Selbstbedienungskasse im Supermarkt? Da ist es häufig schwer Vorsatz überhaupt nachzuweisen - außer man scannt zig Artikel nicht ab. Ein vergessener Artikel wird kaum reichen, um Vorsatz nachzuweisen.
Beiträge von k_19
-
-
Sonst kann man auch einfach mal auf Risiko gehen und einen Antrag stellen in der Lehrerkonferenz zur Anrechnung von Praktikumsbesuchen. Schließlich kann auch durchaus in der LK die Lastenverteilung thematisiert werden.
Jeder kann einen Antrag stellen. Wenn die SL der Meinung ist, die LK hat keine Entscheidungsbefugnis, wird er wohl oder übel schriftlich begründen und Rücksprache mit dem Dezernenten halten müssen.
Das ist aber wahrscheinlich nur dann sinnvoll, wenn die Fronten zwischen Kollegium und SL schon unüberwindbar sind. Dann kann die LK mit mehreren Anträgen massiv Druck aufbauen und jedes Mal anonyme Wahlen beantragen. Genau für solche Fälle ist die LK auch da.
-
Zitat
Ist-Stunden sind
- geleistete Pflicht-Unterrichtsstunden,
- ausgefallene Pflicht-Unterrichtsstunden (anrechenbare Ausfallstunden), sofern auf den Unterrichtsausfall ein Rechtsanspruch besteht oder eine andere dienstliche Tätigkeit ausgeübt wurde,
- geleistete Mehrarbeits-Unterrichtsstunden.
https://bass.schule.nrw/1056.htm
Punkt 2 wäre hier relevant.
-
Grundsätzlich ist weiterhin die Anzahl der Unterrichtsstunden relevant aufgrund der ausbleibenden Arbeitszeiterfassung. Jedoch dürfen andere Veranstaltungen nicht zu Minusstunden führen, die zu der Zeit des Unterrichts stattfinden. Diese Stunden werden nicht nachgeholt.
Praktikumsbesuch, wenn du Unterricht hättest? Der Unterrichtsentfall kann nicht als Minusstunde gewertet werden. Hast du die Termine also entsprechend gelegt und am besten noch vorab mitgeteilt, könnten die entfallenen Stunden in dem Zeitraum schon gar nicht mehr als Minusstunden behandelt werden.
Das wäre ein Grund. Ein weiterer ist die vorgesehene Arbeitszeit als solche, die damit womöglich überschritten wird.
In bisher allen Schulen in NRW, an denen ich war, gab es eine klare Regelung, wie jeder Praktikant und jede entfallene Stunde verrechnet wird und inwiefern zusätzlich vertreten werden muss während dieses Zeitraums.
Ob die "Monatsregelung" in NRW greift, keine Ahnung. Es gibt schließlich auch Möglichkeiten zu verrechnen über das Jahr, z.B. 1. Halbjahr 26 und 2. Halbjahr 25 Std. Die SL könnte hier argumentieren, dass es sich um absehbaren Entfall von Stunden handelt und dadurch die Stunden im Deputat unterschritten werden.
Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Das wäre mir echt zu blöd. In deinem Fall landet es dann vorm Arbeitsgericht.
-
Naja, Briefe können ja auf dem Postweg auch verloren gehen. Der, der ihn verschickt, sollte m.E. ja auch zuständig sein. Du hast den Brief ja nicht mehr in der Hand und entscheidest ja auch nicht, ob er per Einschreiben verschickt wird oder nicht.
Da kann die SL aber doch mal eben anrufen und das vernünftig klären...
Ich verstehe eh nicht, wieso in NRW so viel noch per Post läuft. Mich ärgert's auch, dass die Reisekostenanträge noch per Post rausgehen über die Schule. Wenn die dann wieder 7 Monate brauchen und die 6 Monatsfrist rum ist, gibt's am Ende kein Geld, wenn das Ganze verloren geht. Ich frag dann bei höheren Beträgen wie Klassenfahrten schonmal bei der Stelle direkt nach vor den 6 Monaten, ob alles ankam.
Wobei die Reisekostenstelle auch explizit empfiehlt, sich eine Kopie des unterschriebenen und abgestempelten Antrags geben zu lassen.
Ich schicke alles, was ich darf, per Mail. Da, wo der Postweg vorgeschrieben ist sollte man sich eben eine Kopie (mit Eingangsstempel) geben lassen.
-
Den Grippeimpfstoff muss ich auch selber kaufen und mitbringen. Das ist mit einer Sechsfachdosis Corona nicht möglich .
Ich hol mir die Grippeimpfung nur noch in den Apotheken. Das läuft reibungslos und es ist weniger hektisch als in den Arztpraxen.
-
Nein, nicht bei der Beihilfe, die ja den Löwenanteil übernimmt.
Edit: Brille- Bei mir wurde auch (fast) nichts übernommen. 80€ oder so, wenn sich die Dioptrienzahl um mindestens 0,5 ändert.
Das lässt sich so nicht verallgemeinern und hängt von der jeweiligen Beihilfestelle ab.
Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht. Man kann Abschlagszahlungen beantragen für teure Medikamente.
Auch bei anderen Leistungen wie Brille sind die Leistungen unterschiedlich.
Wenn wir jetzt auf einzelne Details hier eingehen, muss man bedenken, dass die Beihilfeverordnungen zwar alle ähnlich, aber nicht gleich sind.
Beispielsweise übernimmt BaWü zumindest grundsätzlich apothekenpflichtige Medikamente, NRW hingegen nur verschreibungspflichtige. NRW hat dafür keine Zuzahlung bei Medikamenten und auch keine Kostendämpfungspauschale wie z. B. in BaWü.
-
Da die Reduzierung aus gesundh. Gründen erfolgt ist, ist die Anzahl der Vertretungsstunden meines Erachtens schon fragwürdig.
Wer schreibt, der bleibt. Als Erstes würde ich schriftlich auf die Fürsorgepflicht und die Reduktion der Stundenanzahl aus gesundheitlichen Gründen hinweisen (Überlastungsanzeige). Wenn die SL ordnungsgemäß handelt, wird sie die Person(en), die den Vertretungsplan erstellen, entsprechend anweisen, Rücksicht zu nehmen.
Falls nicht geschehen, solltest du dir als Beamter eine Teildienstfähigkeit über den Amtsarzt attestieren lassen.
Zu Frage 1: Aus Fürsorgegründen wohl eher nein, aber wer sich nicht beschwert - insbesondere schriftlich - der wird halt einfach verplant. Alles was mündlich ist, lässt sich halt leicht leugnen und hängt von der Verlässlichkeit und dem Verhältnis zur SL ab.
Frage 2: Grundsätzlich ja. Jegliche private Planungen, die innerhalb der Unterrichtszeit liegen, sollte man möglichst vorab anmelden, damit sie berücksichtigt werden können. Hätte ich nur die ersten beiden Stunden und ich habe danach Pläne, würde ich immer Bescheid geben. Die Schule kann schon erwarten, dass jemand beispielsweise trotzdem in der 3. Stunde noch zur Verfügung steht.
(Würde man nun in der 6. Std. plötzlich noch eingeplant, wäre das schon unüblich/fragwürdig und da würde ich wohl auch nicht Bescheid geben, wenn ich weiß, dass ich nach 2 Stunden die Schule verlasse. Aber so plant ja in der Regel keine Schule. Es sind eigtl. immer die anliegenden Stunden.)
Inwiefern die Schule nun Rücksicht auf angemeldete private Pläne haben muss, weiß ich nicht. Sie könnte sicherlich auch "nein" sagen, gerade bei Engpässen, außer es ist beispielsweise ein Arzttermin.
Man hat aber nicht das Recht bei personellen Engpässen jegliche Planung außerhalb der regulären Stunden und Bereitschaftsstunden abzulehnen. Die Schule muss auch vernünftig planen können und kann nicht jegliche Sonderwünsche der Einzelnen berücksichtigen. Natürlich sollten die Bereitschaftsstunden vorrangig genutzt werden; das kann aber gerade in der Winterzeit mit vielen Infekten eng werden und die Unterrichtsversorgung muss so gut es geht gewährleistet werden.
Wenn dies ständig - unabhängig vom Krankenstand passieren würde - wäre es hingegen lausige Planung.
Frage 3: Bei Teilzeit sind es keine festen Sätze, sondern wird fair vergütet, anteilig am Deputat. Die genaue Rechnung findet man auch irgendwo online. Das ist also kein Problem.
Dran denken, als Angestellter alles in 6 Monaten abzurechnen. Als Beamter bleiben dir 3 Jahre bis zum Jahresende, also Stunden in diesem Monat können bis 31.12.2029 abgerechnet werden. Als Angestellter muss man da aber ganz schön hinterher sein.
-
Die Rechnungen nerven, insbesondere, wenn dann noch jedes Labor extra eine Rechnung schickt.
Bei PVS und mittlerweile auch DZR kann ich alle Rechnungen digital empfangen, so dass mittlerweile weniger per Post kommt.
Nervig ist, dass man Medikamente idR. sofort bezahlt und dann entsprechend umso länger aufs Geld wartet. Bei sehr teuren Medikamenten gibt es aber wohl auch hierfür geeignete Lösungen.
Die Vorteile bei den Terminen sind aber klar spürbar. Termine noch am gleichen Tag, MRT-Termin in einer Woche statt in 6 Wochen etc. Reine Privatpraxen kann man auch beanspruchen. Psychotherapie kann man auch eher bekommen, weil auch alle Psychotherapeuten ohne Kassensitz in Frage kommen. Wenn man gezielt nach diesen sucht, konkurriert man nur mit anderen Privatpatienten und den gesetzlich Versicherten, die das Kostenerstattungsverfahren nutzen. Hier haben viele GKV aus Kostengründen die Hürden erhöht, so dass es seltener Anwendung findet. Man kommt also auch hier eher in Behandlung.
Und die Rezepte... gesetzliche sind 28 Tage gültig, private ganze 3 Monate. Wenn der erste Physiotermin erst in über einem Monat stattfinden kann, muss man nochmal zum Arzt als GKV-Versicherter, weil das Rezept zu alt ist. Als Privatpatient ist das nicht der Fall.
Man ist auch nicht vom Budget "betroffen": "Nee, das kann ich ihnen erst im nächsten Quartal ausstellen." - "Ich bin privat." - "Achso, dann ist das kein Problem."
Es gibt Behandlungen, die werden bei der GKV nur in sehr eingeschränktem Rahmen übernommen (Nachweise, Wartezeiten) und bei der PKV/Beihilfe sofort.
Die Leistungen bei Zähnen sind idR. deutlich besser.
Heilpraktiker kann man auch beanspruchen. Auch da zahlen Beihilfe und idR. die PKV.
Die Leistungen bei Brille/Kontaktlinsen sind idR. besser (tarifabhängig). Die GKV zahlt erst bei einer bestimmten Dioptrienzahl oder bei Minderjährigen.
Und noch Weiteres:
In der GKV werden nach und nach immer mehr Leistungen gestrichen werden. Damit ist zu rechnen. Der Vertrag der PKV bleibt.Bei der pauschalen Beihilfe zahlt man die Pflegeversicherung selbst, ohne Zuschuss.
Wenn du pensioniert bist, beträgt der Beihilfesatz (in deinem Fall weiterhin) 70%.
-
Isoliert ist die Anzahl der Springstunden tatsächlich deutlich zu hoch. Bei uns haben die Vollzeitkräfte maximal vier Springstunden.
Klingt nach guter Planung. Ich habe eigtl immer über 10 und es bessert sich auch nichts. Ein großes Problem sind die Blockungen mehrerer KuK, die man aus verschiedensten Gründen durchführt, aber längst nicht immer nötig sind - oder es gäbe andere Lösungen.
Es wird sich auch nichts ändern. Zum Teil werden mögliche Verbesserungen abgelehnt aus schwer nachvollziehbaren Gründen.
Ich habe das Ganze aufgegeben. Ich mache es so gut wie möglich, die persönliche Belastung steigt dadurch aber deutlich und wenn man dann eher ausfällt ist es halt so.
Ich versuche mich nicht mehr aufzuregen über Dinge, die sich eh niemals ändern werden.
-
-
Schlecht konzipierte Umfragen in Online-Foren posten ist wohl offensichtlich der wissenschaftliche Stand, auf dem wir uns an deutschen Hochschulen bewegen.
Zumeist ist schon anhand der Umfrage erkennbar, was das Ergebnis sein soll. Ich finde es insg. sehr schade, dass wir sowas im wissenschaftlichen Rahmen überhaupt zulassen. Entweder man macht es von vornherein richtig (was nunmal deutlich mehr Aufwand bedeutet) oder lässt es ganz bleiben. Da wäre eine reine Literaturrecherche ohne eine solche Umfrage doch wohl geeigneter und sinnvoller als sich die Welt passend zu machen.
Letztendlich sieht man die Farce ja auch in den Schulen, wenn dann bei VERA8 oder was weiß ich Schlussfolgerungen gezogen werden sollen zu den Ergebnissen eines Kurses mit 15 Schülern. Da kamen immer die gleichen Plattitüden bei raus, weil jeder weiß, dass die Ergebnisse gar nicht taugen, um verlässlich Rückschlüsse zu ziehen. "Mehr individuelle Förderung/Sprachförderung nötig etc." wurde dann eben notiert. Etwas, was man immer sagen kann und auch immer irgendwie stimmt.
Dieser fanatische Drang der Datenerfassung hat halt ein großes Problem: Wenn die Daten nicht am Ende auch das aussagen, was sie sollen und sie nicht verlässlich erfasst werden... Was sollen wir dann damit?
-
Hast du eine Quelle dafür? ("allgemein genehmigt"?)
Als ich vor zwei Jahren einen Antrag gestellt habe, war ich sowohl beim Geld als auch zeitlichem Umfang definitiv unter allen möglichen solchen Grenzen und trotzdem hat mir keine*r gesagt "nur anzeigen".
(Ich hatte sogar den Fall, dass mir eine unentgeltliche Nebentätigkeit verboten wurde. Es war nicht in der Schule, aber ich war trotzdem verbeamtete Lehrkraft zu dem Zeitpunkt. Aussage des Chefs "Ich darf es Ihnen verbieten, ich mache es also") -
Hier ist die Situation grundsätzlich deutlich schlimmer, da die Person noch einen persönlichen Vorteil hat. In 90% der Fälle passiert nichts. In 5% der Fälle gibt es ein wenig Stress. Aber sicherlich gibt es auch irgendwo in der Behörde die Person, die Lehrkräfte sowieso doof findet und mit der vollen Härte drauf hauen möchte. Und rechtlich ist es einfach so, dass die Sachen nicht einfach ohne Genehmigung verkaufen darf. Das ist rechtlich genau das gleiche wie der Ingenieur bei VW oder der Architekt oder wer auch immer als Angestellter für seinen Arbeitgeber etwas macht.
In NRW gilt die Nebentätigkeit bis 100€ pro Monat als "allgemein genehmigt". Diese muss nur angezeigt werden. Dies ist hier vorauss. der Fall. Es wurde also vermutl. lediglich die Anzeige der Nebentätigkeit versäumt, nichts weiter.
Zudem hilft es bei Bedenken mit der SL zu sprechen. Die können dann bei Bedenken auch vorab mal anrufen und nachfragen...
Bzgl. der Freikarten, die du in deinem Post erwähntest. NRW erlaubt grundsätzlich Freiplätze. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden. Das ist nicht immer alles übertragbar auf andere Bundesländer. In Niedersachsen gibt es ein klares Verbot. Diese müssen umgelegt werden. Ich bevorzuge eigtl. die Regel in NDS. Sie sorgt aber eben für überzogene Reaktionen/Konsequenzen.
-
Unfassbar, wie hier übertrieben wird. Stell den Antrag und fertig. Du kommst schon nicht ins Zuchthaus.
Wirtschaftlich geht's bergab, die Verwaltungen sind chronisch überlastet und Stellen werden nicht nachbesetzt, politisch geht es wild her und stattdessen macht man sich Gedanken wg. ein paar unbedeutender eduki-Materialien und schürt hier völlig irrational Ängste des OP. Lasst doch mal hier die Kirche im Dorf und schiebt hier nicht so einen Film.
Das Leben ist voller Risiken. Wenn's mal Stress gibt wegen irgendwas geht's halt zum Anwalt.
-
KI wird Lehrkräfte auch nicht komplett ersetzen aber man wird weniger benötigen. Die Oberstufe könnte man vermutlich zu 50% eigenständig mit KI lernen lassen. Lediglich in Sport/Musik, beim Experimentieren und für Debatten etc. sind noch Lehrkräfte nötig. Auch in den Klassen 8-10 an Gymnasien könnte man vermutlich 20 % des Unterrichts eigenständiger gestalten. Gemeinsam mit dem Geburtenrückgang denke ich schon, dass man in 10 Jahren den Lehrkräftebedarf um 20% reduzieren könnte und dann immernoch mehr Personal als jetzt für Inklusion und schwierige Lerngruppen zur Verfügung hätte.
Das würde viel Geld freisetzen, was man für Investitionen einsetzen könnte, daran fehlt es in Deutschland dringend. Die würden dann auch den Kindern in ihrem künftigen Leben mehr nützen als noch mehr Sozialpädagogen in den Klassen.
Die Oberstufe macht mir durch KI viel weniger Spaß als vorher.
Hausaufgaben? KI. Kann am Ende keiner erklären.
Fragen im Unterricht? Werden mit KI gelöst wenn möglich.SuS werden nicht permanent beobachtet? Gruppenarbeit ist KI. Präsentationen sind KI. Alles ist KI.
Lerneffekt? Gering bis nicht vorhanden.
Vorher gab es noch kreative Beiträge, neue Ideen... das traut sich ja kaum einer mehr, weil die KI kann es ja viel besser.
Ich versuche also die Dinge so zu gestalten, dass die KI gar nicht erst zum Einsatz kommen kann oder, dass sie keinen echten Vorteil bietet. Das Unterrichten ist anders geworden, aber nicht besser.
Es wird auch keiner besser dadurch. Das sagen zwar irgendwie immer alle außerhalb der Schule. "Die Zukunft ist Prompten." Wie traurig, allein schon aus humanistischer Sicht.
Technik sollte gezielt und mit Bedacht in Schulen eingesetzt werden und nicht unreflektiert und grenzenlos.
Ich finde auch den menschlichen Austausch und Umgang wichtig. Es ist essenziell für Menschen im Allgemeinen. Eine "KI-Schule" wäre für mich auch als Schüler eine Alptraumschule. Lieber ein Lehrer, der sich mal vertut und nächste Stunde korrigiert als mit einem Programm zu kommunizieren, das vermeintlich alles zu wissen scheint.
-
Es ist krank, aber als Strategie gar nicht so unüblich bei drohender Frühpensionierung. Man weiß, dass man verliert. Gewinnen ist nicht das Ziel. Es geht einfach nur um den Faktor Zeit, der hier bares Geld bedeutet.
-
Das dient alleine der Verzögerung, um die Pension weiter zu erhöhen und solange wie möglich die vollen Dienstbezüge zu kassieren - genauso wie die ursprüngliche Klage, beim Amtsarzt vorstellig werden zu müssen.
Am Ende werden ihr aber womöglich die Ermittlungen wg. Betrugs einen Strich durch die Rechnung machen. Bei einem Schuldspruch wäre durchaus die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vorstellbar und dann wäre auch die Pension futsch. Mit der dann folgenden Nachversicherung müsste sie dann zurecht kommen ... und dann wohl wieder mal arbeiten gehen müssen.
-
Das soll nicht gemein klingen, aber versuche unbedingt die Sachbearbeiterin in Bezug auf die pauschale Beihilfe zu erreichen und zu schauen, ob da noch was geht. In NRW haben wir das nicht, aber ich hatte schon zweimal den Fall, in dem Kollegen eigentlich bereits nachversichert werden sollten (Frist beim LBV verpasst, bei zu langem Abstand zwischen Referendariat und Verbeamtung beim Ersatzschulträger) und mit ein bisschen hin und her, konnten doch alle Pensionsansprüche gesichert werden. Ob da rechtlich getrickst wurde, kann ich nicht beurteilen, aber für die Kollegen ist es bares Geld gewesen und hat gar nix gekostet.

Auch, wenn es ein anderes Thema ist:
Ich weiß nicht, wieso die Nachversicherung überhaupt ein Problem darstellen soll. In NRW sind die Zeiten dann trotzdem ruhegehaltsfähig.
Die Nachversicherung für das Ref ist also eher wünschenswert:
ZitatNachversicherte Beschäftigungszeiten bleiben bei einer späteren Wiedereinstellung (z.B. als Beamtin oder Beamter bzw. als beamtenähnlich beschäftigte Person mit Gewährleistung beamtenrechtlicher Versorgungsanwartschaften) in der Regel ruhegehaltfähig. Eine Rente ist jedoch auf die späteren Versorgungsbezüge anzurechnen.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…ersicherung.pdf
Merkblatt zur Nachversicherung von 01/2026.
-
Tate und sein Bruder sind ja jetzt erstmal in Haft und wenn er in UK vor Gericht landet, droht ihm dort eine sehr lange Haftstrafe. Zumindest ein Lichtblick.
Werbung