Maximal eine Wiederholung in derselben Jahrgangsstufe, maximal zwei Wiederholungen in der SI.
Es gibt Ausnahmen (zum ersten durch die Bezirksregierung bei Erkrankungsfällen, zum zweiten wurde oben schon zitiert), sind aber selten.
Maximal eine Wiederholung in derselben Jahrgangsstufe, maximal zwei Wiederholungen in der SI.
Es gibt Ausnahmen (zum ersten durch die Bezirksregierung bei Erkrankungsfällen, zum zweiten wurde oben schon zitiert), sind aber selten.
Vorteil bei einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung ist auch, dass die Gerichtskosten sinken und die Verfahrensdauer massiv beschleunigt wird wenn darin Zugewinn, Unterhalt und Versorgung abschließend geregelt sind. Ihr müsst dem Notar allerdings schon sagen was genau ihr wollt, der sucht nicht das raus was für beide das Beste ist, sondern schreibt rechtlich sauber auf was ihr ihm sagt und achtet bestenfalls darauf, dass niemand sittenwidrig übervorteilt wird.
Das kann gegengerechnet werden mithilfe der Barwerte der Anwartschaften.
Beispiel: du hast 400€ Pension erwirtschaftet in der Zeit, Barwert von 80.000€, er 300€ Rente im Barwert von 60.000€. Dann gehen von dir 10.000€ Barwert ab, die ihm bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.
Beides einzeln auszugleichen führt zu den von dir beschriebenen Nachteilen.
Bei uns gibt es die Fasnet. Und die ist heilig. Aber sowas von.
Es gibt drei Städte in Deutschland in denen vor Aschermittwoch richtig gefeiert wird und weder Köln, Düsseldorf noch Mainz liegen in den südlichen Provinzen. Was du da von dir gibst ist quasi Gotteslästerung.
Ich kann jetzt nicht für Hessen sprechen, in NRW ist alles was Unterrichtsinhalte, Zeugnisse und Abschlüsse angeht für Ersatzschulen verbindlich, das meiste andere kann in eigener Verantwortung geklärt werden.
Hessen wirkt da mit §170 im Schulgesetz noch etwas freigiebiger für Ersatzschulen.
Ich schreibe jede Woche eine Note für die Schüler auf, die für mich sichtbar mitgearbeitet haben. Alle anderen werden von mir in der Folgewoche gezielt beobachtet und ggf. auch aufgerufen, damit ich da auch eine Notengrundlage habe. Also hat jeder Schüler mindestens alle zwei Wochen eine Note da stehen.
Zur grundsätzlichen Frage des Threads: mehr "nicht bewertbar" als "habe ich in dem Halbjahr nie gesehen" gibt es doch gar nicht, oder?
Für NRW ist das die Rahmenmediennutzungsordnung:
Wenn in Ausnahmesituationen, die keinen Aufschub dulden, Inhalte eines LOGINEO NRW-Postfachs für dienstliche Zwecke benötigt werden, kann der Zugriff auf das E-Mail-Postfach einer Benutzerin oder eines Benutzers auf Anweisung des oder der Vorgesetzten und nur unter Hinzuziehung eines Mitglieds des Lehrerrats bzw. der Personalvertretung im Vier -Augen-Prinzip durchgeführt werden. Der oder die Betroffene ist über den Zugriff unverzüglich zu unterrichten
Auch dienstliche Mails dürfen dürfen nicht von der SL gelesen werden. Anlassbezogen ist das auch nicht möglich. Das geht nur mit richterlichem Beschluss.
Dazu gibt es mit absoluter Sicherheit eine Dienstvereinbarung beim Land. Bei uns gibt es mehrere denkbare Fälle:
- Verdacht auf übermäßige private Nutzung (Netzwerkauslastung durch einzelne Geräte zu hoch)
- Verdacht auf Dienstvergehen/Straftat
- Tod/schwere Krankheit des Kollegen
-etc. (Habe die Liste nicht im Kopf)
Keiner dieser denkbaren Fälle ist auch nur einmal vorgekommen, seit es die Dienstvereinbarung gibt...
Rechtlich saubere Einsicht in die dienstlichen E-Mails gibt es offiziell ziemlich sicher nur in Anwesenheit des Personalrats und des Datenschutzbeauftragten. Kann jetzt nicht für das Land sprechen, aber das KDG ist nicht so weit von der DSGVO und den Vorschriften des Landes weg...
Bei einer Examensarbeit oder Masterarbeit geht es darum, dass der Student zeigt, dass er die Fachmethodik beherrscht, das inhaltliche Thema ist ziemlich nachrangig, wenn man Glück hat darf man kleinere Studien machen, die genau ins Forschungsgebiet eines Doktoranden fallen, dann kommt man am nächsten an echte Forschung heran. Das ist übrigens völlig unabhängig davon welcher Fachbereich und wer denkt die eigene Examensarbeit sei irgendwie "mehr wert" gewesen ist hoffentlich danach gefragt worden, ob er am Lehrstuhl bleibt.
Wenn es nämlichdarum geht etwas inhaltlich wirklich Neues zu erforschen, braucht man die Dissertation, dafür ist die da, also nervt den armen Threadersteller nicht.![]()
Der Umfang ist die Ableitung der Kreisfläche. Der Oberflächeninhalt ist die Ableitung des Kugelvolumens.
Formeln werden in der SI für Klassenarbeiten auswendig gelernt, danach hat das Land was anderes entschieden (Formelsammlung).
Bei den U Untersuchungen wird der Sprachstand erhoben und bei der Eingangsuntersuchung im Gesundheitsamt auch, zumindest für die Sachen beim Kinderarzt ist das auch deutschlandweit einheitlich. Es müsste halt Folgen haben, wenn man merkt, dass sich ein Kind nicht vernünftig entwickelt, aber dafür bräuchte man erst einmal genug Plätze in der Kita um das optimalerweise schon ab 3/4 Jahren auffangen zu können mit verpflichtendem Kitabesuch und dann begleitend wieder Vorschule, wenn man zur Einschulung hin immer noch merkt, dass es schwierig wird. Flankiert mit ganz viel Begleitung für die Eltern für Zuhause.
Der Betreuungsschlüssel in den 50ern war bestimmt nicht besser als heute und damals war Wiederaufbau nach einem Krieg angesagt, trotzdem gab es weniger funktionelle Analphabeten nach der Volksschule als heute, vermutlich sogar weniger als solche die heute Abitur machen. Über Sprachförderungsangebote in Bezug auf Migration kann man dabei auch reden, ich sehe gerade bei meinen eigenen Kindern in der Klasse auch genug "biodeutsche" Kinder mit Schäden durch zu viel Bildschirmzeit. Die Testung sollte für alle sein, die Förderung dann nach Bedarf und verpflichtend...
Ich habe mir die Doku gestern auch angeschaut und auch wenn ich verpflichtenden Sprachtests und einer ggf. daraus folgenden Vorschul-/Schulkindergartenpflicht offen gegenüberstehe, sind bei mir ein paar große Fragezeichen offen geblieben:
1.) Ich habe mir gerade historische Zahlen für BW rausgesucht und aktuelle Zahlen für ganz Deutschland. In den 50er Jahren standen für ca. 60% der 3-6 Jährigen Kitaplätze bereit, für U3 hätten ca. 1-2% der Kinder einen Betreuungsplatz bekommen. Im letzten Jahr besuchten 91,3% der 3-6 Jährigen eine Kita und 37,4% der U3 Kinder. Die Idee, dass mehr Kitaplätze das Problem lösen, scheint mir angesichts der Zahlen nicht direkt einsichtig. Irgendwas scheinen die Eltern damals richtig gemacht und heute verlernt zu haben.
2.) Es wird als große Frage aufgeworfen, was Kinder zu Schulbeginn können sollten und dass es da keine einheitliche Festlegung gibt. Ich kann problemlos rausfinden, was der Kinderarzt bei den U-Untersuchungen abprüft und was das Gesundheitsamt bei der Schuleingangsuntersuchung haben möchte. Das Problem ist doch nicht, dass man vergessen hat die Kinder zu testen, das Problem ist, dass daraus absolut gar nichts folgt.
3.) Man hatte in fast allen Bundesländern früher solche Dinge wie Schulkindergärten/Vorschule etc. und hat das aus Kostengründen eingestampft. Das wieder aufzubauen ist angesichts des Personalmangels gerade in den Grundschulen eine Mammutaufgabe, die mindestens ein Jahrzehnt dauern wird.
Offtopic: Die Anforderungen für die Rettungsfähigkeit in NRW finden sich hier. Hab schonmal in einem anderen Thread darüber gelästert, das ist nicht einmal Rettungsschwimmer Bronze Niveau.
Die Kollegin hat aber auch gar nicht vor diese Rettungsfähigkeit nachzuweisen (sonst könnte sie hinterher tatsächlich mitfahren, das möchte sie ja gar nicht).
Vielleicht zur Information: Es geht um eine Kollegin, die die Fahrt nicht begleiten möchte aus anderen Gründen (die definitiv nicht rechtfertigen, dass sie nicht mitfährt), aber das erschien mir der einfachste Weg raus zu sein. Mein Problem sind sich widersprechende Informationen. Die juristische Antwort (Philologenverband) sagt ganz klar, dass alle aufsichtsführenden Personen die fachlichen Voraussetzungen erfüllen müssen und dass in juristischen Texten wenn "eine" als 1 gemeint ist, das auch explizit ausgeschrieben wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Unfallkasse NRW sagt, dass das in der Regel so ist, bei entsprechender Gefährdungsbeurteilung aber auch eine rettungsfähige Person reicht.
Die Schulleitung kann natürlich zu Klassenfahrten verpflichten, sie kann genauso selbstverständlich dazu verpflichten, dass man fachfremd Unterricht erteilt, aber bei solchen sportlichen Fahrten sehe ich zum einen gewisse persönliche Grenzen (z.B. Nichtschwimmer auf Segelschiff -> Angst) und Aufsichtsprobleme (Schüler fällt ins Wasser, andere Lehrkraft ist gerade auf Klo).
An unserer Schule gibt es aktuell Diskussion über die Auslegung der „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (NRW) in Bezug auf Klassenfahrten. Wir planen eine Klassenfahrt auf Plattbodenschiffen, die von zwei Lehrkräften pro Boot/Klasse begleitet werden soll. Im Erlass steht dazu:
„8.5.1 Fachliche Voraussetzungen: Eine Lehrkraft, die eine Segelfahrt auf einem Plattbodenschiff begleitet oder leitet, muss über die allgemeine Rettungsfähigkeit für Schulen verfügen.“
Die Frage ist nun, ob das Wort „Eine“ zu Beginn als unbestimmter Artikel oder als Zahlwort zu verstehen ist, d.h. ob beide Lehrkräfte über die Rettungsfähigkeit verfügen müssen (unbestimmter Artikel) oder nur eine (Zahlwort).
Ganz allgemein vielleicht auch noch die Frage: kann eine Lehrkraft dazu verpflichtet werden an sportlichen Fahrten (Wassersport, Wintersport, Bergwanderung) teilzunehmen, wenn sie keine Befähigung dazu hat?
Zu 1) suck it up. Jeder SV Lehrer hat sicher pro Woche in den Pausen mehr dienstlich zu tun als die durchschnittliche Lehrkraft Aufsicht führt und genau das soll entlastet werden von ganz oben aus.
Zu 2) unsere Stufenleitungen (je 2 pro Stufe) bekommen jeweils eine Entlastungsstunde und machen Aufsicht (Gymnasium, in der Oberstufe zwischen 120 und 140 SuS pro Stufe)
Gerade Lehrer Schmidt ist doch ein super Angebot für Zuhause, wenn man nochmal Wiederholung für die Klassenarbeit braucht. Videos können passend pausiert werden und Übungen zur eigenen Bearbeitung stelle ich doch als Lehrkraft zur Verfügung.
Aber auf die Idee das als Konkurrenz für Unterricht wahrzunehmen, wäre ich nie gekommen. Die Lernsequenzen bei Serlo sind auch keine Konkurrenz und die Aufgaben mit Lösungen bei Aufgabenfuchs genauso wenig. Aber als Ergänzung immer gern.
Die Aussagen über die juristischen Kompetenzen der Bezirksregierung beziehen sich auf Aussagen von drei unterschiedlichen Juristen (einer Justiziar, einer selbst Lehrer, einer Richter am Verwaltungsgericht) aus Fortbildungen zum Schulrecht.
Die Bezirksregierung winkt ganz oft Widersprüche durch, die in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht durch den Schüler verloren gehen würden.
Der Ausschluss des Anscheinsbeweises ist auch eher grenzwertig. In Geschichte/Pädagogik/Sozialwissenschaften gibt es auch im Grunde immer dieselben Klausuren. A1 Materialanalyse, A2 Einordnung, A3 Beurteilung. Dafür auswendig zu lernen ist erst einmal nicht überraschend (vor allem für A2 wenn thematisch eingegrenzt) und absolut keine Täuschungshandlung. Ein abweichendes Schriftbild, ein anderer Stil oder auf einmal auffällig wenige sprachliche Fehler in A2 im Vergleich zu A1/A3 lassen doch eher auf Beschiss schließen, als wenn in A2 einfach nur ohne Materialbezug die Theorie abgeladen wird und man in EWH die Punkte zusammensuchen soll.
P.S.: anderes Beispiel: ChatGPT in der Klausur genutzt, fällt bei 90% der Schüler dadurch auf, dass sich der Stil ändert und auf einmal keinerlei Rechtschreib- und Grammatikfehler mehr auftreten (vom Versagen der Aufsicht Mal abgesehen). Wenn einem der Anscheinsbeweis hier nicht reicht, befragt man den Schüler zu den entsprechenden Textstellen und findet doch recht zeitnah größeres Unwissen vor, als bei verständigem Lernen zu erwarten gewesen wäre (bei einer Kollegin hat ein Schüler sich den Chemietest von ChatGPT schreiben lassen).
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