0 Punkte wären meiner Definition nach mit einer Prüfungsverweigerung gleichzusetzen.
Bolzbold hat ja schon geschrieben, dass das Quatsch ist. Man muss sich nur die Notendefinition für 0 Punkte (= ungenügend) in NRW vor Augen führen: Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht absehbarer Zeit behoben werden können. (Bei "5" sind Grundkenntnisse vorhanden und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden.)