieser Kollegin vermitteln? Damit sie einen realistischen Einblick in die Praxis bekommt.

    Aber wer sind jetzt die verlorenen Schafe, nur zur Klarstellung.

    Die, die als Teilzeitkraft keine zusätzlichen Aufgaben der Schulentwicklungübernehmen möchten, weil sie mit ihrem Unterricht und den damit verbunden Pflichten ( Klassenleitung + 2 Korrekturfächer) letztlich Ihr Stundenkontingent schon mehr als ausschöpfen oder meinst Du eher

    den Religions- und Sportlehrer, der im Reli Unterricht nur Filme guckt und im Sportunterricht nur einen Ball reinwirft, ansonsten sich jedoch nicht an der Schulentwicklung beteiligt? (um mal das andere Extrem zu nennen)

    Bolzbold

    Das Stichwort heißt Erfassung. Wie bei meiner Kilometer Abrechnung. Da gibt es keine Pauschale sondern ich erfasse Fahrt für Fahrt. Und so ist es auch bei der Arbeitszeiterfassung. Ich muss konkret nachweisen können, wieviel Stunden und Minuten ich am Tag x gearbeitet habe. Alles andere ist Wunschdenken der Kultusminister. Das klappt in allen anderen Berufen und langfristig wird auch unser Berufsstand sich daran gewöhnen müssen. Meine Tochter z.B. hat von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy. Wenn Sie zu Hause ist und anfängt zu arbeiten liegt sie sich mit einem Knopfdruck ein und auch wieder aus. Und dann muss man eben Arbeitszeitkonten einrichten und wenn sich da die Stunden anhäufen und ich auf einmal ein Jahr zu Hause bleiben könnte, dann ist das so. Entweder geht man mit dem gesamten Paket früher in Rente, finanziert damit sich eine Auszeit (Sabbatjahr) und in Zweifel wird der Krempel ausbezahlt.

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