Die Regelung besteht in NRW tatsächlich exakt so, das heißt aber bei der juristischen Kompetenz der aktuellen und ehemaligen Landesregierungen keinesfalls dass das rechtmäßig ist, sondern hauptsächlich dass noch niemand geklagt hat.
Beiträge von Valerianus
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Beförderung ist juristisch die Mitnahme von anderen Personen, der Absatz bezieht sich auch meines Wissens darauf, dass Lehrer keine Schüler mitnehmen sollen, ich muss aber meine Schulaufsicht nicht fragen, das ist für Kollegen an öffentlichen Schulen irrelevant.
P.S.: Selbst fahren ist "führen".
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Man braucht im Grunde wirklich eine Arbeitszeiterfassung, das Problem was ich dabei sehe ist einfach, dass der Dienstherr dann auch sagen kann: "Von einem durchschnittlichen Kollegen im Fach Mathematik erwarten wir, dass er eine Arbeit der Jahrgangsstufe 8 in 6:40 korrigiert hat" und das ist einfach Unfug, das hängt ja auch ganz massiv davon ab welches Thema behandelt wird, wie lang die Klassenarbeit war, ob ich bei den Aufgaben direkt auf Korrekturfreundlichkeit geachtet habe und dann sind die sehr gewissenhaften Kollegen noch mehr gekniffen. Ich korrigiere keine Arbeit zweimal, falls ich mal was zu Ungunsten der Schüler übersehe, sprechen die mich bestimmt an und dann gebe ich gerne auch die fehlenden Punkte. Man kann da sicher gewissenhafter vorgehen, dann braucht man aber halt einfach länger.
Kairos Logik gehört den Philosophen schon lange nicht mehr, das ist jetzt ein mathematisches Teilgebiet, spätestens seit Gödel.

Es gab in Geschichte (Philosophie und Theologie hatte ich auch jeweils zwei Veranstaltungen) auch anspruchsvolle Dozenten, aber der durchschnittliche Student wusste relativ zeitig wo man seinen Schein für erste Sitzung/letzte Sitzung/Hausarbeit bekommen hat und in welchen Quellenlektürekursen wöchentlich kurze Tests zu den zu lesenden Quellen geschrieben wurden und man nach dreimal unter dem Schnitt den Schein nicht bekommen hat.
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Ich habe als Fächer Geschichte und Mathematik und kann vielleicht ein bisschen aus beiden Welten beitragen.

Studium: Ein geisteswissenschaftliches Studium ist sicherlich anspruchsvoll, darum geht es gar nicht, aber der Schwierigkeitsgrad von Mathematik hat den von Geschichte definitiv meilenweit übertroffen, es hat schon einen Grund, dass die Mathematikvorlesungen in allen Studiengängen die "Todeskurse" für die Studenten sind. Eine Hausarbeit in Geschichte kann man auch in zwei Tagen rausballern, wenn man konzentriert bei der Sache ist, eine Klausur in Mathematik ohne regelmäßige Teilnahme an den Übungen über das gesamte Semester hinweg...das wird kritisch. Ich könnte jetzt noch Psychologie einbringen, wenn das jemandem was bringt, das liegt so in der Mitte, etwas näher bei Mathe, aber an Schulen bringt das nicht viel. Die Dropoutquoten von Juristen, Medizinern und Lehramtsstudenten (Gy/Ge) liegen meines Wissens nach so niedrig, weil das die Studierenden mit den besten Abiturdurchschnitten sind. Wenn man jetzt voraussetzt, dass man für ein gutes Abitur entweder klug oder fleißig oder beides sein muss, hilft das im Studium eventuell. Die Dropoutquoten in Geschichte und Mathematik unterscheiden sich zahlenmäßig gar nicht so sehr, aber der Grund warum Leute abbrechen ist aus meiner Erfahrung häufig ein anderer: In Mathematik ist häufig schon nach den Klausuren in Analysis I oder Lineare Algebra I für die Studenten Schluss, weil man maximal zweimal durchfallen darf. Hier dürfen die Studenten nicht weitermachen. In Geschichte habe ich Kommilitonen mit mittlerem zweistelligem Fachsemester gehabt, die haben irgendwann aufgehört, weil sie Geld verdienen mussten oder manche haben Geschichte einfach aus Interesse studiert, haben dann aber doch auf BWL oder Jura oder etwas "profitables" gewechselt. Die Gründe liegen hier ganz unterschiedlich (das ist aber nur Erfahrung aus dem eigenen Bekanntenkreis). Vom Studium her ist für mich ganz klar, dass Mathe anspruchsvoller war und wenn das in die Bezahlung spielen würde, bekäme man auch mehr Mathematiklehrer an die Schulen.

Korrekturaufwand: Ich muss die Fachkollegen doch mal dringend bitten sich ehrlich zu machen. In Mathematik (selbst im Abitur) bin ich mit einem guten Schüler in ein paar Minuten durch. Ich schaue ob das Ergebnis stimmt und ob ein Rechenweg vorhanden ist, dann gibt es Punkte. Die Chance, dass jemand sich zweimal so verrechnet, dass am Ende das richtige rauskommt, ist doch eher vernachlässigbar. Mit einem schlechten Schüler bin ich noch schneller durch, weil ein schlechter Schüler in Mathe einfach nichts schreibt, er kann es ja nicht. Mittelmäßige Schüler kosten etwas mehr Zeit, wenn jemand in der ersten Zeile beim Gaußverfahren schon einen Vorzeichenfehler macht, hab ich ein bisschen was zu tun. Bei der Erstellung brauche ich etwas länger, weil die Aufgabenteile alle ineinander greifen müssen und der (außerhalb der Stochastik oft völlig schwachsinnige) Sachkontext ja auch irgendwie passen muss. Dafür bin ich mit dem EWH extrem schnell fertig, entweder erstelle ich einen EWH wie im Abitur "Der Schüler bestimmt die Schnittstellen zwischen f und h" zur Aufgabe "Bestimmen Sie die Schnittstellen zwischen f und h" und arbeite überhaupt nicht oder ich schreibe meine Musterlösung um, das erfordert für den Satz etwas Zeit, geht aber auch zügig.
In Geschichte bin ich mit der Erstellung zügig durch, weil ich mir meistens schon vor der Reihe einen Text/eine Karikatur/etc. ausgesucht habe, auf die ich hinaus möchte, dann dazu zügig ein paar Aufgabenstellung (Analyse/Einordnung/Urteil) geschrieben und das Ding ist fertig. Dann kommt der EWH und die ganze Zeitersparnis ist für den Arsch gewesen, weil ich da versuche wirklich alles aufzunehmen, was ein Schüler aus dem Material entnehmen könnte. Und dann der größte Spaß, die Korrektur, bei der ich mich oft frage, ob unsere (im Landesvergleich wirklich guten) Schüler mich eigentlich verarschen wollen und aus Versehen sprachlich und inhaltlich aufs Blatt gekotzt haben. Selbst jemand mit der Note "mangelhaft" schreibt hier gut und gerne mehrere Seiten mit Unsinn voll, der sich sprachlich liest als hätte ein Legastheniker einen Schlaganfall während des Schreibprozesses gehabt. Zum Vergleich: Ich habe das Vorabitur meines Mathematik Leistungskurses an einem Nachmittag/Abend (20 SuS, 300 Minuten Zeit pro Klausur, circa 5-6 Stunden Korrekturzeit) durchgezogen. Für meinen Geschichtskurs aus der Einführungsphase (8 SuS die schreiben, 90 Minuten Zeit, circa 8 Stunden Korrekturzeit) habe ich länger gebraucht. Von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I will ich erst gar nicht anfangen, da kann man auch zwei Geometriearbeiten (finde ich persönlich am anstrengendsten zu korrigieren) an einem Abend wegkorrigieren.
Noch ein anderer Einblick: Ich bin Fachvorsitz in Mathematik und Koordinator für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften bei uns an der Schule, ich hab also Einblick in fast alle Klassenarbeiten/Klausuren in dem Bereich. In Mathematik haben wir (mit mir) insgesamt drei Kollegen die ihre Arbeiten im Grunde immer in einem Tag korrigiert haben (ein Kollege korrigiert teilweise den hilfsmittelfreien Teil während die Schüler noch den CAS Teil schreiben, wenn er nicht selbst Aufsicht hat). Das gibt es in Geschichte/Erdkunde/Pädagogik/Sozialwissenschaften/Deutsch einfach nicht.
Ich habe auch zwei Kollegen, die in den Fachkonferenzsitzungen immer rumheulen, wie schwierig es doch sei Klassenarbeiten und Klausuren in Mathematik zu erstellen und deren Klassenarbeiten sind qualitativ nicht hochwertiger oder anspruchsvoller als von meinem Seiteneinsteigerkollegen, der die Schüler regelmäßig mit vollem rechnerischen AFB III Einsatz knechtet, anstatt auf das Gelaber auszuweichen, das im Schulbuch teilweise als AFB III angegeben wird. Wir unterrichten Mathematik, wir bereiten Schüler darauf vor, dass sie Mathe in Beruf und Studium nutzen können. Die müssen rechnen und beweisen können, für Lesen und Schreiben sind andere Fächer zuständig. Ich kriege jetzt schon wieder einen Anfall, wenn ich daran denke, dass ich Freitag wieder 20+ Seiten Abiturklausur in meinem Mathe LK verteilen darf. Die behandelten Themen passen, mathematisch anspruchsvoller, auf eine Seite Abiturklausur und die Schüler wären besser auf Analysis I und Lineare Algebra I vorbereitet, wenn ich das machen dürfte.

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Bei uns an der Schule gibt es einen Lehrerkonferenzbeschluss zu genau diesem Thema.
ZitatMit Beginn der Abiturprüfungen verringert sich regelmäßig der der zu erteilende Unterricht durch den Ausfall der Stunden in der Q2, obwohl die betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin durch Klausurkorrekturen oder mündliche Prüfungen belastet sind.
Aus diesem Grund sollen die wegfallenden Stunden hierbei insbesondere für Vertretungszwecke genutzt werden (vgl. §13 Absatz 4 ADO NRW). Wenn außergewöhnliche schulische Belange dies erfordern, kann es notwendig sein, dass Ausfallstunden durch den Weggang der Q2 durch regulären Unterricht in anderen Jahrgangsstufen ersetzt werden. Dabei beachtet die Schulleitung die Belastung durch Korrekturen und mündliche Prüfungen und sorgt für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Belastung innerhalb des Kollegiums. Sollen die Hälfte oder mehr der wegfallenden Stunden durch regulären Unterricht ersetzt werden, wird der entsprechende Kollege, bzw. die Kollegin sowie der Lehrerrat zuvor über die Gründe informiert und angehört, um zu prüfen, ob eine anderweitige Verteilung möglich ist oder weitere Maßnahmen zur Abfederung dieser besonderen Belastung getroffen werden müssen (z.B. Korrekturtage, Aussetzen der Vertretungsbereitschaft, etc.).
Zusätzliche Vertretungsbereitschaften sind bei uns eigentlich gar nicht enthalten, es geht da um zusätzliche, vorab bekannte Vertretungen z.B. wenn ein Kollege länger ausfällt und man da schon eine Woche vorher eingeblockt wird.
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Falls eine Schulleitung tatsächlich "ohne Limit" oder auch nur "über die Belastungsgrenze hinaus" durchziehen möchte, unterstützt der Philologenverband übrigens gerne den Klageweg, §33 GG schlägt Landesgesetzgebung relativ verlässlich. Es akzeptieren nur leider viele Kollegen einfach sehr viel Unfug ohne sich zu wehren.

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Bei Beförderung als Beamter bleibt die Erfahrungsstufe und auch die Stufenlaufzeit erhalten. Die Angestellten sind gekniffen, im TVL geht man auf die Stufe zurück, mit der man mehr verdienst, als in der alten Einstufung (Garantiebetrag ist glaube ich 180€), die Laufzeit wird auf 0 gesetzt.
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Wenn du eine Notenliste anlegst, dann ist das nicht privat, sondern eine dienstliche Tätigkeit.
Auch dir biete ich die Wette an:
Mach mal eine Selbstanzeige und zeige uns die Bestätigung, dass du so solche Daten "privat" über die Regelung hinaus speichern darfst. Ich wette 100€, dass du es nicht darfst.
Ich kann gerne unser Datenschutzzentrum in Dortmund fragen, die Antwort ist hier aber nur mittelmäßig hilfreich, weil die DSGVO für kirchliche Schulen nicht gilt.
Ich wäre aber gespannter auf die Quelle für deine Behauptungen, denn so viele Möglichkeiten bleiben ja nicht, außer den von mir genannten.
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Die Vorgaben des Landes finden sich in §§120-122 SchulG NRW, die sich wieder direkt auf die DSGVO beziehen und diese konkretisieren, die VO-DV I konkretisiert den ganzen Quatsch noch weiter, aber in keinem davon finde ich Löschfristen zu privat aufbewahrten analogen Datenbeständen (digital ein Jahr zum Ablauf des Kalenderjahres ab dem man einen Schüler nicht mehr unterrichtet) oder gar eine Konkretisierung was Akten sind. Dazu gibt es glaube ich in keinem Kontext eine Legaldefinition in Deutschland, aber einem einzelnen Notenblatt fehlt es ziemlich sicher an der Akteneigenschaft...
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Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Es braucht das Dateisystem oder zumindest das Ziel die Daten später in das Dateisystem zu überführen.
Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Nix passiert dann, fällt gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.
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In einen Teilzeitkonzept wird eigentlich immer mit soll und kann gearbeitet, damit die Schulleitung da genug Spiel hat für Fälle in denen es einfach nicht anders geht, mehr ist über das Schulgesetz auch nicht gedeckt.
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Ich halte die Behauptung, dass Grundschüler prinzipiell unvorhersehbarer handeln als pubertierende Jugendliche übrigens für weit hergeholt. Dazu gibt es auch Studien, das Gefahrenbewusstsein in der Pubertät ist schlechter als bei sechs Jahre alten Kindern und dann kommt noch dazu, dass manche ganz viel Scheiss einfach absichtlich machen.
In meiner Klasse 8;haben sich Schüler im Chemieunterricht Vitamin C durch die Nase gezogen und danach aus mehreren Körperöffnungen geschäumt. Die Kollegin hatte vorher erläutert, dass Chemikalien nicht gegessen werden dürfen, aber manche sind halt dämlich und jetzt vom experimentieren ausgeschlossen.
Ich habe gerade nochmal gesucht und in der Schwimmausbilsung der letzten Jahre nur tödliche Unfälle gefunden in denen die Ausbilder-Kinder Relation nicht gepasst hat, keinen einzigen in DLRG Kursen (immer mindestens zu zweit, Relation maximal 1:8 bis Schwimmfähigkeit erreicht). Man kann schwimmen anscheinend lehren ohne Menschenleben zu gefährden.
Und nochmal: alle Kinder gleichzeitig drin, wenn die im Wasser nicht stehen können, passiert bei DLRG Kursen nicht. Und bei allem Respekt: was Schwimmausbildung angeht, ist der DLRG besser als Sportlehrer. Und übrigens bereits ab 4 Jahren und auch da ertrinkt niemand.
P.S. sind die Leitungen in Schulgebäuden nicht per FI abgesichert? Damit man damit dann noch was gefährliches hinbekommt, muss man sich schon echt absichtlich dumm anstellen
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Also dürfen nur Leute aus den Grundschulen dazu eine Meinung haben? Wenn man 4-8 jährige im Anfängerschwimmen betreut hat und weiß wie es geht ohne dass Kinder sterben ist das nicht ausreichend?
Man lässt kein Kind aus den Augen solange es sich in einer Wassertiefe befindet, in der es nicht stehen kann. Kein verdammt nochmal einziges. Wer das nicht beherzigt, ist einfach ein verdammter Idiot und hat in einem Schwimmbad als Aussicht nichts verloren.
Uns ja, es ist ein systemisches Problem, dass das Land verdammte Idioten ohne passende Rettungsfähigkeit unter miserablen Bedingungen ins Schwimmbad schickt, aber die verdammten Idioten haften persönlich dafür, wenn sie durch ihre Idiotie ein Kind sterben lassen, für das sie eine Garantenstellung haben.
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Es geht doch nicht um Eliten fördern, es geht darum alle zu fördern, die auch gefördert werden wollen, da kann man auch bei leistungsschwächeren Schülern viel rausholen. Das geht aber nur wenn die Atmosphäre stimmt. Gerade schwache, aber fleißige Schüler leiden massiv unter schlechter Atmosphäre im Klassenraum, nur weil die Eltern von drei Schülern totale Erziehungsverweigerung betreiben. Dann ist es unser Job zu erziehen und Erziehung funktioniert über Zuwendung und maximale Konsequenz. Nur doof, wenn das dann von den Eltern auch noch torpediert wird.
Ich bin auch nicht in der Grundschule, ich hab pubertierende Jungs da sitzen und viel Verständnis dafür dass man in der Pubertät auch Mal Mist baut, aber immer unter der Prämisse "kein Applaus für Scheisse". Mist bauen ist okay, wenn dafür leidet und daraus lernt.
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Wenn du glaubst, dass du in Klasse 1 noch alle retten kannst ist das nobel. Die Erfahrung im Kinderheim war eher die, dass du Leute die vor dem 3. Geburtstag gekommen sind gut durchbekommst. Jedes Jahr später hat es deutlich schwerer gemacht irgendetwas zu erreichen und irgendwann ist halt leider einfach zu spät, wenn die engsten Bezugspersonen es jahrelang verschissen haben...
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Mit den Schülern reden, ggf. mit den Eltern reden, um rauszufinden was ich schulisch innerhalb meiner Expertise tun kann und wo es andere Experten gibt (Schulseelsorger, Schulpsychologin, Erziehungsberatungsstelle).
Ich bin eigentlich immer Klassenlehrer einer Jungenklasse, ich bin seit zehn Jahren Vertrauenslehrer bei uns an der Schule, aber ich bin Experte für ganz bestimmte Teilbereiche und sobald es das überschreitet, muss ich wissen wer da der passende Experte ist. Und was auch ganz wichtig ist, das habe ich aber schon vorher im Kinderheim gelernt: Du kannst nicht alle retten. Manche wollen nicht gerettet werden, dann erreichst du exakt gar nichts und manche können nicht gerettet werden, weil da schon zu viel schiefgelaufen ist. Das muss man einsehen, ob es einem gefällt oder nicht und dann muss man sich selbst und die Anderen (aka Mitschüler) schützen.
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Zitat
Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.
Wenn Schüler ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, können sie nicht gut lernen? Nein, wirklich?
Und ja, wir haben einen Schutzauftrag den anderen Schülern gegenüber. Wenn ein Schüler das Recht auf Bildung der Anderen torpediert, dann hat das Konsequenzen und zwar nicht die, dass ich andere Kinder unter meiner pädagogischen (und wenn das nicht reicht juristischen) Inkompetenz leiden lasse.
Ich hab reine Jungenklassen, also mit verhaltenskreativ hab ich etwas Erfahrung. Wir haben seit diesem Halbjahr ein "Tier System" in der Klasse (fünfstufig von Bronze bis Diamant). Auf der mittleren Stufe hat man einen neutralen Status, die unteren Stufen führen zu mehr Aufgaben für die Gemeinschaft und engerer Kontrolle (Einzeltisch in der ersten Reihe), die oberen Stufen zu mehr Freiheiten (z.B. freie Sitzplatzwahl). Nach anfänglichen Anpassungsschwierigkeiten (fünf Leute in Reihe 1 am Einzeltisch) gibt es aktuell nur noch einen Schüler, den das betrifft. Auch Chaoten mögen Aufmerksamkeit und Belohnungen und hassen es nach jedem Schultag das Schulgelände reinlich halten zu dürfen.

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Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe. Schließlich hat die Schule kein Recht Krankheitsdaten zu erheben oder zu speichern und entsprechend habe ich als Schüler das Recht zu lügen, sollten solche Daten doch erhoben werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf das Schulgesetz NRW §120, Absatz 2.
Nur als Frage: Woher habt ihr die Krankheitsdaten in der Schülerakte? Hoffentlich ist die Quelle nicht juristisch angreifbar.
Anlage 1 VO-DV I - gesundheitliche Beeinträchtigung und/oder körperliche Behinderung (soweit nach § 57 Absatz 1 SchulG notwendig) **): Beginn, Ende, Art, Umfang
Die Frage der Notwendigkeit auf Klassenfahrten dürfte sich hoffentlich von selbst erklären.
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Hast Du dafür eine Quelle? Das würde mich privat durchaus interessieren. Im DRLG-Schwimmkurs eines Familienmitgliedes waren 14 Kinder. Eine Leiterin und junge Helferin haben den Kurs gemacht. Zwischendurch war noch mal eine Freundin der Helferin dabei. Ich würde schätzen beide so 13,14 Jahre alt ...
Das DLRG Ausbilderhandbuch Schwimmen sieht pro 15 Personen im Kurs einen Rettungsschwimmer (Silber oder Gold) vor. Das bezieht sich auf schwimmfähige Personen im Kurs, bei Nichtschwimmern bist du bei 8 Personen auf einen Rettungsschwimmer (einer mit Silber+, im Lehrschwimmbecken reicht der Rettungsschwimmer Bronze). Wenn du mit Schwimmern zur Ausbildung ins Freigewässer gehst, wird der Schlüssel noch kleiner. Und die sind auch nicht zwingend alle gleichzeitig im Wasser.
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Deutschland ist meines Wissens nach eins der wenigen Länder in denen zuerst Brustschwimmen gelehrt wird, wenn man sich kleine Kinder im Wasser anguckt, scheint kraulen erst einmal intuitiver zu sein, natürlich bleibt der Kopf dabei oben.
Rücken ist aber für die meisten gruselig, weil sie nicht sehen wohin es geht, also muss es vorwärts gehen und die Kopftechnik ist erstmal anders, als später...
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