Beiträge von Der Germanist

    Wenn eine Lehrkraft absehbar längerfristig (!) (gilt das für den geschilderten Fall?) erkrankt ist, erhält die Schule doch im Idealfall über flexible Mittel einen Ersatz in gleicher Höhe, d. h. die Kollegin mit (für NRW) 25,5 Wochenstunden Soll, von denen sie z. B. 24 Stunden unterrichtet und 1,5 Stunden aus dem Anrechnungstopf erhält, wird durch eine Vertretungskraft ersetzt, deren Vertrag über 25,5 Stunden geht. Da diese neue Lehrkraft keine Anrechnungsstunden erhält (sie ist neu und vermutlich nicht in die Abläufe eingebunden), wird sie mit 25,5 Stunden voll im Unterricht eingesetzt und die 1,5 Stunden, die die Schulleitung gewonnen hat, werden an die Lehrkraft verteilt, die die Sonderaufgabe übergangsweise übernommen hat.

    Problematisch wird es dann, wenn es keine Vertretungslehrkraft trotz längerer Erkrankung gibt. Dann fallen der Schule vollumfänglich 25,5 Stunden weg, die im Beispiel genannten 24 Stunden müssen durch Vertretungsunterricht von bereits vorhandenen Kollegen (=Mehrarbeit) aufgefangen werden, für die Sonderaufgabe muss jemand kostenneutral gefunden werden (da die Tätigkeit bei Sonderaufgaben nicht mehrarbeitsfähig ist).

    Der erkrankten Kollegin dürften daraus aber keine Nachteile entstehen, denn sie ist ja krank. Die Schulleitung könnte sich allenfalls mit einem Trick behelfen: Wenn am Anfang des Halbjahres absehbar ist, dass die Kollegin länger ausfällt, wird sie mit vollem Deputat in die Klassen verteilt, alle Stunden werden von Kollegen vertreten (= Mehrarbeit) und die Stunden aus dem Anrechnungstopf sind wieder frei. Allerdings hat die SL dann natürlich ggf. mehr Ärger mit den betroffenen Lehrkräften oder Eltern.

    Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.

    Die Angabe des Bundeslandes durch die TE bleibt hilfreich...


    chilipaprika hat die Passage aus der RISU für NRW ja schon kopiert. Vielleicht als kleine Anekdote: Ich war vor vielen Jahren mal mit einer Schülergruppe Volljähriger unterwegs, ich selbst ohne Rettungsschein, in der Gruppe war aber eine Schülerin, die nicht nur das Rettungsschwimmabzeichen hatte, sondern auch bei der DLRG die Prüfungen der Lehrkräfte für das DRSA abgenommen hat (weiß nicht mehr, wie die Qualifikation hieß). Meine SL hat bei der BR hier in NRW nachgefragt, ob das dann nicht Kompetenz genug sei. Antwort der BR: Nein. (Finde ich allerdings nachvollziehbar.)

    Wie findet denn bei euch die Kommunikation zwischen denen im Gebäude und denen am Sammelplatz statt? Man müsste vom Sammelplatz aus Bescheid geben können, dass alle angekommen sind oder dass bestimmte Schüler:innen dort sind, die man sonst im Gebäude suchen müsste.

    Eine Sekretärin oder ein Mitglied der Schulleitung steht mit Warnweste auf dem Sammlungsplatz und aus jedem Kurs muss die Lehrkraft kommen und sich und den Kurs melden.

    Angesichts der Tatsache, dass man in Bayern 2,5 Unterrichtsstunden pro Woche am Gymnasium weniger arbeiten muss als in NRW bei sog. "wissenschaftlichen Fächern", hätte die Kultusbürokratie von mir in den letzten Jahren einiges an Stoffverteilungsplänen etc. verlangen können. Das wäre für meine Work-Life-Balance ein Gewinn gewesen.

    Ich persönlich würde auch einen weiten Bogen um die AfD machen. Allerdings hat die AfD mit einigen ihrer Positionen in einen Bereich vorstoßen können, der von der Union in den Jahren der Merkel-Beliebigkeit aufgegeben wurde. Und - das muss ich zu meiner eigenen Schande gestehen - ich habe selbst habe manche Unionspositionen von früher als rechtsradikal gebrandmarkt, die zwar abweichend von meiner Meinung waren, aber sich sicherlich noch im demokratischen (und auch humanistischen) Spektrum bewegt haben. Insofern liegt die Schuld am Erstarken einer AfD sicherlich nicht an einer Parteigruppierung allein.

    Das ist interessant. Ich habe in der gymnasialen Oberstufe bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht mit dem Sie+Vornamen. Ich ertappe mich allerdings in den letzten Jahren häufiger dabei, dass ich versehentlich duze. In der Selbstreflexion anschließend komme ich mir fast übergriffig vor...

    Also, mit dem Nikolausglöckchen habe ich vor zwanzig Jahren gute Erfahrungen gemacht, die SchülerInnen haben mir aber auch anschließend gespiegelt, dass sie das nervig fanden.


    In einer Interpretation zu Schillers Don Karlos habe ich einmal sinngemäß gelesen, der Herrscher hat es nicht nötig, sich zu rechtfertigen oder laut zu werden. Insofern habe ich die Erfahrung gemacht, dass man - je nach Lerngruppe - oft auch mit diesen Hinweisen gut weiterkommt:

    Als eine wenig aufregende nicht-akustische Alternative zur Strukturierung des Phasenwechsels bietet sich die bewusste Positionierung im Raum an. Während der Erarbeitung zieht man sich ohnehin zurück und steht bereit, um einzelnen Schülern oder Gruppen bei Bedarf zu helfen. Sobald man sich vor die Tafel stellt und langsam nach links und rechts blickt, verstehen die meisten Schüler, dass die nächste Phase beginnt. Zusätzlich schreibe ich gerne die verbleibende Zeit für die Erarbeitung in Intervallen an die Tafel, falls keine digitale Tafel vorhanden ist. Aber ja, in unruhigen Lerngruppen finde ich akustische Signale effektiver…

    Das sind interessante Bezüge. Wikipedia weiß zu Offizieren im Allgemeinen (zu denen der Fregattenkapitän gehört):


    Die Offizierskabine ist eine Einzelkabine für Schiffsoffiziere (Nautische und Technische Offiziere), die aus Schlafraum und Wohn- und Arbeitsraum besteht. Anders als die Mannschaftskabinen sind Offizierskabinen zumeist auf den höheren Decks gelegen. Offizierskabinen sind geräumiger und komfortabler als andere Kabinen an Bord, um einen dem Rang entsprechenden Komfort zu gewährleisten. Der Kapitän hat üblicherweise repräsentativ ausgestattete Räumlichkeiten. Je nach Hierarchieebene sind die weiteren Offizierskabinen kleiner und bescheidener eingerichtet.

    Mich wundert, dass ihr alle ratet, dass der Referendar alles umschmeißen muss. Den Feueralarm kann man doch weiß Gott zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt durchführen und wenn's nach der Lehrprobe ist. Ich finde das ggü. den beiden Prüflingen echt mehr als rücksichtslos.

    Ich bin, wie einige Vorredner, etwas irritiert. Also, in NRW legen der Sicherheitsbeauftragte, die SL und die Verantwortlichen der Feuerwehr den Termin fest. Da kann man schieben, zumal im Regelfall die Feuerwehr gar nicht ausrückt. Außerdem gibt es in NRW im Jahr im Regelfall zwei Evakuierungsübungen, von denen die eine (in der Regel zu Schuljahresbeginn) allen (!) bekannt sein soll, damit sie im Vorhinein sich mit den Fluchtwegen vertraut machen können, und die zweite im zweiten Halbjahr überraschend kommt, damit man schauen kann, ob alle aus dem Feedback der ersten gelernt haben.

    Da ich bezüglich des Charakters und der Bedeutung der sog. PU nicht genug Bescheid weiß, kann ich kein wirkliches Urteil abgeben; wenn die sog. PU prüfungsrelevant ist (im Sinne von: für die Note von Bedeutung) finde ich das Verhalten des stellv. SL eher affig.

    Die SL legt die genauen Zeiten für Probealarme vorab mit dem zuständigen Brandschutzsachverständigen bzw. der Feuerwehr (zumindest in NRW) fest. Da kann man eigentlich ein wenig schieben, auch innerhalb eines Tages (wobei natürlich die Zeit unmittelbar vor einer großen Pause ideal ist).

    Letzten Endes kann so ein Einverständnis auch immer widerrufen werden, hatte ich auch schon.

    Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung

    Das ist

    Unsinn

    Wirst du davon angetriggert, dass jemand mal abwägend anführt, nicht die SL könnte hier ein Verschulden treffen, sondern eine vielleicht zu spät kommunizierende Fahrtleitung, oder wie habe ich derlei Ausfälle zu deuten:

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

    Da hätte die SL dann eine geeignete Lösung finden können bzw. sich mit der zuständigen Bezirksregierung absprechen können...


    Sie kann die Fahrt nicht genehmigen, weil nicht alle mitfahren.

    Ich breche mal eine kleine Lanze für die SL: In NRW bestätigt die Fahrtleitung (=i. d. R. die Klassenleitung) auf dem Antrag, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Erst dann wird durch die SL genehmigt. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier der Fehler nicht bei der SL, sondern der Fahrtleitung liegt.

    Zwei ergänzende Gedanken:

    Nur, weil du selbst aus Respekt vor der Leistung der Lehrkraft an der Nachbarschule keine Bewerbung schreibst, obwohl es sonst passen könnte, bedeutet das ja für dich nicht, dass auf die Stelle an deiner Schule jemand seine Bewerbung zurückzieht, weil er denkt: "Ups, da gibt es einen internen Bewerber, dessen Leistung ich respektiere". Kurz: Bewirb dich auf beide Stellen.

    Außerdem ist die Frage, ob die Lehrkraft an der anderen Schule nur von der SL oder auch vom Kollegium dafür gewollt ist, auch unklar, oder? Dass also alle gegen dich sein könnten, sehe ich nicht so sehr als Gefahr. Kurz: Bewirb dich.

    Ich habe gute Erfahrungen mit Vorabgesprächen mit Dezernenten gemacht; da könnte man vorsichtig durchblicken lassen, dass man beide Stellen sehr interessant findet und ausfüllen könnte, aber von der Tendenz her natürlich das heimische Terrain bevorzugt. Ein Dezernent, der nicht völlig außerhalb der Welt lebt, wird sich die Frage eh selbst stellen, ob der Kandidat nicht vielleicht eine Schule präferiert.

    Ob die Inhouse-Kandidaten zum Zuge kommen, entscheidet ja glücklicherweise nicht die SL, sondern der schulfachliche Dezernent in Kombination mit einem weiteren Dezernenten. Natürlich kann eine SL versuchen, Einfluss zu nehmen, aber die Chancen für Externe sind doch deutlich größer.

    Ich würde mich auf beide Stellen bewerben, wenn du dich auch mit dem leicht abgewandelten Aufgabenprofil an der anderen Schule anfreunden kannst.

    Fördervereine sind doch nur ein Sympton dessen, dass es den Schulen an Mitteln mangelt. So etwas sollte es nicht geben. Insofern erübrigt sich auch eine Mitgliedschaft.

    Wenn ich mir überlege, was die Fördervereine an den Schulen meiner Kinder, aber auch der an meiner eigenen Schule im Interesse der Kinder und Jugendlichen über das für die Abwicklung des Unterrichts hinaus Notwendige (das ist Sache des Schulträgers) auf die Beine gestellt haben und stellen, finde ich die Aussage denjenigen gegenüber, die sich dort engagieren, nicht angemessen; sie sind nicht bloße Mängelmilderer.

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