Beiträge von Flupp

    Es gibt dazu keine Gesetzesquelle, die über das UrhG hinausgeht - und dort ist der Fall nicht explizit geregelt. Das heißt, man muss für Rechtssicherheit auf ein höchstrichterliches Urteil warten, das es hierzu noch nicht gibt und vermutlich auch nicht so schnell geben wird.


    Vor März 2018 hatten die unterschiedlichen KuMis bereits zum alleinigen Speichern unterschiedliche Rechtsauffassungen, BW war da deutlich offener als andere Länder. Zum Vorführen im Unterricht gab es dann bei uns so 10%- oder "kürzer als 5 Minuten"-Regelungen.
    Nach der Gesetzesreform hat sich die Lage in dieser Situation nicht wirklich verbessert im Sinne von Präzisierung. Die aktuellste Veröffentlichung aus meinen Gefilden ist das hier: klick


    Da dieses Thema in der Ausbildung doch relativ oft angefragt wird und somit "oben" auch die Praxisrelevanz klar sein sollte, wird es hoffentlich in Kürze eine offiziellere Verlautbarung geben.

    1. Rückfrage: Wenn jetzt schon klar ist, dass nach 11 abgebrochen wird, und wenn jetzt schon klar wäre, dass das 11er-Zeugnis keinen Vorteil bringt - warum dann nicht jetzt sofort abgehen?


    2. Rückfrage: Da ich auf den ersten schnellen Blick das sächsische Schulsystem nicht durchblicke: Gibt es in Sachsen ein Analogon zum System bei uns in BW?
    Wir haben auch G8, wer nach Klasse 11 abgeht, hat in 99,9%* der Fälle die Anforderungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreicht, wenn man dann noch 1 Jahr Praktikum macht, kann man sich an der Schule die Fachhochschulreife bescheinigen lassen. Einfach mal bei der Oberstufenberatung fragen.


    P.S.: Mir ist bewusst, dass der TE nicht antworten kann...


    *Geschätzte Zahl, tatsächlich gab es an unserer Schule noch keinen einzigen Abgänger nach 11, der dies nicht geschafft hat.

    Na ja, wenn es so viele TZ-Kollegen gibt, dann muss man eben mal ein TZ-Konzept erarbeiten,
    ...


    Ansonsten: Gegenseitige Rücksichtsnahme ist immer wünschenswert, aber nicht auf Kosten hoher persönlicher Werte. Die soziale Anbindung des Kindes durch Besuch des Kindergartens Z möchte ich jetzt nicht unbedingt gegen mein Anrecht auf längeres Schlafen aufrechnen wollen. Meine Korrekturbelastung im Abitur, weil ein Kollege Elternzeit nimmt, ist ein Problem - aber nicht das des Kollegen. Dann müssen andere Lösungen her, andere Verteilung der Abikurse, Korrekturtage etc.
    Und wenn es viele TZ-Kollegen gibt und dadurch Sonderaufgaben nicht mehr gestemmt werden können, dann müssen halt manche Sonderaufgaben gestrichen werden. Man muss nicht jede Klassenfahrt durchziehen, jedes Schulfest abhalten und jede fachschaftsinterne Schulentwicklungsaufgabe stemmen, wenn das Personal einfach nicht da ist.

    Es geht, wie gesagt, nicht um den einzelnen Kollegen, sondern darum, dass unser Arbeitgeber einerseits großzügig ist/sein muss, dies aber nicht mit der notwendigen Infrastruktur ermöglicht, sondern auf die Leidensfähigkeit/Blödheit des Personals vertraut.


    Die Interessen der TZler gegen das "Recht auf Ausschlafen" auszuspielen ist aber doch etwas verkürzt und überspitzt. Genauso überspitzt wäre, dass das Interesse von einem einzelnen, priviligierten Kind (nämlich des Lehrers) höher wiegt als das Interesse von 30 Kindern, die deswegen u.a. einen schlechteren Plan bekommen.
    Manche "Zwänge" lösen sich bei genauerer Betrachtung in "finanzielle Vorteile" auf (z.B. man spart 50 Euro im Monat, wenn man das Kind erst um 8.01 bringt und nicht um 7.30). Ist das dem Kollegium zumutbar?


    Meine Wünsche:
    Das Land muss Ressourcen bereitstellen, um die oben erwähnten Großzügigkeiten zu ermöglichen.
    Die Schule muss klar definieren, was tatsächlich Zwänge sind, auf die die Schulgemeinschaft Rücksicht zu nehmen hat.

    Zentrale Nachschreibetermine sind ganz praktisch.


    Gerade in der Oberstufe und älteren Mittelstufe reduzieren sich die Fehlzeiten bei Klausuren, wenn man weiß, dass diese jeweils an einem frühen Samstagtermin nachgeschrieben werden. Eine Aufsicht genügt, drei Termine pro Halbjahr, das Kollegium wechselt sich durch. Das ist mir der eine Morgen ca. alle vier Jahre wert.


    Diese Angaben kann man nirgends schwarz auf weiß finden, da eben der unabhängige Amtsarzt entscheiden soll, ob du "aller Wahrscheinlichkeit nach" das Pensionsalter gesund erreichen wirst. Da diese Prognose aber äußerst schwer zu treffen ist, ist man in den vergangenen Jahren weit weniger streng bei dieser Beurteilung als früher. Da haben wohl Leute geklagt und Recht bekommen.

    Meiner Kenntnis nach ist es sogar so, dass statt "Verbeamtung, wenn aller Wahrscheinlichkeit nach Pensionsalter erreicht wird" die Gegenansicht gilt: "Keine Verbeamtung nur, wenn aller Wahrscheinlichkeit nach das Pensionsalter nicht erreicht wird".


    Das ist ja ein himmelweiter Unterschied.

    Man muss leider auch immer mal die andere Seite ansehen. Wir haben ein Kollegium, in der derzeit eine kritische Masse an Teilzeitkräften erreicht bzw. für einige meiner Kolleginnen und Kollegen bereits überschritten ist.


    Für jeden Wunsch und Zwang muss nämlich letztlich ein anderer in einen sauren Apfel beißen:
    1. Die ganzen ungeliebten Randstunden werden nicht mehr unter allen verteilt, sondern unter den übrig gebliebenen, die keine "Wünsche und Zwänge" einreichen können.
    2. Dementsprechend müssen viele Kurse und Unterrichte in den Nachmittag rutschen, obwohl diese aus pädagogischen Gründen am Vormittag sinnvoller wären (z.B. Mathe in der Mittelstufe ab 15.30...)
    3. Viele Teilzeitkräfte haben keine "Zeit" für einen korrekturintensiven Abikurs, dann nehmen andere halt noch mehr (Kollegin von mir: zwei parallele Deutschkurse mit jeweils 24 SuS, dazu noch einen Englischkurs mit 20 - die kann sich eigentlich jetzt schon erschießen.)
    4. Die Vollzeitler haben kaum noch eine Chance auf einen kompakten Plan, sondern füllen halt Lücken.
    5. Viele Sonderaufgaben, die in der Schule halt so anfallen, bleiben an den "Vollis" hängen: Klassenfahrten, Fachschaftsaufgaben, Aufsichten, ...


    Natürlich ist es absolut zu begrüßen, dass es unser Job möglich macht, dass auf alles mögliche, was originär privat ist, Rücksicht genommen wird. Dabei würde ich mir allerdings auch ein bisschen Weitsicht der Kolleginnen und Kollegen wünschen, die diese tollen Rechte in Anspruch nehmen:
    a. Wenn man x Stunden die Woche arbeiten kann, dann muss man vielleicht nicht x Stunden beantragen sondern vielleicht x-1 um ein paar der üblichen Dinge, die es an einer normalen Schule halt so gibt, auch zu machen. Und dabei rede ich noch nicht mal von Schulentwicklung oder ähnlichem.
    b. Wenn man Wünsche und Zwänge angibt, dann sollten dies wirkliche Zwänge sein.
    "Mein Kind muss unbedingt in Kindergarten X statt Kindergarten Z, obwohl die (für die Schule) deutlich schlechtere Öffnungszeiten haben. Aber der Freund geht da ja auch hin..."
    c. Wenn man Elternzeit planen kann, dann bitte auch so, dass die Kollegen nicht die Dummen sind. Man sieht sich ja auch danach im Lehrerzimmer wieder.
    d. Wenn man Elternschaft plant, dann vielleicht nicht noch vorher riesige Fäßer aufmachen, die dann bereits absehbar andere auslöffeln müssen.
    e. Generell: In GLKs etc. vorsichtig mit Beschlüssen sein, die anderen Leuten Arbeit bescheren.


    Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin für GEGENSEITIGE Rücksichtnahme, dann ist ein Kollegium auch bereiter, verschiedene "Zumutungen" für einen bestimmten Zeitraum zu schultern.

    Wenn ich Post 9 richtig verstehe, dann handelt es sich um eine Prüfungsleistung, da diese in die Vornote eingeht.
    Ist es nach Eurer Prüfungsordnung zulässig, dass sich andere Personen die Gedanken des Prüflings machen?


    Bei uns wäre das, ich sage es mal vorsichtig, keine gute Idee, das an die große Glocke zu hängen.

    Hallo!


    Vielen Dank für die Probematerialien, mir wäre das allerdings auf den ersten Blick für den unterrichtsnahen Einsatz fachsprachlich zu unsauber.


    Beispiele:
    Deckblatt: "Hochpunkt von f(x)", Achsen nicht beschriftet
    Probeseite 3: "Der Graph g ..."
    Probeseite 4: "Stelle an der ein Wendepunkt liegt..."


    Ich wünsche Dir dennoch viel Erfolg mit der sicherlich nicht ganz einfachen Selbständigkeit.

    Hallo allerseits,


    bin bei der Recherche über dieses Thema jetzt hier gelandet und möchte die Frage gerne erweitern, damit jeder genau auf seine Abrechung blicken kann:

    Zitat von lehrerinbw

    die Frage ist natürlich auch was ob die Nachteile aus der Versteuerungen auf einen Schlag gegenüber auf 3 Jahre verteilt ergeben irgendwie ausgeglichen werden.

    - Werden die abgesenkten Familienzuschläge auch ersetzt?
    - Was, wenn sich die Steuerklasse zum negativen oder positiven geändert hat?
    - Wie sieht es mit der Familienversicherung des Ehepartners und der Kinder aus, wenn man nun plötzlich über die Versicherungspflichtgrenze rutscht?
    - Was ist mit Unterhaltsverpflichtungen der letzten Jahre nach der Düsseldorfer Tabelle?


    Ich bin sehr gespannt, was sich das Land und das LBV hierzu überlegt.
    Meine Vermutung ist, dass das "netterweise" auf einen Schlag ausbezahlt wird, da ja eine rückwirkende Gehaltszahlung nur möglich wäre, wenn die Steuerbescheide der letzten Jahre noch nicht durch sind.


    Eine Gleichstellung zum Zustand, wie es ohne Absenkung gewesen wäre, und somit eine individuelle Würdigung ist dem Land sicherlich auch nicht zumutbar, so dass jeder das dann nach der Einmalzahlung mit seinem Finanzamt, Krankenkasse etc. aushandeln darf.


    Ganz nebenbei freue ich natürlich über diese doch unerwartete "Großzügigkeit", wobei es mich sehr wundert, dass die eigentlich mindest ebenso erhebliche Ungleichbehandlung, nämlich die Absenkung der Beihilfe für Ehepartner oder Eltern nirgends diskutiert wird.

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