Beiträge von k_19

    Interessantes Urteil, danke fürs Zitieren.

    https://xn--rabro-mva.de/zum-umfang-der…ler-teilnehmen/

    Also könnte man die Eltern die EInladung vornehmen lassen und zusätzlich darauf hinweisen, dass es keine Schulveranstaltung ist. Die Lehrerin war der Schilderung nach auch recht involviert in der Planung und Durchführung.

    Zumindest wird aber nochmal deutlich, auch wenn es zur Klage kommt, dass ja nicht die Lehrerin, sondern das Land beklagt wurde.

    Und man sieht auch deutlich die Hürden, wenn es um den Nachweis der Verletzung der Aufsichtspflicht geht:

    Zitat

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    Zum Zeitpunkt des Unfalls stand der Kläger nicht unter Aufsicht der Lehrerin. Für alle Festteilnehmer war offenkundig, dass die als einzige Lehrkraft anwesende Zeugin B. nur die Aufsichtsverantwortung für die Schüler und sonstige teilnehmende Kinder übernommen hatte, die sich an den von ihr organisierten Spielen beteiligten.

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    Kinder, die wie der Kläger nicht am Spielprogramm teilnahmen, standen unter der Obhut und Beaufsichtigung der sie begleitenden und primär verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Angesichts des Umstands, dass die einzige anwesende Lehrerin mit den von ihr betreuten Kindern Völkerball spielte, konnte die Mutter des Klägers nicht damit rechnen, dass „irgendjemand der Anwesenden” sich um ihren Sohn kümmern würde, wenn sie ihn unbeaufsichtigt spielen ließ. Der Unfall hat sich in ihrer Aufsichtssphäre ereignet.

    ...

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    Entgegen der Ansicht des Klägers musste die Lehrerin B. als Mitveranstalterin des Klassenfestes angesichts der Vielzahl anwesender aufsichtspflichtiger Eltern das an sich ungefährliche Veranstaltungsgelände während der Veranstaltung nicht fortlaufend überwachen oder Aufsichtskräfte für eine Überwachung organisieren. Dies gilt auch im Hinblick auf die streitgegenständliche Torwand.

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    Das Maß der Organisationspflichten des Veranstalters eines schulischen Klassenfestes richtet sich nämlich nach dem Kreis der Teilnehmer. Hier waren nicht lediglich Schüler und deren Geschwister zu der Veranstaltung eingeladen. Teilnehmer waren vielmehr Kinder in Begleitung ihrer aufsichtspflichtigen Eltern oder sonst verantwortlicher Familienmitglieder. Bei einem solchen Teilnehmerkreis konnte ein umsichtiger Veranstalter davon ausgehen, dass diese Personen das Sportplatzgelände in unbedenklicher Weise nutzen und ihre Kinder oder Kinder von anderen Eltern nicht gefährden würden. Die für das Klassenfest Verantwortlichen hatten keinen Anlass und keine Verpflichtung, die teilnehmenden Familien ihrer Schüler und deren Verhaltensweisen zu kontrollieren und zu überwachen.


    Ein Beispiel aus dem Alltag, das häufiger vorkommt, sind Schäden an Autos durch Kinder, die hierfür nicht haftbar gemacht werden können (im Straßenverkehr unter 10 Jahre, wenn es nicht vorsätzlich war). Da hoffen die Geschädigten, dass sie die Eltern dafür verantwortlich machen können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann aber meist nicht nachgewiesen werden. Wenn die Eltern eine Haftpflicht haben, die in solchen Fällen bereit ist zu zahlen, hat der Geschädigte Glück. Einen Anspruch hat er nicht.

    Wenn man gerne auf die Veranstaltung gehen möchte, gut. Wenn nicht, dann eben nicht.

    Aber aufgrund von Haftungsfragen an so einer Veranstaltung nicht teilzunehmen, wenn man sonst eigentlich gerne teilgenommen hätte, wirkt doch auch reichlich übertrieben und ist auch ein sehr deutsches Phänomen.

    In kaum einem Land ist man so abgesichert wie hier.

    Zunächst einmal müsste nachgewiesen werden, dass man verpflichtet war, Aufsicht zu führen. Sagen wir mal, das wäre der Fall. Wenn man irgendwo mit Kindern unterwegs ist als Erwachsener, ist man immer auch ein Stück weit in der Verantwortung, auch wenn es keine Schulveranstaltung ist.

    Folgende Fragen müsste man sich stellen:
    War man verpflichtet in dem jeweiligen Fall Aufsicht zu führen?

    Falls ja: Hat man die Aufsichtspflicht verletzt? Allein das ist schon eine beträchtliche Hürde. Nur, weil etwas passiert, hat man noch längst nicht die Aufsichtspflicht verletzt und haftet. Dann können wir die Kinder auch direkt alle einsperren.

    Sagen wir mal, es wäre tatsächlich so. Man hätte die Aufsichtspflicht verletzt und es lässt sich zudem auch klar nachweisen. Und das muss erstmal erreicht werden, gerade, wenn es noch mehrere Erwachsene gibt - zudem auch noch Eltern.

    Bei Fahrlässigkeit zahlen Haftpflichtversicherungen für entstandene Schäden. Das Land übernimmt die Kosten bei Schulveranstaltungen. Erst ab grober Fahrlässigkeit folgt eine Regressnahme... und dafür gibt es Diensthaftpflichtversicherungen. Es droht also auch kein großes finanzielles Fiasko.

    Die Hürde zur strafrechtlichen Relevanz ist hoch. Es gibt keine riesige Anzahl an verurteilten Lehrern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und in den Fällen, die medial thematisiert wurden, wurden schwere Fehler gemacht mit schwerwiegenden Konsequenzen (Tod / Schwerbehinderung).

    In dem bekannten Fall der Londoner Klassenfahrt, bei der eine Schülerin mit Diabetes Typ I verstorben ist, wurden zwei Lehrerinnen angeklagt und verurteilt. Alle anderen Lehrer nicht, weil die Beweislage hierfür nicht ausgereicht hat. Und in dem Fall wurden wirklich massive Fehler begangen, die wirklich nur bei unglaublicher Unfähigkeit passieren können.

    Also... was soll denn jetzt wirklich passieren? Das Leben ist voller Risiken. Es gibt nunmal ein allgemeines Lebensrisiko, das uns stets begleitet.

    Man kann sich ja vorab unterschreiben lassen, dass es keine Schulveranstaltung ist und die Eltern die Aufsicht führen. Das stärkt ggf. nochmal die Position. Aber selbst wenn... dafür ist man abgesichert und versichert. Und solange man niemanden schwer verletzt am Straßenrand liegen lässt, muss man auch nicht befürchten, von einem Gericht verurteilt zu werden.

    Wenn für dich Psychotherapie per Video in Frage kommt, solltest du schnell fündig werden. Probatorische Sitzungen kannst du ohne Genehmigungsverfahren in Anspruch nehmen und dich währenddessen mit Beihilfe und PKV auseinandersetzen, um die Behandlung genehmigt zu bekommen.

    Mittlerweile ist die Abrechnung per GOÄ profitabler als bei gesetzlich Versicherten und du kannst auch Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung in Anspruch nehmen und hast somit bessere Aussichten auf eine zeitnahe Behandlung.

    Krankschreibungen bei psychischen Erkrankungen können viele Wochen bis Monate sein und sorgen dafür, dass du auch wirklich "raus" bist aus dem System, was bei einer Krankschreibung von bsw. 1-2 Wochen meist nicht der Fall ist, weil man immer noch das Gefühl hat, erreichbar sein zu müssen.

    Auch, wenn du dich entscheidest, den Job aufzugeben: Du bist auf Lebenszeit verbeamtet und du bist krank. Nutze die Zeit und die Sicherheit, um dich behandeln zu lassen und dir im Rahmen von Therapie/Behandlung Gedanken um deine Zukunft zu machen, als sie jetzt im Krankheitszustand voreilig zu fällen.

    Als Erstes würde ich dir raten, einen Termin bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zu machen. Bis dahin kannst du dich über den Hausarzt krankschreiben lassen. Jedoch ist es sinnvoll, die weitere Behandlung und Diagnostik über den entsprechenden Facharzt laufen zu lassen.

    Der Psychiater/Psychiaterin verschreibt ja nicht nur Medikamente und stellt eine AU aus, sondern kann dich auch bei deiner weiteren Behandlung beraten und beispielsweise auch eine Krankenhauseinweisung ausstellen zur stationären oder auch teilstationären Behandlung.

    Bzgl. der Autismusdiagnose im Erwachsenenalter: Dies am besten auch mit dem Psychiater besprechen. Es gibt auch Ärzte in der BRD, die sich auf eben solche Fälle spezialisieren - häufig auch per Videosprechstunde und Privatabrechnung per GOÄ, die du ja über PKV/Beihilfe bezahlt bekommst.

    Um's kurz zu fassen: Erst die AU, die Diagnostik und Behandlung und dann erst entscheiden, wie es weitergeht.

    Kommt ja drauf an wie weit der Widerspruch getrieben wird. Bleibt es in der Schule, geht es zur Schulaufsicht oder kommt es zur Klage. Daraus ergibt sich mehr oder weniger Aufwand. Vorauseilend würde ich aber auch niemals irgendwas machen bei solchen Dingen. Das ist wirklich Zeitverschwendung. Zur Klage kommt es in den meisten Fällen überhaupt nicht, weil die Noten überhaupt nicht so wichtig sind.

    Leider möchte die Bezirksregierung in NRW für die Bearbeitung des Widerspruchs all die Unterlagen, die hier genannt wurden, wenn an der Schule keine Abhilfe geschaffen und die Note geändert wird. Es ist insg. sehr aufwendig.

    Andernfalls hat die SL nur die Option, die Eltern/den Schüler davon zu überzeugen, den Widerspruch zurückzuziehen.

    Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    Die Bezirksregierung fordert die entsprechenden Unterlagen von der Schule. Ich vermute mal, hierfür müsste die SL mit der Bezirksregierung in Kontakt treten und dies durchsetzen. Der Widerspruch wird schlussendlich nicht an der Schule bearbeitet.

    Etwas häufiger kommen Widerspruchsverfahren vor, die in unserem Bereich gerade die gewünschte "Vorverlagerung" der Prüfung von Erfolgsaussichten darstellen können. Reine Beschwerdeverfahren hingegen sind noch am häufigsten und gleichzeitig am einfachsten zu bearbeiten. Dafür reicht eine nette Antwortmail i.d.R. aus.

    Auch diese laufen schlussendlich über die Bezirksregierung, wenn es um Noten geht. Die SL kann die Beschwerde meines Wissens nicht eigenständig bearbeiten.

    So kenne ich es zumindest von NRW.

    Auch bezogen auf NRW:

    Ein Widerspruch ist nur möglich bei einem Verwaltungsakt. Dies ist der Fall, wenn eine Note die Versetzung verhindert, wenn es sich um das Abschlusszeugnis handelt oder um das Zeugnis, mit dem man sich auf eine Ausbildung bewirbt. Ebenfalls die Laufbahnbescheinigungen der Q-Phase, da sie zum Abitur zählen - und einzelne Abitur- und Abschlussprüfungen (ZP10). Vereinfacht gesagt: Immer, wenn die jeweilige Note eine besondere Bedeutung hat.

    Bei einem Widerspruch, der in Schriftform fristgerecht zu erfolgen hat, erfolgt zunächst eine Widerspruchskonferenz an der Schule, an der die unterrichtenden Lehrer des Schülers teilnehmen. Wenn auch hier der Lehrer, der die Note erteilt hat, nicht bereit ist, sie zu ändern, geht das Ganze im nächsten Schritt zur Bezirksregierung. Der Lehrer muss entsprechende Unterlagen an die Bezirksregierung übermitteln (Curriculum, Begründung der Noten, Klassenarbeiten, Eingehen auf die Argumente des Widerspruchs etc.). Die Bezirksregierung entscheidet dann, ob die Note geändert wird oder nicht. Wenn der Lehrer "sauber gearbeitet" hat, wird der Widerspruch im Regelfall abgelehnt. Danach bleibt dem Schüler/den Eltern die Klage. Solche Verfahren können sich ziehen, weil die Justiz in Deutschland u.a. wegen der Personalsituation überlastet ist und am Verwaltungsgericht auch die ganzen Asylverfahren behandelt werden, bei denen es um das Bleiberecht und menschliche Existenzen geht. Hinzu kommt, dass Noten nur eingeschränkt juristisch überprüfbar sind. So leicht lassen sich bessere Noten also nicht einklagen. Hierzu müssen schon klare Fehler ersichtlich sein.

    Andernfalls handelt es sich um einen sog. Realakt und es ist lediglich eine Beschwerde möglich. Hier wird in NRW der Fachvorsitz miteinbezogen. Wird auch an dieser Stelle die Note nicht geändert, wird die Beschwerde an die Bezirksregierung weitergeleitet. Auch hier muss der Lehrer entsprechende Unterlagen weiterreichen, im Regelfall aber deutlich weniger umfangreich als bei einem Widerspruch. Wird die Beschwerde abgelehnt, können die Eltern/der Schüler nichts weiter tun. Eine Klage ist nicht möglich.

    Da fachfremder Unterricht nunmal die Realität widerspiegelt, reicht dies allein nicht. Hier müsste nachgewiesen werden, dass der Lehrer Fehler gemacht hat.

    Letztendlich klagen die Eltern/der Schüler aber so oder so nie gegen den Lehrer persönlich. Die zusätzliche Widerspruchskonferenz oder das Treffen mit dem Fachvorsitz und das Bereitstellen von Unterlagen ist sozusagen der worst case.

    Die Bezirksregierungen haben zudem kein Interesse, mal mir nichts, dir nichts Noten zu ändern, weil dies auch andere eher dazu ermuntert, Beschwerden und Widersprüche einzureichen und somit insg. die Arbeitslast erhöht.

    Solltest du die AU als pdf meinen, die du bsw. bei Teleclinic erhältst als Privatversicherter, ist diese selbstverständlich auch gültig. Dann eben ausdrucken und vorlegen. Diese ist zwar elektronisch signiert; die Praxis steht ja aber auch dabei und der Arzt.

    Online-Krankschreibungen sind gültig und müssen anerkannt werden. Bedingung ist eine Videosprechstunde wie bei Teleclinic. Das ist alles schon ausgeurteilt und muss vom AG/Dienstherrn anerkannt werden.

    Das Anzweifeln von AUs ist möglich. Jedoch reicht es dafür nicht auf die Form der AU zu verweisen und ist für den AG/Dienstherr nicht so einfach. Hierfür muss es klare Anhaltspunkte geben z.B. Krankmeldung bei abgelehntem Antrag auf Sonderurlaub o.Ä.

    Das wird nicht von "der Bezreg" kommen. Da macht sich jemand wichtig und ist sich zu fein, elektronisch die AU abzurufen.

    Mail an den Bezirkspersonalrat mit Schilderung des Sachverhalts. Dafür sind die ja da.

    Nach Einführung der elektr. AU gab es einige AG, die sich quergestellt haben, aber das ist mittlerweile eigtl. kein grundlegendes Problem mehr. Umso merkwürdiger, dass so etwas noch im ÖD passiert.

    Zitat

    Auf die Wartezeit von 5 Jahren werden angerechnet:

    • Wehrdienst bzw. Zivildienst
    • Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf)
    • Aktive Beamtendienstzeiten im Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit. Dabei werden Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung voll berücksichtigt. Siehe den oben wiedergegebenen RdErl. d. Finanzministeriums v. 2.10.2014.
    • Anrechenbare Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis sind z. B. Zeiten als angestellter Lehrer, der anschließend dann verbeamtet worden ist. Zeiten mit einer geringeren als der regelmäßigen Arbeitszeit dürfen nur zu dem Teil berücksichtigt werden, der dem Verhältnis der tatsächlichen zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.
    • Zeiten eines Erziehungsurlaubs oder in eine Freistellung vom Dienst fallende Zeit einer Kindererziehung bei Kindern, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, werden bis zu 6 Monaten in die Wartezeit einberechnet.

    https://lehrernrw.de/wp-content/upl…tand-1-1-23.pdf


    Die 60 Monate hättest du somit erfüllt. Allerdings steht dort, dass Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis nur zum Teil berücksichtigt werden dürfen. Wenn ich das Ganze richtig verstehe, würde das bedeuten, dass du evtl. noch nicht die Wartezeit erfüllt hast, wenn du als Angestellter teilzeitbeschäftigt warst.

    Für einige hier sicherlich von Interesse:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rub…ernisierung-des


    Die Einführung des Altersgelds kann für einige die Entlassung aus dem Dienst zu einer realistischen Option werden lassen, gerade für ältere Beamte, die einfach nicht mehr können, aber noch zu viele Jahre vor sich haben, um aus dem Beruf auszuscheiden.

    Auch die Nutzung des Lebensarbeitszeitkontos kann zukünftig für eine Entlastung sorgen.

    Und auch wenn es nicht in dem o.g. Artikel steht, finde ich die digitale Bereitstellung der Beihilfebescheide, die es seit Februar 2026 gibt, eine gute Sache. Für die, die es noch nicht aktiviert haben: Nur ein Klick in der Beihilfe-App und die Bescheide werden digital zugestellt, nicht mehr per Post an die Dienststelle. Man muss nur den Bescheid innerhalb von 2 Wochen abrufen. Sonst kommt er zusätzlich noch per Post.

    All das löst die Probleme an den Schulen nicht; es ist aber zumindest erwähnenswert, wenn es stellenweise Verbesserungen gibt. Insbesondere das Altersgeld lässt einen in Betracht ziehen, sich beruflich neu zu orientieren, wenn man unzufrieden ist. Auch wenn das in der jetzigen wirtsch. Lage nicht immer einfach ist.

    Der temporäre Verweis in eine Parallelklasse ist möglich und findet bei uns häufiger Anwendung. Meist fehlt den Personen, die das betreffen, ihr "Publikum" und es ist eine klare Warnung, dass sie bei der nächsten Sache ganz aus ihrer Klasse fliegen. Es ist auch ein klares Signal an alle Schüler: "Es passiert was."

    Am Ende hängt es natürlich immer von der Einzelperson ab und wenn der Unterricht in dem Jahrgang in mehreren Fächern eh schon in Kursen im Jahrgang erfolgt, verpufft diese Wirkung dann auch.

    Erziehungsmaßnahmen halte ich für zentral und bei Schülern, die noch nicht völlig abgestumpft sind, auch für wirkungsvoll. Ich kontaktiere auch sehr zügig die Eltern, wenn etwas schief läuft. Man muss sich nicht wundern, wenn Eltern ablehnend reagieren, wenn Kollegen den Elternkontakt scheuen und urplötzlich hören die Eltern nach einem Vorfall, dass ihr Kind seit Monaten gegen alle Regeln verstößt.

    Ich finde es mittlerweile einfach nur noch erschreckend, wie viel Energie man als Lehrer aufwenden muss, damit "der Laden läuft". Ich muss eigentlich jede Woche erzieherisch eingreifen und auch Eltern kontaktieren. Es sorgt dafür, dass ich "normal" unterrichten kann ohne permanente Störungen, aber es steckt unglaublich viel Arbeit dahinter, diesen Punkt zu erreichen.

    Deshalb mach ich mir auch keine Gedanken, ob jetzt ein Schüler bei vorübergehendem Aufenthalt in einer parallelen Lerngruppe womöglich etwas verpasst. Das ist einfach nicht unser Schwerpunkt. Ziel Nummer 1 ist erst einmal, Unterricht zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass die, die sich an die Regeln halten, geschützt werden vor denen, die es nicht tun.

    Wenn ihr es nicht aufhalten könnt - und davon gehe ich aus:

    - Es braucht verbindliche Nutzungsbedingungen für die Schüler inkl. festgelegter Konsequenzen. Das sollte man vorher ausarbeiten und Schüler und Eltern vorher unterschreiben lassen.

    - Welche Einschränkungen haben die Schülergeräte? Wie können diese eingestellt werden? (-> Fortbildung/Infoveranstaltung notwendig für das Kollegium. Nicht alle sind technikaffin)

    - Wer verwaltet das Ganze? Man braucht Personal vor Ort, um das Ganze zu managen inkl. fester Sprechstundenzeiten für Support.

    Das Tablet müsste man dir zur Verfügung stellen. Natürlich musst du es nicht privat anschaffen. Häufig kommen dann Sprüche wie "du kannst es doch bei der Steuer absetzen!", aber da kriegt man natürlich längst nicht alles wieder...

    Ich glaube auch nicht, dass es ohne Beschluss der Schulkonferenz umsetzbar wäre. Allerdings sind Eltern und Schüler leichter zu überzeugen, da alles mit Technik und alles, was neu ist, erstmal positiv gesehen wird; Lehrer haben da zumeist einen differenzierteren Blick. Gut möglich, dass die SL wenig Bedenken hat, weil sie die Stimmen von Schülern und Eltern miteinplant oder auch schon hinter den Kulissen Gespräche geführt hat.

    Ich bin überhaupt kein Freund der Tablets. Andere Länder überdenken gerade die Mediennutzung und Deutschland muss erstmal all die gleichen Fehler machen. Wir sind halt ein wenig langsam...

    Vorteile sind das vereinfachte Bereitstellen von Materialien und ... das war's eigentlich. Mir fällt nicht mehr ein.

    Nachteile:

    - Je jünger die Schüler, desto katastrophaler. Die Geräte lenken einfach ab. Allein ihre Anwesenheit bewirkt schon etwas bei jüngeren SuS, da sie die Geräte von zu Hause als Spielgeräte kennen und nutzen.

    - Restriktionen und Kontrolle sind zwingend notwendig und erfolgen häufig nicht, wie es erforderlich ist. Jegliche Freiheiten werden ausgenutzt: Kamera und Mikro für unerlaubte Aufnahmen, die Kamera auch gerne zum Schminken, das Internet zum Surfen, Zocken und Online-Shopping etc. Nicht alle Sperren funktionieren wie gedacht: SuS können über den Browser auf Spiele zugreifen. Da hilft eine "Spielesperre" nicht oder das Einschränken der Apps. Da muss man schon den Zugang zum Browser oder das Internet kappen.

    Das bedeutet also, dass eigentlich alles gesperrt werden müsste und nur durch Lehrer freigegeben wird. In der Regel läuft es aber genau andersrum an Schulen: Wenig Einschränkungen und Lehrer sollen "per Klick" Funktionen der Tablets sperren. Welcher Lehrer hat denn nicht Lust, jede Stunde damit zu verbringen, Geräte zu sperren...?

    In Vertretungsstunden werden die Geräte bei vielen Kollegen dann für alles Mögliche verwendet.

    Schüler versuchen sich Kontrollen zu entziehen, indem sie Verbindungen zum Gerät kappen. Man muss dann als Nächstes gucken, wenn sie "offline" sind: Sind die Tablets im Netz? Und darf den Schülern noch über die Schulter schauen, um das auch zu prüfen.

    Schusselige Schüler vergessen ihr Tablet oder laden es nicht auf. Alles online bereitgestellt? Sie haben es nicht.

    Bücher auf den Tablets ist auch ... bescheiden. Echte Bücher sind idR. größer als die Tablets und somit ist alles besser sichtbar. Zudem wechseln die SuS dann immer hin und her: Buch, Notizen, Buch, Notizen...

    Die SuS schreiben auf Tablets häufig deutlich langsamer, weil sie immer ranzoomen -> schreiben -> rauszoomen und nach rechts ziehen -> ranzoomen -> schreiben... Man braucht einiges an Geduld. Und viele schreiben eh schon langsam.

    Oder der Pen ist nicht geladen, wenn es denn einen gibt. Dann muss der erstmal geladen werden.

    - Bei SuS in der Oberstufe habe ich weniger Bedenken; zu einer Verbesserung der Leistungen haben sie da aber definitiv auch nicht geführt.

    - Die Geräte führen nicht zu einem besseren Umgang mit Medien, sie fördern keine Medienkompetenz und die SuS starren dann halt jeden Tag noch ein paar Extrastunden auf einen Screen. Die zig Stunden zu Hause reichen ja schließlich noch nicht.


    Was wäre also eine sinnvolle Lösung? Leihgeräte. Sporadischer und gezielter Einsatz, wenn der Lehrer/die Lehrerin es für sinnvoll hält. Sonst nicht. Aber man muss ja dem Trend folgen. Wen interessiert schon, ob die Geräte taugen oder nicht? Hauptsache neu.

    Was denke ich hilft, ist darüber nachzudenken, welche Beschwerden Aufmerksamkeit erfordern und welche nicht.

    Ich weiß nicht, ob du die Möglichkeit hast, die Eltern der Klasse anzuschreiben - wir haben dafür mittlerweile ein Modul, was mir die Arbeit sehr erleichtert. Ich kann damit direkt alle Eltern anschreiben.

    Es gibt gewisse "Spielregeln", die die Eltern einzuhalten haben. Über die Sitzordnung entscheidet der Lehrer, nicht die Eltern. Noten werden nicht geändert, nur weil Eltern sich beschweren und spiegeln nicht die Leistung des Lehrers, sondern des Schülers wider etc. Anfragen zu Hausaufgaben oder "Was kommt im Test vor?" werden ignoriert.

    Klare Ansagen helfen. Wenn Eltern mit Belangen wie Mobbing zu mir kommen oder beraten werden wollen, bin ich natürlich auch bereit, mich mit den Eltern zusammenzusetzen. Da braucht mir aber keiner ankommen, weil er über die Sitzordnung reden will. Dann müssen sie sich eine andere Schule suchen, wo die Eltern die Sitzordnung festlegen... die sie nicht finden werden.

    Ich finde auch, dass die Schüler ruhig selber ihren Unmut äußern können. Wenn Eltern sich in diesen Detailentscheidungen einmischen (wollen), sorgt das ja gerade dafür, dass die Schüler nicht lernen, ihren Standpunkt zu vertreten und sich für sich selbst einzusetzen.

    In Klassen mit viel Unruhe kann es sinnvoll sein, gezielt Einzelarbeitsphasen zu nutzen.

    In anderen Arbeitsphasen und im Unterrichtsgespräch kann es schwieriger sein, die störenden SuS ausfindig zu machen, wenn viele abgelenkt sind/ablenken.

    Wenn die SuS hingegen eigenständig Aufgaben lösen sollen, wird erwartet, dass sie ruhig sind und es ist leichter, störende SuS zu benennen und zu ermahnen.

    Transparent machen, welche Konsequenz ab wann folgt und das dann auch durchziehen. Welche Sanktionen folgen bei euch in der Regel? Nachsitzen ist beispielsweise eine Option (z. B. nach 2 Ermahnungen). Man kann auch jemanden woanders weiterarbeiten lassen und vom Rest der Klasse trennen.

    Da die Eltern beim Nachsitzen kontaktiert werden müssen, hat man zum einen eine Sanktion und man hat die Eltern über die Probleme informiert.

    Wenn die SuS merken, dass Konsequenzen folgen, reduzieren sich die Unterrichtsstörungen in der Regel.

    Die Sitzordnung spielt natürlich auch eine Rolle. Wenn SuS, die gerne und viel reden, alle in der gleichen Ecke sitzen, wird's auch mit pädagogischem Einwirken schwierig. Da ist dann die Änderung der Sitzordnung oder eben die vorübergehende Änderung der Sitzordnung ein sinnvolles Mittel. Man kann die jeweiligen SuS ja auch vorab darauf hinweisen, dass sie direkt für die Stunde umgesetzt werden, wenn sie durch Störungen auffallen.

    Zitat

    Beamtinnen und Beamte, rentenversicherungsfreie Beschäftigte mit gewährleisteter Versorgungsanwartschaft oder Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit gewährleisteter Versorgungsanwartschaft, die ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ausscheiden, sind für die abgeleistete Dienst- bzw. Beschäftigungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung, der knappschaftlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nachzuversichern (Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)) . Der Nachversicherungsfall tritt nur ein, wenn keine Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung gegeben sind (siehe hierzu Ziffer 3). [...]

    Ist der Nachversicherungsfall eingetreten, erteilt das LBV NRW Ihnen und dem Versicherungsträger eine Bescheinigung über die durchgeführte Nachversicherung. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Beschäftigungszeit beim Land Nordrhein-Westfalen und das nach Kalenderjahren aufgeteilte beitragspflichtige Einkommen aus dieser Beschäftigung. Aus den beitragspflichtigen Einnahmen ergibt sich der zu zahlende Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an den Versicherungsträger (Rechtsgrundlage: §§ 181,185 SGB VI) . Dieser wird vom Land Nordrhein-Westfalen in voller Höhe getragen. Sie selbst tragen keine Beitragsanteile.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…ersicherung.pdf

    Nein, das ist falsch. AN- und AG-Anteil werden nachversichert. Der Mythos hält sich hartnäckig, keine Ahnung wieso.

    Zur letzten Frage: Es wird immer voll nachversichert.

    Auch jegliche Familienzuschläge / -zulagen werden berücksichtigt.

    Wenn ein Bundesland Altersgeld hat, kann jedoch der Anspruch auf Altersgeld entfallen, wenn man durch den Dienstherrn entlassen wird, je nach Regelung des Bundeslandes. In NRW gibt es bisher kein Altersgeld.

    Wenn du im Anschluss im EU-Ausland weiterarbeitest, kann es sein, dass du Anspruch auf Altersgeld hast, obwohl im Bundesland NRW kein Altersgeld existiert. Das müsste man dann allerdings einklagen.

    Grundkurse an Gesamtschulen sind doch häufig sehr leistungsschwach. Meist werden über die Jahre mehr SuS in den E-Kurs geschickt als andersherum, so dass am Ende die besonders Leistungsschwachen im G-Kurs sitzen.

    10.-Klässler sind auch alt genug, um zu wissen, was Eigenintiative ist. Wenn sie der Meinung sind, dass sie nicht angemessen gefördert werden oder, dass sie ungerecht benotet werden, können sie sich ja an dich wenden und nachfragen.

    Vor der ZP10 hast du noch reichlich Zeit, alte Prüfungsaufgaben durchzugehen und auch das Schreiben zu üben. Man könnte probieren, den SuS mit KI Rückmeldung zu Texten geben, ohne alles selbst auszuwerten. Man kann ihnen auch Hilfen (phrases etc.) an die Hand geben als Orientierung.

    Du bietest etwas an (Unterricht, Beratung, Unterstützung) und die SuS können dieses Angebot nutzen oder eben darauf verzichten. Sonst ist das System ja durchlässig genug und sie können zu einem späteren Zeitpunkt den MSA nachholen oder den EESA (ehemals HSA), je nachdem.

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