Beiträge von Valerianus

    Die deutsche Rechtsprechung kennt keine Präzedenzfälle, deswegen ist das kein zielführender Ansatz. Oder in Hamburg habt ihr einfach ein paar sehr kreative Richter. Ich erinnere mich gut daran, dass in den 90ern fast alle Urheberrechtsklagen in Hamburg eingereicht wurden, weil das dortige LG völlig einen weg hatte und Urteile aus Hamburg regelmäßig vom dortigen OLG oder vom BGH kassiert wurde. Zweite Alternative wäre, dass eure Landesverwaltung einen weg hat und keine ordentlichen Arbeitsverträge erstellt.

    §103 SchulG NRW Abs. 3:

    "Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer muss der der Lehrerinnen und Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen können Planstelleninhaberinnen oder Planstelleninhaber sein, deren Beschäftigungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Bei der Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen dann die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Das Beschäftigungsverhältnis der übrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer muss demjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein."


    Das müsste der relevante Teil sein.

    In Mathematik besteht (in der SI) die Möglichkeit Punkte für Form und Ordnung zu vergeben, allerdings würde ich auch hier maximal einen Punkt abziehen, wenn wirklich in jeder Aufgabe Rechtschreibfehler sind. Bolzbold; Ich hab den Abzug von Notenpunkten bisher einmal eingesetzt, allerdings in Geschichte und zusätzlich dazu, dass es 0/3 Punkten im Erwartungshorizont gab, aber der Schüler hatte in jeder Zeile mindestens einen Fehler, das war anders einfach unangemessen.

    Eine unnötige Impfung wiederum ist nach allen Regeln der ärztlichen Kunst zu vermeiden. Zumindest galt das bisher.

    Das ist so allgemein einfach Unfug, einfach mal die Impfempfehlung in Bezug auf MMR angucken. Man kann da vielleicht auch logisch argumentieren: Was spricht medizinisch gegen eine unnötige Impfung, die aber absolut sicher ist und im schlimmsten Fall leichtes Unwohlsein (Rötung, Schwellung, Kopfschmerzen) verursacht?


    Die zweite MMR Impfung für Kinder ist kein Booster, sondern soll einfach die Impfversagerquote aufbessern, aber man macht sich nicht die Mühe erst die Titer zu bestimmen. Dasselbe gilt für nach 1970 geborene Erwachsene...einfach rein und gut ist...

    Ich habe meine Liste gestern übrigens meiner Lebensgefährtin vorgelesen und sie gefragt um welche Partei es sich handelt. Bis zu den Kruzifixen (die habe ich als letztes vorgelesen) war sie ganz klar bei der AfD. Ergo ist die Partei, die in Deutschland am längsten den Kanzler gestellt hat, eigentlich "moralisch unwählbar". Oder man betrachtet das Ganze doch etwas differenzierter und nimmt zur Kenntnis, dass eine wählende Mehrheit in Deutschland genau sowas eigentlich hören will.

    Das ist eigentlich eine gute Zusammenfassung für die politische Situation in Deutschland, die ich seit Jahrzehnten teile und die im Lehrerkollegium und auch im Studium schon für Augenrollen gesorgt hat (und damals war für die Alternative Liste im Uni-Senat xD):

    Es gibt in Deutschland keine linke Mehrheit und die hat es auch nie gegeben, am nächsten dran war vielleicht mal Willy Brandt. Aber die anderen beiden SPD Kanzler (und jetzt auch Scholz) haben immer eine Politik der Mitte gemacht, sind dafür auch gewählt worden und im Gegenzug von ihrer Partei richtig auseinander genommen worden (und bald auch Scholz?). Deutschland ist ein durch und durch konservatives Land. ;)

    Artikel 33 GG - Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Wenn sich jemand mit höherem Statusamt bewirbt (der nicht offensichtlich unfähig ist), kann derjenige mit niedrigerem Statusamt im Grunde einpacken und wenn er doch befördert wird, wird die Stelle ziemlich sicher durch eine Konkurrentenklage blockiert...


    Ob nach ihrem Gesamtergebnis wesentlich gleiche Beurteilungen vorliegen, die einen solchen weiteren Vergleich ermöglichen, richtet sich nicht allein nach dem formalen Gesamturteil. Vielmehr gebietet es der Leistungsgrundsatz, bei einem Vergleich des Gesamtergebnisses auch etwaige Unterschiede im Maßstab der Beurteilung der Bewerber zu berücksichtigen. Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen. Hier wird in der Rechtsprechung der Fachgerichte vielfach angenommen, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser ist als diejenigen des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes. Mit einem höheren Amt sind regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden. Wo sich der Statusunterschied dementsprechend auf den Beurteilungsmaßstab ausgewirkt hat, ist er in den Beurteilungsvergleich einzustellen.

    Der durchschnittliche IQ von Personen mit Down-Syndrom liegt bei 50...ich glaube gewisse generalisierte Aussagen über Gefährdungswahrnehmung und Verhalten lassen sich allein daraus schließen...
    Menschen über 2m kommen an alle Regale im Supermarkt ran...Menschen sind Individuen, ja klar, hast du noch ein Allgemeinplätzchen oder auch noch was hilfreiches?


    @Aufsichtspflicht: Beim Schulleiter schriftlich darauf hinweisen, dass du in der Pause der Begleitung die Aufsichtspflicht nicht vollständig wahrnehmen kannst und dann bist du raus aus der Nummer und das ist das Problem deiner Schulleitung. ;)

    Führerscheinprüfung, Bremsweg. Als Mathelehrer kommen solche Fragen immer wieder, da solltest du bei den meisten Themenbereichen ein, zwei Beispiele parat halten. Die Gegenfrage mit dem Berufswunsch ist ebenfalls nie verkehrt, bei manchen Berufen kann man das dann auch mit einem "dann vermutlich nie wieder" beenden. Ansonsten kann man aber auch über das logische Denken, Problemlösefähigkeit, Verständnis von Wahrscheinlichkeiten und Statistiken, mathematische Modelle im Alltag, etc. gehen, aber das ist eher der catch all Ansatz. ;)

    Wenn es dir darum geht ob die Kirche das darf, müsste ich nur den Artikel im Grundgesetzt wechseln, aber auch diese Art der Diskriminierung ist grundgesetzlich (in Verbindung mit WRV) legitimiert...nicht jede Diskriminierung ist verboten, aber wie gesagt: Darüber entscheiden in Deutschland zum Glück immer noch Richter am BVerfG und nicht irgendwelche dahergelaufenen Lehrer und zu meiner großen Freude muss ich gestehen: Die stehen auf meiner Seite, so I'm fine... ;)

    Herr Rau : Das mit dem Nazivergleich kam deshalb, weil der Parlamentarische Rat das Recht auf Ersatzschulen deshalb in die Verfassung geschrieben hat, um eine nationalsozialistische Einheitserziehung und Bildung (das wären die Nazimethoden im Bereich der Schule) zu verhindern. Danach habe ich dann etwas hocheskaliert, weil hier Leute ohne jede historische Bildung mir was vom Reichskonkordat erzählen ohne die Entstehungsgeschichte mit WRV, Kirchenkampf, etc. auch nur ansatzweise zu kennen und in ihre Argumentation einzubeziehen. Und die Schulpflicht ist in Deutschland nicht durch Hitler eingeführt worden. :P


    Ich hab übrigens gar nichts dagegen, wenn jemand die Kirche nicht mag, Gott für nicht existent hält oder ähnliches, alles völlig okay. Aber die Argumentation hier ist doch scheinheilig. Es geht im Kern doch gar nicht darum gegen Artikel 7 Absatz 4 zu argumentieren, sondern es soll nur den Kirchen verboten werden Ersatzschulen zu haben (und das obwohl sie dafür nicht mehr oder weniger Geld erhalten als jeder andere Anbieter von Ersatzschulen auch). Das ist scheinheilig und juristisch ziemlich kreativ...negative Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder sein Kind auf eine nicht-kirchliche Schule schicken darf und dass das Kind dort auch keinen Religionsunterricht bekommt...wenn sich eine größere Menge Eltern für kirchliche Schulen entscheidet, wo der Religionsunterricht verpflichtend ist, spricht das irgendwie dafür, dass man deren positive Religionsfreiheit auch achten sollte. Das nicht zu tun empfinde ich als militant...vielleicht das falsche Wort...aber wäre verfassungsfeindlich besser?

    Das Wort Bestandsgarantie deutet irgendwie darauf hin, dass es die Schulen schon vorher gab und die WRV sah die Möglichkeit zur Neueinrichtung genauso vor, mir ist irgendwie nicht direkt klar worauf du hinauswillst oder willst du dem Abitur mit seinem entweder sprachlichen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkt in NRW auch die direkte Herkunft in der NS-Zeit zugestehen?

    Ziel der Nazis war ziemlich eindeutig, dass in allen Schulen exakt dasselbe vermittelt wurde und zwar ohne Kreuz, Nächstenliebe und ähnlichen "Unsinn". Artikel 7 Absatz 4 GG ist die logische Folge davon, aber ja, kann man natürlich doof finden, gibt es nur keine gesellschaftliche Mehrheit für... ;)

    Essen sieht sich selbst als Sozialbistum und die Schulen des Bistum liegen jetzt (bis auf das Mariengymnasium) nicht in den Stadtteilen wo du jemanden aus Essen-Überruhr als Asi ablehnen würdest und wo Selektion nach Religion auch nicht wirklich sinnvoll erscheint, wenn man Schüler aus dem Einzugsgebiet haben möchte. Also das ist nicht Klischeekiste, sondern schlicht und ergreifend Unfug. ;)


    Wir haben über die zivilrechtliche Vertragsfreiheit tatsächlich ein paar mehr Durchgriffsrechte als staatliche Schulen die rein verwaltungsrechtlich unterwegs sind (einfachstes Beispiel wäre ein generelles Handyverbot über die Schulordnung als Teil des Schulvertrags), aber wie gesagt, das Bistum Essen ist ein echt schlechtes Beispiel wenn du soziale Selektion suchst, denn die findet an den Schulen nicht statt. Wonach selektieren wir in den Auswahlgesprächen? hauptsächlich Passung zur Schule (Kind/Eltern - wenn da jemand völlig freidreht, dann wird's natürlich eher eine andere Schule), danach evtl. Leistung, aber meine Schule ist schon dauerhaft vierzügig in einem dreizügigen Gebäude, irgendwo musst du halt sagen "jetzt ist voll", sonst wird's schwierig, das ist an öffentlichen Schulen auch so. Die haben nur eine Bezirksregierung und ein Schulverwaltungsamt im Nacken, die dann noch dagegenhalten und das haben wir tatsächlich nicht.

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