Beiträge von Valerianus

    Auch das ist mir beides bewusst, vielen Dank dafür :-). Interessant finde ich es nur deswegen, weil ich damit (effektiv) einen 12 Seiten Test in einem Zeitraum von 4h bearbeiten lassen kann. Dass es dabei keine Regelung gibt, ist mir sehr fremd. Zumal - soweit ich weiß - die Regelung für die Sek 1 und aufwärts in NRW durchaus existiert.
    (Das Beispiel mit den 12 Seiten ist im Übrigen durchaus so auf Anordnung unserer Schulleitung durchgeführt worden, auch wenn es schwer zu glauben ist.)

    Das ist unzulässig und ein Widerspruchsgrund, der bei der Schulaufsicht sofort durchgeht. Tests sind in den Ausbildungsordnungen die "kurzen schriftlichen Übungen". Aus der Benennung wird schon deutlich, dass diese in jedem Fall nicht den Umfang einer Klassenarbeit überschreiten dürfen. Das gilt sowohl inhaltlich, als auch zeitlich. Wenn man genauere Regeln möchte, muss man die schulintern festlegen. Bei uns sind es maximal Lerninhalte der letzten zwei Wochen und ein maximaler zeitlicher Umfang von 15 Minuten Bearbeitungsdauer.

    §111 Absatz 1 SchulG NRW. Wenn die kirchliche Schule dichtgemacht wird, ist zunächst der Dienstgeber verpflichtet dich weiter zu beschäftigen, falls das nicht möglich ist, wechselst du zum Land und behältst dabei eine evtl. Beförderung (in der Regel übernimmt die Stadt als nächster öffentlicher Schulträger die Schule, die müssen ihre Schüler ja irgendwo beschulen, wenn da auf einmal 1.000 Plätze wegfallen, wird das überall anders knapp)


    Eine Bewerbung von A13 (Kirchendienst) auf eine A14 (Landesdienst) geht meines Wissens nach nicht (auch nicht umgekehrt), aber auf A15 habe ich das schon ein paarmal erfolgreich mitbekommen (meistens Fachleitungsstellen, aber auch einmal eine stellv. Schulleitung beim Land).

    Bundesland NRW

    Wir haben vor einigen Tagen durch die Schulleitung die Anweisung für das zweite Halbjahr erhalten, dass ab sofort Unterrichtsausfall, der durch schulische Veranstaltungen (Fortbildungen, Elternsprechtage, Zeugniskonferenzen, Zeugnisausgabe, etc.) entsteht, für die Schülerinnen und Schüler lediglich unterrichtsfrei, aber kein schulfrei bedeutet und Daher den Schülerinnen und Schülern für die entsprechenden Stunden Aufgaben zur Verfügung gestellt werden sollen.


    Mir geht es um zwei Fragen:


    1.) Für welche Termine ist das Ganze rechtmäßig? Bei ganztägigen Zeugniskonferenzen, die für die Schüler Studientage sind, habe ich ein gewisses Grundverständnis, bei Entfallstunden aufgrund der Zeugnisausgabe, sieht es kritischer aus.

    2.) Fällt das Thema allein ins Weisungsrecht der Schulleitung oder kann man das nach §68 Absatz 3 Satz 7 unter die "weiteren Aufgaben" fassen und die Lehrerkonferenz ist mit zuständig für die Grundsätze?

    Das wäre dann korrekt, wenn "milf" oder "dilf" ausdrücken würden, dass man mit der Person tatsächlich Sex haben möchte. Ist halt nur normalerweise nicht so (außer du suchst auf Pornowebsites), sondern eher eine unangebrachte Aussage darüber, dass jemand für sein Alter aber ziemlich gut aussieht. Gegenfrage: Glaubst du, dass "digga" eine Aussage über das Körpergewicht des Gegenüber darstellt?

    Natürlich ist das distanzlos, moralisch extrem fragwürdig und der Erziehungsauftrag des Elternhauses, aber auch der Schule hat definitiv versagt oder ist möglicherweise (noch) gefragt (wenn die Zeitung vor dem Ende des Schulverhältnisses erscheint), gerne auch mit schulischen Ordnungsmaßnahmen.


    Aber nur weil ihr euch das wünscht ist es noch lange nicht strafbar. Für den bedingten Vorsatz muss man den Schülern nachweisen können, dass sie die Äußerungen als "potentiell beleidigend" erkannt haben oder hätten erkennen müssen. Wie willst du das machen?


    Und noch einmal: Ich finde es weitaus erbärmlicher wegen jedem Scheiß das Strafrecht bemühen zu wollen, als einfach mal miteinander zu reden.

    Das ist ein Äpfel mit Birnen Vergleich. Der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist eindeutig und wird immer durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Ich sehe hier noch nicht einmal den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an (irgendwer schrieb auch was von "übler Nachrede", das ist völlig daneben weil es ja schon an den Tatsachen fehlt), aber lasse mich gerne erleuchten.


    Steht in der Abizeitung ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (müsste, ist aber nicht immer der Fall)?

    Wo ist bei milf/dilf die Kundgabe der Missachtung (kriegt man mit viel bösem Willen vielleicht noch hin)?

    Wo ist der bedingte Vorsatz (den Punkt nimmt dir der gegnerische Anwalt sofort auseinander)?

    Der Staatsanwalt verweist dich bei den hier möglicherweise relevanten Straftatbeständen völlig zurecht auf den Privatklageweg, damit trägt das Risiko für die Strafverfolgung dann derjenige der die Klage erheben möchte und auf einmal sind alle Kollegen, die gerade groß nach Strafverfolgung schreien, raus, spätestens wenn sie mit einem Rechtsanwalt über ihre Erfolgsaussichten gesprochen haben. Kann man schade finden, muss man aber nicht...

    Das ist genauso "lächerlich", wie solche Fälle wenn Eltern wegen verschwundener Füller Anzeige erstatten möchten.

    Der eine ist nie Major geworden, sondern inzwischen Stabshauptmann (kann man ja mal kurz überlegen, warum) als Berufssoldat, der andere war Oberfeldarzt als er "ausgestiegen" ist, aber ist auch okay, wenn das jetzt anders ist. Ich hatte im Grundwehrdienst noch eine Menge Fähnriche und Oberfähnriche rumlaufen (die ja dann heute anscheinend alle an der Uni rumlaufen), aber es gibt ja auch schon länger keinen Grundwehrdienst mehr.

    Major ist meines Wissens nach der erste Dienstgrad der ein Studium zwingend voraussetzt (höherer Dienst, A13), der letzte ohne Studium Stabshauptmann (gehobener Dienst, A13).

    Jeder Leutnant hat studiert.

    Komisch, als ich da war hatten wir als Zugführer einen Leutnant vor seinem Studium und beide Schulfreunde von mir die zum Bund gegangen sind waren schon Leutnant bevor sie eine Bundeswehruniversität von innen gesehen hatten und haben als Oberleutnant abgeschlossen. Die Reihenfolge bei 12 Jahren war bei beiden 4 Jahre Dienst, 4 Jahre Studium, 4 Jahre Dienst.

    Für das Eingangsamt geht es nur um die formelle Qualifikation, danach geht es um höhere Verantwortung.


    Ein Stabsfeldwebel und ein Leutnant bekommen beide A9.

    Militärgeistliche haben halt üblicherweise studiert und sind damit im höheren Dienst (A13h), wenn du als Offizier studiert hast, bist du danach auch Major/Korvettenkapitän (A13). Seehauptkapitän ist kein militärischer Dienstgrad, der Vergleich ist also etwas krumm...

    Das war ein Q2 Kurs, aber ich glaube, dass der größte Unterschied der zwischen Realität und Fiktion ist. Bilder von Senfgasopfern im 1. Weltkrieg sind auch ohne Bewegtbilder schockierend und sollten mMn nur in der SII genutzt werden Wenn die dasselbe in einem Spielfilm sehen, ist es weit weniger erschütternd...

    300? Den Film finde ich gut - als Unterhaltungsfilm. Ich bin ja kein Geschichtslehrer. Mir ist klar, dass ein paar Dinge dort historische Bezüge haben, aber in dem Film ist doch auch viel Unsinn zu sehen, der weder geschichtlich noch militärisch stimmt.

    Darum geht es gerade, weil das im Film auch den Schülern sofort auffällt. Wenn die Herodot und Thukydides lesen, nehmen sie die Darstellung der Perser oder der Schlacht bei den Thermopylen daraus als objektive Wahrheit an, obwohl es eben hier auch um Fremdwahrnehmung, Barbarenbegriff, etc. geht.

    Das mit der Doku vielleicht zur Klarstellung: Die gesamte Dokureihe (mehrere Teile) ist von der FSF ab 18 eingestuft worden, ich muss allerdings zugeben, dass ich die FSF gar nicht kannte, das hatten die Eltern recherchiert. Ich habe nicht die gesamte Reihe gezeigt, sondern Ausschnitte herausgesucht zu Folterinstrumenten, die zeichnerisch im Schulbuch dargestellt waren. Ich bin auch immer noch der festen Überzeugung, dass ich die im Geschichtsunterricht zeigen konnte und zeigen durfte, es ist ja gerade der Sinn von Geschichtsunterricht so etwas zu erläutern, einzuordnen und zu beurteilen. Ich zeige in Bezug auf den Nationalsozialismus auch Dinge, für die du im nicht-schulischen Kontext Probleme mit dem Gesetz bekommen wirst.

    Und nur um das mal einzuordnen: Der einzige Film den ich je gezeigt habe, der wirklich Schüler und Schülerinnen emotional richtig rund gemacht hat ist "Die Todesmühlen". Meiner bescheidenen Meinung nach eben vor allem, weil die Schüler wissen, dass das kein Film, sondern echt ist. Das können die durchaus unterscheiden...

    Nachdem es um einen konkreten Film geht im Thread: Hast du dir diesen bereits angesehen, ehe du etwas postest, was unkritische Leser als Zustimmung zu ihrem Anliegen, diesen unter 16 jährigen zu zeigen interpretieren könnten?

    Ja, kenne ich und ja, halte ich für möglich. Ich hätte dafür nur in der 9. Klasse ehrlicherweise keine Zeit. Da muss ich vom 1. Weltkrieg bis zum Ende des 2. Weltkriegs in einer Jahrgangsstufe kommen, mit etwas Glück ungekürzt mit zwei Stunden die Woche, das ist völlig utopisch.


    Ich hab allerdings bereits in der 6. Klasse Alexander (FSK 12) und in der EF den Film 300 (FSK 16 - in Verbindung mit Thukydides als historischer Quelle) genutzt, letztes Jahr einen Teil aus der Serie Barbaren von Netflix (FSK 16) in der EF und ja, hab ich hinbekommen. Das einzige Mal, dass ich Stress mit Eltern hatte, waren Ausschnitte aus der Dokumentation "Machines of Menace" (FSK 18 - weiß gerade nicht, wie das auf deutsch heißt) in Jahrgangsstufe 7, als es um Folter ging. Ist ab 18, weil völlig unkritisch Folterinstrumente gezeigt und deren Nutzung sehr plastisch und mit Kunstblut an Dummies dargestellt werden. Ein Elternpaar war sehr schockiert, wie ich denn etwas ab 18 zeigen könne bei Schülern im zarten Alter von 13 Jahren, das hatte sich dann in einem etwa zehnminütigen Gespräch mit dem Elternteil unter Vorführung der Ausschnitte dann erledigt gehabt.

    Ich finde, dass man hier durchaus schauen muss, um was für Filme es sich handelt. Sehr oft wird eine höhere Altersfreigabe deshalb vergeben, weil bestimmte Handlungen nicht aufgearbeitet werden, sondern einfach unkommentiert stehen bleiben. Wenn der Unterricht hier seinen Job macht und diese Einordnung und moralische Bewertung übernimmt, kann man bestimmte Filme durchaus auch bei jüngeren Schülern nutzen.

    Ich verlinke vielleicht mal die relevanten Informationen der FSK und Bundesprüfstelle selbst:

    Freigabebegründung zum angefragten Film

    Infoflyer der Bundesprüfstelle für Lehrer


    Wer keinen Bock hat zu lesen:

    - Vorführung in der Schule ist immer nichtöffentlich

    - fehlende FSK ist für Schule "no go" (evtl. sogar Straftatbestand bei indizierten Filmen), FSK 18 erfordert zwingend eine Einverständnis der Eltern, FSK 16 und FSK 12 wird eine Einverständnis empfohlen, denn fehlt die Einverständnis der Eltern kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß Jugendschutzgesetz vorliegen (juristisch umstritten)

    - Information der Schulleitung wird empfohlen


    P.S.: Eigene Meinung: Der Film ist für 12-Jährige nicht geeignet. Das Thema 1. Weltkrieg im Unterricht allerdings ehrlich gesagt auch nicht.

    Böhm (Grundkurs Schulrecht I und II) und Avenarius (Schulrecht - Ein Handbuch) sind auch recht gut. Wenn du ganz aktuelle Fälle haben willst, kommst du meistens aber um Fortbildungen nicht herum. In NRW gibt es gute vom Philologenverband und vom ifl (Träger kath. Kirche)), ich hab einmal eine beim Land bei einem Verwaltungsrichter bekommen, das war auch beeindruckend gut, aber da müsste man rumfragen was bei euch brauchbar ist...


    P.S.: Um auf dem Stand zu bleiben ist der Informationsdienst für Schulleitung und Schulaufsicht auch empfehlenswert, von denen gibt es auch eine Zeitschriftenreihe zum Schulrecht, aber für den Preis kann ich mir vier Fortbildungstage gönnen. :)

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