Beiträge von Der Germanist

    Vielleicht wurde hier beim Flurfunk eine Regelung der Examensprüfung der LAA mit der Zweitkorrekturregelung beim Abi durcheinandergeworfen? Der/die Vorsitzende der Prüfung darf nicht an der Ausbildung beteiligt gewesen sein; das ist dann von Relevanz, wenn der eigentliche Vorsitz aus irgendeinem Grund kurzfristig ausfällt und bspw. die Stellvertretung der Ausbildungsschule als Ersatz-Vorsitz einspringen soll.

    Ich habe auch in der Industrie die Erfahrung gemacht, dass viele Leute, die ihre Arbeitszeit so extrem hoch angeben oft viel zu viel mitreinrechnen.

    Den Weg zur und vorn der Arbeit. Dann wird während der Arbeitszeit auch total viel privates geregelt (Urlaub planen, Onlineshopping, Gang zum Friseur usw). Sollte das nicht auf Dich zutreffen, dann Prost Mahlzeit.

    Danke der Nachfrage ;)

    Ich will nicht ausschließen, dass ich beim Korrigieren am Schreibtisch auch mal einen Kaffee gekocht oder eine Push-Nachricht gelesen habe... Asche auf mein Haupt.

    Da ich lange Jahre nur einen Arbeitsweg von wenigen Minuten mit dem Fahrrad hatte, fällt die Pendelei gar nicht ins Gewicht. Die von dir und anderen geschilderte Beobachtung, dass Dinge, die in der Verantwortung des Arbeitsnehmers liegen (wie beispielsweise die Fahrtzeit von und zur Arbeitsstelle=Schule), von manchen Lehrkräften ohne Wimpernzucken zur persönlichen Arbeitszeit gezählt werden, kann ich ebenfalls aus Gesprächen bestätigen. Das meinte ich in einem früheren Post mit dem Hinweis, dass oft die, die wirklich belastet sind, sich eher still verhalten, während die lautesten Krakeeler im Kollegium sich ihre Belastung zurechtrechnen.

    Und wer macht den Haushalt?

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    Ist es verwerflich, dass ich die ungleiche Verteilung der Belastung "mag"?

    Verwerflich nicht - aber "strange".

    Spaß beiseite: a) Jeder Jeck ist anders. Ich habe den Stundenplanern damals immer gesagt, sie könnten mich gern auch sieben oder acht Stunden am Stück im Unterricht einsetzen, während andere Lehrkräfte gern nach drei oder vier Stunden eine Springstunde als Pause (hoffentlich ohne Vertretung) haben. Effekt bei mir dadurch: Ich hatte Tage, an denen ich wenig Unterricht und dementsprechend immer viel Zeit zum Korrigieren einplanen konnte. b) Ein Wochenende mit Theaterproben ist eine ganz andere Belastung als ein Wochenende mit Korrekturen, auch wenn vielleicht zeitlich dasselbe herauskommt.

    Aber vielleicht schließen wir den Seitenarm der Unterhaltung, weil wir dann weiter in die schon oft geführte Diskussion um vermeintliche und tatsächliche Belastungen abdriften, und widmen uns der Ausgangsfrage. :zahnluecke:

    Antwort übrigens: Meist ja.

    Wenn die Arbeit von 7:30 bis 21:00 Uhr geht, ist aber praktisch unter Woche gar keine Freizeitaktivität mehr möglich, oder wie schaffst du das?

    In der von mir genannten Zeit (Mitte November bis Weihnachten) gab es damals Wochen, in denen so etwas nicht möglich war (außer vielleicht abends todmüde aufs Sofa sinken und sich von irgendwas berieseln lassen). Aber wie gesagt: Es geht um die Belastungsspitzen. Es war kein Dauerzustand, der über mehrere Monate ging. Trotzdem ist das gesundheitlich für zahlreiche Lehrkräfte (u. a. mich) belastend, sodass man zu Ferienbeginn krank wird.

    Da muss echt was nicht stimmen. Entweder mit der Arbeitsorganisation/Effizienz oder der Messung der Arbeitszeit.

    Höflicher wäre es sicherlich, so etwas als Frage zu formulieren anstatt als Feststellung...

    Ich tracke meine Arbeitszeit seit Jahren, insofern kann ich dich etwas beruhigen. Deshalb konnte ich ja auch - wie im Post dargelegt - feststellen, dass meine Jahresarbeitszeit tatsächlich gar nicht so sehr überschritten wurde, wie man vielleicht vermuten könnte, wenn man die Ferien dann konsequent als Abfeiern der Überstunden anwendet. Tatsächlich korrigiere ich heute auch deutlich schneller als früher, u. a. weil ich den zweiten Lesedurchgang bei einer Deutscharbeit gestrichen habe, den aber viele KollegInnen der sprachlichen Fächer immer noch anwenden, um sprachliche und inhaltliche Bewertung getrennt voneinander anzugehen.

    Aber wenn bei - ich nehme mal das extreme Jahr heraus, in dem ich in der Zeit die genannten Spitzen hatte - sechs Korrekturklassen zwei davon Deutsch-Leistungskurse sind, dann gehen Schultage gern von 7.30 Uhr bis 21.00 Uhr (abzüglich Essenspausen) plus Arbeit am Wochenende, zumal ja all die anderen Aufgaben in dieser Zeit nicht liegenbleiben.

    Das einzige, was also vielleicht nicht stimmt, ist also entweder die ungleiche Behandlung von Lehrkräften hinsichtlich der Arbeitszeit (ich kann beispielsweise froh sein, dass mein zweites Fach Latein und nicht beispielsweise Englisch ist) oder (und das war mein eigentlicher Punkt in dem Post) dass diese immer wieder auftretenden Belastungsspitzen für Lehrkräfte gesundheitlich gefährlich sind und sie dann nichts davon haben, dass sie sie durch die Ferien im Laufe des Jahres ausgleichen können.

    Nach allem, was ich bisher gehört habe, wird es gerade in NRW rundgehen. Der Landesrechnungshof hat sich die Schulen vorgenommen und festgestellt, dass gerade durch die Ausfallstunden in den Prüfungsklassen sehr viel Unterricht ausfällt.

    Das ist aber auch nicht mehr ganz neu. Die Prüfung des LRH ist schon ein paar Jahre alt.

    Wenn sich das nicht anbietet, sammeln sich Minusstunden, auf die bis zu 6 Monaten danach noch zurückgegriffen werden kann.

    Das ist rechtlich nicht zulässig, worau jemand in einem parallelen Thread bereits hingewiesen hat. Verrechnet wird bei Vollzeitkräften innerhalb eines Kalendermonats, bei Teilzeitkräften innerhalb einer Woche. Minusstunde heißt auch nicht, dass man Geld abgezogen erhält, wie manch ein Kollege zu meinen scheint, sondern dass diese Stunde von zusätzlich geleisteten Stunden (i. d. R. Ad-hoc-Vertretungsstunden) abgezogen wird.

    Dem kann ich offen gestanden nicht folgen. Ja, es gibt bei uns Belastungsspitzen, die liegen im gymnasialen Bereich v.a. in der Abiturzeit.

    Zum Teil. Ich hatte in meiner Karriere regelmäßig 6 bis 7 Korrekturkurse; wenn Oberstufenkurse dabei sind, ist man selbst nicht Herr der Terminsetzung. Da kann die Zeit Mitte November bis zu den Weihnachtsferien sowie im Mai, wenn man daneben noch in irgendeiner Form im Abitur eingesetzt ist, extrem fordernd sein.

    Ich bin von Haus aus kein Typ, der viel auf eine besinnliche Vorweihnachtszeit gibt, aber ich hatte in meinen Berufsjahren leider selten überhaupt die Gelegenheit, in dieser Phase des Jahres zur Besinnung zu kommen...:sterne:

    Das das nicht hinhaut, ist ja klar. Ich mache also IMMER Überstunden. Die ich aber konsequent in den Ferien abfeiere.

    Für Teilzeitkräfte ist das Problem von Haus aus gravierender, das wurde in einem anderen Thread bereits thematisiert.

    Aber für Vollzeitkräfte möchte ich aufgrund des Trackens meiner eigenen Arbeitszeit hinterfragen, ob wir wirklich alle stundenmäßig so belastet sind, wie manche Kollegen es schildern (wobei vermutlich gilt: Die, die wenig meckern, sind meistens die, die sich viel zu viel zumuten.) Ich habe zwei Korrekturfächer und habe stets viel in der Schulentwicklung gemacht. Da ich - anscheinend - effizient Unterricht vorbereite und korrigiere, komme ich bei (NRW-bedingt) 41 Wochenstunden aufs Jahr gerechnet mit gar nicht mal so vielen Überstunden aus. Das Problem ist ein anderes, und Bolzbold hat es oben angedeutet: Die Belastungsspitzen sind enorm! Jeweils zum Halbjahresende sind mehrere Sechzig- bis Siebzigstundenwochen keine Seltenheit; die kann ich zwar in Ferien abfeiern, aber mit Blick auf die Gesundheit wird das mittel- bis langfristig (vermutlich) gravierende Folgen haben. Und aus diesen Phasen des Jahres insbesondere resultiert die gefühlte Belastung das gesamte Jahr über.

    An einer idealen Schule kennt die Schulleitung die Interessen aller Kollegiumsmitglieder und kann sie deshalb für die notwendigen Aufgaben, die z. B. zur Schulentwicklung gehören, wie oben beschrieben wurde, so einteilen, dass alle diese Aufgaben erledigt werden und die Last gleich verteilt ist.

    Leider gibt es wenige ideale Schulleitungen und manche Lehrkraft, deren Interessen vielfältig sind, aber mit Schule nichts zu tun haben.

    Auch schön:

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    Ich bin mir gerade unsicher, ob ich etwas schreiben soll. Denn es würde nur vieles von dem wiederholen, was meine Vorredner schon gesagt haben. Andererseits unterstreicht das vielleicht die Bedeutsamkeit mancher Überlegung:


    - Du bist nicht Lehrkraft, um jedermanns Liebling zu sein. Dann wird es spätestens bei der Notengebung schwierig.

    - Viele Angriffe, die du als Lehrkraft aushalten musst, meinen nicht dich als Person, sondern dich in deiner Rolle (wobei das eher bei älteren Schülis der Fall ist).

    - Schwache Lerngruppen brauchen klare Strukturen (Rituale) und sind eher für Instruktion zu haben als für entdeckendes Lernen. Wenn man überfordert ist, verschiebt man gern die Verantwortlichkeiten, weil man selbst ja niemals verantwortlich sein kann, wenn etwas zu schnell geht, man etwas nicht verstanden hat etc. Und entdeckendes Lernen ist toll für SchülerInnen, die eine schnelle Auffassungsgabe haben; für andere ist ist das einfach überfordernd. Und dann ist der Lehrer (mit seiner Planung) schuld.

    - Sei authentisch: Verbiege dich nicht bei dem, was du planst und tust. Äußere aber in Phasen der Metareflexion, die man, denke ich, durchaus auch mit Grundschülern einlegen kann, dass dir bestimmte Verhaltensweisen oder Äußerungen missfallen.

    - Versuche, der Ursache für das Missfallen auf den Grund zu gehen, aber nicht aus der Motivation heraus, beliebter zu werden, sondern aufgrund der Überlegung, dass SchülerInnen, die bereit sind, sich auf das Lernen einzulassen, leistungsfähiger sind. Passe ggf. die Unterrichtsgestaltung an (s. o.).

    - Stärke SchülerInnen, die gute Ergebnisse erzielen oder sich an Regeln halten, durch Lob.

    - Egal, ob du neu bist oder alter Hase: Besprich dich mit den anderen Klassenlehrkräften. Im Team erreicht man mehr als als Einzelkämpfer.

    Wenn der kleine Deutschlehrer hier auch noch etwas beitragen darf: Es ist allgemeiner Oberstufenstoff, dass Kommunikation nicht nur aus der Übermittlung einer Sachinformation besteht. Insofern ist das "Rüberbringen" der Sachinfos durch einen Physiklehrer vielleicht inhaltlich sehr gut, aber die Frage ist doch, was beim Adressaten ankommt, sei es der Fachmann, der hinten sitzt, oder die Schülis, die Kompetenzen erwerben sollen. Und ob jemand z. B. vorher auf der Beziehungsebene mit den Kindern gearbeitet hat und die ihm auch zuhören und vielleicht sogar Fragen stellen, wenn sie etwas nicht verstehen, sollte mit Fug und Recht im Rahmen des Möglichen mitbewertet werden.

    Mal auch Logisch gedacht: Einige Pflegschaften machen ja einen regelmäßigen Elterntreff, das ganze kann man ja auch formalisieren und das offiziell als Pflegschaft deklarieren, zweiwöchentlich abends in einer Kneipe. Dann ist es meine Pflicht da alle zwei Wochen Abends auszutauschen, wenn die Eltern als TOP nur "Verschiedenes" haben und keine Beratung und Information erforderlich ist? Eben nicht.

    Wenn man es formalisiert, hättest du natürlich Recht. Ich halte das aber nur für einen theoretisch vorkommenden Fall (zumal man fragen könnte, warum sich die Pflegschaft über 62 (10) SchulG hinwegsetzt: Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung): Formalisieren hieße, man müsste die Wahl- und Geschäftsordnung einhalten, die vermutlich bei allen Schulen eng an den Vorschlag des Landes angelegt sein dürfte; die Pflegschaft müsste rechtzeitig 7 Tage vorher (im Regelfall: unter Bekanntgabe der TOP) eingeladen werden (63 (1) SchulG), es wäre ein Protokollant zu wählen, der seiner Aufgabe auch trotz vierzehn Bier nachkommen müsste (63 (4)), und spaßeshalber könnte jemand am Anfang fragen, ob der Vorsitz die notwendige Beschlussfähigkeit feststellen könnte (63 (5)) und das Gremium ggf. wieder nach Hause zu schicken wäre. Dazu muss der Kneipenraum separiert sein (63 (2): "nicht öffentlich"). Auch der Jugendschutz ist einzuhalten (SchülerInnen ab Klasse 7 sind ebenfalls beratende Mitglieder (62 (7)).

    Das widerspricht dann dem SchulG, weil hier ist eben die automatische Teilnahme verneint.

    Da musst du mir helfen: Wo steht das?

    Ich finde im SchulG nur § 62 (6): "Für die Lehrerinnen und Lehrer gehört die Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien zu ihren dienstlichen Aufgaben." und § 73 (1) "Mitglieder der Klassenpflegschaft sind [...] mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer".

    Oder missverstehst du den letzten Satz, den PeterKa oben bereits zitiert hat: "Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen"? LehrerInnen der Klasse sind alle Fachlehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, zu denen auch die Klassenleitung gehört. "Sollen" heißt in diesem Zusammenhang so viel wie "müssen, wenn nicht besondere Gründe dem entgegenstehen". "Keine Lust" ist kein solcher besonderer Grund.

    Anders als Moebius für NDS geschrieben hat, ist ein Kollegiumsausflug auch teilweise in der Unterrichtszeit in NRW möglich (und je nach Team vielleicht auch einmal sinnvoll):

    "Gemeinschaftsveranstaltungen des Lehrerkollegiums (z. B. Betriebsausflüge) sollen weitestgehend außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden; sie können einmal im Schuljahr bereits innerhalb dieser Zeit beginnen, soweit dies nach Art und Dauer der Veranstaltung erforderlich ist." (ADO 23 (8))

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