Beiträge von k_19

    Ich würde nicht mehr über die Note reden. Darum geht's dir ja hauptsächlich nicht. Es geht ums Verhalten. Ein gemeinsames, klärendes Gespräch (edit: mit Zeugen, z. B. der von dir genannten Fachschaftsleitung), indem man ihr deutlich macht, dass das nicht akzeptiert wird und nicht wieder vorkommen kann, halte ich da für sinnvoller als überhaupt nochmal über die Note zu sprechen.


    Wenn sie in dem Gespräch wieder auf die Note zu sprechen kommt, direkt wieder auf ihr Verhalten zurückkommen, damit sie das Gespräch nicht nach ihrem Willen lenkt.


    Schüler dürfen ja gerne Kritik üben oder sich über eine Note ärgern - ob nun gerechtfertigt oder nicht. Der Ton macht die Musik. Neben einem gemeinsamen Gespräch evtl. auch noch den Kurs darauf ansprechen, wie man denn eigtl. angemessen Kritik äußert. Da kann sie sich das Ganze ja dann nochmal anhören.

    Mein Anwalt war bei dem Gespräch leider nicht anwesend. Er hatte (rückblickend eventuell fälschlicherweise) gesagt, dass es keine gute Idee sei bei einem BEM-Gespräch mit seinem Anwalt zu kommen. Ich kontaktiere ihn morgen, sobald seine Kanzlei öffnet.

    Der hat bestimmt auch nicht damit gerechnet, dass das Ganze so unprofessionell abläuft. Dann zieht man daraus eben jetzt seine Schlüsse.

    Schade, dass es so gelaufen ist.

    Was mir noch einfällt:


    Du könntest die verschriftlichten Aussagen mit Bestätigung des Personalrats als Zeugen deinem Arzt vorlegen mit der Bitte um Stellungnahme (z. B. die Aussagen zur Traumabewältigung in dem Gespräch) ... und das Ganze dann mitnehmen zum Amtsarzt.

    Wurde denn der Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall bisher bearbeitet?


    Falls nein und wenn seitdem schon mehr als 3 Monate vergangen sind: Untätigkeitsklage ankündigen mit Fristsetzung. Dann Untätigkeitsklage einreichen. Man muss sie zwar nicht ankündigen, jedoch spart man sich so evtl. unnötigen Ärger, da sie ihn dann womöglich zügiger bearbeiten.


    Anhand deiner Schilderungen sollte klar sein, dass es eben ein qualifizierter Dienstunfall sein sollte.


    Das erhöhte Unfallruhegehalt ist ganz schön hoch. Die Motivation vonseiten des Landes, dich wieder "in Arbeit" zu bringen, wäre dann wohl um einiges höher.


    Ich würde an dieser Stelle die Kommunikation ggü. der Bezirksregierung vollständig an einen Rechtsanwalt abgeben und mich nur noch auf das einlassen, was zwingend nötig ist. Der Schulwechsel lässt sich vor dem Verwaltungsgericht auch einklagen. Gerade die grandiosen Schilderungen in deinem BEM-Gespräch mit Zeugen sollten deine Chancen deutlich erhöhen.


    Das Verhalten würde ich dokumentieren und mir durch das anwesende Personalratsmitglied bestätigen lassen. Du hättest bsw. auch die Möglichkeit, Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Missachtung der Fürsorgepflicht gg. die Personen einzureichen. Mag sein, dass sie im "Sande verläuft". Zumindest verschafft man sich aber damit Gehör und macht deutlich, dass es so eben nicht geht.


    Weiterhin viel Erfolg.

    Genau. Und genau so eine Konferenz hat leider (trotz akribischer Dokumentation) noch nie stattgefunden. Da eben das Verhalten auf die ASS zurückgeführt wurde und es somit von oberster Instanz an unserer Schule es dann anscheinend nicht für eine Konferenz reicht.

    Für mich absolut unverständlich. Es müssen Ordnungsmaßnahmen folgen.


    Allein, dass sich Lehrer beleidigen lassen. Strafantrag bei der Polizei bei fehlender Einsicht, Ordnungsmaßnahme. Und das jedes einzelne Mal. Kein Zögern, kein Warten. Es muss immer sofort eine Konsequenz folgen mit möglichst wenig zeitlicher Verzögerung. Den Strafantrag stellt man ja privat, unabhängig von der Schule. Das geht auch online ohne großen Aufwand.


    Es ist schade, dass ihr nicht die nötige Unterstützung erhaltet. Offensichtlich dominiert hier mal wieder die Angst vor Beschwerden und Klagen. Da ist es dann doch "besser", die Lehrerschaft leiden zu lassen.


    Wieso sollte der Junge auch sein Verhalten ändern? Er hat die volle Aufmerksamkeit, alle schauen auf ihn. Er kann machen, was er will. Grenzen werden ihm nicht gesetzt. Er genießt diesen Zustand in vollen Zügen - und eure Schule lässt es zu. Pädagogisches Handeln sieht anders aus.

    In Niedersachsen wird das so gehandhabt:


    Zitat

    Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden.

    https://www.eis-online.nieders…e/Dokumente/Merkblatt.pdf


    Ich weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern ebenfalls so gehandhabt wird. Bisher habe ich das nur von Niedersachsen gehört. Am besten einmal Kontakt mit den Behörden in HH oder auch dem Personalrat aufnehmen und sich das Ganze am besten schriftlich geben lassen, falls möglich.

    Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.


    Das wird doch bei euch ebenfalls gang und gäbe sein? Dann sammelt er halt die unentschuldigten Fehlstunden mit allen Konsequenzen, bis hin zur Entlassung von der Schule (oder Bußgeldverfahren, je nachdem).

    Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.

    Sie wollen sich beschweren? Können sie ja machen. Dann nimmst du dazu Stellung. Deinen Beschreibungen zufolge klingt das Ganze haltlos. Kein Grund, sich da groß Sorgen zu machen.


    Sie wollen klagen? Stellt sich die Frage, weswegen. Wegen der Noten, wegen einer Entscheidung der Schule? Da muss dann erstmal ein Widerspruch folgen mit anschließender einmonatiger Frist, um Klage einzureichen (edit: nach Erhalt des Bescheids). Dann geht es halt vors Verwaltungsgericht. Die Klage richtet sich ja dann nicht direkt gegen dich, sondern gegen das Land. Worst-case wäre, dass du dort wegen irgendwas aussagen müsstest.


    Man hört immer diese Horrorgeschichten von Gericht, man kann's ja aber auch anders sehen. Wir leben in einem Rechtsstaat: Wer klagen will, soll klagen.

    Das ist bedauerlich. So sollte das nicht ablaufen.


    1) Deine Meldeadresse landet in der Akte und bei Akteneinsicht hätte der Anwalt des Beschuldigten auch Zugriff auf die Adresse. Nach der Logik kann man aber gegen niemanden mehr Strafanzeige erstatten. Wenn er nicht strafmündig ist, kommt es sowieso erst gar nicht so weit.

    2) Die Wahrheit muss man ja nicht verheimlichen. (Gesundheitsdaten dürfen zudem nicht einfach so weitergegeben werden. Alle mit Zugriff auf die Diagnose sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.)

    3) Dann klagt man halt.

    4) Den Weg würde ich sowieso nicht einschlagen.


    Der Bezirkspersonalrat hat einen Vorsitzenden. Evtl. mal schriftlich per Mail an den wenden.

    Zumindest auf explizite Nachfrage meinerseits wäre das sehr nett.


    Ich kann hier öffentlich leider nicht schreiben, wie negativ (um es wirklich, wirklich nett auszudrücken) sich meine SL mir gegenüber nach dem Vorfall verhalten hat. Eine schriftliche (!) Bemängelung meines Verhaltens in der Krisensituation per Rundmail an alle Kolleg:innen ist da nur die Spitze des Eisbergs.

    Ein Ort des Grauens.


    Der Bezirkspersonalrat sollte dir da unterstützend zur Seite stehen.


    Ich würde hier alles ausreizen, was nur irgendwie möglich ist und jeden einzelnen Schritt mit dem Bezirkspersonalrat absprechen. Hauptsache, die Anerkennung als Dienstunfall ist im Gange - am besten mit tatkräftiger Unterstützung des Personalrats. Der Antrag geht über den Tisch der SL. Es ist gut, wenn diese schon weiß, dass dem Bezirkspersonalrat eine Kopie des Antrags vorliegt.


    Sollte die SL dich kontaktieren, kannst du sie darauf verweisen, dass alle weiteren Gespräche nur noch mit Beteiligung des Bezirkspersonalrats stattfinden.


    Zu einem späteren Zeitpunkt würde ich eine umfassende Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen.

    Ich zitiere mich mal selbst, da ich wirklich gerne das Protokoll lesen würde. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob mir das zusteht.

    Ich fände es kurios, wenn man dir keine Einsicht gewähren würde. Einfach mal nachfragen. Es ist ja wohl das Mindeste, dass man dich als Betroffene über erfolgte Ordnungsmaßnahmen informiert.

    Auch, wenn es jetzt ein anderes Thema ist - noch kurz dazu:


    A13 Stufe 12 wird in NRW nach 24 Jahren erreicht. Ab 01.02.2025 sind das 6288,10€ pro Monat. Wenn man insg. auf 19 Jahre kommt ("ruhegehaltfähige Dienstzeit", also unter Berücksichtigung von Teilzeit), hat man mehr als die Mindestpension (19*1,79375%*6288,10€*0,99349 = 2129,11€).


    Jmd., der 15 Jahre mit 50% Teilzeit arbeitet (ruhegehaltfähige Dienstzeit: 7,5 Jahre), und im Anschluss Vollzeit arbeitet, überschreitet die Mindestpension. Hinzu kommt, dass das Referendariat ebenfalls angerechnet wird und das Studium (beim Studium heißt es allerdings, dass es angerechnet werden "kann")). Das sind nochmal fast 4 Jahre, die mitberücksichtigt werden (das Studium wird mit etwas über 2 Jahren angerechnet).


    Es lohnt sich also durchaus.


    Wenn man vorzeitig in den Ruhestand geht, kommt es zu Kürzungen von 0,3% pro Monat. Hierdurch kann es sein, dass man am Ende doch noch mehr hat mit der Mindestpension - je nachdem, wie früh man aufhört und wie lange man in Teilzeit/Vollzeit gearbeitet hat.

    Ich sehe gerade - die Info bezieht sich auf den Bund. Jedes Bundesland handhabt es etwas anders. Für NRW:

    Zitat

    Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes (1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurückbleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.

    https://www.finanzverwaltung.n…t/document/ruhegehalt.pdf (siehe S. 5)


    Ab 01.02.2025 beträgt die Mindestpension in NRW 2120,67€ (ohne Familienzuschlag).

    Und wenn man vorher Teilzeit gearbeitet hat, wird die dann entsprechend gekürzt?


    Zitat

    Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4 Stufe 8 zuzüglich 30,68 €. Sie beträgt demnach ab 01.03.2024 2.032,23 + 30,68 = 2.062,91 € brutto pro Monat und erhöht sich je nach Familienzuschlag.


    https://www.evg-online.org/fil…ersorgung_2024_240424.pdf (siehe S. 8 )


    Sie wird nicht entsprechend gekürzt. Es handelt sich ja um die Mindestpension.

    Das stimmt.

    Ich bin mir nur nicht so sicher, ob die Situation nicht sehr schnell (von meiner SL und von Kolleg:innen) "runtergespielt" wurde. Zumindest kann ich mir das gut vorstellen. Die Klassenleitung hat im Vorfeld Beschimpfungen und Drohungen gegen mich durch den Schüler und durch seinen besten Freund immer relativiert und die Schüler in Schutz genommen (ihrer Meinung nach muss man als Lehrer/in damit leben, übel beschimpft zu werden. "Sie werden schon sehen, was Sie davon haben" und "Sie stehen ganz oben auf meiner Abschussliste" seien zudem keine Drohungen).

    Es kann auch sein, dass ich da sehr weich bin. Ich kann Beschimpfungen und (wahrgenommene?) Drohungen schlecht aushalten. Daran arbeite ich.

    Schau, dass du da wegkommst. Toxischer geht's ja nicht mehr. Ebenfalls stellt sich ggf. die Frage, ob die Fürsorgepflicht von der SL eingehalten wurde.


    Da wird an der Schule offensichtlich alles falsch gehandhabt. Auch Drohungen sind Gewalt und die Schule muss bei Gewalt einschreiten - sonst hat die Schule nicht mehr die Macht, sondern es gilt das Recht des Stärkeren. Darunter leiden am Ende alle - selbst die Täter, denen nie ihre Grenzen aufgezeigt werden.


    Zitat

    Ich musste ehrlich gesagt etwas schlucken, als einige von euch angedeutet haben, dass es im schlimmsten Fall zu einer Dienstunfähigkeit kommen könnte. Das habe ich bisher nicht bedacht bzw wollte nicht daran denken.


    Es geht in erster Linie darum zu wissen, dass man finanziell "nicht so tief fällt", wenn es zum worst-case kommt und so der Behandlung mit weniger Druck/Sorge entgegenschauen kann.

    Mich wundert allerdings dann schon, weshalb du bei der Einschreibung ins Studium das "Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen" wählst

    Vllt. gab es keine Aussicht auf eine Stelle am Gymnasium? Häufig muss man dann abwägen und eine Entscheidung treffen, die man nicht mal eben zurücknehmen kann. Lässt man sich weiter mit Kettenverträgen abspeisen am Gymnasium oder entscheidet man sich für eine Gesamtschule? Hinzu kommt natürlich, dass man in NRW nur eben diesen Studiengang studieren kann, auch wenn man später am Gymnasium arbeiten möchte.


    Es kann ja auch sein, dass es gar nicht die Schulform an sich ist, sondern die Schule selber. Das, was hier von OP berichtet wird, klingt auf jeden Fall nicht zufriedenstellend.

    2 auf Lebenszeit. Es sind 5 Jahre Verbeamtung in NRW.

    Der Vorbereitungsdienst wird ebenfalls auf die 5-jährige Wartezeit angerechnet. Bei 3-jähriger Probezeit hat man idR nach weiteren 6 Monaten als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf die Mindestpension.


    Zitat

    Die Wartezeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, sofern sie ruhegehaltfähig ist (Abs. 1 Satz 2). Es handelt sich zunächst um solche Dienstzeiten, die kraft Gesetzes ruhegehaltfähig sind, also in erster Linie die in § 6 geregelten Beamtenzeiten, und zwar auch Dienstzeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie im Beamtenverhältnis auf Probe (Wittmer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 4 Rn 56).

    https://www.rehm-verlag.de/eLi…amtenRBuLa_Ges_data%27%5D

    Der Schilderung nach könnte es sich sogar um einen "qualifizierten Dienstunfall" handeln.

    Zitat

    Qualifizierter Dienstunfall

    Das Beamtenrecht kennt neben dem Dienstunfall auch den sogenannten qualifizierten Dienstunfall. Ein qualifizierter Dienstunfall ist anzunehmen, wenn sich ein*e Beamte*in in Ausübung des Dienstes einer besonderen Lebensgefahr aussetzt und dabei einen Unfall erleidet.

    https://nrw.verdi.de/themen/na…d3-11e9-99c9-001a4a160100


    Ziel ist es natürlich, dass du schnell gesund wirst und wieder arbeiten kannst. Solltest du allerdings aufgrund des Geschehens dienstunfähig werden, würde dir bei Anerkennung ein erhöhtes Unfallruhegehalt zustehen.


    Die Anerkennung als Dienstunfall hat aber auch etwas mit Sichtbarkeit zu tun. Es ist wichtig, dass solche Fälle an oberster Stelle auch aktenkundig werden.

    Sie können nicht einfach nachträglich Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag erheben. Der Versicherer kann nicht nach Gutdünken die Vertragsbedingungen ändern. Das wird er auch nicht. Genau deshalb prüft der Vesicherer ja auf vorververtragliche Anzeigepflichtverletzung.


    Die Öffnungsaktion oder Öffnungsklausel verpflichtet die teilnehmenden privaten Krankenversicherungen Beamte ohne Leistungsausschluss aufzunehmen mit einem maximalen Risikozuschlag von 30%. Man hat hierbei 6 Monate nach Verbeamtung auf Widerruf oder nach Verbeamtung auf Probe Zeit. Der Makler verdient daran nichts. Man kann den Antrag dann direkt beim Versicherer stellen.


    Nur in besonderen Fällen geht dies nicht, bsw. wenn man an einer privaten Ersatzschule in NRW anfängt und einen beamtenähnlichen Status hat. Bist du ganz normaler Beamter im öffentl. Dienst, hättest du diese Möglichkeit gehabt. Nun hast du diese Möglichkeit nicht mehr.

    Wenn eine anonyme Voranfrage ohne Erfolg bleibt, sollte ein guter Makler dich auf diese Möglichkeit hinweisen.

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