Beiträge von k_19

    Polizei und Justiz kommen halt an ihre Grenzen.

    Die Justiz hat Personalprobleme, insbesondere auch bei den Rechtspflegern, und die Staatsanwaltschaft haut reihenweise Strafbefehle raus. Vieles landet gar nicht vor Gericht, auch wenn es in einigen Fällen nötig und sinnvoll wäre, weil man aufgrund der hohen Arbeitslast priorisieren muss. Hinzu kommen neben der Personalsituation auch die strukturellen Defizite - Stichwort Digitalisierung.

    Wir haben etwa 150.000 Personen mit offenen Haftbefehlen in Deutschland. Etwa 2500 davon wegen Tötungsdelikten. Deutschland hat in vielen Bereichen ein massives Vollzugsproblem.

    Bei Abschiebungen das Gleiche: Wir haben vollziehbar Ausreisepflichtige, die zudem in der Vergangenheit auch Straftaten begangen haben, die ... einfach im Land bleiben. Über Jahre.


    Wenn wir die Zustände in den Schulen verbessern wollen, müssen wir den Schulen und Lehrern auch mehr Werkzeuge an die Hand geben und die Bürokratie reduzieren. Ich bin der Überzeugung, dass Schülerverhalten für viele Schulen und Lehrer das Problem Nr. 1 ist. Ich empfinde es auf jeden Fall so.

    Kinder mit deutschen Eltern sind aber auch regelmäßig (sehr) auffällig. Ich kann häufig nicht einfach in den Unterricht kommen und wir machen Unterricht. Es geht einfach nicht mehr. Bis es ruhig ist, bis Schüler ihre Materialien haben. Dann wird der Unterricht immer wieder gestört. Schüler beleidigen sich gegenseitig. Man droht mit Konsequenzen. Es folgen Konsequenzen. Die Wirkung der Konsequenzen lassen mit der Zeit weiter nach. Dann kommen Ordnungsmaßnahmen. Dann müssen wir die Eltern einladen mit entsprechender Frist und ein ganzes Gremium einladen am Nachmittag. Dann brauchen wir einen Dolmetscher. Der absagen muss. Der Termin wird verschoben. Wir haben einen neuen Termin. Und so weiter...

    Ganz ehrlich, was soll das? Wie soll ein System so noch funktionieren? Wenn es mal 1 oder 2 SuS im Jahr wären, aber die Flut an Ordnungsmaßnahmen, die wir brauchen, ist so groß, um überhaupt den Laden am Laufen zu halten. Alles andere ist bei einer bestimmten Klientel nahezu wirkungslos. Gespräche, Nachsitzen, "du du du" - das interessiert die nicht. Die Konsequenzen und das Prozedere müssen erst so unangenehm werden, dass ein Schüler überhaupt darüber nachdenkt, aufzuhören.

    Und es sind immer die Gleichen. Wir beschäftigen uns mit einer Minderheit, die die Mehrheit terrorisiert.

    Das ganze Prozedere muss vereinfacht und entbürokratisiert werden. Mehr Vertrauen für Schule und Lehrer, weniger Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten, mehr Handhabe. Wird aber eh nicht passieren.

    Stattdessen gibt es mehr "Projekte", es gibt mehr "Modelle", mehr "Unterrichtskonzepte", mehr "selbstständiges Arbeiten", mehr "Digitalisierung" (Brawlstars auf iPad zocken). Wir haben die Schüler einfach nicht abgeholt und den Unterricht nicht interessant genug gestaltet.

    Anfragen, ob trotz Verstreichen der Frist die pauschale Beihilfe möglich ist beim zuständigen Sachbearbeiter, ggf. im Anschluss auch über einen Rechtsanwalt probieren (Beratung, Schreiben aufsetzen, hoffen...).

    Es bei weiteren Maklern probieren, insbesondere auch die Aussicht, ob es ggf. zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Hierfür geht es um die Fristen zur Angabe der PKV. Manchmal sind's 3 Jahre, manchmal 10... Früher oder später müssen Dinge nicht mehr angegeben werden, die Frage ist nur wann. Ein Makler, der nach 2 Min. auflegt, möchte nur leichte Vertragsabschlüsse. Du bist dem zu viel Arbeit für die Provision. Such dir einen guten Makler, der sich zeitnimmt. Bzgl. des Abwartens ist natürlich das Problem, wenn dann neue Krankheiten hinzukommen.

    Eine weitere Möglichkeit sind Leistungsausschlüsse bei der PKV, das ist aber insg. sehr kritisch zu sehen. Evtl. ist aber so eine Aufnahme möglich. Das bieten die PKVs bei Anfrage aber dann von sich aus an.

    Entlassung und erneute Verbeamtung wäre ein Weg. Es gibt Bundesländer wie NDS, die das grundsätzlich ausschließen. Im Regelfall klappt das aber. Du brauchst dann halt aber eine neue Planstelle...

    Ich schätze mal, es geht um Bayern? Ich glaube, nur noch Bayern hat das Staatsexamen für Lehramt.

    Ich würde nicht nochmal ein Lehramtsstudium absolvieren, sondern hätte stattdessen etwas anderes studiert und ggf. im Anschluss einen Quereinstieg gemacht. Damit wird man im Anschluss auch verbeamtet. ich weiß aber nicht, wie die Gegebenheiten in Bayern sind.

    Das Lehramtsstudium hat eben das Problem, dass es ein Ziel hat. Ich sehe in vielen Fällen keinen echten Vorteil zu anderen Studiengängen, die ebenfalls im Anschluss über einen Quer-/Seiteneinstieg, wie auch immer es im jeweiligen Bundesland heißt, den Weg zum Lehramt und zur Verbeamtung ermöglichen.

    Ich hatte noch auf Staatsexamen studiert und fand genau das auch sehr "einengend". Rechtswissenschaften haben da ja ein ähnliches Problem und man versucht da ja auch zu "reformieren", insbesondere um zu vermeiden, dass Studenten am Ende ohne alles dastehen, wenn sie schlussendlich die Prüfungen nicht bestehen.

    Deine Gedankengänge kann ich deshalb gut nachvollziehen. Es gibt zudem halt noch zusätzl. Belastungen als Student. Das Geld ist in der Regel knapp und es besteht eine finanzielle Abhängigkeit zu den Eltern oder zum Staat (Bafög) und wahrsch. muss man nebenbei auch noch jobben. Der Druck ist also entsprechend vorhanden, dass am Ende auch was dabei "rauskommt" und die Sorge nicht ganz unberechtigt, dass man am Ende mehrere Jahre für einen falschen Studiengang in den Sand setzt.

    Eine Erfahrung, die hilfreich sein kann, ist, als Student zu unterrichten, auch wenn man ggf. mal für eine Zeit das Studium vernachlässigt. In NRW kriegt man als Student schnell einen Job als Lehrer, wenn man sucht, man wird aber ins kalte Wasser geschmissen. Ein richtiger Schock, aber dafür ein deutlich besserer Einblick in den Beruf. Hat natürlich sein für und wider, da man ohne richtige Unterstützung und Vorbereitung wiederum auch einen falschen Einblick in den Beruf erhalten kann (und zwar einen deutlich schlechteren), aber ich denke, dass man sehr schnell merkt, ob man diesen Job überhaupt jemals ausüben möchte oder nicht. Wir haben mehrere Studenten bei uns - meist sind die aber schon was weiter im Studium - die ganz normal unterrichten. Ich weiß natürlich nicht, wie die Qualität ausschaut, aber sonst kann der Unterricht halt nicht mehr gedeckt werden.

    https://www.news4teachers.de/2026/07/beamte…schulen-sorgen/

    Ich bin ja mal gespannt... in NRW brauchen Beamte erst ab dem 4. Arbeitstag eine AU und nicht ab dem 4. Kalendertag. Der Beamte kann sich dann ohne AU von Donnerstag bis Montag krankmelden und der Angestellte muss ab Tag 1 zum Arzt. Da werden dann viele Teleclinic und co. nutzen und von einem Arzt krankgeschrieben, der sie nicht kennt. Die telefonische AU wird hingegen abgeschafft, obwohl dies über die Hausarztpraxis läuft.

    Die massive Zunahme der Arzt-Patienten-Kontakte, die eh schon zu hoch (dafür aber auch sehr kurz sind) wird dann auch zum Problem werden... und die zusätzlichen Kosten.

    Private Arbeitgeber werden denke ich häufig bei der alten Regelung bleiben. Wenn es so kommt, wird es inbesondere den ÖD treffen und dort zuerst die Angestellten.

    KI-Beiträge? :D Ich bin Lehrer. Und der Thread offenbar interessiert's jemanden.

    Dir passt das Thema nicht? Kein Problem. Es gibt einen einfachen Weg, keine „KI-Beiträge" mehr zu sehen: nicht in den Thread klicken. Cool, wahr? ;) Statt hier reinzuschreiben, dass ich aufhören soll - scroll weiter. Das wäre dann tatsächlich weniger Spam für alle.

    Du bist wahrscheinlich Anfang 20, Vibe Coder und suchst nach einer Einnahmequelle. Wie nah bin ich dran?

    Lehrer bist du nie und nimmer. Und ich erkenne KI-Texte und die Sprachmuster sofort. Peinlich ist sowas.

    Ich hätte ja nie gedacht, dass ich mal so eine Abneigung KI gegenüber entwickeln würde. Man war so hoffungsvoll, als es rauskam. Jetzt ist es nur dieser bekloppte KI-Slop, energiefressende Datenzentren und eine gigantische KI-Blase, die in absehbarer Zeit die Weltwirtschaft einstürzen lassen wird.

    Ich hab keine Lust mit einer KI zu schreiben. Geh woanders hin. In diesem Forum schreiben zumindest noch Menschen und nicht Bots.

    Das Problem, das du beschreibst, existiert schlichtweg nicht. Die digitalen Lösungen, die es schon gibt, funktionieren. Ich hatte noch kein einziges Mal ein Problem damit.

    Eine Unterschrift zu fälschen ist zudem recht einfach und für einen Lehrer im Alltag nur schwer nachzuprüfen.

    Auch keine Ahnung, was da jetzt bewiesen werden soll. Wir sind doch keine Notare. Der meiste Kram ist jetzt nicht so bedeutend, wenn wir mal ehrlich sind... Die Argumente wirken gekünstelt und abstrus.

    Ich muss zudem gar nichts nachweisen. Wenn Eltern ihren Kindern Zugang zu ihrem Account geben, ist das ja wohl deren Schuld.

    Einschreiben mit Rückschein sind zudem gar nicht die erste Wahl, weil bei Nichtanwesenheit keine Verpflichtung besteht, den Brief von der Filiale abzuholen und der Empfänger auch nicht davon auszugehen hat, dass es sich um etwas Rechtserhebliches handelt. Wichtige Briefe gehen in der Regel per Einwurfeinschreiben raus.

    Wie hier schon gesagt wurde: Entwirf deine App oder was auch immer oder lass es eben bleiben. Aber diese permanenten Versuche, den Leuten irgendwas schmackhaft zu machen, nervt. Qualität wird belohnt, aber die Nische, die du zu besetzen versuchst, ist schon längst besetzt und funktioniert zudem sogar noch gut.

    Naja, kaputt machen kann der jetzt auch nichts. Aber Mobbingnachweise im Arbeitsrecht sind verdammt schwierig. Sie müssen sehr gut dokumentiert und nachweisbar sein. Erwarte halt nicht zu viel in der Hinsicht.

    Sinnvoll halte ich ihn eher dafür, dass dein Arbeitgeber tatsächlich seiner Fürsorgepflicht nachkommt und du zeitnah wieder arbeitsfähig wirst. Was fördert deine Erkrankung (weiterleiten von Kritikbriefen in der Krankmeldung? Vollkommen absurd...), was muss folgen, damit du wieder gesund wirst? Es gibt ja nicht nur ein BEM-Gespräch. Womöglich kann der Anwalt hier eher helfen, diesen Prozess zu begleiten. Natürlich kann er auch beim Arbeitsgericht Klage einreichen bzgl. Versetzung.

    Lass dich vllt. im ersten Schritt beraten (Erstgespräch) und schau weiter.

    Aber anhand deiner Schilderungen würde ich es an deiner Stelle vermeiden, vorzeitig wieder zurückzukehren. Dann läuft es wohl erstmal auf Krankmeldung hinaus. Der Laden bricht schon nicht ohne dich zusammen. Das denken irgendwie alle Lehrer, aber die kriegen das schon hin. So scharf scheinen sie ja eh nicht auf dich zu sein, also was soll's. Dann kannst du auch erstmal wegbleiben.

    Ab 6 Wochen krank innerhalb von 12 Monaten besteht ein Anspruch auf BEM. Kein Kontakt, keine Mails abrufen während der Krankschreibung. Ich würde an deiner Stelle während der Krankschreibung GAR KEINEN Kontakt haben. Null. Nichts. Keine Gespräche, keine Telefonate.

    Man hat auf das Verhalten anderer nur mäßig Einfluss. Deshalb eine andere Frage: Führt dein Verhalten dazu, dass du gesund und stabil bist und dienstfähig? Schreib denen einmal, dass du während der Krankschreibung gar nicht mehr erreichbar bist. Keine Gespräche, nichts. Zieh dich da raus und vertrau dem Arzt.

    Wenn du dann wiederkommst, BEM und Wiedereingliederung. Hier kannst du auch nach einer Versetzung fragen. So wie das jetzt läuft, läuft es nicht gut für dich.

    Letztendlich muss denen klar sein: Entweder sie können von deiner Arbeitskraft Gebrauch machen... oder eben nicht. Gigantische Gesprächsrunden und "Anklagen" machen sicher nicht gesund und im Rahmen von BEM hast du insgesamt mehr Handhabe, da du dort konkret alle Dinge benennen kannst, die dich krank machen und - ganz wichtig - diese auch protokolliert werden müssen. Du kannst bei BEM-Gesprächen auch eine Person des Vertrauens einladen. Das könnte sogar die beste Freundin sein.

    Der größte Fehler, den du machst, ist, dass du den Kontakt dauerhaft zulässt, während du über längere Zeit in krank bist. Daran solltest du arbeiten.

    Differenzier das mal aus.

    Hierfür müsste zum einen die Lehrkraft in der Lage sein, das Tötungsdelikt zu verhindern und es müsste für sie zudem absehbar gewesen sein, dass es dazu kommt. Sonst wäre es womöglich "nur" Körperverletzung durch Unterlassen. Hinzu kommt, dass der Lehrer sich selber nicht in ernste Gefahr begeben muss. Die Erwartungen an einen Lehrer sind nicht vergleichbar mit denen eines Polizisten (edit: wenn wir jetzt hier beim Beispiel bleiben, dass Schüler einen anderen Schüler verprügeln bzw. Schaden zufügen).

    Realistischere Szenarien sind unterbliebene Meldungen von Kindeswohlgefährdung und anschließende Straftaten zum Nachteil des Schülers oder auch das Nichtleisten von erster Hilfe, auch die Ankündigung eines Suizids:

    Ein aktuelles Beispiel eines Urteils wg. Totschlags durch Unterlassen von diesem Jahr (4 Jahre Haft): https://www.strafrechtsiegen.de/totschlag-durc…warnung-klinik/

    Einem Lehrer würde aufgrund der Garantenstellung hier wohl eine ähnliche Strafe drohen; sofern es nachweisbar ist.

    Alle Eventualitäten lassen sich so oder so nicht abdecken. Ich denke, diese Erwartung kann man da auch nicht haben - auch nicht an den Gesetzgeber.

    Das Notwehrrecht ist in Deutschland umfassend und Lehrer sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht auch verpflichtet zu handeln, soweit dies zumutbar ist.

    Zudem ist das bloße Festhalten in der Regel noch keine Körperverletzung. Das heißt, selbst in dem Fall, dass mehrere Schüler behaupten, der Lehrer habe zu fest zugepackt, stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde.

    Sollte dies der Fall sein, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit um Nothilfe nach §32 StGB. Bei einem körperlichen Eingreifen ist schließlich zu erwarten, dass jemand einen blauen Fleck davonträgt.

    Ich versuche richtig zu handeln und wenn ich es für zumutbar halte, greife ich ein. Was danach kommt, kann ich nicht kontrollieren. Ich bin da aber aufgrund der Rechtslage nicht wirklich besorgt.

    Kann natürlich sein, dass der Staatsanwalt sich für einen Strafbefehl entscheidet, aber dann geht die Sache halt vor Gericht. Risiken gibt's halt immer. Ich finde, davon darf sollte man sich nicht so sehr beeindrucken lassen. Kennt hier jemand einen solchen Fall, in denen ein Lehrer eingriff und verurteilt wurde? Ich glaube, es hat vielleicht auch einen Grund, wieso man von sowas nichts hört.

    Interessantes Urteil, danke fürs Zitieren.

    https://xn--rabro-mva.de/zum-umfang-der…ler-teilnehmen/

    Also könnte man die Eltern die EInladung vornehmen lassen und zusätzlich darauf hinweisen, dass es keine Schulveranstaltung ist. Die Lehrerin war der Schilderung nach auch recht involviert in der Planung und Durchführung.

    Zumindest wird aber nochmal deutlich, auch wenn es zur Klage kommt, dass ja nicht die Lehrerin, sondern das Land beklagt wurde.

    Und man sieht auch deutlich die Hürden, wenn es um den Nachweis der Verletzung der Aufsichtspflicht geht:

    Zitat

    16
    Zum Zeitpunkt des Unfalls stand der Kläger nicht unter Aufsicht der Lehrerin. Für alle Festteilnehmer war offenkundig, dass die als einzige Lehrkraft anwesende Zeugin B. nur die Aufsichtsverantwortung für die Schüler und sonstige teilnehmende Kinder übernommen hatte, die sich an den von ihr organisierten Spielen beteiligten.

    17
    Kinder, die wie der Kläger nicht am Spielprogramm teilnahmen, standen unter der Obhut und Beaufsichtigung der sie begleitenden und primär verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Angesichts des Umstands, dass die einzige anwesende Lehrerin mit den von ihr betreuten Kindern Völkerball spielte, konnte die Mutter des Klägers nicht damit rechnen, dass „irgendjemand der Anwesenden” sich um ihren Sohn kümmern würde, wenn sie ihn unbeaufsichtigt spielen ließ. Der Unfall hat sich in ihrer Aufsichtssphäre ereignet.

    ...

    21
    Entgegen der Ansicht des Klägers musste die Lehrerin B. als Mitveranstalterin des Klassenfestes angesichts der Vielzahl anwesender aufsichtspflichtiger Eltern das an sich ungefährliche Veranstaltungsgelände während der Veranstaltung nicht fortlaufend überwachen oder Aufsichtskräfte für eine Überwachung organisieren. Dies gilt auch im Hinblick auf die streitgegenständliche Torwand.

    22
    Das Maß der Organisationspflichten des Veranstalters eines schulischen Klassenfestes richtet sich nämlich nach dem Kreis der Teilnehmer. Hier waren nicht lediglich Schüler und deren Geschwister zu der Veranstaltung eingeladen. Teilnehmer waren vielmehr Kinder in Begleitung ihrer aufsichtspflichtigen Eltern oder sonst verantwortlicher Familienmitglieder. Bei einem solchen Teilnehmerkreis konnte ein umsichtiger Veranstalter davon ausgehen, dass diese Personen das Sportplatzgelände in unbedenklicher Weise nutzen und ihre Kinder oder Kinder von anderen Eltern nicht gefährden würden. Die für das Klassenfest Verantwortlichen hatten keinen Anlass und keine Verpflichtung, die teilnehmenden Familien ihrer Schüler und deren Verhaltensweisen zu kontrollieren und zu überwachen.


    Ein Beispiel aus dem Alltag, das häufiger vorkommt, sind Schäden an Autos durch Kinder, die hierfür nicht haftbar gemacht werden können (im Straßenverkehr unter 10 Jahre, wenn es nicht vorsätzlich war). Da hoffen die Geschädigten, dass sie die Eltern dafür verantwortlich machen können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann aber meist nicht nachgewiesen werden. Wenn die Eltern eine Haftpflicht haben, die in solchen Fällen bereit ist zu zahlen, hat der Geschädigte Glück. Einen Anspruch hat er nicht.

    Wenn man gerne auf die Veranstaltung gehen möchte, gut. Wenn nicht, dann eben nicht.

    Aber aufgrund von Haftungsfragen an so einer Veranstaltung nicht teilzunehmen, wenn man sonst eigentlich gerne teilgenommen hätte, wirkt doch auch reichlich übertrieben und ist auch ein sehr deutsches Phänomen.

    In kaum einem Land ist man so abgesichert wie hier.

    Zunächst einmal müsste nachgewiesen werden, dass man verpflichtet war, Aufsicht zu führen. Sagen wir mal, das wäre der Fall. Wenn man irgendwo mit Kindern unterwegs ist als Erwachsener, ist man immer auch ein Stück weit in der Verantwortung, auch wenn es keine Schulveranstaltung ist.

    Folgende Fragen müsste man sich stellen:
    War man verpflichtet in dem jeweiligen Fall Aufsicht zu führen?

    Falls ja: Hat man die Aufsichtspflicht verletzt? Allein das ist schon eine beträchtliche Hürde. Nur, weil etwas passiert, hat man noch längst nicht die Aufsichtspflicht verletzt und haftet. Dann können wir die Kinder auch direkt alle einsperren.

    Sagen wir mal, es wäre tatsächlich so. Man hätte die Aufsichtspflicht verletzt und es lässt sich zudem auch klar nachweisen. Und das muss erstmal erreicht werden, gerade, wenn es noch mehrere Erwachsene gibt - zudem auch noch Eltern.

    Bei Fahrlässigkeit zahlen Haftpflichtversicherungen für entstandene Schäden. Das Land übernimmt die Kosten bei Schulveranstaltungen. Erst ab grober Fahrlässigkeit folgt eine Regressnahme... und dafür gibt es Diensthaftpflichtversicherungen. Es droht also auch kein großes finanzielles Fiasko.

    Die Hürde zur strafrechtlichen Relevanz ist hoch. Es gibt keine riesige Anzahl an verurteilten Lehrern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und in den Fällen, die medial thematisiert wurden, wurden schwere Fehler gemacht mit schwerwiegenden Konsequenzen (Tod / Schwerbehinderung).

    In dem bekannten Fall der Londoner Klassenfahrt, bei der eine Schülerin mit Diabetes Typ I verstorben ist, wurden zwei Lehrerinnen angeklagt und verurteilt. Alle anderen Lehrer nicht, weil die Beweislage hierfür nicht ausgereicht hat. Und in dem Fall wurden wirklich massive Fehler begangen, die wirklich nur bei unglaublicher Unfähigkeit passieren können.

    Also... was soll denn jetzt wirklich passieren? Das Leben ist voller Risiken. Es gibt nunmal ein allgemeines Lebensrisiko, das uns stets begleitet.

    Man kann sich ja vorab unterschreiben lassen, dass es keine Schulveranstaltung ist und die Eltern die Aufsicht führen. Das stärkt ggf. nochmal die Position. Aber selbst wenn... dafür ist man abgesichert und versichert. Und solange man niemanden schwer verletzt am Straßenrand liegen lässt, muss man auch nicht befürchten, von einem Gericht verurteilt zu werden.

    Wenn für dich Psychotherapie per Video in Frage kommt, solltest du schnell fündig werden. Probatorische Sitzungen kannst du ohne Genehmigungsverfahren in Anspruch nehmen und dich währenddessen mit Beihilfe und PKV auseinandersetzen, um die Behandlung genehmigt zu bekommen.

    Mittlerweile ist die Abrechnung per GOÄ profitabler als bei gesetzlich Versicherten und du kannst auch Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung in Anspruch nehmen und hast somit bessere Aussichten auf eine zeitnahe Behandlung.

    Krankschreibungen bei psychischen Erkrankungen können viele Wochen bis Monate sein und sorgen dafür, dass du auch wirklich "raus" bist aus dem System, was bei einer Krankschreibung von bsw. 1-2 Wochen meist nicht der Fall ist, weil man immer noch das Gefühl hat, erreichbar sein zu müssen.

    Auch, wenn du dich entscheidest, den Job aufzugeben: Du bist auf Lebenszeit verbeamtet und du bist krank. Nutze die Zeit und die Sicherheit, um dich behandeln zu lassen und dir im Rahmen von Therapie/Behandlung Gedanken um deine Zukunft zu machen, als sie jetzt im Krankheitszustand voreilig zu fällen.

    Als Erstes würde ich dir raten, einen Termin bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zu machen. Bis dahin kannst du dich über den Hausarzt krankschreiben lassen. Jedoch ist es sinnvoll, die weitere Behandlung und Diagnostik über den entsprechenden Facharzt laufen zu lassen.

    Der Psychiater/Psychiaterin verschreibt ja nicht nur Medikamente und stellt eine AU aus, sondern kann dich auch bei deiner weiteren Behandlung beraten und beispielsweise auch eine Krankenhauseinweisung ausstellen zur stationären oder auch teilstationären Behandlung.

    Bzgl. der Autismusdiagnose im Erwachsenenalter: Dies am besten auch mit dem Psychiater besprechen. Es gibt auch Ärzte in der BRD, die sich auf eben solche Fälle spezialisieren - häufig auch per Videosprechstunde und Privatabrechnung per GOÄ, die du ja über PKV/Beihilfe bezahlt bekommst.

    Um's kurz zu fassen: Erst die AU, die Diagnostik und Behandlung und dann erst entscheiden, wie es weitergeht.

    Kommt ja drauf an wie weit der Widerspruch getrieben wird. Bleibt es in der Schule, geht es zur Schulaufsicht oder kommt es zur Klage. Daraus ergibt sich mehr oder weniger Aufwand. Vorauseilend würde ich aber auch niemals irgendwas machen bei solchen Dingen. Das ist wirklich Zeitverschwendung. Zur Klage kommt es in den meisten Fällen überhaupt nicht, weil die Noten überhaupt nicht so wichtig sind.

    Leider möchte die Bezirksregierung in NRW für die Bearbeitung des Widerspruchs all die Unterlagen, die hier genannt wurden, wenn an der Schule keine Abhilfe geschaffen und die Note geändert wird. Es ist insg. sehr aufwendig.

    Andernfalls hat die SL nur die Option, die Eltern/den Schüler davon zu überzeugen, den Widerspruch zurückzuziehen.

    Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    Die Bezirksregierung fordert die entsprechenden Unterlagen von der Schule. Ich vermute mal, hierfür müsste die SL mit der Bezirksregierung in Kontakt treten und dies durchsetzen. Der Widerspruch wird schlussendlich nicht an der Schule bearbeitet.

    Etwas häufiger kommen Widerspruchsverfahren vor, die in unserem Bereich gerade die gewünschte "Vorverlagerung" der Prüfung von Erfolgsaussichten darstellen können. Reine Beschwerdeverfahren hingegen sind noch am häufigsten und gleichzeitig am einfachsten zu bearbeiten. Dafür reicht eine nette Antwortmail i.d.R. aus.

    Auch diese laufen schlussendlich über die Bezirksregierung, wenn es um Noten geht. Die SL kann die Beschwerde meines Wissens nicht eigenständig bearbeiten.

    So kenne ich es zumindest von NRW.

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