Beiträge von Flupp

    Aber gibt es nicht noch die Möglichkeit bei zu häufigem (gezielten) Fehlen ein Attest zu verlangen?

    Aber nur für die Zukunft, nicht für vergangenes Fehlen.

    Meine Perspektive aus mehreren §90 Fällen ist, dass gute Dokumentation sehr hilfreich ist.
    Dies geht dann natürlich zu Lasten der Einfachheit für die Fälle, bei denen es rund läuft.

    Ich finde die neue Regelung in Summe gut, an der Stelle mit den volljährigen Schülerinnen und Schülern habe ich halt Bauchschmerzen, wie sich das entwickelt - bzw. fürchte kein gute Entwicklung.

    Wieso wäre das fatal? Die schriftl. Entschuldigung wäre doch auch nur ein Fresszettel, den du dann noch verwalten müsstest? Auf Zuruf (auf Initiative des Schülers) selbst abhaken wäre doch genial!

    Ein paar Argumente in hoffentlich absteigender Häufigkeit des Auftretens:

    - die entgegennehmende Person muss in dem Moment "empfangsbereit" sein

    - eine spätere Nachvollziehbarkeit ist nicht mehr gegeben

    - es lügt sich leichter mündlich als schriftlich

    Meine Befürchtung ist, dass die Beliebigkeit der Anwesenheit in höheren Klassen, insbesondere wenn mit G9 irgendwann sehr viele nochmal älter sind, größer wird.
    Vermutlich muss man sich dann irgendwann von der auf dem Papier vorhandenen Schulbesuchspflicht lösen und Unterricht nur noch als Angebot sehen.

    Es wird administrativ für die Klassenlehrkräfte viel einfacher, wenn man das Entschuldigungswesen als reines Abhaken durch das Sekretariat organisiert. Ich glaube aber, dass es insgesamt nicht dazu führen wird, dass die Schulen näher dran sind an Fällen von Absentismus etc..

    Fatal nach meiner bisherigen Auffassung ist die Möglichkeit für volljährige Schüler durch Zuruf sich selbst wegen Krankheit zu entschuldigen, ohne dass die Möglichkeit der Nachforderung einer schriftlichen Entschuldigung möglich ist.

    Zweiteres ist unlogisch, da hast du recht.

    Ist es nicht so, dass man wählen kann, ob man Kinderfreibeträge bekommt oder pauschal Kindergeld, das in vielen Fällen besser als der Freibetrag ist?

    (Bzw. macht das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung.)
    Mit zwei Kindern sind das 2025 also mindestens 6120 Euro.

    Somit ist die Last bei zwei Eheleuten mit Kindern nicht so wie bei zwei Eheleuten ohne Kinder.

    Traumhaft. Ich ziehe eine Bundeslandwechsel in Betracht.

    Das ist leider nur die Verordnungsseite und Papier ist geduldig.

    Falls es zum Schwur kommt, dann geht es auch um die Fragestellung, ob eine reine Fristverletzung etwas am grundsätzlichen Verhinderungsgrund ändert, wem Fristversäumnisse vorzuhalten sind ("Das Kind wird bestraft, weil die Eltern unorganisiert sind?") und Verhältnismäßigkeit.

    Mich würde einmal interessieren, ob es für Ba-Wü verbindliche niedergeschriebene gesetzliche Vorgaben für den Schwimmunterricht wie in Bayern gibt. Dann sind bestimmte Verhaltensregeln einfach vorgegeben. In Bayern wird man vom Gesetzestext her ziemlich konkret:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…1_3_UK_205/true

    Gesetzlich nicht, aber dennoch für Lehrkräfte bindend: klick

    Hat denselben Stellenwert wie die von dir genannte Bekanntmachung in Bayern (die auch kein Gesetz ist).

    Ich verstehe, was Ihr an der Schule macht, halte diese schulinterne Vorgabe, bei 2,4 oder 2,5 E-Niveau ankreuzen zu müssen aber für falsch.

    Aber da das hier eigentlich off-topic ist, bin ich für "agree to disagree".

    In dem Fall wurden ja die D- und M-Noten durch eine pädagogische Gesamtwürdigung der Leistungen bestimmt.

    Es geht bei der Betechnung um den Durchschnitt von M und D auf der Halbjahresinformation.

    Zauberwald schrieb von Berechnung der Einzelnoten auf zwei Nachkommastellen. Das wunderte mich.

    Es sei denn, sie meint, dass Viertelnoten pädagogisch gebildet werden.

    Die Noten in De und Ma werden auf 2 Kommastellen ausgerechnet, addiert und durch 2 geteilt.

    Ist das bei euch an der Schule so oder allgemeine Vorgabe?


    Das überrascht mich nämlich, da in BW ansonsten so viel Wert darauf gelegt wird, pädagogisch-fachliche Entscheidungen zu treffen und nicht mit spitzem Bleistift zu rechnen (siehe §7 (2) NVO oder §1 AufnV).

    OK, ich meine, so ähnlich war es zu meiner Zeit auch in Bayern. Da musste man Deutsch, Mathe und HSK mindestens 2-2-3 haben und wenn eine 3 zu viele, konnte man so einen Test machen.

    In Bayern ist die Alternative zur Schullaufbahnempfehlung durch die Grundschule derzeit ein Probeunterricht an der etwaig aufnehmenden Schulart.

    Zu den Erfolgschancen hört man unterschiedliches, aber da sollte man besser die Bayern fragen.

    Ja, die russische Politik ist weitsichtig, nicht wie Merz, der innerhalb von einer Woche vollständig seine Meinung ändert. Wo stände unsere Wirtschaft heute, wenn bereits vor 3 Jahren das viele Geld geflossen wäre

    Man kann das auch als sehr weitsichtig interpretieren.

    0. Den anderen mangelnde Wirtschaftskompetenz unterstellen.

    1. Schuldenbremse einführen, um SPD-Regierungen künftig das Leben schwer zu machen.

    2. Umgehungstricks torpedieren.

    3. Änderung der Schuldenbremse blockieren, solange die Probleme anderen in die Schuhe geschoben werden können.

    4. Wenn es einem selbst auf die Füße zu fallen droht, besser gestern als morgen die Regeln ändern.

    5. Den anderen mangelnde Wirtschaftskompetenz unterstellen.

    Hm. Aber dann verstehe ich nicht, was der Test überhaupt soll. Könnt ihr mir erklären, wozu das gut sein soll bzw. ob ihr das überhaupt gut findet? Und ist BaWü das einzige BL, das sowas jetzt macht?

    Flapsig formuliert:

    Kompass 4 ist eine sowieso vorhandene Lernstandserhebung, die man schnell als Beratungsinstrument aufgeblasen hat. Die gab es auch schon im letzten Schuljahr, war da allerdings für die Grundschulen nicht verpflichtend. Bei funktionierendem Test erhalten so die Grundschulen und Eltern ein belastbares Beratungsinstrument für den Schulwechsel.
    Wenn man diesen Kompetenztest nun schon hat, dann wollte man den meiner Meinung nach irgendwie verbindlicher einbauen.


    Dieser Test ist in diesem Schuljahr in die Hose gegangen. (Sei es weil die Testkonzeption fehlging war oder weil die Grundschulen nicht bildungsplankonform gearbeitet haben oder weil der in der Kultusverwaltung vorherrschende gymnasiale Anspruch aus der Zeit gefallen ist.

    Der mediale Fokus liegt auf dem ersten Erklärungsmodell.)

    Die Kompetenztestung sollte zeigen, was die Kinder gelernt haben.


    Die Potenzialtestung sollte nun zeigen, wozu die Kinder fähig wären, selbst wenn sie nichts oder zu wenig gelernt haben sollten (Nachtigall trapst: Falls die Grundschule ihren Job nicht gemacht hat) und das eigentliche Potenzial vier Jahre verkannt wurde.

    Daher hat der Potenzialtest so einen hohen Anteil, der eigentlich einer Intelligenztestung entspricht.

    BW ist das einzige Land, das sowas in der Form macht.


    ---

    Da du nach Meinungen fragtest:

    Ich finde grundsätzlich die Kompetenztestung als Orientierung für die Beteiligten sinnvoll.
    Die Potenzialtestung interpretiere ich einerseits als Signal, dass man den Grundschullehrkräften letztlich nicht traut, und andererseits als Eingeständnis, dass unser Schulsystem doch nicht so durchlässig ist (Richtung Gymnasium), wie es immer propagiert wird.

    Die Kompetenztestung und die Potenzialtestung sind doch nur vorhanden, um dem möglichen Argument "Die Grundschullehrkraft meines Kindes ist inkompetent*" abzuhelfen.

    Interessant wird die Erhebung, wie viele Kinder bei den kommenden Anmeldungen die Zugangsberechtigung über Kompass 4 vorlegen oder über den Potenzialtest.


    Meine Vermutung:

    Kompass 4 weniger als 10 im ganzen Land.

    Potenzialtest weniger als 1 pro Schule im Schnitt.

    Mögliche Verzerrungseffekte: Kinder aus anderen Bundesländern haben sich munter zum Potenzialtest angemeldet - wenn die den Test mit Bravour bestehen, dann sagt das auch nicht viel aus.

    ________

    * Wahlweise zu ersetzen mit:
    - ... mag mein Kind nicht.

    - ... verkennt mein Kind.
    Die Anzahl der Fälle, in denen das Argument berechtigt ist, ist vielleicht nicht 0 aber aufs Land gesehen vermutlich auch überschaubar.

    Nrw: ist das automatisch so? Man muss den Rettungsschwimmer ja regelmäßig auffrischen.

    Also: Ausbildung ja, Berechtigung nein.

    In BW ist das auch Teil des Sportstudiums. Der Rettungsschwimmer muss in BW nicht aufgefrischt werden, die Rettungsfähigkeit muss aber dennoch vorhanden sein. Zu beurteilen, ob die Rettungsfähigkeit in der konkreten Situation (Gewässer, Tagesform, ...) vorhanden ist, ist Aufgabe der Lehrkraft.

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