Beiträge von k_19

    Wenn sich dein Gesundheitszustand im Vergleich zur Voruntersuchung nicht deutlich geändert hat, passiert da auch nichts.

    Grundsätzlich kann der Dienstherr aber natürlich eine erneute Begutachtung veranlassen, wenn er das für nötig erachtet. In NRW ist das jedoch ungewöhnlich und nicht der Regelfall.

    Bei der Verbeamtung auf Probe wirst du nicht mal eben so direkt rausgeschmissen, wenn du krank bist - außer du bist wirklich dienstunfähig. Der schlimmste Fall wäre hier eine Verlängerung der Probezeit - dafür müsstest du aber auch schon länger krank gewesen sein oder sich etwas zu vorher geändert haben.

    Wg. der verkürzten Probezeit möchte man hier wohl auf Nummer sicher gehen.

    In welcher Richtung denn? Die SuS haben doch Dinge behauptet, die du nie gesagt hast.

    Mir scheint, dass euer Verhältnis (Klasse-Lehrkraft) ziemlich zerrüttet ist und du müsstest m.E. die Initiative ergreifen und mit ihnen reden. Kann das mit Hilfe der Schulleitung passieren? Oder einer anderen Person?

    Was wollen sie eigentlich erreichen? Was dir vorwerfen und warum? Über die einzelnen Themen lässt sich vortrefflich auf fachlicher Grundlage diskutieren, solange du dich nicht wie in einem Tribunal fühlst, weil das eigentliche Thema ein ganz anderes ist.

    Kann und sollte man probieren, aber es gibt Schüler, die erst "zufrieden" sind, wenn sie bessere Noten erhalten.

    Das geht dann einfach so weiter, egal wie nett und zuvorkommend man ist. Das kommt leider wirklich vor.

    Lehrer dürfen durchaus auch werten. Es wird keine Dauerobjektivität gefordert. Geht ja auch gar nicht.

    Jeder, der sich darüber empört, unterschätzt massiv, was er oder sie tagtäglich vom Stapel lässt. Da muss man mal die Kirche im Dorf lassen.

    In solchen Fällen kann man ja noch ein bis zwei Sätze dazu sagen nächste Stunde und fertig. Wenn wir uns alle nur noch empören, brauchen wir auch alle nicht mehr zur Arbeit gehen. Da ist ja dann keine Zeit mehr für.

    Die Äußerungen sind vollkommen i.O. Selbst wenn etwas missverständlich wäre: Du bist auch nur ein Mensch und Lehrer reden den ganzen Tag. Wenn da jmd. jedes Wort auf die Goldwaage legen will, wird er oder sie auch was finden, was man falsch auslegen kann.

    Du kannst davon ausgehen, dass es dort nicht endet. Die Dauerempörten kriegen sehr viel Gehör. Bei jeder Beschwerde würde ich in diesem Fall alles ggü. der SL auch kurz schriftl. erklären, der Dokumentation halber. Nicht, dass man noch selber als schwierig abgestempelt wird.

    Ich würd's glaube sogar gleich dem ganzen Kurs schicken. Es ist nie der ganze Kurs, sondern Einzelne. Das Publikmachen und Entkräften der Vorwürfe kann im besten Fall dazu führen, dass die, die einfach nur lernen wollen bzw. ihren Frieden haben wollen, den Empörten auch mal ihre Meinung sagen.

    Naja.... spätestens, wenn es in die Werkstatt oder ins Labor geht ist das m.E. nicht mehr egal.

    Da sollten Medikamente und Drogen abgefragt werden, oder in die Belehrung / Werlkstatt- /Laborregeln aufgenommen werden.

    Es gibt ja auch genug Medikamente, unter denen da Führen von Maschinen eingeschränkt ist.

    Das wäre auch geschickt. Fragebogen wie bei Klassenfahrten, um der eigenen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wer es nicht beantwortet oder angibt, Medikamente oder Drogen einzunehmen, die die Wahrnehmung beeinträchtigen, wird aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und man gibt das Ganze an die Schulleitung ab.

    Man selbst ist aus der Verantwortung und die SL muss dann Rücksprache halten und klären, wie es weitergeht.

    Wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann, hat man ja auch das Recht (oder eher Pflicht), dem Schüler den Unterricht zu verweigern und muss ggf. sogar den Weg der Beschwerde oder Remonstration gehen, wenn die SL nicht mitzieht.

    Aber bei "normalem" Unterricht find ich's schwierig, außer die Person verhält sich auffällig/problematisch oder riecht stark nach Cannabis. Wenn jmd. benebelt ist und darauf verweist, dass es sein Medikament ist und er/sie volljährig ist, kann man vllt. max ein Attest einfordern, aber sonst wird man es wohl so hinnehmen müssen und bewertet entsprechend, wenn die Person nicht voll aufnahmefähig ist.

    Dieses sollte vollständig berücksichtigt werden (1.2.1):

    Zitat

    Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf
    Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG.

    (Eine mögl. Nachversicherung in der gesetzl. Rentenversicherung spielt hierbei übrigens keine Rolle)

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…mb_vers_0_0.pdf

    Studienzeiten werden in NRW mit 855 Tagen berücksichtigt (Kann-Regelung) (siehe 1.2.2.3).

    Solltest du nach dem Ref erst angestellt gewesen sein, sind diese Zeiten ebenfalls ruhegehaltsfähig (siehe 1.2.2.2).


    Für private Ersatzschulen scheint es keine anderen Regelungen zu geben:

    Zitat

    3.7.1 Ob ein Versorgungsfall vorliegt, richtet sich nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften. Für die Ermittlung des Ruhegehaltes ist der Ruhegehaltssatz zugrunde zu legen, der sich aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen geltenden Bestimmungen (LBeamtVG NRW) ergibt. Landesrechtliche Vorschriften über die Anwendung von Ruhensvorschriften bei Ersatzschulen gelten nach § 105 Nr. 5 BBeamtVG fort.

    https://bass.schule.nrw/6172.htm

    bzw.

    Zitat

    (3) Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer muss der der Lehrerinnen und Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen können Planstelleninhaberinnen oder Planstelleninhaber sein, deren Beschäftigungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Bei der Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen dann die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Das Beschäftigungsverhältnis der übrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer muss demjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=687098

    In der Beschwerde kannst du alles schildern, was bisher schief gelaufen ist. Wie liefen die Gespräche ab? Wer war anwesend und wie haben die Personen sich verhalten?

    Wer hat die Entscheidung getroffen bzw. dir die Rückmeldung gegeben, dass du die Schule trotz Gutachten nicht wechseln können solltest?

    Der Vorwurf an der Stelle wäre die Missachtung der Fürsorgepflicht.

    Ebenfalls sind dir Rechtsanwaltskosten entstanden, damit deine Rechte gewahrt bleiben. Frag mal den Rechtsanwalt, inwiefern du hier Anspruch auf Entschädigung hast vom Dienstherrn. Auf die dir entstandenen Kosten kann man auch gerne mal hinweisen.

    Beschwerden führen nicht unbedingt zu Konsequenzen für die jeweiligen Personen. Sie können aber zukünftig den Ablauf verändern und auch dafür sorgen, dass jemand anderes mit dem Fall betraut wird.

    Beschwerden haben auch den Vorteil, dass sie zugleich eine Dokumentation sicherstellen. Wenn du alle dokumentierst und zumailst, hast du eben auch Nachweise, die in zukünftigen Gerichtsverfahren vonnützen sein können.

    Jede Bezirksregierung hat ein Beschwerdemanagement und es ist ja auch genau dafür gedacht! Man soll ja auch darauf aufmerksam machen, wenn die eigenen Rechte missachtet werden.

    Cannabis wird seit der Legalisierung im großen Stil per Privatrezept verschrieben. Da es kaum "Cannabis Social Clubs" gibt und diese mit einer Mitgliedschaft verbunden sind, sowie der Forderung, sich aktiv daran zu beteiligen, ist es für Gelegenheitskonsumenten wenig attraktiv.

    Hinzu kommt, dass das "Apothekencannabis" sauber und vergleichsweise günstig ist.

    Privatrezepte werden auch im großen Stil ohne Videosprechstunde vergeben, also ausschließlich mit einem Fragebogen, der nur eine Formalität ist. Es gibt Anbieter mit/ohne Videosprechstunde. Das läuft meist alles online, weil der "normale Arzt vor Ort" sich häufig weigert, Cannabis zu verschreiben.

    Falschangaben durch den Patienten sind illegal; eine rechtliche Prüfung ist aber effektiv nicht möglich aufgrund der Schweigepflicht. Selbst dann ist es kaum überprüfbar. Hinzu kommt, dass Cannabis nicht nur bei Schmerzen, sondern auch bei Schlafstörungen verschrieben wird oder Migräne oder oder oder ...

    Die Politik ist sich diesem Missstand bewusst. Mich würde nicht wundern, wenn zumindest in Zukunft die Videosprechstunde vorgeschrieben wird, um es sich verschreiben zu lassen. Zzt. ist das aber nicht der Fall.

    Jeder, der 18 oder älter ist, kann sich so innerhalb von 5? Minuten ein Rezept beschaffen und innerhalb weniger Tage Cannabis geliefert bekommen (mit Verifikation der Identität) oder es in einer Apotheke abholen. Es gibt einige Apotheken, die hauptsächlich vom Cannabishandel zehren und sich darauf spezialisiert haben.

    (Bei Personen unter 18 werden Ärzte deutlich vorsichtiger sein und die üblichen Online-Webseiten verschreiben Minderjährigen kein Cannabis.)

    Die wissensch. Basis für Cannabis als Medikament ist tatsächlich dünner als häufig angenommen und die Nebenwirkungen werden häufig auch verharmlost. Das soll nicht heißen, dass es gar keinen medizinischen Nutzen hat, aber in dem Bereich gibt's auch viele Mythen, die verbreitet werden.

    Zu dem hier genannten Fall: Selbst bei Auffälligkeiten wird es schwierig, hier etwas zu bewirken, weil anzunehmen ist, dass es ärztlich verschrieben wurde. Dafür müsste es andere schon deutlich beeinträchtigen.

    Vorzeitige Pension wird ja hier schwer möglich sein, wenn allein die Versäumnisse des Dienstherrn ursächlich sind.

    Ich würde hier neben einem Widerspruch auch Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Manchmal bringt das den Ball ins Rollen und kann auch dafür sorgen, dass mal wer anders einen Blick drauf wirft.

    Das Bundesland Niedersachsen verbeamtet nicht erneut, wenn man sich schon einmal hat entlassen lassen aus dem Beamtenverhältnis - egal wo!

    Zitat

    Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden.

    https://www.eis-online.niedersachsen.de/Dokumente/Merkblatt.pdf

    Es gibt auch ein Gerichtsurteil aus Mecklenburg-Vorpommern (Dezember 2024), dass nach Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis eine erneute Verbeamtung verweigert werden darf bei einer Planstelle (Verstoß gegen die Treuepflicht).

    Zitat

    Zur Begründung führte der Dienstherr an, dass er davon ausginge, dass die beantragte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe allein zu dem Zweck eines Dienstortwechsels begehrt worden sei, um hierdurch das für Beamte vorgesehene Versetzungsverfahren bewusst zu umgehen.

    Der Dienstherr hatte daher Zweifel an der charakterlichen Eignung der Lehrerin.

    https://beamtenwelt.de/gefesselt-an-d…ach-entlassung/

    Allerdings sah das Gericht eine erneute Verbeamtung nach gewisser Zeit durchaus als möglich an:

    Zitat

    Interessant an diesem Fall ist auch, dass das Gericht die bereits durch das Verfahren verstrichene Zeit berücksichtigt hat.

    Die charakterliche Eignung sei trotz der Verfahrensdauer und des seither bestehenden treuen Verhaltens als angestellte Lehrerin nicht gegeben.

    Wie viel Zeit verstreichen muss, hat das Gericht offen gelassen und darauf hingewiesen, dass bei der Entscheidung über einen neuen Antrag die verstrichene Zeit zu berücksichtigen ist.


    Es ist also äußerste Vorsicht geboten bei solchen Ratschlägen. Es stimmt, dass NRW das bisher so gehandhabt hat. Andere Länder lassen einem das allerdings nicht (mehr) durchgehen und es ist durchaus vorstellbar, dass NRW hier auch zukünftig anders vorgeht.

    Volker_D

    Das ist ja so keine sinnvolle Nutzung der KI.

    Genau so sollte KI eben nicht genutzt werden. Man muss der KI schon etwas an die Hand geben (Beispiele, Kriterien) und auch konkrete Stichpunkte angeben und dann auch bereit sein, ein wenig "rumzuprobieren" und der KI Feedback zu geben.

    Ich nutze die KI mittlerweile für so einige Dinge (Formulierungshilfen für Schüler, Erwartungshorizont einer Klausur, Arbeitsblätter). Ich lese immer nochmal drüber, es ist aber trotzdem eine deutliche Erleichterung.

    Ich bin da also etwas experimentierfreudiger, weshalb mir in diesem Fall auch die Idee kam. Wenn es aber nun für viele gar nicht so eine große zeitliche Belastung darstellt und auch sonst wenig Interesse an KI-Nutzung besteht, ist das ja auch okay.

    Natürlich ist nicht alles, was neu ist, auch besser und man muss schon bereit sein, ein wenig Zeit zu investieren, damit die KI etwas Sinnvolles produziert.

    Ich bin mir aber sicher, dass gerade bei solchen Berichten und auch bei Gutachten früher oder später KI-Programme zum Einsatz kommen werden, die viel mehr übernehmen können, als die jetzigen Programme.

    Man kann es auch digital durchführen. Eine anklickbare pdf (Häkchen setzen) mit zusätzlichen Textfeldern für individuelle Bemerkungen zum Beispiel.

    Wenn es mit dem jetzigen Programm, das genutzt wird, schon sehr schnell geht, okay.

    Es war etwas, was mir hier in den Sinn kam, wenn ich hier von zig Seiten an Text lese, die dann sogar noch korrekturgelesen werden.


    Beispiel: Eine editierbare pdf mit x Fragebögen. Man füllt alles am PC in der pdf aus und lässt die KI die pdf auswerten. Diese generiert daraus quasi sofort ein Word-Dokument mit allen Beiträgen.

    Die eigene Einschätzung erfolgt offensichtlich vorher, individuell für den Schüler - zum Beispiel anhand eines geeigneten Fragebogens. Dinge, die nicht dem Fragebogen entnommen werden können, kann man dazu schreiben. So hatte ich's aber auch geschrieben. Die KI kann Bilder problemlos auswerten. Man kann die Bögen abfotografieren oder auch einscannen und als pdf der KI bereitstellen.

    Formulierungshilfen gibt's ja schon lange. Die KI übernimmt nicht die Einschätzung, sondern kann die Formulierung anhand des gegebenen Inputs übernehmen. Das hat rein gar nichts mit einem Dienstvergehen zu tun.

    Natürlich muss man die KI "anlernen", die jeweiligen Kriterien auch bereitstellen, einige Testversuche durchführen und auch im Anschluss einmal überall drüberlesen, da kein System perfekt ist. Wenn man diese Strukturen aber einmal schafft, geht's nunmal immer noch deutlich schneller.

    Die Idee ist nicht, dass die KI den Menschen ersetzt, sondern die Arbeit insgesamt erleichtert.

    Wenn du dich auf mich beziehst:

    Erklären? Eher hinterfragen von Prozessen.

    Selbst geschriebene Texte kann man auch auf Fehler korrigieren. Keine Ahnung, wieso da z.B. auch alles per Hand gelesen wird durch eine dritte Person.

    Es ändert sich gerade sehr viel und es ist doch sinnvoll, darüber nachzudenken wie man Prozesse vereinfacht und auch Zeit spart, die man sinnvoller nutzen kann. Alle meckern über "Zusatzaufgaben", "Verwaltung" und "Dokumentation", aber Verbesserungsvorschläge sind dann wohl auch wieder nicht gewollt.

    Einzelne Texte würde ich auch weiter per Hand schreiben. Aber Unmengen an Texten? Natürlich würde ich das so gut es geht automatisieren.

    Man könnte die ganzen Kriterien der KI geben und diese wandelt es in einen Ankreuzbogen um.

    Ankreuzen, abfotografieren und man erhält den passenden Text für den Schüler. Evtl. noch ein oder zwei Extravermerke für Sonderfälle, die die KI einarbeiten soll.

    Man kann der KI noch alte Textzeugnisse ohne die Schülerdaten geben zur Übung. Dann übernimmt sie noch den Schreibstil.

    Am Ende einmal alles selbst Korrekturlesen und fertig.

    Es ist doch absoluter Wahnsinn, das noch per Hand zu machen in den jetzigen Zeiten.

    Ich nutze bei einem grippalen Infekt die telefonische Krankmeldung. Anrufen und die Praxis ruft später zurück und stellt ein paar Fragen. Bei anderen Dingen erscheine ich vor Ort.

    Die Teleclinic-AU bringt doch in unserem Fall eh nicht viel (max 3 Tage und keine Folge-AU möglich), weil man sich ja auch mehrere Tage krankmelden darf ohne AU. Als Angestellter 3 Kalendertage, als Beamter je nach Bundesland (in NRW 3 Arbeitstage - also z. B. auch Donnerstag bis Montag, was für einen Angestellten nicht möglich ist).

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