Begründung zur kurzen Antwort oben:
"Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: [...] Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeste)." (BASS 21-22 Nr. 21, Abschnitt 2)
Daher ist die Antwort auf die erste Frage "Nein" gewesen.
Da es sich beim beschriebenen TdOT laut Beschreibung des TE um keinen wirklichen Schultag handelt, ist auch die zweite Frage mit "Nein" zu beantworten. Wenn der TdOT als regulärer Unterrichtstag geführt würde (was allerdings dem Charakter eines solchen Tages widersprechen würde), könnte man BASS 12-63 Nr. 3 ziehen: Die Schulkonferenz kann in Absprache mit dem Schulträger Samstagsunterricht ermöglichen; dort gilt "Samstage, an denen planmäßig Unterricht erteilt wird, können gegen unterrichtsfreie Samstage getauscht werden, wenn dadurch im Zusammenhang mit gesetzlichen Feiertagen, den landeseinheitlich festgelegten Ferien oder den von der Schule festgelegten beweglichen Ferientagen unterrichtsfreie Tage miteinander verbunden werden können." Dieser Passus ist allerdings für einen anderen Fall konstruiert, insofern weiß ich nicht, ob die obere Schulaufsicht im Zweifel (= bei Elternbeschwerden) da mitgehen würde.
Davon abgesehen: Wieso macht man einen TdOT über 7 Stunden?