Dann sehe ich kein Problem. Nimm einen Arztbericht drüber mit und gut ists!
2. Mal zum Amtsarzt
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LingeringBrook30083 -
23. Juli 2025 18:56
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Ich führe auch ein Blutdrucktagebuch, das ich mitbringe.
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Ich habe Übergewicht und Bluthochdruck. Das hat sich nicht geändert, aber ich war im kompletten Jahr nicht einen Tag krankgeschrieben. Wenn sie die Probezeit verlängern würden
Also ohne dich beunruhigen zu wollen, es geht beim Amtsarzt nicht darum, ob die Probezeit o.ä. verlängert wird, sondern es geht darum, ob du überhaupt im Beamtenstatus bleiben kannst.
Übergewicht führt in der Regel zu einer Menge Folgeerkrankungen (wie z.B. Bluthochdruck), die eben dazu führen können, dass man das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vor dem regulären Pensionsalter dienstunfähig wird. Und das möchte der Dienstherr halt vermeiden.
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Also ohne dich beunruhigen zu wollen, es geht beim Amtsarzt nicht darum, ob die Probezeit o.ä. verlängert wird, sondern es geht darum, ob du überhaupt im Beamtenstatus bleiben kannst.
Übergewicht führt in der Regel zu einer Menge Folgeerkrankungen (wie z.B. Bluthochdruck), die eben dazu führen können, dass man das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vor dem regulären Pensionsalter dienstunfähig wird. Und das möchte der Dienstherr halt vermeiden.
Ehrlicherweise hatte ich mich vor einem Jahr gewundert, warum ich überhaupt verbeamtet wurde und habe damit nicht gerechnet ... und das ganze Chaos und hin und her finde ich auch für mich ziemlich übel. Die Unsicherheit macht nich kirre 🤔
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meine laienhafte Naivität würde allerdings annehmen, dass es schwieriger ist, jemanden aus dem Beamtenverhältnis rauszunehmen (und zu begründen), als ihm von Anfang an zu sagen, dass man sich in einem Jahr sieht, aber erstmals im Angestelltenverhältnis startet.
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Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Erkrankungen, die bei der Verbeamtung auf Probe akzeptiert wurden, bei der Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr zu einer Ablehnung führen dürfen. Vielleicht suchst du da nochmal nach.
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das klingt logisch, weil es sonst doch total absurd wäre.
(mm... okay... ich ziehe mein Argument zurück ...) -
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Erkrankungen, die bei der Verbeamtung auf Probe akzeptiert wurden, bei der Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr zu einer Ablehnung führen dürfen. Vielleicht suchst du da nochmal nach.
Ja, den Artikel habe ich gefunden. Nach dem Urlaub spreche ich mit SL, Personalrat und GEW und hoffe, dass mein Blutdruck an Tag x nich völlig rumspinnt. Im Alltag ist er nämlich okay. Sollten sie das ganze verneinen, werde ich sofort Widerspruch einreichen.
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aber die SL (und der PR) haben doch nichts damit zu tun?
PR und GEW können begleiten und Infos für zb. Widerspruch geben.
Was soll die SL machen? Ihr ist es doch nicht nur egal, welchen Status du hast, sie kann auch gar nichts machen -
aber die SL (und der PR) haben doch nichts damit zu tun?
PR und GEW können begleiten und Infos für zb. Widerspruch geben.
Was soll die SL machen? Ihr ist es doch nicht nur egal, welchen Status du hast, sie kann auch gar nichts machenSie hat aber eventuell Erfahrungswerte... 😉. Und in unserem Fall scheint es ihr tatsächlich nicht egal. Den Eindruck hat sie zumindest gemacht, als ich überraschend verbeamtet wurde und das Gutachten auf dem Postweg verschwunden war. 😅
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Falls du weißt, dass es um Blutdruck und Blutwerte gehen wird, kannst du auch was von deinem Hausarzt mitbringen (evtl. Langzeit-EKG vorhanden?).
Aber mach dich nicht verrückt, wenn es als Folgeuntersuchung angedacht ist, dann wird nur geschaut, ob seit der letzten Untersuchung eine deutliche Verschlechterung eingetreten ist, wenn alles gleich geblieben ist, wirst du einfach auf Lebenszeit durchgewunken.
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Adipositas allein ist kein Ausschlusskriterium mehr. Es müssen noch weitere Risikofaktoren vorliegen, um jemanden die Verbeamtung zu verwehren. Bei Bluthochdruck ist es wichtig, dass er medikamentös behandelt wird.
Wie gesagt: Die Nichtverbeamtung ist die Ausnahme.
Zuletzt entscheidet immer die Behörde. Das Gutachten des Amtsarzts wird für die Entscheidung herangezogen. Wenn der Amtsarzt hier tatsächlich Zweifel haben sollte, kann man immer noch das Gespräch mit der Behörde suchen und auf die Rechtsprechung verweisen.
Im letzten Schritt bleibt einem noch die Klage und das ist je nach Gutachten gar nicht so aussichtslos, wie man vllt. denken mag. Es kommt bundesweit immer wieder zu Klagen, hier ein aktuelles Beispiel: https://www.news4teachers.de/2025/01/schula…gibt-ihr-recht/
Und noch ältere Urteile nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.gew.de/aktuelles/deta…ewichts-beamtin
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Zum Blutdruck: Du kannst vorher eine 24h-Messung machen (mit Medikamenten) und die Auswertung mitbringen. Das ist den Ärzten eh lieber als die eine Momentaufnahme. Die hat eigtl. auch viel zu wenig Aussagekraft.
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