Eigene Zeit verdreifachen, aber in der mündlichen Prüfung sind die Aufgaben doch bis auf den AFB3 in Mathe eigentlich immer eher Standard, eben weil keine Zeit für großes Nachdenken besteht, sondern gerechnet werden muss, da bist du als Fachlehrkraft vermutlich noch schneller, du weißt doch sofort was zu tun ist, wenn da steht "Maximum der Geschwindigkeit", da liest der Schüler doch gerade noch
Beiträge von Valerianus
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Der Abiturplan läuft in einer Extraklasse "Prüfung", da wird alles eingetragen, ist dann für die Schüler nicht sichtbar, aber für alle Lehrkräfte.
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Und zwar greift hier allgemeingültig bereits:
GG Art. 7 → Schulaufsicht gilt auch auf Klassenfahrten
Artikel 7 Absatz 1 ist lediglich die Rechtsgrundlage dafür, dass die Länder das Schulwesen gesetzlich regeln dürfen. Es geht bei der Frage nicht um eine Grundrechtsabwägung zwischen zwei Grundrechten, weil der Staat sich selbst nicht aus die Grundrechte berufen kann. Es geht einfach um die Schrankenprüfung für das allgemeine Persönlichkeitsrechte.
Das sind eigentlich auch basics für Juristen
Wir müssen auch nicht darum streiten, ob Artikel 7 in NRW einschlägig ist, die Schulpflicht gilt in NRW auch für die meisten erwachsenen Schüler:
Zitat von Bezirksregierung MünsterDie Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.
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In Bezug auf die Grundrechtseinschränkungen.
Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden - das Schulgesetz NRW ist ein solches Gesetz und listet die durch sich selbst vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen auf.Damit ist die Grundrechtsdiskussion wie gesagt vom Tisch.
Das ist juristisch eine ganz heiße Idee die du da hast. Der Fachbegriff "Schrankenprüfung" kommt hier in den Sinn, falls du Interesse hast, dir die Aussage noch einmal überlegen zu wollen. Das ist auch gar keine so schwierige Diskussion, weil es im Wesentlichen auf eine erweiterte Verhältnismäßigkeitsprüfung hinausläuft und darin sollte man fit sein, sobald man in der Schulleitung sitzt, das ist eigentlich Tagesgeschäft in Schule.
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In NRW gibt es noch das Modell des Planstelleninhabers, da ist man rechtlich angestellt, aber mit allen Vorteilen des Beamtenverhältnisses (Beihilfe, PKV, Besoldung, Pension, etc.), das können aber nur Schulträger machen die Körperschaften öffentlichen Rechtes sind (z.B. kirchliche Schulen). Kirchenbeamte sind in NRW nur Geistliche.
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Die Aufgaben an sich waren dieses Mal wirklich in Ordnung, aber wenn von zwei zugelassenen CAS Rechnern einer es nicht schafft, ist das halt Mist. Dieses Mal waren es glaube ich nur knapp 15 Seiten Papier im LK, völlig angemessen für ein Fach aus dem Feld der Sprachen
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Solange der richtige Lösungsansatz da steht ohne Ergebnis und mir irgendeinem Hinweis auf "Taschenrechnerfehler" gibt es alle Punkte. Zweitkorrektur ist intern, ist mir egal
Wir haben uns schon bei der Bezirksregierung beschwert, da kam die o.g. Antwort: die Taschenrechner müssten das aktuelle OS installiert haben und man müsse mit den Schülern alternative Lösungswege im Unterricht einüben. Das ist einfach lächerlich (OS ist aktuell und selbstverständlich zeigen wir verschiedene Möglichkeiten an manchen Stellen) und so typisch, ich warte auf die ersten Zeitungsartikel, dann kommt bestimmt nach 1-2 Wochen, dass die betroffenen Schüler nochmal schreiben dürfen, wenn sie es möchten, weil Lehrer so gerne korrigieren.
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Bei uns war es der LK und die Aufgabe zum Thema Integral einer Differenzfunktion, die GK Schüler bestätigen aber dein Problem, haben sich aber in der Klausur nicht getraut was zu sagen, weil sie dachten, es wäre ihr Fehler...
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Das Problem hatten wir auch, im Grafikmenü ging es (hab ich in beiden LKs bei uns mitgeteilt und ins Protokoll aufgenommen) und weil das Problem nur bei circa der Hälfte der Schüler bestand, würde ich vermuten, dass man die beiden Integrale für sich jeweils bilden könnte, dass das Integral der Differenzfunktion aber Probleme gemacht hat. Müsste ich aber noch testen.
Die Bezirksregierung sagt übrigens, dass wir alles richtig gemacht hätten, das aber unsere Schuld sei, die Taschenrechner müssten aktualisiert werden (waren sie) und wir sollten den Schülern im Unterricht unterschiedliche Lösungswege beibringen (haben wir). Es ist einfach eine Frechheit, wenn der "normale" Weg auf einem von zwei zugelassenen CAS Systemen nicht funktioniert.
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Die Regelung besteht in NRW tatsächlich exakt so, das heißt aber bei der juristischen Kompetenz der aktuellen und ehemaligen Landesregierungen keinesfalls dass das rechtmäßig ist, sondern hauptsächlich dass noch niemand geklagt hat.
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Beförderung ist juristisch die Mitnahme von anderen Personen, der Absatz bezieht sich auch meines Wissens darauf, dass Lehrer keine Schüler mitnehmen sollen, ich muss aber meine Schulaufsicht nicht fragen, das ist für Kollegen an öffentlichen Schulen irrelevant.
P.S.: Selbst fahren ist "führen".
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Man braucht im Grunde wirklich eine Arbeitszeiterfassung, das Problem was ich dabei sehe ist einfach, dass der Dienstherr dann auch sagen kann: "Von einem durchschnittlichen Kollegen im Fach Mathematik erwarten wir, dass er eine Arbeit der Jahrgangsstufe 8 in 6:40 korrigiert hat" und das ist einfach Unfug, das hängt ja auch ganz massiv davon ab welches Thema behandelt wird, wie lang die Klassenarbeit war, ob ich bei den Aufgaben direkt auf Korrekturfreundlichkeit geachtet habe und dann sind die sehr gewissenhaften Kollegen noch mehr gekniffen. Ich korrigiere keine Arbeit zweimal, falls ich mal was zu Ungunsten der Schüler übersehe, sprechen die mich bestimmt an und dann gebe ich gerne auch die fehlenden Punkte. Man kann da sicher gewissenhafter vorgehen, dann braucht man aber halt einfach länger.
Kairos Logik gehört den Philosophen schon lange nicht mehr, das ist jetzt ein mathematisches Teilgebiet, spätestens seit Gödel.
Es gab in Geschichte (Philosophie und Theologie hatte ich auch jeweils zwei Veranstaltungen) auch anspruchsvolle Dozenten, aber der durchschnittliche Student wusste relativ zeitig wo man seinen Schein für erste Sitzung/letzte Sitzung/Hausarbeit bekommen hat und in welchen Quellenlektürekursen wöchentlich kurze Tests zu den zu lesenden Quellen geschrieben wurden und man nach dreimal unter dem Schnitt den Schein nicht bekommen hat.
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Ich habe als Fächer Geschichte und Mathematik und kann vielleicht ein bisschen aus beiden Welten beitragen.
Studium: Ein geisteswissenschaftliches Studium ist sicherlich anspruchsvoll, darum geht es gar nicht, aber der Schwierigkeitsgrad von Mathematik hat den von Geschichte definitiv meilenweit übertroffen, es hat schon einen Grund, dass die Mathematikvorlesungen in allen Studiengängen die "Todeskurse" für die Studenten sind. Eine Hausarbeit in Geschichte kann man auch in zwei Tagen rausballern, wenn man konzentriert bei der Sache ist, eine Klausur in Mathematik ohne regelmäßige Teilnahme an den Übungen über das gesamte Semester hinweg...das wird kritisch. Ich könnte jetzt noch Psychologie einbringen, wenn das jemandem was bringt, das liegt so in der Mitte, etwas näher bei Mathe, aber an Schulen bringt das nicht viel. Die Dropoutquoten von Juristen, Medizinern und Lehramtsstudenten (Gy/Ge) liegen meines Wissens nach so niedrig, weil das die Studierenden mit den besten Abiturdurchschnitten sind. Wenn man jetzt voraussetzt, dass man für ein gutes Abitur entweder klug oder fleißig oder beides sein muss, hilft das im Studium eventuell. Die Dropoutquoten in Geschichte und Mathematik unterscheiden sich zahlenmäßig gar nicht so sehr, aber der Grund warum Leute abbrechen ist aus meiner Erfahrung häufig ein anderer: In Mathematik ist häufig schon nach den Klausuren in Analysis I oder Lineare Algebra I für die Studenten Schluss, weil man maximal zweimal durchfallen darf. Hier dürfen die Studenten nicht weitermachen. In Geschichte habe ich Kommilitonen mit mittlerem zweistelligem Fachsemester gehabt, die haben irgendwann aufgehört, weil sie Geld verdienen mussten oder manche haben Geschichte einfach aus Interesse studiert, haben dann aber doch auf BWL oder Jura oder etwas "profitables" gewechselt. Die Gründe liegen hier ganz unterschiedlich (das ist aber nur Erfahrung aus dem eigenen Bekanntenkreis). Vom Studium her ist für mich ganz klar, dass Mathe anspruchsvoller war und wenn das in die Bezahlung spielen würde, bekäme man auch mehr Mathematiklehrer an die Schulen.
Korrekturaufwand: Ich muss die Fachkollegen doch mal dringend bitten sich ehrlich zu machen. In Mathematik (selbst im Abitur) bin ich mit einem guten Schüler in ein paar Minuten durch. Ich schaue ob das Ergebnis stimmt und ob ein Rechenweg vorhanden ist, dann gibt es Punkte. Die Chance, dass jemand sich zweimal so verrechnet, dass am Ende das richtige rauskommt, ist doch eher vernachlässigbar. Mit einem schlechten Schüler bin ich noch schneller durch, weil ein schlechter Schüler in Mathe einfach nichts schreibt, er kann es ja nicht. Mittelmäßige Schüler kosten etwas mehr Zeit, wenn jemand in der ersten Zeile beim Gaußverfahren schon einen Vorzeichenfehler macht, hab ich ein bisschen was zu tun. Bei der Erstellung brauche ich etwas länger, weil die Aufgabenteile alle ineinander greifen müssen und der (außerhalb der Stochastik oft völlig schwachsinnige) Sachkontext ja auch irgendwie passen muss. Dafür bin ich mit dem EWH extrem schnell fertig, entweder erstelle ich einen EWH wie im Abitur "Der Schüler bestimmt die Schnittstellen zwischen f und h" zur Aufgabe "Bestimmen Sie die Schnittstellen zwischen f und h" und arbeite überhaupt nicht oder ich schreibe meine Musterlösung um, das erfordert für den Satz etwas Zeit, geht aber auch zügig.
In Geschichte bin ich mit der Erstellung zügig durch, weil ich mir meistens schon vor der Reihe einen Text/eine Karikatur/etc. ausgesucht habe, auf die ich hinaus möchte, dann dazu zügig ein paar Aufgabenstellung (Analyse/Einordnung/Urteil) geschrieben und das Ding ist fertig. Dann kommt der EWH und die ganze Zeitersparnis ist für den Arsch gewesen, weil ich da versuche wirklich alles aufzunehmen, was ein Schüler aus dem Material entnehmen könnte. Und dann der größte Spaß, die Korrektur, bei der ich mich oft frage, ob unsere (im Landesvergleich wirklich guten) Schüler mich eigentlich verarschen wollen und aus Versehen sprachlich und inhaltlich aufs Blatt gekotzt haben. Selbst jemand mit der Note "mangelhaft" schreibt hier gut und gerne mehrere Seiten mit Unsinn voll, der sich sprachlich liest als hätte ein Legastheniker einen Schlaganfall während des Schreibprozesses gehabt. Zum Vergleich: Ich habe das Vorabitur meines Mathematik Leistungskurses an einem Nachmittag/Abend (20 SuS, 300 Minuten Zeit pro Klausur, circa 5-6 Stunden Korrekturzeit) durchgezogen. Für meinen Geschichtskurs aus der Einführungsphase (8 SuS die schreiben, 90 Minuten Zeit, circa 8 Stunden Korrekturzeit) habe ich länger gebraucht. Von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I will ich erst gar nicht anfangen, da kann man auch zwei Geometriearbeiten (finde ich persönlich am anstrengendsten zu korrigieren) an einem Abend wegkorrigieren.
Noch ein anderer Einblick: Ich bin Fachvorsitz in Mathematik und Koordinator für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften bei uns an der Schule, ich hab also Einblick in fast alle Klassenarbeiten/Klausuren in dem Bereich. In Mathematik haben wir (mit mir) insgesamt drei Kollegen die ihre Arbeiten im Grunde immer in einem Tag korrigiert haben (ein Kollege korrigiert teilweise den hilfsmittelfreien Teil während die Schüler noch den CAS Teil schreiben, wenn er nicht selbst Aufsicht hat). Das gibt es in Geschichte/Erdkunde/Pädagogik/Sozialwissenschaften/Deutsch einfach nicht.
Ich habe auch zwei Kollegen, die in den Fachkonferenzsitzungen immer rumheulen, wie schwierig es doch sei Klassenarbeiten und Klausuren in Mathematik zu erstellen und deren Klassenarbeiten sind qualitativ nicht hochwertiger oder anspruchsvoller als von meinem Seiteneinsteigerkollegen, der die Schüler regelmäßig mit vollem rechnerischen AFB III Einsatz knechtet, anstatt auf das Gelaber auszuweichen, das im Schulbuch teilweise als AFB III angegeben wird. Wir unterrichten Mathematik, wir bereiten Schüler darauf vor, dass sie Mathe in Beruf und Studium nutzen können. Die müssen rechnen und beweisen können, für Lesen und Schreiben sind andere Fächer zuständig. Ich kriege jetzt schon wieder einen Anfall, wenn ich daran denke, dass ich Freitag wieder 20+ Seiten Abiturklausur in meinem Mathe LK verteilen darf. Die behandelten Themen passen, mathematisch anspruchsvoller, auf eine Seite Abiturklausur und die Schüler wären besser auf Analysis I und Lineare Algebra I vorbereitet, wenn ich das machen dürfte.
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Bei uns an der Schule gibt es einen Lehrerkonferenzbeschluss zu genau diesem Thema.
ZitatMit Beginn der Abiturprüfungen verringert sich regelmäßig der der zu erteilende Unterricht durch den Ausfall der Stunden in der Q2, obwohl die betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin durch Klausurkorrekturen oder mündliche Prüfungen belastet sind.
Aus diesem Grund sollen die wegfallenden Stunden hierbei insbesondere für Vertretungszwecke genutzt werden (vgl. §13 Absatz 4 ADO NRW). Wenn außergewöhnliche schulische Belange dies erfordern, kann es notwendig sein, dass Ausfallstunden durch den Weggang der Q2 durch regulären Unterricht in anderen Jahrgangsstufen ersetzt werden. Dabei beachtet die Schulleitung die Belastung durch Korrekturen und mündliche Prüfungen und sorgt für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Belastung innerhalb des Kollegiums. Sollen die Hälfte oder mehr der wegfallenden Stunden durch regulären Unterricht ersetzt werden, wird der entsprechende Kollege, bzw. die Kollegin sowie der Lehrerrat zuvor über die Gründe informiert und angehört, um zu prüfen, ob eine anderweitige Verteilung möglich ist oder weitere Maßnahmen zur Abfederung dieser besonderen Belastung getroffen werden müssen (z.B. Korrekturtage, Aussetzen der Vertretungsbereitschaft, etc.).
Zusätzliche Vertretungsbereitschaften sind bei uns eigentlich gar nicht enthalten, es geht da um zusätzliche, vorab bekannte Vertretungen z.B. wenn ein Kollege länger ausfällt und man da schon eine Woche vorher eingeblockt wird.
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Falls eine Schulleitung tatsächlich "ohne Limit" oder auch nur "über die Belastungsgrenze hinaus" durchziehen möchte, unterstützt der Philologenverband übrigens gerne den Klageweg, §33 GG schlägt Landesgesetzgebung relativ verlässlich. Es akzeptieren nur leider viele Kollegen einfach sehr viel Unfug ohne sich zu wehren.
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Bei Beförderung als Beamter bleibt die Erfahrungsstufe und auch die Stufenlaufzeit erhalten. Die Angestellten sind gekniffen, im TVL geht man auf die Stufe zurück, mit der man mehr verdienst, als in der alten Einstufung (Garantiebetrag ist glaube ich 180€), die Laufzeit wird auf 0 gesetzt.
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Wenn du eine Notenliste anlegst, dann ist das nicht privat, sondern eine dienstliche Tätigkeit.
Auch dir biete ich die Wette an:
Mach mal eine Selbstanzeige und zeige uns die Bestätigung, dass du so solche Daten "privat" über die Regelung hinaus speichern darfst. Ich wette 100€, dass du es nicht darfst.
Ich kann gerne unser Datenschutzzentrum in Dortmund fragen, die Antwort ist hier aber nur mittelmäßig hilfreich, weil die DSGVO für kirchliche Schulen nicht gilt.
Ich wäre aber gespannter auf die Quelle für deine Behauptungen, denn so viele Möglichkeiten bleiben ja nicht, außer den von mir genannten.
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Die Vorgaben des Landes finden sich in §§120-122 SchulG NRW, die sich wieder direkt auf die DSGVO beziehen und diese konkretisieren, die VO-DV I konkretisiert den ganzen Quatsch noch weiter, aber in keinem davon finde ich Löschfristen zu privat aufbewahrten analogen Datenbeständen (digital ein Jahr zum Ablauf des Kalenderjahres ab dem man einen Schüler nicht mehr unterrichtet) oder gar eine Konkretisierung was Akten sind. Dazu gibt es glaube ich in keinem Kontext eine Legaldefinition in Deutschland, aber einem einzelnen Notenblatt fehlt es ziemlich sicher an der Akteneigenschaft...
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Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Es braucht das Dateisystem oder zumindest das Ziel die Daten später in das Dateisystem zu überführen.
Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Nix passiert dann, fällt gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.
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In einen Teilzeitkonzept wird eigentlich immer mit soll und kann gearbeitet, damit die Schulleitung da genug Spiel hat für Fälle in denen es einfach nicht anders geht, mehr ist über das Schulgesetz auch nicht gedeckt.
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