Beiträge von ChatNoir88

    Ja, nach Elternzeit >8 Monate wird der wohnortnahen Versetzung stattgegeben, auch wenn die Stammschule Bedarf an den Fächern hat. Der Radius wurde aber von ehemals 35 auf 50 km erhöht, was dann nicht immer zur absoluten Wunschschule führt.


    Eine Schulleitung hat dann aber eben auch kein Problem, die Fächer wieder anzufragen - das ist ja oftmals ein Problem, weshalb die Schulleitung regulären Versetzungsanträgen bei Mangelfächern nicht stattgibt - nicht, um der Person Steine in den Weg zu legen, sondern da die SL durch Freigabe das Signal gibt „unser Bedarf ist gedeckt/wir können den Abgang verkraften“ und dann nicht direkt nach möglicher Versetzung in diesen Fächern wieder Bedarf anmelden kann.

    Was ist denn die konkrete Änderung und was passiert, wenn keine Schule mit entsprechendem Bedarf besteht?

    Die Änderung ist insbesondere, dass du nicht mehr automatisch einen Rückkehr trag stellen musst, wenn du über 1 Jahr in Elternzeit warst, sondern grundsätzlich zunächst an deine Stammschule zurückkehrst. Vorher musstest du einen Antrag stellen und dem Rückkehrwunsch wurde (meist) entsprochen.


    Wenn du versetzt werden möchtest, ändert sich durch den Erlass erstmal nichts, der Radius liegt weiterhin bei 50 km, du kannst einen Wunschbereich benennen und musst dann abwarten, welche Schule dir angeboten wird - ein Angebot bekommst du aber auf jeden Fall.

    Ich würde dann sagen, die Investition lohnt sich - manchmal ertappe ich mich, wie ich zunächst mit dem iPad rumhampel (Word o.Ä.) und dann flott das Surface nehme, um es einfach schnell ordentlich hinzubekommen. Gerade wenn du Office-Anwendungen nutzt, bietet das iPad einfach nicht immer alle Funktionen. Das Surface ist aber trotzdem noch handlich genug, um es mitnehmen zu können - es gibt aber sicher auch noch günstigere Alternativen.


    Im Unterricht nutze ich dann meist das iPad zum Spiegeln und das Surface für meinen Verlauf usw. Wir haben jetzt aber auch teilweise Mirocast in manchen Räumen, sodass ich auch das Surface verbinden könnte.

    Ich nutze die Kombi IPad und Microsoft Surface seit Jahren und bin sehr zufrieden. Man könnte sicherlich auch überlegen, mit einem Mac zu ergänzen aufgrund der Kompatibilität, ich bin aber auf Desktop-Oberflächen Windows gewohnt und bevorzuge das deshalb. Mit OneDrive und Co kann ich aber auch alles auf beiden Geräten gleichzeitig nutzen (wir arbeiten auch mit Office-Anwendungen).

    Ich verstehe das Lebensarbeitszeitkonto so, dass dieses unabhängig vom schuljahrsbedingten Deputat läuft, d.h. es bleibt weiterhin so, dass eine Unterschreitung der Pflichtstunden innerhalb des Jahres oder im nächsten Schuljahr ausgeglichen werden muss und ansonsten verfällt - man kann also auf diesem Lebenszeitarbeitskonto kein Minus sammeln. Ansonsten müssten sie da ja die bisherigen Gesetze/Regelungen ändern - das habe ich so nicht heraus gelesen.
    Aber der Gesetztesentwurf dazu wird sicherlich für Klarheit sorgen.

    elefantenflip

    Die Gespräche der SL mit Paddy fanden vor der telli-Initiative statt. Telli finde ich aktuell etwas unhandlich. Aber ich habe auch noch nicht viel Zeit investiert. Deshalb interessiert es mich, wie Paddy so zu handhaben ist - aus dem Rennen ist es nämlich noch nicht (je nachdem, wie sich telli noch so entwickelt).

    Andreas231

    Wie ist deine Erfahrung mit Paddy? Bei uns ist das auch im Gespräch.

    Ich nutze aktuell ab und an Fobizz mit entsprechender Lizenz, aber ich empfinde es nicht als sehr intuitiv.

    elefantenflip Danke fürs Teilen. Wir hatten jetzt auch eine solche Veranstaltung, aber vor Ort und nicht digital. Ich fands gut, aber eher für den persönlichen Input - wie man das jetzt ins Kollegium bekommt? Keine Ahnung.

    Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.

    Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.

    Hast du dafür eine genaue Info? Ich befürchte das nämlich auch, aber uns wurde gesagt, dass dies so nirgendwo steht und unsere SL davon ausgeht, dass weiter die Deputatsstunde bezahlt wird (bis die volle Stundenzahl erreicht ist).

    Wir nutzen für Teams und OneNote und jedes Fach hat hier ein Kursnotizbuch. Hierüber können Aufgaben verteilt und abgegeben werden. Außerdem sind Videokonferenzen möglich. Den Zugang haben alle ab Klasse 5 und der Umgang wird geübt - da wir erst ab Klasse 7 den SuS außerhalb der Schule ein Tablet zur Verfügung stellen, erhalten die 5/6 die Aufgaben auch noch über unsere „Elternplattform“ als Backup - in diesen Klassen sind dann eher keine Konferenzen angesetzt.

    Der BAD spricht nur eine Empfehlung aus, die Entscheidung trifft die Schulleitung (ggf. in Rücksprache mit dem Schulamt/der Bezirksregierung).
    Der Brief wurde mit mir durchgesprochen, ich bin aber nicht ganz sicher, ob ich ihn direkt mitnehmen konnte… glaube aber ja, denn ich war am nächsten Tag direkt wieder in der Schule. Es wurden die Angaben aus dem Mutterpass übernommen und eine Titerbestimmung für Windpocken habe ich abgelehnt.

    Eine Kollegin (NRW) hat außerhalb der Ferien eine Reha bewilligt bekommen, ich erinnere mich aber, dass es auch erst hieß, dass diese in den Ferien erfolgen muss. Ich kann gerne einmal nachhaken, wie es abgelaufen ist. Sie hatte auf jeden Fall ein längeres Hin und Her mit der Bezirksregierung. Ist echt gruselig.

    Bei fobizz gab es letztens eine Sommerrabattaktion, bei der es die KI-Tools für ein Jahr zum halben Preis gab - diese basieren auch auf beispielsweise ChatGPT (nicht die neuste, aber recht aktuelle Version). Ggf hast du hier auch Zugriff auf Vorlagen, die für deinen Bedarf passen. War für mich günstiger als ein ChatGPT-Abo und ich hab’s testweise mal gebucht. Eventuell gibt es die Aktion noch.

    Meine Erfahrung: da musst du durch! Auch wenn ich deine Gedanken nachvollziehen kann. Aber: du wirst noch viele Jahre unterrichten, viele Schülerinnen und Schüker begleiten und viel Zeit haben, engagiert in deinem Beruf zu sein. Die Schwangerschaft und ein Beschäftigungsverbot sind nur ein kurzer Moment in deinem Arbeitsleben, also kümmere dich jetzt um dich und dein Ungeborenes.
    Was du für dein Gewissen tun kannst: möglichst offen kommunizieren, dass du vorerst ausfallen wirst und die Übergabe vernünftig gestalten.

    Alles Gute!

    So wie ich das verstehe, hast du durch das Kind/die Kinder auch Anspruch auf den FZ1 und dann auch FZ2 und ggf. folgende. Deine Mietstufe müsste auf der Mitteilung vermerkt sein (ich meine entweder oben oder auf der Rückseite) und hätte Einfluss auf die Summe.
    Der FZ ist brutto und wird noch versteuert, aber das ist ja wahrscheinlich klar.
    Ich weiß nicht, ob ich noch weiter helfen kann, aber du kannst mir per PN und geschwärzt einmal ein Foto der Abrechnung senden - vielleicht fällt mir noch etwas dazu ein 🤷‍♀️

    s3g4 Im Rechner wird bei Teilzeit meist der Zuschlag dennoch auf 100% gesetzt, es gibt nun aber die Möglichkeit, auch hier die Prozentzahl korrekt anzugeben (weiteres Feld unter Teilzeit). Weiß aber nicht, ob Hessen tatsächlich anders verfährt.

    Familienzuschläge sind nicht vom Arbeitsumfang abhängig. Höchstens wenn der Partner auch beim Land beschäftigt ist, können die Zuschläge aufgeteilt werden.

    Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber der Familienzuschlag wird anteilig zur Arbeitszeit ausgezahlt - außer man kommt mit verbeamteten Partner gemeinsam auf 100% Arbeitszeit. (NRW)

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