Beiträge von Flupp

    In BW: Du kannst Dir auch die Arbeitgeberbestätigung holen und nicht zum Impfen gehen.
    Falls die SL fragt, wann Du einen Impftermin hast, sagst Du, dass Du noch keinen hast.

    Dann kann die SL aus der nicht abgeholten Arbeitgeberbestätigung Deine Impfentscheidung nicht ablesen.

    Also in BW:

    Wenn Du eine Impfung haben willst:
    Du gehst auf die Seite für die Terminvergabe, machst einen Termin.
    Dann gehst Du zur Schulleitung und lässt Dir bestätigen, dass Du eine Lehrkraft bist, die direkten Kundenkontakt hat.
    Dann gehst Du zum Impfzentrum und wirst geimpft.

    Wenn Du keine Impfung haben willst:
    Du gehst nicht auf die Seite für die Terminvergabe und machst keinen Termin, Du musst nichts ausfüllen oder ablehnen.
    Du wirst nicht geimpft, der Kelch geht einfach an Dir vorbei. Das interessiert niemanden.
    Vielleicht fragt die SL mal netterweise nach, ob Du das Angebot übersehen hast, dann sagst Du "Nein" und die SL denkt sich ihren Teil oder auch nicht.

    Ob in zwei Monaten oder morgen das Impfangebot für Lehrer noch gilt, ob es dann unproblematisch Termine gibt, ob es dann AstraZeneca oder Miraculix' Zaubertrank gibt - das kann Dir niemand seriös sagen.

    Ich glaube, dass Frau Eisenmann mittlerweile gar nichts mehr sagen kann, ohne dass es in den Kollegien Unruhe wegen des Tons oder etwas anderes gibt. Ich reagiere beispielsweise auf die handschriftlichen Dankeshinzufügungen auf den Schreiben auch genervt (vor allem die Unart, Dokumente auszudrucken, dann handschriftlich etwas zu ergänzen und es dann wieder zu scannen... Auf Wiedersehen, Volltextsuche). Wenn sie das aber nicht machen würde, wäre es mittlerweile aber auch komisch.

    Die Bemerkung zur Nacharbeit ist ja auch eher an derzeit sehr alarmierte Eltern gerichtet, die ihrem Kind schon wieder Unterrichtszeit flöten gehen sehen.

    Wie dem auch sei. Die zwei Wochen halten wir noch durch.

    Offensichtlicher für die Arbeit kann diese Impfung gar nicht sein, da man ohne den Nachweis des Arbeitgebers gar nicht geimpft würde.
    Meine Schule stellt für Impfung frei (Übrigens auch für andere Arzttermine. Das gehört für mich zur Fürsorgepflicht dazu. Beruht aber natürlich auf der vielleicht naiven Annahme, dass KuK sich grundsätzlich um Termine außerhalb des Unterrichts bemühen.).

    Ergänzung: In den Impfzentren in meiner Umgebung werden einem zwei-drei Termine vorgeschlagen. Wenn man die nicht nimmt, dann heißt es wieder warten auf ein Impfangebot mit ungewissen Ausgang.

    Zumal die ja, zumindest bei "meinen" Zentren, nicht außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeiten impfen und man von hier auch ca. eine Stunde einfach zu jedem möglichen Zentrum fährt. Stimmt nicht, manche Kollegen haben am Samstag einen Termin bekommen.

    Auch wenn ich dank ihr nun schon geimpft wurde, ...

    Dank "ihr"?
    Die einzige Infos kamen doch bislang aus dem Sozialministerium.

    Dass Lehrer in BW nun Impftermine wahrnehmen können, wurde meines Erachtens vom KM nicht kommuniziert. Für mich wirkt das nicht gerade nach Wahrnehmung der Fürsorgepflicht.

    Stichwort (im weitestens Sinne) "Lebensmittel".

    Das war jetzt das dritte Mal, dass ich dabei war, wir irgendwelche Abstands/Maskenregeln dort überhaupt nicht beachtet wurden. Kann natürlich Zufall sein .... aber ich gehe da jetzt erst nach Corona wieder hin. Schade drum, ist die beste Pizzeria hier.

    Ich habe ähnliche Situationen erlebt. Meine Folgerung ist aber eine andere:
    Ich gehe da auch nach Corona nicht mehr hin. Wenn die schon die sichtbaren Hygieneregeln nicht einhalten, was machen die dann in der Küche?

    So, jetzt hat das LBV auch noch zugegeben, dass die Erklärung, wie die Fünftelungsregelung in der Steuererklärung anzugeben ist, falsch und zwar erheblich falsch dargestellt wurde.

    Meine Vermutung ist, dass einige flinke Kollegen sich schon über eine satte Rückzahlung gefreut haben und die Finanzämter rückwärts vom Stuhl fielen. Jetzt also dürfen alle Junglehrer, die schon abgegeben haben, noch mal die Steuererklärung korrigieren.

    Wenn ich nicht loyalitätspflichtig wäre, dann würden mir ein paar Bezeichnungen einfallen...

    Zum Thema Betreuung.

    Bei uns müssen jeden Tag ein paar Kollegen anwesend sein für die Notbetreuung, die anderen arbeiten von zu Hause.

    Die Anwesenheit erfolgt nach Plan und jeder kommt mal dran.

    Auch in diesem Thread noch einmal.

    Ich halte diese Regelung für nicht sinnvoll. Falls eine Person infiziert ist, wird die Kontaktgruppen sehr groß.

    Bei uns wird nicht rolliert - nur die Frage, wenn es trifft, ist noch nicht abschließend geklärt.

    Bei uns wird ein Beaufsichtigungsplan erstellt, d.h. am Tag sind lediglich ein paar Kolleginnen und Kollegen da (wir schauen einfach wie viele Kinder kommen, aber wir erwarten nur ein paar 5/6er) und der Rest bleibt zuhause. Das ganze rotiert durch und eigene KInder dürfen mitgebracht werden. Der Rest arbeitet von daheim. :)

    Das ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll.
    Wenn davon einer etwas einschleppt, dann wird der Kreis der Kontaktpersonen wieder riesig.

    Wir haben uns entschieden, dass ein paar Kollegen die ganze Betreuung übernehmen. Uns ist aber noch nicht klar, nach welchem Kriterium wir die Auswahl treffen oder ob das über Freiwillige abgedeckt werden kann.

    Wir haben eine dstenschutzkonforme Schulcloudlösung mit Möglichkeiten für Daten, Mail etc Austausch inkl. Videokonferenzen.

    Die Kollegen laden entsprechend ihres Stundenplans für die jeweilige Klasse Arbeitsaufträge hoch. Schulische Infrastruktur konnten wir bereit stellen, kein Kollege hat das Angebot angenommen.

    Wir sind leidlich vorbereitet (war aber auch eine scheiss Arbeit, nicht nur in den letzen Tagen).

    Und: Hat jemand gestern zufällig Anne Will gesehen? Es war eine verschenkte Stunde, aber eines war mir nicht klar: Fällt der Test auf das Virus positiv aus, auch wenn noch keine Symptome aufgetreten sind? Der dargestellt Fall war: Mann wurde über bestätigten Fall in seinem Umfeld informiert, Test wurde gemacht "negativ". Er sollte/musste dennoch 14 Tage in Quarantäne und soll anscheinend innerhalb der 14 Tage nochmals den Test machen.

    Das ist genau das, was ich in Post #1021 erwähnte.

    Unser Gesundheitsamt hat jetzt die Anweisung gegeben, dass die Sperrfrist von 14 Tagen auch bei negativer Testung aufrecht erhalten bleiben soll.

    Sehe ich auch so.
    Steht für BW auch im Landeshygieneplan.

    An weiterführenden Schulen würde ich es vom Klientel abhängig machen und dann eine entsprechende Abwägung treffen und diese schriftlich dokumentieren - wie bei anderen Gefahrstoffen auch.

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