Beiträge von ChatNoir88

    Ich konnte bei etwas anderer Konstellation „heraushandeln“, dass die Teilzeit eine Woche vor Ferienende greift (Vorbereitungswoche) - fühlte mich von dieser Regelung auch etwas überrumpelt, hatte aber keine weitere Energie für Recherche und Diskussion. Scheint auf jeden Fall üblich zu sein in NRW.

    Hallo!

    Du kennst ja den Ablauf in der Schule. Die meisten Planstellen in NRW werden zum 1.8., also zum Schuljahr ausgeschrieben, d.h. diese Stellen kommen ca. Ende Mai/Anfang Juni. Teilweise werden auch Stellen zum Ende des Refs ausgeschrieben, also Anfang Mai und November.

    Für das Gymnasium ist die Stellenlage schwierig, letztes und vorletztes Jahr gab es viele Vorgriffsstellen mit Abordnung an andere Schulen - „normale“ Planstellen durften und dürfen kaum ausgeschrieben werden. An Gesamtschulen und Sekundarschulen dürfte die Lage etwas besser aussehen, hier kommt es aber auch auf die Region an. Wenn Münsterland für dich Münster und naher Umkreis heißt, dann ist es sicherlich etwas schwieriger eine feste Stelle zu finden.

    In NRW wird anteilig das Deputat reduziert, wenn ich richtig informiert bin (bezahlt werden aber natürlich die vollen angemeldeten Stunden). Ob das dann einen passenden Stundenplan ergibt, hängt dann wohl von der Schule ab - man könnte diese bezahlten „freien“ Stunden dann als Stillstunden in den Stundenplan legen.

    Ich kann verstehen, dass die jetzige Regelung nicht ideal für dich ist - ich hätte da auch Hemmungen, ständig Vertretungen anzumelden.

    Auf eine Diskussion, inwiefern das notwendig ist und weshalb es bezahlt wird etc würde ich mich weder hier noch in der Schule einlassen - aber das tust du ja auch nicht ;)

    Hier wird aus immer mehr Arztpraxen ein MVZ, so auch beim Kardiologen geschehen. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass es da mehr nach "Dienst nach Vorschrift" läuft, d.h. nach 17 Uhr werden z.B. gar keine Termine mehr gemacht, damit man spätestens um 18 Uhr die Tür zumacht, usw...usw.... Was hat der Arzt von einem Privatpatienten, wenn er von einer übergeordneten Stelle sein Gehalt bekommt? Da ist es doch wurscht, ob er 10 oder 12 Patienten behandelt. Oder verstehe ich da was falsch? So verstehe ich das. Die Ärzte sind angestellt und bekommen ein Gehalt, egal wer oder wie viele da waren. Oder ist das falsch? Kennt sich jemand aus?

    Soweit ich weiß, gibt es zwar ein Festgehalt, aber die Einnahmen durch Privatpatienten gehen anteilig an Klinik/Träger und Arzt/AlÄrztin, d.h. durch Aufnahme von Patienten gibt es schon auch trotz Festgehalt einen Bonus.

    Das Problem liegt ja auch eher in der Deckelung der GKV-Beträge, d.h. ab einem gewissen Moment ist das Kontingent aufgebraucht und die weitere Behandlung wird eigentlich nicht mehr adäquat bezahlt. Hier könnte man nun mit den strahlenden Patientenaugen argumentieren? ;) Nein, es ist teilweise auch für die Mediziner ein Dilemma, da sie ja meist den Anspruch haben zu helfen, das System es aber teilweise nicht ohne Selbstausbeutung zulässt - nicht alle wollen einfach nur „Private abkassieren“ und bevorzugen sie deshalb (was hier auch nicht so geschrieben wurde, ich formuliere allgemein).

    Hakt ggf. beim zuständigen Personalrat nach. Die sind in der Regel über die Versetzungen informiert bzw. können nachschauen. Meine Kollegin hat zB auch keine Mail bekommen, aber die Personalrätin konnte sie informieren.

    Spannend - ich würde mich an deiner Stelle auch beim Schulamt/der BR melden und nachhaken und auch auf das Geburtsdatum deines Kindes verweisen - du kannst diese Elternzeit schließlich nicht verlängern. Mit Start der neuen Elternzeit sollte auch die Teilzeit starten.

    Von dieser Wochen vor den Ferien-Regel ist die 6. Ferienwoche nun auch ausgenommen (wegen dem Argument der Vorbereitung/Anwesenheit), also könntest du zumindest auf eine Bezahlung ab Mitte August pochen, denke ich. Den Passus habe ich irgendwo gelesen, müsste ich raussuchen…

    Ich habe einen ähnlichen Fall - meine Elternzeit endet Anfang August und ich möchte danach Teilzeit arbeiten. Wenn die BR hier schlüssig bleibt, müsste ich ja dann die Ferien Vollzeit bezahlt werden, wenn die Teilzeit erst zum 27.8. starten kann - das macht das Land bestimmt nicht - also wird es wohl immer so gelegt, wie es am günstigsten ist.

    Berichte mal, was rausgekommen ist.

    Aktuell werden ja auch Grundschulkollegen aus Münster Richtung Ruhrgebiet abgeordnet und die Löcher mit Sek I/II Kollegen gestopft 🤡

    Edit/Ergänzung: Kann leider zum Prozedere bei unterhälftiger Teilzeit in Elternzeit nichts genaues sagen, kenne she wohnortnahe Versetzung nur nach Ende der Elternzeit - diese sollte aber auch BR-übergreifend möglich sein (aber Münster selbst sicherlich schwierig).

    Ich kann jetzt völlig falsch liegen, aber ich meine mich dunkel zu erinnern, dass unsere Schulmailadressen mal von der IT für bestimmte Geräte gesperrt war, sodass man diese zB nicht mit einem IPhone abrufen konnte. War aber nur eine kurze Phase und es wurden dann entsprechend Geräte hinzugefügt (?).

    Vielleicht ist das bei euch auch der Fall, oder aber ich schreib hier Quark, ist schon länger her bei uns…

    In NRW wird das aber tatsächlich recht kulant gehandhabt - die BR nimmt vor Ende der EZ noch einmal Kontakt auf und fragt, ob man tatsächlich die EZ beenden möchte und mit der angegebenen Stundenzahl zurückkehren möchte. Zumindest war das bei mir so. Und auch eine Kollegin aus dem Grundschulbereich konnte „spontan“ verlängern. Aber rechtlich legst du dich für 2 Jahre fest, d.h. du hast keinen Anspruch auf Verlängerung/Verkürzung.

    Nein, weil eben 8 Wochen in der Regel keine 2 Monate sind!

    Das spielt aber doch keine Rolle, wenn sie 12 Monate Basis-EG beziehen will, oder? Ist doch nur relevant, wenn man ggf. den 3. Lebensmonat aufgrund von Mutterschutz als Basis-EG nehmen muss und somit danach nicht mehr so viele EG+-Monate über hat, wie man gerne hätte (um z.B. möglichst nah an 2 Jahre mit EG-Bezug zu kommen).

    Du hast aber natürlich recht, dass man das beachten sollte bei der Festlegung des Bezugs.

    Huhu,

    deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.

    Vorteile von Teilzeit in Elternzeit sind z.B. dass du weniger als 50% arbeiten kannst und einen Zuschuss zur PKV (31 Euro) bekommst.

    Deine Probezeit läuft in EZ ohne Teilzeitarbeit nicht weiter, dh die Zeit wird angehängt, bei TZ läuft sie (anteilig? Je nach Höhe der Teilzeit glaube ich) weiter und du kannst ja auch Revisionen zeigen.

    Gilt für NRW und ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit ;)

    Eine Anmerkung noch: du verlierst bei EZ über 1 Jahr Anspruch auf Rückkehr an deine Stammschule - angeblich kann immer jeder zurückkehren, der möchte, aber in NRW weiß man aktuell ja nie, was sich die Bezirksregierungen überlegen…

    Huhu,

    Elternsprechtage erst ab 18:30? 😱 Unsere zwei Nachmittage starten jeweils um 15 Uhr und enden um 18:30 Uhr.

    Elternabende bzw. Klassenpflegschaft startet meist gegen 19:30 Uhr (und dauern aber auch nicht allzu lange normalerweise).

    Fachkonferenzen terminieren wir meist nach dem Nachmittagsunterricht gegen 16 Uhr, falls die Elternvertreter das nicht einrichten können, aber teilnehmen wollen, verschieben wir den Termin - meist reicht vielen dann aber auch das Protokoll.

    Bei mir ist es noch nicht so weit, aber Kolleginnen haben auch EZ mit Einschulung eingereicht und auch ich kann mir das theoretisch vorstellen (wenn es finanziell passt - den Elterngeld gibt es definitiv keins mehr).

    Ein Grund sind hier bei uns sicherlich die eingeschränkten Betreuungszeiten und auch die Qualität der OGS - gerade mit dem internen Blick fallen hier viele Defizite auf. So kann ich mir gut vorstellen, insbesondere zu Beginn der Schulzeit das Kind näher zu begleiten und da stellt eine Vollzeitstelle einfach ein Problem dar. Da man in EZ auch unterhälftig arbeiten kann, ist man hier flexibler.

    In der Kita hingegen haben wir tolle flexible Zeiten und die Betreuung ist aus unserer Sicht super, sodass wir aktuell beide problemlos Vollzeit arbeiten ohne schlechtes Gewissen.

    Wir haben auch die Classroom-App (die aber von unseren älteren Schüler:innen auch mal ausgehebelt werden kann) und die App „Teachers“. Bei Teachers kann man den Zugriff auf bestimmte Apps steuern, aber z.B. nicht den Bildschirm des Users betrachten wie bei classroom.

    Ich nutze eigentlich nur noch teachers mit voreingestellten „Stunden“ - hier wird dann eine Unterrichtsstunde gestartet mit zuvor eingestellten Parametern und am Ende beende ich die Stunde in Teachers und alle Einschränkungen sind aufgehoben.

    Meiner Einschätzung nach reicht die Anzahl an Stunden, insbesondere, wenn du die Truppe vorher schon unterrichtest und kennst.

    Was vielleicht auch noch zu bedenken ist: Was ist deine 2. Stunde/dein 2. Kurs? Manche Prüfer und Prüflinge bevorzugen unterschiedliche Jahrgangsstufen, um mehr Facetten zeigen zu können. Der Unterricht in einen 10 kann natürlich schon sehr dem Oberstufenunterricht ähneln, ich würde hier dann zumindest Wert auf einen andere Stundenansatz/auf eine andere Methodik legen, um einfach eine Bandbreite zeigen zu können. Das hängt aber natürlich auch von deinem 2. Fach ab.

    Generell: Nimm den Kurs, in dem du dich wohler und sicherer fühlst, das macht sehr viel aus!

    Wir haben ein Konzept, das beispielsweise die Anzahl an Elternsprechtagen und Fobi-Tagen regelt. Stundenplan ist hier nicht explizit aufgenommen, aber man kann priorisierte Wünsche abgeben, die berücksichtigt werden (soweit möglich). Diese Wünsche werden vor Planung der UV und des Stundenplans abgegeben - sonst macht’s ja wenig Sinn.

    Können Wünsche nicht berücksichtigt werden, gibt’s Gespräche, um Kompromisse zu finden.

    Was nun aber schon genauer geprüft wird ist, inwiefern einige Wünsche tatsächlich notwendig sind, wenn sie zu Lasten vieler Kollegen gehen würden, was auch richtig ist.

    Das Teilzeitkonzept haben soweit ich weiß der Lehrerrat und die Gleichstellungsbeauftrage erarbeitet und wurde abgestimmt, war aber vor meiner Zeit.

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