Beiträge von Der Germanist

    In einem Gespräch über das Thema äußerte sie mal, dass es selten unaufschiebbare Dinge gibt.

    Akute unaufschiebbare Dinge gibt es tatsächlich nur alle Zeit einmal. Allerdings ist Schulleitung an weiterführenden Schulen zu so vielen (oft außerschulischen) Terminen eingeplant, dass dadurch schon öfter Unterricht ausfällt als bei anderen Lehrkräften (es gab vor einiger Zeit einen Thread zu diesem Thema). Allerdings handelt es sich dabei dann um planbare Vertretungsstunden.

    In Niedersachsen liegt die Durchführung des Verfahrens bis A14 in der Hand des Schulleiters, dem wird es wohl auffallen, wenn er den gleichen Kollegen nacheinander 5 mal beurteilen muss.

    In NRW werden die A14-Stellen für einen Bezirk in der Regel zu festen Terminen bekanntgegeben, sodass für den Fall, dass sich jemand auf mehrere Stellen bewirbt, nur eine dienstliche Beurteilung durch den SL notwendig ist.

    Von den A14-Verfahren sind andere Schulleitungen nur genervt, weil ihr eigener Kandidat/ihre eigene Kandidatin dann halt besser sein muss (oder das eigene Gutachten die Bestnote enthalten muss, was eventuell zu Nachfragen aus der Behörde führt). Mehr Arbeit ist das nicht. Und es ist das gute Recht eines Beamten, sich auch auf Stellen an anderen Schulen zu bewerben, wenn er der Ansicht ist, die Eignung und Befähigung zu besitzen.

    von Kandidaten (habe bislang nur von Männern gehört, die das derart betreiben), die sich auf quasi sämtliche offenen Stellen in der Region bewerben,

    Das können weibliche Lehrkräfte aber auch gut ;).

    Der Maßnahmenplan wandert in die Personalakte (bei der Schulaufsicht), auch in dem Fall, dass das BEM-Gespräch nicht bei der Schulaufsicht (was auch angeboten werden müsste), sondern in der Schule geführt wird. Im Maßnahmenplan stehen keine Diagnosen, auch im BEM-Gespräch selbst müssen keine Diagnosen kundgetan werden. Wenn die Lehrkraft möchte, darf die SBV beim BEM-Gespräch anwesend sein oder den Maßnahmenplan hinterher erhalten. Dies könnte sinnvoll sein, wenn man den Eindruck hat, dass die Verabredungen nicht eingehalten werden.

    Bezirksregierung Münster – Betriebliches Ein­gliederungs­management (BEM) nach § 167 SGB IX

    Wenn, wie der/die TE schreibt, dass der Kollege die Schüler freistellt, haben wir angesichts des Umstands, dass wir uns in Klasse 7 und in NRW bewegen, das Problem: Freistellungen von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen - und dazu gehört die Befreiung vom Unterricht z. B. der ersten Stunde - darf nur die Schulleitung vornehmen.

    Und dass eine Klassenleitung darüber informiert wird, wenn ihre Schützlinge nicht vor Ort sind, was ja auch in den Klassenbüchern dokumentiert sein müsste, finde ich nun gar nicht außergewöhnlich.

    In NRW ist es offensichtlich ähnlich wie in Niedersachsen: Bei eintägigen Fahrten/Wanderungen ist eine Begleitlehrkraft pro Klasse vorgesehen (i. d. R. Klassenleitung), bei mehrtägigen Fahrten sollen ein Mann und eine Frau als Begleitung dabei sein.

    Grundsätzlich gilt aber wie immer: Entscheidend ist der Einzelfall.

    Es könnte nicht sein, dass die SL einfach nur schlecht kommuniziert hat und eigentlich nur möchte, dass bei vier Klassen, die bei einer eintägigen Aktion offensichtlich das gleiche Ziel ansteuern, nicht acht (Schlüssel 1:12), sondern nur sechs Lehrkräfte die Begleitung übernehmen (Schlüssel 1:16)? Also, ich als SL würde auf den Gedanken kommen...

    Vermutlich haben alle KollegInnen recht, deren Schulleitung sie nur als sich versteckend wahrgenommen haben. Ich möchte aber auch eine Lanze für die Schulleitungen brechen, die vielleicht keine Pausenaufsicht machen, aber für ihre Kolleginnen und Kollegen prinzipiell ansprechbar sein mögen: Wie oft musste ich als Mitglied der Schulleitung erleben, dass Lehrkräfte bei angeblich wichtigen Anliegen deutlich gemacht haben, dass ein Gespräch nach 13 Uhr unzumutbar sei. Während von der (erweiterten) Schulleitung davon ausgegangen wird, dass sie gefälligst nach der 6. Stunde im Haus zu sein habe, gilt das natürlich nicht für die übrigen Vollzeit-Lehrkräfte... Ich vermute, die Kritik der Lehrkräfte oben im Thread beruht auf Schulleitungen, die wenige Gesprächstermine möglich machen. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass manche Lehrkräfte die wöchentliche Arbeitszeit sehr zu ihren Gunsten auslegen...

    Stellt sich die Frage, was die sinnvolle Alternative ist?

    Ein Schritt war die Ausweitung der Zone um die eigene Wohnung von 35km auf 50km.

    Eine gute Alternative wäre es gewesen, den Prozess einige Jahre früher zu starten und die Regelungen zur Versetzung/Abordnung landeseinheitlich transparent zu machen. Das war mein Vorwurf an Frau Gebauer in meinem Post oben. (Vermutlich hätten auch schon Frau Löhrmann und Frau Sommer damit anfangen können.)

    Könntest du ein Beispiel geben, was damit gemeint ist?

    Das Land NRW hat sehenden Auges zugelassen, dass bspw. an meiner Schulform Gymnasien in manchen Gegenden eine Personalausstattungsquote von unter 100% (oder in Einzelfällen gar unter 90%), in anderen Regionen bis 130 oder 140% haben. Hintergrund ist die Versetzungspolitik des Landes gewesen (z. B. feste Stelle an unterversorgter Schule antreten, Lebenszeitverbeamtung, Elternzeit, anschließend wohnortnahe Versetzung in Richtung überversorgter Schulen). Dort können dann natürlich viele schöne kleine Kurse eingerichtet werden...

    Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass, wenn das Kultusministerium in FDP-Hand geblieben wäre, (ohne politische Präferenz, nur als Feststellung), dass dann diese Aktionen von Abordnungen (Lehrkräfte von Grundschule Münsterland nach Grundschule Gelsenkirchen oder von WBK nach Schulform XY) nicht geschehen wären.

    Das mag so sein, würde aber nur die Einschätzung unterstreichen, dass Frau Gebauer sich um Probleme vor Ort (hier insbesondere die Emscher-Lippe-Region und den dortigen Personalmangel) einen feuchten Kehricht geschert hat. In der Umsetzung und Kommunikation ist sicherlich eine ganze Menge nicht richtig gelaufen, aber dass das Schulministerium seit Jahren die Entwicklung ignoriert hat, dass es ungleiche Bildungschancen im Land allein aufgrund der völlig aus dem Ruder gelaufenen Stellenpolitik gegeben hat, musste einmal angegangen werden.

    Bei mir A15, Gymnasium, NRW:

    Themen im schulfachlichen Gespräch: Rollenverständnis, Zusammenarbeit mit dem Schulleiter/der Schulleiterin, Anstoßen von Schulentwicklungsprozessen [im Allgemeinen sowie in rechtlicher Hinsicht], Funktionsstellenerlass, ADO

    Umgang mit Alkohol habe ich an verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich erlebt, von sehr rigorosen Verboten über moderate Regelungen bis hin zu recht lockerem Umgang.

    Um das SchulG § 54 kommt man aber in NRW nicht herum: "Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt". Über Ausnahmen muss die Schulkonferenz entscheiden. Auch ein volljähriger Schüler muss sich an diese Regeln halten, darauf wollte meines Erachtens Seph hinaus.

    Im Übrigen gilt hinsichtlich der Mietwagenproblematik - ergänzend zum oben zitierten Beförderungsverbot - dieses Passage aus dem Schulfahrtenerlass in NRW:

    "Die Leiterin oder der Leiter [der Schulfahrt] kann den Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit den Eltern [bzw. den volljährigen Schülern] die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen". Was angemessen ist, entscheidet also die Fahrtleitung. Das schließt zwar keine Mietwagenbuchung prinzipiell aus, angesichts des Charakters einer Schulfahrt wäre ich aber über eine Erlaubnis durch die Fahrtleitung sehr erstaunt.

    Unsere SL hat übrigens einmal angeregt, Zeugnisübergabe getrennt vorzunehmen, kam nicht gut an.

    Meine SL kennt das Recht gut (sie hat es ja wie bereits zweimal geschrieben, einmal versucht zu trennen).

    Diesen Fehler macht unsere SL nicht, sie ist rechtlich versiert.

    Wer, wenn nicht die Schulleitung, entscheidet, wo und in welchem Rahmen die Zeugnisübergabe stattfindet? Wenn ihr das zuwider ist, die beiden Veranstaltungen zu kombinieren, weil dadurch für teilnehmen wollende Lehrkräfte Kosten entstehen, dann ändert sie das Verfahren. Da muss sie sich bei niemandem eine Erlaubnis einholen. Sie mag rechtlich versiert sein, aber sie scheut die Verantwortung, wie es mir scheint.

    Jetzt muss ich nur noch daran denken.

    Man kann aber in der Smartphone-Variante nacharbeiten: Wenn man morgens vergessen hat, den Start zu drücken, kann man das nachträglich eingeben, oder wenn verschiedene Tätigkeitsarten sich abgewechselt haben und man hat vergessen, den entsprechenden Knopf zu drücken. Im Sinne der Ehrlichkeit vor sich selbst sollte man natürlich nicht realistische Zeiten eingeben.

    Man darf auch nicht die Abendtermine vergessen, die kein Muss für eine SL sind, aber für das Netzwerken und letztlich auch für das Ansehen der Schule (je nach Größe der Kommune) wichtig sind. Von denen gibt es gefühlt jede Kalenderwoche mindestens einen (Schulausschuss, besondere Veranstaltungen bei Kooperationspartnern der Schule, Beteiligung von Schülergruppen an besonderen Veranstaltungen [Gedenkfeiern, Wettbewerbe etc.] usw.).

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