Beiträge von Der Germanist

    Bzgl. der Schülerinnen: Ich habe noch nie erlebt, dass bei Besuchen
    a) Rücksicht genommen wurde, ob da eine belastete Schülerin in der Klasse war (kann man jetzt gut oder schlecht finden)

    b) dass das ein Problem war (ist ja nicht so, dass die, die hinten sitzen, etwas von den Schülern wollen, die SuS vergessen recht schnell, dass jemand da ist).

    Bei einem Unterrichtsbesuch regulärer LehramtsanwärterInnen in NRW sitzen hinten mitunter drin: Fachseminarleitung, Kernseminarleitung, Schulleitung, Ausbildungslehrkraft, Abba der Schule plus ggf. Gäste (andere Reffis). Das ist zwar angekündigt, aber die anwesenden SchülerInnen müssen halt damit leben, dass eine halbe Fußballmannschaft zuschaut.

    Wie kodi schon schrieb: Wenn ihr Ganztagsschule in NRW seid und einen Teil der Stellenzuweisung für den Ganztag kapitalisiert habt, verfügt der Träger eures Ganztagsbetriebs (z. B. der Förderverein oder eine gemeinnützige Organisation) über Mittel um pädagogische Kräfte in nicht unerheblichem Umfang auf Honorarbasis anzustellen.

    Zum Thema Note: Wenn die Note offensichtlich falsch war, muss sie geändert werden. Das wäre auch in NRW so. Dass man Noten nicht zum Schlechteren ändern dürfe, sondern nur zum Besseren, ist eine Legende, die in vielen Köpfen herumspukt.

    Ich kann den Punkt verstehen, dass man sich durch eine nachträgliche Änderung nicht unbedingt mehr Arbeit machen möchte, aber nach meinem Dafürhalten entwertet man die eigene Notengebung: Im schlimmsten Fall heißt es hinterher "Mäxchen hat von Tuten und Blasen keine Ahnung, hat aber seinen Abschluss bekommen, weil Der Germanist nicht in der Lage ist, die Punkte einer Arbeit (Zahlenraum bis 100!) korrekt zusammenzuzählen!"

    Auch einer Lehrkraft können Fehler passieren - aber die betroffene Schülerin in diesem Fall bekommt ja keine schlechtere Note, als sie verdient hat, sondern nach der Korrektur genau die richtige.

    Ich würde Marthereau s Beitrag unterstreichen.

    Nun kenne ich die Vorgeschichte nicht, aber mir erscheint als Reaktion auf eine Arbeitsverweigerung direkt die Notenkeule zu zeigen auch nicht sehr clever (s. u.). Hier wäre eher, wie du in einer anderen Situation geschrieben hast, die Bitte um ein Gespräch im Anschluss an die Situation zielführender.

    Mit dabei eine sehr vorlaute Schülerin. Von Stunde eins an quakt sie dazwischen, sucht das Haar in der Suppe in meinem Unterricht, sichelt und provoziert. Heute wieder Unterrichtsverweigerung. Ich rufe sie auf. Sie verweigert sich den Text vorzulesen. Als ich sie darauf hinwies, dass sie für Mitarbeit eine 6 kassiert, wenn sie die Arbeit verweigert, machte sie kurz mit, dann aber nicht mehr.

    Ich würde das gerne aufgreifen, denn der Threadersteller ist Referat 113 des MSB. (Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag - Ministerium für Schule und Bildung)

    Das Ganze wird hier offenbar als so genannte vorgezogener oder nachgeholter Unterricht erachtet.

    Das finde ich in der Tat spannend, auch die Erläuterungen.

    Denn das geht meines Erachtens an der Erlasslage vorbei (und auch an den Rückmeldungen, die die obere Schulaufsicht zumindest vor 15 Jahren noch gegeben hat).

    Begründung zur kurzen Antwort oben:

    "Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: [...] Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeste)." (BASS 21-22 Nr. 21, Abschnitt 2)

    Daher ist die Antwort auf die erste Frage "Nein" gewesen.

    Da es sich beim beschriebenen TdOT laut Beschreibung des TE um keinen wirklichen Schultag handelt, ist auch die zweite Frage mit "Nein" zu beantworten. Wenn der TdOT als regulärer Unterrichtstag geführt würde (was allerdings dem Charakter eines solchen Tages widersprechen würde), könnte man BASS 12-63 Nr. 3 ziehen: Die Schulkonferenz kann in Absprache mit dem Schulträger Samstagsunterricht ermöglichen; dort gilt "Samstage, an denen planmäßig Unterricht erteilt wird, können gegen unterrichtsfreie Samstage getauscht werden, wenn dadurch im Zusammenhang mit gesetzlichen Feiertagen, den landeseinheitlich festgelegten Ferien oder den von der Schule festgelegten beweglichen Ferientagen unterrichtsfreie Tage miteinander verbunden werden können." Dieser Passus ist allerdings für einen anderen Fall konstruiert, insofern weiß ich nicht, ob die obere Schulaufsicht im Zweifel (= bei Elternbeschwerden) da mitgehen würde.

    Davon abgesehen: Wieso macht man einen TdOT über 7 Stunden?

    Kein einziger Schüler entscheidet sich für Latein in der Q1/Q2? Und das nie? Das ist aber merkwürdig.

    Die Beobachtung kann ich bestätigen: In anonymen Evaluationen wird auch seit 10 Jahren immer der Hauptgrund genannt (neben natürlich: "Fach interessiert mich nicht"): Die Anforderungen sind zu hoch im Vergleich zu den Naturwissenschaften (Auswendiglernen, Hausaufgaben, Anspruchsniveau der Inhalte [Wobei ich persönlich Chemie oder Physik anspruchsvoller fände.]).

    In einem Gespräch über das Thema äußerte sie mal, dass es selten unaufschiebbare Dinge gibt.

    Akute unaufschiebbare Dinge gibt es tatsächlich nur alle Zeit einmal. Allerdings ist Schulleitung an weiterführenden Schulen zu so vielen (oft außerschulischen) Terminen eingeplant, dass dadurch schon öfter Unterricht ausfällt als bei anderen Lehrkräften (es gab vor einiger Zeit einen Thread zu diesem Thema). Allerdings handelt es sich dabei dann um planbare Vertretungsstunden.

    In Niedersachsen liegt die Durchführung des Verfahrens bis A14 in der Hand des Schulleiters, dem wird es wohl auffallen, wenn er den gleichen Kollegen nacheinander 5 mal beurteilen muss.

    In NRW werden die A14-Stellen für einen Bezirk in der Regel zu festen Terminen bekanntgegeben, sodass für den Fall, dass sich jemand auf mehrere Stellen bewirbt, nur eine dienstliche Beurteilung durch den SL notwendig ist.

    Von den A14-Verfahren sind andere Schulleitungen nur genervt, weil ihr eigener Kandidat/ihre eigene Kandidatin dann halt besser sein muss (oder das eigene Gutachten die Bestnote enthalten muss, was eventuell zu Nachfragen aus der Behörde führt). Mehr Arbeit ist das nicht. Und es ist das gute Recht eines Beamten, sich auch auf Stellen an anderen Schulen zu bewerben, wenn er der Ansicht ist, die Eignung und Befähigung zu besitzen.

    von Kandidaten (habe bislang nur von Männern gehört, die das derart betreiben), die sich auf quasi sämtliche offenen Stellen in der Region bewerben,

    Das können weibliche Lehrkräfte aber auch gut ;).

    Der Maßnahmenplan wandert in die Personalakte (bei der Schulaufsicht), auch in dem Fall, dass das BEM-Gespräch nicht bei der Schulaufsicht (was auch angeboten werden müsste), sondern in der Schule geführt wird. Im Maßnahmenplan stehen keine Diagnosen, auch im BEM-Gespräch selbst müssen keine Diagnosen kundgetan werden. Wenn die Lehrkraft möchte, darf die SBV beim BEM-Gespräch anwesend sein oder den Maßnahmenplan hinterher erhalten. Dies könnte sinnvoll sein, wenn man den Eindruck hat, dass die Verabredungen nicht eingehalten werden.

    Bezirksregierung Münster – Betriebliches Ein­gliederungs­management (BEM) nach § 167 SGB IX

    Wenn, wie der/die TE schreibt, dass der Kollege die Schüler freistellt, haben wir angesichts des Umstands, dass wir uns in Klasse 7 und in NRW bewegen, das Problem: Freistellungen von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen - und dazu gehört die Befreiung vom Unterricht z. B. der ersten Stunde - darf nur die Schulleitung vornehmen.

    Und dass eine Klassenleitung darüber informiert wird, wenn ihre Schützlinge nicht vor Ort sind, was ja auch in den Klassenbüchern dokumentiert sein müsste, finde ich nun gar nicht außergewöhnlich.

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