Beiträge von ChatNoir88

    Nein, das ist schon A11, da es ja um ein Duales Studium mit Voraussetzung Fachholschulreife geht. A9/A10 gibt es mit einer Verwaltungsausbildung nach einem mittleren Schulabschluss.

    So ganz eindeutig ist das nicht immer - beispielsweise startet man im ambulant sozialen Dienst der Justiz in NRW mit A9, trotz abgeschlossenem Studium. Geht dann hoch bis maximal A13.

    Wir haben an unserer Schule ein digitales System für die Schulbuchausleihe - Schulbücher werden per Schülerausweis zugeordnet und der Bestand digital betreut. Für unsere Schülerbücherei wollten wir uns nun eigentlich in das System mit einklinken, haben aber dazu eine Absage von der IT bekommen (Begründung weiß ich leider nicht mehr…). Also haben wir für unsere Schülerbücherei nun ein eigenes System, was sich aber auch leicht pflegen lässt (für 10 Euro im Monat).

    Wie unser Schulbuchausleih-System heißt, müsste ich erfragen - funktioniert aber, soweit ich das beurteilen kann, gut.

    Genau, wenn ich mich recht erinnere, musst du deine Frau dort eintragen. Wir haben dann zusätzlich noch die Beihilfenumner (und ich meine die Personalnummer) angegeben - als Nachweis dann die EZ-Bescheingung und die angepasste PKV-Bescheinigung.

    Beim LBV haben wir für den Familienzuschlag den Kindergeldbescheid eingereicht. Für den PKV-Zuschlag habe ich ein formloses Schreiben an das LBV geschickt - vielleicht geht das jetzt auch ohne. Bei der Beihilfe habe ich das dann nur angekreuzt.

    Bekommst du aufgrund der fehlerhaften Darstellung (geschieden, SK1) jetzt bislang auch keinen Familienzuschlag Stufe 1? Bzw. deine Frau bekommt den kompletten wahrscheinlich…

    Ich fand dieses Prozedere übrigens echt verrückt und es gingen auch einige Briefe/Mails hin und her bis dann alles passte - und wir hatten wie Karl-Dieter auch die Herausforderung, dass wir beide in EZ waren im Wechseln und unterschiedlich viel gearbeitet haben… aber meine zuständige Mitarbeiterin bei der Beihilfe war sehr nett und geduldig.

    Oh ja, wirklich ein leidiges Thema.

    Zunächst ist es wichtig, dass deine Frau bis zum Ende des Mutterschutzes selbst beihilfeberechtigt ist - das heißt, Rechnungen die Schwangerschaft und Geburt betreffen muss sie bei ihrer Beihilfe einreichen. Den Zuschuss kann einer von euch beantragen, das ist egal, aber nur einer!

    Du müsstest dann einen Langantrag stellen und dort angeben, dass deine Frau ab EZ beihilfefähig ist. Als Beleg musst du das Schreiben der BZ zur Elternzeit einreichen. Wir haben hier auch die Beihilfenumnern angegeben zur Hilfe. Ich meine, dass deine Frau auch einen Langantrag stellen muss und dort angibt, in EZ zu sein ( Ich musste einen stellen, ich habe aber auch weiter gearbeitet, aber unter 50%, deshalb war ich auch über meinen Mann beihilfefähig - kann bei kompletter EZ anders sein)

    Ihr müsst auch beachten, bei wem das Kind eingetragen ist. Sollte das bei deiner Frau sein, dann musst du in deinem Antrag auch das Kind als beihilfefähig eintragen, solange deine Frau in EZ ist.

    Nach Ende der EZ muss wieder ein Langantrag gestellt werden, um die Veränderungen durchzugeben.

    Denkt daran, dass ihr für die Langzeitanträge auch die angepassten Versicherungsscheine benötigt. In EZ über dich beihilfefähig hat deine Frau 70% Beihilfeanspruch.

    Teilzeit in Elternzeit ist leichter zu ändern, du hast hier nur einige Wochen Vorlazf theoretisch, Teilzeit ohne Elternzeit ist ja immer weit im Voraus festzulegen. Wobei ein Aufstocken bei gefragten Fächern auch ohne Elternzeit-Teilzeit oft kein Problem ist. In Elternzeit kannst du in NRW noch die 31 (?) Euro PKV-Zuschuss erhalten.

    Eine Teilzeit aus familiären Gründen (Kind unter 18 (?) ) dürfte eigentlich auch ohne Elternzeit genehmigt werden, da dies keine „grundlose“ Teilzeit ist.

    Nachtrag: wenn du länger als 12 Monate in EZ bist, kehrst du nicht zwingend zur Stammschule zurück - auch wenn es üblich ist, dass man (ohne Versetzungswunsch) zurückkehrt - es liegt aber kein Anspruch vor.

    Hallo, du kannst unterhälftig Teilzeit arbeiten, wenn du in Elternzeit bist. Außer, es sprechen dienstliche Belange dagegen (muss aber entsprechend dann dargelegt werden von der SL).

    Deine Probezeit läuft weiter, aber entspricht nur deiner unterhälftigen Teilzeit, verlängert sich also, wenn du weniger als 50% arbeitest.

    Einige Infos findest du zB hier (unterhälftige Teilzeit ist in der Tabelle aufgeführt): https://www.gew-nrw.de/teilzeit.html

    Solche Familien habe ich auch im Freundeskreis. Ich selbst bin bewusst aus der Kirche ausgetreten und habe mich auch vorher schon distanziert, mein Kind ist entsprechend auch nicht getauft. Ich respektiere aber, wenn anderen ihren Glauben so leben und auch an ihre Kinder weitergeben. Wir sind auch selbst mit einigen Pfarrfamilien befreundet und immer wieder im regen Austausch. Aber was ich nicht verstehen kann, ist, dass man sein Kind taufen lässt mit eben der Begründung (Gehört dazu, macht man so, bessere Chancen in der Kita usw) und im gleichen Moment erzählt, dass man mit der Kirche nichts anfangen kann und demnächst austritt…

    Noch zum eigentlichen Thema: bei uns lassen sich auch einige nach der Konfi/Kommunion befreien, für den Unterricht relevant sind aber oftmals eher Zuckerfest oder das orthodoxe Osterfest bei uns, insbesondere in meinem Zweitfach kann da schon 3/4 Kurs fehlen ;)

    Finde ich aber richtig, dass auch Feiertage so gefeiert werden können, die bei uns nicht generell frei sind.

    Susanna Gleichzeitige Einreichung würde bei meiner PKV nicht gehen. Die lehnen eine Bearbeitung ab, wenn kein Beihilfebescheid beiliegt. Ist bei meinem Kollegen auch so, der ist aber gleich versichert

    Das hab ich ja noch nie gehört. Der PKV kann es doch eigentlich egal sein, ob du bei der Beihilfe einreichst oder nicht, oder? Einzig, wenn die Beihilfe nicht komplett übernimmt, könnte dann ein Ergänzungstarif greifen, aber dann könnte man die Rechnung ja auch nachreichen 🤔.

    Wenn du vorher die 70 hattest oder jetzt bekommst aufgrund des 2. Kindes, da du für das erste den Familienzuschlag bekommst, dann bekommst du diese auch in EZ, auch wenn du keinen Familienzuschlag erhältst (da keine Dienstbezüge). Ich verstehe es auch so, dass wenn dein Partner theoretisch berechtigt ist, FZ zu erhalten und er diesen auch erhält, während du in EZ ohne Bezüge bist (ist zumindest in NRW so), dann erhält er dadurch aber nicht 70% Beihilfe, da sie dir zugeordnet ist (durch den FZ, den eigentlich du erhältsts) 😅

    Unsere SuS haben ab Klasse 7 ein Leih-iPad für die Schule, das sie mit nach Hause nehmen, 5er und 6er haben auch personalisierte iPads, die aber in der Schule bleiben.

    In der Mittelstufe arbeite ich meist noch analog mit Heft und Papierarbeitsblättern, da den SuS der konzentrierte Umgang teilweise noch schwer fällt und saubere Handschrift noch unterstützt werden muss/sollte, aber in der Oberstufe kopiere ich beispielsweise gar nicht mehr.

    Aktuell verfeinern wir aber auch noch das pädagogische Konzept und sind hier noch am Ausbessern.

    Ebook und Heft in einem sehe ich nebenbei auch kritisch, da die Erarbeitung so doch sehr schwer fällt. In meinem Fachraum ist es aber beispielsweise so, dass ein halber Klassensatz Bücher dort vorhanden ist, so müssen die SuS das Buch nicht zwingend mitnehmen.

    Ich habe ja selbst diese Kombi und kann sie von der Mischung her nur empfehlen, weil die Fächer einfach unterschiedlich sind und mir beide Spaß machen. Ich unterrichte aber auch in der SekII und bange trotzdem oft, ob ich mein Deputat voll bekomme - deshalb würde ich dir ein Ergänzungsfach auch empfehlen - ich schaue aktuell auch, ob es nicht einen Zertifikatskurs gibt, der mich interessiert.

    Dir muss bewusst sein, dass du viele verschiedene Lerngruppen haben wirst und du - wenn du Klassenlehrer bist mit deinen Fächern - gut organisieren musst, um Klassengeschäfte und Fachinhalte in den wenigen Stunden in einer Klasse unterzubringen.

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