Beiträge von Der Germanist

    Ich würde Marthereau s Beitrag unterstreichen.

    Nun kenne ich die Vorgeschichte nicht, aber mir erscheint als Reaktion auf eine Arbeitsverweigerung direkt die Notenkeule zu zeigen auch nicht sehr clever (s. u.). Hier wäre eher, wie du in einer anderen Situation geschrieben hast, die Bitte um ein Gespräch im Anschluss an die Situation zielführender.

    Mit dabei eine sehr vorlaute Schülerin. Von Stunde eins an quakt sie dazwischen, sucht das Haar in der Suppe in meinem Unterricht, sichelt und provoziert. Heute wieder Unterrichtsverweigerung. Ich rufe sie auf. Sie verweigert sich den Text vorzulesen. Als ich sie darauf hinwies, dass sie für Mitarbeit eine 6 kassiert, wenn sie die Arbeit verweigert, machte sie kurz mit, dann aber nicht mehr.

    Ich würde das gerne aufgreifen, denn der Threadersteller ist Referat 113 des MSB. (Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag - Ministerium für Schule und Bildung)

    Das Ganze wird hier offenbar als so genannte vorgezogener oder nachgeholter Unterricht erachtet.

    Das finde ich in der Tat spannend, auch die Erläuterungen.

    Denn das geht meines Erachtens an der Erlasslage vorbei (und auch an den Rückmeldungen, die die obere Schulaufsicht zumindest vor 15 Jahren noch gegeben hat).

    Begründung zur kurzen Antwort oben:

    "Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: [...] Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeste)." (BASS 21-22 Nr. 21, Abschnitt 2)

    Daher ist die Antwort auf die erste Frage "Nein" gewesen.

    Da es sich beim beschriebenen TdOT laut Beschreibung des TE um keinen wirklichen Schultag handelt, ist auch die zweite Frage mit "Nein" zu beantworten. Wenn der TdOT als regulärer Unterrichtstag geführt würde (was allerdings dem Charakter eines solchen Tages widersprechen würde), könnte man BASS 12-63 Nr. 3 ziehen: Die Schulkonferenz kann in Absprache mit dem Schulträger Samstagsunterricht ermöglichen; dort gilt "Samstage, an denen planmäßig Unterricht erteilt wird, können gegen unterrichtsfreie Samstage getauscht werden, wenn dadurch im Zusammenhang mit gesetzlichen Feiertagen, den landeseinheitlich festgelegten Ferien oder den von der Schule festgelegten beweglichen Ferientagen unterrichtsfreie Tage miteinander verbunden werden können." Dieser Passus ist allerdings für einen anderen Fall konstruiert, insofern weiß ich nicht, ob die obere Schulaufsicht im Zweifel (= bei Elternbeschwerden) da mitgehen würde.

    Davon abgesehen: Wieso macht man einen TdOT über 7 Stunden?

    Kein einziger Schüler entscheidet sich für Latein in der Q1/Q2? Und das nie? Das ist aber merkwürdig.

    Die Beobachtung kann ich bestätigen: In anonymen Evaluationen wird auch seit 10 Jahren immer der Hauptgrund genannt (neben natürlich: "Fach interessiert mich nicht"): Die Anforderungen sind zu hoch im Vergleich zu den Naturwissenschaften (Auswendiglernen, Hausaufgaben, Anspruchsniveau der Inhalte [Wobei ich persönlich Chemie oder Physik anspruchsvoller fände.]).

    In einem Gespräch über das Thema äußerte sie mal, dass es selten unaufschiebbare Dinge gibt.

    Akute unaufschiebbare Dinge gibt es tatsächlich nur alle Zeit einmal. Allerdings ist Schulleitung an weiterführenden Schulen zu so vielen (oft außerschulischen) Terminen eingeplant, dass dadurch schon öfter Unterricht ausfällt als bei anderen Lehrkräften (es gab vor einiger Zeit einen Thread zu diesem Thema). Allerdings handelt es sich dabei dann um planbare Vertretungsstunden.

    In Niedersachsen liegt die Durchführung des Verfahrens bis A14 in der Hand des Schulleiters, dem wird es wohl auffallen, wenn er den gleichen Kollegen nacheinander 5 mal beurteilen muss.

    In NRW werden die A14-Stellen für einen Bezirk in der Regel zu festen Terminen bekanntgegeben, sodass für den Fall, dass sich jemand auf mehrere Stellen bewirbt, nur eine dienstliche Beurteilung durch den SL notwendig ist.

    Von den A14-Verfahren sind andere Schulleitungen nur genervt, weil ihr eigener Kandidat/ihre eigene Kandidatin dann halt besser sein muss (oder das eigene Gutachten die Bestnote enthalten muss, was eventuell zu Nachfragen aus der Behörde führt). Mehr Arbeit ist das nicht. Und es ist das gute Recht eines Beamten, sich auch auf Stellen an anderen Schulen zu bewerben, wenn er der Ansicht ist, die Eignung und Befähigung zu besitzen.

    von Kandidaten (habe bislang nur von Männern gehört, die das derart betreiben), die sich auf quasi sämtliche offenen Stellen in der Region bewerben,

    Das können weibliche Lehrkräfte aber auch gut ;).

    Der Maßnahmenplan wandert in die Personalakte (bei der Schulaufsicht), auch in dem Fall, dass das BEM-Gespräch nicht bei der Schulaufsicht (was auch angeboten werden müsste), sondern in der Schule geführt wird. Im Maßnahmenplan stehen keine Diagnosen, auch im BEM-Gespräch selbst müssen keine Diagnosen kundgetan werden. Wenn die Lehrkraft möchte, darf die SBV beim BEM-Gespräch anwesend sein oder den Maßnahmenplan hinterher erhalten. Dies könnte sinnvoll sein, wenn man den Eindruck hat, dass die Verabredungen nicht eingehalten werden.

    Bezirksregierung Münster – Betriebliches Ein­gliederungs­management (BEM) nach § 167 SGB IX

    Wenn, wie der/die TE schreibt, dass der Kollege die Schüler freistellt, haben wir angesichts des Umstands, dass wir uns in Klasse 7 und in NRW bewegen, das Problem: Freistellungen von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen - und dazu gehört die Befreiung vom Unterricht z. B. der ersten Stunde - darf nur die Schulleitung vornehmen.

    Und dass eine Klassenleitung darüber informiert wird, wenn ihre Schützlinge nicht vor Ort sind, was ja auch in den Klassenbüchern dokumentiert sein müsste, finde ich nun gar nicht außergewöhnlich.

    In NRW ist es offensichtlich ähnlich wie in Niedersachsen: Bei eintägigen Fahrten/Wanderungen ist eine Begleitlehrkraft pro Klasse vorgesehen (i. d. R. Klassenleitung), bei mehrtägigen Fahrten sollen ein Mann und eine Frau als Begleitung dabei sein.

    Grundsätzlich gilt aber wie immer: Entscheidend ist der Einzelfall.

    Es könnte nicht sein, dass die SL einfach nur schlecht kommuniziert hat und eigentlich nur möchte, dass bei vier Klassen, die bei einer eintägigen Aktion offensichtlich das gleiche Ziel ansteuern, nicht acht (Schlüssel 1:12), sondern nur sechs Lehrkräfte die Begleitung übernehmen (Schlüssel 1:16)? Also, ich als SL würde auf den Gedanken kommen...

    Vermutlich haben alle KollegInnen recht, deren Schulleitung sie nur als sich versteckend wahrgenommen haben. Ich möchte aber auch eine Lanze für die Schulleitungen brechen, die vielleicht keine Pausenaufsicht machen, aber für ihre Kolleginnen und Kollegen prinzipiell ansprechbar sein mögen: Wie oft musste ich als Mitglied der Schulleitung erleben, dass Lehrkräfte bei angeblich wichtigen Anliegen deutlich gemacht haben, dass ein Gespräch nach 13 Uhr unzumutbar sei. Während von der (erweiterten) Schulleitung davon ausgegangen wird, dass sie gefälligst nach der 6. Stunde im Haus zu sein habe, gilt das natürlich nicht für die übrigen Vollzeit-Lehrkräfte... Ich vermute, die Kritik der Lehrkräfte oben im Thread beruht auf Schulleitungen, die wenige Gesprächstermine möglich machen. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass manche Lehrkräfte die wöchentliche Arbeitszeit sehr zu ihren Gunsten auslegen...

    Stellt sich die Frage, was die sinnvolle Alternative ist?

    Ein Schritt war die Ausweitung der Zone um die eigene Wohnung von 35km auf 50km.

    Eine gute Alternative wäre es gewesen, den Prozess einige Jahre früher zu starten und die Regelungen zur Versetzung/Abordnung landeseinheitlich transparent zu machen. Das war mein Vorwurf an Frau Gebauer in meinem Post oben. (Vermutlich hätten auch schon Frau Löhrmann und Frau Sommer damit anfangen können.)

    Könntest du ein Beispiel geben, was damit gemeint ist?

    Das Land NRW hat sehenden Auges zugelassen, dass bspw. an meiner Schulform Gymnasien in manchen Gegenden eine Personalausstattungsquote von unter 100% (oder in Einzelfällen gar unter 90%), in anderen Regionen bis 130 oder 140% haben. Hintergrund ist die Versetzungspolitik des Landes gewesen (z. B. feste Stelle an unterversorgter Schule antreten, Lebenszeitverbeamtung, Elternzeit, anschließend wohnortnahe Versetzung in Richtung überversorgter Schulen). Dort können dann natürlich viele schöne kleine Kurse eingerichtet werden...

    Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass, wenn das Kultusministerium in FDP-Hand geblieben wäre, (ohne politische Präferenz, nur als Feststellung), dass dann diese Aktionen von Abordnungen (Lehrkräfte von Grundschule Münsterland nach Grundschule Gelsenkirchen oder von WBK nach Schulform XY) nicht geschehen wären.

    Das mag so sein, würde aber nur die Einschätzung unterstreichen, dass Frau Gebauer sich um Probleme vor Ort (hier insbesondere die Emscher-Lippe-Region und den dortigen Personalmangel) einen feuchten Kehricht geschert hat. In der Umsetzung und Kommunikation ist sicherlich eine ganze Menge nicht richtig gelaufen, aber dass das Schulministerium seit Jahren die Entwicklung ignoriert hat, dass es ungleiche Bildungschancen im Land allein aufgrund der völlig aus dem Ruder gelaufenen Stellenpolitik gegeben hat, musste einmal angegangen werden.

Werbung