Da geringwertige Sachen üblicherweise nicht vor dem BGH verhandelt werden, gibt es da keine höchstrichterliche Rechtsprechung, das ist schon richtig, aber die meisten OLG nehmen 50€ an, einige gehen auch bis 30€ runter. Da oben kein Wert genannt wurde irritiert mich der Wunsch nach einer Strafanzeige halt etwas. In welchem Wert wird denn bei euch an der Schule regelmäßig geklaut? Und warum würdest du gegen den ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten eine Anzeige stellen wollen (so du denn dürftest)?