Beiträge von chemikus08

    Zauberwald

    Ich habe einen verbeamteten Menschen, der nicht Lehrer ist, mal dahingehend beraten. Der hat vier Wochen Türjei Urlaub gebucht in der Erkrankung. Aber schön brav mit Attest vom Arzt, dass diese Maßnahme der Genesung förderlich ist und der behandelnde Facharzt dies ausdrücklich befürwirtet, dem Arbeitgeber angezeigt. Das hat dann in der Form keine Probleme gegeben und nach eigener Aussage hat ihm das genauso weiter geholfen wie vor fünf Jahren die REHA. Wenn's hilft.🤷

    Es war übrigens letztens eine interessante Doku auf Arte (wohl noch zu haben in der Mediathek).

    Der Titel war nicht das Schweigen der Lämmer sondern vielmehr "Das Schweigen der Männer"

    Hier wurde gezeigt, wie Depressionen des Mannes sich deutlich von dem der Frauen unterscheiden können. So konnte für Männer gezeigt werden, dass das Aggressionspotential von Männern deutlich ansteigt und inadäquate Reaktionen im Job die Folge sein können. In diesem Zusammenhang habe ich so manchesmal, wenn ein Kollege überreagiert hat und das dann in der Presse verfolgt wurde gedacht, "Junge, hättest Du Dich mit Deinen Problemen noch krankschreiben lassen".

    Im Rahmen der Therapie wurde dann auch die Aggressionstherapie u.a. durch eine Boxtherapie unterstützt. Würde das dann ein Kollege sehen, würde auch hinter vor gehaltener Hand geredet. "Er ist in der Lage zu boxen, kann aber nicht zur Arbeit kommen?" Ja, wenn er in der Fa. einen anschreit kriegt er eine Abmahnung und nimmt er seine Depression als Entschuldigung. "Ja, warum haben Sie sich nicht krank schreiben lassen?" so siehts aus.

    Mit der Kochshow ist so eine Sache. Zunächst muss man fragen, ob es sich um eine Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit handelt. Dies wiederum ist abhängig von der Frage, ob es für sie etwas eine Entlohnung gibt oder nur im Falle eines Gewinns. Wäre Letzteres der Fall würde ich die These vertreten, dass es nicht genehmigungspflichtig ist. Ansonsten ist es aber nichts regelmäßiges sondern ein einmaliger oder zweimaliger Akt. Da scheint mir unter dem Gesichtspunkt der NT die Verfehlung eher gering.

    Jetzt bliebe nur noch die Sache mit der DU zu klären und ja, normalerweise hat soetwas immer ein Geschmäckle, und um nicht in falschen Verdacht zu kommen, würde ich jedem empfehlen so etwas sein zu lassen.

    Ist es aber wirklich verwerflich und dementsprechend vorzuwerfen? Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Insbesondere bei psychischen

    Erkrankungen ist der fachlichen Aspekt sehr Komplex. So kann jemand durchaus schon wieder gesundet sein, jedoch noch nicht so resilient erneut in das bisherige Setting zurückzukehren. Eine AU / DU liegt nach den Krankschreibung Richtlinien eben auch dann vor, wenn beim Verbleib oder Rückkehr in den Arbeitsprozess eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes droht. Und möglicherweise war das hier der Fall. Da wir es nicht wissen sollten wir von außen nicht vorschnell urteilen.

    PaPo

    Warum tun die Kollegen sich das an? Meistens sind es Menschen, deren Firma pleite ging oder aus sonstigen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben könnten. Und mit Ü45 will der allgemeine Arbeitsmarkt die Kraft nicht mehr haben, zu alt. Der öD ist dann häufig die einzige Möglichkeit. EG 10 in 2026 sind Kräfte die im Moment noch EG 9 bekommt. Die haben also neben ihrem Abi eine berufliche Ausbildung absolviert und unterichten ein affines Fach und ansonsten Fachfremd.

    Diese Kollegen sind dennoch hoch engagiert, da man ihnen noch eine Chance gegeben hat. Vielfach sind sie über den Weg der Entfristung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis gekommen, haben tw. noch nicht mal eine PE Fortbildung bekommen. Die Absolvierung des normalen Unterrichts ist für diese Kollegen schon eine abnorme Leistung. Dennoch gibt es für sie die gleichen Leistungspflichten wie für jede andere LK.

    Das "Kerngeschäft" von Lehrkräften umfasst nicht nur Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten wie Korrekturen.

    Das ist im Prinzip richtig. Allerdings geht auch der Dienstherr von 41 + x Stunden pro Woche aus. X sind hierbei Mehrstunden die in den Ferienzeiten abgebummelt werden. Wenn ich bereits mit dem "Kerngeschäft" diesen Rahmen sprenge, dann muss mich die SL entweder entlasten bei den weiteren Aufgaben oder mich beraten, wie weit ich die Qualität meines Unterrichts reduzieren darf un die Vorbereitungszeit zu reduzieren.

    Ich schreibe dies hier ganz bewusst nicht für die verlorenen Schafe sondern für Kollegen, die im Brennpunkt arbeiten, dadurch bedingt schon zusätzliche regelmässige Dienstbesprechungen zur Inklusion haben. Ferner mit 28 Unterrichtsstunden die Woche beaufschlagt sind, zahlreiche Gespräche mit Eltern führen, an Ordnungskonferenzen teilnehmen, Klassenleiter Funktion haben und so nebenbei noch in zwei Korrekturfächern unterrichten. Wer hier noch Aufgaben in der Schulentwicklung wahrnimmt macht dies sozusagen "ehrenamtlich".

    Und das zuvor Gesagte gilt für alle Kollegen. Es gibt aber einen, den hat das Schicksal ganz fürchterlich gestraft, das ist die Angestellte Lehrkraft. Diese bekommt im schlechtesten Fall ab 2026 Eg 10 , hat aber die gleichen Pflichten wie der Kollege neben ihm. Der bekommt aber A13 hat auch zwei Kinder und wohnt meinetwegen auch in Köln (teuerste Wohnstadt in NRW) . Dieser Kollege verdient aber im Jahr ca. 20000 Euro mehr. Ich hätte absolutes Verständnis, wenn der EG 10 Kollege nicht der Erste ist, der sich für Zusatzaufgaben meldet.

    Also was mir, bin ja auch Quereinsteiger, sehr geholfen hat, war die Hospitation bei Fachkollegen. Kannst Du ggf. die ein oder andere Hospitationsmöglichkeit dieser Kollegin vermitteln? Damit sie einen realistischen Einblick in die Praxis bekommt.

    Aber wer sind jetzt die verlorenen Schafe, nur zur Klarstellung.

    Die, die als Teilzeitkraft keine zusätzlichen Aufgaben der Schulentwicklungübernehmen möchten, weil sie mit ihrem Unterricht und den damit verbunden Pflichten ( Klassenleitung + 2 Korrekturfächer) letztlich Ihr Stundenkontingent schon mehr als ausschöpfen oder meinst Du eher

    den Religions- und Sportlehrer, der im Reli Unterricht nur Filme guckt und im Sportunterricht nur einen Ball reinwirft, ansonsten sich jedoch nicht an der Schulentwicklung beteiligt? (um mal das andere Extrem zu nennen)

    Bolzbold

    Das Stichwort heißt Erfassung. Wie bei meiner Kilometer Abrechnung. Da gibt es keine Pauschale sondern ich erfasse Fahrt für Fahrt. Und so ist es auch bei der Arbeitszeiterfassung. Ich muss konkret nachweisen können, wieviel Stunden und Minuten ich am Tag x gearbeitet habe. Alles andere ist Wunschdenken der Kultusminister. Das klappt in allen anderen Berufen und langfristig wird auch unser Berufsstand sich daran gewöhnen müssen. Meine Tochter z.B. hat von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy. Wenn Sie zu Hause ist und anfängt zu arbeiten liegt sie sich mit einem Knopfdruck ein und auch wieder aus. Und dann muss man eben Arbeitszeitkonten einrichten und wenn sich da die Stunden anhäufen und ich auf einmal ein Jahr zu Hause bleiben könnte, dann ist das so. Entweder geht man mit dem gesamten Paket früher in Rente, finanziert damit sich eine Auszeit (Sabbatjahr) und in Zweifel wird der Krempel ausbezahlt.

    Im SchulG steht"in Verantwortung zu Gott" . Es mangelt hier an hinreichender Bestimmtheit. Keinesfalls steht dort, dass hiermit nur der christliche Gott gemeint ist. Für den Anhänger der griechischen Mythologie kann damit also sehr wohl auch Zeuss gemeint sein. Oder eben Gott als Synonym für die Natur.

    Ich habe den Threads jetzt erst gelesen und stoße bei Bolzbold auf eine Anmerkung zum Thema Zeiterfassung. Von wegen, dann werden Pauschalen für bestimmte Tätigkeiten festgesetzt. NEIN! Das ist kein Arbeitszeiterfassung im Sinne des EugH Urteils. Hier geht es um die tatsächliche Arbeitsleistung. Und wenn das Elterngespräch eine Stunde gedauert hat, statt der Pauschale von 20 Minuten, dann muss die SL entscheiden, ob sie künftig damit einverstanden ist, dass ich die Gespräche nach 20 kappe. Dann gilt das aber auch für die Dienstbesprechung. Ist die Zeit um, stehe ich auf und gehe, zeige auf die Uhr Zeit ist um und das wars. Oder ber wir schreiben richtig auf..

    Die andere Geschichte ist die mit dem letzten Drittel. Manchmal ist es auch die persönliche Gesamtsituation, die einen höheren Einsatz nicht zulässt. Spätestens wenn Du zum ersten Mal in einer Burnout Klinik landest wird Dir dort eines auf jeden Fall beigebracht: Nein zu sagen. Und vielfach erfolgt dieser Ratschlag zu Recht. Und ist die Psyche einmal angeschlagen, dann wirst Du mit Argusaugen darauf achten, nicht zu viel zu machen, denn die Rechnung dafür kommt. Ich ertappe mich regelmäßig, dass ich mir in einer Woche zuviel Termine lege. Dann ist die Panikattacken in der Folgenden Woche gebucht. Das Tavor kann ich dann vorsichtshalber schon Mal mitbringen.

    Die einzige Reinigung ist das Kehren zum Schluss des Unterrichts um der Putzfrau keinen Saustall zu hinterlassen. Außerdem das Hochstellen der Stühle.

    Die Grundreinigung mit Putzmitteln ist Aufgabe eines kommerziellen Putzdienststes. Das würde ich nie, aus prinzipiellen und aus Versicherungsgründen nie den Schülern übertragen. Und btw dann soll Herr OB Mal mit gutem Beispiel vorangehen und sein Büro selber putzen.😂😂 Und der OB ist weder den Schülern noch den Lehrern gegenüber weisungsbefugt. Er überschreitet damit seine Kompetenz.

    Es gibt auch die Praxis, das die Schule alles für ein Bußgeldverfahren vorbereitet hat und die obere Schulbehörde lässt es erst Mal liegen wegen fehlender Personalkapazität. Und auf einmal Upps sind drei Monate um und das Ding wird niedergeschlagen weil es verfristet ist

    turtlebaby

    Genau das wäre dann ein Prima Punkt , dass der RA hier im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren ansetzt. Kommt das Gericht nämlich zu der Erkenntnis, dass eine anderweitige Verwendung nicht geprüft wurde, wird der Bescheid aufgehoben und das Land darf die gesamte Kohle bis dahin nachzahlen. Außerdem besteht dann ab Urteil das Beamtenverhältnis bei vollen Bezügen fort und die Verwaltung muss dann die Orüfung einer anderweitigen Verwendung prüfen.

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