Stundenreduzierung unmöglich? Bundesländer unterschiedlich?

  • Liebe Community,


    mein Wunsch nach einer Stundenreduktion (Gym, NRW) wurde von der Schulleitung im Gespräch abgelehnt. Die Schulleitung argumentierte, dass ich zwar einen Antrag stellen könne, sie diesen aber ablehnen würde mit der (spannenden) Begründung: "Wenn ich Anträge von Personen genehmigen würde, die keinen Anspruch auf Reduzierung haben, würde die Bezirksregierung mir keine neuen Stellen genehmigen. Wir brauchen aber noch Lehrkräfte für XXX, daher müsste ich Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie ihn mir vorlegen."

    Weiß jemand, ob diese Argumentation offiziell so richtig ist? Im Grunde wird der Ball dann den Schulleitungen zurück gespielt.

    Wie wird aktuell in anderen Bundesländern verfahren.. ist es dort auch unmöglich zu reduzieren?

    "Früher", also vor ca. 5-6 Jahren, hatte ich eine Reduktion um 5 Stunden, die wurde sofort durchgewunken.

  • Ich würde trotzdem erst einmal den Antrag stellen und dann die schriftliche Ablehnung abwarten. Danach kann man dann ggf. Widerspruch einlegen.

    Du meinst, dass sich die Schulleitung mit dem genannten Gespräch auch Arbeit vom Hals halten will --> Wenn er die Person aus dem Kollegium davon abhält, einen Antrag überhaupt zu stellen hat er weniger Arbeit und Diskussion?

  • Liebe Community,

    mein Wunsch nach einer Stundenreduktion (Gym, NRW) wurde von der Schulleitung im Gespräch abgelehnt. Die Schulleitung argumentierte, dass ich zwar einen Antrag stellen könne, sie diesen aber ablehnen würde mit der (spannenden) Begründung: "Wenn ich Anträge von Personen genehmigen würde, die keinen Anspruch auf Reduzierung haben, würde die Bezirksregierung mir keine neuen Stellen genehmigen. Wir brauchen aber noch Lehrkräfte für XXX, daher müsste ich Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie ihn mir vorlegen."

    Weiß jemand, ob diese Argumentation offiziell so richtig ist? Im Grunde wird der Ball dann den Schulleitungen zurück gespielt.

    Wie wird aktuell in anderen Bundesländern verfahren.. ist es dort auch unmöglich zu reduzieren?

    "Früher", also vor ca. 5-6 Jahren, hatte ich eine Reduktion um 5 Stunden, die wurde sofort durchgewunken.

    Also ein bisschen eigene Recherche darf man hier schon erwarten.

    § 63 LBG
    SGV § 63 Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung | RECHT.NRW.DE

    Und die Synopse auf den Seiten des MSB.

    Teilzeitbeschäftigung | Bildungsportal NRW

    Die Aussage der SL ist somit richtig. Insbesondere der zweite Satz. Der Ball wird nicht an die Schulleitungen zurückgespielt, sondern er liegt genau dort. Wer sonst sollte denn wissen, wie der Bedarf an Fach X oder Y an den einzelnen Schulen ist? Nicht umsonst sind die Schulleitungen bei TZ-Anträgen mit im Boot.

    "Früher" war die Situation tatsächlich günstiger - für beide Seiten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Du meinst, dass sich die Schulleitung mit dem genannten Gespräch auch Arbeit vom Hals halten will

    Genau das. Sie will weniger Arbeit und keinen Präzedenzfall. Da könnten dann ja noch andere Kollegen kommen.

    Und wenn dann der Widerspruch kommt und das alles noch schriftlich begründet werden muss, kommt noch viel mehr Arbeit.

  • Danke. Dort steht aber auch: "(wie z.B. ein fachbezogener Lehrkräftebedarf)". Blöderweise kann man als Lehrer bzw. Lehrerin nicht genau absehen, wie verzichtbar mit Blick auf das Gesamtkollegium die individuelle Lehrkraft ist.

    Zumal die Argumentation der Schulleitung war, dass sie gerne noch eine Lehrkraft für ein anderes Fach einstellen möchte, das ich gar nicht unterrichte. Gefühlt sind meine Fächer an der Schule nicht knapp.

  • Das ist in der Gesamtübersicht auch erst einmal nicht sofort erkennbar, weil es nicht ausschließlich auf Deine Fächer ankommt.

    Wenn Du z.B. Sport und Biologie unterrichtest und reduzieren möchtest, muss jemand anderes die Stunden machen. Das kann wiederum zu einem Engpass an anderer Stelle führen, wenn die KollegInnen zufälligerweise die Kombi Sport/Physik haben und mit letztgenanntem Fach ein Mangelfach unterrichten und genau dort gebraucht werden und im Falle eines "Schiebens" die Unterrichtsverteilung dann nicht aufgeht, weil dann an anderen Stellen das Tischtuch zu klein ist.

    Im Rahmen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" zwischen Schulleitung und Lehrkräften erwarte ich von den KollegInnen schon, dass sie meinen Aussagen oder denen meines SL Glauben schenken. Wir haben überhaupt kein unlauteres Motiv, KollegInnen eine voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung nicht zu genehmigen, wenn dienstliche Gründe nicht dagegen sprechen. Fachspezifischer Bedarf bzw. Personalmangel ist DER dienstliche Grund.

    Im Gegenteil wäre es für uns mehr Arbeit, diese Gründe zu konstruieren und uns mit Widersprüchen auseinanderzusetzen als das Ganze transparent zu kommunizieren - aber dann eben auch darauf zu bauen, dass man unseren Worten auch vertraut.

    Das Misstrauen, das bei plattyplus' Beitrag mitschwingt, mag bei ihm begründet sein - als Grundhaltung fände ich das aber ebenso problematisch wie ein fiktiver Schulleiter, der eine voraussetzungslose Teilzeit aus Prinzip nicht genehmigt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Es gibt Bundesländer, in denen der örtliche PR mitbestimmungspflichtig ist, wenn ein TZ-Antrag abgelehnt wird. Mit anderen Worten, wenn der Antrag abgelehnt wird, muss der PR die Ablehnung "absegnen" und mittragen.
    Ich weiß nicht, ob das in NRW auch so ist und was passiert, wenn der PR seine Zustimmung im Mitbestimmungsverfahren verweigert. In manchen BL - in Hessen bspw. - eskaliert das Stufenverfahren direkt auf die Ebene des Kultusministeriums. Ich habe gerüchteweise gehört, dass dies der Grund ist, warum viele Schulämter dort bei Ablehnung des PR schnell einknicken, weil sie eben genau das nicht wollen.
    Aber ich kenne mich in Hessen nur wenig aus, ich war da nicht so lang. In NRW noch weniger.

  • Du kannst den Antrag stellen. Er wird abgelehnt werden. Die Schulleitung kann zustimmen, der zuständige Dezernent muss aber auch zustimmen und wird den Antrag bei voraussetzungsloser Teilzeit ablehnen.

    Du solltest dem TZ-Antrag eine Begründung beifügen mit Bezug auf deine persönliche Belastung, deine zusätzlichen Aufgaben und der damit einhergehenden Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit, ggf. mit Verweis auf die zzt. ausbleibende Arbeitszeiterfassung.

    Die Ablehnung landet im Anschluss beim PR - deshalb ist die Begründung auch von Relevanz. Ggf. kann die Schulleitung dir auch entgegenkommen, um deine individuelle Belastung zu verringern bei gleichbleibender Stundenzahl.

    Wenn du darlegen kannst, dass du durch deine Aufgaben die vorgesehene Arbeitszeit von regulär 41 Stunden regelmäßig überschreitest, hast du vorm Verwaltungsgericht gute Karten. Der für dich zuständige Bezirkspersonalrat kann dich hier beraten und unterstützen.

    Die Ablehnung ist aber auch bei guter Begründung im Antrag sehr wahrscheinlich und dann bleibt dir (nach Widerspruch) nur noch der Klageweg.

    Ein anderer Weg wäre mittels ärztlichen Attests: Wenn ein Arzt dir bescheinigt, dass du aus gesundh. Gründen die Stunden reduzieren solltest, stellt sich die Frage, ob der Dienstherr bei Ablehnung seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. Ich weiß nicht, ob man dich ggf. noch zusätzl. zum Amtsarzt schicken würde - wäre ja aber auch kein Problem.

  • In BW kann man (an Gymnasien jedenfalls) ohne Vorliegen von Gründen auf 75% reduzieren. Diese Aussage wird dir aber, fürchte ich, für NRW nicht viel helfen.

    Also ist es ein Politikum, was je nach Besetzung des Kultusministeriums in die eine wie die andere Richtung auspendeln kann? In ähnlicher Weise würde ich dann sehen, beispielweise:
    - Abordnungen/Versetzungen aufgrund von Schließung bestimmter Schulformen/Standorten (wie in NRW geschehen mit jungen Kollegen, die 50% statt am Gym erst an einer Grundschule oder Förderschule arbeiten müssen)

    - Zusammenlegung von Standorten mit einhergehender Versetzung von Personal auch gegen deren Willen

    - Art und Umfang von Weiterbildungsangeboten etc.

    In Bundesland X lässt man eine Schulform weiter laufen, wenn auch mit hohem Personalbedarf bei geringem Output. In Bundesland Y macht man die Schulform sukkzessive zu oder reduziert die Standorte. In NRW denke ich da z.B. an die Realschulen oder Hauptschulen oder Weiterbildungskollegs.

    Dann bleibt aktuell nicht mehr als

    a) Krankenschein

    b) Teildienstfähigkeit

    c) einfach 100% arbeiten

    ?

  • Du kannst den Antrag stellen. Er wird abgelehnt werden. Die Schulleitung kann zustimmen, der zuständige Dezernent muss aber auch zustimmen und wird den Antrag bei voraussetzungsloser Teilzeit ablehnen.

    Du solltest dem TZ-Antrag eine Begründung beifügen mit Bezug auf deine persönliche Belastung, deine zusätzlichen Aufgaben und der damit einhergehenden Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit, ggf. mit Verweis auf die zzt. ausbleibende Arbeitszeiterfassung.

    Die Ablehnung landet im Anschluss beim PR - deshalb ist die Begründung auch von Relevanz. Ggf. kann die Schulleitung dir auch entgegenkommen, um deine individuelle Belastung zu verringern bei gleichbleibender Stundenzahl.

    (...)

    Ein anderer Weg wäre mittels ärztlichen Attests: Wenn ein Arzt dir bescheinigt, dass du aus gesundh. Gründen die Stunden reduzieren solltest, stellt sich die Frage, ob der Dienstherr bei Ablehnung seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. Ich weiß nicht, ob man dich ggf. noch zusätzl. zum Amtsarzt schicken würde - wäre ja aber auch kein Problem.

    Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit hätte die Schulleitung einem auch den Tipp geben können.

    Wann kann man nochmal die Anträge stellen? Fürs nächste Halbjahr ab August dürfte es schon zu spät sein, oder?

  • Es ist eine politische Entscheidung. Die Entscheidung wurde aufgrund des bestehenden Lehrkräftemangels getroffen von Dorothee Feller.

    Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass, wenn das Kultusministerium in FDP-Hand geblieben wäre, (ohne politische Präferenz, nur als Feststellung), dass dann diese Aktionen von Abordnungen (Lehrkräfte von Grundschule Münsterland nach Grundschule Gelsenkirchen oder von WBK nach Schulform XY) nicht geschehen wären.

  • Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit hätte die Schulleitung einem auch den Tipp geben können.

    Tja, und warum tut sie es nicht? - Dieser Tipp würde für sie die Organisation nur verkomplizieren. Weil sie selbst nur Mangelverwaltung betreiben kann und den Druck einfach nach unten durchreicht. Vertrauensvolle Zusammenarbeit my ass.

    Was du auch machen kannst: alle drei Jahre steht dir (jedenfalls in BW) ein dreiwöchiger Kuraufenthalt zur Erhaltung der Arbeitskraft zu. Einfach mal einreichen - das sind drei Wochen Auszeit während des laufenden Betriebs. Eine Kollegin macht das regelmäßig.

  • Na dann kann man ja nur empfehlen, für den Fall der Fälle sicherheitshalber schonmal seine Belastung bei diversen Ärzten zu streuen und die medizinische Argumentation langfristig vorzubereiten.

  • Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass, wenn das Kultusministerium in FDP-Hand geblieben wäre, (ohne politische Präferenz, nur als Feststellung), dass dann diese Aktionen von Abordnungen (Lehrkräfte von Grundschule Münsterland nach Grundschule Gelsenkirchen oder von WBK nach Schulform XY) nicht geschehen wären.

    Das mag so sein, würde aber nur die Einschätzung unterstreichen, dass Frau Gebauer sich um Probleme vor Ort (hier insbesondere die Emscher-Lippe-Region und den dortigen Personalmangel) einen feuchten Kehricht geschert hat. In der Umsetzung und Kommunikation ist sicherlich eine ganze Menge nicht richtig gelaufen, aber dass das Schulministerium seit Jahren die Entwicklung ignoriert hat, dass es ungleiche Bildungschancen im Land allein aufgrund der völlig aus dem Ruder gelaufenen Stellenpolitik gegeben hat, musste einmal angegangen werden.

  • Du solltest dem TZ-Antrag eine Begründung beifügen mit Bezug auf deine persönliche Belastung, deine zusätzlichen Aufgaben und der damit einhergehenden Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit, ggf. mit Verweis auf die zzt. ausbleibende Arbeitszeiterfassung.

    Die Ablehnung landet im Anschluss beim PR - deshalb ist die Begründung auch von Relevanz.

    leichtes OT in eigener Sache:
    Die Begründung / das Attest landet beim PR?
    Nur bei Ablehnung oder auch bei Zustimmung?

    (Mein Antrag auf TZ war formlos "aus gesundheitlichen Gründen", das Attest habe ich viel später direkt der BR nachgereicht. Ich habe nichts zu verstecken, aber irgendwie fände ich es seltsam, wenn der PR ohne mein Zuschalten meine Unterlagen bekommt. Oder?)

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