Beiträge von k_19

    Okay, man muss natürlich noch den "Verlust" berechnen. Bei o.g. Rechnung hat man

    in Stufe 3: 42,2k

    in Stufe 4: 44k

    Differenz zu E13 Stufe 6: -7800€ (nach 6 Jahren)

    Nach 4 Jahren Stufe 5: -3800€ (nach 10 Jahren)

    Nach 3 Jahren Stufe 6 (etwa 46,1k): +1300€ (nach 13 Jahren)

    Das ist natürlich nur eine sehr grobe Rechnung (ohne Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen, versch. Beträge bei der Pflegeversicherung etc.).

    Die Rechnung steht und fällt natürlich mit dem geschätzten Betrag für die PKV. Mit Risikozuschlag etc. wird es bei später Verbeamtung unklarer. Wenn man aber beispielsweise 40 ist und Kinder hat, rechnet sich das Ganze auf jeden Fall.

    Ich frage mich, ob es denn wirklich so unklar ist, ob die Verbeamtung sich lohnt.

    Ich habe mal den Rechner von oeffentlicher-dienst.info verwendet und die Hauptstadtzulage zusätzlich mit angegeben:

    Nehmen wir mal an, dass sich jemand in Stufe 6 befindet mit zusätzl. 150€ im Monat. Das wären bei E13 knapp 77k und netto in SK1 mit GKV etwas mehr als 44,4k.

    Als Beamter in Berlin (nicht verheiratet, keine Kinder, SK1 - also "worst case") mit der Hauptstadtzulage und geschätzt 350€ für die PKV würde man spätestens bei Stufe 5 mehr verdienen (45,4k netto). (Wobei ja auch die pauschale Beihilfe eine Option ist).

    Wenn 5 Jahre anerkannt werden, bist du in Stufe 3. In 3 Jahren verdienst du etwa genauso viel und in 6 Jahren definitiv mehr. Und das ist der so ziemlich schlechteste Fall: Nicht verheiratet, keine Kinder.

    Und, wenn du die Pension noch mit einbeziehst, ist der Fall noch klarer.

    Zitat

    Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden?

    Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

    https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/

    Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, sich vorher mit dem Thema auseinanderzusetzen und in Ruhe nachzurechnen und zu überlegen, ob die Verbeamtung für dich der richtige Schritt ist oder nicht. Nun ist es eben knapp.

    An meiner Schule sind vor allem die Stellvertreter konstant Feuerwehr für kurzfristige Vertretungen. In unserer Deputatsplanung sind auch Ermäßigungsstunden deutlich ausgewiesen mit Vermerk, wofür die Ermäßigung erfolgt.

    So etwas wäre z. B. ein Schritt in die richtige Richtung.

    Übrigens entscheidet in NRW die LK über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung:

    https://www.gew-nrw.de/schulkonferenz-arbeitsplatz.html

    Zitat

    Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen. So können sich die Lehrer*innen in der Lehrerkonferenz beispielsweise darauf einigen, dass bei unvermeidlichem Nachmittagsunterricht alle Mitglieder des Kollegiums angemessen beteiligt werden. Dieser Beschluss kann von jedem Mitglied direkt beantragt werden, auch ohne Zustimmung der Schulleitung.

    So gesehen verstehe ich nicht, wieso keine Transparenz gelten soll, wenn doch alles andere publik ist.

    Es geht doch einfach nur um ein gewisses Maß an Offenheit und ehrlicher Kommunikation; nicht darum, jedem etwas zu unterstellen.

    Musst du auch nicht. Ist nicht deine Aufgabe und dir ist an der Stelle auch niemand zur Transparenz verpflichtet.

    Oder um es mal auf die vielleicht leichter nachvollziehbare Lehrerebene zu heben:

    Kontrollieren die Schüler deine Arbeitszeit und dein Deputat? Stellst du ihnen gegenüber Transparenz her?

    Die Schüler arbeiten nicht an der Schule, ich hingegen schon. Der Vergleich hinkt. Meine Stundenzahl ist auch kein Geheimnis. Sie ist für andere einsehbar und ich kann sie auch gerne anderen erläutern.

    Ich wüsste bsw. nicht, wieso Mitglieder der SL nicht Unterricht vertreten sollten, alle anderen hingegen schon.

    Es ist faszinierend zu lesen, wie viel kriminelles Potenzial man in Schulleitungen zu sehen vermag. Selbstverständlich läge es den Schreibenden völlig fern, selbst an solchen Mauscheleien teilzunehmen.
    Ist das eigentlich anekdotische Evidenz, bösartige Unterstellung oder schlichtweg der Argwohn, den man jeder Person in einer übergeordneten Person entgegenbringt?

    Man möge mir jetzt Whataboutism vorwerfen, aber ich frage mich, wie viele Lehrkräfte ihre Haushaltshilfe wie selbstverständlich schwarz beschäftigen und das als Kavaliersdelikt erachten, oder wie viele tagtäglich da Urheberrecht ignorieren und ganze Werke kopieren, weil - und das trifft ja oft zu - das entsprechende Material nicht vom Land bzw. der Schule gestellt wird...
    Glashaus... Stein...

    Es geht nicht um das Unterstellen von krimineller Energie, sondern um mangelnde Transparenz.

    Genau das ist das Problem. Es besteht gar nicht die Möglichkeit, das Ganze nachzuvollziehen.

    Ich finde die Vergabe der Stunden bei der Schulleitung und der erweiterten Schulleitung vollkommen undurchsichtig. Ich kann in die Stundenpläne schauen, kann aber absolut nicht nachvollziehen, wie sich das Ganze "zusammensetzt". Vertretungsstd. macht dort keiner. Unterrichtet wird dort auch kaum.

    Außerdem sind Elternzeit sowie Unterbrechungen von jeweils 3 Jahren insoweit unschädlich, dass sie nicht zu einer Zurückstufung führen, sie werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Unterbrechungen von mehr als 3 Jahren führen zu einer Zuordnung in die Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht; allerdings darf diese nicht niedriger als bei der Neueinstellung sein.

    https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem…enlaufzeit.html

    Das habe ich zu TV-L gefunden.

    Es würde mich wundern, wenn man dir die Zeiten anerkennt.

    (3) 1Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 29 Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. 2Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.

    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…717,29#jurabs_3

    (2) Abweichend von § 28 Abs. 3 Satz 2 wird der Aufstieg in den Stufen durch folgende Zeiten nicht verzögert:

    1. Zeiten nach Abs. 1 Nr. 2 und 3,

    2. Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,

    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…?xid=5760717,30

    Das wäre der Fall, wenn du schon Beamte gewesen wärst. Warst du zuvor tarifbeschäftigt?

    Ich wiederhole es an dieser Stelle immer wieder gerne: Wir hatten bei uns im Kanton mal weniger Pflichtlektionen für einen bestimmten Fachbereich. Nein, nicht Deutsch und Englisch. Für die Naturwissenschaften. Ich kam vor etwa einer halben Stunde nach Hause, musste noch Praktikum für ein neues Unterrichtsgefäss vorbereiten. Ich habe heute morgen zur 1. Lektion angefangen zu arbeiten. Nota bene: Ich habe eigentlich nur noch ein 60 % Pensum.

    Die einzigen Lehrpersonen, die wirklich weniger arbeiten als der ganze Rest, sind die Mathematiker. Und ja, da gilt der Spruch zu 100 %, hättste es doch einfach selber studiert.

    Wenn wir mal NRW als Beispiel nehmen: Da kann man ganz klar sagen, dass man mit bestimmten Fächern deutlich weniger belastet ist, als mit anderen. Selbst in der Oberstufe gibt es dort Kurse mit fast keinen Klausurschreibern. In den Nebenfächern werden keine Klassenarbeiten in der Sek1 geschrieben. Tests kann man schreiben; aber selbst das ist keine Pflicht.

    Die Anzahl an Klassenarbeiten beträgt in NRW in den Hauptfächern zudem 6 in den Jahrgängen 5 und 6. In anderen Bundesländern sind das nur 4. In den Jahrgängen 7 und 8 sind es nun 5 anstatt 6.

    Hinzu kommt, dass man auch das Risiko von Burnout nicht unterschätzen sollte. Dann ist der Kollege/die Kollegin halt erstmal eine Weile raus und dann müssen andere KuK zur Mehrarbeit herangezogen werden. Das sind dann wohl wieder Deutsch(?)-Kollegen. Und dann haben die den nächsten Burnout... während der andere vllt. gerade wiederkommt?

    Was für ein durchdachtes System. Da sollte man den Kollegen doch ihr "Jammern" und "Meckern" lassen und sich im Zweifel den abgedroschenen Kommentar sparen.

    Damit sage ich meinem Gegenüber "hör auf zu jammern, du wusstest auf was du dich einlässt". Ja, auch wir haben Kollegen mit der DE/EN Kombo und wenn die auch noch in der Oberstufe im Leistungskurs eingesetzt sind, wird es richtig hässlich was den Korrekturaufwand angeht. Allerdings sollte das jeder Person klar sein, die diese Fächer studiert und zumindest im Studium hatten die entsprechenden Personen ja dafür ein lockeres Leben und konnten sicherlich bedeutend mehr Freizeit generieren als mit Mathematik/Physik/E-Technik/Informatik.

    Den Spruch bringe ich auch gerne bei jammernden Praktikanten, die seit zig Semestern auf ein Ref Platz warten oder bei Vertretungslehrern, die seit Jahren keine Planstelle bekommen, weil sie eine Fächerkombination studiert haben, die vollkommen/hoffnungslos überlaufen ist.

    In meinem ersten Semester an meinem ersten Tag an der Uni fragte der Prof im Pädagogikkurs, wer den welches Fach hat. Bei EN/DE/EK/SOZ gingen nahezu immer 90% der Händchen hoch. Bei Informatik/E-Technik/Physik musste man sich schon genauer umschauen bis man jemanden erblick hatte. Spätestens dort und mit etwas Recherche was die Durchfallquote angeht (in MINT hoch, bei DE/EN gering), sollte doch jedem Studenten klar sein, dass es ziemlich düster ausschaut mit so einer Kombination. Wenn solche Personen dann so richtig jammern und auf das System schimpfen, dann neige ich dazu, den von dir besagten Spruch aufzusagen.

    Jahrzehntelange Strafe für einen "Fehler". Na, ob das der richtige Weg ist...

    Vllt. wird ja wirklich eines Tages die Arbeitszeit erfasst und die Situation der Kollegen bessert sich. Die Nutzung von Anrechnungsstunden für Korrekturen wäre ebenfalls ein Entgegenkommen. Diese sind aber z.T. so knapp, dass da nicht viel oder gar nichts übrig bleibt.

    Der Spruch "Augen auf bei der Fächerwahl" ist für mich auf jeden Fall kein anzustrebender und wertschätzender Umgang im Kollegium und zeigt doch ganz gut die Problematik der ungleich verteilten Arbeit im Kollegium.

    Die einen korrigieren sich dumm und dämlich - die anderen haben dann sogar noch Zeit für "Karriere"... auch, wenn fraglich ist, ob sich das im Schuldienst lohnt.

    Du kannst als Beamte in die GKV und zahlst den vollen Beitrag oder in die PKV und zahlst 50% des PKV-Beitrags. Die anderen 50% laufen über die Beihilfe. In der GKV hast du keinen Anspruch auf Beihilfe.

    Es gibt Bundesländer, die die sog. pauschale Beihilfe haben. Hierbei wird die Hälfte der GKV-Beiträge übernommen wie bei Angestellten. Du zahlst dann also auch nur 50%. NRW hat diese zurzeit nicht. Es ist aber gut möglich, dass diese in Zukunft eingeführt wird.

    Du kannst als Beamter auf Widerruf und erneut als Beamter auf Probe innerhalb der ersten 6 Monate nach Ernennung die so genannte Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherungen nutzen. Hierbei wirst du mit max. 30% Risikozuschlag und ohne sog. Beihilfeergänzungstarif aufgenommen. Nicht alle, aber die meisten PKV nehmen daran teil. Das kann man online leicht herausfinden. Der Beihilfeergänzungstarif bei einer PKV soll gewisse Lücken bei den Leistungen der Beihilfe ausgleichen. Aber auch ohne diesen Tarif lässt es sich "aushalten". Mit dem Tarif bleibt man aber seltener auf Kosten sitzen, z.B. im zahnärztlichen Bereich.

    Im Regelfall nutzt man aber zunächst eine so genannte anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern. Dafür braucht man einen Versicherungsmakler. Einige PKV würden dich vllt. nicht aufnehmen, einige unter bestimmten Bedingungen - je nach Krankheitsbild. Wenn dich gar keiner will, bleibt dir noch die Öffnungsaktion.

    Wenn du im Ref in der PKV bist und danach erst einmal Vertretungslehrkraft bist, ist man wieder in der gesetzlichen. Man kann vorher eine sog. Anwartschaft abschließen bei der PKV. Man zahlt dann einen geringen monatlichen Beitrag, um den Gesundheitsstatus "einzufrieren" und kann bei erneuter Verbeamtung dann ohne Probleme wieder zurück in die PKV, in der man während des Refs war. Man kann aber natürlich auch einen neuen Vertrag bei einer anderen PKV abschließen, wenn man das denn möchte. Dann müssen aber erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden.

    Zu der Verbeamtung:

    Man muss nachweisen, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, um dir die Verbeamtung zu verweigern. Soll heißen: Der Regelfall ist die Verbeamtung. Krankheiten, die erfolgreich behandelt werden und nicht äußerst schwerwiegend sind, wären kein Hindernisgrund. Ein Schreiben des behandelnden Arztes wird an der Stelle wohl ausreichen. Einige verpasste Tage im Jahr aufgrund einer Migräne sollte ebenfalls kein Hindernis sein. Wenn diese jetzt äußerst schwerwiegend wäre, sähe das ggf. anders aus.

    Aber selbst dann gibt es Hoffnung: Bei Anerkennung einer Schwerbehinderung muss nur dargelegt werden, dass du innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wirst.

    Hinzu kommt, dass die gesundh. Beurteilung gerichtlich überprüfbar ist. Nicht alle Amtsärzte beachten immer im ausreichenden Maße die Rechtsprechung. Du kannst dann also immer noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Urteil des Amtsarztes von der einstellenden Behörde, die letztendlich zuständig ist, keine Beachtung findet, weil sie selbst der Auffassung ist, dass das Ganze später vor Gericht kassiert werden könnte.

    Und selbst dann ist Hopfen und Malz noch nicht verloren: Wenn dein Gesundheitsstatus sich zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich bessert, hast du bis zur Altersgrenze stets die Möglichkeit, dich erneut untersuchen zu lassen.

    Es gibt in diesem Bereich immer noch viel Schwarzmalerei, obwohl die Verbeamtung mittlerweile der absolute Regelfall ist.

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