Beiträge von ChatNoir88

    Ich kapere einmal diesen Thread, da es hier allgemein ja um Elternzeit (in NRW unter anderem) geht.

    Ich bin gerade erneut über die Aussage gestolpert, man müsse eine Übertragung der Elternzeit beantragen, wenn man nach dem 3. Lebensjahr noch ungenutzte EZ nehmen möchte. Stimmt das? Ich finde in den Verordnungen widersprüchliche Angaben. Einerseits folgenden Passus:


    „Allerdings ist mit Zustimmung des Arbeitgebers eine Übertragung von jeweils bis zu zwölf Monaten auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres möglich (§ 15 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz; vgl. Beispiele 1 und 2).

    Möchten die Beschäftigten die verbliebene Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres aufschieben, ist zu bedenken, dass für die Anmeldung der Übertragung keine gesetzlichen Fristen bestehen. Es ist insbesondere nicht notwendig, dass der Antrag vor Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gestellt wird. Soll ein Abschnitt der Elternzeit übertragen werden, um z. B. das erste Schuljahr des Kindes intensiver begleiten zu können, darf die gewünschte restliche Elternzeit noch nicht „verbraucht“ also beansprucht und genommen worden sein, und der Arbeitgeber muss der Übertragung zugestimmt haben.“

    https://www.schulministerium.nrw/sites/default/…nzeitgesetz.pdf

    S.7-8

    Verwiesen wird hierbei auf das BEEG, das wiederum folgende Aussage trifft:

    2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. […] Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.“

    https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html (Abschnitt 2)


    Auch hier (https://www.mkjfgfi.nrw/haeufig-gestel…ur-elternzeit-0) steht, dass es keiner Übertragungs“beantragung“ bedarf.

    Ich nehme also an, dass Ich nicht jetzt noch schnell irgendeine Übertragung bei der Bezirksregierung erbeten muss, da das BEEG hier den Ausschlag gibt? Ich möchte mir schon gern meine Option auf Elternzeit noch offen halten - wobei auch hier die Angaben divergieren (max. 12 Monate vs. bis zu 24).

    Falls ich doch etwas beantragen muss - weiß jemand wo und wie?

    Bislang hat meine KK anstandslos alles übernommen - null Rennerei, im Gegensatz zur Beihilfe leider. Da muss man echt alles nochmal prüfen und ggf. beanstanden.

    Muss aber auch sagen, dass ich bislang insgesamt gesund bin und im Wesentlichen Vorsorge und Impfungen anfallen.

    Wir hatten hier im Ort nun Abstimmungen in den Grundschulen, ob sie konfessionell bleiben sollen. Bei allen Ergebnissen war die Mehrheit für eine Umwandlung in eine nicht-konfessionelle Grundschule, leider wurde aber nur bei 3 Schulen letztendlich die notwendige Gesamtbeteiligung von 50% der Eltern erreicht, sodass die anderen konfessionell bleiben. Leider auch die Grundschule, auf die mein Kind potenziell gehen soll - und es ist nicht getauft (also Ablehnung möglich), aber das dauert auch noch etwas.

    Mich wundert das wenige Lesen ein wenig. Wir hatten sogar am Gymnasium noch für Klasse 5-7 täglich 15 Minuten Lesezeit (rotierte einfach durchs Stundenraster und hat damit alle Fächer gleichermaßen zeitlich "belastet"). Ich hätte gedacht, dass sowas an Grundschulen erst recht fest verankert ist.

    Find ich interessant - an unserer Schule haben wir auch ein großes Problem mit der Lesekompetenz, das sich bis in die Oberstufe zieht. Wie genau sahen diese 15 Minuten aus? Jede Person liest ein Buch der Wahl, ähnlich wie bei WillG? Wie wurde das Konzept aufgenommen?

    Welche anderen Ideen wurden vllt an euren Schulen schon (erfolgreich) etabliert? Ich verzweifle da bei uns echt manchmal…

    Nein, das ist schon A11, da es ja um ein Duales Studium mit Voraussetzung Fachholschulreife geht. A9/A10 gibt es mit einer Verwaltungsausbildung nach einem mittleren Schulabschluss.

    So ganz eindeutig ist das nicht immer - beispielsweise startet man im ambulant sozialen Dienst der Justiz in NRW mit A9, trotz abgeschlossenem Studium. Geht dann hoch bis maximal A13.

    Wir haben an unserer Schule ein digitales System für die Schulbuchausleihe - Schulbücher werden per Schülerausweis zugeordnet und der Bestand digital betreut. Für unsere Schülerbücherei wollten wir uns nun eigentlich in das System mit einklinken, haben aber dazu eine Absage von der IT bekommen (Begründung weiß ich leider nicht mehr…). Also haben wir für unsere Schülerbücherei nun ein eigenes System, was sich aber auch leicht pflegen lässt (für 10 Euro im Monat).

    Wie unser Schulbuchausleih-System heißt, müsste ich erfragen - funktioniert aber, soweit ich das beurteilen kann, gut.

    Genau, wenn ich mich recht erinnere, musst du deine Frau dort eintragen. Wir haben dann zusätzlich noch die Beihilfenumner (und ich meine die Personalnummer) angegeben - als Nachweis dann die EZ-Bescheingung und die angepasste PKV-Bescheinigung.

    Beim LBV haben wir für den Familienzuschlag den Kindergeldbescheid eingereicht. Für den PKV-Zuschlag habe ich ein formloses Schreiben an das LBV geschickt - vielleicht geht das jetzt auch ohne. Bei der Beihilfe habe ich das dann nur angekreuzt.

    Bekommst du aufgrund der fehlerhaften Darstellung (geschieden, SK1) jetzt bislang auch keinen Familienzuschlag Stufe 1? Bzw. deine Frau bekommt den kompletten wahrscheinlich…

    Ich fand dieses Prozedere übrigens echt verrückt und es gingen auch einige Briefe/Mails hin und her bis dann alles passte - und wir hatten wie Karl-Dieter auch die Herausforderung, dass wir beide in EZ waren im Wechseln und unterschiedlich viel gearbeitet haben… aber meine zuständige Mitarbeiterin bei der Beihilfe war sehr nett und geduldig.

    Oh ja, wirklich ein leidiges Thema.

    Zunächst ist es wichtig, dass deine Frau bis zum Ende des Mutterschutzes selbst beihilfeberechtigt ist - das heißt, Rechnungen die Schwangerschaft und Geburt betreffen muss sie bei ihrer Beihilfe einreichen. Den Zuschuss kann einer von euch beantragen, das ist egal, aber nur einer!

    Du müsstest dann einen Langantrag stellen und dort angeben, dass deine Frau ab EZ beihilfefähig ist. Als Beleg musst du das Schreiben der BZ zur Elternzeit einreichen. Wir haben hier auch die Beihilfenumnern angegeben zur Hilfe. Ich meine, dass deine Frau auch einen Langantrag stellen muss und dort angibt, in EZ zu sein ( Ich musste einen stellen, ich habe aber auch weiter gearbeitet, aber unter 50%, deshalb war ich auch über meinen Mann beihilfefähig - kann bei kompletter EZ anders sein)

    Ihr müsst auch beachten, bei wem das Kind eingetragen ist. Sollte das bei deiner Frau sein, dann musst du in deinem Antrag auch das Kind als beihilfefähig eintragen, solange deine Frau in EZ ist.

    Nach Ende der EZ muss wieder ein Langantrag gestellt werden, um die Veränderungen durchzugeben.

    Denkt daran, dass ihr für die Langzeitanträge auch die angepassten Versicherungsscheine benötigt. In EZ über dich beihilfefähig hat deine Frau 70% Beihilfeanspruch.

    Teilzeit in Elternzeit ist leichter zu ändern, du hast hier nur einige Wochen Vorlazf theoretisch, Teilzeit ohne Elternzeit ist ja immer weit im Voraus festzulegen. Wobei ein Aufstocken bei gefragten Fächern auch ohne Elternzeit-Teilzeit oft kein Problem ist. In Elternzeit kannst du in NRW noch die 31 (?) Euro PKV-Zuschuss erhalten.

    Eine Teilzeit aus familiären Gründen (Kind unter 18 (?) ) dürfte eigentlich auch ohne Elternzeit genehmigt werden, da dies keine „grundlose“ Teilzeit ist.

    Nachtrag: wenn du länger als 12 Monate in EZ bist, kehrst du nicht zwingend zur Stammschule zurück - auch wenn es üblich ist, dass man (ohne Versetzungswunsch) zurückkehrt - es liegt aber kein Anspruch vor.

    Hallo, du kannst unterhälftig Teilzeit arbeiten, wenn du in Elternzeit bist. Außer, es sprechen dienstliche Belange dagegen (muss aber entsprechend dann dargelegt werden von der SL).

    Deine Probezeit läuft weiter, aber entspricht nur deiner unterhälftigen Teilzeit, verlängert sich also, wenn du weniger als 50% arbeitest.

    Einige Infos findest du zB hier (unterhälftige Teilzeit ist in der Tabelle aufgeführt): https://www.gew-nrw.de/teilzeit.html

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