Deine Aufsichtspflicht beginnt ja am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Zeit.
Da beginnt aber schon das Problem: In NRW legen die Bezirksregierungen eigentlich Wert auf den Umstand, dass Wandertage und Fahrten an der Schule beginnen und enden. Wenn jemand das Geld oder bestimmte Unterschriften nicht dabei hat, kann er oder sie direkt in den Unterricht der Parallelklasse gehen oder ist von der SL anderweitig zu beaufsichtigen. Auch wenn es pädagogisch nicht unbedingt sinnvoll ist, ein Kind aus der Klasse auszuschließen, liegt die Schuld daran dann nicht beim betreunden Kollegen/der betreuenden Kollegin.