Beiträge von Der Germanist

    Aber durchfallen ist möglich. Und die Formulierung "kam dem Erziehungsauftrag" nicht nach, ist ja schon nicht ohne. Wobei ich nachempfinden kann, dass es ärgerlich ist, wenn kein weiterer Hinweis in der Begründung steht.

    Wir hatten aber auch einmal einen Sportreferendar, der ebenso wie die Fachkraft nach der Stunde davon ausging, es sei alles gut gelaufen. Das Ergebnis war 5, weil - wie die Seminarvertreterin ihm hinterher gesteckt hat - elementare Sicherheitsregeln nicht beachtet worden waren. Er hat aber insgesamt trotzdem bestanden.

    An meinen freien Tagen lese ich auch deutlich mehr. Aber die Dozentin verstand unter Primärliteratur natürlich literarisch anspruchsvolle und durchaus ältere Texte. Da liest man auch als Student 100 Seiten (zusätzlich zu dem übrigen Lesestoff und den Präsenzveranstaltungen) nicht mal eben runter...

    Ist zwar nur anekdotisch, aber passt in die Diskussion, was Studierenden zugemutet werden kann: Eine Germanistikdozentin vertrat Ende der 90er die These, dass diejenigen, die nicht wenigstens 100 Seiten Primärliteratur am Tag (!) läsen (zusätzlich zur Sekundärliteratur, die von den einzelnen Seminaren verlangt wurde), sich fragen sollten, ob ein Germanistikstudium wirklich für sie angebracht sei. Ich vermute, damals (und auch heute) schafft ein Gutteil der Germanistik-Studierenden keine 100 Seiten Primärliteratur in der Woche, geschweige denn am Tag...

    Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du bist, aber zumindest für NRW kann ich mir das nicht vorstellen, da die Gymnasien nach der Erprobungsstufe alles aussortieren, was nicht ansatzweise in deren Schema passt und Schüler mit Förderbedarf (abseits von KM o.ä.) sind auch eher eine Seltenheit.

    Erst- und Anschlussförderung gibt es auch am Gymnasium. Und diese Schüler kann man nicht einfach nach Klasse 6 abschieben, wie du suggerierst.

    wenn man nur bereit ist, an einem altsprachlichen Gymnasium in der Münsteraner Innenstadt zu unterrichten

    Wenn man KollegInnen aus Münster so zuhört, stellt sich die Frage, ob angesichts der Elternklientel in Münster das wirklich so ein Traumjob ist..

    Übrigens entscheidet in NRW die LK über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung

    Über Grundsätze zu entscheiden bedeutet aber nicht, über die konkrete Ausgestaltung zu entscheiden. Der konkrete Unterrichtseinsatz wird von der SL geplant.

    Im Übrigen sehe ich nicht, wieso die SL den Lehrkräften rechenschaftspflichtig sein sollte über ihren konkreten Unterrichtseinsatz. Das ist sie allenfalls gegenüber der zuständigen Schulaufsicht.

    Aufhänger für diesen Thread war, dass eine Userin von einer Bekannten etwas über die Situation an deren Schule gehört hat, wenn ich mich recht entsinne. Wir kennen also den konkreten Einzelfall nicht, gleichwohl werden schon nach wenigen Posts die wildesten Vermutungen angestellt: Es wird gemutmaßt, dass sich die SL vielleicht irgendwelche Entlastungsstunden unberechtigt zuschanzt (wobei je nach Schulgröße Aufgaben wie Gesundheitsstatistik, Digitalisierungsbeauftragte etc., für die es eine offizielle Entlastung gibt, tatsächlich bei der SL hängenbleiben) oder nicht in Erwägung gezogen, dass es Gründe gibt, die auch die Bekannte der TE nicht kennen kann/darf (Reduktion des Deputats wegen GdB, wegen Altersermäßigung, wegen Teilzeit aus familiären Gründen usw.).

    Wo steht das?

    Gute Frage. Hatte das immer dem Wandererlass (BASS 12-08) zugeordnet, da habe ich es aber auf die Schnelle nicht gefunden. Ist mal auf einer Schulrechtsfortbildung thematisiert worden. Der Dozent hatte abgeleitet, dass aufgrund der nicht vorhandenen Aufsichtspflicht der Schule für den Fall, dass eine Schulveranstaltung nicht am Schulgelände beginnt oder endet, die Eltern in jedem Fall schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden und ihr Einverständnis erklärt haben müssen. Die Kinder seien für den Weg zwar versichert, aber eben unbeaufsichtigt, was je nach Alter der SchülerInnen ja durchaus ein Problem darstellen könne. Daher der Grundsatz "Schulfahrt beginnt und endet an der Schule", wobei die Eltern natürlich ihr Einverständnis geben können, siehe

    Was ist, wenn die Eltern auf der Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Schulveranstaltung an einem anderen Ort endet?


    Wenn aber diese explizite Information unterbleibe, könne es für Lehrkräfte problematisch werden. So würde ich auch den von MrsPace geschilderten Fall einschätzen: Wenn die Eltern nicht vorab informiert sind, hilft es mir nichts zu sagen "Ich erkläre die Schulveranstaltung hiermit für beendet." Zumal laut Erläuterungen der Gemeindeunfallkasse nur der unmittelbare Weg von einer Schulveranstaltung nach Hause abgedeckt ist; die Lehrkraft im geschilderten Fall hätte die Schüler also vermutlich zudem darauf drängen müssen, auch unmittelbar nach Hause zu gehen.

    2) es war versicherungstechnisch wirklich eine Sache


    Schüler_innen dürfen auch nicht die Treppe hinuntergetragen werden

    Im Ernstfall darf man (fast) alles. Wer eine Person aus einer Lebensgefahr retten will, kann wegen eines Fehlers nicht zur Rechenschaft gezogen werden; im Gegenteil: Nichts zu tun ist versicherungsrechtlich das problematischere Vorgehen.

    Und zum Aufzug: In der alten Landesbauordnung NRW hieß es ausdrücklich, dass an jedem Fahrstuhl gut sichtbar ein Schild anzubringen sei, dass der Aufzug im Brandfall nicht benutzt werden dürfe.

    Wir sollten uns aber vielleicht darauf verständigen, dass unsere Schulgebäude so unterschiedlich sind und die etwaigen Beeinträchtigungen der SchülerInnen und KollegInnen so divers, dass sowieso jedes Mal der Einzelfall zu betrachten ist - und das am besten, bevor eine Übung oder ein Ernstfall eintritt.

    Das Problem ist in der derzeitigen Diskussion meines Erachtens weniger, dass die AfD einem Antrag einer anderen Partei zugestimmt hat oder zustimmt, sondern dass von einigen Personen vermutet wird, dass die thüringische CDU- und FDP-Fraktionen entweder vorab eine Absprache getroffen haben oder wenigstens bewusst den medialen Aufschrei in Kauf genommen haben, um die amtierende Minderheitsregierung vorzuführen. Dafür fehlen meines Wissens allerdings derzeit die Belege.

    Insofern ist die Reaktion einiger Menschen, die das gegenwärtige Bohei etwas übertrieben finden, zunächst verständlich; allerdings muss man sich in Erinnerung rufen, dass die thüringische CDU- und FDP-Fraktionen schon einmal böse auf die Nase gefallen sind, als sie nicht gemerkt haben, wie sie von der AfD (oder meinetwegen "dem als rechtsextrem eingestuften thüringischen Landesverband der AfD") benutzt wurden, um Aufmerksamkeit zu erheischen (nämlich bei der vorigen Ministerpräsidentenwahl).

    Sag mir bitte nicht, dass bei euch Rollstuhlfahrer*innen von Mitschüler*innen getragen werden?!

    Was ist denn die wirkliche Alternative zu dem Umstand, dass Lehrkräfte oder geeignete SchülerInnen notfalls tragen? Fahrstühle dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Es gilt, wie im oben gezeigten DGUV-Hinweisblatt dokumentiert: Für (auch nur kurzzeitig) Behinderte ist Vorsorge zu treffen, z. B. durch Patenschaften. Im Grunde muss also (z. B. die Klassenleitung) bei einer solchen Verletzung unverzüglich absprechen, wie in einer möglichen Gefahrensituation verfahren wird.

    Im Falle einer geplanten Übung könnte die SL die beeinträchtigen SchülerInnen oder Lehrkräfte vorab informieren, sodass diese bspw. einige Minuten vor dem Probealarm mit dem Fahrstuhl das Gebäude verlassen; allerdings ist die Übung ja gerade eine Übung für den Ernstfall, insofern würde das die Situation zwar einfacher machen, wäre aber nicht im Sinne des Erfinders.

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