Aktualisierung
So , ich bin nochmal die bisherigen Erkenntnisse durchgegangen und habe folgendes entdecken können:
"Das Thema „Stufenzuordnung bei A 13 für alle“ ist in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 12.-14. Oktober besprochen worden. Die Mitgliederversammlung hat einstimmig ihre Rechtsauffassung bekräftigt, dass in Fällen, in denen unverändert auszuübende Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen sind (z. B. automatische Veränderung der Eingruppierung nach dem TV EntgO-L infolge der Hebung von Besoldungsämtern im Lehrkräftebereich), die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe nach geltendem Tarifrecht als Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L betragsmäßig erfolgt. Diese Rechtsauffassung wurde durch verschiedene Landesarbeitsgericht-Urteile bestätigt (z. B. Landesarbeitsgericht Sachsen vom 16.6.23 und Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 18.4.2023)."
Hamburg ist also offensichtlich vorgeprescht und hat stufengleich höher gruppiert. Die TdL ist erbost und ich vermute daher mal, dass NRW sich auf die TdL Aussage stützen wird, die besagt, dass herabgestuft wird. Das ist dann eine erneute Klatsche gegenüber verbeamteten Kollegen. Wenn man sich dann noch die Familienzuschläge ansieht, dann habe ich absolutes Verständnis, wenn angestellte Kollegen im Lehrerzimmer sitzen und bei der Frage, wer welche Zusatzaufgabe übernimmt, sich erst einmal vornehm zurückhalten. Denn irgendwo muss zwischen Input und Output ja ein Gleichgewicht bestehen.