Wollte kein Seitenthema zu sehr ausbreiten, aber da von dir gewünscht ein paar Beispiele, warum ich das verlinkte Papier aus Biberach unbrauchbar finde:
Zusammenfassung der VwV:
1. Das Papier reduziert die Vorschrift sehr auf LRS (geschmackssache, kenne den Erstellungskontext nicht).
2. gleich im zweiten Item wird korrekt festgestellt, dass kein medizinisches Gutachten notwendig ist, hier widerspricht sich das Papier später selbst.
3. im vierten Item steht das Kriterium der Note 4, korrekt wäre „schlechter als 4“. Im späteren Flowchart ist es richtig.
Notenschutz bei LRS:
1. im ersten Item steht, dass die Eltern zustimmen müssen, im fünften dann, dass die Entscheidung unabhängig vom Elternwunsch ist.
2. im zweiten Item steht, dass ab Klasse 7 ein ärztliches Gutachten erforderlich sei. Dies ist m.E. falsch. Im späteren Flowchart steht es richtig, dass dies nur eine Möglichkeit ist.
3. die Maßnahmenauflistung in unglücklich
Tabelle:
1. die aufspaltung zwischen GS und Sek 1 ist irreführend und in der konsequenz falsch. Auch in der Sek 1 werden bei Notenschutz die Rechtschreibleistungen in den übrigen Fächern nicht gewertet.