In der Beschwerde kannst du alles schildern, was bisher schief gelaufen ist. Wie liefen die Gespräche ab? Wer war anwesend und wie haben die Personen sich verhalten?
Wer hat die Entscheidung getroffen bzw. dir die Rückmeldung gegeben, dass du die Schule trotz Gutachten nicht wechseln können solltest?
Der Vorwurf an der Stelle wäre die Missachtung der Fürsorgepflicht.
Ebenfalls sind dir Rechtsanwaltskosten entstanden, damit deine Rechte gewahrt bleiben. Frag mal den Rechtsanwalt, inwiefern du hier Anspruch auf Entschädigung hast vom Dienstherrn. Auf die dir entstandenen Kosten kann man auch gerne mal hinweisen.
Beschwerden führen nicht unbedingt zu Konsequenzen für die jeweiligen Personen. Sie können aber zukünftig den Ablauf verändern und auch dafür sorgen, dass jemand anderes mit dem Fall betraut wird.
Beschwerden haben auch den Vorteil, dass sie zugleich eine Dokumentation sicherstellen. Wenn du alle dokumentierst und zumailst, hast du eben auch Nachweise, die in zukünftigen Gerichtsverfahren vonnützen sein können.
Jede Bezirksregierung hat ein Beschwerdemanagement und es ist ja auch genau dafür gedacht! Man soll ja auch darauf aufmerksam machen, wenn die eigenen Rechte missachtet werden.