Beiträge von ChatNoir88

    Ok, das beruhigt mich schonmal, dass ich nicht völlig in die falsche Richtung gedacht habe - dann bleibt für uns nur abzuwägen, wer in den nächsten Jahren wohl mehr Rechnungen haben wird, ich, mein Mann oder das Kind 😅

    Edit: Und das man das Kindergeld splitten kannst, war mir gar nicht bewusst! Auch wenn vier Kinder aktuell eher unwahrscheinlich sind, ist das eine interessante Info.

    Ja genau, derjenige der das Kindergeld und den Familienzuschlag erhält, der kann das Kind bei der Beihife geltend machen - entsprechend würde mein Mann dann beides beantragen. Die Versicherung selbst spielt keine wirkliche Rolle (wir sind dazu auch noch bei der gleichen PKV), aber da das Kind 80% Beihilfe erhält, dachte ich, eine niedrigere Kostendämpfungspauschale würde entsprechend Sinn machen...

    Ich hole einmal diesen alten Thread hoch, da zumindest der Titel zu meiner Frage passt.

    Wir stehen langsam aber sicher vor der Frage, bei wem das zukünftige Kind versichert werden soll. Eckdaten: wir sind beide Landesbeamten in NRW mit Anspruch auf Beihilfe (50%).

    Mein Gedanke war nun, Beihilfe für das Kind bei meinem Mann geltend zu machen, da seine Kostendämpfungspauschale bei 150 Euro liegt und meine bei 300 - durch das Kond sinkt diese jeweils um 60 Euro.

    Bei einem zweiten Kind würde der Beihilfesatz zusätzlich noch auf 70% steigen und seine PKV ist teurer als meine.

    Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin der Beihilfe, das ich das gut überlegen sollte und dies eine relativ endgültige Entscheidung ist und man ja eh relativ schnell die Pauschale übertrifft - wir sind aber beide eher selten beim Arzt und ich sehe eher das Kind als potenziellen „Arztkostenfaktor“.

    Habe ich irgendwas übersehen, was gegen meine Überlegung spricht oder hat jemand hier Erfahrungen mit so einer Konstellation? Das Telefonat hat mich doch verunsichert...

    Mal ein ganz anderes Thema:

    Gibt es hier Personen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht geimpft werden können? Wie geht ihr damit um? Unterrichtet ihr momentan normal oder seid aus gesundheitlichen Gründen im Distanzunterricht/Beschäftigungsverbot?

    Ich bin seit August nicht mehr im Präsenzunterricht weil ich schwanger bin und wenn ich wieder voll arbeiten will, 4 Monate nach der Geburt, werde ich (hoffentlich) noch stillen. Stillende Mütter werden aber nicht geimpft. Ich hoffe sehr, dass bis dahin vielleicht noch ein anderer Impfstoff verfügbar sein wird, den auch stillende Mütter erhalten könnnen.

    In der Aufklärungs“erklärung“ für die Impfung steht aktuell, dass Schwangere und Stillende nicht pauschal ausgeschlossen sind wie Unter-16-Jährige, sondern dass hier eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung stattfinden soll. Deshalb hoffe ich sehr, dass ich mich impfen lassen kann.

    Bis dahin werden hoffentlich auch noch weitere Erkenntnisse gewonnen werden, da weiterhin Studien zu dieser Frage laufen.

    Mir ist es sehr unangenehm, dass Kollegen aufgrund meines Ausfalls nun noch mehr leisten müssen als eh schon. Deshalb versuche ich die Kurse, die „stellvertretend“ für mich in Präsenz gehalten werden, so akribisch wie möglich vorzubereiten - mehr als ich sonst für mich die Stunde planen würde.

    Die Kurse, die nur in Distanz ablaufen, kosten ähnlich viel Energie. Eine Kürzung meiner Besoldung aufgrund meiner unverschuldeten und unfreiwilligen Abwesenheit wäre wohl kaum angemessen.

    Jetzt bin ich übers Stöckchen gesprungen :D

    Klingt für mich nicht flexibel, sondern ruft zu Beschiss auf und lagert die Verantwortung auf den Arzt ab.

    Warum ist es unflexibel im Rahmen der Möglichkeiten auf den Wunsch der betroffenen Kollegin einzugehen? Verstehe ich nicht ganz.

    Dass jetzt aber hoffentlich nicht jeder sein Süppchen kochen kann, ist sicher gut und beugt dann auch Problemen vor, wenn man nicht in Präsenz eingesetzt werden möchte, die SL sich aber stur zeigt.

    Interessant - den habe ich auch noch nicht gesehen. Wahrscheinlich der Erlass, von dem der PR Mitte November noch inoffiziell sprach. Damit sollte das Hin und Her ja eigentlich vorbei sein, aber viele SLs scheinen das wohl nicht zu wissen/wahrzunehmen.

    Und endlich ja auch mal ne klare Ansage! Auch wenn der Distanzunterricht sehr anstrengend ist.

    Total verrückt... der BAD meinte telefonisch auch zu mir, dass Corona auch kein Grund ist für ein Arbeitsverbot, jedoch ist dann die Regelung, dass man 14 Tage raus ist bei einem Fall defacto an größeren Schulen eben ein solches Verbot.

    Ich darf deshalb seit ca. 2 Monaten die Schule nicht betreten... da ist es nachvollziehbar, dass ich erstmal aus dem Präsenzunterricht gestrichen wurde.

    Aber für dich klingt das ja erstmal gut, deine SL scheint da flexibel zu sein :)

    Also ich konnte keinen Präsenzunterricht für mich erwirken, auch wenn ich in Präsenz weiterarbeiten wollte. Auch keine Kompromisse mit Lerngruppen waren bei mir möglich.

    Aber ich glaube, das hängt auch von der Bezirksregierung, der Schulleitung und der Schulsituation ab. Inoffiziell habe ich aber auch gehört, dass es demnächst einen Erlass geben soll, der diesen Spielraum ausschließt und nur noch Distanzunterricht ermöglicht (aber nur Hören-Sagen!)

    Eine Freundin an einer Grundschule arbeitet nach wie vor in Präsenz und wurde im Prinzip auch gar nicht befragt. Es gab dort aber auch keinen Fall an der Schule und die Informationspolitik ist dort eh etwas... merkwürdig.

    Alles Gute :)

    Haeschenhuepf: Das stimmt so nicht, zumindest für Bezirksregierung Münster.

    Falls es also dich betrifft oder jemanden, den du kennst und derjenige möchte ins Distanzlernen, würde ich mich nochmal erkundigen.

    Kann natürlich sein, dass es sich hier auch nochmal in den Bezirken unterscheidet, was meine These nochmal unterstreicht :autsch:.

    Ich finde, dass sich hier wieder zeigt, wie absurd es teilweise ist, dass jedes BL sein Süppchen kochen kann. In NRW ist so eine Erklärung nicht möglich, selbst wenn man möchte.

    Dir aber alles Gute :) Ist ja schon einmal beruhigend, dass es die Probezeit nicht tangiert, wenn ich die Formulierung richtig verstanden habe.

    Also unsere eine Schwangere ist noch im Präsenzunterricht (auf eigenen Wunsch) und trotz mehrerer Fälle in anderen Klassen kommt.

    [...]

    Also kam es sich nicht auf schulweite Fälle beziehen.

    Habe gerade als Antwort des BAD bekommen, dass es sich tatsächlich auf Fälle in der Schule bezieht, was bei Einhaltung die Arbeit in Präsenz an größeren Schulen im Prinzip unmöglich macht.

    Doch, ich habe Kinder. Bin aber trotzdem bei 50, da die 70 bei meinem Mann liegen (auch Lehrer, auch Beihilfe). Den Kinderbonus kannst du nur einmal in Anspruch nehmen.

    Off-Topic: Darf ich fragen, wovon eure Entscheidung abhing, ob die Kinder bei dir oder bei deinem Mann versichert werden? Bei zwei Beamten hat man ja die freie Wahl oder? (Reines persönliches Interesse, ob es da Faktoren gibt).

    Ich habe allerdings auch schon versucht herauszufinden, ob es eine Möglichkeit gibt, bei Teilung des Bildschirms am iPad nur einen Teil davon auf den Beamer zu übertragen, so dass man quasi mit einem einzigen Gerät auskommt, auf dem parallel 2 Fenster geöffnet sein können. Habe aber bisher keine richtige Antwort gefunden.

    Good Notes bietet die Option nur Teile der Seite zu projizieren. Ich hoffe sehr, dass eine ähnliche Möglichkeit irgendwann auch für OneNote kommt - bislang löse ich das Problem auch mit zwei Geräten. Die einzige Option wäre die Arbeit mit PowerPoint in der Referentenansicht, aber das ist natürlich nicht mit OneNote vergleichbar.

    In unserem Kreis fällt tatsächlich insbesondere die grenznahe Stadt mit hohen Zahlen auf. Denke schon, dass es dort einen Einfluss durch Grenzgänger gibt, insbesondere diejenige, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, was dort auf viele Familien zutrifft.

    Dafür muss man nicht zwingend Schulleiter sein... wenn ich mich recht erinnere, gab es zum Schuljahr 2019/2020 zB im Regierungsbezirk Münster 2 Planstellen für Gymnasien - da werden sich recht viele beworben haben, und da alle eingeladen werden müssen, die eine besagte OG oder besser sind, wird es wahrscheinlich nicht bis 20 gegangen sein...

    Klar, wieder nur Wahrscheinlichkeiten, aber letztendlich kannst du deine Bachelornote nicht ändern. Generell gilt für Gymnasien in NRW: maximal flexibel sein. Und aktuell gibt es ja die Planstellen mit vorheriger Abordnung, deshalb findet man aktuell bei leo sogar sehr „viele“ Stellen.

    Aber, anders als (glaube ich) in Bayern kann man sich mit jeder OG bewerben, es gibt keine Grenze, die man rein formal für eine Planstelle erreichen muss.

    Plant ihr weiterhin eigentlich reine Einzelarbeit oder können nun (da die Abstände ja wegfallen, man mit der gesamten Klasse im Raum sitzt und alle Masken tragen) auch Partner und Gruppenarbeiten durchgeführt werden? Wie schätzt ihr das ein?

    In NRW hat man nur Anrecht auf die alte Schule, wenn man inkl. Mutterschutzfristen nicht über 12 Monate kommt. Sonst muss immer ein Rückkehrantrag gestellt werden.

    Gibt aber einen " kleinen Trick" , wenn man unbedingt sicher an die alte Schule kommen will und nur 1 Jahr Elternzeit nimmt..gehe einfach 1 Tag nach dem Mutterschutz " normal arbeiten" und starte dann erst die Elternzeit.

    Habe ich bei meinem Kind gemacht. Geboren an einem Freitag..nach den 8 Wochen war ich Sa/So im Dienst und Montag startete meine Elternzeit.

    Ein Rückkehrantrag war nicht nötig.

    Ich kam an meine alte Schule.

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn man beispielsweise 2 Jahre Elternzeit nimmt, sich aber nach einem Jahr selbst an der eigenen Schule mit 75% vertritt (also Teilzeit in Elternzeit beantragt). Muss man dann nach Ablauf der EZ dennoch einen Antrag auf Rückkehr zu Schule stellen und läuft Gefahr, versetzt zu werden?

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