Beiträge von Valerianus

    Ich hab während der Promotionsphase viel mit hochbegabten Kindern und Intelligenztests gearbeitet. Wenn jemand die Fähigkeit hat Probleme schnell zu erfassen und zu lösen (aka intelligent), dann kann der das üblicherweise auch bei sozialen Problemen oder bei Hausaufgaben oder Übungen oder oder oder. Die Person lernt auch sehr schnell, wie man Lehrern maximal auf die Nerven gehen kann, wenn das keine - für ihn persönlich nervigen - Konsequenzen hat.

    Der Ausgangspunkt war nicht, dass was du sagst Quittengelee , da bin ich nämlich völlig bei dir, natürlich verdienen die besten Schüler genauso viel Aufmerksamkeit wie die mittleren oder die schwächsten Schüler. Der Ausgangspunkt war, dass behauptet wurde, dass Hochbegabte mehr Aufmerksamkeit erfordern, weil sie anders denken würden, oft gelangweilt wären, etc. und das stimmt einfach alles nicht. Ein hochbegabtes, erzogenes und gelangweiltes Kind sucht sich eine andere Tätigkeit, macht mehr Aufgaben, spielt Käsekästchen, erledigt die Mathearbeiten Gruppe A für sich, Gruppe B für die beste Freundin und geht trotzdem 15 Minuten vor Schluss, aber es geht dem Lehrer nicht auf den Sack.

    Schulische Auffälligkeiten kommen überproportional häufig in Elternhäusern mit, eher kreativen Einstellungen zu Erziehung vor oder war irgendwer von euch schon jemals überrascht, wenn er bei einem Elternsprechtag die Eltern eines verhaltenskreativen Kindes das erste Mal getroffen hat? In Bezug auf die Intelligenz mag ich diesen Zusammenhang nicht erkennen, ich würde eher vermuten, dass ca. 2,3% der nervigen Kinder gleichzeitig auch hochbegabt sind. ;)

    Selbe Studie wie oben bereits verlinkt: manche Lehrer sind sehr gut darin und erkennen hochbegabte Schüler mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, andere könnten genauso gut würfeln. Beide Gruppen denken, sie könnten es ganz gut. 2 Standardabweichungen sind 2,3% Hochbegabte, in meiner Klasse sind elterndiagnostiziert fünf Hochbegabte, realistisch ist keiner von denen hochbegabt. Erstaunlicherweise sind das immer die Schüler die angeblich durch Übungen gelangweilt sind und wenn die zum Psychologen gehen kommt so ein bullshit wie "fast hochbegabt" oder "teilhochbegabt" raus, dabei ist die Diagnose eigentlich immer F91.X "nicht erzogen".

    Ich empfehle vielleicht als Einstieg lieber doch den Wikipediaartikel, bevor man nihilist verwirrte Smileys als Reaktion hinterlässt. Lehrkräfte die glauben, dass Hochbegabte in der Schule auffällig oft Probleme hätten, sind pädagogisch und psychologisch nicht hinreichend ausgebildet worden, das ist schlicht und einfach falsch und seit mindestens 30 Jahren widerlegt.

    Soziale Bezugsnorm ist schön und gut, aber kriteriale Bezugsnorm ist mit modernen Schulbüchern doch recht einfach. Ich hab meinem Mathe-LK (der gerne über Noten diskutieren wollte) immer gesagt: Wer sich falsch eingeschätzt fühlt: Der AFB I ist im Buch grün, der AFB II blau und der AFB III rot markiert. Eine 2 bedeutet, dass man (bis auf kleinere Fehler) alle Aufgaben vom Typ AFB I+II lösen kann, eine 1, dass man im Grunde alle Aufgaben lösen kann (nachdem das Thema behandelt worden ist). Anschließend gab es nie Diskussionen und es ist absolut nachvollziehbar wofür es die Sominoten gibt (da spielt noch ein bisschen mehr rein, natürlich). Anstrengung allein ist wirklich toll (und wird von mir sicher auch mit 1-2 Bonuspunkten belohnt), aber mit Anstrengung allein kommt der Fisch halt nicht auf den Baum.

    10-12% der Hochbegabten sind Underachiever, was häufig an mangelnden Lernstrategien liegt, so die Uni Würzburg:

    https://www.uni-wuerzburg.de/aktuelles/einb…r-kluge-koepfe/

    Ich weiß nicht, wie sich Hochbegabung anfühlt, aber ich vermute, dass sich eine starke Abweichung nach oben ebenso wie eine starke Abweichung nach unten vom Denken der Durchschnittsbevölkerung grundlegend unterscheidet.

    Da Schule ganz bestimmte Anforderungen stellt, zu denen wenig Problemlösen gehört und viel z.B. Textarbeit, würde es mich nicht wundern, wenn Langeweile ihr Übriges tut und das Kind durch die mittelmäßigen Noten in seinen Besonderheiten übersehen wird.

    Die von dir zitierte Studie hat massive methodische Mängel. Es werden zufällig 341 gymnasiale Schüler getestet, davon werden alle mit einem IQ > 120 als hochbegabt eingestuft, diese Hochbegabten haben dann einen Durchschnitts-IQ von 127, als Test für den Schulerfolg werden ein standardisierter Lese- und ein standardisierter 3,5min langer Arithmetiktest durchgeführt, die dann zu einem einzigen Schulleistungsscore zusammengemittelt worden sind. Wo fängt man da an? Bei den hochbegabten Schülern waren vermutlich 10 tatsächlich Hochbegabte dabei und die Messung von Schulleistung ohne Schulleistung zu messen ist auch grenzwertig komisch. Selbst wenn wir die 10-12% stehen lassen, was ist daran überraschend? Intelligenz ist der wichtigste Prädiktor für schulischen Erfolg, aber es ist keine 1:1 Vorhersage. Es gab vor ein paar Jahren eine Studie, die Intelligenz, standardisierte Tests und Abiturnoten mit einbezogen hat, da kam raus, dass die Intelligenz die standardisierten Tests gut vorhersagen kann, das Fähigkeitsselbstkonzept und die Motvation (aka Fleiß?) aber wichtiger für die Schulnoten waren.

    Bei Interesse:

    3) Die Anzahl an Erwachsenen, die erst später diagnostiziert werden, sagt was Anderes.
    Und wenn jedes Kind mit Schwierigkeiten, dem nicht geholfen ist, eins zuviel ist, gilt es auch für diejenigen mit vermeintlich hohem Potenzial. Potenzial braucht auf jeder Stelle der Skala Unterstützung zum Entfalten.

    Marburger Hochbegabungsstudie sagt was Anderes. Natürlich gibt es Einzelfälle die dann doch anders laufen, aber in dem Gebiet der Wissenschaft in dem wir arbeiten kann man eigentlich keine Aussagen über alle machen, sondern nur über Mittelwerte.

    Jedes Kind individuell zu unterstützen, gerade auch am oberen Ende der Skala (wird oft übersehen), ist aber natürlich trotzdem richtig.

    Ich hab in dem Thread schon einmal das entsprechende Urteil des BVerwG zitiert. Um es ganz offen und leicht verständlich zu sagen Wolfgang Autenrieth: deine Rechtsauffassung widerspricht so eklatant herrschender Lehre, dass sie absolut unvertretbar erscheint.

    Die Aussage eines Schülers, dass er zwei Seiten einfach auswendig gelernt hat und diese zuerst Mal ohne jeden Aufgabenbezug aufgeschrieben hat, ist ganz offensichtlich eine Schutzbehauptung, das würde nicht einmal in NRW von der Bezirksregierung kassiert werden und die ist oft ebenso unvertretbar schülerfreundlich, weil von Seiten der Schule ja keine Klage droht.

    Der VBE bietet übrigens regelmäßig Fortbildungen an, die von einem Verwaltungsrichter geleitet werden. Mir ging es auch nicht darum, dass meine Auffassung auf jeden Fall die richtige ist (das ist bei aktuellen juristischen Fragen dann selbst bei ausgebildeten Juristen eher selten), aber dass es eben auch deutlich andere Auslegungen gibt. Und für "zwingende dienstliche Gründe" empfehle ich eine ältere Entscheidung zu genau diesem Thema (nur in Bezug auf Richter, immerhin auch aus NRW): BVerwG 2 C 23.05

    KollegInnen eine voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung nicht zu genehmigen, wenn dienstliche Gründe nicht dagegen sprechen. Fachspezifischer Bedarf bzw. Personalmangel ist DER dienstliche Grund.

    Mangelhafte Personalplanung (seitens der Schulleitung oder des Landes) ist kein zwingender dienstlicher Grund (Aussage des Justiziars des Philologenverbandes NRW). Ein zwingender dienstlicher Grund liegt nur genau dann vor, wenn exakt das Fehlen der antragstellenden Person zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Dienstgeschäfte führt. Der Dienstvorgesetzte kann sich hier nicht mit schieben über mehrere Positionen herausreden. Und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört glaube ich nicht, dass man die Schulleitungen für juristisch besonders versiert halten muss. Das soll wirklich nicht gemein klingen, aber meine Arbeit in der Mitarbeitervertretung hat mich gelehrt, dass die meisten Schulleitungen einzelne Bereiche haben in denen sie unglaublich gut sind (Organisation und Verwaltung, Menschenführung, Schulentwicklung, Schulrecht, etc.), aber ich habe noch keinen Fall gehabt in dem eine Schulleitung in allen Bereichen gut war und es ist eine noch seltenere Charaktereigenschaft, dass eine Schulleitung das offen eingestanden und sich für die "Problemfelder" Beratung gesucht hat. Meistens wird so getan als sei man in allen Feldern gut.

    Ich würde auf jeden Fall empfehlen den Antrag zu stellen, selbst wenn er abgelehnt wird, denn damit hält man sich erstens alle Optionen offen und zweitens kann man dann, bei evtl. auftretenden Problemen, den Dienstherr aufgrund von Verstößen gegen die Fürsorgepflicht auf ganz niedriger Flamme rösten.

    Die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung des Beweises des ersten Anscheins zum erleichterten Nachweis bestimmter Tatsachen im Verwaltungsprozess sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt. Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss die nachzuweisende Tatsache auf einen typischen Sachverhalt gestützt werden können, der aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens zu dem Schluss berechtigt, dass die Tatsache vorliegt. Zum anderen dürfen keine tatsächlichen Umstände gegeben sein, die ein atypisches Geschehen im Einzelfall ernsthaft möglich erscheinen lassen. Die Verwaltungsgerichte haben nach § 86 Abs. 1 VwGO von Amts wegen zu ermitteln, ob ein die Schlussfolgerung tragender Sachverhalt und, wenn sie davon überzeugt sind, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine vom Regelfall abweichende Erklärung vorliegen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 8 C 24.98 - NVwZ-RR 2000, 256).“

    Eigene Zeit verdreifachen, aber in der mündlichen Prüfung sind die Aufgaben doch bis auf den AFB3 in Mathe eigentlich immer eher Standard, eben weil keine Zeit für großes Nachdenken besteht, sondern gerechnet werden muss, da bist du als Fachlehrkraft vermutlich noch schneller, du weißt doch sofort was zu tun ist, wenn da steht "Maximum der Geschwindigkeit", da liest der Schüler doch gerade noch

    Und zwar greift hier allgemeingültig bereits:

    GG Art. 7 → Schulaufsicht gilt auch auf Klassenfahrten

    Artikel 7 Absatz 1 ist lediglich die Rechtsgrundlage dafür, dass die Länder das Schulwesen gesetzlich regeln dürfen. Es geht bei der Frage nicht um eine Grundrechtsabwägung zwischen zwei Grundrechten, weil der Staat sich selbst nicht aus die Grundrechte berufen kann. Es geht einfach um die Schrankenprüfung für das allgemeine Persönlichkeitsrechte.

    Das sind eigentlich auch basics für Juristen

    Wir müssen auch nicht darum streiten, ob Artikel 7 in NRW einschlägig ist, die Schulpflicht gilt in NRW auch für die meisten erwachsenen Schüler:

    Zitat von Bezirksregierung Münster

    Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.

    In Bezug auf die Grundrechtseinschränkungen.
    Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden - das Schulgesetz NRW ist ein solches Gesetz und listet die durch sich selbst vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen auf.

    Damit ist die Grundrechtsdiskussion wie gesagt vom Tisch.

    Das ist juristisch eine ganz heiße Idee die du da hast. Der Fachbegriff "Schrankenprüfung" kommt hier in den Sinn, falls du Interesse hast, dir die Aussage noch einmal überlegen zu wollen. Das ist auch gar keine so schwierige Diskussion, weil es im Wesentlichen auf eine erweiterte Verhältnismäßigkeitsprüfung hinausläuft und darin sollte man fit sein, sobald man in der Schulleitung sitzt, das ist eigentlich Tagesgeschäft in Schule. :)

    In NRW gibt es noch das Modell des Planstelleninhabers, da ist man rechtlich angestellt, aber mit allen Vorteilen des Beamtenverhältnisses (Beihilfe, PKV, Besoldung, Pension, etc.), das können aber nur Schulträger machen die Körperschaften öffentlichen Rechtes sind (z.B. kirchliche Schulen). Kirchenbeamte sind in NRW nur Geistliche.

    Die Aufgaben an sich waren dieses Mal wirklich in Ordnung, aber wenn von zwei zugelassenen CAS Rechnern einer es nicht schafft, ist das halt Mist. Dieses Mal waren es glaube ich nur knapp 15 Seiten Papier im LK, völlig angemessen für ein Fach aus dem Feld der Sprachen;)

    Solange der richtige Lösungsansatz da steht ohne Ergebnis und mir irgendeinem Hinweis auf "Taschenrechnerfehler" gibt es alle Punkte. Zweitkorrektur ist intern, ist mir egal;)

    Wir haben uns schon bei der Bezirksregierung beschwert, da kam die o.g. Antwort: die Taschenrechner müssten das aktuelle OS installiert haben und man müsse mit den Schülern alternative Lösungswege im Unterricht einüben. Das ist einfach lächerlich (OS ist aktuell und selbstverständlich zeigen wir verschiedene Möglichkeiten an manchen Stellen) und so typisch, ich warte auf die ersten Zeitungsartikel, dann kommt bestimmt nach 1-2 Wochen, dass die betroffenen Schüler nochmal schreiben dürfen, wenn sie es möchten, weil Lehrer so gerne korrigieren.

    Das Problem hatten wir auch, im Grafikmenü ging es (hab ich in beiden LKs bei uns mitgeteilt und ins Protokoll aufgenommen) und weil das Problem nur bei circa der Hälfte der Schüler bestand, würde ich vermuten, dass man die beiden Integrale für sich jeweils bilden könnte, dass das Integral der Differenzfunktion aber Probleme gemacht hat. Müsste ich aber noch testen.

    Die Bezirksregierung sagt übrigens, dass wir alles richtig gemacht hätten, das aber unsere Schuld sei, die Taschenrechner müssten aktualisiert werden (waren sie) und wir sollten den Schülern im Unterricht unterschiedliche Lösungswege beibringen (haben wir). Es ist einfach eine Frechheit, wenn der "normale" Weg auf einem von zwei zugelassenen CAS Systemen nicht funktioniert.

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