Beiträge von Flupp

    Der kommt in meinem Alltag gar nicht vor.

    Das mag sein, ist an dieser Stelle aber aus meiner Sicht kein zutreffendes Argument. Insbesondere da Nonbinärität eben auch in den Alltagen der meisten nicht vorkommt.

    Das Gesetzt unterscheidet bislang an sehr vielen Stellen dichotom (Elternrechte, Wehrpflicht, Strafrecht, ...), was zu großen Ungerechtigkeiten führen kann. Ich hoffe, dass sich da unserer Recht sich mittelfristig an die gesellschaftlichen Realitäten anpasst.

    Ich hatte diesen Thread eröffnet, um über die Entwicklung in Baden Württemberg zu diskutieren. Dort gibt es keine Gesamtschulen. (Edit: es gibt wohl drei, aber das sind Laborschulen).


    Wenn eine verbindliche Empfehlung kommen würde, die sich z.B. für das Gymnasium ausspricht, gäbe es in BaWü also entweder die Option Gymnasium oder eine der ganz wenigen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Wenn dann Eltern ihr Kind mit Gymnasialempfehlung warum auch immer lieber an eine andere Schulform schicken wollen, finde ich schon, dass man da nachhaken sollte. Man muss Kinder auch nicht künstlich klein halten weil man selbst Angst vor Leistungsdruck hat.

    Muss die Gemeinschaftsschule unbedingt eine Oberstufe haben? Es genügt doch, wenn sie das entsprechende Niveau in der SekI anbieten. Immerhin gibt es auch Progymnasien in BW ohne eigene Oberstufe

    Vielen Dank für die Zusammenstellung, die manchen vielleicht eine Unterstützung für die Vorbereitung auf ein solches Gespräch ist.


    Persönlich möchte ich anmerken, dass ich die Fragen 4, 5, 6, 9, 11, 12, 13 für erstaunlich für ein Gespräch um einen Ausbildungsplatz erachte.
    Wie soll eine Kandidatin oder Kandidat vor der Ausbildung das fundiert beantworten? Die Ausbildung ist doch gerade dafür da, solche Dinge zu erlernen.


    Oder verstehe ich das System falsch und da sitzen schon Kandidaten, von denen man da Kenntnisse erwarten kann?

    Je länger man an der Schule gedenkt zu bleiben, desto weniger würde ich es personenabhängig machen. Oder nur als Ausschlusskriterium, wenn sich z. B. eine Schulleitung offensichtlich nicht an Bestimmungen hält.

    Schulkultur ist ein schöner Aspekt, auf den es sich zu achten lohnt. Diese kann sich zwar ändern, aber eine Veränderung zum positiven dauert sehr viel länger als zum negativen.

    Also lieber hoch einsteigen als auf mittelfristige Verbesserung hoffen.

    Das Problem ist, dass
    1. sich das Land mal wieder im Zuständigkeitswirrwarr zwischen Dienstherr und Schulträger etwas neues überlegt hat.
    2. Die Schulträger nicht sinnvoll reagieren können (die paar Token wären billig gewesen, Dienstsmartphones für alle unrealistisch)

    3. Die meisten Lehrkräfte kein Problem sehen und ihr Privatmaterial für dienstliche Zwecke zweckentfremden.

    Zum Glück kommen wir als Schule bislang um Schule@BW herum, da wir eigene Lösungen (mit Token vom Schulträger und Freigabe für private Smartphone-Lösungen) haben.

    Naja, ein bisschen krankheitsbedingter Ausfall ist schon eingepreist.
    Immerhin gibt es (vermutlich in jedem Bundesland) Mehrarbeitsregelungen, insbesondere wenn es ein Deputatsmodell gibt.

    In BW sind zum Beispiel im Landesbeamtengesetz fünf unbezahlte Mehrarbeitszeitstunden pro Monat bei dienstlicher Notwendigkeit bereits abgegolten. Dies wird in 3 Vertretungsstunden (nicht Aufsichtsstunden) unvergütete Mehrarbeit pro Monat übersetzt.


    Je nach Monat könnte also pro 17 oder 33 Vollzeitkollegen ein Vollzeitollege dauerhaft ausfallen.
    Das wäre im großzügigsten Fall eine über das System tragbare, dauerhafte Krankheitsquote von knapp 3-6 %. Laut Medienberichten ist jeder im Schnitt ca. 14 Tage pro Schuljahr krank. Bei wiederum ca. 200 Schultagen sind das 7 %.*

    Das System reicht derzeit also zwar nicht, es stimmt aber nicht, dass es gar nicht vorgesehen ist.

    *Die Rechnung ist natürlich nur überschlägig.

    "Macht Unterricht bis zur letzten Sekunde." ist ein Qualitätsmerkmal.

    Beim anderen kann man sich selbst fragen, ob da ein Körnchen Wahrheit dran sein könnte. Dann überlegt man sich, ob das verbesserungswürdig/-fähig ist. Menschen sind unterschiedlich und das ist auch gut so.

    Oder man fragt sich das nicht und ignoriert es.
    Gibt deutlich schlimmere Kategorien und Ausfälle.

    Ich finde die diskutierte zwei von drei Lösung eigentlich ganz nett, habe aber erstens Sorge, dass dies ein bürokratisches Ungetüm wird, und zweitens bin ich mir unschlüssig, wie damit umzugehen sein sollte, wenn der überstimmte Elternwille sich für z. B. Realschule anstatt des empfohlenen und ertesteten Gymnasiums ausspricht.

    Die Inhalte ermöglichen eine einfache Identifikation für eventuell hier mitlesende Kolleginnen und Kollegen deiner Schule.


    Mit den ausgestoßenen Beleidigungen und Gewaltphantasien bewegst du dich als Erwachsene auf ziemlich ähnlicher Ebene wie das Kind, dessen Fehlverhalten du im ersten Beitrag beschreibst.
    Du bist zwar weniger vulgär, dafür hast du hier das viel größere Forum und bewegst dich nicht im geschützten Rahmen einer schulischen Onlinekonferenz mit beschränktem Teilnehmerkreis. Hier kann jeder lesen, der Zugang zum Internet hat.

    Kann man so machen, man muss aber eventuell auch mit dem Echo leben können.

    "Liebe SL, könnten Sie mir kurz XY sagen..."
    "Vielen Dank für die Gesprächsanbahnung, nennen Sie bitte im Sekretariat den Grund, dann machen wir einen Termin."

    Wenn im Vorfeld bereits die SL mit Überrumpelungsmanövern aufgefallen ist, dann verstehe ich die Vorsicht. Ansonsten halt ich das Vorgehen für übertrieben.

    Eine Rückfrage dazu:
    Woraus schließt du, dass unter den begleitenden Lehrkräften ein betrieblicher Ersthelfer sein muss?
    Meines Erachtens genügt es, wenn ein (ausgebildeter) Ersthelfer dabei ist.

    Ansonsten stimme ich dir zu. Die Medienberichte vom Urteil wirken für mich immer mehr so, als wäre nur ein rasches Urteil angesteuert worden und es wurde weder ein etwaiges Vor-Ort-Versage oder ein Organisations- oder Genehmigungsversagen geprüft.

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