Niederlegung eines Amtes

  • Hallo,


    ich bin gerade etwas aufgebracht, vielleicht könnt ihr mir helfen oder mich von meinem Baum holen.

    Vor Jahren habe ich eine Fortbildung zu einer Aufgabe absolviert, die zu meinem Unterricht hinzu kommt. Ich habe sie tatsächlich immer gern gemacht, Kraft und Aufwand hineingesteckt, ein Konzept entwickelt etc. Dahinter stand immer die Hoffnung, dass es irgendwie, irgendwann honoriert wird. Wurde es bislang nicht. Ich möchte den Job daher nicht mehr machen, die SL sagt, das könne ich nicht so einfach niederlegen. Dann habe ich die Bez.Reg. angemailt und bekomme die Auskunft, dass zum einen keine Entlastungsstunden dafür vorgesehen sein, die 20 Min, die ich erhalten habe, daher sehr freundlich sein und ich den Job nicht einfach so niederlegen könne, außerdem sei unsere Schule sehr klein und der Aufwand nicht mit dem an einer 1000 Schülerschule vergleichbar.

    Ich bin so fassungslos, dass meine Zusage zu dieser Aufgabe so ausgenutzt werden kann und mag nicht mehr. Der Versetzungsantrag ist auch wegen anderer Vorfälle in Vorbereitung, aber ich gehe aktuell davon aus, dass die SL den zunächst ablehnen wird.

    Habt ihr Tipps wie ich mich jetzt verhalten kann?

  • Kannst Du etwas konkreter werden, um was für ein "Amt" es sich handelt?
    Wurdest Du für die Fortbildung vom Unterricht freigestellt oder hast Du die in Deiner "Freizeit" gemacht?
    Ist es eine Tätigkeit, die halt "nice-to-have" ist oder ein Wahlamt oder eine Beauftragung?

    • Offizieller Beitrag

    Schwierig.

    Die Haltung der SL wird durch die BR gestützt - und die SL könnte immer sagen, dass sie niemand anderen hat. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.

    Darüber hinaus könnte Deine Aufgabe unter § 10 und 12 ADO fallen - ich könnte mir vorstellen, dass sich die BR im Zweifelsfall darauf stützen wird.


    Was kannst Du konkret tun:
    Sprich Deinen Personalrat an - vielleicht kann er vermitteln.
    Falls Dir das Gesamtpaket effektiv zu viel ist, könntest Du eine Überlastungsanzeige stellen.

    Du könntest in anderen Bereichen Dein Engagement zurückfahren.
    Du könntest Dich abhängig von Deiner Besoldungsstufe auf eine A14/A15 Stelle an einer anderen Schule bewerben. Falls Du die bekommst, wärst Du weg und damit auch die Aufgabe los.

    Du könntest nach Stellen in der Schulaufsicht suchen und dort eine Weile als pädagogischer Mitarbeiter abgeordnet werden - dann wärst Du auch weg.

    Wenn das alles nichts nützt, musst Du hoffen, dass Du Dich versetzen lassen kannst, oder Du findest einen Weg, Dich mit Deinem "Schicksal" abzufinden.

  • Oder eine weitere Möglichkeit (je nachdem um welche Aufgabe es sich handelt): Mach die Aufgabe so miserabel, dass sie dich freiwillig keiner mehr machen lässt. Ehrlichgesagt ist das eine meiner "Lieblings-Lösungen" um unliebsame Aufgaben loszuwerden oder zu umgehen :sofa: Das ist natürlich nichts für Menschen, die großen Wert auf Ansehen und Anerkennung legen aber passieren kann einem ja im Grunde nichts.

  • ich bin in Baden-Württemberg anfangs gegen meinen Willen zum Sammlungsleiter Chemie bestimmt worden, es wurde fast 20 Jahre zu wenig honoriert. Ich habe mehrfach versucht, die Aufgabe abzugeben, erst als ich wechseln wollte und Kollegen sich für mich bei der SL einsetzten, gab es die Anerkennung (vielleicht hatten die Kollegen nur die Sorge, es selbst übernehmen zu müssen)


    (Man kann tatsächlich nichts machen, außer es "fehlerhaft" erledigen. Inwieweit man dazu bereit ist, ist die Frage.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich weiß ja nicht, wie es am Weiterbildungskolleg ist, am Gymnasium hat man aber bei dieser Tätigkeit eine Vielzahl an (Teil-)Aufgaben; nicht umsonst heißt es "Koordination" der Studien- und Berufsorientierung. Im StuBo-Erlass gibt es übrigens folgenden Passus: "Die teilnehmenden öffentlichen Schulen erhalten für den zusätzlichen Beratungs- und Koordinationsaufwand Entlastungsstunden. Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet." D. h., die Schule erhält (im Rahmen der Leitungszeit?) Stunden dafür, die zu verteilen sind. Ich meine mich zu erinnern, dass das in der Vergangenheit auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Stunden gewesen ist (5 Std. bei 1000 SuS?).

    Das Mindeste wäre, dass die Schulleitung der Lehrerkonferenz hier eine Entlastung "für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben" vorschlägt (§ 2 (5) der VO zu § 93 (2) SchulG NRW (BASS 11-11 Nr. 1)). Wie ist das bei euch an der Schule denn generell mit der Entlastung geregelt?

  • Entschuldigt, ich bin völlig entnervt und stinkesauer wegen der Situation. Vor allem, weil die Bezirksregierung mir die obige Antwort gab.

  • Ich kann auch nur für Gymnasien sprechen. Ich war kurz vor und die ersten Jahre von KAoA Stubo. Bei uns gab es auch mal Probleme mit den E-Stunden, die aber nicht von der SL zu verantworten waren. Ich habe damals mit jemandem von der BR gesprochen, der ausdrücklich für Stobos am Gymnasium zuständig war. Er hat sich sehr deutlich um mein Anliegen gekümmert. Hast du vielleicht den falschen Ansprechpartner erwischt?

    Wie man darauf zugreift, weiß ich nicht, aber die Entlastungsstunden für die Schulen waren damals in SchIPS verbucht. Vielleicht hilft das, ich drücke die DAumen.

  • Erst mal danke für den Zuspruch. Ich frage dann mal den Lehrerrat.

    Tatsächlich habe ich den Ansprechpartner angemailt, der mir hier mal genannt wurde. Der hat mich weitergeleitet und das ich von der Person die Antwort bekommen habe, die ich jetzt in meinem Postfach habe, verwundert mich nicht mal. Aber das führt hier zu weit.

  • Meine Meinung: Der Lehrerrat ist ein zahnloser Tiger! Gut, um bei Dienstjubiläen und Geburtstagen Blumensträuße zu überreichen, aber das war's. Der Lehrerrat hat Einsicht, wie viele Anrechnungsstunden zur Verfügung stehen, über die Grundlagen der Verteilung darf die Lehrerkonferenz abstimmen - aber letztlich entscheidet die SL. Und die SL hat dir ja schon gesagt, dass du nichts weiter bekommst.


    Aber: Du bist im Eingangsamt, deine Arbeitszeit "beschränkt" sich damit auf den Unterricht (das gilt insbesondere für § 10 ADO!). Also einfach die zusätzliche Tätigkeit als StuBo einstellen und wenn dir die Haltung der SL dazu nicht passt, dann kannst du zusätzlich den Versetzungsantrag einreichen. Klar: SL drohen gerne damit, dass alle möglichen Zusatztätigkeiten quasi Pflicht sind - ignorier das! Auch in der BR kannst du nicht immer auf Rückhalt hoffen. Melde dich bei deinem Verband und beim Personalrat, nicht beim Lehrerrat.


    Eine ziemlich ähnliche Situation habe ich mit meiner SL erlebt: Die Rahmenbedingungen für meine Zusatztätigkeiten wurden immer schlechter und irgendwann habe ich zu meiner SL gesagt, dass sie sich mal jemand anderen dafür suchen soll. Das Geschrei war groß, die Drohungen auch ("Dienstvergehen!") - aber es waren nur leere Drohungen. Passiert ist natürlich nichts, meine Versetzung läuft.


    Noch etwas zum Tipp "Mach die Aufgabe so miserabel, dass sie dich freiwillig keiner mehr machen lässt". Meiner bescheidenen Erfahrung nach kümmert es die SL überhaupt nicht, *wie* eine Aufgabe erledigt wird, die Hauptsache ist, irgendjemand macht es irgendwie. Die Beratung den Schülern gegenüber miserabel zu gestalten wird nur dir an die Substanz gehen, aber nicht der SL. Die einfachste Alternative: Es einfach nicht mehr machen! "Tut mir leid, liebe Schülerin / lieber Schüler! Aber ich bin für die Studien- und Berufsorientierung nicht mehr zuständig. Frage doch bitte bei der SL nach, wer jetzt der neue Ansprechpartner ist!"

  • Aber: Du bist im Eingangsamt, deine Arbeitszeit "beschränkt" sich damit auf den Unterricht (das gilt insbesondere für § 10 ADO!)

    Sorry Stan, aber das stimmt erkennbar nicht, wenn man sich §10 ADO anschaut. Die Arbeit von Lehrkräften - auch im Eingangsamt - umfasst weit mehr als Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten. In gewissem Rahmen kann der Arbeitgeber in Ausübung seiner Weisungsbefugnis zudem weiterführende Aufgaben übertragen, die dem Amt angemessen sind. Dabei ist selbstverständlich darauf zu achten, dass diese innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auch erledigt werden können.

  • Öhm, ich bin nicht im Eingangsamt. Ich bin SEK I- Lehrerin und ich mache den StuBo-Job seit 11 Jahren. Das ich in der SekII berate, liegt an der Schulstruktur und dass ich es immer gerne gemacht habe.

  • Sorry Stan, aber das stimmt erkennbar nicht, wenn man sich §10 ADO anschaut. [...]

    In gewissem Rahmen kann der Arbeitgeber in Ausübung seiner Weisungsbefugnis zudem weiterführende Aufgaben übertragen, die dem Amt angemessen sind.

    Sorry, aber da muss ich widersprechen: Die Vorstellung von der allmächtigen Weisungsbefugnis ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Welche Tätigkeiten sollen das denn sein? Übernahme einer Klassenleitung? Ja, das ist drin. Die Studien- und Berufsorientierung ganz sicher nicht...

  • Bolzbold: Laut Eingangspost erhält die TE keine Entlastungsstunden.


    Nachverhandeln ist wohl auch nicht drin - daher ging mein Rat in genau die gleiche Richtung: Das Ganze mit sofortiger Wirkung sein lassen.


    Ich bin StuBo (Studien-und Berufsorientierung) und A 12

    Öhm, ich bin nicht im Eingangsamt. Ich bin SEK I- Lehrerin und ich mache den StuBo-Job seit 11 Jahren.

    A12 ist doch das Eingangsamt für die Sekundarstufe I, oder nicht?!

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