Beiträge von Der Germanist

    Der einzige Teil, der zwischen A15 und A15Z gleich ist, ist die eigene Stunde... Außerdem sollen im Sinne der Vergleichbarkeit die Einzelleistungen auch nicht zu weit in der Vergangenheit liegen, sodass du davon ausgehen kannst, dass du einen neuen Revisionstag machen musst. Und im Vorfeld gibt es auch einen neuen Leistungsbericht der Schulleitung.

    Ich finde es sehr befremdlich, wenn Kolleginnen und Kollegen, die an die Dienstpflichten erinnern bzw. daran, dass es vorrangige Aufgabe des Arbeitnehmers ist, sich für die (bezahlte) Arbeit zur Verfügung zu halten, durch den angedeuteten Vergleich in eine rechte Ecke gestellt werden und insinuiert wird, sie gehörten zu "eben jenen, die ihren Frust und Unzufriedenheit versuchen, an anderen auszulassen."

    Die von dir herangezogenen Fälle sind meines Erachtens nicht vergleichbar mit einer Schulfahrt. Eine Schulfahrt ist für die meisten Schülerinnen und Schüler im Regelfall eines der Highlights ihrer Schullaufbahn, an das sie sich noch Jahre später erinnern. Wenn die eine Klasse fährt, weil die Lehrkraft die Kosten privat bestreitet, die Parallelklasse aber nicht, dann sorgt das für großen Unmut. Ob die Lehrkraft eine tolle Fortbildung in den Unterricht einfließen ließ, die Arbeitsblätter auf einem Luxus-PC erstellt hat oder immer mal wieder Muffins mitgebracht hat, wird im Nachgang vermutlich von sekundärer Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen gewesen sein.

    Im Übrigen gilt für NRW, wie oben erwähnt: Eine Fahrt, deren Kosten nicht gedeckt sind, dürfte von der SL nicht genehmigt werden und die Lehrkraft darf nicht auf die Erstattung der Kosten verzichten.

    Ich würde es auch nicht machen. Aber anscheinend hat CDL ein Problem damit, wenn Kollegen eine Klassenfahrt selber zahlen damit sie stattfinden kann. Ich finde immer, dass das jeder selbst entscheiden muss. Wenn jemand meint sein Geld so auszugeben, so what? Von einer studierten Lehrkraft erwarte ich, dass sie das frei entscheiden kann.

    Viele Lehrkräfte (ich schließe mich selbst ein) sehen das problematisch oder als unkollegial, weil es diejenigen Kolleg*innen, die nicht zu so einem Schritt bereit sind, unter Zugzwang setzt oder setzen könnte ("Die Nachbarklasse fährt aber!"). Ich finde, da ist es Aufgabe des Lehrerrates, das Problem zu thematisieren, und der Schulleitung, solche Dienstreisen nicht zu genehmigen (da in NRW auch der Satz gilt, dass Fahrten nicht genehmigt werden dürfen, deren Finanzierung nicht gesichert ist).

    Den Anhängern von These 2 (so viele gibt es - glaube ich, hoffe ich - davon aber nicht) könnte man ihren Amtseid unter die Nase reiben:

    „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach
    bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und
    verteidigen
    , meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
    jedermann üben werde." (Amtseid für Beamte NRW)

    Bei der Zeugnisausgabe endet der Unterricht nach Erlass nach der 3. Stunde, die Stunden danach sind weder Minusstunden noch sind dafür Aufgaben zu stellen

    Das mag für Niedersachsen gelten, für NRW ist es falsch. BASS 12-63 Nr. 3 legt fest, dass an Tagen der Zeugnisausgabe der vorgesehene Unterricht auf drei Stunden gekürzt werden kann. BASS 21-22 Nr. 21 legt dann fest, dass "bei vorzeitigem Schulfrei am letzten Tag vor den Ferien bzw. am Tag der Zeugnisausgabe" das vorliegt, was du als Minusstunden bezeichnest.

    Klassenarbeiten werden vom Konrektor diktiert und ausgegeben.

    Dann müsste der Konrektor streng genommen auch bei allen Stunden aller KollegInnen dabei gewesen sein ("Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.", § 48 (2) SchulG NRW. § 5 der ADO beschreibt deine Freiheit bei der Planung und Beurteilung (!), die allerdings von der Schulleitung tatsächlich beschränkt werden kann, allerdings nur im Rahmen der §§ 20 ff. der ADO. In den Kernlehrplänen der Fächer wird aber sicherlich auch ein Passus stehen, dass die Leistungsbewertung auf der Basis des im Unterricht Vermittelten zu geschehen hat (außer bei Prüfungen), was ein Eingreifen bei schriftlichen Übungen oder Klassenarbeiten ausschließt.

    In der AO-GS habe ich leider nichts dazu gefunden; in der APO-S I gibt es nämlich den Passus, dass die Zeugnisnoten von der jeweiligen Lehrkraft verantwortet werden und auch die Schulleitung hier nicht eingreifen darf. Vielleicht wird da jemand anders fündig.

    Und da ich an das Gute im Menschen glauben möchte: Vielleicht wird alles auch nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, und die KollegInnen stellen die ja tatsächlich vorhandenen Steuerungs- und Überprüfungsmöglichkeiten der SL etwas übertrieben dar, weil sie sich gegängelt fühlen.

    Und wenn jemand mit 75% vier volle Arbeitstage zur Verfügung steht, dann ist ein freier Tag (1/5 = 20%) eher noch zu wenig frei.

    Die Einschätzung in dieser Absolutheit teile ich nicht und muss dafür nicht weit über den Tellerrand schauen: Sekretärinnen an den Schulen sind in der Regel auch nur Teilzeitkräfte (mit zum Teil weniger als 75%) und sind jeden Tag da.

    Beispiel: Schulentwicklungstag


    Kollegin A: für sie fallen an diesem Tag 7 Schulstunden + Vorbereitung weg, also in Zeitstunden gerechnet bedeutet der SE-Tag keine Mehrarbeit und am nächsten Schultag hat sie 2 Schulstunden, diese bekommt sie nach dem SE-Tag noch halbwegs zeiteffizient vorbereitet.


    Kollegin B: sie hätte an diesem Tag nur 2 Schulstunden, nächsten Tag aber 7 Schulstunden. Für sie ist der SE-Tag extrem viel Mehrarbeit. Bis spät in die Nacht müsste sie sitzen, da sie die Vorbereitung für den nächsten, langen Schultag eigentlich an ihrem kurzen zwei Stunden Tag machen würde.


    Dass Kollegin B sich sehr gut überlegt, ob sie nicht entweder am SE-Tag oder dem danach überlastungskrank ist, ist doch bei so einem System kein Wunder. Wenn es wenigstens bezahlt würde für diejenigen, die an dem Tag wenig Unterrichtsverpflichtung hätten.

    Und das Argument "Es trifft jeden Mal" ist einfach eine Frechheit. Es ist Unrecht, jedes Mal, wenn es einen trifft. Das muss anders geregelt werden. Bei uns müssen sogar KuK an ihrem freien Tag kommen. Da kommt es bei ungünstiger Konstellation vor, dass ein Teilzeitkollege in der Woche mehr arbeitet als ein Vollzeitkollege für die Hälfte des Geldes. Absolut unhaltbar!

    Ich mache mich mal ein bisschen unbeliebt:

    1) "Es trifft jeden mal" ist keine Frechheit, sondern eine Tatsache. Es ist auch kein Unrecht, sondern geltendes Recht.

    2) Die genannten Lehrkräfte haben einen unterrichtsfreien Tag, keinen freien Tag.

    3) Man kann den Unterricht für den Tag nach einem "Schulentwicklungstag" auch durchaus mal mittel- oder gar langfristig planen. Der Schulentwicklungstag kommt ja nicht urplötzlich, sondern steht im Idealfall im Jahreskalender am Anfang des Schuljahres.

    Weder vorwurfsvoll noch verklausuliert, eher sachlich-informierend, nämlich in der Art und Weise eines In-die-Pflicht-Nehmens von Klassenleitungen für die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht in der Sek II, was der Rechtsrahmen meines Erachtens nicht hergibt. Wenn ich die BASS (12-51 Nr. 5) nämlich richtig lese, ist die Kommune in der Pflicht, dies zu tun (vgl. Absatz 1.3).

    Mir ist gerade nicht ganz klar, ob es dir um das Hinterherlaufen bei Problemfällen ohne Ausbildungsplatz geht oder um die Einhaltung der Schulpflicht!?


    Hinsichtlich des Ausgangsposts ist zu sagen: Wie Quittengelee oben schon schrieb, wäre ein schulisches Konzept hier sicherlich hilfreich. Die Abteilungsleitung, die die Klassenleitungen in die Pflicht nehmen will, mag sich vermutlich auf den Berufsorientierungserlass berufen (BASS 12-21 Nr. 1):

    "Die Schule sollte jederzeit einen Überblick haben über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen.

    Bei sich abzeichnenden Problemen sollte sie mit ihren Kooperationspartnern unterstützende Programme vereinbaren. Wünschenswert ist es darüber hinaus, dass die Schule mit den Schulabgängerinnen und Schulabgängern auch in der ersten Zeit nach Verlassen der Schule soweit Kontakt hält, dass bei individuellen Schwierigkeiten externe Hilfsangebote vermittelt werden können."


    Ich kann deinen Frust, wildgans89 , bezüglich der Totalverweigerer und Null-Bock-Jugendlichen vollkommen verstehen. Die Frage ist, inwieweit in einem schulischen Konzept nicht auf diese Problematik und mögliche Konsequenzen seitens der Schule (z. B. keine fortgesetzte Unterstützung in solchen Fällen) hingewiesen werden könnte. Wenn es in ein schulisches Konzept gegossen ist, das von den schulischen Gremien beraten und verabschiedet und von der Schulleitung nicht wegen Fehlern beanstandet worden ist, können Abteilungsleitungen auch nicht mit Forderungen aus dem Nichts an Lehrkräfte herantreten. (D. h., sie können schon, aber beißen sich die Zähne aus.)

    Kann msn nicht einfach ganz normal die Arbeit erledigen? Ohne unbezahltes Engagement, ohne Überstunden. Und ohne Scheiß.

    Das Problem ist, dass mit dem Unterricht allein eben nicht die "Arbeit erledigt" ist, wie manch ein Kollege oder eine Kollegin glaubt, mit dem/der man so ins Gespräch kommt. Zumindest die ADO in NRW (gültig seit 1979, jede aktive NRW-Lehrkraft konnte also wissen, auf was sie sich einlässt) kennt da schon noch mehr Tätigkeiten.

    Von der Heftführung in der Oberstufe ist dieser Thread zur Heftführung in der Sek. I und dann zur Frage nach Hausaufgaben allgemein gekommen...


    Vielleicht muss auch noch einmal Heftführung allgemein (Ist sauber geschrieben worden? Ist ein Rand vorhanden? Hat das Heft ein Titelblatt und ein Inhaltsverzeichnis? Und was sich manch ein Kollege alles so wünschen mag) und die schon angesprochene Dokumentation von Unterrichtsinhalten unterschieden werden: In NRW ist beispielsweise die Überprüfung der Dokumentation von Protokollen und Experimenten bspw. in Biologie ausdrücklich in den Kernlehrplänen für die Sek. I erwünscht (dort S. 41). Auch für die Oberstufe (dort S. 57) ist das angelegt. Und da in NRW die Fachkonferenz über die Grundsätze der Leistungsbewertung im jeweiligen Fach entscheidet, ist der Gedanke, die Hefte einzusammeln und diese Kompetenzen bzw. den Kompetenzerwerb in diesem Bereich zu beurteilen (aber nicht Titelblatt o. ä.), nicht so abwegig, wie es manch einem hier erscheinen mag.

    Das LBV prüft nach eigener Aussage NICHT noch einmal nach, sondern nimmt stumpf dass, was die Schulen einreichen.

    Verspäteter Nachtrag zur Ehrenrettung des LBV: Es hängt vermutlich vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Also, ich weiß aus verlässlicher Quelle, dass eine LBV-Mitarbeiterin auch schon mal die Schule direkt anruft, wenn sie den Eindruck hat, auf dem vom kleiner gruener frosch verlinkten Mehrarbeitsabrechnungsbogen sei ein Fehler passiert.

    Ich teile deine Einschätzung bezüglich der Aushändigung der Urkunde. Bei meiner A15-Bewährung steht im Schreiben: "Mit Urkunde vom heutigen Tage werden Sie deshalb mit Wirkung vom 19.11.xxxx oder, falls die Aushändigung der Urkunde später erfolgt, mit dem Tage der Aushändigung der Urkunde zum Studiendirektor ernannt."

    Wenn du die Sache in die Länge ziehen willst, könntest du deiner SL aus dem Weg gehen und die Annahme verweigern...;)

    Ich habe keine Erfahrungen bezüglich der von dir gestellten Frage.

    Allerdings ist das Revisionsverfahren für A15 an der Schule etwas anders als das A15-Verfahren für eine Seminarleitung. Daher wird dein überstandener Revisionstag wohl nicht für eine neue Bewerbung zählen. Das sollte man sich also auch überlegen.


    Hab´s gefunden: Der vergangene Tag lief bezüglich der Erkenntnisquellen nach 9.4, der für die Fachleitung wäre 9.5.1.


    https://www.schulministerium.n…richtlinien-ab-180101.pdf

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