Beiträge von k_19

    Als Referendar zahlst du 4€ im Monat.

    Berufsrechtsschutz und Berufshaftpflicht sind mit drin. Allein Ersteres ist bestimmt schon über 100€ im Jahr wert. Eine Berufshaftpflicht für Lehrer sind vllt. 10 bis 20 Euro Aufpreis. Beides ist schwer als Wert festzuhalten, weil es sich hier um Zusatzbausteine handelt bei den Versicherern.

    Finanziell auf jeden Fall günstiger, als wenn man es selbst abdeckt. Ich würde eine Mitgliedschaft bei der GEW oder auch anderso im Ref in Betracht ziehen. Habe ich damals so gemacht. Neben den zusätzl. Versicherungen hat man dort auch Ansprechpartner, wenn man sie denn braucht.

    Edit: Der Philologenverband beispielsweise bietet zusätzlich noch eine Unfallversicherung. Da kriegt man ggf. noch mehr für den geringen Beitrag.

    In NRW wird es nicht übernommen; auch verschreibungspflichtige Erkältungsmedikamente sind dort nicht beihilfefähig.

    In Bayern scheint es eine solche Einschränkung interessanterweise nicht zu geben. Hier müssen sie nur "apothekenpflichtig" sein und dürfen nicht von den Ausschlüssen erfasst sein (Raucherentwöhnung etc.). Hier eine Übersicht der Leistungen in Bayern: https://www.hallesche.de/beratungsblatt…yern-w611by.pdf

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBhV-18


    Ich gehe davon aus, dass es auf dem Rezept quittiert sein muss.

    Dann streich halt das Wort "steil", dann sollte es deinen Standards wohl genügen? Bei einer Rezession geht's ja objektiv gesehen nach unten. Solange es dir gut geht, muss es wohl allen gut gehen?

    Zitat

    Hör doch auf mit dem AFD-Kassandrageschrei.

    Diesen unsachlichen Schwachsinn brauche ich nicht. Ich verabschiede mich dann mal hier aus der Diskussion.

    aha...

    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arb…eriger-100.html

    Gut sieht es zumindest gerade nicht aus...

    Zitat

    Deutschland befindet sich aktuell in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. In den letzten beiden Jahren ist die deutsche Wirtschaft in eine Rezession gerutscht, auch für das laufende Jahr sehen die Prognosen eher eine Stagnation als einen Aufschwung, teilweise sogar eine weiter andauernde Rezession. Dabei sind die Probleme, mit denen die deutsche Wirtschaft kämpft, vielfältig.

    https://de.statista.com/themen/26/bip/#topicOverview

    Die demographische Entwicklung und die wirtschaftlichen und finanziellen Missstände in Deutschland versucht man immer noch einfach "auszusitzen". Große Reformen scheinen nicht ersichtlich, stattdessen flüchtet sich die Bundesregierung in Kommissionen, die aber bloß niemanden verunsichern soll.

    So wie es zurzeit ist, kann es nicht weitergehen und die Verbeamtungen in viel zu großer Zahl sind finanziell eine Katastrophe.

    Ohne Einschnitte wird es nicht gehen. Stattdessen bleibt den Menschen immer weniger netto vom brutto und gut bezahlte Jobs brechen weg aufgrund der weltwirtschaftlichen Entwicklung und der Trägheit der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft.

    Lehrer wollen im Regelfall natürlich, dass Lehrer weiterhin verbeamtet bleiben. Es ist aber wirtschaftlich nicht tragfähig und nicht sinnvoll. Beamte sind teurer. Das ist eine Tatsache.

    Die Pensionen sind viel höher, die Mindestpension bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit sollte hier nicht unerwähnt bleiben. Bei einem Dienstunfall gibt's noch mehr. Schaut euch mal im Vergleich die mikrige Erwerbsunfähigkeitsrente an und deren Bedingungen, um sie überhaupt beziehen zu können. Nach 6 Wochen gibt's kein Krankengeld, man kann auch 3 Monate krank sein ohne jegliche Gehaltseinbußen. Und auch, wenn natürlich der Besuch beim Amtsarzt angeordnet werden kann, wird man nun auch nicht im Eiltempo in den Ruhestand geschickt und idR. folgt erstmal eine Reha etc.

    Dazu kommen noch die z.T. äußerst hohen Familienzuschläge, von denen andere Arbeitnehmer nur träumen können.

    In allen anderen Ländern genießen Lehrer nichtmal annähernd die Sicherheit wie in Deutschland; auch in Ländern, die kulturell Ähnlichkeiten zu uns aufweisen, wie z. B. Österreich.

    Und nein, es wird auch keinen massiven Personalmangel ohne Verbeamtung geben. Man kann hier ggf. nachsteuern durch eigene Gehälter für Lehrer, um den Job attraktiv zu halten; aber auch so würde der Laden weiterlaufen. Schon bald wird der Personalmangel an den Grundschulen nachlassen; z.T. ist das schon der Fall und Grundschullehrer werden in 5. und 6. Klassen and weiterführenden Schulen eingesetzt., siehe zum Beispiel: https://www.news4teachers.de/2025/05/immer-…hrende-schulen/

    Da es wirtschaftlich steil bergab geht und aus verschiedensten Gründen keine Abkehr zu erkennen ist, wird der ÖD zudem nicht weniger attraktiv. Im Gegenteil, es werden sich mehr für den öffentl. Dienst entscheiden. Sicherheit ist den Menschen in Deutschland schon aus Gewohnheit sehr wichtig; die meisten Menschen sind hier risikoavers.

    Ich finde die Debatte zur Rentenversicherung, Verbeamtung etc. und die damit einhergehende Empörung einfach nur noch unehrlich. Jeder, der mal nahelegt, dass wir strukturelle Veränderungen brauchen, die auch mit Einbußen einhergehen, wird an den Pranger gestellt. Die Einführung der Vermögenssteuer, wenn m.E. auch sinnvoll, wird die Sozialsysteme in Deutschland nicht retten. Ohne Strukturreformen droht der Kollaps.

    Wenn man einmal verbeamtet ist, bleibt man das auch. Das Dienst- und Treueverhältnis ist keine Einbahnstraße; eine Entlassung von Beamten durch den Staat ist so nicht möglich. Das Einzahlen in die gesetzl. Rentenversicherung bringt auch nichts - außer, dass zumindest Strukturen geschaffen werden, die die eigentlichen Kosten der Beamten nicht um Jahrzehnte nach hinten verschieben. Die Alimentation muss amtsangemessen sein. Es gibt hierzu schon Kommentare von Juristen, die im Falle einer solche Einzahlung in die DRV eine Erhöhung der Besoldung und eine Bezuschussung der späteren Rente auf Pensionsniveau als verpflichtend ansehen.

    Die Lösung ist eben nicht, dass Beamte ab sofort einfach in die Rentenversicheung einzahlen, da in dem Fall Zuschüsse ausbezahlt werden müssen, die den Status Quo für Beamte erhalten. Es wäre trotzdem richtig, da es mehr finanzielle Transparenz schafft; es löst aber das grundsätzliche Problem nicht.

    Die einzige Lösung ist, die Verbeamtung möglichst restriktiv zu gestalten, was für alle 16 Bundesländer und den Bund gelten muss. Lehrer sind der größte Kostenfaktor und es ist eine Tatsache, dass für sie keine Verbeamtung nonnöten ist, um das System aufrecht zu erhalten. Die Verbeamtungspraxis als solche muss überdacht werden.

    Wahrscheinlich bin ich hier in der Minderheit.

    FrozenYoghurt

    Ich habe da sehr ähnliche Erfahrungen gemacht, auch bezogen auf NRW. An der Gesamtschule ist das "Durchgreifen" für mich viel mehr zur Routine geworden. Es ist auch kein großes Problem, mal jemanden um Unterstützung zu bitten in schwierigen Situationen.

    Am Gymnasium sah ich ebenfalls mehr Einzelkämpfertum, wenn es um Disziplinprobleme ging. In anderen Bereichen wie Materialaustausch oder Unterrichtsvorbereitung sah ich jetzt keine nennenswerten Unterschiede. Da war man bei mir bisher immer großzügig und unkompliziert. Die Vielfalt im Kollegium empfinde ich an der Gesamtschule insg. als positiv. Es ist bodenständiger aus meiner Sicht.

    Insgesamt empfinde ich die Benotung an Gesamtschulen als problematisch, ebenfalls die Kurszuteilungen. Da Gesamtschulen einfach eine sehr diverse Schülerschaft haben, sind bei Schülern, die sich zumindest bemühen, die Noten bei einigen Kollegen nach meinem Empfinden etwas zu "großzügig". Der mittlere Schulabschluss in NRW erfordert häufig nur "Bemühen" und Anwesenheit. Der Abschluss wurde dadurch schon auch entwertet und die Notenvergabe ist je nach Kollege bei gleichen Leistungen z.T. sehr unterschiedlich.

    Die Arbeit könnte ich mir ohne Klassenleitung nicht mehr vorstellen. Ich finde es gut, dass man in seiner Klasse möglichst viel eingesetzt wird, ggf. auch fachfremd. Gerade bei den Auffälligen ist es wichtig, dass man sie kennt und einschätzen kann. Neue Kurse in der Mittelstufe zu erhalten, in Jahrgängen, in denen ich vorher nicht unterrichtet habe, empfinde ich als deutlich stressiger. An der Gesamtschule erwartet mich immer etwas Neues und ich bin froh, wenn ich Kurse möglichst lange behalten kann.

    Den Unterricht durch Sonderpädagogen haben wir an unserer Schule nicht. Sie sitzen bei uns mit im Klassenraum. Das klappt mal gut, mal überhaupt nicht. Ich habe nicht die Zeit, sie ausreichend zu fördern.

    Zur Unterrichtsvorbereitung: In der Sek 1 ist es mir kein einziges Mal passiert, dass ich nicht genug eingeplant habe. Am Gymnasium gibt's deutlich mehr ehrgeizige Schüler und Klassen - vielleicht hat sich das aber auch mittlerweile weiter verändert. Es ist ja schon mehrere Jahre her, als ich am Gymnasium unterrichtet habe.

    Die Sek 2 empfinde ich aber auch anders als am Gymnasium. Beim Sozialverhalten sehe ich keine großen Unterschiede. Ich sehe aber im Vergleich viel mehr Schüler, die überfordert sind und auch viel mehr, die aufgrund der schulischen Anforderungen psychische Probleme haben/bekommen. Der Anteil an Schülern, die sehr schlecht schreiben bis hin zur Unlesbarkeit, ist überraschend hoch.

    Ich bereue es auch nicht, an der Gesamtschule zu sein. Ich habe aber auch wirklich einige Zeit gebraucht, um mich in dem System zurecht zu finden. Das ging nicht von heute auf morgen.

    Zitat

    Wenn Sie keine Basisbeiträge nachgewiesen haben oder wenn die nachgewiesenen monatlichen Basisbeiträge niedriger sind als ein Zwölftel der Mindestvorsorgepauschale, wird beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt und entsprechend der Bezugsdauer bescheinigt.
    Die Mindestvorsorgepauschale beträgt im Kalenderjahr 12 % des Arbeitslohns
    - max. 1.900 € bei den Steuerklassen I, II, IV, V und VI oder
    - max. 3.000€ bei der Steuerklasse III.
    Dies entspricht einem monatlichen Basisbeitrag von 158,33 € bzw. 250 €.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…nigung-2024.pdf (Seite 7)


    Unter Nr. 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung solltest du den Betrag finden, 1900€ für das ganze Jahr oder eben anteilig, wenn du nicht das ganze Jahr über im Referendariat warst.

    Edit: Wenn du weniger als 158,33€ im Monat zahlst für PKV/PPV, musst du die Steuererklärung abgeben.

    Ansich sollte es keine Probleme geben. EU und gleiche Währung - einfach einreichen wie immer.

    Zitat

    Privatversicherte profitieren in ganz Europa von einem Versicherungsschutz in vollem Umfang der tariflichen Leistungen. Das gilt oft auch bei einem längeren oder dauerhaften Aufenthalt.

    https://www.pkv.de/wissen/private…ert-im-ausland/

    Zitat

    Aufwendungen für Leistungen innerhalb der Europäischen Union sind grundsätzlich wie im Inland entstandene Aufwendungen zu behandeln und beihilfefähig.

    https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…hinhalt_Ausland


    Die Beihilfestellen möchten, dass bei vorhandener Auslandsreisekrankenversicherung diese zuerst in Anspruch genommen wird. Ich weiß aber nicht, ob dies für die EU nötig ist. Auslandsreisekrankenversicherungen sind insb. für alle anderen Länder von Bedeutung. Falls du eine solche Zusatzversicherung hast, würde ich die Rechnung zunächst dort einreichen. Falls du keine hast oder diese nicht greifen sollte, zahlen aber auch Beihilfe/PKV die Rechnung.

    Zum Blutdruck: Du kannst vorher eine 24h-Messung machen (mit Medikamenten) und die Auswertung mitbringen. Das ist den Ärzten eh lieber als die eine Momentaufnahme. Die hat eigtl. auch viel zu wenig Aussagekraft.

    Adipositas allein ist kein Ausschlusskriterium mehr. Es müssen noch weitere Risikofaktoren vorliegen, um jemanden die Verbeamtung zu verwehren. Bei Bluthochdruck ist es wichtig, dass er medikamentös behandelt wird.

    Wie gesagt: Die Nichtverbeamtung ist die Ausnahme.

    Zuletzt entscheidet immer die Behörde. Das Gutachten des Amtsarzts wird für die Entscheidung herangezogen. Wenn der Amtsarzt hier tatsächlich Zweifel haben sollte, kann man immer noch das Gespräch mit der Behörde suchen und auf die Rechtsprechung verweisen.

    Im letzten Schritt bleibt einem noch die Klage und das ist je nach Gutachten gar nicht so aussichtslos, wie man vllt. denken mag. Es kommt bundesweit immer wieder zu Klagen, hier ein aktuelles Beispiel: https://www.news4teachers.de/2025/01/schula…gibt-ihr-recht/

    Und noch ältere Urteile nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.gew.de/aktuelles/deta…ewichts-beamtin

    Wenn sich dein Gesundheitszustand im Vergleich zur Voruntersuchung nicht deutlich geändert hat, passiert da auch nichts.

    Grundsätzlich kann der Dienstherr aber natürlich eine erneute Begutachtung veranlassen, wenn er das für nötig erachtet. In NRW ist das jedoch ungewöhnlich und nicht der Regelfall.

    Bei der Verbeamtung auf Probe wirst du nicht mal eben so direkt rausgeschmissen, wenn du krank bist - außer du bist wirklich dienstunfähig. Der schlimmste Fall wäre hier eine Verlängerung der Probezeit - dafür müsstest du aber auch schon länger krank gewesen sein oder sich etwas zu vorher geändert haben.

    Wg. der verkürzten Probezeit möchte man hier wohl auf Nummer sicher gehen.

    In welcher Richtung denn? Die SuS haben doch Dinge behauptet, die du nie gesagt hast.

    Mir scheint, dass euer Verhältnis (Klasse-Lehrkraft) ziemlich zerrüttet ist und du müsstest m.E. die Initiative ergreifen und mit ihnen reden. Kann das mit Hilfe der Schulleitung passieren? Oder einer anderen Person?

    Was wollen sie eigentlich erreichen? Was dir vorwerfen und warum? Über die einzelnen Themen lässt sich vortrefflich auf fachlicher Grundlage diskutieren, solange du dich nicht wie in einem Tribunal fühlst, weil das eigentliche Thema ein ganz anderes ist.

    Kann und sollte man probieren, aber es gibt Schüler, die erst "zufrieden" sind, wenn sie bessere Noten erhalten.

    Das geht dann einfach so weiter, egal wie nett und zuvorkommend man ist. Das kommt leider wirklich vor.

    Lehrer dürfen durchaus auch werten. Es wird keine Dauerobjektivität gefordert. Geht ja auch gar nicht.

    Jeder, der sich darüber empört, unterschätzt massiv, was er oder sie tagtäglich vom Stapel lässt. Da muss man mal die Kirche im Dorf lassen.

    In solchen Fällen kann man ja noch ein bis zwei Sätze dazu sagen nächste Stunde und fertig. Wenn wir uns alle nur noch empören, brauchen wir auch alle nicht mehr zur Arbeit gehen. Da ist ja dann keine Zeit mehr für.

    Die Äußerungen sind vollkommen i.O. Selbst wenn etwas missverständlich wäre: Du bist auch nur ein Mensch und Lehrer reden den ganzen Tag. Wenn da jmd. jedes Wort auf die Goldwaage legen will, wird er oder sie auch was finden, was man falsch auslegen kann.

    Du kannst davon ausgehen, dass es dort nicht endet. Die Dauerempörten kriegen sehr viel Gehör. Bei jeder Beschwerde würde ich in diesem Fall alles ggü. der SL auch kurz schriftl. erklären, der Dokumentation halber. Nicht, dass man noch selber als schwierig abgestempelt wird.

    Ich würd's glaube sogar gleich dem ganzen Kurs schicken. Es ist nie der ganze Kurs, sondern Einzelne. Das Publikmachen und Entkräften der Vorwürfe kann im besten Fall dazu führen, dass die, die einfach nur lernen wollen bzw. ihren Frieden haben wollen, den Empörten auch mal ihre Meinung sagen.

    Naja.... spätestens, wenn es in die Werkstatt oder ins Labor geht ist das m.E. nicht mehr egal.

    Da sollten Medikamente und Drogen abgefragt werden, oder in die Belehrung / Werlkstatt- /Laborregeln aufgenommen werden.

    Es gibt ja auch genug Medikamente, unter denen da Führen von Maschinen eingeschränkt ist.

    Das wäre auch geschickt. Fragebogen wie bei Klassenfahrten, um der eigenen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wer es nicht beantwortet oder angibt, Medikamente oder Drogen einzunehmen, die die Wahrnehmung beeinträchtigen, wird aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und man gibt das Ganze an die Schulleitung ab.

    Man selbst ist aus der Verantwortung und die SL muss dann Rücksprache halten und klären, wie es weitergeht.

    Wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann, hat man ja auch das Recht (oder eher Pflicht), dem Schüler den Unterricht zu verweigern und muss ggf. sogar den Weg der Beschwerde oder Remonstration gehen, wenn die SL nicht mitzieht.

    Aber bei "normalem" Unterricht find ich's schwierig, außer die Person verhält sich auffällig/problematisch oder riecht stark nach Cannabis. Wenn jmd. benebelt ist und darauf verweist, dass es sein Medikament ist und er/sie volljährig ist, kann man vllt. max ein Attest einfordern, aber sonst wird man es wohl so hinnehmen müssen und bewertet entsprechend, wenn die Person nicht voll aufnahmefähig ist.

    Dieses sollte vollständig berücksichtigt werden (1.2.1):

    Zitat

    Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf
    Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG.

    (Eine mögl. Nachversicherung in der gesetzl. Rentenversicherung spielt hierbei übrigens keine Rolle)

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…mb_vers_0_0.pdf

    Studienzeiten werden in NRW mit 855 Tagen berücksichtigt (Kann-Regelung) (siehe 1.2.2.3).

    Solltest du nach dem Ref erst angestellt gewesen sein, sind diese Zeiten ebenfalls ruhegehaltsfähig (siehe 1.2.2.2).


    Für private Ersatzschulen scheint es keine anderen Regelungen zu geben:

    Zitat

    3.7.1 Ob ein Versorgungsfall vorliegt, richtet sich nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften. Für die Ermittlung des Ruhegehaltes ist der Ruhegehaltssatz zugrunde zu legen, der sich aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen geltenden Bestimmungen (LBeamtVG NRW) ergibt. Landesrechtliche Vorschriften über die Anwendung von Ruhensvorschriften bei Ersatzschulen gelten nach § 105 Nr. 5 BBeamtVG fort.

    https://bass.schule.nrw/6172.htm

    bzw.

    Zitat

    (3) Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer muss der der Lehrerinnen und Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen können Planstelleninhaberinnen oder Planstelleninhaber sein, deren Beschäftigungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Bei der Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen dann die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Das Beschäftigungsverhältnis der übrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer muss demjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=687098

    In der Beschwerde kannst du alles schildern, was bisher schief gelaufen ist. Wie liefen die Gespräche ab? Wer war anwesend und wie haben die Personen sich verhalten?

    Wer hat die Entscheidung getroffen bzw. dir die Rückmeldung gegeben, dass du die Schule trotz Gutachten nicht wechseln können solltest?

    Der Vorwurf an der Stelle wäre die Missachtung der Fürsorgepflicht.

    Ebenfalls sind dir Rechtsanwaltskosten entstanden, damit deine Rechte gewahrt bleiben. Frag mal den Rechtsanwalt, inwiefern du hier Anspruch auf Entschädigung hast vom Dienstherrn. Auf die dir entstandenen Kosten kann man auch gerne mal hinweisen.

    Beschwerden führen nicht unbedingt zu Konsequenzen für die jeweiligen Personen. Sie können aber zukünftig den Ablauf verändern und auch dafür sorgen, dass jemand anderes mit dem Fall betraut wird.

    Beschwerden haben auch den Vorteil, dass sie zugleich eine Dokumentation sicherstellen. Wenn du alle dokumentierst und zumailst, hast du eben auch Nachweise, die in zukünftigen Gerichtsverfahren vonnützen sein können.

    Jede Bezirksregierung hat ein Beschwerdemanagement und es ist ja auch genau dafür gedacht! Man soll ja auch darauf aufmerksam machen, wenn die eigenen Rechte missachtet werden.

Werbung