Teilzeit als Gesundheitsschutz

  • Hallo,

    gibt es eigentlich Lehrer:innen, die in Teilzeit arbeiten, um ihre Gesundheit zu schützen?

    In Vollzeit hat man ja während der Schulzeit eine Soll-Arbeitszeit von 46 bis 48 Zeitstunden. Die 6 - 8 Überstunden sollen in den Ferien wieder abgebaut werden, sodass man im Jahresdurchschnitt auf eine 40 Zeitstundenwoche kommt.

    Es gibt ja wissenschaftliche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, das Arbeitszeiten von mehr als 40 Zeitstunden pro Woche das Risiko für Burnout und zum Beispiel für Schlaganfälle erhöhen.

    Nun kann man sich als Lehrer ja schützen, indem man in Teilzeit arbeitet, um auch während der Schulzeit maximal 40 Zeitstunden zu arbeiten. Hierbei muss man aber eben darauf achten, das man im Jahresdurchschnitt auch nur so viel arbeitet, wie man tatsächlich bezahlt bekommt.

    Macht ihr das?

    Was ist, wenn eine Lehrkraft immer wieder einen Antrag auf Teilzeit stellt, um ihre Gesundheit präventiv zu schützen. Die Anträge werden aber immer wieder abgelehnt und die Lehrkraft muss mehrere Jahre während der Schulzeit immer mehr als 40 Zeitstunden arbeiten und wird dann krank. Kann sie dann die Schulbehörde verklagen?

    Haben angestellte Lehrkräfte eher das recht, in Teilzeit zu arbeiten, um ihre Gesundheit zu schützen? Im Falle eines Burnouts sind sie ja nicht abgesichert wie verbeamtete Lehrkräfte.

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    Was ist, wenn eine Lehrkraft immer wieder einen Antrag auf Teilzeit stellt, um ihre Gesundheit präventiv zu schützen. Die Anträge werden aber immer wieder abgelehnt und die Lehrkraft muss mehrere Jahre während der Schulzeit immer mehr als 40 Zeitstunden arbeiten und wird dann krank. Kann sie dann die Schulbehörde verklagen?...

    Wohl kaum. Die Lehrkraft muss aber rechtzeitig Überlastungsanzeige einreichen, wenn bestimmte Bedingungen dazu führen, dass ihre Gesundheit und die Sicherheit der SuS gefährdet sind. Das sind so Sachen wie 2 Klassen in 2 Räumen beaufsichtigen, extrem viel fachfremd o.ä.

    Wenn dich das normale Pensum überfordert, ist das wohl eher auf deinen jetzigen Gesundheitszustand zurückzuführen, der wiederum sehr wohl für die Genehmigung eines Teilzeitantrags herangezogen werden kann. Der/die Ärztin muss das nur bescheinigen ohne Diagnose.

  • Geht das, was Quittengelee schreibt, in jedem Bundesland, auch in Berlin?

    Bei mir ist es genau so, dass ich Teilzeit aus Selbstschutz mache. Ab 5 Schulstunden am Stück bekomme ich oft aus Stress Herzrhythmusstörungen und Migräne und je mehr ich arbeite, desto öfter bin ich krank. Ich zittere jedes Jahr, ob der voraussetzungslose Teilzeitantrag (keine Kinder oder pflegebedürftigen Eltern) noch durchgeht. Wenn nicht, wäre das katastrophal für mich.

  • Wenn dich das normale Pensum überfordert, ist das wohl eher auf deinen jetzigen Gesundheitszustand zurückzuführen, der wiederum sehr wohl für die Genehmigung eines Teilzeitantrags herangezogen werden kann. Der/die Ärztin muss das nur bescheinigen ohne Diagnose.

    Aber das würde man ja erst machen, nachdem man verbeamtet wurde ... nicht vorher.


    Mal angenommen, eine Lehrkraft hat präventiv Teilzeitanträge gestellt und diese wurden mehrmals abgelehnt. Sie geht seit mehreren Jahren über ihre Grenzen und jetzt kann sie nicht mehr und geht tatsächlich zum Arzt. Kann die Lehrkraft nun kurzfristig in Teilzeit arbeiten?

    Könnte sie zum Beispiel kurzfristig nach den Herbstferien in Teizleit weiterarbeiten? Oder muss sie bis Januar warten, um einen neuen Teilzeitantrag zu stellen, der dann hoffentlich im August genehmigt wird? Dann müsste die Lehrkraft ja über ein halbes Jahr weiter über ihre Grenzen gehen .. ?!

  • Ich weiß es nicht sicher für jedes Bundesland, bei uns ginge das. Arzt schreibt Notwendigkeit der Teilzeit auf, Antrag wird relativ kurzfristig genehmigt. Dabei wird wie geschrieben auch keine Diagnose notiert, es ist also egal, weswegen dein*e Ärzt*in das empfiehlt.

    Die Behörde wäre auch doof, das zu ignorieren, weil die Wahrscheinlichkeit des Totalausfalls hoch ist.

    Das hat m.E. auch nichts mit dem Beamten-/Angestelltenstatus zu tun.

    :bitte: Deswegen immer: Gewerkschaftsbeiträge zahlen. :danke:

  • Wenn man Teilzeit für Gesundheit braucht, geht man am besten zum Arzt, lässt sich das bescheinigen und beantragt danach eine Teildienstfähigkeit. Das setzt eine amtsärztliche Überprüfung in Gang und am Schluss hast du dann deine Stundenreduktion/Teilzeit, die dir keiner nehmen kann. In NRW bekommst man dann die Hälfte der ermäßigten Stunden ebenfalls bezahlt.

    Man sollte sich natürlich auch sicher sein, zumindest teildienstfähig zu sein.

  • Wenn man Teilzeit für Gesundheit braucht, geht man am besten zum Arzt, lässt sich das bescheinigen und beantragt danach eine Teildienstfähigkeit. Das setzt eine amtsärztliche Überprüfung in Gang und am Schluss hast du dann deine Stundenreduktion/Teilzeit, die dir keiner nehmen kann. In NRW bekommst man dann die Hälfte der ermäßigten Stunden ebenfalls bezahlt.

    Man sollte sich natürlich auch sicher sein, zumindest teildienstfähig zu sein.

    Bist du sicher, dass man einfach so zum Amtsarzt marschieren und Teildienstfähigkeit beantragen kann? Ich konnte dort nicht mal selbst einen Termin ausmachen.

  • In Vollzeit hat man ja während der Schulzeit eine Soll-Arbeitszeit von 46 bis 48 Zeitstunden. Die 6 - 8 Überstunden sollen in den Ferien wieder abgebaut werden, sodass man im Jahresdurchschnitt auf eine 40 Zeitstundenwoche kommt.

    Niemand verbietet es einem, auch in den unterrichtsfreien Zeiten zu arbeiten und es sich so gleichmäßiger aufzuteilen, damit man während der Unterrichtswochen nicht auf 46 - 48 Zeitstunden kommt.

  • Niemand verbietet es einem, auch in den unterrichtsfreien Zeiten zu arbeiten und es sich so gleichmäßiger zu verteilen, damit man während der Unterrichtswochen nicht auf 46 - 48 Zeitstunden kommt.

    Das stimmt. Ich kann Unterricht in den Ferien vorbereiten.

    Elterngespräche, Elternabende und Konferenzen finden aber nach dem Unterricht statt.

    Pausenaufsichten finden während der Schulwochen statt und nicht in den Ferien.

    Viele Korrekturen muss ich während der Schulzeit durchführen, das kann ich nicht alles bis zu den Ferien aufschieben.

    Habe ich im Ganztag auch eine Mittagsbetreuung, dann mus ich 90 Minuten arbeiten und bekomme 45 Minuten bezahlt, auch hier kann ich die zusätzlichen 45 Minuten nicht auf die Ferien legen.

    Speziell mal an die Grundschullehrer: Schafft ihr es bei einem Deputat von 28 Schulstunden während der Schulzeit nur 40 Stunden zu arbeiten? Falls ja, wie strukturiert ihr das, habt ihr Tipps?

  • Du gehst zu deinem Arzt, stellst mit seiner Empfehlung den Teilzeitantrag und der Dienstherr schickt dich dann zum Amtsarzt.

    Wegen was, weil man Teilzeit beantragt hat? Ich fürchte, ihr stellt euch das zu einfach vor. Oder ich zu kompliziert, ich kann mir nicht vorstellen, dass einem die Teildienstfähigkeit in anderen Bundesländern hinterhergeworfen wird.

    Edit

    Kommunalforum.de: "Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit setzt die Dienstunfähigkeit des Beamten voraus. Voraussetzung der Teildienstfähigkeit ist, dass Beamte ihre Dienstpflichten auf Dauer nur noch mindestens während der Hälfte der Arbeitszeit erfüllen können."

    Muss man nicht erst mal dienstunfähig sein? Und: der Beamte kann auch versetzt werden, wenn er dadurch wieder voll einsatzfähig ist. Muss man dann damit rechnen, im Amt Akten zu schieben?

  • Bist du sicher, dass man einfach so zum Amtsarzt marschieren und Teildienstfähigkeit beantragen kann? Ich konnte dort nicht mal selbst einen Termin ausmachen.

    Den Termin macht die Dienststellen. Du stellst bei Deiner Dienststelle aus Fürsorgegründen einen Antrag auf Feststellung einer Teildienstfähigkeit. Das Ganze mit aussagekräftigem Attest.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Quittengelee

    Dies war ein sehr häufiges Problem in unserern GEW Beratungen. Kollegen hatten Teilzeit weil sie sich gesundheitlich richtig eingeschätzt haben. Mit dem neuen Konzept wurden diese Teilzeitanträge dann auf einmal abgelehnt. Die Kollegen sind mit genau dieser Begründung zum Arzt, dass sie gerne ihre Gesundheit erhalten möchten und mehr nicht schaffen. Hat in den allermeisten Fällen funktioniert. Die Ärzte reagieren mit absolutem Unverständnis auf eine Behörde, die nicht akzeptiert, wenn Mitarbeiter freiwillig erkennen, dass sie dem nicht mehr gewachsen sind und Teilzeitanträge ablehnt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Den Termin macht die Dienststellen. Du stellst bei Deiner Dienststelle aus Fürsorgegründen einen Antrag auf Feststellung einer Teildienstfähigkeit. Das Ganze mit aussagekräftigem Attest.

    Danke dir, also die Teildienstfähigkeit kann direkt beantragt werden, auch wenn man bislang aus Gründen der Pflege TZ arbeitet? Man muss nicht erst lange krank und drohend dienstunfähig sein oder sowas?

    Und das Attest kann formlos sein?

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