Einführung der Bagatellgrenze bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften

  • Anscheinend bekommen Teilzeitlehrkräfte jetzt nicht mehr ab der ersten Vertretungsstunde die Mehrarbeit vergütet, sondern ab einem Zeitwert anteilig ihrer Teilzeit.
    Seit 1.Januar wurde das Landesbeamtengesetz angepasst.


    § 61 (Fn 38)
    Mehrarbeit

    (1) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird sie oder er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihr oder ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig zu kürzen.


    Das betrifft mich jetzt nur indirekt, aber wurde das im Vorfeld irgendwann einmal kommuniziert? Ich habe da an meiner Schule nichts von gehört, meine Frau auch nicht.


    Hat man wieder einen Weg gefunden ein paar Euro zu sparen...:uebel:

  • Das war in Baden-Württemberg schon immer so. Die 5 Zeitstunden werden umgerechnet und dann gerundet. Bei halber Stelle wird erst ab 2. Stunde bezahlt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das war in Baden-Württemberg schon immer so. Die 5 Zeitstunden werden umgerechnet und dann gerundet. Bei halber Stelle wird erst ab 2. Stunde bezahlt.

    Ich meine Berlin hat das bei den Beamten auch so gehabt, bei den Angestellten in Teilzeit musste aber ab der 1. Stunde bezahlt werden, was dazu führte, dass es das eben bei Teilzeit besser gar nicht gab, weil keine Bezahlung erwünscht war.

  • Ich kenne es nur so, dass Teilzeitkräfte entsprechend reduziert Mehrarbeit leisten müssen.

    Bei uns wird ab der vierten Stunde bezahlt, d.h. drei sind inklusive. Bei halben Deputat sind die 0,5 h inklusive, daher wird ab der zweiten Mehrarbeitsstunde bezahlt.

    Wobei ich nicht genau weiß, wie sich das mit der nicht monatsweisen Abrechnung auswirkt.


    Ergänzung:

    Alles so wie Kris24schreibt, ich bin in meinem Text von Unterrichtsstunden nicht Zeitstunden ausgegangen.

  • Ich habe es auch nur zufällig heute Morgen gelesen - bei uns im Kollegium gab’s noch keine Info und auch Google hat heute Morgen keine Treffer bei den Gewerkschaften ausgespuckt. Das scheinen sie in NRW sehr still geändert zu haben…

  • Diese Änderung im Landesbeamtengesetz gibt es tatsächlich. Die Auswirkungen auf den Schulbetrieb jedoch sind m.E. nach unklar. Ich habe unsere Rechtsabteilung um Klärung gebeten. Auch da ist man, nun ich sage mal irritiert.

    Denn eine Umsetzung in den Lehrerbereich bringt Probleme mit sich. Zum Einen müssen hier Zeit und LWS immer gegengerechnet werden, um den aktuellen Wert zu ermitteln, da wäre die Herausgabe eine Tabelle durch das Ministerium hilfreich. Zum Anderen ergibt sich jedoch die Problematik, dass man dann auch noch zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften unterscheiden muss. Denn für die angestellten LK gibt es ein Urteil und die Neuregelung würde gegen genau dieses Urteil verstoßen. Es ist also kompliziert.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Für die Vollzeit kollegen gilt die gleiche Regelung wie für die verbeamteten Kollegen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wieso sollte eine Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten schwierig sein?

    Dann gibt es ein neuen Haken im Pedav Tool und gut ist.

    Und wenn selbst nicht, weiß ich doch beim Erstellen der Abrechnung welcher meiner Kollegen welchen Status hat.

  • Kommt wahrscheinlich darauf an, welche EDV Technik die Kollegen dazu nutzen. Es gibt wohl auch solche, die es quasi händisch ausrechnen. Wenn die Programme einen komfortableren Weg zulassen umso besser.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Auf jeden Fall hat die GEW vor zwei Monaten eine Anfrage ans Ministerium geschickt und wir warten auf die Antwort. Andererseits preschen jetzt sch einige SL vor und Versuchen das irgendwie Konform mit dem § 61 LBG umzusetzen, jedoch ohne hierbei die Sonderstellung der Angestellten zu berücksichtigen. Ich habe daher jetzt nochmals nachgefragt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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