Beiträge von k_19

    KI wird Lehrkräfte auch nicht komplett ersetzen aber man wird weniger benötigen. Die Oberstufe könnte man vermutlich zu 50% eigenständig mit KI lernen lassen. Lediglich in Sport/Musik, beim Experimentieren und für Debatten etc. sind noch Lehrkräfte nötig. Auch in den Klassen 8-10 an Gymnasien könnte man vermutlich 20 % des Unterrichts eigenständiger gestalten. Gemeinsam mit dem Geburtenrückgang denke ich schon, dass man in 10 Jahren den Lehrkräftebedarf um 20% reduzieren könnte und dann immernoch mehr Personal als jetzt für Inklusion und schwierige Lerngruppen zur Verfügung hätte.

    Das würde viel Geld freisetzen, was man für Investitionen einsetzen könnte, daran fehlt es in Deutschland dringend. Die würden dann auch den Kindern in ihrem künftigen Leben mehr nützen als noch mehr Sozialpädagogen in den Klassen.

    Die Oberstufe macht mir durch KI viel weniger Spaß als vorher.

    Hausaufgaben? KI. Kann am Ende keiner erklären.
    Fragen im Unterricht? Werden mit KI gelöst wenn möglich.

    SuS werden nicht permanent beobachtet? Gruppenarbeit ist KI. Präsentationen sind KI. Alles ist KI.

    Lerneffekt? Gering bis nicht vorhanden.

    Vorher gab es noch kreative Beiträge, neue Ideen... das traut sich ja kaum einer mehr, weil die KI kann es ja viel besser.

    Ich versuche also die Dinge so zu gestalten, dass die KI gar nicht erst zum Einsatz kommen kann oder, dass sie keinen echten Vorteil bietet. Das Unterrichten ist anders geworden, aber nicht besser.

    Es wird auch keiner besser dadurch. Das sagen zwar irgendwie immer alle außerhalb der Schule. "Die Zukunft ist Prompten." Wie traurig, allein schon aus humanistischer Sicht.

    Technik sollte gezielt und mit Bedacht in Schulen eingesetzt werden und nicht unreflektiert und grenzenlos.

    Ich finde auch den menschlichen Austausch und Umgang wichtig. Es ist essenziell für Menschen im Allgemeinen. Eine "KI-Schule" wäre für mich auch als Schüler eine Alptraumschule. Lieber ein Lehrer, der sich mal vertut und nächste Stunde korrigiert als mit einem Programm zu kommunizieren, das vermeintlich alles zu wissen scheint.

    Das dient alleine der Verzögerung, um die Pension weiter zu erhöhen und solange wie möglich die vollen Dienstbezüge zu kassieren - genauso wie die ursprüngliche Klage, beim Amtsarzt vorstellig werden zu müssen.

    Am Ende werden ihr aber womöglich die Ermittlungen wg. Betrugs einen Strich durch die Rechnung machen. Bei einem Schuldspruch wäre durchaus die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vorstellbar und dann wäre auch die Pension futsch. Mit der dann folgenden Nachversicherung müsste sie dann zurecht kommen ... und dann wohl wieder mal arbeiten gehen müssen.

    Das soll nicht gemein klingen, aber versuche unbedingt die Sachbearbeiterin in Bezug auf die pauschale Beihilfe zu erreichen und zu schauen, ob da noch was geht. In NRW haben wir das nicht, aber ich hatte schon zweimal den Fall, in dem Kollegen eigentlich bereits nachversichert werden sollten (Frist beim LBV verpasst, bei zu langem Abstand zwischen Referendariat und Verbeamtung beim Ersatzschulträger) und mit ein bisschen hin und her, konnten doch alle Pensionsansprüche gesichert werden. Ob da rechtlich getrickst wurde, kann ich nicht beurteilen, aber für die Kollegen ist es bares Geld gewesen und hat gar nix gekostet. ;)

    Auch, wenn es ein anderes Thema ist:

    Ich weiß nicht, wieso die Nachversicherung überhaupt ein Problem darstellen soll. In NRW sind die Zeiten dann trotzdem ruhegehaltsfähig.


    Die Nachversicherung für das Ref ist also eher wünschenswert:

    Zitat

    Nachversicherte Beschäftigungszeiten bleiben bei einer späteren Wiedereinstellung (z.B. als Beamtin oder Beamter bzw. als beamtenähnlich beschäftigte Person mit Gewährleistung beamtenrechtlicher Versorgungsanwartschaften) in der Regel ruhegehaltfähig. Eine Rente ist jedoch auf die späteren Versorgungsbezüge anzurechnen.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…ersicherung.pdf

    Merkblatt zur Nachversicherung von 01/2026.

    Polizei und Justiz kommen halt an ihre Grenzen.

    Die Justiz hat Personalprobleme, insbesondere auch bei den Rechtspflegern, und die Staatsanwaltschaft haut reihenweise Strafbefehle raus. Vieles landet gar nicht vor Gericht, auch wenn es in einigen Fällen nötig und sinnvoll wäre, weil man aufgrund der hohen Arbeitslast priorisieren muss. Hinzu kommen neben der Personalsituation auch die strukturellen Defizite - Stichwort Digitalisierung.

    Wir haben etwa 150.000 Personen mit offenen Haftbefehlen in Deutschland. Etwa 2500 davon wegen Tötungsdelikten. Deutschland hat in vielen Bereichen ein massives Vollzugsproblem.

    Bei Abschiebungen das Gleiche: Wir haben vollziehbar Ausreisepflichtige, die zudem in der Vergangenheit auch Straftaten begangen haben, die ... einfach im Land bleiben. Über Jahre.


    Wenn wir die Zustände in den Schulen verbessern wollen, müssen wir den Schulen und Lehrern auch mehr Werkzeuge an die Hand geben und die Bürokratie reduzieren. Ich bin der Überzeugung, dass Schülerverhalten für viele Schulen und Lehrer das Problem Nr. 1 ist. Ich empfinde es auf jeden Fall so.

    Kinder mit deutschen Eltern sind aber auch regelmäßig (sehr) auffällig. Ich kann häufig nicht einfach in den Unterricht kommen und wir machen Unterricht. Es geht einfach nicht mehr. Bis es ruhig ist, bis Schüler ihre Materialien haben. Dann wird der Unterricht immer wieder gestört. Schüler beleidigen sich gegenseitig. Man droht mit Konsequenzen. Es folgen Konsequenzen. Die Wirkung der Konsequenzen lassen mit der Zeit weiter nach. Dann kommen Ordnungsmaßnahmen. Dann müssen wir die Eltern einladen mit entsprechender Frist und ein ganzes Gremium einladen am Nachmittag. Dann brauchen wir einen Dolmetscher. Der absagen muss. Der Termin wird verschoben. Wir haben einen neuen Termin. Und so weiter...

    Ganz ehrlich, was soll das? Wie soll ein System so noch funktionieren? Wenn es mal 1 oder 2 SuS im Jahr wären, aber die Flut an Ordnungsmaßnahmen, die wir brauchen, ist so groß, um überhaupt den Laden am Laufen zu halten. Alles andere ist bei einer bestimmten Klientel nahezu wirkungslos. Gespräche, Nachsitzen, "du du du" - das interessiert die nicht. Die Konsequenzen und das Prozedere müssen erst so unangenehm werden, dass ein Schüler überhaupt darüber nachdenkt, aufzuhören.

    Und es sind immer die Gleichen. Wir beschäftigen uns mit einer Minderheit, die die Mehrheit terrorisiert.

    Das ganze Prozedere muss vereinfacht und entbürokratisiert werden. Mehr Vertrauen für Schule und Lehrer, weniger Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten, mehr Handhabe. Wird aber eh nicht passieren.

    Stattdessen gibt es mehr "Projekte", es gibt mehr "Modelle", mehr "Unterrichtskonzepte", mehr "selbstständiges Arbeiten", mehr "Digitalisierung" (Brawlstars auf iPad zocken). Wir haben die Schüler einfach nicht abgeholt und den Unterricht nicht interessant genug gestaltet.

    Anfragen, ob trotz Verstreichen der Frist die pauschale Beihilfe möglich ist beim zuständigen Sachbearbeiter, ggf. im Anschluss auch über einen Rechtsanwalt probieren (Beratung, Schreiben aufsetzen, hoffen...).

    Es bei weiteren Maklern probieren, insbesondere auch die Aussicht, ob es ggf. zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Hierfür geht es um die Fristen zur Angabe der PKV. Manchmal sind's 3 Jahre, manchmal 10... Früher oder später müssen Dinge nicht mehr angegeben werden, die Frage ist nur wann. Ein Makler, der nach 2 Min. auflegt, möchte nur leichte Vertragsabschlüsse. Du bist dem zu viel Arbeit für die Provision. Such dir einen guten Makler, der sich zeitnimmt. Bzgl. des Abwartens ist natürlich das Problem, wenn dann neue Krankheiten hinzukommen.

    Eine weitere Möglichkeit sind Leistungsausschlüsse bei der PKV, das ist aber insg. sehr kritisch zu sehen. Evtl. ist aber so eine Aufnahme möglich. Das bieten die PKVs bei Anfrage aber dann von sich aus an.

    Entlassung und erneute Verbeamtung wäre ein Weg. Es gibt Bundesländer wie NDS, die das grundsätzlich ausschließen. Im Regelfall klappt das aber. Du brauchst dann halt aber eine neue Planstelle...

    Ich schätze mal, es geht um Bayern? Ich glaube, nur noch Bayern hat das Staatsexamen für Lehramt.

    Ich würde nicht nochmal ein Lehramtsstudium absolvieren, sondern hätte stattdessen etwas anderes studiert und ggf. im Anschluss einen Quereinstieg gemacht. Damit wird man im Anschluss auch verbeamtet. ich weiß aber nicht, wie die Gegebenheiten in Bayern sind.

    Das Lehramtsstudium hat eben das Problem, dass es ein Ziel hat. Ich sehe in vielen Fällen keinen echten Vorteil zu anderen Studiengängen, die ebenfalls im Anschluss über einen Quer-/Seiteneinstieg, wie auch immer es im jeweiligen Bundesland heißt, den Weg zum Lehramt und zur Verbeamtung ermöglichen.

    Ich hatte noch auf Staatsexamen studiert und fand genau das auch sehr "einengend". Rechtswissenschaften haben da ja ein ähnliches Problem und man versucht da ja auch zu "reformieren", insbesondere um zu vermeiden, dass Studenten am Ende ohne alles dastehen, wenn sie schlussendlich die Prüfungen nicht bestehen.

    Deine Gedankengänge kann ich deshalb gut nachvollziehen. Es gibt zudem halt noch zusätzl. Belastungen als Student. Das Geld ist in der Regel knapp und es besteht eine finanzielle Abhängigkeit zu den Eltern oder zum Staat (Bafög) und wahrsch. muss man nebenbei auch noch jobben. Der Druck ist also entsprechend vorhanden, dass am Ende auch was dabei "rauskommt" und die Sorge nicht ganz unberechtigt, dass man am Ende mehrere Jahre für einen falschen Studiengang in den Sand setzt.

    Eine Erfahrung, die hilfreich sein kann, ist, als Student zu unterrichten, auch wenn man ggf. mal für eine Zeit das Studium vernachlässigt. In NRW kriegt man als Student schnell einen Job als Lehrer, wenn man sucht, man wird aber ins kalte Wasser geschmissen. Ein richtiger Schock, aber dafür ein deutlich besserer Einblick in den Beruf. Hat natürlich sein für und wider, da man ohne richtige Unterstützung und Vorbereitung wiederum auch einen falschen Einblick in den Beruf erhalten kann (und zwar einen deutlich schlechteren), aber ich denke, dass man sehr schnell merkt, ob man diesen Job überhaupt jemals ausüben möchte oder nicht. Wir haben mehrere Studenten bei uns - meist sind die aber schon was weiter im Studium - die ganz normal unterrichten. Ich weiß natürlich nicht, wie die Qualität ausschaut, aber sonst kann der Unterricht halt nicht mehr gedeckt werden.

    https://www.news4teachers.de/2026/07/beamte…schulen-sorgen/

    Ich bin ja mal gespannt... in NRW brauchen Beamte erst ab dem 4. Arbeitstag eine AU und nicht ab dem 4. Kalendertag. Der Beamte kann sich dann ohne AU von Donnerstag bis Montag krankmelden und der Angestellte muss ab Tag 1 zum Arzt. Da werden dann viele Teleclinic und co. nutzen und von einem Arzt krankgeschrieben, der sie nicht kennt. Die telefonische AU wird hingegen abgeschafft, obwohl dies über die Hausarztpraxis läuft.

    Die massive Zunahme der Arzt-Patienten-Kontakte, die eh schon zu hoch (dafür aber auch sehr kurz sind) wird dann auch zum Problem werden... und die zusätzlichen Kosten.

    Private Arbeitgeber werden denke ich häufig bei der alten Regelung bleiben. Wenn es so kommt, wird es inbesondere den ÖD treffen und dort zuerst die Angestellten.

    KI-Beiträge? :D Ich bin Lehrer. Und der Thread offenbar interessiert's jemanden.

    Dir passt das Thema nicht? Kein Problem. Es gibt einen einfachen Weg, keine „KI-Beiträge" mehr zu sehen: nicht in den Thread klicken. Cool, wahr? ;) Statt hier reinzuschreiben, dass ich aufhören soll - scroll weiter. Das wäre dann tatsächlich weniger Spam für alle.

    Du bist wahrscheinlich Anfang 20, Vibe Coder und suchst nach einer Einnahmequelle. Wie nah bin ich dran?

    Lehrer bist du nie und nimmer. Und ich erkenne KI-Texte und die Sprachmuster sofort. Peinlich ist sowas.

    Ich hätte ja nie gedacht, dass ich mal so eine Abneigung KI gegenüber entwickeln würde. Man war so hoffungsvoll, als es rauskam. Jetzt ist es nur dieser bekloppte KI-Slop, energiefressende Datenzentren und eine gigantische KI-Blase, die in absehbarer Zeit die Weltwirtschaft einstürzen lassen wird.

    Ich hab keine Lust mit einer KI zu schreiben. Geh woanders hin. In diesem Forum schreiben zumindest noch Menschen und nicht Bots.

    Das Problem, das du beschreibst, existiert schlichtweg nicht. Die digitalen Lösungen, die es schon gibt, funktionieren. Ich hatte noch kein einziges Mal ein Problem damit.

    Eine Unterschrift zu fälschen ist zudem recht einfach und für einen Lehrer im Alltag nur schwer nachzuprüfen.

    Auch keine Ahnung, was da jetzt bewiesen werden soll. Wir sind doch keine Notare. Der meiste Kram ist jetzt nicht so bedeutend, wenn wir mal ehrlich sind... Die Argumente wirken gekünstelt und abstrus.

    Ich muss zudem gar nichts nachweisen. Wenn Eltern ihren Kindern Zugang zu ihrem Account geben, ist das ja wohl deren Schuld.

    Einschreiben mit Rückschein sind zudem gar nicht die erste Wahl, weil bei Nichtanwesenheit keine Verpflichtung besteht, den Brief von der Filiale abzuholen und der Empfänger auch nicht davon auszugehen hat, dass es sich um etwas Rechtserhebliches handelt. Wichtige Briefe gehen in der Regel per Einwurfeinschreiben raus.

    Wie hier schon gesagt wurde: Entwirf deine App oder was auch immer oder lass es eben bleiben. Aber diese permanenten Versuche, den Leuten irgendwas schmackhaft zu machen, nervt. Qualität wird belohnt, aber die Nische, die du zu besetzen versuchst, ist schon längst besetzt und funktioniert zudem sogar noch gut.

    Naja, kaputt machen kann der jetzt auch nichts. Aber Mobbingnachweise im Arbeitsrecht sind verdammt schwierig. Sie müssen sehr gut dokumentiert und nachweisbar sein. Erwarte halt nicht zu viel in der Hinsicht.

    Sinnvoll halte ich ihn eher dafür, dass dein Arbeitgeber tatsächlich seiner Fürsorgepflicht nachkommt und du zeitnah wieder arbeitsfähig wirst. Was fördert deine Erkrankung (weiterleiten von Kritikbriefen in der Krankmeldung? Vollkommen absurd...), was muss folgen, damit du wieder gesund wirst? Es gibt ja nicht nur ein BEM-Gespräch. Womöglich kann der Anwalt hier eher helfen, diesen Prozess zu begleiten. Natürlich kann er auch beim Arbeitsgericht Klage einreichen bzgl. Versetzung.

    Lass dich vllt. im ersten Schritt beraten (Erstgespräch) und schau weiter.

    Aber anhand deiner Schilderungen würde ich es an deiner Stelle vermeiden, vorzeitig wieder zurückzukehren. Dann läuft es wohl erstmal auf Krankmeldung hinaus. Der Laden bricht schon nicht ohne dich zusammen. Das denken irgendwie alle Lehrer, aber die kriegen das schon hin. So scharf scheinen sie ja eh nicht auf dich zu sein, also was soll's. Dann kannst du auch erstmal wegbleiben.

    Ab 6 Wochen krank innerhalb von 12 Monaten besteht ein Anspruch auf BEM. Kein Kontakt, keine Mails abrufen während der Krankschreibung. Ich würde an deiner Stelle während der Krankschreibung GAR KEINEN Kontakt haben. Null. Nichts. Keine Gespräche, keine Telefonate.

    Man hat auf das Verhalten anderer nur mäßig Einfluss. Deshalb eine andere Frage: Führt dein Verhalten dazu, dass du gesund und stabil bist und dienstfähig? Schreib denen einmal, dass du während der Krankschreibung gar nicht mehr erreichbar bist. Keine Gespräche, nichts. Zieh dich da raus und vertrau dem Arzt.

    Wenn du dann wiederkommst, BEM und Wiedereingliederung. Hier kannst du auch nach einer Versetzung fragen. So wie das jetzt läuft, läuft es nicht gut für dich.

    Letztendlich muss denen klar sein: Entweder sie können von deiner Arbeitskraft Gebrauch machen... oder eben nicht. Gigantische Gesprächsrunden und "Anklagen" machen sicher nicht gesund und im Rahmen von BEM hast du insgesamt mehr Handhabe, da du dort konkret alle Dinge benennen kannst, die dich krank machen und - ganz wichtig - diese auch protokolliert werden müssen. Du kannst bei BEM-Gesprächen auch eine Person des Vertrauens einladen. Das könnte sogar die beste Freundin sein.

    Der größte Fehler, den du machst, ist, dass du den Kontakt dauerhaft zulässt, während du über längere Zeit in krank bist. Daran solltest du arbeiten.

    Differenzier das mal aus.

    Hierfür müsste zum einen die Lehrkraft in der Lage sein, das Tötungsdelikt zu verhindern und es müsste für sie zudem absehbar gewesen sein, dass es dazu kommt. Sonst wäre es womöglich "nur" Körperverletzung durch Unterlassen. Hinzu kommt, dass der Lehrer sich selber nicht in ernste Gefahr begeben muss. Die Erwartungen an einen Lehrer sind nicht vergleichbar mit denen eines Polizisten (edit: wenn wir jetzt hier beim Beispiel bleiben, dass Schüler einen anderen Schüler verprügeln bzw. Schaden zufügen).

    Realistischere Szenarien sind unterbliebene Meldungen von Kindeswohlgefährdung und anschließende Straftaten zum Nachteil des Schülers oder auch das Nichtleisten von erster Hilfe, auch die Ankündigung eines Suizids:

    Ein aktuelles Beispiel eines Urteils wg. Totschlags durch Unterlassen von diesem Jahr (4 Jahre Haft): https://www.strafrechtsiegen.de/totschlag-durc…warnung-klinik/

    Einem Lehrer würde aufgrund der Garantenstellung hier wohl eine ähnliche Strafe drohen; sofern es nachweisbar ist.

    Alle Eventualitäten lassen sich so oder so nicht abdecken. Ich denke, diese Erwartung kann man da auch nicht haben - auch nicht an den Gesetzgeber.

    Das Notwehrrecht ist in Deutschland umfassend und Lehrer sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht auch verpflichtet zu handeln, soweit dies zumutbar ist.

    Zudem ist das bloße Festhalten in der Regel noch keine Körperverletzung. Das heißt, selbst in dem Fall, dass mehrere Schüler behaupten, der Lehrer habe zu fest zugepackt, stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde.

    Sollte dies der Fall sein, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit um Nothilfe nach §32 StGB. Bei einem körperlichen Eingreifen ist schließlich zu erwarten, dass jemand einen blauen Fleck davonträgt.

    Ich versuche richtig zu handeln und wenn ich es für zumutbar halte, greife ich ein. Was danach kommt, kann ich nicht kontrollieren. Ich bin da aber aufgrund der Rechtslage nicht wirklich besorgt.

    Kann natürlich sein, dass der Staatsanwalt sich für einen Strafbefehl entscheidet, aber dann geht die Sache halt vor Gericht. Risiken gibt's halt immer. Ich finde, davon darf sollte man sich nicht so sehr beeindrucken lassen. Kennt hier jemand einen solchen Fall, in denen ein Lehrer eingriff und verurteilt wurde? Ich glaube, es hat vielleicht auch einen Grund, wieso man von sowas nichts hört.

    Interessantes Urteil, danke fürs Zitieren.

    https://xn--rabro-mva.de/zum-umfang-der…ler-teilnehmen/

    Also könnte man die Eltern die EInladung vornehmen lassen und zusätzlich darauf hinweisen, dass es keine Schulveranstaltung ist. Die Lehrerin war der Schilderung nach auch recht involviert in der Planung und Durchführung.

    Zumindest wird aber nochmal deutlich, auch wenn es zur Klage kommt, dass ja nicht die Lehrerin, sondern das Land beklagt wurde.

    Und man sieht auch deutlich die Hürden, wenn es um den Nachweis der Verletzung der Aufsichtspflicht geht:

    Zitat

    16
    Zum Zeitpunkt des Unfalls stand der Kläger nicht unter Aufsicht der Lehrerin. Für alle Festteilnehmer war offenkundig, dass die als einzige Lehrkraft anwesende Zeugin B. nur die Aufsichtsverantwortung für die Schüler und sonstige teilnehmende Kinder übernommen hatte, die sich an den von ihr organisierten Spielen beteiligten.

    17
    Kinder, die wie der Kläger nicht am Spielprogramm teilnahmen, standen unter der Obhut und Beaufsichtigung der sie begleitenden und primär verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Angesichts des Umstands, dass die einzige anwesende Lehrerin mit den von ihr betreuten Kindern Völkerball spielte, konnte die Mutter des Klägers nicht damit rechnen, dass „irgendjemand der Anwesenden” sich um ihren Sohn kümmern würde, wenn sie ihn unbeaufsichtigt spielen ließ. Der Unfall hat sich in ihrer Aufsichtssphäre ereignet.

    ...

    21
    Entgegen der Ansicht des Klägers musste die Lehrerin B. als Mitveranstalterin des Klassenfestes angesichts der Vielzahl anwesender aufsichtspflichtiger Eltern das an sich ungefährliche Veranstaltungsgelände während der Veranstaltung nicht fortlaufend überwachen oder Aufsichtskräfte für eine Überwachung organisieren. Dies gilt auch im Hinblick auf die streitgegenständliche Torwand.

    22
    Das Maß der Organisationspflichten des Veranstalters eines schulischen Klassenfestes richtet sich nämlich nach dem Kreis der Teilnehmer. Hier waren nicht lediglich Schüler und deren Geschwister zu der Veranstaltung eingeladen. Teilnehmer waren vielmehr Kinder in Begleitung ihrer aufsichtspflichtigen Eltern oder sonst verantwortlicher Familienmitglieder. Bei einem solchen Teilnehmerkreis konnte ein umsichtiger Veranstalter davon ausgehen, dass diese Personen das Sportplatzgelände in unbedenklicher Weise nutzen und ihre Kinder oder Kinder von anderen Eltern nicht gefährden würden. Die für das Klassenfest Verantwortlichen hatten keinen Anlass und keine Verpflichtung, die teilnehmenden Familien ihrer Schüler und deren Verhaltensweisen zu kontrollieren und zu überwachen.


    Ein Beispiel aus dem Alltag, das häufiger vorkommt, sind Schäden an Autos durch Kinder, die hierfür nicht haftbar gemacht werden können (im Straßenverkehr unter 10 Jahre, wenn es nicht vorsätzlich war). Da hoffen die Geschädigten, dass sie die Eltern dafür verantwortlich machen können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann aber meist nicht nachgewiesen werden. Wenn die Eltern eine Haftpflicht haben, die in solchen Fällen bereit ist zu zahlen, hat der Geschädigte Glück. Einen Anspruch hat er nicht.

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