Warum würde man weniger bekommen? Wenn ich richtig für mich gerechnet habe (Mietstufe 2, 1 Kind) bekomme ich ca. 4 Euro mehr (Wow!!
), da bei mir die Differenz aus ~285 und ~152 133 Euro sind und bislang die Zulage für ein Kind ~129 Euro sind. Oder? 😵💫
Beiträge von ChatNoir88
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Solche Familien habe ich auch im Freundeskreis. Ich selbst bin bewusst aus der Kirche ausgetreten und habe mich auch vorher schon distanziert, mein Kind ist entsprechend auch nicht getauft. Ich respektiere aber, wenn anderen ihren Glauben so leben und auch an ihre Kinder weitergeben. Wir sind auch selbst mit einigen Pfarrfamilien befreundet und immer wieder im regen Austausch. Aber was ich nicht verstehen kann, ist, dass man sein Kind taufen lässt mit eben der Begründung (Gehört dazu, macht man so, bessere Chancen in der Kita usw) und im gleichen Moment erzählt, dass man mit der Kirche nichts anfangen kann und demnächst austritt…
Noch zum eigentlichen Thema: bei uns lassen sich auch einige nach der Konfi/Kommunion befreien, für den Unterricht relevant sind aber oftmals eher Zuckerfest oder das orthodoxe Osterfest bei uns, insbesondere in meinem Zweitfach kann da schon 3/4 Kurs fehlen

Finde ich aber richtig, dass auch Feiertage so gefeiert werden können, die bei uns nicht generell frei sind.
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Susanna Gleichzeitige Einreichung würde bei meiner PKV nicht gehen. Die lehnen eine Bearbeitung ab, wenn kein Beihilfebescheid beiliegt. Ist bei meinem Kollegen auch so, der ist aber gleich versichert
Das hab ich ja noch nie gehört. Der PKV kann es doch eigentlich egal sein, ob du bei der Beihilfe einreichst oder nicht, oder? Einzig, wenn die Beihilfe nicht komplett übernimmt, könnte dann ein Ergänzungstarif greifen, aber dann könnte man die Rechnung ja auch nachreichen 🤔.
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Ja, ab dem 2. Kind - für Maendy90 ist es das auch. In NRW erhält man aber auch in EZ 70% Beihilfe, wenn man selbst weniger als 50% arbeitet und der Partner auch beihilfeberechtigt ist. Dann läuft das über die Beihilfe des Partners.
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Du bekommst diese Beihilfe schon in der EZ meiner Meinung nach, da du ab Geburt, also auch im Mutterschutz nach der Geburt mit Besoldung berechtigt bist, die 70% zu erhalten. Tatsächliche Erfahrung hab ich leider aber auch nur in NRW.
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Wenn du vorher die 70 hattest oder jetzt bekommst aufgrund des 2. Kindes, da du für das erste den Familienzuschlag bekommst, dann bekommst du diese auch in EZ, auch wenn du keinen Familienzuschlag erhältst (da keine Dienstbezüge). Ich verstehe es auch so, dass wenn dein Partner theoretisch berechtigt ist, FZ zu erhalten und er diesen auch erhält, während du in EZ ohne Bezüge bist (ist zumindest in NRW so), dann erhält er dadurch aber nicht 70% Beihilfe, da sie dir zugeordnet ist (durch den FZ, den eigentlich du erhältsts) 😅
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Unsere SuS haben ab Klasse 7 ein Leih-iPad für die Schule, das sie mit nach Hause nehmen, 5er und 6er haben auch personalisierte iPads, die aber in der Schule bleiben.
In der Mittelstufe arbeite ich meist noch analog mit Heft und Papierarbeitsblättern, da den SuS der konzentrierte Umgang teilweise noch schwer fällt und saubere Handschrift noch unterstützt werden muss/sollte, aber in der Oberstufe kopiere ich beispielsweise gar nicht mehr.
Aktuell verfeinern wir aber auch noch das pädagogische Konzept und sind hier noch am Ausbessern.
Ebook und Heft in einem sehe ich nebenbei auch kritisch, da die Erarbeitung so doch sehr schwer fällt. In meinem Fachraum ist es aber beispielsweise so, dass ein halber Klassensatz Bücher dort vorhanden ist, so müssen die SuS das Buch nicht zwingend mitnehmen.
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Ich habe ja selbst diese Kombi und kann sie von der Mischung her nur empfehlen, weil die Fächer einfach unterschiedlich sind und mir beide Spaß machen. Ich unterrichte aber auch in der SekII und bange trotzdem oft, ob ich mein Deputat voll bekomme - deshalb würde ich dir ein Ergänzungsfach auch empfehlen - ich schaue aktuell auch, ob es nicht einen Zertifikatskurs gibt, der mich interessiert.
Dir muss bewusst sein, dass du viele verschiedene Lerngruppen haben wirst und du - wenn du Klassenlehrer bist mit deinen Fächern - gut organisieren musst, um Klassengeschäfte und Fachinhalte in den wenigen Stunden in einer Klasse unterzubringen.
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Meine Kurse wurden für diese Stunden tatsächlich ins Homeschooling geschickt bzw. liefen meine Stunden regulär für die Klassen zuhause ab, obwohl der restliche Unterricht schon wieder in Präsenz war. Der Vorteil war so natürlich, dass wir schon eingespielt im Online-Unterricht per Videokonferenz waren.
Hier war ich generell froh, dass meine SL mir diese Art von Distanzunterricht ermöglicht hat - ein halbes Jahr nur Curricula überarbeiten - da wär ich verrückt geworden

Die ganze Organisation und der Ablauf waren auf jeden Fall fair und ich war sehr froh, dass ich die Stunden so halten konnte und dadurch meine Probezeit ohne Verlängerung beenden konnte. Meine SL hat aber auch immer deutlich gemacht, dass diese Revisionsstunden weniger ein „bestehen oder nicht bestehen“ sein sollen, sondern vielmehr Anlass zur Beratung und Entwicklung geben sollen, also nicht vergleichbar mit dem Examen.
Wie es ist, eine reine Planungsstunde einzureichen, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Und das alles gilt natürlich für NRW, Bayern ist ja oftmals ein Sonderfall, vielleicht auch in Bezug auf Probezeiten und Revisionen.
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NRW, nicht Bayern, aber ich habe während meines Betretungsverbots zwei Revisionsstunden online gezeigt. Könnte also gut sein, dass dies in Bayern auch so gehandhabt wird. Meine Probezeit konnte ich so in der regulären Zeit beenden.
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Um zu überprüfen, ob Impulse zielführend sind, biete es sich manchmal auch an, Außenstehenden den Impuls zu zeigen. Oft bekommt man dann ein Gefühl, ob die eigenen SchülerInnen dann tatsächlich zur gewünschten Fragestellung kommen - und immer mehrere mögliche Antworten antizipieren, dann ist man im eigentlichen Unterricht auf manche Unwegsamkeiten schon vorbereitet.
Und wenn du dazu neigst, zu viel zu reden, dann schreibe dir deine Impulse wirklich auch auf und visualisiere dir deine Phasierung. Das kann helfen, sich selbst etwas herauszunehmen und den SuS die nötige Zeit zu geben.
Aber das sind nun eher so grundsätzliche Dinge, die du wahrscheinlich auch schon versucht hast.
Edit: Thema PowerPoint: hilft auf jeden Fall für den strukturierten Ablauf, sind für mich aber immer etwas zu unflexibel. Aber ausprobieren kann man das sicherlich - hängt auch vom Unterrichtsstil und Fach ab.
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Soweit ich weiß, hättest du die Elternzeit passend zum Mutterschutz hin unterbrechen müssen per schriftlicher Mitteilung. Wenn das nicht erfolgt, gibt es auch kein Mutterschaftsgeld oder dieses nur anteilig, falls du in der EZ Teilzeit arbeitest.
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Tja, überraschen würde uns das sicherlich nicht, oder 😎
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Aber die Isolation nach positivem Test ist doch nur noch 5 Tage und dann 48 Stunden nach Ende der Symptome.
Was tut ihr mit freitesten rum?
Darauf bin ich tatsächlich auch grad per Google gestoßen, aber offensichtlich gilt das nicht für NRW. Zumindest finde ich hier nur die 10 Tage.
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Inwiefern die Durchführung eines PCR-Tests und die Intelligenz des Infizierten nun zusammenhängen, kann ich nicht direkt erkennen - relevanter ist ja eher die Isolation und weniger die Statistik.
Nebenbei:
„Die Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltests durch eine PCR ist insbesondere bei hohen Inzidenzen nicht zwingend notwendig, da ein positives Antigentestergebnis bei hohen Inzidenzen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Infektion korrekt anzeigt.“
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/na…d-19-tests.html)
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@Websherrif: Das war auch mein Stand, aber mein Bürgertest-Ergebnis wurde nicht akzeptiert - damit könne ich nur beim Hausarzt einen Freitest veranlassen. Morgen werde ich also für meinen neuen Versuch direkt einen 3-Euro-Test buchen…
Liegt wahrscheinlich daran, dass die Umstellung so schnell passieren musste und die Regelungen erst so spät kommuniziert wurden.
Edit: Sommertraum: Ich war der Meinung, dass der Bürgertest als Nachweis nun ausreicht und da Ferien sind, war auch keine Krankschreibung nötig. Ich wollte hier tatsächlich die Labore nicht weiter belasten. War vielleicht etwas kurz gedacht…
Mit meinem nun erneuten Positiven Bürgertest könnte ich aber nun noch einen PCR-Test machen, aber diesen erst am Montag und das wäre wohl dann tatsächlich Verschwendung.
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Meine Selbsttests gestern Abend waren negativ (zwei verschiedene Marken), mein Freitest heute morgen leider positiv (8. Tag). Zusätzlich durfte ich den Test bezahlen, da als Nachweis zum Freitesten scheinbar ein PCR-Test notwendig ist und ich keinen gemacht habe - irgendwie ärgerlich.
Ich bin gespannt, wie lange die Isolationspflicht überhaupt noch aufrecht erhalten wird.
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Ich bin offenbar doch nicht immun.

Gute Besserung - ich leider auch nicht. Hatte tatsächlich die Hoffnung, da ich bislang immer um eine Infektion herum gekommen bin. Leider habe ich auch mein Kleinkind zuhause angesteckt
Ich hoffe, bei ihm läuft die Infektion ohne schwere Folgen ab.Bei uns im Vorabitur haben nebenbei auch SuS separiert geschrieben, diese waren aber nicht infiziert, sondern nur Kontaktpersonen, bei denen eine Infektion sehr wahrscheinlich war. Infizierte mussten den Nachschreibtermin wahrnehmen - aber wie gesagt, das war noch beim Vorabitur.
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Grund für den neuen KLP ist die Angleichung des Zentralabiturs ab 25 an die Bildungsstandards der KMK, also bundeslandübergreifend. Das zieht einige Verschiebungen der Inhalte und Änderungen in den Aufgaben/Operatoren nach sich. Ich vermute nicht, dass sich zur Umstellung auf G9 in der Oberstufe erneut etwas ändert. Dennoch natürlich unglücklich, dass die kommende EF in einen neuen Lehrplan startet, ohne das schon Material vorhanden ist oder besagter Lehrplan überhaupt verabschiedet ist.
Edit: Ich schreibe hier aus Sicht der Biologie - hier hat sich einiges verändert, die Abiturangleichung gilt aber natürlich auch für Physik und Chemie.
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Da du laut Profil aus NRW kommst, kann ich dir beschreiben, wie es bei uns ist:
Minus und Plusstunden werden monatsweise verrechnet. Der Wegfall der Q2 sorgt dafür, dass diese wegfallenden Stunden mit ggf anfallenden Vertretungsstunden und Aufsichten verrechnet wird. Bedeutet, dass man nur selten über die 4 Plusstunden kommt (da ja zum Beispiel erst mit den wegfallenden 5 LK-Stunden gegen gerechnet wird), um die Mehrarbeit bezahlt zu bekommen, die Minusstunden bleiben aber auch nur entsprechend für einen Monat und werden nicht fürs kommende Schuljahr aufgerechnet.
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