Beiträge von Valerianus

    In der Schweiz würde vom Betreiber gegen die Vorschriften verstoßen und von der Gemeinde nicht kontrolliert. Die Vorschriften wären absolut ausreichend gewesen, aber wenn Leute das vorsätzlich ignorieren machst du halt nix.

    Anderes absurdes Beispiel aus Deutschland: Karneval haben viele unserer Schüler Sprühfarbe von DM in den Haaren, aber wehe sie machen das in der Schule, da sieht man den Gefahrstoffbeauftragten aber im Dreieck springen. Oder Deo nach dem Sport, wie viele Schüler dadurch schon in Flammen aufgegangen sind...

    Dieselben Leute die hier strengere Vorschriften fordern, trauen sich dann nicht mehr mit ihren Schülern Fahrrad zu fahren, weil sie dann verklagt werden könnten. Das sind zwei Seiten derselben Medaille.

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.

    Wenn die Sicherheitsbestimmungen die Funktion (pädagogische Arbeit) massiv erschweren, sollte schon die Frage erlaubt sein, wieso man die Sicherheitsbestimmungen verschärfen muss, obwohl sie offensichtlich bereits mehr als ausreichend sind (keine Todesfälle durch Brand seit mindestens 1871). Aber nochmal: Das ist eine politische Frage. Aus demselben Grund werden überall an Flüssen und Seen "Baden verboten" Schilder aufgestellt, weil die Menschen inzwischen offensichtlich zu doof sind ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Wir entwickeln uns als Land leider auch immer mehr in die "Caution - Coffee can be hot" Richtung, anstatt von den Leuten zu verlangen ihr Gehirn länger als eine halbe Sekunde zu gebrauchen.

    Giftige Gase hast du heute sicherlich deutlich mehr als früher, angefangen durch die Dämmmaßnahmen an den Gebäuden bis hin dazu, dass immer mehr Alltagsgegenstände aus Plastik sind im Gegensatz zu früher. (Quelle (Youtube))
    Wichtig: Das bezieht sich auf die Einrichtung, nicht auf die Baumaterialien (ausgenommen Dämmmaterialien).

    Der Punkt mit der Bürokratie ist aber nicht zu vernachlässigen. Es gab in Deutschland seit Gründung des Kaiserreiches keine Brände in Schulen die zu Töten geführt haben (in NRW ist 1997 ein Schüler bei einer Explosion von Lösungsmittel gestorben, da hätten weniger Brandlasten aber nicht geholfen). Offensichtlich waren die preußischen Brandschutzbestimmungen schon ausreichend um Todesfälle zu verhindern. Ob man da immer mehr draufsetzen muss, um jede minimale Eventualität abzudecken, ist eine politisch zu beantwortende Frage.


    Ich find's auch lächerlich, dass unsere Flure mehr an einen Knast aus den USA erinnern als an eine Schule...

    Sie war bis zur Geburt ihres ersten Kindes in Vollzeit, dann Elternzeit mit Elterngeld, sich selbst vertreten, aktuell im BV wegen erneuerter Schwangerschaft, demnächst wäre eine kurze Vollzeitphase (nach Ende der Elternzeit), ab August gilt aktuell der bereits genehmigte Teilzeitantrag. Den möchte sie nun gerne los werden. Ist auch keine Gewissensfrage, sondern rein finanziell.

    Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.

    Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?

    Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss. ;)

    Ich suche dir jetzt nur ein Urteil raus, weil mir nicht langweilig genug dafür ist, aber der Grundsatz bei solchen Veranstaltungen ist: man hat die Aufsicht für das was man übernimmt, nicht für alles. Wenn du mit zehn Kindern alleine vorfährst ohne die Eltern, dann hast du die Aufsicht übernommen. Wenn du einfach mit der Gruppe fährst und mit irgendwelchen Eltern quatscht, dann nicht. In Rheinland-Pfalz ist der Begriff der Schulveranstaltung übrigens etwas weiter gefasst, wie man dem Volltext entnehmen kann.

    OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 1999 – 1 U 1654/96

    Zitat

    Kinder, die wie der Kläger nicht am Spielprogramm teilnahmen, standen unter der Obhut und Beaufsichtigung der sie begleitenden und primär verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Angesichts des Umstands, dass die einzige anwesende Lehrerin mit den von ihr betreuten Kindern Völkerball spielte, konnte die Mutter des Klägers nicht damit rechnen, dass „irgendjemand der Anwesenden” sich um ihren Sohn kümmern würde, wenn sie ihn unbeaufsichtigt spielen ließ. Der Unfall hat sich in ihrer Aufsichtssphäre ereignet.

    Überzeugt nicht nicht, ist leider keine zulässige Gesetzesgrundlage. Hast du vielleicht einen Paragraphen oder ein Urteil für deine Rechtsauffassung oder ist das für dich eher eine Glaubensfrage?

    Als Lehrer bin ich verantwortlich für meine Schüler bei Schulveranstaltungen und wenn ich im Dienst bin. Beides trifft hier nicht zu. Außerhalb des Dienstes kann man bei Beamten noch ein bisschen konstruieren, aber auch da kommt man nur schwerlich zur Haftung bei einem Ausflug mit dem Fahrrad.

    Die Aussichtspflicht liegt bei den Eltern, wenn die entsprechenden Eltern nicht dabei sind, bei den Personen die die Kinder mit dorthin gebracht haben (§§ 832 i.v.m. 1631 BGB).

    Was man auf so einer Fahrt nicht machen sollte ist die Aussichtspflicht dann doch so irgendwie wahrnehmen, weil das dann zwar kein schulisches Problem ist, aber man privatrechtlich die Aufsicht samt Haftung übernimmt, das kann einem aber auch privat mit den Kindern des Nachbarn geschehen und hat nun gar nichts mit der Rolle als Lehrer zu tun.

    Kris24 : von wem wurde das gesagt und was ist die Rechtsgrundlage? Das zweite ist eigentlich die viel wichtigere Frage, wenn man bedenkt, dass selbst von ministerieller Ebene (und die haben oft fähige Juristen) oft Blödsinn kommt, der von den Gerichten dann kassiert wird

    Die Befähigung zum Richteramt heißt, dass du das erste und zweite juristische Staatsexamen bestanden hast, das geht auch mit zweimal ausreichend. Für die Stelle als Richter sollte es zweimal vollbefriedigend sein. Hier sind die Anforderungen für Richter in NRW, kannst ja Mal mit der Quelle von oben vergleichen Anforderungen Richter 

    Es ist aber so ist übrigens schon in der Grundschule kein gutes Argument mehr. Es ging Länder, die inzwischen sogar die Anforderungen an Richter absenken, aber in der Verwaltung.


    Ich hab Mal Hessen für dich herausgesucht und die wollen auch kein Prädikatsexamen, bieten dafür aber immerhin E13 als Gehalt an. Das macht niemand mit Prädikatsexamen, auch nicht als Zwischenlösung...

    Befriedigend (7-9 Punkte) ist kein Prädikat, damit wirst du als Richter oder Staatsanwalt nicht genommen. Warum sollte jemand der vollbefriedigend (10-12 Punkte) hat und damit in jedem Bundesland mit Kusshand bei der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt genommen wird, von Großkanzleien mal ganz abgesehen (aber den Lebensstil muss man wollen), seine Karrierechancen so wegwerfen und in die A-Besoldung gehen?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da irgendwen für findet, wie gesagt, es können nicht einmal alle Stellen bei der Staatsanwaltschaft besetzt werden, weil es zu wenig Bewerber gibt, die die Anforderungen erfüllen...

    Juristen in der Verwaltung haben in der Regel ein Prädikatsexamen (Vollbefriedigend oder besser). Alles was drunter ist bekommt in der Regel nur befristete Verträge.


    Aber an sich hast du natürlich recht. Nur weil eine Lehrkraft mit Eltern der Schule Fahrrad fährt, ist das noch lange keine schulische Veranstaltung und die Verantwortung für die Kinder liegt dabei bei den Eltern.

    Juristen sind im höheren Dienst in der A-Besoldung und die Einstiegshürde ist die Befähigung zum Richteramt d.h. 1. und 2. Staatsexamen bestanden und von der Bezahlung mit Lehrern vergleichbar (Einstiegsamt A13, realistisch hat die Mehrheit in der Verwaltung zeitnah A15), Richter und Staatsanwälte im Einstiegsamt haben ein Prädikatsexamen und R1 im Einstiegsamt (mit guten Aufstiegsmöglichkeiten und selbst in R1 ist die Endbesoldung höher als in A15) und das sind die schlecht bezahlten Prädikatsjuristen, die gut bezahlten gehen in Kanzleien.

    In NRW ist die Grenze in der Verwaltung 6.5 Punkte, das ist kein Prädikatsexamen (Quelle - ich hab keine Ausschreibung im Schulbereich gefunden aktuell)...

    Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das eine Schulveranstaltung sein?

    Es liegt außerhalb der regulären Schulzeit, die Schule ist an der Organisation nicht beteiligt, optimalerweise steht in der Einladung noch explizit drin, dass das keine ist und Verantwortung und Aufsicht bei den Eltern bleiben.

    Selbst ein Jurist, dessen Staatsexamen nur für die Bezirksregierung gereicht hat, schafft es da nicht irgendeine Verantwortung der Schule oder Lehrkraft zu konstruieren...

Werbung