Beiträge von Sissymaus

    Danke für deine Antwort. Das ist interessant. Ich dachte bis jetzt, dass das Schulamt in der Sache kaum bis gar kein Mitspracherecht hat. Vom Gefühl her, lässt sich mit dem Schulamt (und der Unterstützung durch meine Schulleiterin) besser "verhandeln" als mit der Bezirksregierung. Sollte ich meine Anfrage daher lieber zunächst an das Schulamt richten?

    Ich kenne die Struktur der Grundschulen nicht und wie die Entscheidungswege da so sind. Ich komme aus dem BK und wir sind direkt der BR unterstellt.

    Ich würde daher immer über den Dienstweg mit der BR Kontakt aufnehmen. Also erst die SL anrufen lassen.


    An die GS-Lehrer hier: wie funktioniert das mit Stellen und Einstellungen? Am BK bekommen wir Stellen von der BR zugewiesen. Welche Rolle spielt da das Schulamt?

    Das ist ein sehr spezieller Fall. Ich befürchte, da wird Dir keiner einen Rat geben können.


    Ich würde denken, dass man die keine Steine in den Weg legen will, Du bist ja ohnehin schon drin. Außerdem gibt’s Lehrermangel an den Grundschule. Aber gibts die auch in deiner Region? Aber mit Vernunft kommt man da nicht immer weiter.


    Behörden reagieren höchst unterschiedlich. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Schulaufsicht da manchmal durchaus konstruktiv nach Lösungen sucht, wenn Schulen einen haben wollen. Deswegen sollte vielleicht dein Schulleiter mit dem Schulamt sprechen.

    Dass man für einen gewissen Zeitraum eine Stunde Ermäßigung kriegt, warum nicht? In Phasen von extremem Schlafmangel erst später anfangen zu dürfen. Warum nicht mal ins Gespräch bringen?

    Wo fängt man denn da an und wer bekommt die Stunden denn? Auch übernächtigte junge Eltern? Wer darf dann später anfangen und was, wenn ich gar keine Schlafstörungen habe, sondern was anderes, was mich zu anderen Dingen zwingt?


    Nein, ich bin wirklich gegen eine generelle Stundenermäßigung oder anderer systematischer "Vorteile"! Warum? Ich werde für meinen Dienst alimentiert und muss dafür Dienst leisten. Bestimmte Pläne können mit der SL ohnehin abgesprochen werden, aber eine Systematik würde das ganze System kollabieren lassen. Wer macht denn dann die ersten beiden Stunden? Verbesserung für eine Teilgruppe zieht oft eine Verschlechterung für die andere Teilgruppe nach sich.

    Ich bleibe daher dabei: Wenn ich nicht dienstfähig bin, dann bleibe ich zuhause. Egal, aus welchem Grund: Menstruation, Klimakterium, Erkältung, Bein gebrochen.


    Bei uns sind es die jungen Eltern, die reichlich Zwangsbedingungen hinsichtliche Stunden- und Konferenzplanung mit sich bringen. Dann die mit pflegebedürftigen Eltern/Angehörigen. Dann die Abendschule. Dann noch die, die einen weiten Anfahrtsweg haben und zB über die gesperrte Brücke müssen. Anschließend die Rentner. Ich werte das gar nicht. Jeder einzelne hat seine Gründe, aber die Leute, die dann unter all den Zwangsbedingungen den Rest stemmen, die brechen auch bald zusammen. Ich zB fülle immer die Lücken zwischen den oben genannten Gruppen auf und ich gehe zwischenzeitlich auch auf dem Zahnfleisch, wohne aber nah dran und habe keine kleinen Kids mehr. Auf Dauer geht das aber auch an meine Substanz.


    Da wäre zunächst mal die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Lehrkräfte notwendig, wie Entlastung bei Verwaltungsaufwand, 120%-Personalausstattung, ausreichend sächliche Ausstattung, um die man sonst mit viel Energie und manchmal vergeblich kämpfen muss und und und (Liste unendlich fortsetzbar)

    Ja a14. Die Besichtigung und das Gespräch zum Amt waren am 29.05.2024. die Beurteilung schreibt er am 20.12.2024. dann kann er beim Beurteilungszeitraum nicht schreiben : 20. 12.2021 bis 20.12.2024, sondern muss 29.05.2021 bis 29.05.2024 schreiben

    Und das reicht für die Beurteilung? Ein einziger Tag? Gibt’s keine weiteren Kriterien?


    Edit: hab jetzt gesehen, dass es 3 Jahre sind.

    sorry, falsch gelesen.


    Edit2: 3 Jahre Beurteilung für A14???

    Naja es ist nicht nur ein Rechtschreibfehler, sondern auch ein unvollständiger Satz bei dem es nach einem „und“ nicht mehr weitergeht. Das ist schon ein Mangel, der ähnlich wiegt wie der Formfehler mit den 3 Jahren. Ich frage mich aber auch, wieso dieser Formfehler bei allen anderen nicht auffiel. Denn er hat schon mehrere A14 Verfahren durchgeführt

    Dann hat er es vielleicht erstmals falsch gemacht.


    Warum reitest du auf sowas so herum? Das sieht nach Fehlersuche aus. Kannst du diesen Maßstab auch bei dir und deiner Tätigkeit anlegen?

    Ja , das verstehe ich auch. Wobei die Kritik der Behörde mit den 3 Jahren meiner Meinung nach weniger nachvollziehbar ist als mein Wunsch dass die Tippfehler kurz verbessert werden .

    Natürlich endet die Beurteilung nicht mit dem Schreiben derselben. Das wäre also inhaltlich falsch. Datum der Leistung einer Klassenarbeit ist auch das, an dem geschrieben wurde. Nicht das Datum der Korrektur.


    Und was heißt „Prüfung“ in diesem Zusammenhang? Geht es um eine Funktionsstelle?

    In manchen Wochen hatte ich 64 UE abzuleisten. Alles machbar.

    Nein. Ist eben nicht in der Allgemeingültigkeit machbar, nur weil du es so gemacht hast.


    Man darf das auch gern diskutieren, ob 8 Stunden hintereinander ok sind. Unser Stundenplaner richtet sowas nur für die ein, die das explizit wollen. Ich zB will es nicht mehr. Mich stresst das sehr, vor allem weil ich als Bereichsleitung in jeder Pause für irgendwen was regeln muss.

    Wir haben einige wenige Kollegen, die das aber wollen und auch abends noch unterrichten, dafür den Rest der Woche wenig haben. ZT auch wegen Fahrtzeiten.


    Ich bin froh, dass unser Stundenplaner das jeweils berücksichtigt.

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