Beiträge von Der Germanist

    Unsäglicher als angebliche Quartalsnoten finde ich generell die "Somi-Noten".

    Wir hätten so viel weniger Probleme, gäbe es die einfach nicht. Der Unterricht bereitet auf Prüfungen vor. Wer da nichts macht, spürt es in der Prüfung. Ende der Kiste. Aber das würde ja nicht zu den geschönten Abiquoten passen.

    Eine Reihe der zu erwerbenden Kompetenzen werden aber in den klassischen Prüfungsformaten nur schwerlich abgeprüft werden können. Schon aus diesem Grund ist eine weitere Bewertungsgrundlage sinnvoll. (Wir können natürlich auch die Diskussion aus den 00er-Jahren wieder aufmachen und an der Bedeutung der Kompetenzen zweifeln und es bei bloßen Inhalten belassen; die Frage ist, ob wir damit die Schüler und Schülerinnen auf ihr weiteres Leben hinreichend vorbereiten.)

    Im Übrigen obliegt es der Fachkonferenz und dann der einzelnen Fachlehrkraft, im Rahmen der Sonstigen Mitarbeit ein entsprechendes Anforderungsniveau vorzusehen. Als Lateinlehrer wundere ich mich manchmal in diesem Bereich allerdings...

    Das finde ich nicht normal, sowas machen die SLen, die ich kenne in der Regel nicht. Nur wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt. Rechtlich ist das kein Thema. Es haben aber schon andere hier berichtet, dass es durchaus öfters passiert/erlebt wurde.

    Und den konkreten Anlass scheint es gegeben zu haben. Und da ist die Schulleitung sogar in der Pflicht, der Sache nachzugehen, da sie die Gesamtverantwortung für den Unterricht (und fast alles andere) trägt. (Dass eine Ankündigung am Abend vorher nicht geschickt und ein Besuch mit mehreren anderen "Begutachtenden" eher einer Eskalation einer wie auch immer gearteten Situation gleichkommt, dürfte allen hier Schreibenden klar sein.) Eventuell ist die Sicht nicht nur aus Sicht der TE verfahren, sondern auch aus Sicht der SL: Immerhin hat man einen - sehr kurzfristig angesetzten - Unterrichtsbesuch nicht durchführen können, weil zufällig gerade da die Lehrkraft im Stau stand und ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht nachkommen konnte... (Perspektive SL).

    Der TE wünsche ich einen guten Mentor/eine gute Mentorin, mit der man über die Sachverhalte offen sprechen und an guten individuellen Lösungen arbeiten kann. Dafür ist, das hat vorhin jemand geschrieben, so ein Forum nicht der richtige Weg. Zumal ich auch verstehen kann, wenn jemand mit der Preisgabe von Informationen zurückhaltend ist, weil man vielleicht fürchtet, man könne erkannt werden. Umso wichtiger ist ein vertrauensvoller Rahmen für einen Austausch.

    Bzgl. der Schülerinnen: Ich habe noch nie erlebt, dass bei Besuchen
    a) Rücksicht genommen wurde, ob da eine belastete Schülerin in der Klasse war (kann man jetzt gut oder schlecht finden)

    b) dass das ein Problem war (ist ja nicht so, dass die, die hinten sitzen, etwas von den Schülern wollen, die SuS vergessen recht schnell, dass jemand da ist).

    Bei einem Unterrichtsbesuch regulärer LehramtsanwärterInnen in NRW sitzen hinten mitunter drin: Fachseminarleitung, Kernseminarleitung, Schulleitung, Ausbildungslehrkraft, Abba der Schule plus ggf. Gäste (andere Reffis). Das ist zwar angekündigt, aber die anwesenden SchülerInnen müssen halt damit leben, dass eine halbe Fußballmannschaft zuschaut.

    Wie kodi schon schrieb: Wenn ihr Ganztagsschule in NRW seid und einen Teil der Stellenzuweisung für den Ganztag kapitalisiert habt, verfügt der Träger eures Ganztagsbetriebs (z. B. der Förderverein oder eine gemeinnützige Organisation) über Mittel um pädagogische Kräfte in nicht unerheblichem Umfang auf Honorarbasis anzustellen.

    Zum Thema Note: Wenn die Note offensichtlich falsch war, muss sie geändert werden. Das wäre auch in NRW so. Dass man Noten nicht zum Schlechteren ändern dürfe, sondern nur zum Besseren, ist eine Legende, die in vielen Köpfen herumspukt.

    Ich kann den Punkt verstehen, dass man sich durch eine nachträgliche Änderung nicht unbedingt mehr Arbeit machen möchte, aber nach meinem Dafürhalten entwertet man die eigene Notengebung: Im schlimmsten Fall heißt es hinterher "Mäxchen hat von Tuten und Blasen keine Ahnung, hat aber seinen Abschluss bekommen, weil Der Germanist nicht in der Lage ist, die Punkte einer Arbeit (Zahlenraum bis 100!) korrekt zusammenzuzählen!"

    Auch einer Lehrkraft können Fehler passieren - aber die betroffene Schülerin in diesem Fall bekommt ja keine schlechtere Note, als sie verdient hat, sondern nach der Korrektur genau die richtige.

    Ich würde Marthereau s Beitrag unterstreichen.

    Nun kenne ich die Vorgeschichte nicht, aber mir erscheint als Reaktion auf eine Arbeitsverweigerung direkt die Notenkeule zu zeigen auch nicht sehr clever (s. u.). Hier wäre eher, wie du in einer anderen Situation geschrieben hast, die Bitte um ein Gespräch im Anschluss an die Situation zielführender.

    Mit dabei eine sehr vorlaute Schülerin. Von Stunde eins an quakt sie dazwischen, sucht das Haar in der Suppe in meinem Unterricht, sichelt und provoziert. Heute wieder Unterrichtsverweigerung. Ich rufe sie auf. Sie verweigert sich den Text vorzulesen. Als ich sie darauf hinwies, dass sie für Mitarbeit eine 6 kassiert, wenn sie die Arbeit verweigert, machte sie kurz mit, dann aber nicht mehr.

    Ich würde das gerne aufgreifen, denn der Threadersteller ist Referat 113 des MSB. (Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag - Ministerium für Schule und Bildung)

    Das Ganze wird hier offenbar als so genannte vorgezogener oder nachgeholter Unterricht erachtet.

    Das finde ich in der Tat spannend, auch die Erläuterungen.

    Denn das geht meines Erachtens an der Erlasslage vorbei (und auch an den Rückmeldungen, die die obere Schulaufsicht zumindest vor 15 Jahren noch gegeben hat).

    Begründung zur kurzen Antwort oben:

    "Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: [...] Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeste)." (BASS 21-22 Nr. 21, Abschnitt 2)

    Daher ist die Antwort auf die erste Frage "Nein" gewesen.

    Da es sich beim beschriebenen TdOT laut Beschreibung des TE um keinen wirklichen Schultag handelt, ist auch die zweite Frage mit "Nein" zu beantworten. Wenn der TdOT als regulärer Unterrichtstag geführt würde (was allerdings dem Charakter eines solchen Tages widersprechen würde), könnte man BASS 12-63 Nr. 3 ziehen: Die Schulkonferenz kann in Absprache mit dem Schulträger Samstagsunterricht ermöglichen; dort gilt "Samstage, an denen planmäßig Unterricht erteilt wird, können gegen unterrichtsfreie Samstage getauscht werden, wenn dadurch im Zusammenhang mit gesetzlichen Feiertagen, den landeseinheitlich festgelegten Ferien oder den von der Schule festgelegten beweglichen Ferientagen unterrichtsfreie Tage miteinander verbunden werden können." Dieser Passus ist allerdings für einen anderen Fall konstruiert, insofern weiß ich nicht, ob die obere Schulaufsicht im Zweifel (= bei Elternbeschwerden) da mitgehen würde.

    Davon abgesehen: Wieso macht man einen TdOT über 7 Stunden?

    Kein einziger Schüler entscheidet sich für Latein in der Q1/Q2? Und das nie? Das ist aber merkwürdig.

    Die Beobachtung kann ich bestätigen: In anonymen Evaluationen wird auch seit 10 Jahren immer der Hauptgrund genannt (neben natürlich: "Fach interessiert mich nicht"): Die Anforderungen sind zu hoch im Vergleich zu den Naturwissenschaften (Auswendiglernen, Hausaufgaben, Anspruchsniveau der Inhalte [Wobei ich persönlich Chemie oder Physik anspruchsvoller fände.]).

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