Beiträge von Flupp

    Ich stimme Dir zu, leider wird das in der Praxis durch die Berücksichtigung in der Strafzumessung konterkariert.
    Wer weiß also, ob die Einlassung prozesstaktisch nicht vielleicht doch schlau gewesen ist.

    Zur schriftlichen Abfrage, da es hier an verschiedenen Stellen gefragt wurde:
    Eine weitere, verpflichtende Grundlage für das Einholen der medizinischen Besonderheiten in Schriftform ergibt sich durch die DGUV 202-047 (S. 27).

    Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Lediglich bei Aktivitäten, an denen nur die SuS teilnehmen und die Lehrkräfte nur Aufsicht führen fällt das weg.

    Ok, ist in BW anders. Danke für die Klarstellung, falls das bei euch so sei sollte.

    Alternativ, nur zur Vollständigkeit (ist aber eigentlich ein verdecktes Umlegen):
    Viele Museen, Zoos, ... haben Freikarten für Gruppenbegleitungen.

    In BW ist quop kostenlos.

    Habe es im Gym für Mathe 5 ausprobiert und als mehrwertlos wieder aufgegeben. Die Grundschulen im Umkreis haben sich auf dieses Tool geeinigt und finden es nicht so schlecht.

    Tja, so unterscheiden sich die Zugänge.
    Meiner Erfahrung nach sind Beschwerden über schlechte Noten meist nur ein Symptom für andere Kommunikationsprobleme zwischen Klasse und Lehrkraft, die man dann übrigens auch wieder ausräumen kann. Und wenn es nur ist, dass (einige aus der/die) Klasse der Hafer sticht.

    So ein Gespräch sieht dann in der Regel so aus:
    "Frau XY, die Klasse 7 irgendwas war bei mir und hat sich über ein Klassenarbeitsergebnis beschwert. Ist da irgendwas besonderes vorgefallen?"
    "Nein, wundert mich. Der Schnitt war gar nicht so schlecht aus meiner Sicht."
    "Ok, danke. Wollte Sie nur informieren, dass die bei mir waren. Vielleicht ergibt sich ja ein Gespräch mit der Klasse. Einen schönen Tag noch!"

    Hier wird mir ein bisschen zu viel hineininterpretiert und die SL gleich als "seltsam" abgestempelt, was der Originalpost meines Erachtens gar nicht hergibt.

    1. Die SL hat zum Gespräch gebeten, weil sich eine Klasse an sie gewandt hat. Falls sich eine Klasse bei mir beschwert, dann frage ich oft auch die Kollegin/den Kollegen, was da los ist. Ein Gespräch mit der SL ist nicht immer sofort eine Disziplinierungsmaßnahme ("gleich einbestellt"), sondern dient erstmal nur dem Informationsaustausch.


    2. Eine Kollegin oder ein Kollege hat die Klasse nicht ein zweites Mal bekommen. Das kann sehr viele verschiedene Gründe haben. Einen Grund hat die Threaderstellerin hineininterpretiert, aber dies wurde (zumindest gibt das der Post nicht her) nicht so von Seiten der Schulleitung kommuniziert.


    3. Irgendein Schüler macht einen dummen Spruch und schon gehen die Alarmglocken bzgl einer großen Verschwörung an.


    Aus meiner Erfahrung ist das ganze Szenario nicht ganz plausibel.

    Vielleicht verwechsle ich es auch mit der Regelung für die Zeitspanne nach dem Referendariat:

    Kann es nicht sein, dass man, wenn man zu lange raus war, noch mal seine Fachkompetenz vor irgendeinem Gremium belegen muss?
    Da war irgendwas in BW, dass man nochmal zum Kolloquium oder sowas muss.

    Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellt aber der Schüler bzw. die Eltern und das ist oft nicht notwendig, da die Fachlehrer eigene Lösungen finden, um die "besonderen Schüler" zu integrieren.

    Für einen offiziellen Nachteilsausgleich braucht man eine Konferenz.

    Im Rahmen der individuellen Förderung, die in Baden-Württemberg ja in den letzten Jahren mit mehreren Kongressen und Fortbildungen gestärkt wurde, gibt es aber eben auch individuelle Lösungen ohne offiziellen Nachteilsausgleich.

    Ich war auf 2 Kongressen in Stuttgart/Leinfelden und da war genau das auch ein Thema.

    Ist zwar auch wieder einige Jahre her (2013, gerade nachgeschaut), sollte aber noch gelten.

    Der tatsächliche Antrag auf einen offiziellen Nachteilsausgleich wird von Kollegen (in der Regel der Klassenlehrkraft) oder der Schulleitung in der Konferenz gestellt. Jemand anderes ist in Klassenkonferenz auch gar nicht antragsberechtigt. Dass Eltern oder Schüler den Prozess in Gang setzen, ist natürlich dennoch häufig der Fall.

    Inoffizielle Nachteilsausgleiche sind wie du schreibst individuelle Lösungen, mit denen man als Lehrkraft besonders auf ein Kind eingeht.

    Dass man ein Kind auf Elternwunsch näher an die Tafel setzt, weil es nicht gut gucken kann und dann die Klassenarbeit eine Schriftgröße größer druckt, braucht z. B. sicherlich keinen Konferenzbeschluss. Dass man ein Kind länger als andere eine Leistungsüberprüfung schreiben lässt, hingegen schon.

    Die Übergänge bei bestimmten Nachteilsausgleichen können aber bestimmt fließend sein.

    Edit: Und zur Vervollständigung - in BW ist die Endjahresnote nicht das zementierte Ergebnis einer Berechnung, sondern eine pädagogische Gesamtwürdigung. Es liegt also insgesamt viel Ermessen in der individuellen Würdigung der Leistung.

    Ich verstehe nicht ganz, wie du das meinst. Über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung; dabei wird doch auch festgelegt, welche konkreten Maßnahmen Anwendung finden?!

    Nein.
    Die Fachkonferenz beschließt, dass ein Nachteilsausgleich gegeben wird. Die Umsetzung passiert dann aber nicht zwangsläufig einheitlich, sondern jeder Kollege setzt eigenverantwortlich um.
    Die Art des Nachteilsausgleichs kann in Französisch eine Arbeitszeitverlängerung und in Biologie die Nutzung eines Computers sein, auf dem ein Text geschrieben wird.
    Dass es sinnvoll ist, in der Klassenkonferenz über die konkreten Maßnahmen zu sprechen und diese möglichst passend auszuwählen, ist unzweifelhaft.

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