Beiträge von k_19

    Also wenn ich in 3 Jahren um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten würde, würde ich als Angestellte ohne Zulage wieder eingestellt, oder? Und hätte dann zwei Jahre später wieder mein altes netto?

    Wenn ich allerdings in 10 Jahren mich aus der verbeamtung entlassen lasse und wieder als angestellte anfange, würde es keinen Unterschied machen?

    Zählt die Beamtentätigkeit überhaupt dazu? Oder bezieht sich das nur auf den Fall, dass ich als Angestellte kündige und neu als angestellte Lehrerin arbeite?

    Allerdings hätte es Auswirkungen auf meinte Rente, je länger ich verbeamtet bin/war?

    Ich gehe davon aus, dass die Dienstjahre dann auch anerkannt werden. Ich habe mich damit aber auch nicht näher mit auseinandergesetzt. Da wäre es sicherlich sinnvoll, bei einer Gewerkschaft nachzufragen.

    Die Zulage ist für all jene gedacht, die schon im Dienst sind und nicht verbeamtet werden. Sie galt als Ausgleich für die fehlende Verbeamtung in Berlin und kann aufgrund der Möglichkeit der Verbeamtung bei Neueinstellungen deshalb nicht weiter ausgezahlt werden. Ob es möglich ist, den Beamtenstatus in ein Angestelltenverhältnis "umzuwandeln" und somit doch Anspruch auf die Zulage zu erhalten... keine Ahnung. Solche Fälle des freiwilligen Wechsels gab es zumindest schonmal, siehe z. B.: https://www.spiegel.de/lebenundlernen…n-a-877431.html (aber auch dies muss ja mit der Entlassung aus dem Dienst einhergehen).

    Ein paar Jahre Beamtentätigkeit haben keine verheerenden Auswirkungen auf deine gesetzliche Rente. Mit der Zeit addiert sich aber das geringere Brutto und die fehlende Zusatzversorgung. Nach 5 Jahren - alles nicht so wild. Nach 20 Jahren - alles andere als optimal.

    (edit: Ergänzen muss man hier noch, dass das Brutto bei Familienzuschlägen nicht immer niedriger sein muss.)

    Es ist durchaus möglich, dass Berlin in absehbarer Zeit das Altersgeld einführt. In dem Fall wäre die Entlassung aus dem Dienst deutlich weniger problematisch.

    Was evtl. noch von Interesse wäre:

    Die 5 Jahre, die an Vordienstzeiten anerkannt werden, müssten auch weiterhin bei der gesetzl. RV berücksichtigt werden. So gesehen würde man an der Stelle "doppelt" profitieren. Ich weiß nicht sicher, ob das so der Fall ist.

    Ich gehe aber davon aus, da es beim Referendariat so ist: Wird man für die 1,5 Jahre nachversichert, wird es bei der gesetzl. Rente, zugleich aber auch bei der Pension berücksichtigt.

    In Berlin scheint es bisher noch kein Altersgeld zu geben. Beim Altersgeld erhält man anteilig die einem "erarbeitete Pension". Der Anspruch besteht nach 5 Dienstjahren.

    Es würde also die Nachversicherung in der gesetzl. RV erfolgen. Das schließt den AG- und AN-Teil mit ein. Das Problem dabei: Das Brutto des Beamten ist geringer und es gibt keine Zusatzversorgung (VBL). So gesehen steht man dann schlechter da, als wenn man angestellt gewesen wäre. Das ist in erster Linie relevant, wenn man schon länger Beamter war. Wenn du dich bsw. nach 2 oder 3 Jahren doch umentscheidest, ist das Ganze noch "verkraftbar".

    Bin 5 Jahre im Dienst und wäre als Beamte dann doch erst Stufe 2? Wir bauen gerade ein Haus und ich befürchte, dass die finanziellen Einbußen aktuell zu hoch sind. Schön, dass ich in 20 Jahren mehr verdiene, aber ich brauche das Geld ja jetzt.

    Du wärst in Stufe 3. Man ist in Berlin 2 Jahre in Stufe 1 und 3 Jahre in Stufe 2.

    Wahrscheinlich hast du sogar direkt gleich viel oder mehr Geld zur Verfügung. Das hängt aber von deinem Familienstatus ab.

    Okay, man muss natürlich noch den "Verlust" berechnen. Bei o.g. Rechnung hat man

    in Stufe 3: 42,2k

    in Stufe 4: 44k

    Differenz zu E13 Stufe 6: -7800€ (nach 6 Jahren)

    Nach 4 Jahren Stufe 5: -3800€ (nach 10 Jahren)

    Nach 3 Jahren Stufe 6 (etwa 46,1k): +1300€ (nach 13 Jahren)

    Das ist natürlich nur eine sehr grobe Rechnung (ohne Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen, versch. Beträge bei der Pflegeversicherung etc.).

    Die Rechnung steht und fällt natürlich mit dem geschätzten Betrag für die PKV. Mit Risikozuschlag etc. wird es bei später Verbeamtung unklarer. Wenn man aber beispielsweise 40 ist und Kinder hat, rechnet sich das Ganze auf jeden Fall.

    Ich frage mich, ob es denn wirklich so unklar ist, ob die Verbeamtung sich lohnt.

    Ich habe mal den Rechner von oeffentlicher-dienst.info verwendet und die Hauptstadtzulage zusätzlich mit angegeben:

    Nehmen wir mal an, dass sich jemand in Stufe 6 befindet mit zusätzl. 150€ im Monat. Das wären bei E13 knapp 77k und netto in SK1 mit GKV etwas mehr als 44,4k.

    Als Beamter in Berlin (nicht verheiratet, keine Kinder, SK1 - also "worst case") mit der Hauptstadtzulage und geschätzt 350€ für die PKV würde man spätestens bei Stufe 5 mehr verdienen (45,4k netto). (Wobei ja auch die pauschale Beihilfe eine Option ist).

    Wenn 5 Jahre anerkannt werden, bist du in Stufe 3. In 3 Jahren verdienst du etwa genauso viel und in 6 Jahren definitiv mehr. Und das ist der so ziemlich schlechteste Fall: Nicht verheiratet, keine Kinder.

    Und, wenn du die Pension noch mit einbeziehst, ist der Fall noch klarer.

    Zitat

    Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden?

    Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

    https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/

    Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, sich vorher mit dem Thema auseinanderzusetzen und in Ruhe nachzurechnen und zu überlegen, ob die Verbeamtung für dich der richtige Schritt ist oder nicht. Nun ist es eben knapp.

    An meiner Schule sind vor allem die Stellvertreter konstant Feuerwehr für kurzfristige Vertretungen. In unserer Deputatsplanung sind auch Ermäßigungsstunden deutlich ausgewiesen mit Vermerk, wofür die Ermäßigung erfolgt.

    So etwas wäre z. B. ein Schritt in die richtige Richtung.

    Übrigens entscheidet in NRW die LK über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung:

    https://www.gew-nrw.de/schulkonferenz-arbeitsplatz.html

    Zitat

    Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen. So können sich die Lehrer*innen in der Lehrerkonferenz beispielsweise darauf einigen, dass bei unvermeidlichem Nachmittagsunterricht alle Mitglieder des Kollegiums angemessen beteiligt werden. Dieser Beschluss kann von jedem Mitglied direkt beantragt werden, auch ohne Zustimmung der Schulleitung.

    So gesehen verstehe ich nicht, wieso keine Transparenz gelten soll, wenn doch alles andere publik ist.

    Es geht doch einfach nur um ein gewisses Maß an Offenheit und ehrlicher Kommunikation; nicht darum, jedem etwas zu unterstellen.

    Musst du auch nicht. Ist nicht deine Aufgabe und dir ist an der Stelle auch niemand zur Transparenz verpflichtet.

    Oder um es mal auf die vielleicht leichter nachvollziehbare Lehrerebene zu heben:

    Kontrollieren die Schüler deine Arbeitszeit und dein Deputat? Stellst du ihnen gegenüber Transparenz her?

    Die Schüler arbeiten nicht an der Schule, ich hingegen schon. Der Vergleich hinkt. Meine Stundenzahl ist auch kein Geheimnis. Sie ist für andere einsehbar und ich kann sie auch gerne anderen erläutern.

    Ich wüsste bsw. nicht, wieso Mitglieder der SL nicht Unterricht vertreten sollten, alle anderen hingegen schon.

    Es ist faszinierend zu lesen, wie viel kriminelles Potenzial man in Schulleitungen zu sehen vermag. Selbstverständlich läge es den Schreibenden völlig fern, selbst an solchen Mauscheleien teilzunehmen.
    Ist das eigentlich anekdotische Evidenz, bösartige Unterstellung oder schlichtweg der Argwohn, den man jeder Person in einer übergeordneten Person entgegenbringt?

    Man möge mir jetzt Whataboutism vorwerfen, aber ich frage mich, wie viele Lehrkräfte ihre Haushaltshilfe wie selbstverständlich schwarz beschäftigen und das als Kavaliersdelikt erachten, oder wie viele tagtäglich da Urheberrecht ignorieren und ganze Werke kopieren, weil - und das trifft ja oft zu - das entsprechende Material nicht vom Land bzw. der Schule gestellt wird...
    Glashaus... Stein...

    Es geht nicht um das Unterstellen von krimineller Energie, sondern um mangelnde Transparenz.

    Genau das ist das Problem. Es besteht gar nicht die Möglichkeit, das Ganze nachzuvollziehen.

    Ich finde die Vergabe der Stunden bei der Schulleitung und der erweiterten Schulleitung vollkommen undurchsichtig. Ich kann in die Stundenpläne schauen, kann aber absolut nicht nachvollziehen, wie sich das Ganze "zusammensetzt". Vertretungsstd. macht dort keiner. Unterrichtet wird dort auch kaum.

    Außerdem sind Elternzeit sowie Unterbrechungen von jeweils 3 Jahren insoweit unschädlich, dass sie nicht zu einer Zurückstufung führen, sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Unterbrechungen von mehr als 3 Jahren führen zu einer Zuordnung in die Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht; allerdings darf diese nicht niedriger als bei der Neueinstellung sein.

    https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem…enlaufzeit.html

    Das habe ich zu TV-L gefunden.

    Es würde mich wundern, wenn man dir die Zeiten anerkennt.

    (3) 1Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 29 Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. 2Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.

    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…717,29#jurabs_3

    (2) Abweichend von § 28 Abs. 3 Satz 2 wird der Aufstieg in den Stufen durch folgende Zeiten nicht verzögert:

    1. Zeiten nach Abs. 1 Nr. 2 und 3,

    2. Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,

    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…?xid=5760717,30

    Das wäre der Fall, wenn du schon Beamte gewesen wärst. Warst du zuvor tarifbeschäftigt?

    Ich wiederhole es an dieser Stelle immer wieder gerne: Wir hatten bei uns im Kanton mal weniger Pflichtlektionen für einen bestimmten Fachbereich. Nein, nicht Deutsch und Englisch. Für die Naturwissenschaften. Ich kam vor etwa einer halben Stunde nach Hause, musste noch Praktikum für ein neues Unterrichtsgefäss vorbereiten. Ich habe heute morgen zur 1. Lektion angefangen zu arbeiten. Nota bene: Ich habe eigentlich nur noch ein 60 % Pensum.

    Die einzigen Lehrpersonen, die wirklich weniger arbeiten als der ganze Rest, sind die Mathematiker. Und ja, da gilt der Spruch zu 100 %, hättste es doch einfach selber studiert.

    Wenn wir mal NRW als Beispiel nehmen: Da kann man ganz klar sagen, dass man mit bestimmten Fächern deutlich weniger belastet ist, als mit anderen. Selbst in der Oberstufe gibt es dort Kurse mit fast keinen Klausurschreibern. In den Nebenfächern werden keine Klassenarbeiten in der Sek1 geschrieben. Tests kann man schreiben; aber selbst das ist keine Pflicht.

    Die Anzahl an Klassenarbeiten beträgt in NRW in den Hauptfächern zudem 6 in den Jahrgängen 5 und 6. In anderen Bundesländern sind das nur 4. In den Jahrgängen 7 und 8 sind es nun 5 anstatt 6.

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