Die Argumentation dafür ist übrigens ähnlich wie in Sachsen: der Schulleiter unterschreibt und siegelt das Zeugnis und beurkundet damit dessen Wahrheitsgehalt. Wenn da etwas aus seiner Sicht offenkundig falsches draufsteht, muss er eine Abhilfemöglichkeit haben (§21 Absatz 4 ADO).
Beiträge von Valerianus
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Im Zivilrecht und öffentlichen Recht ist die Urkundeneigenschaft an geringere Anforderungen gebunden, deshalb nehme ich mal das Strafrecht. Eine Urkunde ist ein Dokument, welches drei Funktionen erfüllt.
1. Perpetuierungsfunktion: dauerhafte, verständliche menschliche Gedankenerklärung (Schriftform, Bezug auf Schulgesetz, durch die Lehrkraft) - erfüllt
2. Beweisfunktion: objektiv beweisgeeignet (ja, da Grundlage für Verwaltungsakt) und subjektiv beweisbestimmt (der Lehrer muss sie als Beweis einsetzen wollen können) - erfüllt
3. Garantiefunktion: Der Aussteller muss klar erkennbar sein (Kürzel) - erfüllt
Da alle Eigenschaften erfüllt sind, ist eine Klassenarbeit eine Urkunde im Strafrecht. Im Zivilrecht und öffentlichen Recht kann ein "ich (A) kaufe das Auto des (B) für den Preis (X)" auf einem Bierdeckel eine Urkunde...
Ich würde in dem Fall auch über Ordnungsmaßnahmen gehen, aber auch da scheint in Sachsen der Schulleiter maßgeblich zu sein. Das Recht des Schulleiters auf die Notenänderung dürfte sich in Sachsen aus §42 Absatz 2 Sächsisches Schulgesetz ergeben.
ZitatDer Schulleiter ist in Erfüllung seiner Aufgaben weisungsberechtigt gegenüber dem Personal gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 seiner Schule. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Lehrpläne und der für die Notengebung allgemein geltenden Grundsätze [...]
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Sobald der Lehrer die Klassenarbeiten mit Note versieht, sein Kürzel darunter setzt und sie zurückgegeben hat, ist es eine Urkunde. Ich kann dir auch noch mehr Urteile dazu raussuchen, aber es wird nicht strittig, weil du einfach nein sagst.
Hier ist eine sehr ausführliche Erläuterung aus einem Reperitorium: HU Berlin
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Klassenarbeiten sind klassische "zusammengesetzte Urkunden". Schriftlich, Aussteller erkennbar (z.B. durch Unterschrift) und mit Beweischarakter im Rechtsverkehr (in Bezug auf Zeugnisse als Verwaltungsakt). Mehr Urkunde wird es nicht...
Quelle: VGH München
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Christlicher Kulturimperialismus. In anderen Religionen bedeckt man sich zum Gebet.
Die Kopfbedeckung in Innenräumen anzunehmen ist in allen westlichen und sämtlichen ostasiatischen Kulturen ein Zeichen der Höflichkeit. Beim Gebet haben eigentlich nur Juden, Muslime und Sikhs Kopfbedeckung auf.
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Das ist eine mittelalterliche Tradition, das man beim Eintreten in Innenräume den Helm abnimmt, der Grundgedanke ist derselbe wie beim Handschlag. Man zeigt, dass man keine kämpferischen Absichten hat. Man kann natürlich sagen, dass das eine veraltete Höflichkeitsform ist, aber das trifft auf fast alle Formen der Höflichkeit zu. Die sind selten in den letzten zehn Jahren entstanden...
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Jogginghosen sind das Zeichen einer Niederlage. Man hat die Kontrolle über sein Leben verloren und dann geht man eben in Jogginghose auf die Straße.
Die Kopfbedeckung in Innenräumen abzunehmen ist schlicht eine Frage der Höflichkeit. Wenn man das selbst nicht so sieht, wird man es von seinen Schülern auch nicht verlangen. Ich erwarte auch von Schülern, dass ich (zurück-) gegrüßt werde, das bekommen die auch umgesetzt. Höflichkeit und Anstand sind immer Auslegungssache, aber die gesellschaftliche Konvention ist eigentlich eindeutig. "Helm ab zum Gebet".
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Das fällt sowohl im Angestelltenverhältnis, als auch im Beamtenrecht unter das Weisungsrecht des Vorgesetzten, d.h. der Schulleiter darf das festlegen. Ob die Bezirksregierung sich auf den Quatsch einlässt, ist dann eine andere Frage...
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Rechtlich gibt es keinen Grund. Ihr müsst zur Arbeit.
§616 BGB ist die Rechtsgrundlage. Im TV-L und in den Beamtengesetzen der Länder wird die Lohnfortzahlung oft ausgeschlossen, aber daheim bleiben darf man natürlich trotzdem, wenn man seine Kinder betreuen muss, gibt aber halt auch kein Geld dann.
In den meisten Landesregelungen bekommt man 3-5 Tage für sonstige dringende Fälle, da dürfte das eigentlich drunter fallen.
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Der AFB 3 war bei uns im LKW immer ein Beweis, zwei Jahre lang, jede Klausur. Wie hätte das ohne saubere Kommunikation funktionieren sollen? In Geschichte war der AFB 3 auch immer schon das eigene Urteil, in Englisch müsste ich was zum irischen Unabhängigkeitskampf beurteilen und das auch noch in sprachlich korrektem Englisch.
2009 gab es eine Studie zum Zentralabitur in Biologie in NRW (Die neue Kompetenzorientierung: Exzellenz oder Nivellierung) bei der von 27 Schülern der neunten Klasse 23 das Zentrallabor im LK bestanden hätten, einmal sogar mit "sehr gut". Vergleich mit einer Klausur vor dem Zentralabitur ergab, dass dabei alle Schüler durchgefallen wären. Ist die Folgerung jetzt, dass der Anspruch sinkt oder dass wir das Abitur schon in Jahrgangsstufe 9 vergeben sollten?
P.S.: "berechne das Integral" kann je nach Funktion deutlich anspruchsvoller sein als jede Begründung oder teilweise sogar Beweisführung...
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Ich will jetzt nicht gemein sein, aber glaubt hier irgendwer ernsthaft, dass ein heutiger LK Schüler mathematisch besser kommunizieren kann, als jemand der vor 30, 50 oder 70 Jahren Abitur gemacht hat? Wir haben noch alte Klausuren hier in der Schule liegen, das ist sowohl von der Fachwissenschaft, als auch von den kommunikativen Anforderungen her heute nicht mehr möglich solche Klausuren zu stellen. (Hat sicher auch was mit dem Zentralabitur zu tun, das hat halt jeglichen Tiefgang gekillt)
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Vollständige Induktion war früher noch ein LK Thema, ist dann aber rausgeflogen als die "Kompetenzen" wichtiger wurden und der Anwendungskontext. Beweise wurden früher auch deutlich häufiger gemacht, auch streng mathematische Beweise und nicht nur anschauliche, aber ja, da steht im Modulhandbuch noch ein bisschen mehr, ich hab nur einmal das Skript gesehen und da waren zum Beispiel verschiedene Beweise für Pythagoras Thema und auch der Umgang mit Bruchgleichungen, nix davon könnte man fähigen Schülern am Gymnasium nicht auch zumuten, aber man macht es nicht mehr, weil man dann am unteren Ende des Leistungsspektrums massiv sieben würde. Stattdessen sollten Klausuren in der Q1 auf 90 Minuten begrenzt werden, was soll da denn inhaltlich noch geleistet werden? Das ist wohl kaum als Entlastungsmaßnahme für die Kollegen gedacht, sondern soll die Abiturientenquote heben. So lange Texte lesen, das schaffen das ist doch überfordernd und bald kann das alles die KI, lieber ein paar mehr "Kompetenzen" im Bereich KI Nutzung...
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https://www.uni-due.de/imperia/md/con…gyge_240529.pdf
Ich habe das auch nur über unsere Praktikanten mitbekommen. In der aktuellen Prüfungsordnung (seit diesem WS gültig) gibt es das aber anscheinend nicht mehr.
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Einen Mathe Vorkurs (für Physik-, Informatik- und Mathestudenten) gab es schon, als ich vor mittlerweile 20+ Jahren angefangen habe, zu studieren. Ich habe sogar die Unterlagen noch. Inhaltlich hat sich da wenig geändert. Vielleicht nehmen an den Vorkursen jetzt mehr Studienanfänger teil, als damals, aber das ist ja in Ordnung. Solange der Wille da ist, Stoff zügig nachzuarbeiten, passt das doch.
Den Vorkurs gibt es immer noch, der ist freiwillig. Das Mathematische Propädeutikum sind z.B. in Essen verpflichtende 6SWS. Und da werden Dinge wie Pythagoras, Bruchterme und Trigonometrie behandelt, das ist SI Wissen...
Man kann nicht immer mehr die Anforderungen senken und hoffen, dass man an der Leistungsspitze bleibt. Und wir brauchen die Spitze, keine "bessere Mitte". Die Mitte braucht nur wieder die Grundlagen die sie nicht mehr hat.. Aber sie kann bestimmt toll präsentieren und sowas
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Die Folge von fehlender schriftlicher Division (und ähnlichem) sehen wir an den Gymnasien, wo gemeckert wird, dass die 5er die Grundlagen nicht mehr drauf haben. Die Folgen fehlender Polynondivision (und ähnlichem) sieht man an den Unis, wo die ersten Vorlesungen jetzt nicht mehr Analysis I und Lineare Algebra I sind, sondern das Mathematische Propädeutikum oder "was ihnen die Schule hätte beibringen sollen, aber macht sie halt nicht mehr".
Selbes Problem, unterschiedliches Alter.
Und schriftliche Division ist total nützlich um Algorithmen zu erläutern, das kann stumpf gelernt werden, wenn man es nicht versteht und Division mit Rest braucht man andauernd wieder (Sachkontexte, unechte in gemischte Brüche umwandeln, Modulo, etc.) und
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Schreiben von Aufsätzen über das eigene Wochenende war übrigens auch schon vor 35 Jahren möglich, damals aber noch ohne Rechtschreibfehler.
Als Gymnasiallehrer erwarte ich drei Dinge am Ende der Grundschule, der Schüler kann sinnentnehmend lesen, zügig und lesbar schreiben und alle vier Grundrechenarten im Zahlenraum bis 1.000.000. Aber leider nein (und da können die Grundschullehrer nix zu).
Wenn man Standards immer weiter absenkt, springen die Schüler eben noch tiefer. Ein gutes Pferd springt nur so hoch wie es muss...
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https://bass.schule.nrw/anlagen/6172-9.pdf
Ersatzschulen in NRW bekommen ihre Beförderungsstellen anhand dieser Tabellen und besetzen die auch alle. Öffentliche Schulen bekommen ihre Stellen auch anhand dieser Tabellen, können aber nicht alle besetzen, weil sie Beförderungsstellen für Fachleitung und tlw. Schulverwaltung bereithalten müssen.
Und wenn ein Gymnasium mit 900 Schülern nur 40 Stellen hat, sind die massiv im Unterhang, selbst für SI ist der Stellenschlüssel schon 19,87, realistisch ist man da eher bei 55 und es hat überhaupt keinen Einfluss auf die Beförderungsstellenberechnung ob die Planstellen besetzt sind.
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Das bezieht sich auch auf Planstellen, nicht auf Kollegen. An Ersatzschulen in NRW werden die Quoten eigentlich immer erfüllt, die öffentlichen Schulen übernehmen zusätzlich die Stellen aus den Studienseminaren und teilweise auch aus der Schulverwaltung mit, weshalb man da die Zahlen nie voll erreicht.
Wir haben 59 Planstellen und 12 A15+ Stellen (eine davon ist blockiert durch die Phasenverschiebung, wird aber Anfang nächsten Jahres nachbesetzt), das kommt ziemlich genau hin.
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Am Gymnasium war es mal jeweils 1/3 der Planstellen A13/A14/A15(inkl. Schulleitung), in NRW ist man dann auf 35%/44%/21% gegangen um Geld zu sparen.
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Verlangt werden 7% über 12 Monate, es werden dann 6% über 24 Monate und dann wird so getan, als hätte man toll verhandelt.

PKV sind bei mir (+2 Kinder) insgesamt knapp unter 10% Steigerung (DBV).
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