Beiträge von Valerianus

    Da geringwertige Sachen üblicherweise nicht vor dem BGH verhandelt werden, gibt es da keine höchstrichterliche Rechtsprechung, das ist schon richtig, aber die meisten OLG nehmen 50€ an, einige gehen auch bis 30€ runter. Da oben kein Wert genannt wurde irritiert mich der Wunsch nach einer Strafanzeige halt etwas. In welchem Wert wird denn bei euch an der Schule regelmäßig geklaut? Und warum würdest du gegen den ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten eine Anzeige stellen wollen (so du denn dürftest)?

    Ein paar Sozialstunden zum Nachdenken schaden nicht.


    Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Über alles Weitere darf die Staatsanwaltschaft entscheiden (Anklageerhebung, Geringwertigkeit, ...).

    Die Juristen unter den Lehrern. :)
    Diebstahl geringwertiger Sachen ist eben kein Offizialdelikt (§248a StGB). Geringwertig ist eine Sache, wenn sie einen Wert von 50€ nicht überschreitet (ständige Rechtsprechung).


    Gemeinsam mit den Schülern nach einer sinnvollen Lösung suchen halte ich für eine gute Lösung, allerdings sollte dem stehlenden Schüler dabei auch klargemacht werden, dass er diese Chance nur aufgrund des Vertrauens seines Mitschülers bekommt und er das nicht durch Nichteinhaltung der Vereinbarung enttäuschen sollte.


    BTW: Die Beweisführung in einem Prozess wäre in diesem Fall denkbar einfach, wenn der Schüler sein Vergehen zugegeben, einem Ausgleich zugestimmt und diesen bereits angefangen hat. Ich glaube nicht, dass in dem Fall ein Richter noch Zweifel an der Schuld hätte. ;)

Werbung