Beiträge von Flupp

    Wollte kein Seitenthema zu sehr ausbreiten, aber da von dir gewünscht ein paar Beispiele, warum ich das verlinkte Papier aus Biberach unbrauchbar finde:

    Zusammenfassung der VwV:

    1. Das Papier reduziert die Vorschrift sehr auf LRS (geschmackssache, kenne den Erstellungskontext nicht).

    2. gleich im zweiten Item wird korrekt festgestellt, dass kein medizinisches Gutachten notwendig ist, hier widerspricht sich das Papier später selbst.

    3. im vierten Item steht das Kriterium der Note 4, korrekt wäre „schlechter als 4“. Im späteren Flowchart ist es richtig.

    Notenschutz bei LRS:

    1. im ersten Item steht, dass die Eltern zustimmen müssen, im fünften dann, dass die Entscheidung unabhängig vom Elternwunsch ist.

    2. im zweiten Item steht, dass ab Klasse 7 ein ärztliches Gutachten erforderlich sei. Dies ist m.E. falsch. Im späteren Flowchart steht es richtig, dass dies nur eine Möglichkeit ist.

    3. die Maßnahmenauflistung in unglücklich

    Tabelle:
    1. die aufspaltung zwischen GS und Sek 1 ist irreführend und in der konsequenz falsch. Auch in der Sek 1 werden bei Notenschutz die Rechtschreibleistungen in den übrigen Fächern nicht gewertet.

    Um es kurz zu machen, ich finde es ungerecht. Die Kinder, die Eltern haben, die noch so kleine Gebrechen diagnostizieren lassen, werden immer bevorzugt behandelt. Geht schon beim reservierten Sitzplatz vorne Mitte los.

    Die Klassenkonferenz beschließt den Nachteilsausgleich. Diese ist der Adressat bei etwaigen Ungerechtigkeiten.

    Beschlossen ist, dass die Leistung in Rechtschreiben und Lesen zurückhaltend gewichtet werden. Also werte ich die 1-2 zurückhaltend. Oder? So verstehe ich es.

    Warum darf das Kind dann in einer abweichenden Prüfungsform mitmachen?


    Dass es entweder eine andere Prüfungsform oder zurückhaltende Gewichtung gibt, den Hinweis finde ich auch wichtig.

    Woher nimmst du, dass es entweder/oder ist? Nachteilsausgleich und Notenschutz sind zwei verschiedene Dinge, die additiv oder alternativ sein können.

    (Gemeinerweise kann eine zurückhaltende Gewichtung sowohl Maßnahme eines Nachteilsausgleichs als auch Folge des Notenschutzes sein.)

    Zitat

    Gibt es irgendwo was Schriftliches?

    Im zweiten Post ist die Verwaltungsvorschrift verlinkt.

    Disclaimer für alles aus Nicht-BW: Ich gehe davon aus, dass wir hier ein internes BW-Thema haben...

    Ein Kind mit Nachteilsausgleich (LRS) hat nun bei mir das beste Diktat geschrieben. [...]Die Diagnose wurde privat von einer Psychologin erstellt und die Eltern beharren auf ihrem Recht und der Empfehlung der Psychologin. Wenn ich richtig damit umgehe, wird die Rechtschreibnote nur zurückhaltend gewertet und ihre 1-2 ist nicht viel wert. Sehe ich das richtig?


    Ein Kind hat nur dann einen Nachteilsausgleich, wenn die Klassenkonferenz dies beschlossen hat. Zur Entscheidungsfindung können externe Gutachten genutzt werden, diesen muss aber nicht entsprochen werden.

    Wenn das Kind einen Nachteilsausgleich hat (darum gab es ja anscheinend die abweichende Prüfungsform), gibt es nicht zwingend auch eine zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibnote.

    Bitte immer sorgsam zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz unterscheiden. Beides kann, muss aber nicht gleichzeitig vorliegen.

    Edit: Einem Kind, das einen Notenschutz hat, eine erfreuliche Note zurückhaltend zu gewichten, halte ich für grob gegen den Sinn und Zweck der Norm. Hier ist aus meiner Sicht eher zu überlegen, ob die tatsächliche Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs nicht doch versehentlich die Anforderung deutlich herabgesetzt hat.

    Sagte ich eigentlich, Nachteilsausgleich, der Anforderungen nicht senkt, wird nicht vermerkt, veränderte Leistungsanforderungen werden vermerkt.

    So ist richtig. Das oben zitierte war aus meiner Sicht missverständlich, da eine Gewichtungsänderung ohne Senkung der Leistungsanforderung als Form des Nachteilsausgleich denkbar ist (auch wenn sehr unüblich).

    ich habe aktuell eine 3.Klasse, Ba-Wü. Eines der Kinder hat LRS in sehr ausgeprägter Form. Das Kind bringt bereits einen Nachteilsausgleich aus Klasse 2 mit, der aber in der Klassenkonferenz damals nicht genauer spezifiziert wurde. Es wurde also nicht geklärt ob bei der Notengebung ein Bereich zurückhaltend gewichtet wird oder das Kind bei Lernzielkontrollen andere Aufgabenformate o.ä. bekommt.

    Hallo,

    der Versuch einer ganz formalen Antwort:
    Ein Nachteilsausgleich vom Vorjahr wird nicht automatisch ins neue Schuljahr übertragen, sondern Bedarf einer erneuten Klassenkonferenz.
    Eine genauere Spezifikation eines Nachteilsausgleichs ist nicht erforderlich, sondern es obliegt dann den einzelnen Lehrkräften, den Nachteilsausgleich zu gewährleisten. Es wird also vor allem das "Ob" und nicht zwangsläufig das "Wie" entschieden, da dies auch von Fach zu Fach unterschiedlich sein kann.

    Wenn ihr etwas anders gewichten wollt, etwa Rechtschreibung und Lesen weniger stark, muss dies im Zeugnis vermerkt werden. Dies sollte (muss?) mit den Eltern abgesprochen werden.

    Maßnahmen des Nachteilsausgleich werden nicht im Zeugnis vermerkt. Wenn die Umgewichtung keine Absenkung des Anforderungsprofils darstellt, dann kann diese eine geeignete Form des Nachteilsausgleichs darstellen (ohne Zeugniseintrag).
    Dies ist allerdings nicht immer einfach von Maßnahmen des "Notenschutzes" abzugrenzen, bei denen Rechtschreib- und Leseleistungen zurückhaltend gewichtet werden.

    Fiktives Beispiel:
    Ein Kind hat eine Lesebeeinträchtigung aufgrund einer Sehbehinderung. Lesebasierte Leistungen können ohne Zeugniseintrag bei diesem Kind zurückhaltend gewichtet werden.
    Ein anderes Kind hat eine Lesebeeinträchtigung (umgangssprachlich "LRS"), hier kann es durch den in der Verwaltungsvorschrift beschriebenen Automatismus (zusätzlich oder alternativ) zum "Notenschutz" und damit zu einer Absenkung der Leistungsanforderung kommen. Dieser Notenschutz wird im Zeugnis eingetragen.

    Bei Maßnahmen des Nachteilsausgleichs werden die Schüler und Eltern in die Entscheidungsfindung einbezogen. Bei Notenschutz im Bereich Lesen- und Rechtschreibung bis Klasse 6 handelt es sich um einen Automatismus, damit ist auch die Einbindung der Eltern in die Entscheidungsfindung hinfällig (aber begleitende Kommunikation im Prozess sicherlich sinnvoll und die Eltern können wünschen, dass der Notenschutz NICHT gewährt wird).

    Was macht man, wenn (wohlbekannte) Schüler auf dem Schulweg kleinere Schüler angreifen und (sichtbar)schlagen und verletzen? Wer ist verantwortlich? Die Schule, die Eltern, welche Maßnahmen setzt man ein?

    Wenn die Frage ist, ob die Schule sich verantwortlich fühlen kann, um in BW nach §90 SchG aktiv zu werden, dann möchte ich auf das Urteil vom VGH BW mit einem der schönsten Zitate des Schulrechts verweisen:

    Die Reaktionsmöglichkeiten der Schule sind aber nicht etwa ausschließlich auf das Verhalten des Schülers im Bereich des Schulgebäudes und des Schulhofs beschränkt, denn ihr Erziehungs- und Bildungsauftrag hat keine geographischen Grenzen.

    In BW soll das Stewi-Verfahren auf den 1. Tag nach den Herbstferien probeweise vorgezogen werden. Das Verfahren nach dem 1. Tag der Weihnachtsferien bleibt aber vorerst bestehen.

    Ob die frühere Meldung Vorteile bringt, ist mir nicht klar.

    Anträge außerhalb der Ausschlussfrist werden aber auch entschieden, wenn Gründe vorliegen, die erst nach Fristende bekannt wurden.

    Mein Tipp ist also, Dich so schnell wie möglich mit deiner personalverwaltenden Stelle in Verbindung zu setzen.

    Schön, dass Du Dich für Personalratarbeit interessierst. Das ist eine wichtige Aufgabe, insbesondere wenn es nicht nur ein Freud- und Leidgremium ist.

    Da Dein Bundesland mir aber nicht ersichtlich ist:

    Ich versuche mich als SL tunlichst rauszuhalten, wenn es um Besetzung, Personalentwicklung oder andersartige scheinbare oder tatsächliche Einflussnahme auf die Arbeit oder Zusammensetzung des örtlichen Personalrats (in manchen Bundesländern "Lehrerrat") geht.
    Daher wäre ich über eine gezielte Fragestellung der SL irritiert, es sei denn es ist als verdecktes Lob oder Kritik bzgl. des kommunikativen Stils gemeint. Wobei - dann wäre ich bei letzterem auch irritiert...


    Edit: Habe nichts gegen eine vollständige Löschung dieses Gesprächsstrangs

    Geh getrost davon aus, dass die Schulen in der näheren Umgebung untereinander kommunizieren und bei Kanditaten, die sich querbeet auf alle möglichen Stellen an allen möglichen Schulen bewerben, deren Ernsthaftigkeit und auch Befähigung schnell in Frage gestellt werden.

    Wir kommunizieren viel mit unseren Nachbarschulen. Zum Beispiel auch, wenn sich einer von denen zu uns bewirbt oder andersherum.
    Dass wir aber Bewerberlisten für offene A14-Stellen vergleichen, ist mir noch nie untergekommen. Wir sind einmal durch Zufall darauf gestoßen, weil ein Kollege sein Glück teilen wollte, dass sich im Zuge der A14-Bewerbung jemand beworben hat, der zufällig eine sehr gelegen kommende Fachkombination hatte. Sowohl Schule als auch Bewerber sind immer noch sehr glücklich über die letztlich gefallene Entscheidung.

    Ansonsten wüsste ich wie gesagt nicht, wie ich das mitbekommen sollte. Es könnte sein, dass das unserem Schulreferent am Regierungspräsidium auffällt und der dann entsprechend herumtelefoniert. Aber einen solchen aus meiner Sicht unzulässigen Eingriff in das Bewerbungsverfahren, macht das RP normalerweise nicht.

    Zitat

    Letztlich kommuniziert man damit weniger, dass man genau die Stelle x möchte und auch gut ausfüllen kann, sondern dass man dort, wo man derzeit ist, schnellstmöglich weg will oder gar muss.

    Dem stimme ich zu, würde das aber wie oben beschrieben nicht unbedingt nur negativ sehen.

    [...] habe bislang nur von Männern gehört, die das derart betreiben [...]

    Das können Frauen nicht nur, machen sie sogar auch. Habe da bei uns in der Region keinen Geschlechtervorteil feststellen können.

    Mich würde als SL stutzig machen, dass sich jemand auf die Stelle bewirbt allein um der Beförderung willen.

    Es gibt viele Gründe, warum sich jemand für eine A-14 Stelle bewirbt - ob man die jeweils im Bewerbungsverfahren richtig erfährt (bzw. richtig errät) bezweifle ich . Ich bekomme nur durch Zufall mit, ob sich jemand an mehreren A14-Stellen gleichzeitig bewirbt. Oder halt durch gezielte Nachfrage.

    Häufiger als der dringende Beförderungswunsch bei A14-Bewerbungen sind aus meiner Sicht dringende Versetzungswünsche. Sei es weil die alte Schule verlassen werden möchte und man keine Freigabe erhält oder weil man unbedingt in die Region möchte.
    Und wenn sich jemand auf verschiedene Stellen mit unterschiedlichem Ausschreibungsinhalt bewerben sollte und sich sowie seine Vorstellungen bei uns gut präsentiert, dann ist mir doch egal, ob der auch noch woanders interessiert wäre.


    Also ich freue mich immer über externe Bewerber.

    Aus meiner Sicht als SL korrektes Vorgehen ist:
    - Vor tatsächlichem Dienstantritt keinen Dienst machen! (Das fällt vielen schwer, hier und da wird mal an einer Deputatekonferenz teilgenommen oder es werden Übergabegespräche vor der eigentlichen Ernennung durchgeführt...)

    - Urkunde übernehmen und, wenn man den Schutz möchte, direkt danach die SL über die Schwangerschaft informieren.

    - Wenn man nett sein möchte, dann kann man mit der eigenen FA schonmal grobe Eckdaten klären, damit die Gefährdungsbeurteilung flott geht. Falls ein BV im Raum steht, kann man das auch dann sofort kommunzieren.


    Für mich als SL ist das zwar ein paar mal echt bitter gewesen, da dadurch direkt zum Schuljahresanfang eingeplante Unterrichtsversorgungen umgeplant werden mussten, aber das ist der Job. Dafür kann die Neukollegin nichts.

    Ich habe auch bereits den Fall gehabt, dass eine Neukollegin vor Ernennung ihre Schwangerschaft bekannt gab und Bescheid gesagt hat, dass es evtl. ein BV werden könnte, das hilft organisatorisch natürlich. In irgendeiner Weise erwarten kann man das aber von den Neukolleginnen meines Erachtens nicht.
    Ob es Situationen gibt, so dass wegen Schwangerschaft eine Ernennung nicht erfolgt? Keine Ahnung, der Teufel ist ein Eichhörnchen:
    (Wegen BV kein Zutritt zur Schule, keine Übergabe der Ernennungsurkunde, wegen der Umstände längere Zeit draußen, ...)

    Möglichkeit: Foto vom Aufgabentext in eine KI, dann das Handy z. B. zwischen die Oberschenkel auf den Stuhl und die gelöste Aufgabe abschreiben.

    Pro-Tipp von einem meiner Schüler, damit die Sprache nicht so auffällt:
    Die Lösung von der KI auf Deutsch übersetzen lassen und dann selbst ins Englische übersetzen, damit der Sprachstil nicht auffällt.

    Die Migrationspolitik entspricht den, was eine deutliche Mehrheit in diesem Land möchte und bisher ist nichts von den befürchteten Konflikten mit Nachbarländern oder "das wird sowieso von Gerichten" gestoppt eingetreten, ...

    klick hier
    Die gerichtliche Aufarbeitung geht jetzt los, dauert aber wahrscheinlich ein paar Jahre, bis alles geklärt ist.
    Dann haben wir wieder eine andere Regierung.

    Bei Vergessenheit und Krankheit reagieren unsere Vertretungsplaner (auch für Einteilung der Aufsicht zuständig), sie gehören bei uns nicht zur erweiterten SL. Nur bei Weigerung einzelner Kollegen würde die SL vermutlich eingeschaltet, kam meines Wissens noch nicht vor.

    Egal wer, es ist jemand dafür zuständig.
    Dann kann eben der Vertretungsplaner nicht gleichzeitig versuchen, den Überblick zu bewahren und auf dem Hof zu stehen.

    Wenn der stellvertretende Schulleiter wie Bolzbold 50% Entlastungsstunden für die zusätzlichen dienstlichen Aufgaben bekommt, gehören auch nur noch halb so viele Aufsichten zu seiner Dienstpflicht wie bei Vollzeitkräften. Bei uns waren das ein Jahr zwei und ein Jahr eine im Wechsel.

    [...]

    Klassenlehrertätigkeiten übernehmen alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung bei uns regelmäßig. SL und stSL dagegen nicht. Beide unterrichten bei uns aber wegen ihrer wenigen Stunden bzw. ihrer Fächer nie viele Stunden in einer Klasse oder einem Kurs.

    Zu den Dienstpflichten der Schulleitung (an vielen Schulen in Verantwortung des Vertreters) gehören u. a. die "Aufsicht" über die korrekte Aufsichtführung. Hat es Kollege A mal wieder vergessen, ist Kollege B krank und muss deshalb Kollege C informiert werden?
    Wenn da eine regelmäßige Aufsicht eingeplant ist, kann diese Aufgabe in der Zeit nicht ausgefüllt werden.

    Ein Argument dafür, die SL möglichst aus den Klassenlehrergeschäften herauszuhalten, ist, dass man ansonsten eine innerschulische Eskalationstufe herausnimmt. Durch die Gesprächsstufen Fachlehrkraft-Klassenlehrkraft-Stufenleitung-Schulleitung kann da insgesamt viel effizienter gearbeitet werden und man kann mehr im Haus erledigen.

Werbung