Also wenn ich in 3 Jahren um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten würde, würde ich als Angestellte ohne Zulage wieder eingestellt, oder? Und hätte dann zwei Jahre später wieder mein altes netto?
Wenn ich allerdings in 10 Jahren mich aus der verbeamtung entlassen lasse und wieder als angestellte anfange, würde es keinen Unterschied machen?
Zählt die Beamtentätigkeit überhaupt dazu? Oder bezieht sich das nur auf den Fall, dass ich als Angestellte kündige und neu als angestellte Lehrerin arbeite?
Allerdings hätte es Auswirkungen auf meinte Rente, je länger ich verbeamtet bin/war?
Ich gehe davon aus, dass die Dienstjahre dann auch anerkannt werden. Ich habe mich damit aber auch nicht näher mit auseinandergesetzt. Da wäre es sicherlich sinnvoll, bei einer Gewerkschaft nachzufragen.
Die Zulage ist für all jene gedacht, die schon im Dienst sind und nicht verbeamtet werden. Sie galt als Ausgleich für die fehlende Verbeamtung in Berlin und kann aufgrund der Möglichkeit der Verbeamtung bei Neueinstellungen deshalb nicht weiter ausgezahlt werden. Ob es möglich ist, den Beamtenstatus in ein Angestelltenverhältnis "umzuwandeln" und somit doch Anspruch auf die Zulage zu erhalten... keine Ahnung. Solche Fälle des freiwilligen Wechsels gab es zumindest schonmal, siehe z. B.: https://www.spiegel.de/lebenundlernen…n-a-877431.html (aber auch dies muss ja mit der Entlassung aus dem Dienst einhergehen).
Ein paar Jahre Beamtentätigkeit haben keine verheerenden Auswirkungen auf deine gesetzliche Rente. Mit der Zeit addiert sich aber das geringere Brutto und die fehlende Zusatzversorgung. Nach 5 Jahren - alles nicht so wild. Nach 20 Jahren - alles andere als optimal.
(edit: Ergänzen muss man hier noch, dass das Brutto bei Familienzuschlägen nicht immer niedriger sein muss.)
Es ist durchaus möglich, dass Berlin in absehbarer Zeit das Altersgeld einführt. In dem Fall wäre die Entlassung aus dem Dienst deutlich weniger problematisch.
Was evtl. noch von Interesse wäre:
Die 5 Jahre, die an Vordienstzeiten anerkannt werden, müssten auch weiterhin bei der gesetzl. RV berücksichtigt werden. So gesehen würde man an der Stelle "doppelt" profitieren. Ich weiß nicht sicher, ob das so der Fall ist.
Ich gehe aber davon aus, da es beim Referendariat so ist: Wird man für die 1,5 Jahre nachversichert, wird es bei der gesetzl. Rente, zugleich aber auch bei der Pension berücksichtigt.