Geh einfach Mal ins Archiv und schau dir alte Abiturklausuren an oder an der Grundschule alte Schülerhefte. Heute haben unsere Schüler Kompetenzen, damals konnten sie noch lesen, schreiben und rechnen. Ki beschleunigt gerade nur den Verfall der Leistung und es liegt nicht daran, dass die Schüler dümmer wären, man muss es ihnen nur einfach abverlangen...
Beiträge von Valerianus
-
-
Die Frage ist halt immer, was du mit der Karte machen möchtest. Mercator ist halt dafür da, dass man mit dem Segelschiff ankommt, wenn man sich an die Winkelangaben hält. Google Maps zum Beispiel.
-
Die Schwerbehinderung ist der Schlüssel, wie oben schon einmal gesagt. Dein Arzt schreibt auf, dass du aus Gründen xyz einen freien Tag brauchst und dann sorgt die/der Schwerbehindertenbeauftragte dafür, dass das auch passiert und zwar mit ganz wenigen Ausnahmen (Abitureinleitungskonferenz wäre so ein Beispiel, Fachkonferenz Deutsch (mit sehr engen Ausnahmen) ganz sicher nicht).
-
Das wäre auch in NRW die härteste Ordnungsmaßnahme: Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes
Gibt ja noch Ersatzschulen...
-
In der Aufgabenstellung steht, dass das Feld D2 mit einer Formel korrekt berechnet werden soll. Die Frage ist so dumm formuliert, dass sogar eine Formel die die Zahlen direkt nutzt gemäß Fragestellung korrekt ist.
-
a) nein
b) teilweise (immer die Vorderseiten (wer Seite 3 findet und dann zu blöd ist 4 auf der Rückseite zu finden ist selbst Schuld) und nur die Schülerlösungen + Schmierpapier, Aufgabenblätter sind von der Menge her nachvollziehbar)c) ja
d) ja (das ist ein Formblatt fürs Abitur)
e) ja (aber ohne Inventarisierung)
Exceltabelle) nein, aber wir gehen an der Schule (vermutlich fälschlicherweise) davon aus, dass alle Kollegen den Mittelwert aus zwei natürlichen Zahlen berechnen und dann in einer Tabelle nachschauen können, welche Note das ergibt
-
"Du zahlst" und "Du bist verpflichtet zu zahlen" sind zwei unterschiedliche Sachen. Wenn deine Schulleitung möchte, dass du den Nachteilsausgleich umsetzt, dann muss alles dafür notwendige Material auch gestellt, bzw. bezahlt werden. Ansonsten schriftlich geben lassen und nach oben eskalieren.
-
Anhängige Ermittlungsverfahren (je nach Bundesland: mit Strafandrohung größer x Tagessätze) werden abgefragt, eingestellte Verfahren ergeben keinen Sinn, die sind ja üblicherweise begründet eingestellt worden.
P.S.: Bundesland ist wichtiger als gedacht: in Bayern werden die letzten fünf Jahre (auch eingestellte Verfahren) abgefragt (Quelle).
-
Das hängt immer davon ab, wie tief der Stock im Popo steckt. Bei der letzten Begehung ist moniert worden, dass vor dem Bücherkeller bei uns zwei Tische stehen, auf dem die Schüler Bücher ablegen und (nach Nachricht an mich) abholen können. Der Bücherkeller ist im Keller, kein Fluchtweg und hinter einer Feuerschutztür, d.h. über Brandlasten konnte nicht argumentier werden. Aber falls sich da unten trotz Verbot mehrere Klassen aufhalten, machen die Tische den Weg leider zu eng, die Tische müssen da leider weg. Die größte Ansammlung an unberechtigten Schülern ist in der Regel zwei zum knutschen, die hätten problemlos entkommen können, aber was ist wenn es doch auf einmal mehrere Klassen versteckter Schüler dort gibt?
-
Das andere brennt zwar nicht, kommt aber tropfend von der Decke.
Ich bin immer noch dafür, dass man bei allen Vorschriften einmal schaut was man tatsächlich braucht.
In unserer Schule dürfte die größte Gefahr der Fußboden sein. Der ist sicherlich brandhemmend, aber sobald er anfängt zu rauchen sind im näheren Umkreis alle tot, die den Scheiss einatmen...
-
Und jetzt beißt sich die Katze in den Schwanz: Was sind die meisten Schallschutzpanele? Brandlasten

-
In der Schweiz würde vom Betreiber gegen die Vorschriften verstoßen und von der Gemeinde nicht kontrolliert. Die Vorschriften wären absolut ausreichend gewesen, aber wenn Leute das vorsätzlich ignorieren machst du halt nix.
Anderes absurdes Beispiel aus Deutschland: Karneval haben viele unserer Schüler Sprühfarbe von DM in den Haaren, aber wehe sie machen das in der Schule, da sieht man den Gefahrstoffbeauftragten aber im Dreieck springen. Oder Deo nach dem Sport, wie viele Schüler dadurch schon in Flammen aufgegangen sind...
Dieselben Leute die hier strengere Vorschriften fordern, trauen sich dann nicht mehr mit ihren Schülern Fahrrad zu fahren, weil sie dann verklagt werden könnten. Das sind zwei Seiten derselben Medaille.
-
They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
Wenn die Sicherheitsbestimmungen die Funktion (pädagogische Arbeit) massiv erschweren, sollte schon die Frage erlaubt sein, wieso man die Sicherheitsbestimmungen verschärfen muss, obwohl sie offensichtlich bereits mehr als ausreichend sind (keine Todesfälle durch Brand seit mindestens 1871). Aber nochmal: Das ist eine politische Frage. Aus demselben Grund werden überall an Flüssen und Seen "Baden verboten" Schilder aufgestellt, weil die Menschen inzwischen offensichtlich zu doof sind ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Wir entwickeln uns als Land leider auch immer mehr in die "Caution - Coffee can be hot" Richtung, anstatt von den Leuten zu verlangen ihr Gehirn länger als eine halbe Sekunde zu gebrauchen.
Giftige Gase hast du heute sicherlich deutlich mehr als früher, angefangen durch die Dämmmaßnahmen an den Gebäuden bis hin dazu, dass immer mehr Alltagsgegenstände aus Plastik sind im Gegensatz zu früher. (Quelle (Youtube))
Wichtig: Das bezieht sich auf die Einrichtung, nicht auf die Baumaterialien (ausgenommen Dämmmaterialien). -
Der Punkt mit der Bürokratie ist aber nicht zu vernachlässigen. Es gab in Deutschland seit Gründung des Kaiserreiches keine Brände in Schulen die zu Töten geführt haben (in NRW ist 1997 ein Schüler bei einer Explosion von Lösungsmittel gestorben, da hätten weniger Brandlasten aber nicht geholfen). Offensichtlich waren die preußischen Brandschutzbestimmungen schon ausreichend um Todesfälle zu verhindern. Ob man da immer mehr draufsetzen muss, um jede minimale Eventualität abzudecken, ist eine politisch zu beantwortende Frage.
Ich find's auch lächerlich, dass unsere Flure mehr an einen Knast aus den USA erinnern als an eine Schule...
-
Sie war bis zur Geburt ihres ersten Kindes in Vollzeit, dann Elternzeit mit Elterngeld, sich selbst vertreten, aktuell im BV wegen erneuerter Schwangerschaft, demnächst wäre eine kurze Vollzeitphase (nach Ende der Elternzeit), ab August gilt aktuell der bereits genehmigte Teilzeitantrag. Den möchte sie nun gerne los werden. Ist auch keine Gewissensfrage, sondern rein finanziell.
-
Zwei Monate später, also Ende Juli.
-
Vollzeit, da hat ihr Mann Elternzeit mit Elterngeld für das erste Kind.
-
Das war auch mein Gedanke, aber es geht mir nicht um moralische Wertung, sondern rechtliche Zulässigkeit. Umgekehrt wird ihr der Dienstgeber sicher auch nicht mehr geben wollen, als rechtlich zulässig ist.
-
Du brauchst die Freistellung des Dienstgebers, du musst ja überhaupt nicht kündigen um zum Land zu wechseln. Das ist ein Wechsel nach §103 Schulgesetz.
-
Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.
Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?
Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss.
Werbung