Beiträge von k_19

    Ich glaube, es wurde hier noch nicht erwähnt, aber Medikamente wie Wegovy oder Mounjaro sind ebenfalls eine Option. Eine Kostenübernahme erfolgt aber nur in bestimmten Fällen. Ein Rezept hierfür zu erhalten ist aber idR. kein Problem und sollte sonst auch per Telemedizin möglich sein. Ein legitimer und wirksamer Ansatz bei der Behandlung von Adipositas. Die Nachteile sind die möglichen Nebenwirkungen, die Kosten und, dass bei Absetzen des Medikaments es wieder zu einer Gewichtszunahme kommen kann.


    Zum Hausarzt: Man darf nicht zu viel erwarten. Wenn sich einer schon 10 Minuten nimmt, hat man schon "Glück". Man möchte aber natürlich auch ernstgenommen werden. Bei Übergewicht ist bei so manchen Ärzten immer und ausnahmslos das Übergewicht die Ursache. Die Voreingenommenheit einiger Ärzte führt leider auch immer wieder zu Behandlungsfehlern. Starkes Übergewicht ist natürlich nicht förderlich und hat auch einen großen Einfluss auf den Gesundheitszustand, jedoch ist es ein bekanntes Problem, dass z.T. keine vernünftige Diagnostik erfolgt, wenn die Leute nach dem Empfinden eines Arztes "zu dick" sind.


    Du wirst den Arzt nicht ändern können. Mit Privatversicherung hast du es zumindest etwas einfacher als gesetzlich Versicherte, dir einen anderen Arzt zu suchen. Die Krankmeldung kannst du guten Gewissens "mitnehmen". Sie ist nicht verbindlich. Du kannst auch vorzeitig wiederkehren, z. B. nach 2 Wochen anstatt der dort genannten 4 Wochen. Wenn man aber deine Beiträge liest, erscheint mir die Auszeit angebracht und der Arzt hat es dir sicher nicht grundlos "angeboten".


    Zitat

    Welche Konsequenzen kann es für den Oberstufenkoordinator geben? Die Zusammenarbeit gestaltete sich bisher immer im grünen Bereich. Ich möchte dieser Person nichts Schlechtes. Die Handlung möchte ich gleichzeitig aber auch nicht so stehen lassen.

    Schreib es ihm, der Schulleitung und bei Bedarf auch der Fachschaft, dass sich das nicht gehört und die Nachricht nur für ihn bestimmt sei. Es wissen ja jetzt eh alle Bescheid, also kannst du doch ruhig deinen Senf dazu geben. Viel passieren wird da nicht, wahrscheinlich gar nichts, weshalb es sinnvoll sein kann, dass du den anderen gegenüber deine Grenzen aufzeigst.


    Man merkt, dass du hier gedanklich "gefangen" bist. Ein weiterer Grund, sich erstmal wieder zu fangen und auf die eigene Gesundheit zu konzentrieren.

    Man findet auch häufig mehr Informationen zur Beihilfefähigkeit, wenn man "Beihilfe NRW Behandlung x" googelt. Wenn die Beihilfe bestimmte Behandlungen nicht übernimmt, findet man das häufig online auf den Seiten der Bezirksregierungen oder hin und wieder auch ein Gerichtsurteil dazu.

    Es gibt nur ganz bestimmte Behandlungen, die vorab genehmigt werden müssen wie beispielsweise kieferorthopäd. Behandlungen, Implantate, Augenlaserbehandlungen.


    In den allermeisten Fällen ist das nicht erforderlich und wahrscheinlich auch unüblich, dass jemand vorher anfragt. Das hängt auch nicht von der Höhe der Kosten ab. Bei sehr hohen Rechnungen erhältst du ja idR. vorab einen Heil- und Kostenplan, den man ggf. vorab einreichen kann. Es ist aber nicht zwingend erforderlich.

    Ursprünglich waren es

    6 Klassenarbeiten in den Jahrgängen 5,6 und 7

    5 + VERA8 in Jg. 8

    4 in Jg. 9 und

    4+ZP10 im Jg. 10.


    Erst seit dem SJ 2023/2024 wurde es gekürzt auf 5 in Jg. 7, 4+VERA8 in Jg. 8 und 3+ZP10 in Jg. 10.


    Leider wurde die Anzahl der Klassenarbeiten in den Jg. 5 und 6 nicht reduziert.


    Ich fände es gut, wenn man die Anzahl der Klassenarbeiten weiter reduziert und dafür in einzelnen Nebenfächern Klassenarbeiten einführt und diese Fächer damit aufwertet.

    Ich weiß jetzt nicht, was du da für Unsummen erwartest. Eine Ultraschalluntersuchung gehört nun wirklich nicht zu den kostspieligen Behandlungen. Auch, wenn man dir am Ende die Kosten nicht erstatten sollte, wäre das verkraftbar.


    Ich finde es nachvollziehbar, dass der Amtsarzt einen aktuellen Befund möchte.


    Die Hürde zur Nichtverbeamtung ist recht hoch. Da würde ich mir an deiner Stelle erstmal keine Gedanken machen. "Irgendwann könnte man mit Erkrankung X wieder erkranken und dienstunfähig werden" reicht nicht aus. Da muss schon etwas "nicht in Ordnung" sein, also in deinem Fall Auffälligkeiten im Blutbild, Ultraschall etc.


    Ja, man kann dagegen vorgehen und beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung klagen. Davon ist aber anhand deiner Schilderung nicht auszugehen.


    Zudem ist es "keine Entscheidung für immer" - das wissen viele leider nicht und sind deshalb auch deutlich angespannter als sie sein müssten vor dem Termin. Man kann sich neu begutachten lassen, solange die Altersgrenze nicht überschritten wurde. Wenn z.B. Auffälligkeiten festgestellt werden, diese aber erfolgreich behandelt wurden oder gemanagt werden, fragt man nochmal an, geht nochmal zum Amtsarzt und dann wird erneut entschieden.

    Das System in Deutschland müsste dringend reformiert werden, da es zzt. eigtl. nur noch eine Farce ist. Den Schülern wird etwas bescheinigt, was nicht der Realität entspricht und im Fach Mathe fällt es am stärksten auf, da es von den Schülern bis zum Ende belegt wird/werden muss und keine Abwahl möglich ist wie es vllt. bei Physik oder Chemie möglich ist.


    Die Noteninflation ist in Mathe im schriftl. Bereich noch nicht so stark ausgeprägt wie in anderen Fächern und eine hohe Anzahl an 5en und 6en sind keine Seltenheit in der Oberstufe. Die Note der sonstigen Mitarbeit wird von nicht wenigen Lehrern genutzt, um die Noten künstlich anzuheben und sich mögliche Beschwerden vom Leib zu halten und die Laune der Schüler ein wenig anzuheben...


    Simpelste Arithmetik führt häufig zu maßloser Überforderung und zeigt sich auch in vielen anderen Fächern, wenn es beispielsweise um die Interpretation von Statistiken geht.


    Das Scheitern des Bildungssystems lässt sich doch kaum noch in Worte fassen - und es ist ja nicht, dass plötzlich alle "blöd" geworden sind. Es ist ganz konkret ein Scheitern des Systems an sich, dass selbstverständlich erwartet, dass Eltern jeden Kram mit den Kindern nach- und aufarbeiten, was heutzutage aber häufig nicht mehr erfolgt. Die Ganztagsschule löst das Problem aber offensichtlich auch nicht und die 5 Inklusionskinder mit Auffälligkeiten, die sich in der Sek1 zusätzlich in einer Regelklasse befinden, verbessern die Lernatmosphäre leider nunmal nicht.


    Die Schüler, die einen vernünftigen Text verfassen können - dazu noch lesbar und ohne 20 Fehler pro Seite in der eigenen Muttersprache - gehören z.T. schon zur Leistungsspitze einer ganzen Schule; ländliche Gymnasien mit leistungsstarker Schülerschaft oder Gymasien in einer eher wohlhabenden Gegend lasse ich da mal außen vor. Aber auch da gibt's Probleme.


    Deutschland lässt lieber "alles so, wie es ist". Eine grundlegende Reform erfolgt nicht. Zum Teil gibt es vereinzelt Versuche, den Zugang zum Gymnasium wieder zu erschweren, aber die Entwicklung lässt sich nicht mehr aufhalten. Das Abitur ist nicht völlig entwertet und je nach Fächerwahl, Schule, Schüler- und Lehrerschaft kann man noch gut auf ein Studium vorbereitet sein und viel ge- und erlernt haben. Jedoch gibt es zugleich Schüler mit der gleichen oder einere besseren Abschlussnote, die sehr elementare Dinge nicht beherrschen und sich in einigen Bereichen auf max. Realschul-, wenn nicht Hauptschulniveau bewegen.


    Da eine grundlegende Veränderung des Systems (edit: oder eher Rückkehr zum damaligen System) nicht erfolgen wird (ehrliche Notengebung, deutlich restriktiverer Zugang zum Gymnasium und zur gymn. Oberstufe), bin ich dafür, dies "zuzugeben", Mathematik als Pflichtfach in der Oberstufe ganz abzuschaffen und gewisse Hilfswerkzeuge beim Schreiben zu erlauben, damit die Schüler, die noch nicht mal lesbar schreiben können, von diesen Gebrauch machen können. Es wird Zeit, die Realität zu akzeptieren und sich auch der Fairness halber anzupassen anstatt, dass zahlreiche Lehrer "Mogelnoten" verteilen, die gar keine Aussagekraft mehr haben.


    Die Unis führen dann Aufnahmetests ein und die Abiturnote wird dann nur noch marginal miteinbezogen. Das Abitur ist ja eh nicht mehr zwingend notwendig. Auch jetzt reichen Ausbildung und Berufserfahrung, um zu studieren. Wieso hält man also noch überhaupt an dem Ganzen fest? Damit belügen wir uns doch alle nur noch selbst.

    Die Nachrichten zur Vertretungsplanung im Falle einer AU habe ich auch gelesen. Es ist schön, dass das bei euren Schulen anders ist. An meiner Schule weiß ich aber, wie die Vertretungen ablaufen werden. Das ist ein großes Problem der Schule, an dem durch eine Arbeitsgruppe gearbeitet wird.

    Das ist aber ein Problem der Schule. Dafür kannst du ja nichts.


    Eine Krankmeldung mit dem klaren Hinweis, dass du nicht erreichbar ist, wie Kathie vorgeschlagen hat, halte ich für einen guten Weg - wenn auch nur mit vorübergehender Wirkung. Wenn man noch dazu bekannt gibt, dass der Arzt dir jeglichen Kontakt zur Arbeit/Schule verbietet und dies deiner Genesung schadet, hakt da auch keiner weiter nach.

    Kein Wunder, dass du überlastet bist. Mit der Einstellung ist das vorprogrammiert.


    Wenn wir jetzt mal ehrlich sind: Die Abschlussprüfungen sind sehr "normiert" und man kann sich sehr gut mit alten Prüfungen vorbereiten. Das gilt nicht immer und überall, aber für die Fächer Mathe, Deutsch und Englisch, in der die ZP10 geschrieben wird, auf jeden Fall. Die Schüler kriegen Zugang zu den alten Aufgaben bzw. man stellt sie bereit und dann können sie damit üben. Fertig. Die sind auch alt genug. Wir reden hier von 15- bis 16-Jährigen, die kommen schon klar.


    Bei längerem Ausfall kann die SL ja Fachlehrkräfte einsetzen.


    Wieso mit den Eltern auseinandersetzen? Die Schüler sollen lernen und und ihr Bestes geben und die Schulleitung ist gefragt, bei längerem Ausfall geeigneten Ersatz zu finden. Dazu kommt, dass du auch noch an einem Gymnasium bist. Da haben die Schüler mehr Eigenmotivation als an anderen Schulformen und sind noch am ehesten dazu in der Lage, sich auf neue Situationen einzustellen.

    Darf ich fragen, was dafür bei dir aktuell der Grund ist?
    Wenn das Problem das Gymnasium ist: Es gibt auch andere Schulformen.

    Die Schwierigkeit ist, dass man ja häufig gar nicht erst wegkommt. Versetzungsanträge werden häufig einer nach dem anderen abgelehnt und einen Anspruch, an einer anderen Schulform tätig zu sein, gibt's ja auch nicht.

    Dienstherr, nicht Arbeitgeber. Wir sprechen von Beamten.


    vorsätzlich fahrlässig? Das heißt? Grob fahrlässig?


    Jemand, der alkoholkrank ist, sollte dann für dienstunfähig erklärt werden. Wenn man ihm/ihr ein Dienstvergehen vorwirft und die Entlassung angestrebt wird, landet der Fall am Ende vorm Verwaltungsgericht. Es handelt sich um Verwaltungsrecht. Willkürliche Entlassungen sind nicht möglich.

    Man kann nicht einfach mal eben so entlassen werden. Wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, hat man bei festgestellter Dienstunfähigkeit Anspruch auf die Mindestpension. Was soll hier bitte die Rechtsgrundlage sein?


    Klingt mal wieder nach Gerüchteküche.


    Als ob solche Fälle, bei denen es um Existenzen geht, nicht am Ende vor Gericht verhandelt werden würden... Solche spektakulären Urteile willkürlicher Entlassungen von Beamten ohne jegliche Rechtsgrundlage müssten ja dann auch existieren.

    Wenn man u55 ist und sozialversicherungspflichtig beschäftigt und unter der JAEG, landet man wieder in der GKV.


    Man muss evtl., wenn man erst spät wieder in die GKV gewechselt ist, im Rentenalter auch KV-Beiträge auf weitere Einnahmen wie Kapitalerträge und Mieteinnahmen zahlen.


    Der Beitrag zur GKV wird auf Antrag bezuschusst, wenn man nicht in der KvdR ist.


    Man verarmt also nicht automatisch...


    Ich finde den Beitrag insgesamt zu negativ. Man weiß doch, worauf man sich einlässt. Das ist alles kein Geheimnis.

    Der AG und AN Teil wird nachversichert. Es ist falsch, dass nur der AN-Teil nachversichert wird. Wäre schön, wenn die Leute nicht immer wieder falsche Informationen verbreiten.


    Siehe Seite 3: https://www.finanzverwaltung.n…latt_nachversicherung.pdf


    Altersgeld gibt es in NRW nicht - zumindest bisher. In einem Fall hat aber ein ehemaliger Lehrer, der in NRW verbeamtet war und gekündigt hat, das Altersgeld einklagen können. Er hat bis zur Rente als Lehrer in AT gearbeitet. Die Pflicht zur Zahlung des Altersgeldes folgte aus der EU-Freizügigkeit. In welchen Fällen das Altersgeld nun wirklich einklagbar ist, weiß wohl keiner so genau. Deshalb wäre es auch gut und sinnvoll, dass alle Bundesländer eigene vernünftige Regelungen schaffen.


    Siehe z. B.: https://dombert.de/entlassenen…er-entgangene-pension-zu/

    In NRW werden verbeamtete TZ-Kräfte nicht ausbezahlt. Bei Angestellten sieht das anders aus.


    Ein Ausgleich bei solchen Dienstpflichten kann natürlich auch anderweitig erfolgen als durch die Anzahl der Klassenfahrten, bei denen man mitfährt, beispielsweise durch die Entlastung von Konferenzen. Wenn im Teilzeitpapier der Schule nichts Konkretes steht oder eine Reduktion der Klassenfahrten aufgrund des Schulkonzepts nicht praktikabel erscheint, sollte man dann spätestens das Gespräch mit der SL suchen.

    Klassenfahrten sind ja Schulveranstaltungen und grdsl. Pflichtveranstaltungen. Wenn die Eltern nicht zahlen, würde ich mich an die Schulleitung wenden.


    Du selbst hast ja auch keinen Vertrag unterschrieben (hoffe ich?) und die Schulleitung sollte in solchen Fällen die Entscheidung treffen, wie es mit der Fahrt weitergeht.


    Oder gibt es Bundesländer, wo Lehrer Verträge im Namen der Schule unterschreiben? Hier in NRW unterschreibt meines Wissens immer die SL die Verträge im Namen der Schule.


    Die Kostenübernahmeerklärungen von Eltern, die sie vorab abgeben, sind rechtlich bindend und hierzu gibt es auch schon Urteile. Die kommen da nicht einfach so raus.

    Was noch von Interesse wäre: Zahlt die private Krankenversicherung?


    Bezogen auf rheumatoide Arthritis (falls es das sein sollte) - hier die Leitlinie:

    https://dgrh.de/dam/jcr:f887ba…amentoese_therapie_ra.pdf


    Ab Seite 4 wird das schrittweise Vorgehen erwähnt. Hat der Arzt die einzelnen Behandlungsschritte erwähnt? Wurden hierzu Rechnungen eingereicht? Man muss nämlich schlussendlich auch in Betracht ziehen, dass zumindest rein rechtlich gesehen die Beihilfestelle Recht haben könnte oder, dass nicht direkt ersichtlich ist, dass das Medikament "leitliniengerecht" verschrieben wurde.


    Das alles sollte im Widerspruch detailliert aufgearbeitet werden.

    Zitat

    Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der erneuten Prüfung und Ihre Stellungnahme bis zum 15.03.2025.


    Den zweiten Vermerk mit der Frist würde ich weglassen. Das ist eh viel zu knapp. Stattdessen vllt. eher um zeitnahe Bearbeitung bitten aufgrund des Gesundheitszustands (und Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und drohende Dienstunfähigkeit bei nicht adäquater Behandlung).


    "Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung ..." finde ich passender/höflicher.


    Zitat

    Sollte meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.


    Den Satz kannst du weglassen. Klagen sind dort Alltagsgeschäft.

    Widerspruch sollte natürlich direkt im Schreiben erwähnt werden. Laut Rechtsprechung wäre es jetzt aber kein Beinbruch gewesen, da dein Schreiben als Widerspruch erkennbar gewesen wäre.


    Das Ganze könnte z. B. wie folgt aussehen:


    Name, Adresse

    Beihilfenummer: ...


    Widerspruch gegen den Beihilfebescheid vom ... mit der Antragsnummer ...


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben genannten Beihilfebescheid ein.


    Sachlage noch einmal schildern, Argumente aus dem Beihilfebescheid aufgreifen und entkräften, auf ärztliche Stellungnahme verweisen und ggf. auch im Schreiben zitieren...


    Datum und Unterschrift



    Am besten auch mal die Diagnose und die Behandlung googeln. Eventuell gibt es hierzu schon Rechtsprechung.


    Das Schreiben sollte schon ausführlich gestaltet sein und im Detail schildern, wieso die Einschätzung der Beihilfestelle falsch ist. Es dient ja gewissermaßen auch der Vorbereitung einer Klage. Du solltest als Erstes das Gutachten anfordern. Das kannst du dann deinem Arzt vorlegen und ihn dazu Stellung beziehen lassen (hoffentlich ohne zusätzl. Kosten). Ich würde erstmal abwarten, bis du das Gutachten in den Händen hältst und sonst ggf. erstmal Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.


    Wenn du dir unsicher bist, ist der Weg zum Anwalt wohl der beste Weg.

    Als Nächstes würde ich mal das Gutachten anfordern.


    Nach dem Widerspruch würde die Klage folgen. Jemand wird sich die Akte nochmal anschauen und abschätzen, ob sie vor Gericht eine Schlappe kassieren oder eben nicht. Es ist durchaus möglich, dass der Widerspruch Erfolg hat und ihr euch die Klage sparen könnt.


    Die Copy/Paste-Fehler würde ich im Widerspruch mit erwähnen und alle Belege/Schreiben des Arztes mit beifügen und darauf im Schreiben verweisen.


    Auch, wenn es an sich klar sein sollte: Unbedingt darauf achten, dass die Form eingehalten wird. Datum und Unterschrift und das Ganze innerhalb eines Monats an die Beihilfestelle. Am besten per Einwurfeinschreiben (Sendungsnummer aufbewahren), damit man einen Nachweis hat. Wenn ihr mehr Zeit für die Begründung braucht, könnt ihr auch zunächst widersprechen mit dem Hinweis, dass ihr die Begründung nachreicht.


    Es ist nicht ungewöhnlich, dass Widersprüche bei der Beihilfe erst nach vielen Monaten bearbeitet werden. Am besten im Schreiben selbst und auch nochmal telefonisch darauf drängen, dass der Widerspruch zeitnah bearbeitet wird. Wenn drei Monate vergangen sein sollten, direkt Untätigkeitsklage ankündigen mit einer Fristsetzung.


    Sollte weiterhin die Zahlung verweigert werden, habt ihr wieder genau einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Anwaltszwang gibt es zwar nicht in erster Instanz, macht es aber natürlich für euch einfacher.


    Ich würde mal auf gut Glück probieren, den Ablehnungsbescheid der Beihilfe bei der PKV einzureichen. Vllt. besteht ja doch irgendwie eine Möglichkeit, dass etwas über den Beihilfeergänzungstarif bezahlt wird? Vermutlich nicht, kostet aber auch nichts, es zu probieren.

    Muss man halt nur passend formulieren, z.B., dass man wieder gesund werden möchte und mit dem Amtsarzt zeitnah einen Weg finden möchte, wie man wieder eingesetzt werden kann. Detaillierte gesundheitl. Daten/Zusammenhänge würde ich da auch nicht reinschreiben.

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