Beiträge von Flupp

    ... 'zurücktreten' geht aber nun nicht mehr.

    Natürlich geht das (zumindest in BW). Dann ist man halt wieder normale Lehrkraft. Gibt schlimmeres.

    Man verliert dadurch natürlich aber seine Besoldungsstufe, was ja auch korrekt ist.
    Was man leider aber auch verliert sind in der Zeit angesammelte, zusätzliche Pensionsansprüche.

    Ob es eine gute Idee ist, nach Rücktritt an der selben Schule zu bleiben, steht dann wieder auf einem Blatt.

    Das "du-hast-ja-keine-Ahnung-Argument" ist wahrhaftig typisch Lehrerin und Lehrer. Es geht um Sprache und Sprechen im Alltag, da sind ausnahmsweise mal alle kompetent.

    Wir haben eine unterschiedliche Auffassung vom Begriff Kompetenzbereich.

    Der Kompetenzbereich einer Lehrerkonferenz ist klar definiert, Lehrerkonferenzen diskutieren gerne aber außerhalb dieses. Ob sie vom Thema Ahnung haben oder nicht, ist nicht relevant.

    In Mathe und Informatik gibt es aber z.B. gar keine Punkte für die sprachliche Leistung/Darstellung.

    Hängt vom Bundesland ab.
    Im aktuellen Abi-Korrekturerlass in BW für Informatik steht:

    "Bei der Bewertung werden auch kommunikative Kompetenzen berücksichtigt. Erläuternde, kommentierende und begründende Texte, die die Schlüssigkeit der Argumentation belegen, sind unverzichtbare Bestandteile der Prüfungsleistung."

    Da war es besser, mit dem Roller teilzunehmen und die Regeln einzuüben.

    Mir ist nicht ganz klar, wie eine Teilnahme - wenn es um die Regeln geht - mit dem Roller möglich ist, da für einen Roller als Spielgerät andere Regeln gelten als für ein Fahrrad (§24 StVO).

    Das Fazit müsste dann nämlich sein, dass das Kind nach bestandener Prüfung gesagt bekommt, dass es mit dem Prüfungsgefährt natürlich nicht so fahren darf, wie es ihm in der Prüfung als korrekt bescheinigt wurde.


    (Unabhängig davon, ob diese Regel nun sinnvoll ist oder nicht.)

    Ich finde es aber gut, dass Ihr einen Weg gefunden habt, das Kind teilhaben zu lassen.

    Zu kurz ist unzumutbar, zu lang ist unzumutbar, zu selten ist unzumutbar, zu häufig ist unzumutbar.
    Konferenz- oder Dienstbesprechungsinhalte sollten man besser per Mail schicken, aber bitte keine Mailflut, dann lieber bündeln. Aber die Mails sollten dann auch nicht zu lang sein - dann lieber persönlich ansprechen. Aber bitte nicht vor, nach oder während des Unterrichts. An freien unterrichtsfreien Tagen bin ich aber für die Schule nicht verfügbar, wo kämen wir denn da hin? Die Schulleitung hat wohl Angst vor Widerspruch, wenn sie Entscheidungen nur noch per Mail kommuniziert. Außerdem sollte man viel häufiger miteinander reden.
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    TL;DR: Irgendwas ist immer.

    Eine echte Ausbildungsgarantie kann es nur geben, wenn es einen Auffangausbildungsberuf gibt, der dann staatlich übernommen wird.

    Wer selbst nichts findet, der wird XY oder so ähnlich.


    Jetzt bräuchte man einen Beruf, der niederschwellig erlernbar ist und dann auch noch optimal zukunftssicher gesellschaftlich benötigt wird.

    Die Teilnahme an der Fahrradprüfung hat immer freiwillig zu erfolgen. Selbiges gilt für die Teilprüfungen.

    Welchen Sinn ergäbe es, ein Kind von der praktischen Prüfung auszuschließen?


    Wieder Berlin:
    §13 (2) Satz 2: An der theoretischen Radfahrprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil.

    Also keine Freiwilligkeit.


    Zur Wiederholmöglichkeit:
    §13 (3) Satz 2: Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie wiederholen.

    Kommt auf das Bundesland an, in manchen Bundesländern ist die Radfahrprüfung in der GsVO oder ähnlichen Normen enthalten.

    Für Berlin steht da zum Beispiel:
    §13 GsVO (2) Satz 3: Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen, sofern das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.


    §13 GsVO (3) Satz 3: Das Bestehen der Prüfung, auch das Bestehen allein des theoretischen Teils, ist auf dem Zeugnis zu vermerken.

    In Berlin kommt also das Bestehen nur des praktischen Teils normalerweise nicht in das Zeugnis, weil man nur nach Bestehen der theoretischen Prüfung teilnimmt.

    Kommt sicherlich auch darauf an, wo man Schulleitung ist und auf das eigene Empfinden an, ob es finanziell grundsätzlich einen relevanten Unterschied macht.

    Der Unterschied im Endgehalt zwischen normaler Gymnasiallehrkraft und Gymnasialschulleitung BW beträgt aktuell 2300 Euro brutto. Der Abstand wird natürlich etwas kleiner, wenn man ohne Extraaufgaben über das konventionelle Verfahren das große O bekommt.


    Im anderen Extrem ist der Unterschied zwischen normaler Lehrkraft und Schulleitung an einer typischen dreizügigen Grundschule etwas mehr als 800 Euro brutto im Endgehalt, wovon nicht alles ruhegehaltsfähig ist.

    Also auch hier gilt wieder auf die Frage, ob es sich finanziell lohnt: Es kommt darauf an.

    Mir wäre die liebste Motivation: Den Lehrerinnen den Rücken freizuhalten, jährliche Sommerfeste und andere Aktionen abzublocken, für bessere Ausstattung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

    Man kann die Schulleitung von mir aus gerne auch als Dienstleister für die Lehrkräfte verstehen. Die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen halten aber nicht nur effiziente, reibungsarme Abläufe als für ihre Berufszufriedenheit entscheidend, sondern auch das Schulklima, zwischenmenschliche Beziehungen, über den Unterricht hinausgehende Projekte und daraus entstehende Identifikation für wichtig.

    Wenn man also in Herr Bernds Sinne für das gesamte Kollegium Schule gestalten möchte, dann gehört es auch dazu, an manchen Stellen gegen den Willen einiger etwas zu etablieren und an anderer Stelle dann wieder Ansinnen weniger abzublocken - bzw. da die Mischung zu finden.


    Hinzu kommt, dass eine Schulleitung eben nicht nur für die Lehrkräfte, sondern für die ganze Schule da ist. Da gehören dann neben den Lehrkräften und ihren zurecht eingeforderten Arbeitsbedingungen eben auch insbesondere die Schülerinnen und Schüler dazu. Dann Eltern, Schulträger, nicht-pädagogische Mitarbeiter, ...

    [...] selbst schuld: 6 Punkte begründet man nicht mit "du hast zwar immer richtig, aber ein wenig zögerlich geantwortet"), [...]

    Ich möchte an dieser Stelle nur auf das Spannungsfeld zwischen höflicher, zu verklausulierter und klar artikulierter, aber als unhöflich empfundener Rückmeldung hinweisen.

    Sowohl bei Schülern, Referendaren, Eltern als auch bei Kollegen erlebe ich es immer wieder, dass eine Rückmeldung nicht verstanden wird oder auch werden kann.

    Zuspitzung:

    "Ihr Kind beherrscht den Zahlenraum bis 100 sicher."

    "Das ist doch super, warum hat es dann in der Mathe-Leistungsfach-Klausur nur 3 Punkte?"

    Meine Frage: Was tut die Abteilungsleitung/ Schulleitung in diesem Fall? Hat jemand Erfahrung damit?

    Die Schulleitung ist für die Qualitätssicherung und die Erfüllung des Bildungsauftrags verantwortlich. So sie denn Kenntnis von den benannten Mängeln hat, wird sollte sie im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten tätig werden.
    Wahrscheinlichste Maßnahme ist in der Regel am Anfang erstmal ein Gespräch.

    Danach gibt es weitere Eskalationsstufen, da weiß ich nicht, wie das in NRW genau ausgestaltet ist. In BW entscheidet letztlich die SL, wer wo eingesetzt wird.

    Aber: Weiß die SL in ihrer Funktion von den Mängeln/Problemen und nicht nur über Buschfunk?

    Magst du mal den Unterschied von "Dienstbesprechung" und "dienstlicher Besprechung" erläutern? Eure Konferenzordnung scheint neben den klar definierten Konferenzen nämlich nur den Begriff der Dienstbesprechung zu kennen.

    Das ist halt einfach eine Besprechung mit dienstlichen Inhalten. Ist im Gegensatz zu "Dienstbesprechung" kein definierter Begriff.
    Kannst es auch Kooperationstreffen oder Ratschrunde oder Klönschnack-Versammlung nennen.

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