Ja, nach Elternzeit >8 Monate wird der wohnortnahen Versetzung stattgegeben, auch wenn die Stammschule Bedarf an den Fächern hat. Der Radius wurde aber von ehemals 35 auf 50 km erhöht, was dann nicht immer zur absoluten Wunschschule führt.
Eine Schulleitung hat dann aber eben auch kein Problem, die Fächer wieder anzufragen - das ist ja oftmals ein Problem, weshalb die Schulleitung regulären Versetzungsanträgen bei Mangelfächern nicht stattgibt - nicht, um der Person Steine in den Weg zu legen, sondern da die SL durch Freigabe das Signal gibt „unser Bedarf ist gedeckt/wir können den Abgang verkraften“ und dann nicht direkt nach möglicher Versetzung in diesen Fächern wieder Bedarf anmelden kann.