Beiträge von k_19

    Wieso hat die Freigabe von Cannabis in den Niederlanden nicht funktioniert?

    Dort gilt die liberale Drogenpolitik genau so als gescheitert, wie bei uns das Verbot.

    Dort wird Cannabis auch nur toleriert und ist nicht legal. Die Coffeeshops müssen mit großen Mengen an Cannabis beliefert werden ... was weiterhin verboten ist. Die Niederlande sind ein schlechtes Beispiel für eine Cannabis-"Legalisierung".


    Die deutsche Lösung ist ebenfalls keine gute. Personen können mit 25g Cannabis herumlaufen und drei Pflanzen anbauen. Aber was ist, wenn diese sehr große Mengen an Cannabis abwirft? Wohin soll das Zeug? Gibt es hierfür eine andere Höchstgrenze, wenn "geerntet" wird und das Ganze nicht mehr "Teil der Pflanze" ist?


    Die Weitergabe von Cannabis ist verboten. Der Überschuss kann also nicht legal verschenkt/weitergegeben werden. Als ob es hier nicht wieder zu zahlreichen Straftaten kommt... Als ob jemand mit einer "großen Ernte" nicht das Zeug an seine cannabis-affinen Kumpels weitergibt?!


    Wenn jemand einer anderen Person einen Joint reicht... Straftat. Wenn die Polizei Herrn Müller anhält und nachfragt, woher er seine 20g Gras hat und er auf Herrn Meier verweist... der hat ja so viel angebaut gehabt. Handel und Erwerb. Straftat. Hält er den Mund, folgt gar keine Konsequenz und die Polizei lässt von ihm ab.


    Das Gesetz basiert darauf, dass die Polizei nicht so genau hinschaut. Deshalb ist es aus meiner Sicht ein schlechtes Gesetz. Muss die Polizei, wenn sie jdn. anhält und mit Cannabis erwischt, dieses stets wiegen, auch wenn direkt ersichtlich ist, dass es u25g ist? Wenn sie es abwiegen und es ist weniger... müssen sie dazu einen Bericht schreiben?


    Wenn sie einen Autofahrer anhalten und dieser hat Gras bei sich ... reicht das für eine Blutabnahme?


    Die Cannabis Social Clubs, die kommen sollen, finde ich ebenfalls absurd. Da soll ohne Profit Gras angebaut und verkauft werden. Welche Preise sind in Ordnung? Wie viel darf auf dem "Cannabiskonto" des Clubs rumliegen? Ab wann kann ihnen eine Absicht zum Profit unterstellt werden? Kriegen diese überhaupt ein Konto von den Banken oder bunkern die am Ende massig Bargeld und werden ausgeraubt? Wobei es hier eh zu zahlreichen Einbrüchen kommen wird. Wegen der Drogen und weil sich die Anhäufung von Bargeld eh nicht verhindern lässt. Ich glaube nicht, dass die meisten Clubmitglieder ihr Cannabis mit der VISA-Karte bezahlen.


    Wie speichern sie die Daten? Was ist, wenn jemand mit einem bestimmten Beruf Teil des "Social Clubs" ist? Darf ein Richter in einem Cannabis Social Club agieren?


    Und dann die Situation mit den Schulen... Es wird spannend werden, wie die Polizei hier handeln wird, wenn in der Nähe der Schule gekifft wird.


    Das einzig Gute: Personen, die mind. 21 Jahre alt sind, und an Minderjährige Drogen inkl. Cannabis verkaufen, erhalten nun 2 Jahre Mindeststrafe und nicht ein Jahr Mindeststrafe. Wobei es auch hier wieder gewöhnungsbedürftig ist, dass am Ende ein 21-Jähriger, der einem 17-Jährigen 5g Gras verkauft, härter bestraft wird, als wenn er jdn. besoffen totgefahren hätte.

    Zitat

    Sarah sendete die Audiodatei, damit ihre Mutter mit Emilys Mutter Kontakt aufnehmen und um Rat bitten konnte. Emilys Mutter rief auf dem Handy der Tochter zurück, Sarah nahm ab. Emily sei zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, zu sprechen, sagt das Mädchen. Weitere Schüler hätten sich im Zimmer befunden, darunter ein Junge, dessen Großvater ebenfalls Diabetiker ist.

    Auf Bitte von Emilys Mutter sollte der Mitschüler Emilys Blutzuckerwert messen. Als er damit begonnen habe, sei die Klassenlehrerin im Zimmer erschienen, habe das Handy konfisziert, das Gespräch unterbrochen und sämtliche Schüler aus dem Zimmer geschickt. So erzählen es die Jugendlichen. Kurz darauf alarmierte die Lehrerin den Rettungsdienst. Emily erlitt im Anschluss einen ersten Herzinfarkt. [...]


    Die Freundinnen schickten das Foto ihren Eltern, um über die Notlage Emilys zu informieren und Beistand zu bekommen, sagt Voßmeyer. Mit dem Rauswurf der Schulkameraden aus dem Herbergszimmer habe die Lehrerin auch die Hilfeleistung des Jungen, der Emilys Blutzuckerwert messen wollte, unterbunden. "Das war ein vergeblicher Rettungsversuch, ich sehe einen Zusammenhang zu dem erlittenen Herzinfarkt."


    https://www.spiegel.de/panoram…assenfahrt-a-1301746.html

    Das große Problem an diesem Fall ist, dass viele zentrale Informationen in zahlreichen Online-Artikeln gar nicht erwähnt werden. Es hätte niemals soweit kommen dürfen und ja - die Lehrerinnen haben hier eine klare Mitschuld.

    Ja eben, das war aber, so weit ich es gelesen habe, nicht Teil des Urteils. Die Lehrerinnen kannten das Kind nicht mal, da dort mehrere Schulstufen mitfuhren. Begleitungen anzuordnen liegt aber in der Verantwortung der Schulleitung.

    Die Lehrerinnen haben zugegeben, dass keine schriftl. Abfrage erfolgte. Da es hier ums Strafrecht geht, hat sich das Gericht eben auf den Umstand konzentriert, der zweifelsfrei nachweisbar war. Das heißt nicht, dass das andere Verhalten der Lehrerinnen keine Relevanz hat.


    Zitat

    Natürlich sollte man kein krankes Kind in der Herberge zurücklassen, das bestreitet hier auch niemand. Es wurde aber verurteilt, dass keine Vorabfrage vorlag. Ich habe bislang in den VwV unseres Bundeslandes keine solche Pflicht finden können. Und auch wenn viele das bisher immer gemacht haben, vermute ich sehr stark, dass das nicht jeder macht, bzw. nicht von allen Teilnehmenden auswendig auf dem Schirm hat, ob er eine Nussallergie hat o.ä. Problematisch wird es doch erst, wenn was passiert.

    Wenn die Eltern Krankheiten nicht angeben - aus welchen Gründen auch immer - hast du als Lehrkraft trotzdem deine Pflicht erfüllt.


    Viele Pflichten, die wir haben, sind nicht explizit niedergeschrieben, sondern ergeben sich aus abstrakten Konzepten.


    Zitat

    Ich hoffe natürlich, dass ich immer vernünftig handele, aber ich würde es nicht beschwören. Und mir macht es ehrlich gesagt schon Angst, dass man am Ende eben doch persönlich verantwortlich gemacht wird für Entscheidungen, die man getroffen hat, die man ja immer aus Überlegungen heraus trifft. Die Lehrerinnen waren nicht betrunken oder so was, sie werden gedacht haben, dass es reicht, wenn sich ein Kind nicht gut fühlt, dass es mit einer Freundin im Zimmer bleibt und man nach dem Ausflug noch mal nachsieht. Und das wurde eben auch nicht von den Richtern beurteilt, sondern die formale Vorabfrage und die hätte, wenn Pflicht, an der Schule schon als Formular vorliegen können.

    So ganz bin ich noch nicht durch mit dem Verständnis des Urteils.

    Laut Zeugin wurde den Lehrern gesagt, dass Emily "immer wieder wegsackt". DIe Lehrer haben laut Zeugenaussage erwidert, dass die Schüler auf sie aufpassen sollen.

    Eine der angeklagten Lehrerinnen musste mit einem Jungen zum Arzt und hat laut Zeugenaussage den anderen Schülern gesagt, dass sie mit keinem mehr ins Krankenhaus fahren wird.

    Ich meinte eigentlich nicht "richtig" oder "falsch", ich habe mich nur im ersten Moment gefragt, ob es der Familie nun in irgendein einer Weise besser geht, mit Geld kann man ja leider nichts aufwiegen. Aber wahrscheinlich geht es darum auch nicht.

    Gerechtigkeit ist das Einzige, was man im Nachhinein noch "erreichen" kann. Ich glaube auch, dass es darum geht, ein klares Signal zu senden.


    Die wenigen Lehrer, die bis jetzt immer noch nicht schriftlich nach Vorerkrankungen/Medikamenteneinnahme gefragt haben, werden das nach einem solchen Urteil nun hoffentlich tun. Ich kann mir auch vorstellen, dass das Thema an so einigen Schulen noch einmal angesprochen wird.

    Bei mir wurde bisher jeder einzelne Cent erstattet und Pauschalen nach Landesreisekostengesetz ausgezahlt. Die Rechtsprechung ist klar. Wer klagt, der gewinnt. Das Problem für mich ist eher, dass ich lange auf das Geld warten muss.


    Ich sehe das Problem nicht nur darin, dass Vorerkrankungen nicht vorher schriftlich abgefragt wurden, sondern insbesondere auch in dem Verhalten der Lehrerinnen vor Ort. Man muss immer sicherstellen auf einer Klassenfahrt, dass man jeden Jugendlichen jeden Tag sieht. Selbst, wenn andere Jugendliche gesagt hätten, dass es ihr gut ginge, hätte man nachschauen müssen.


    Es geht nicht darum, dass für jedes Problem und jede gesundheitliche Krise am Ende der Lehrer verantwortlich gemacht wird, sondern darum, dass Lehrer die mitfahrenden Kinder/Jugendlichen "im Blick" haben - soweit dies eben möglich ist.

    Ich halte das Urteil für richtig. Wenn man sich ein wenig in den Fall einliest und auch einzelne Zeugenaussagen von Mitschülerinnen betrachtet, muss man zu dem Schluss kommen, dass die Lehrerinnen hier eine Teilschuld an dem Vorfall haben.


    Ich finde so einige Kommentare auf verschiedenen Portalen einfach nur erschreckend - u.a. auch von Lehrern. Die Eltern wurden nicht angeklagt. Es gab keine Hinweise auf strafbares Verhalten der Eltern. Hinzu kommt, dass mögliches Fehlverhalten der Eltern keine Rechtfertigung für Fehlverhalten der Lehrerinenn wäre.


    Der Vater hat bis zum Schluss gekämpft und ich finde das auch richtig so. Fehler in einem solchen Ausmaß können sich Lehrer nicht erlauben. Wenn nun einige Lehrer schlussfolgern, dass sie "so nie mehr auf Klassenfahrt fahren werden" - sei's drum. Dann ist das vllt. auch besser so.

    Haha, du musst ein Formular mit Bitte um Beurlaubung abgeben , einreichen und warten, ob das gnädig genehmigt wird :-))

    Ich bin mir nicht sicher bzw. habe bisher nichts Eindeutiges gefunden, ob der Dienstherr für medizinisch notwendigen Arzttermine während der Arbeitszeit einen solchen Antrag verlangen kann. Ich halte das zumindest für unüblich, da die SL nicht die Möglichkeit hat, den Antrag zu verwehren. Er muss genehmigt werden.


    Das Ganze ist also nur eine Formsache, um den Leuten das Gefühl zu geben, dass sie sich bedanken müssten für eine Freistellung. Der Zwang der Freistellung ergibt sich schon aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.


    Für mehr Klarheit würde ich den Personalrat fragen. Bei weiteren Unklarheiten hierzu wäre wohl auch hier eine Rückfrage bei dem/der Vorgesetzten der SL sinnvoll.

    Ich würde da auch gar nichts verlegen und mich direkt an den Vorgesetzten der SL wenden. Es ist schon schwer genug, überhaupt Facharzttermine zu bekommen. Da muss dann halt eben mal was ausfallen.


    Es ist echt der Wahnsinn, was einige Schullleitungen sich rausnehmen. Ich kann verstehen, dass einen sowas mitnimmt. Zumindest ist es gut zu wissen, dass man im Recht ist.

    Deine Gesundheit solltest du zu deiner Priorität machen...


    Gemeinsame Veranstaltungen und Abende? Wenn du das nicht möchtest und dich da nicht wohlfühlst, geh nicht hin. Du musst dich auch nicht rechtfertigen. Du hattest halt keine Zeit. Das ist alles freiwillig.


    Wenn die SL ein Gespräch mit dir möchte, frag am besten vorher genau, worum es geht. Wenn die SL unverschämt wird, kann auch eine E-Mail an SL/Personalrat helfen, in der du ihr Verhalten monierst.


    Wenn die Schikane überhand nimmt und du dadurch krank wirst, dann melde dich auch krank.


    Du scheinst dich ausgeliefert zu fühlen. Anstatt dieses Gefühl zu akzeptieren, kann es helfen sich bewusst zu machen, dass du auch Mittel hast, um dich zu wehren und auch das Recht (und die Pflicht) hast, deine Gesundheit zu priorisieren.


    Manchmal hat man nicht die Kraft zu "kämpfen"... dann ist man aber auch schon an einem Punkt gelangt, an dem die Arbeit krank macht.

    Wenn du eine Planstelle erhältst, wirst du entweder verbeamtet oder erhältst einen unbefristeten Vertrag. Das Thema kommt hier sehr häufig vor.


    Der Regelfall ist und bleibt die Verbeamtung. Nur, wenn du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, wirst du nicht verbeamtet. Diese Hürde ist hoch. Wenn es Gründe geben sollte, dich nicht zu verbeamten, kannst du auch jederzeit später wieder beim Amtsarzt vorstellig werden. Die einstellende Behörde entscheidet letztendlich, nicht der Amtsarzt. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass die Beurteilung des Amtsarzts einer Klage nicht standhalten wird, verbeamtet sie ggf. trotzdem.


    Du kannst auch Klage einreichen vor dem Verwaltungsgericht, wenn man dich nicht verbeamtet.


    Wenn du chronisch krank bist und einen GdB 50+ hast (Schwerbehinderung), muss nur gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht dienstunfähig wirst. Bei einem GdB 30+ kannst du die Gleichstellung beantragen und fällst ebenfalls unter diese Regelung. Somit können also bsw. auch Leute mit multipler Sklerose, überstandener Krebserkrankung etc. durchaus verbeamtet werden.


    Es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen dem, was Studenten häufig glauben oder auch einzelne Personen an der Uni in Vorlesungen verbreiten, und der Realität. Das ist sehr schade, weil z.T. auch auf nötige und wichtige Behandlungen verzichtet wird aus einer falschen Angst, nicht verbeamtet zu werden.


    Um nichtmal als Tarifbeschäftigter eingestellt zu werden, muss man schon quasi arbeitsunfähig sein. Die Hürde dazu ist sehr sehr hoch.

    Die Mehrarbeit wird immer „pro Monat“ gerechnet. Wenn Du also jede Woche 2 Stunden zusätzlich machst, reden wir da über 8 Mehrarbeitsstunden und eben nicht bloß über 2.


    Was ja insofern von Belang ist, als das bei bis zu 4 Mehrarbeitsstunden (pro Monat, nicht pro Woche) eben gar nicht gezahlt wird.

    Ab der vierten wird gezahlt, auch wenn bsw. 3 Minusstunden im Monat bei einer VZ-Kraft angerechnet werden. Dann wird eine Stunde vergütet.


    Bis drei Stunden gibt's nix.

    Wenn die Straßen vereist sind, komme ich natürlich nicht zur Arbeit. Mein Leben ist mir wichtiger als meine Arbeit. Bisher kam es bei mir aber noch nicht vor, dass ich aufgrund von Glätte nicht zur Arbeit kam. Wenn ich während der Fahrt merken würde, dass es zu gefährlich ist, würde ich wieder umdrehen.


    Hier gibt's auch wieder kuriose Rechtsauslegungen. Als ob man sein Leben riskieren muss für die Arbeit. Das Gerichtsurteil würde ich dann gerne mal sehen.

    Die Klage oder auch die niedrigschwellige Beschwerde treffen obendrein leider immer die Falschen. Weder wird die Abteilungsleitung daraus konkrete Handlungsschritte ableiten, noch wird der/die RegierungspräsidentIn deswegen aktiv(er) werden.


    Mal eben so neue Leute einzustellen oder den "faulen MA" eins auf den Sack zu geben, funktioniert halt nicht. Innerhalb wie außerhalb des ÖD je nach Branche gleichermaßen.

    Man muss aber auch irgendwann mal an sich denken. Letztendlich ist es natürlich bedauerlich, wenn es die Falschen trifft. Geld ist aber nunmal Geld und ich wäre nicht bereit, monatelang auf eine größere Summe zu warten. Es kommt halt auch immer darauf an, um wie viel Geld es geht und, ob ich auf dieses Geld gerade angewiesen bin.


    Bei Missständen nichts zu tun ist meines Erachtens aber keine Lösung. Die Rechtsprechung sagt ja auch explizit, dass Personalmangel erhebliche Verzögerungen (von über 3 Monaten) nicht rechtfertigt.

    Beschwerden aufgrund von Personalmangel sind berechtigt und sinnvoll. Sie erhöhen den Druck, neues Personal einzustellen oder das Personal gezielter da einzusetzen, wo es gerade brennt.


    Die permanente Sorge, dass die große Rache der Behörde auf einen einprasselt, ist einfach überzogen. Komischerweise sind es im ÖD immer die, die für sich eintreten und sich nicht alles bieten lassen, auch die, die vergleichsweise gut davonkommen.


    Alleine das Einreichen einer klar formulierten Beschwerde bewirkt meist Wunder.

    Ich kenne es ebenfalls so, dass durch die Klassenleitung abgefragt wird, was die Schüler nach Erhalt des Abschlusses vorhaben. Ich werde aber ganz sicher nicht für Schüler Praktika oder gar eine Ausbildung "besorgen".


    Es gibt Kollegen, die für die Berufsberatung zuständig sind und entlastet werden. Diese tun auch viel, um die Schüler zu unterstützen. Damit habe ich dann aber nicht mehr viel zu tun - außer die jeweiligen Schüler ggf. über Termine zu informieren.


    Am besten wäre es wohl, wenn der Lehrerrat den Dialog mit der SL sucht und klarstellt, dass die Lehrer nicht die Eltern der Schüler sind.


    Sonst bleibt einem wohl nur der Weg, die Weisung schriftlich anzufordern von der SL und zu remonstrieren...

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