Beiträge von k_19

    Cannabis wird seit der Legalisierung im großen Stil per Privatrezept verschrieben. Da es kaum "Cannabis Social Clubs" gibt und diese mit einer Mitgliedschaft verbunden sind, sowie der Forderung, sich aktiv daran zu beteiligen, ist es für Gelegenheitskonsumenten wenig attraktiv.

    Hinzu kommt, dass das "Apothekencannabis" sauber und vergleichsweise günstig ist.

    Privatrezepte werden auch im großen Stil ohne Videosprechstunde vergeben, also ausschließlich mit einem Fragebogen, der nur eine Formalität ist. Es gibt Anbieter mit/ohne Videosprechstunde. Das läuft meist alles online, weil der "normale Arzt vor Ort" sich häufig weigert, Cannabis zu verschreiben.

    Falschangaben durch den Patienten sind illegal; eine rechtliche Prüfung ist aber effektiv nicht möglich aufgrund der Schweigepflicht. Selbst dann ist es kaum überprüfbar. Hinzu kommt, dass Cannabis nicht nur bei Schmerzen, sondern auch bei Schlafstörungen verschrieben wird oder Migräne oder oder oder ...

    Die Politik ist sich diesem Missstand bewusst. Mich würde nicht wundern, wenn zumindest in Zukunft die Videosprechstunde vorgeschrieben wird, um es sich verschreiben zu lassen. Zzt. ist das aber nicht der Fall.

    Jeder, der 18 oder älter ist, kann sich so innerhalb von 5? Minuten ein Rezept beschaffen und innerhalb weniger Tage Cannabis geliefert bekommen (mit Verifikation der Identität) oder es in einer Apotheke abholen. Es gibt einige Apotheken, die hauptsächlich vom Cannabishandel zehren und sich darauf spezialisiert haben.

    (Bei Personen unter 18 werden Ärzte deutlich vorsichtiger sein und die üblichen Online-Webseiten verschreiben Minderjährigen kein Cannabis.)

    Die wissensch. Basis für Cannabis als Medikament ist tatsächlich dünner als häufig angenommen und die Nebenwirkungen werden häufig auch verharmlost. Das soll nicht heißen, dass es gar keinen medizinischen Nutzen hat, aber in dem Bereich gibt's auch viele Mythen, die verbreitet werden.

    Zu dem hier genannten Fall: Selbst bei Auffälligkeiten wird es schwierig, hier etwas zu bewirken, weil anzunehmen ist, dass es ärztlich verschrieben wurde. Dafür müsste es andere schon deutlich beeinträchtigen.

    Vorzeitige Pension wird ja hier schwer möglich sein, wenn allein die Versäumnisse des Dienstherrn ursächlich sind.

    Ich würde hier neben einem Widerspruch auch Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Manchmal bringt das den Ball ins Rollen und kann auch dafür sorgen, dass mal wer anders einen Blick drauf wirft.

    Das Bundesland Niedersachsen verbeamtet nicht erneut, wenn man sich schon einmal hat entlassen lassen aus dem Beamtenverhältnis - egal wo!

    Zitat

    Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden.

    https://www.eis-online.niedersachsen.de/Dokumente/Merkblatt.pdf

    Es gibt auch ein Gerichtsurteil aus Mecklenburg-Vorpommern (Dezember 2024), dass nach Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis eine erneute Verbeamtung verweigert werden darf bei einer Planstelle (Verstoß gegen die Treuepflicht).

    Zitat

    Zur Begründung führte der Dienstherr an, dass er davon ausginge, dass die beantragte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe allein zu dem Zweck eines Dienstortwechsels begehrt worden sei, um hierdurch das für Beamte vorgesehene Versetzungsverfahren bewusst zu umgehen.

    Der Dienstherr hatte daher Zweifel an der charakterlichen Eignung der Lehrerin.

    https://beamtenwelt.de/gefesselt-an-d…ach-entlassung/

    Allerdings sah das Gericht eine erneute Verbeamtung nach gewisser Zeit durchaus als möglich an:

    Zitat

    Interessant an diesem Fall ist auch, dass das Gericht die bereits durch das Verfahren verstrichene Zeit berücksichtigt hat.

    Die charakterliche Eignung sei trotz der Verfahrensdauer und des seither bestehenden treuen Verhaltens als angestellte Lehrerin nicht gegeben.

    Wie viel Zeit verstreichen muss, hat das Gericht offen gelassen und darauf hingewiesen, dass bei der Entscheidung über einen neuen Antrag die verstrichene Zeit zu berücksichtigen ist.


    Es ist also äußerste Vorsicht geboten bei solchen Ratschlägen. Es stimmt, dass NRW das bisher so gehandhabt hat. Andere Länder lassen einem das allerdings nicht (mehr) durchgehen und es ist durchaus vorstellbar, dass NRW hier auch zukünftig anders vorgeht.

    Volker_D

    Das ist ja so keine sinnvolle Nutzung der KI.

    Genau so sollte KI eben nicht genutzt werden. Man muss der KI schon etwas an die Hand geben (Beispiele, Kriterien) und auch konkrete Stichpunkte angeben und dann auch bereit sein, ein wenig "rumzuprobieren" und der KI Feedback zu geben.

    Ich nutze die KI mittlerweile für so einige Dinge (Formulierungshilfen für Schüler, Erwartungshorizont einer Klausur, Arbeitsblätter). Ich lese immer nochmal drüber, es ist aber trotzdem eine deutliche Erleichterung.

    Ich bin da also etwas experimentierfreudiger, weshalb mir in diesem Fall auch die Idee kam. Wenn es aber nun für viele gar nicht so eine große zeitliche Belastung darstellt und auch sonst wenig Interesse an KI-Nutzung besteht, ist das ja auch okay.

    Natürlich ist nicht alles, was neu ist, auch besser und man muss schon bereit sein, ein wenig Zeit zu investieren, damit die KI etwas Sinnvolles produziert.

    Ich bin mir aber sicher, dass gerade bei solchen Berichten und auch bei Gutachten früher oder später KI-Programme zum Einsatz kommen werden, die viel mehr übernehmen können, als die jetzigen Programme.

    Man kann es auch digital durchführen. Eine anklickbare pdf (Häkchen setzen) mit zusätzlichen Textfeldern für individuelle Bemerkungen zum Beispiel.

    Wenn es mit dem jetzigen Programm, das genutzt wird, schon sehr schnell geht, okay.

    Es war etwas, was mir hier in den Sinn kam, wenn ich hier von zig Seiten an Text lese, die dann sogar noch korrekturgelesen werden.


    Beispiel: Eine editierbare pdf mit x Fragebögen. Man füllt alles am PC in der pdf aus und lässt die KI die pdf auswerten. Diese generiert daraus quasi sofort ein Word-Dokument mit allen Beiträgen.

    Die eigene Einschätzung erfolgt offensichtlich vorher, individuell für den Schüler - zum Beispiel anhand eines geeigneten Fragebogens. Dinge, die nicht dem Fragebogen entnommen werden können, kann man dazu schreiben. So hatte ich's aber auch geschrieben. Die KI kann Bilder problemlos auswerten. Man kann die Bögen abfotografieren oder auch einscannen und als pdf der KI bereitstellen.

    Formulierungshilfen gibt's ja schon lange. Die KI übernimmt nicht die Einschätzung, sondern kann die Formulierung anhand des gegebenen Inputs übernehmen. Das hat rein gar nichts mit einem Dienstvergehen zu tun.

    Natürlich muss man die KI "anlernen", die jeweiligen Kriterien auch bereitstellen, einige Testversuche durchführen und auch im Anschluss einmal überall drüberlesen, da kein System perfekt ist. Wenn man diese Strukturen aber einmal schafft, geht's nunmal immer noch deutlich schneller.

    Die Idee ist nicht, dass die KI den Menschen ersetzt, sondern die Arbeit insgesamt erleichtert.

    Wenn du dich auf mich beziehst:

    Erklären? Eher hinterfragen von Prozessen.

    Selbst geschriebene Texte kann man auch auf Fehler korrigieren. Keine Ahnung, wieso da z.B. auch alles per Hand gelesen wird durch eine dritte Person.

    Es ändert sich gerade sehr viel und es ist doch sinnvoll, darüber nachzudenken wie man Prozesse vereinfacht und auch Zeit spart, die man sinnvoller nutzen kann. Alle meckern über "Zusatzaufgaben", "Verwaltung" und "Dokumentation", aber Verbesserungsvorschläge sind dann wohl auch wieder nicht gewollt.

    Einzelne Texte würde ich auch weiter per Hand schreiben. Aber Unmengen an Texten? Natürlich würde ich das so gut es geht automatisieren.

    Man könnte die ganzen Kriterien der KI geben und diese wandelt es in einen Ankreuzbogen um.

    Ankreuzen, abfotografieren und man erhält den passenden Text für den Schüler. Evtl. noch ein oder zwei Extravermerke für Sonderfälle, die die KI einarbeiten soll.

    Man kann der KI noch alte Textzeugnisse ohne die Schülerdaten geben zur Übung. Dann übernimmt sie noch den Schreibstil.

    Am Ende einmal alles selbst Korrekturlesen und fertig.

    Es ist doch absoluter Wahnsinn, das noch per Hand zu machen in den jetzigen Zeiten.

    Ich nutze bei einem grippalen Infekt die telefonische Krankmeldung. Anrufen und die Praxis ruft später zurück und stellt ein paar Fragen. Bei anderen Dingen erscheine ich vor Ort.

    Die Teleclinic-AU bringt doch in unserem Fall eh nicht viel (max 3 Tage und keine Folge-AU möglich), weil man sich ja auch mehrere Tage krankmelden darf ohne AU. Als Angestellter 3 Kalendertage, als Beamter je nach Bundesland (in NRW 3 Arbeitstage - also z. B. auch Donnerstag bis Montag, was für einen Angestellten nicht möglich ist).

    Wenn ich so drüber nachdenke, würd ich mich grundsätzlich weigern, gemeingefährliche Personen zu unterrichten. Da würde ich's drauf ankommen lassen. Remonstration, Beschwerden... Können die anderen ja übernehmen, die mutig genug sind. Für mich ist das ein Job, nicht mehr, nicht weniger.

    Wenn ich der Meinung bin, dass ich gefährdet bin, bin ich raus.

    Naja, bei glaubhafter Drohung und starker persönlicher Belastung der Lehrkraft tut sich eine SL auch keinen Gefallen, den Kollegen dort weiter einzusetzen. Hängt halt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Die SL hat ja auch eine Fürsorgepflicht. Auch üblich wäre ein Klassen- oder Kurswechsel als Ordnungsmaßnahme. Der Lehrer unterrichtet den Schüler nicht mehr aufgrund des Vorfalls.

    Ich fände den Verweis von der Schule absolut angemessen, weiß aber auch mittlerweile anhand vieler Fälle, dass es selbst in sehr extremen Fällen häufig nicht dazu kommt.

    Bei der Polizei anzeigen würde ich so jdn. auf jeden Fall. Wenn ich dadurch wirklich krank werden sollte, als Dienstunfall melden.

    Ich finde Argumente wie "wer soll den dann unterrichten?" schwer nachvollziehbar, weil es ausschließlich die Sicht der Schule und des Schülers einnimmt und das Anrecht des Lehrers auf ein vernünftiges Arbeitsumfeld nicht beachtet.

    Die Antwort wäre: Die, die bisher nicht mit dem Tod bedroht wurden. Vllt. ist er ja auch gar nicht beschulbar??

    Ich würde mich auch weigern, so jemanden zu unterrichten. Da würde ich zur Not auch zum Anwalt gehen. Als ob ich Leute unterrichte, die mir mit dem Tod drohen. Ich bin doch nicht bescheuert.

    Weitere Argumente für Sek. I/II: mehr Aufstiegsmöglichkeiten zu A14, A15 oder höher, außerdem Amtszulage (die in NRW wohl Strukturzulage heißt?), weniger Deputatsstunden.

    An der Gesamtschule unterrichten Sek1-Lehrer in NRW auch "nur" 25,5 Std. An der Sekundarschule ebenfalls.

    An den Haupt-, Real- und Grundschulen sind es meines Wissens 28 Std. Alles nicht wirklich nachvollziehbar.

    Eine vereinzelte Stundenentlastung bei einer bestimmten Anzahl von Oberstufenkursen wäre nachvollziehbarer. 28 Stunden ist schon viel, finde ich.

    Gerade wenn man in die nichtgymnasiale S1 will, dann ist es schon richtig, den entsprechenden Studiengang zu wählen.

    Für die Fachinhalte ist das nicht so relevant, sehr wohl aber für Didaktik, Methodik und Pädagogik. Entsprechende Schwierigkeiten sehen wir immer wieder bei unseren schulformfremden 'Einsteigern'.

    Allerdings muss man auch klar sagen, dass es immer schlecht ist, in diese Schulformen aus Not einzusteigen. Sei es jetzt wegen des Studienplatzes, vermeintlichen Bedarfs oder weil man keinen Job in der studierten Schulform bekommt.

    Ich würde behaupten, dass dies wahrscheinlich eher bei denen auftritt, die ihr Ref an einem Gymnasium hatten.

    Wurde man als Sek1/2-Lehrer an der Gesamtschule ausgebildet, hat man ja schon dort einiges lernen können.

    Anfangsschwierigkeiten sind beim Schulformwechsel zu erwarten, klar. Ich weiß aber nicht, ob sich das wirklich auf die Studieninhalte zurückführen lässt oder eher damit zu tun hat, dass man mit der Schulform noch keine Berührungspunkte hatte.

    Die Bildungswissenschaften waren bei mir eine Katastrophe. Ich habe das Wichtigste im Referendariat gelernt oder mir selbst angelesen. Bei mir war alles vollkommen praxisfern. Da hätte ich mir Kurse gewünscht, die von unterrichtenden Lehrern geleitet werden. Vielleicht hat sich das aber mittlerweile geändert oder es lag an meiner Uni.

    Okay, ohne Sek2 ist die Korrekturbelastung geringer. Zu Beginn habe ich lieber in der Oberstufe unterrichtet, mittlerweile bin ich froh, wenn ich dort nur ein oder zwei Kurse habe wg. der Korrekturen. In der Sek1 geht vieles zügiger und auch unkomplizierter. Bei schwierigen Schülern kann das aber auch manchmal nervig werden, wenn man in einem Jahrgang nur einen Kurs hat. Unterricht als Klassenlehrer finde ich meist ganz angenehm und bin auch froh, wenn ich dort viele Stunden habe.

    Du kannst doch auch "GymGe" studieren und an einer Gesamtschule arbeiten. Es gibt in NRW auch Stellen als Studienrat an Sekundarschulen (in beiden Fällen also A13 mit Zulage).

    NRW ist da insg. deutlich flexibler im Vergleich zu anderen Bundesländern. Hier kann jeder alles... Gymnasiallehrer können an die Grundschulen, an die Hauptschule oder auch an die Förderschule. Hier ist einfach absolut alles möglich. Ob das nun immer gut ist, ist eine andere Frage. In einigen Bundesländern wird's aber auch übertrieben mit irgendwelchen jahrelangen Zusatzkursen, um an einer anderen Schulform unterrichten zu dürfen.

    Du kannst auch während des Studiums ggf. noch auf die Sek1 (HRG) wechseln. Selbst das ginge.

    Die Fächerkombi macht's nicht ganz einfach. Es gibt aber auch ausgeschriebene Stellen mit der Verpflichtung, einen Zertifikatskurs zu belegen (zum Beispiel Informatik). Evtl. ist auch noch ein Drittfach im Studium eine Option. In NRW geht man grdsl. nur mit zwei Fächern in das Referendariat, hat dann aber ebenfalls die Fakultas für das Drittfach, das man studiert hat.

    Es gibt auch Stellen mit "DaZ"-Verpflichtung in den ersten Jahren. Hier kann man Kurse ablegen und unterrichtet Deutsch als Zweitsprache, bsw. für die Hälfte der Zeit.

    Ich sehe jetzt nicht wirklich den Vorteil des Sek1-Studiums, um ehrlich zu sein - insbesondere, weil in NRW die Studiengänge mittlerweile auch alle gleich lang sind. In einigen Fächern an den Unis wechseln Studenten von GymGe auf HRG, weil sie im GymGe-Zweig kurz vorm Scheitern sind (in Mathe/NaWi am ehesten). Ich weiß nicht, ob nun in Geschichte/Politik die Anforderungen so große Unterschiede aufweisen.

    Wenn du in Pension bist, erhältst du 70% anstatt 50% Beihilfe. Du musst ab dann also nur noch 30% selber zahlen.

    Ggf. entstehen zusätzl. Kosten, wenn die Kinder in die PKV müssen. Jedoch ist die Beihilfe recht hoch mit 80%. Es gibt aber eben nicht das Konzept der Familienversicherung. Jedes Mitglied kostet.

    In Bayern gibt es keine pauschale Beihilfe. Du musst den vollen Betrag der GKV zahlen. Im Referendariat wäre das noch eine Option, als Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit allerdings nicht wirklich... Das geht dann ganz schön ins Geld. Im Referendariat zahlst du idR. einen vergünstigten Beitrag für die PKV.

    "uneingeschränkt weiter empfehlen": Das hängt vom Versicherer und den Vertragsbedingungen ab. Das kann man pauschal gar nicht beantworten. Die gesetzl. Krankenkasse wird aber mit der Zeit auch nicht billiger und hat massive Finanzierungsprobleme. Das Einreichen von Rechnungen geht durch die Apps schnell und einfach und wirkliche Probleme mit der PKV hatte ich bisher noch nicht. Wenn man vergleichsweise gesund ist, gibt's aber auch weniger Streitpunkte. Chronisch Kranke werden je nach Versicherer von mehr Problemen berichten. Teure Zahnarztbehandlungen führen auch häufiger mal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer.

    Die Beihilfe kann z.T. sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Bei (sehr) hohen Rechnungen zahlen diese aber auf Antrag einen Vorschuss. Das ist aber lokal sehr unterschiedlich. Hier in NRW beispielsweise ist die Beihilfe regional "aufgeteilt". Bei den einen dauert's 2 Wochen, bei den anderen 2 Monate, obwohl beide Beamte des Landes NRW sind.

    Wenn du im Ref bist, kommst du während der Zeit nicht wieder in die GKV. Wirst du im Anschluss des Refs erst angestellt, landest du wieder in der GKV. Wenn du direkt Beamter auf Probe wirst, bleibst du in der PKV. Arbeitslosigkeit nach dem Ref führt nicht zur Mitgliedschaft in der GKV, selbst bei Bürgergeldbezug (außer bei ALG1, aber man zahlt als Referendar nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und hat keinen Anspruch auf ALG1).

    Für dich noch als Abschluss. Meine Antworten in kursiv.

    Nein, dafür kannst du nicht.

    Meine Argumentation war wie folgt: Dogmatische Positionen, und die hier präsentierte Alternativlosigkeit, führen nunmal auch zu Nachfragen. Meine Position war, dass diese Nachfragen gerechtfertigt sind und dies mit gesellschaftlichen Entwicklungen verdeutlicht habe.

    Ich habe nicht behauptet, dass du extrem bist, sondern stattdessen ausgesagt, dass Nachfragen berechtigt sind und ich Verweise zu einer örtlichen Moschee hierauf nunmal nicht die passende Antwort zu sein scheint, da es sich um eine individuelle Frage handelt.

    Es ist eher eine Verständnisfrage, insbesondere, weil eben viele Muslime am Freitag in westl. Ländern arbeiten gehen.


    Dann wird plötzlich hier so getan, als ob ich Rechtsextremismus verharmlose oder den Vorwurf erhebe, dass hier irgendjemand Islamist ist.

    Man muss auch schon lesen und mich nicht am Ende noch falsch zitieren.


    Wenn Leute dir Extremismus vorgeworfen haben, richte dich doch bitte an die. Aber wie hier Diskussionen direkt entgleiten und alles auf eine persönliche Ebene gebracht wird, weil man selbst davon überzeugt ist, in allem Recht zu haben und andere Positionen nicht zuzulassen, ist schon fraglich - und man sieht's nicht das erste Mal hier im Forum.


    Da klinke ich mich an der Stelle nun auch aus. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

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