Beiträge von Valerianus

    a) nein
    b) teilweise (immer die Vorderseiten (wer Seite 3 findet und dann zu blöd ist 4 auf der Rückseite zu finden ist selbst Schuld) und nur die Schülerlösungen + Schmierpapier, Aufgabenblätter sind von der Menge her nachvollziehbar)

    c) ja

    d) ja (das ist ein Formblatt fürs Abitur)

    e) ja (aber ohne Inventarisierung)

    Exceltabelle) nein, aber wir gehen an der Schule (vermutlich fälschlicherweise) davon aus, dass alle Kollegen den Mittelwert aus zwei natürlichen Zahlen berechnen und dann in einer Tabelle nachschauen können, welche Note das ergibt

    "Du zahlst" und "Du bist verpflichtet zu zahlen" sind zwei unterschiedliche Sachen. Wenn deine Schulleitung möchte, dass du den Nachteilsausgleich umsetzt, dann muss alles dafür notwendige Material auch gestellt, bzw. bezahlt werden. Ansonsten schriftlich geben lassen und nach oben eskalieren.

    Anhängige Ermittlungsverfahren (je nach Bundesland: mit Strafandrohung größer x Tagessätze) werden abgefragt, eingestellte Verfahren ergeben keinen Sinn, die sind ja üblicherweise begründet eingestellt worden.

    P.S.: Bundesland ist wichtiger als gedacht: in Bayern werden die letzten fünf Jahre (auch eingestellte Verfahren) abgefragt (Quelle).

    Das hängt immer davon ab, wie tief der Stock im Popo steckt. Bei der letzten Begehung ist moniert worden, dass vor dem Bücherkeller bei uns zwei Tische stehen, auf dem die Schüler Bücher ablegen und (nach Nachricht an mich) abholen können. Der Bücherkeller ist im Keller, kein Fluchtweg und hinter einer Feuerschutztür, d.h. über Brandlasten konnte nicht argumentier werden. Aber falls sich da unten trotz Verbot mehrere Klassen aufhalten, machen die Tische den Weg leider zu eng, die Tische müssen da leider weg. Die größte Ansammlung an unberechtigten Schülern ist in der Regel zwei zum knutschen, die hätten problemlos entkommen können, aber was ist wenn es doch auf einmal mehrere Klassen versteckter Schüler dort gibt?

    Das andere brennt zwar nicht, kommt aber tropfend von der Decke.

    Ich bin immer noch dafür, dass man bei allen Vorschriften einmal schaut was man tatsächlich braucht.

    In unserer Schule dürfte die größte Gefahr der Fußboden sein. Der ist sicherlich brandhemmend, aber sobald er anfängt zu rauchen sind im näheren Umkreis alle tot, die den Scheiss einatmen...

    In der Schweiz würde vom Betreiber gegen die Vorschriften verstoßen und von der Gemeinde nicht kontrolliert. Die Vorschriften wären absolut ausreichend gewesen, aber wenn Leute das vorsätzlich ignorieren machst du halt nix.

    Anderes absurdes Beispiel aus Deutschland: Karneval haben viele unserer Schüler Sprühfarbe von DM in den Haaren, aber wehe sie machen das in der Schule, da sieht man den Gefahrstoffbeauftragten aber im Dreieck springen. Oder Deo nach dem Sport, wie viele Schüler dadurch schon in Flammen aufgegangen sind...

    Dieselben Leute die hier strengere Vorschriften fordern, trauen sich dann nicht mehr mit ihren Schülern Fahrrad zu fahren, weil sie dann verklagt werden könnten. Das sind zwei Seiten derselben Medaille.

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.

    Wenn die Sicherheitsbestimmungen die Funktion (pädagogische Arbeit) massiv erschweren, sollte schon die Frage erlaubt sein, wieso man die Sicherheitsbestimmungen verschärfen muss, obwohl sie offensichtlich bereits mehr als ausreichend sind (keine Todesfälle durch Brand seit mindestens 1871). Aber nochmal: Das ist eine politische Frage. Aus demselben Grund werden überall an Flüssen und Seen "Baden verboten" Schilder aufgestellt, weil die Menschen inzwischen offensichtlich zu doof sind ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Wir entwickeln uns als Land leider auch immer mehr in die "Caution - Coffee can be hot" Richtung, anstatt von den Leuten zu verlangen ihr Gehirn länger als eine halbe Sekunde zu gebrauchen.

    Giftige Gase hast du heute sicherlich deutlich mehr als früher, angefangen durch die Dämmmaßnahmen an den Gebäuden bis hin dazu, dass immer mehr Alltagsgegenstände aus Plastik sind im Gegensatz zu früher. (Quelle (Youtube))
    Wichtig: Das bezieht sich auf die Einrichtung, nicht auf die Baumaterialien (ausgenommen Dämmmaterialien).

    Der Punkt mit der Bürokratie ist aber nicht zu vernachlässigen. Es gab in Deutschland seit Gründung des Kaiserreiches keine Brände in Schulen die zu Töten geführt haben (in NRW ist 1997 ein Schüler bei einer Explosion von Lösungsmittel gestorben, da hätten weniger Brandlasten aber nicht geholfen). Offensichtlich waren die preußischen Brandschutzbestimmungen schon ausreichend um Todesfälle zu verhindern. Ob man da immer mehr draufsetzen muss, um jede minimale Eventualität abzudecken, ist eine politisch zu beantwortende Frage.


    Ich find's auch lächerlich, dass unsere Flure mehr an einen Knast aus den USA erinnern als an eine Schule...

    Sie war bis zur Geburt ihres ersten Kindes in Vollzeit, dann Elternzeit mit Elterngeld, sich selbst vertreten, aktuell im BV wegen erneuerter Schwangerschaft, demnächst wäre eine kurze Vollzeitphase (nach Ende der Elternzeit), ab August gilt aktuell der bereits genehmigte Teilzeitantrag. Den möchte sie nun gerne los werden. Ist auch keine Gewissensfrage, sondern rein finanziell.

    Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.

    Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?

    Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss. ;)

    Ich suche dir jetzt nur ein Urteil raus, weil mir nicht langweilig genug dafür ist, aber der Grundsatz bei solchen Veranstaltungen ist: man hat die Aufsicht für das was man übernimmt, nicht für alles. Wenn du mit zehn Kindern alleine vorfährst ohne die Eltern, dann hast du die Aufsicht übernommen. Wenn du einfach mit der Gruppe fährst und mit irgendwelchen Eltern quatscht, dann nicht. In Rheinland-Pfalz ist der Begriff der Schulveranstaltung übrigens etwas weiter gefasst, wie man dem Volltext entnehmen kann.

    OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 1999 – 1 U 1654/96

    Zitat

    Kinder, die wie der Kläger nicht am Spielprogramm teilnahmen, standen unter der Obhut und Beaufsichtigung der sie begleitenden und primär verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Angesichts des Umstands, dass die einzige anwesende Lehrerin mit den von ihr betreuten Kindern Völkerball spielte, konnte die Mutter des Klägers nicht damit rechnen, dass „irgendjemand der Anwesenden” sich um ihren Sohn kümmern würde, wenn sie ihn unbeaufsichtigt spielen ließ. Der Unfall hat sich in ihrer Aufsichtssphäre ereignet.

    Überzeugt nicht nicht, ist leider keine zulässige Gesetzesgrundlage. Hast du vielleicht einen Paragraphen oder ein Urteil für deine Rechtsauffassung oder ist das für dich eher eine Glaubensfrage?

    Als Lehrer bin ich verantwortlich für meine Schüler bei Schulveranstaltungen und wenn ich im Dienst bin. Beides trifft hier nicht zu. Außerhalb des Dienstes kann man bei Beamten noch ein bisschen konstruieren, aber auch da kommt man nur schwerlich zur Haftung bei einem Ausflug mit dem Fahrrad.

    Die Aussichtspflicht liegt bei den Eltern, wenn die entsprechenden Eltern nicht dabei sind, bei den Personen die die Kinder mit dorthin gebracht haben (§§ 832 i.v.m. 1631 BGB).

    Was man auf so einer Fahrt nicht machen sollte ist die Aussichtspflicht dann doch so irgendwie wahrnehmen, weil das dann zwar kein schulisches Problem ist, aber man privatrechtlich die Aufsicht samt Haftung übernimmt, das kann einem aber auch privat mit den Kindern des Nachbarn geschehen und hat nun gar nichts mit der Rolle als Lehrer zu tun.

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