Beiträge von Flupp

    Was gefällt dir an den dreien von dir genannten?

    Bei Sierra-Zinal mag ich einfach die atemberaubende Landschaft der Walliser Alpen, bei der Viamala kann man noch erahnen wie beschwerlich früher der Weg über die Alpen gewesen sein muss. Landschaftlich auch sehr fein.

    Biel ist im Vergleich natürlich landschaftlich uninteressant, zumal man ja nachts gar nicht so viel sieht (vielleicht sogar besser so...). Aber Biel ist für mich vermutlich emotional am aufgeladensten. Die Stimmung vor und beim Lauf empfinde ich als unvergleichlich. Habe eigentlich auch wegen Werner Sonntag mit dem ernsthaften Laufen über längere Strecken angefangen. "Irgendwann mußt du nach Biel."

    Ich bin mir recht sicher, dass du der einzige bist, der hier je einen Marathon (oder auch nur etwas, was ansatzweise in die Richtung geht) gelaufen ist, geschweige einen Ultra.

    Aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren. :D

    Wette verloren.


    Empfehlungen (sei es landschaftlich oder wegen des Erlebnis):

    Biel, Sierra Zienal, Transviamala

    Mein derzeitiger Spleen: Backyard, aber da habe ich bisher nur privat mit Freunden Erfahrungen gesammelt und noch an keinem offiziellen Event teilgenommen.

    Wem es so wichtig ist:

    Viele versuchen natürlich Freizeiten als Teil der schulischen Veranstaltung zu deklarieren, um insbesondere den Unfallversicherungsschutz zu erhalten. Da wird dann bewusst statt "Freizeit" geschrieben, dass "selbständiges Erkunden des Ortes in Kleingruppen" zu machen sei.

    Das geht natürlich auch andersherum: Man deklariert die eine schulische Veranstaltung als Aneinanderreihung schulischer Veranstaltungen mit festem Anfang und Ende und deklariert die "Freizeit" bewusst als außerhalb der Schulveranstaltung.

    Hat aber eben auch Nachteile.

    Naja, Faktorisierung bedeutet nicht, dass jede Arbeit nur genau so viel Zeit in Anspruch nehmen darf, wie veranschlagt.
    Da wird sicherlich von den Lehrkräften erwartet werden, dass sie das mit an anderer Stelle nicht ausgeschöpftem Zeitbudget in der konkreten Tätigkeit oder in Ganzjahreshinsicht kompensieren.

    Eine anständige Faktorisierung ist auch nicht bloß auf eine unterschiedliche Veranschlagung der Arbeitszeit je Fach und/oder Jahrgangsstufe zu reduzieren, sondern listet erstmal alle Aufgaben, die aus Sicht des Dienstherren zum Tätigkeitsbereich gehören und stellt hierfür ein Zeitbudget zur Verfügung.

    Ich bin daher grundsätzlich für transparente Faktorisierung - nicht nur als Abrechnungsmodell, sondern vor allem als Rechenmodell, ob z. B. die in BW veranschlagten 1804 Stunden für die vorgesehene Tätigkeitsumfänge überhaupt angemessen sind.
    Macht ja jeder Handwerksbetrieb auch, bevor dieser seine Leute auf eine Baustelle schickt.

    Wir (und das schreibe ich jetzt als "Vertreter" des Dienstherren gegenüber dem Kollegium) stochern da erheblich im Nebel. Nach dem Motto: Wird schon passen, weil es ja passen muss.

    Aus meiner Sicht hätte eine umfängliche Faktorisierung zwei Vorteile:
    Lehrkräfte könnten einer Entgrenzung ihrer Arbeitszeit wirksamer entgegentreten und Schulleitung könnten gleichzeitig klarer kommunizieren, welche Tätigkeiten denn vom einzelnen Kollegen im Rahmen seiner Dienstpflicht zu erwarten sind.

    Wenn es bei der Faktorisierung letztlich nur um ein pauschales "Englisch braucht mehr Zeit als Sport" geht, dann sollte man es lieber lassen.


    Dieses Thema ist insgesamt sehr bundeslandspezifisch, aber wen es in oder für BW interessiert, dem kann ich nur die Lektüre der Artikel von Johannes Baumann empfehlen. Er hat an seiner Schule ein ähnliches Modell erprobt, in verschiedenen Kommissionen für das Land in diesem Themenbereich gearbeitet und ist aber leider m Endeffekt aus meiner Perspektive gescheitert - und schreibt recht eindrücklich über diesen zähen Prozess.

    Wir (Gymnasium, BW) stimmen natürlich in der GLK über die beweglichen Ferientage ab. Das ist so vorgesehen. Auch die Schulkonferenz muss zustimmen.

    Da würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.
    Ich kenne nur die Ferienverordnung, da steht es anders drin: klick

    Bei Gemeinden mit nur einer Schule entscheidet der Schulleiter im Einverständnis mit dem Elternbeirat, bei mehreren Schulen die Schulleiter mehrheitlich mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats.

    Vielleicht nochmal zur Klarstellung meiner Position...


    Es müssen zwei verschiedene Dinge unterschieden werden, die beide durch diese Norm abgedeckt werden sollen und es meines Erachtens auch sind:

    1. Feststellung einer Schulpflichtverletzung

    2. Gemeinsame Erfüllung der Aufsichtsverantwortung der Eltern und Schule

    Der erste Punkt kann recht problemlos nachgearbeitet werden - das sieht man ja auch daran, dass bisher die Verwaltungsgerichtsbarkeit eben nicht auf die bislang geltende Dreitagesfrist abgestellt hat, sondern zunächst auf die Feststellung, ob tatsächlich ein zwingender Hinderungsgrund vorliegt.

    Der zweite Aspekt bedingt aber, dass die Schule Kenntnis darüber hat, ob ein Kind da ist und wenn nicht, ob es da sein sollte. Hier ist die zeitnahe Mitwirkung der Eltern erforderlich.

    Falls dies aus Gründen (!) nicht möglich sein sollte, kann bis zwei Tage damit gewartet werden, bis eine Schulpflichtverletzung angenommen wird.
    Dass bereits vorher schon Maßnahmen von der Schule erforderlich und geboten sein könnten, liest man zur Zeit leider häufiger in den Zeitungen bzgl. verschwundener Kinder. Dort wird immer sehr genau geprüft, ob die Schulen ihren Informationsobliegenheiten zeitnah nachgekommen sind.
    Aber wie oben gesagt, dafür die die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten erforderlich und auch in der Verordnung eingefordert.

    Edit: DFU war schneller und prägnanter.

    Eine Entschuldigung bis Schulbeginn oder am gleichen Tag ist in keinem Fall mehr vorgesehen. Und die Schule kann nicht die Verordnung brechen.

    Eine Entschuldigung nicht, aber eine unverzügliche Mitteilung über die Verhinderung. Das ist die Aussage des ersten Satz des Absatzes.

    Unverzüglich heißt nicht, dass man die zusätzlich gesetzte Frist immer ausschöpfen darf.

    Aber da drehen wir uns im Kreis.

    Falls du recht haben solltest, dann beglückwünsche ich jetzt schon die Schulleitungen und Schulsekretariaten insbesondere im Primarbereich, die den ganzen unabgemeldeteten Kindern hinterhertelefonieren müssen...

    Bislang war die Verhinderungsmeldung unverzüglich (!) aber spätestens bis zum zweiten Tag zu erfüllen, danach Entschuldigung innerhalb von drei Tagen.

    Die von mir postulierte Verschärfung bezog sich allein auf die Fristen und ist (nur auf dem Papier), dass jetzt alles am zweiten Tag erledigt sein muss (Abwesenheitsmeldung inkl. Entschuldigung). Dies ist zwar nur formal, da jetzt Krankmeldung und Entschuldigung in der Regel zeitlich zusammenfällt, aber der Prozess ist ingesamt früher abgeschlossen.

    Nach (meinem) juristischen Verständnis des Begriffs "unverzüglich" werden schulische Forderungen nach grundsätzlicher Abwesenheitsmeldung bis Schulbeginn weiterhin möglich (und auch sinnvoll!) sein.

    Am zweiten Tag entspannt auch Schüler und Eltern. Wenn mein Sohn fehlt, muss ich nicht mehr frühmorgens in der Schule anrufen, bzw. der volljährige kranke Schüler kann erst mal ausschlafen.

    Nach meinem Textverständnis hast sich die unverzügliche Mitteilungspflicht nicht verändert. Auch die Einschränkung, dass die unverzügliche Mitteilung spätestens am zweiten Tag der Verhinderung erfüllt werden muss, hat sich nicht verändert. Diese Bestandteile der Verordnung sind nahezu wortgleich fortgeführt worden.

    Es gibt also bei den Fristen keine Entspannung, sondern eher eine Verschärfung/Klärung, da die automatische Nachreichungspflicht binnen drei Tagen entfällt.

    Aber gibt es nicht noch die Möglichkeit bei zu häufigem (gezielten) Fehlen ein Attest zu verlangen?

    Aber nur für die Zukunft, nicht für vergangenes Fehlen.

    Meine Perspektive aus mehreren §90 Fällen ist, dass gute Dokumentation sehr hilfreich ist.
    Dies geht dann natürlich zu Lasten der Einfachheit für die Fälle, bei denen es rund läuft.

    Ich finde die neue Regelung in Summe gut, an der Stelle mit den volljährigen Schülerinnen und Schülern habe ich halt Bauchschmerzen, wie sich das entwickelt - bzw. fürchte kein gute Entwicklung.

    Wieso wäre das fatal? Die schriftl. Entschuldigung wäre doch auch nur ein Fresszettel, den du dann noch verwalten müsstest? Auf Zuruf (auf Initiative des Schülers) selbst abhaken wäre doch genial!

    Ein paar Argumente in hoffentlich absteigender Häufigkeit des Auftretens:

    - die entgegennehmende Person muss in dem Moment "empfangsbereit" sein

    - eine spätere Nachvollziehbarkeit ist nicht mehr gegeben

    - es lügt sich leichter mündlich als schriftlich

    Meine Befürchtung ist, dass die Beliebigkeit der Anwesenheit in höheren Klassen, insbesondere wenn mit G9 irgendwann sehr viele nochmal älter sind, größer wird.
    Vermutlich muss man sich dann irgendwann von der auf dem Papier vorhandenen Schulbesuchspflicht lösen und Unterricht nur noch als Angebot sehen.

    Es wird administrativ für die Klassenlehrkräfte viel einfacher, wenn man das Entschuldigungswesen als reines Abhaken durch das Sekretariat organisiert. Ich glaube aber, dass es insgesamt nicht dazu führen wird, dass die Schulen näher dran sind an Fällen von Absentismus etc..

    Fatal nach meiner bisherigen Auffassung ist die Möglichkeit für volljährige Schüler durch Zuruf sich selbst wegen Krankheit zu entschuldigen, ohne dass die Möglichkeit der Nachforderung einer schriftlichen Entschuldigung möglich ist.

    Zweiteres ist unlogisch, da hast du recht.

    Ist es nicht so, dass man wählen kann, ob man Kinderfreibeträge bekommt oder pauschal Kindergeld, das in vielen Fällen besser als der Freibetrag ist?

    (Bzw. macht das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung.)
    Mit zwei Kindern sind das 2025 also mindestens 6120 Euro.

    Somit ist die Last bei zwei Eheleuten mit Kindern nicht so wie bei zwei Eheleuten ohne Kinder.

    Traumhaft. Ich ziehe eine Bundeslandwechsel in Betracht.

    Das ist leider nur die Verordnungsseite und Papier ist geduldig.

    Falls es zum Schwur kommt, dann geht es auch um die Fragestellung, ob eine reine Fristverletzung etwas am grundsätzlichen Verhinderungsgrund ändert, wem Fristversäumnisse vorzuhalten sind ("Das Kind wird bestraft, weil die Eltern unorganisiert sind?") und Verhältnismäßigkeit.

    Mich würde einmal interessieren, ob es für Ba-Wü verbindliche niedergeschriebene gesetzliche Vorgaben für den Schwimmunterricht wie in Bayern gibt. Dann sind bestimmte Verhaltensregeln einfach vorgegeben. In Bayern wird man vom Gesetzestext her ziemlich konkret:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…1_3_UK_205/true

    Gesetzlich nicht, aber dennoch für Lehrkräfte bindend: klick

    Hat denselben Stellenwert wie die von dir genannte Bekanntmachung in Bayern (die auch kein Gesetz ist).

    Ich verstehe, was Ihr an der Schule macht, halte diese schulinterne Vorgabe, bei 2,4 oder 2,5 E-Niveau ankreuzen zu müssen aber für falsch.

    Aber da das hier eigentlich off-topic ist, bin ich für "agree to disagree".

    In dem Fall wurden ja die D- und M-Noten durch eine pädagogische Gesamtwürdigung der Leistungen bestimmt.

    Es geht bei der Betechnung um den Durchschnitt von M und D auf der Halbjahresinformation.

    Zauberwald schrieb von Berechnung der Einzelnoten auf zwei Nachkommastellen. Das wunderte mich.

    Es sei denn, sie meint, dass Viertelnoten pädagogisch gebildet werden.

    Die Noten in De und Ma werden auf 2 Kommastellen ausgerechnet, addiert und durch 2 geteilt.

    Ist das bei euch an der Schule so oder allgemeine Vorgabe?


    Das überrascht mich nämlich, da in BW ansonsten so viel Wert darauf gelegt wird, pädagogisch-fachliche Entscheidungen zu treffen und nicht mit spitzem Bleistift zu rechnen (siehe §7 (2) NVO oder §1 AufnV).

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