Wenn man gerne auf die Veranstaltung gehen möchte, gut. Wenn nicht, dann eben nicht.
Aber aufgrund von Haftungsfragen an so einer Veranstaltung nicht teilzunehmen, wenn man sonst eigentlich gerne teilgenommen hätte, wirkt doch auch reichlich übertrieben und ist auch ein sehr deutsches Phänomen.
In kaum einem Land ist man so abgesichert wie hier.
Zunächst einmal müsste nachgewiesen werden, dass man verpflichtet war, Aufsicht zu führen. Sagen wir mal, das wäre der Fall. Wenn man irgendwo mit Kindern unterwegs ist als Erwachsener, ist man immer auch ein Stück weit in der Verantwortung, auch wenn es keine Schulveranstaltung ist.
Folgende Fragen müsste man sich stellen:
War man verpflichtet in dem jeweiligen Fall Aufsicht zu führen?
Falls ja: Hat man die Aufsichtspflicht verletzt? Allein das ist schon eine beträchtliche Hürde. Nur, weil etwas passiert, hat man noch längst nicht die Aufsichtspflicht verletzt und haftet. Dann können wir die Kinder auch direkt alle einsperren.
Sagen wir mal, es wäre tatsächlich so. Man hätte die Aufsichtspflicht verletzt und es lässt sich zudem auch klar nachweisen. Und das muss erstmal erreicht werden, gerade, wenn es noch mehrere Erwachsene gibt - zudem auch noch Eltern.
Bei Fahrlässigkeit zahlen Haftpflichtversicherungen für entstandene Schäden. Das Land übernimmt die Kosten bei Schulveranstaltungen. Erst ab grober Fahrlässigkeit folgt eine Regressnahme... und dafür gibt es Diensthaftpflichtversicherungen. Es droht also auch kein großes finanzielles Fiasko.
Die Hürde zur strafrechtlichen Relevanz ist hoch. Es gibt keine riesige Anzahl an verurteilten Lehrern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und in den Fällen, die medial thematisiert wurden, wurden schwere Fehler gemacht mit schwerwiegenden Konsequenzen (Tod / Schwerbehinderung).
In dem bekannten Fall der Londoner Klassenfahrt, bei der eine Schülerin mit Diabetes Typ I verstorben ist, wurden zwei Lehrerinnen angeklagt und verurteilt. Alle anderen Lehrer nicht, weil die Beweislage hierfür nicht ausgereicht hat. Und in dem Fall wurden wirklich massive Fehler begangen, die wirklich nur bei unglaublicher Unfähigkeit passieren können.
Also... was soll denn jetzt wirklich passieren? Das Leben ist voller Risiken. Es gibt nunmal ein allgemeines Lebensrisiko, das uns stets begleitet.
Man kann sich ja vorab unterschreiben lassen, dass es keine Schulveranstaltung ist und die Eltern die Aufsicht führen. Das stärkt ggf. nochmal die Position. Aber selbst wenn... dafür ist man abgesichert und versichert. Und solange man niemanden schwer verletzt am Straßenrand liegen lässt, muss man auch nicht befürchten, von einem Gericht verurteilt zu werden.