Beiträge von Flupp

    In BW soll das Stewi-Verfahren auf den 1. Tag nach den Herbstferien probeweise vorgezogen werden. Das Verfahren nach dem 1. Tag der Weihnachtsferien bleibt aber vorerst bestehen.

    Ob die frühere Meldung Vorteile bringt, ist mir nicht klar.

    Anträge außerhalb der Ausschlussfrist werden aber auch entschieden, wenn Gründe vorliegen, die erst nach Fristende bekannt wurden.

    Mein Tipp ist also, Dich so schnell wie möglich mit deiner personalverwaltenden Stelle in Verbindung zu setzen.

    Schön, dass Du Dich für Personalratarbeit interessierst. Das ist eine wichtige Aufgabe, insbesondere wenn es nicht nur ein Freud- und Leidgremium ist.

    Da Dein Bundesland mir aber nicht ersichtlich ist:

    Ich versuche mich als SL tunlichst rauszuhalten, wenn es um Besetzung, Personalentwicklung oder andersartige scheinbare oder tatsächliche Einflussnahme auf die Arbeit oder Zusammensetzung des örtlichen Personalrats (in manchen Bundesländern "Lehrerrat") geht.
    Daher wäre ich über eine gezielte Fragestellung der SL irritiert, es sei denn es ist als verdecktes Lob oder Kritik bzgl. des kommunikativen Stils gemeint. Wobei - dann wäre ich bei letzterem auch irritiert...


    Edit: Habe nichts gegen eine vollständige Löschung dieses Gesprächsstrangs

    Geh getrost davon aus, dass die Schulen in der näheren Umgebung untereinander kommunizieren und bei Kanditaten, die sich querbeet auf alle möglichen Stellen an allen möglichen Schulen bewerben, deren Ernsthaftigkeit und auch Befähigung schnell in Frage gestellt werden.

    Wir kommunizieren viel mit unseren Nachbarschulen. Zum Beispiel auch, wenn sich einer von denen zu uns bewirbt oder andersherum.
    Dass wir aber Bewerberlisten für offene A14-Stellen vergleichen, ist mir noch nie untergekommen. Wir sind einmal durch Zufall darauf gestoßen, weil ein Kollege sein Glück teilen wollte, dass sich im Zuge der A14-Bewerbung jemand beworben hat, der zufällig eine sehr gelegen kommende Fachkombination hatte. Sowohl Schule als auch Bewerber sind immer noch sehr glücklich über die letztlich gefallene Entscheidung.

    Ansonsten wüsste ich wie gesagt nicht, wie ich das mitbekommen sollte. Es könnte sein, dass das unserem Schulreferent am Regierungspräsidium auffällt und der dann entsprechend herumtelefoniert. Aber einen solchen aus meiner Sicht unzulässigen Eingriff in das Bewerbungsverfahren, macht das RP normalerweise nicht.

    Zitat

    Letztlich kommuniziert man damit weniger, dass man genau die Stelle x möchte und auch gut ausfüllen kann, sondern dass man dort, wo man derzeit ist, schnellstmöglich weg will oder gar muss.

    Dem stimme ich zu, würde das aber wie oben beschrieben nicht unbedingt nur negativ sehen.

    [...] habe bislang nur von Männern gehört, die das derart betreiben [...]

    Das können Frauen nicht nur, machen sie sogar auch. Habe da bei uns in der Region keinen Geschlechtervorteil feststellen können.

    Mich würde als SL stutzig machen, dass sich jemand auf die Stelle bewirbt allein um der Beförderung willen.

    Es gibt viele Gründe, warum sich jemand für eine A-14 Stelle bewirbt - ob man die jeweils im Bewerbungsverfahren richtig erfährt (bzw. richtig errät) bezweifle ich . Ich bekomme nur durch Zufall mit, ob sich jemand an mehreren A14-Stellen gleichzeitig bewirbt. Oder halt durch gezielte Nachfrage.

    Häufiger als der dringende Beförderungswunsch bei A14-Bewerbungen sind aus meiner Sicht dringende Versetzungswünsche. Sei es weil die alte Schule verlassen werden möchte und man keine Freigabe erhält oder weil man unbedingt in die Region möchte.
    Und wenn sich jemand auf verschiedene Stellen mit unterschiedlichem Ausschreibungsinhalt bewerben sollte und sich sowie seine Vorstellungen bei uns gut präsentiert, dann ist mir doch egal, ob der auch noch woanders interessiert wäre.


    Also ich freue mich immer über externe Bewerber.

    Aus meiner Sicht als SL korrektes Vorgehen ist:
    - Vor tatsächlichem Dienstantritt keinen Dienst machen! (Das fällt vielen schwer, hier und da wird mal an einer Deputatekonferenz teilgenommen oder es werden Übergabegespräche vor der eigentlichen Ernennung durchgeführt...)

    - Urkunde übernehmen und, wenn man den Schutz möchte, direkt danach die SL über die Schwangerschaft informieren.

    - Wenn man nett sein möchte, dann kann man mit der eigenen FA schonmal grobe Eckdaten klären, damit die Gefährdungsbeurteilung flott geht. Falls ein BV im Raum steht, kann man das auch dann sofort kommunzieren.


    Für mich als SL ist das zwar ein paar mal echt bitter gewesen, da dadurch direkt zum Schuljahresanfang eingeplante Unterrichtsversorgungen umgeplant werden mussten, aber das ist der Job. Dafür kann die Neukollegin nichts.

    Ich habe auch bereits den Fall gehabt, dass eine Neukollegin vor Ernennung ihre Schwangerschaft bekannt gab und Bescheid gesagt hat, dass es evtl. ein BV werden könnte, das hilft organisatorisch natürlich. In irgendeiner Weise erwarten kann man das aber von den Neukolleginnen meines Erachtens nicht.
    Ob es Situationen gibt, so dass wegen Schwangerschaft eine Ernennung nicht erfolgt? Keine Ahnung, der Teufel ist ein Eichhörnchen:
    (Wegen BV kein Zutritt zur Schule, keine Übergabe der Ernennungsurkunde, wegen der Umstände längere Zeit draußen, ...)

    Möglichkeit: Foto vom Aufgabentext in eine KI, dann das Handy z. B. zwischen die Oberschenkel auf den Stuhl und die gelöste Aufgabe abschreiben.

    Pro-Tipp von einem meiner Schüler, damit die Sprache nicht so auffällt:
    Die Lösung von der KI auf Deutsch übersetzen lassen und dann selbst ins Englische übersetzen, damit der Sprachstil nicht auffällt.

    Die Migrationspolitik entspricht den, was eine deutliche Mehrheit in diesem Land möchte und bisher ist nichts von den befürchteten Konflikten mit Nachbarländern oder "das wird sowieso von Gerichten" gestoppt eingetreten, ...

    klick hier
    Die gerichtliche Aufarbeitung geht jetzt los, dauert aber wahrscheinlich ein paar Jahre, bis alles geklärt ist.
    Dann haben wir wieder eine andere Regierung.

    Bei Vergessenheit und Krankheit reagieren unsere Vertretungsplaner (auch für Einteilung der Aufsicht zuständig), sie gehören bei uns nicht zur erweiterten SL. Nur bei Weigerung einzelner Kollegen würde die SL vermutlich eingeschaltet, kam meines Wissens noch nicht vor.

    Egal wer, es ist jemand dafür zuständig.
    Dann kann eben der Vertretungsplaner nicht gleichzeitig versuchen, den Überblick zu bewahren und auf dem Hof zu stehen.

    Wenn der stellvertretende Schulleiter wie Bolzbold 50% Entlastungsstunden für die zusätzlichen dienstlichen Aufgaben bekommt, gehören auch nur noch halb so viele Aufsichten zu seiner Dienstpflicht wie bei Vollzeitkräften. Bei uns waren das ein Jahr zwei und ein Jahr eine im Wechsel.

    [...]

    Klassenlehrertätigkeiten übernehmen alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung bei uns regelmäßig. SL und stSL dagegen nicht. Beide unterrichten bei uns aber wegen ihrer wenigen Stunden bzw. ihrer Fächer nie viele Stunden in einer Klasse oder einem Kurs.

    Zu den Dienstpflichten der Schulleitung (an vielen Schulen in Verantwortung des Vertreters) gehören u. a. die "Aufsicht" über die korrekte Aufsichtführung. Hat es Kollege A mal wieder vergessen, ist Kollege B krank und muss deshalb Kollege C informiert werden?
    Wenn da eine regelmäßige Aufsicht eingeplant ist, kann diese Aufgabe in der Zeit nicht ausgefüllt werden.

    Ein Argument dafür, die SL möglichst aus den Klassenlehrergeschäften herauszuhalten, ist, dass man ansonsten eine innerschulische Eskalationstufe herausnimmt. Durch die Gesprächsstufen Fachlehrkraft-Klassenlehrkraft-Stufenleitung-Schulleitung kann da insgesamt viel effizienter gearbeitet werden und man kann mehr im Haus erledigen.

    Was gefällt dir an den dreien von dir genannten?

    Bei Sierra-Zinal mag ich einfach die atemberaubende Landschaft der Walliser Alpen, bei der Viamala kann man noch erahnen wie beschwerlich früher der Weg über die Alpen gewesen sein muss. Landschaftlich auch sehr fein.

    Biel ist im Vergleich natürlich landschaftlich uninteressant, zumal man ja nachts gar nicht so viel sieht (vielleicht sogar besser so...). Aber Biel ist für mich vermutlich emotional am aufgeladensten. Die Stimmung vor und beim Lauf empfinde ich als unvergleichlich. Habe eigentlich auch wegen Werner Sonntag mit dem ernsthaften Laufen über längere Strecken angefangen. "Irgendwann mußt du nach Biel."

    Ich bin mir recht sicher, dass du der einzige bist, der hier je einen Marathon (oder auch nur etwas, was ansatzweise in die Richtung geht) gelaufen ist, geschweige einen Ultra.

    Aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren. :D

    Wette verloren.


    Empfehlungen (sei es landschaftlich oder wegen des Erlebnis):

    Biel, Sierra Zienal, Transviamala

    Mein derzeitiger Spleen: Backyard, aber da habe ich bisher nur privat mit Freunden Erfahrungen gesammelt und noch an keinem offiziellen Event teilgenommen.

    Wem es so wichtig ist:

    Viele versuchen natürlich Freizeiten als Teil der schulischen Veranstaltung zu deklarieren, um insbesondere den Unfallversicherungsschutz zu erhalten. Da wird dann bewusst statt "Freizeit" geschrieben, dass "selbständiges Erkunden des Ortes in Kleingruppen" zu machen sei.

    Das geht natürlich auch andersherum: Man deklariert die eine schulische Veranstaltung als Aneinanderreihung schulischer Veranstaltungen mit festem Anfang und Ende und deklariert die "Freizeit" bewusst als außerhalb der Schulveranstaltung.

    Hat aber eben auch Nachteile.

    Naja, Faktorisierung bedeutet nicht, dass jede Arbeit nur genau so viel Zeit in Anspruch nehmen darf, wie veranschlagt.
    Da wird sicherlich von den Lehrkräften erwartet werden, dass sie das mit an anderer Stelle nicht ausgeschöpftem Zeitbudget in der konkreten Tätigkeit oder in Ganzjahreshinsicht kompensieren.

    Eine anständige Faktorisierung ist auch nicht bloß auf eine unterschiedliche Veranschlagung der Arbeitszeit je Fach und/oder Jahrgangsstufe zu reduzieren, sondern listet erstmal alle Aufgaben, die aus Sicht des Dienstherren zum Tätigkeitsbereich gehören und stellt hierfür ein Zeitbudget zur Verfügung.

    Ich bin daher grundsätzlich für transparente Faktorisierung - nicht nur als Abrechnungsmodell, sondern vor allem als Rechenmodell, ob z. B. die in BW veranschlagten 1804 Stunden für die vorgesehene Tätigkeitsumfänge überhaupt angemessen sind.
    Macht ja jeder Handwerksbetrieb auch, bevor dieser seine Leute auf eine Baustelle schickt.

    Wir (und das schreibe ich jetzt als "Vertreter" des Dienstherren gegenüber dem Kollegium) stochern da erheblich im Nebel. Nach dem Motto: Wird schon passen, weil es ja passen muss.

    Aus meiner Sicht hätte eine umfängliche Faktorisierung zwei Vorteile:
    Lehrkräfte könnten einer Entgrenzung ihrer Arbeitszeit wirksamer entgegentreten und Schulleitung könnten gleichzeitig klarer kommunizieren, welche Tätigkeiten denn vom einzelnen Kollegen im Rahmen seiner Dienstpflicht zu erwarten sind.

    Wenn es bei der Faktorisierung letztlich nur um ein pauschales "Englisch braucht mehr Zeit als Sport" geht, dann sollte man es lieber lassen.


    Dieses Thema ist insgesamt sehr bundeslandspezifisch, aber wen es in oder für BW interessiert, dem kann ich nur die Lektüre der Artikel von Johannes Baumann empfehlen. Er hat an seiner Schule ein ähnliches Modell erprobt, in verschiedenen Kommissionen für das Land in diesem Themenbereich gearbeitet und ist aber leider m Endeffekt aus meiner Perspektive gescheitert - und schreibt recht eindrücklich über diesen zähen Prozess.

    Wir (Gymnasium, BW) stimmen natürlich in der GLK über die beweglichen Ferientage ab. Das ist so vorgesehen. Auch die Schulkonferenz muss zustimmen.

    Da würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.
    Ich kenne nur die Ferienverordnung, da steht es anders drin: klick

    Bei Gemeinden mit nur einer Schule entscheidet der Schulleiter im Einverständnis mit dem Elternbeirat, bei mehreren Schulen die Schulleiter mehrheitlich mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats.

    Vielleicht nochmal zur Klarstellung meiner Position...


    Es müssen zwei verschiedene Dinge unterschieden werden, die beide durch diese Norm abgedeckt werden sollen und es meines Erachtens auch sind:

    1. Feststellung einer Schulpflichtverletzung

    2. Gemeinsame Erfüllung der Aufsichtsverantwortung der Eltern und Schule

    Der erste Punkt kann recht problemlos nachgearbeitet werden - das sieht man ja auch daran, dass bisher die Verwaltungsgerichtsbarkeit eben nicht auf die bislang geltende Dreitagesfrist abgestellt hat, sondern zunächst auf die Feststellung, ob tatsächlich ein zwingender Hinderungsgrund vorliegt.

    Der zweite Aspekt bedingt aber, dass die Schule Kenntnis darüber hat, ob ein Kind da ist und wenn nicht, ob es da sein sollte. Hier ist die zeitnahe Mitwirkung der Eltern erforderlich.

    Falls dies aus Gründen (!) nicht möglich sein sollte, kann bis zwei Tage damit gewartet werden, bis eine Schulpflichtverletzung angenommen wird.
    Dass bereits vorher schon Maßnahmen von der Schule erforderlich und geboten sein könnten, liest man zur Zeit leider häufiger in den Zeitungen bzgl. verschwundener Kinder. Dort wird immer sehr genau geprüft, ob die Schulen ihren Informationsobliegenheiten zeitnah nachgekommen sind.
    Aber wie oben gesagt, dafür die die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten erforderlich und auch in der Verordnung eingefordert.

    Edit: DFU war schneller und prägnanter.

    Eine Entschuldigung bis Schulbeginn oder am gleichen Tag ist in keinem Fall mehr vorgesehen. Und die Schule kann nicht die Verordnung brechen.

    Eine Entschuldigung nicht, aber eine unverzügliche Mitteilung über die Verhinderung. Das ist die Aussage des ersten Satz des Absatzes.

    Unverzüglich heißt nicht, dass man die zusätzlich gesetzte Frist immer ausschöpfen darf.

    Aber da drehen wir uns im Kreis.

    Falls du recht haben solltest, dann beglückwünsche ich jetzt schon die Schulleitungen und Schulsekretariaten insbesondere im Primarbereich, die den ganzen unabgemeldeteten Kindern hinterhertelefonieren müssen...

    Bislang war die Verhinderungsmeldung unverzüglich (!) aber spätestens bis zum zweiten Tag zu erfüllen, danach Entschuldigung innerhalb von drei Tagen.

    Die von mir postulierte Verschärfung bezog sich allein auf die Fristen und ist (nur auf dem Papier), dass jetzt alles am zweiten Tag erledigt sein muss (Abwesenheitsmeldung inkl. Entschuldigung). Dies ist zwar nur formal, da jetzt Krankmeldung und Entschuldigung in der Regel zeitlich zusammenfällt, aber der Prozess ist ingesamt früher abgeschlossen.

    Nach (meinem) juristischen Verständnis des Begriffs "unverzüglich" werden schulische Forderungen nach grundsätzlicher Abwesenheitsmeldung bis Schulbeginn weiterhin möglich (und auch sinnvoll!) sein.

    Am zweiten Tag entspannt auch Schüler und Eltern. Wenn mein Sohn fehlt, muss ich nicht mehr frühmorgens in der Schule anrufen, bzw. der volljährige kranke Schüler kann erst mal ausschlafen.

    Nach meinem Textverständnis hast sich die unverzügliche Mitteilungspflicht nicht verändert. Auch die Einschränkung, dass die unverzügliche Mitteilung spätestens am zweiten Tag der Verhinderung erfüllt werden muss, hat sich nicht verändert. Diese Bestandteile der Verordnung sind nahezu wortgleich fortgeführt worden.

    Es gibt also bei den Fristen keine Entspannung, sondern eher eine Verschärfung/Klärung, da die automatische Nachreichungspflicht binnen drei Tagen entfällt.

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