Beiträge von Valerianus

    Böhm (Grundkurs Schulrecht I und II) und Avenarius (Schulrecht - Ein Handbuch) sind auch recht gut. Wenn du ganz aktuelle Fälle haben willst, kommst du meistens aber um Fortbildungen nicht herum. In NRW gibt es gute vom Philologenverband und vom ifl (Träger kath. Kirche)), ich hab einmal eine beim Land bei einem Verwaltungsrichter bekommen, das war auch beeindruckend gut, aber da müsste man rumfragen was bei euch brauchbar ist...


    P.S.: Um auf dem Stand zu bleiben ist der Informationsdienst für Schulleitung und Schulaufsicht auch empfehlenswert, von denen gibt es auch eine Zeitschriftenreihe zum Schulrecht, aber für den Preis kann ich mir vier Fortbildungstage gönnen. :)

    Was?

    Mehr als die Hälfte.

    Das ist für NRW am Gymnasium eher unwahrscheinlich, weil von den Stellen im Stellenplan 67% mit A14 (und höher) dotiert sind. Wenn du eine Schule mit extrem hoher Teilzeitquote hast, kommst du vielleicht etwas runter, aber wenn man bedenkt, dass ältere Kollegen tendenziell eher befördert sind als jüngere, dürfte die Quote maximal bei einem Viertel liegen, eher weniger.

    Wieso sollte man einen Arzt oder eine Krankenschwester dazu zwingen können mit krebskranken Kindern zu arbeiten? Wenn jemand sich dazu entschieden hat Radiologe zu werden, dann wird das (neben dem Geld) häufig auch den Grund haben, dass er eben keine persönliche Bindung zu Patienten aufbauen möchte, die ihm dann doch reihenweise wegsterben. Ich habe den höchsten Respekt vor Menschen, die mit krebskranken Kindern arbeiten, ich könnte das nicht. Ich habe früher auch gerne im Kinderheim gearbeitet und da war die Arbeit mit Kindern die schulisch GB oder LB eingestuft waren völlig unproblematisch. Im Kontext eines Gymnasiums ist das aber, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, definitiv nicht zu leisten. Du kannst kein System haben, dessen Ziel es ist Leistungsspitze zu sein und dann haust du da Schüler rein, die das gar nicht erfüllen können.

    Okay, dann muss der Vergleich anders aussehen: Die Krankenschwester (nicht für die Arbeit mit Kindern qualifiziert) sagt, dass sie es für eine Zumutung hält in der Kinderonkologie eingesetzt zu werden, weil sie dort alleine die gesamte Station betreuen soll und für eine Stunde am Tag mal ein Pädiater reinschaut, weil halt für mehr kein Geld da ist. Supervision oder anderweitige psychologische Betreuung gab es in dem Bereich noch nie und für Fortbildungen gibt es 2000€ für das gesamte Krankenhaus, die sind aber schon verplant für die Digitalisierung der Krankenakten. ;)

    Zu sagen „Ich will nicht mit Menschen mit Behinderung arbeiten“ drückt die Aversion noch deutlicher aus.

    Ich will nicht auf einer Kinderkrebsstation arbeiten. Daraus folgern zu wollen, dass ich eine Aversion gegen Kinder mit Krebs hätte, ist so offenkundiger Unsinn, dass du die Übertragung auf deine Aussage hoffentlich als zulässig ansiehst. Ich habe am Gymnasium übrigens gar kein Problem mit körperlichen Behinderungen, solange das kognitive Niveau stimmt, soll der Schulträger halt die Schule passend ausrüsten, dann bekommt man das hin. Aber zieldifferentes Unterrichten am Gymnasium ist genauso offenkundiger Unsinn wie die Aussage oben. Ist das eigentlich das Thema des Threads hier? :P

    Merkblatt Mehrarbeit


    Zitat

    Hinweis: Von der hier beschriebenen Möglichkeit der Stundenplangestaltung bleibt die Verpflichtung
    des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn unberücksichtigt, aus Fürsorgegesichtspunkten auf die Belange der Lehrkräfte beim konkreten Einsatz Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei Teilzeit aus
    familiären Gründen müssen die Auswirkungen des Einsatzes berücksichtigt und auf eine verträgliche Stundenplangestaltung geachtet werden.

    Bei Anordnung regelmäßiger Mehrarbeit (mehr als vier Wochen Mehrarbeit - liegt hier vor) ist der Lehrerrat sowie die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (falls nicht vorhanden: Gleichstellungsbeauftragte in der Schulaufsicht) anzuhören, bzw. zustimmungspflichtig, d.h. da wäre dein stärkster Hebel (über die Fürsorgepflicht s.o.)

    Die Operatoren für das Abitur ab 2023 sehen explizit keinerlei Zuordnung zu den AFBs mehr vor (zum Vergleich für NRW ab 2023 und davor (mit fixer und völlig blödsinniger Zuordnung)). Das ist eine sehr bewusste Entscheidung des IQB gewesen aus genau dem folgenden Grund: Auch beschreibe kann ich dir auf AFB III knallen in Mathematik und beurteile auf AFB I. Erfordert etwas Kreativität, aber ist auch nicht außergewöhnlich kompliziert...

    Für die Sekundarstufe finde ich das sogar relativ einfach zu beurteilen, da man sich hier gut an den Operatoren orientieren kann. So sind z.B. Aufgabenstellungen der Form "Nenne", "Gib an", "Beschreibe" überwiegend dem AFB I, "Erkläre", "Berechne" usw. überwiegend dem AFB II und "Beurteile", "Beweise", "Begründe" überwiegend dem AFB III zuzuordnen (außer man hat das genau so vorab im Unterricht geübt).


    Nicht beurteilen kann ich leider, wie das bei euch in der Grundschule gesteuert wird, da hier vermutlich noch nicht so stark operationalisiert gearbeitet wird. Dennoch lässt sich vermutlich einschätzen, welche Teilaufgaben lediglich Reproduktion unmittelbar bearbeiteter Sachverhalte erfordern, bei welchen es um das Anwenden erlernter Verfahren geht und wann Transfer auf neue Situationen erforderlich ist.


    Die meisten Schulen dürften mit einem festen Notenschlüssel arbeiten, dann muss entsprechend beim Design der Arbeiten darauf geachtet werden, dass die Anforderungsbereiche in einem entsprechenden Verhältnis zu diesem Notenschlüssel stehen.

    Die Operatoren sind in Mathematik doch völliger Unfug um damit die Anforderungsbereiche zu definieren (auch wenn das jahrelang so gemacht wurde, das wird ja gerade geändert). Ich kann doch problemlos "Berechne"-Aufgaben aus AFB I-III stellen, je nachdem was ich im Unterricht geübt habe und welche Themen ich angeschnitten habe und jetzt vertiefen möchte.


    Bei uns ist die Vorgabe (fachschaftsintern) zur Punktevergabe (innerhalb der Aufgaben):
    40-50% AFB I

    30-40% AFB II

    10-15% AFB III (von den meisten Kollegen aber als <=10% umgesetzt)

    <= 10% Form und Ordnung


    und die Notengrenzen liegen bei 20/50/65/80/90% (Klasse 5+6) bzw. 20/50/62,5/75/87,5% (Klasse 7-EF) und danach gemäß Punkteschlüssel für das Abitur.

    Bundesland wäre hilfreich...in NRW wäre §18 ADO Absatz 1 Satz 1 einschlägig:

    "Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer."


    Benehmen ist ungefähr die Mitte zwischen Anhörung und Einverständnis. Du musst angehört werden und es muss versucht werden ein Einvernehmen herzustellen, aber aus sachlichen Gründen darf von deiner Meinung abgewichen werden.

    Interessant wäre doch, wo bei der normalverteilten Größe der Erwartungswert liegt und wie groß die tatsächliche Streuung ist :aufgepasst: Da einfach pauschal die 3 als Standard anzusetzen, finde ich ehrlich gesagt... nicht so optimal.

    Vermutlich handelt es sich eher um einen Leistungsquotienten mit gesetzten statistischen Kenngrößen (wie beispielsweise beim IQ). Beim IQ wird auch vorher gesagt, dass der Mittelwert 100 und die Standardabweichung 15 ist, dann werden für unterschiedliche Altersgruppen jeweils eine Normstichprobe genommen und mit den ermittelten Werten entsprechend skaliert. Das geht bei Leistung ganz genauso. Wenn du die Skala des Ministeriums nimmst, wird MW = 3 und SD = 1 gesetzt und schon haben circa 2% noch 5 Punkte und ca. 15% 4 Punkte. Rein statistisch ist das überhaupt kein Problem, die Datengrundlage ist eher problematisch...der schwammige Kriterienkatalog wurde schon angesprochen, dazu kommen dann fehlende Objektivität (evtl) und Reliabilität (ziemlich sicher) durch unterschiedliche Schulleitungen und deren Umsetzung der Kriterien und schon ist das ganze Ding auf individueller Ebene nur noch sehr fragwürdig einsetzbar...im Großen und Ganzen erreichst du damit aber das Ziel: Begrenzte Ressourcen (Beförderungsstellen) rechtssicher verteilbar machen.

    Die Logik ist, dass Leistung als messbares Kriterium in einer so großen Gruppe definitiv normalverteilt ist und man gerne erkennen möchte, wer tatsächlich gut ist und ein durchschnittlicher Lehrer eben 3 Punkte erhält. Ist natürlich furchtbar gemein, wenn man sich doch so angestrengt hat und dann wird einem gesagt, dass man für diese Anstrengung bezahlt wird und dass das die meisten anderen Lehrer auch genauso machen. Witzig ist das, wenn überhaupt, nur aufgrund der Tatsache, dass bei den Schülernoten inzwischen recht oft linksseitig vor die Wand gefahren ("Inflation" beim 1,0er Abitur) und das auch so gewünscht ist...

    Ein paar Fragen, die sich sicherlich an einigen Schulen stellt, bzw. gestellt hat:


    • Wie genau ist bei euch die IT-Administration gelöst bei Fragen zum Support mit Dienstgeräten, Passwörtern für Onlinedienste, etc.?
    • Darf der Schulleiter eine Lehrkraft anweisen (d.h. auch gegen den erklärten Willen der Lehrkraft) Teile des IT-Support zu übernehmen?
    • Bei freiwilliger Übernahme: Welche "Boni" erhalten bei euch die Lehrkräfte, die das übernehmen (Anrechnungsstunden, Beförderung, etc.)?

    Zur Schaffung einer angemessenen Transparenz erfolgt die Bewertung der schriftlichen Arbeiten kriteriengeleitet.

    Meinst du das? Gibt es für NRW eine Definition für kriteriengeleitet? Ich hab für das mündliche Abitur in Geschichte ein Bewertungsraster für mich erstellt, das definitiv kriteriengeleitet ist, das aber nicht als EWH taugen würde, weil es generell für alle mündlichen Prüfungen, unabhängig vom Thema funktioniert.

    Hallo,

    Ich habe eigentlich eine kurze und recht einfache Frage, zu der ich aber gerade keine sinnvolle Antwort finde:

    Auf welcher Rechtsgrundlage müssen Erwartungshorizonte für Klausuren und Klassenarbeiten geschrieben werden?


    Im Schulgesetz und in der APO SI kommt das Wort nicht vor und in der APO GOSt nur in Bezug auf mündliche Abiturprüfungen.

    Für nachträgliche Entschuldigungen (Krankheit, etc.) seitens der Eltern ja. Für Beurlaubungen, ärztliche Bescheinigungen, etc. nicht, weil sowieso nur der Klassenlehrer im Klassenbuch entschuldigt. In der Oberstufe wird alles auf einer Karte eingetragen, weil da die Fachlehrer mit ihren Kursbüchern sowieso keine Übersicht haben.

    Rein rechtlich ist die Schulleitung für die Befreiungen zuständig (§43 Absatz 4 SchulG und RdErl. vom 29.05.2015), diese Aufgabe wird aber für Befreiungen an einzelnen Tagen in der Regel delegiert (ansonsten wird die Schulleitung mit Terminen von Kieferorthopäden totgeschmissen). Aus den vagen Beschreibungen, kann ich jetzt nicht wirklich viel ziehen, daher ein paar Fragen:


    1.) Ist das bei euch delegiert oder geht jede Befreiung zur Schulleitung?

    2.) Wie genau ist der "verbale Angriff" abgelaufen und ist "kleinlich" die Beleidigung?

    3.) Wieso glaubst du, dass dein Test und die letzte Stunde vor einer Klassenarbeit so außergewöhnlich wichtig sind, dass der Schüler seinen Termin dafür verschieben sollte? Geht es um die Versetzung oder einen Schulabschluss?

    4.) Woher weißt du, dass es keine Rücksprache mit den Eltern gab? Für einzelne Tage regele ich sowas komplett per Mail, davon kriegen weder Schüler noch Kollegen in der Regel etwas mit.


    Das kann jetzt alles sein von "Der Kollege ist ein Idiot, hält sich nicht an schulinterne Absprachen und geht dich im Lehrerzimmer wild an" bis zu "Du nimmst dein Fach viel zu wichtig und untergräbst die Entscheidungen von Kollegen vor Schülern".

    Aufsichten sind (in NRW) in der ADO festgehalten als Dienstpflicht und selbstverständlich haben auch befristet angestellte Lehrkräfte alle Dienstpflichten zu erfüllen. Die angeordnete Mehrarbeit kann (!) ein Entfristungsgrund sein, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. Aber Mehrarbeit allein ist kein Entfristungsgrund, weil alle befristeten Arbeitsverträge (in NRW) Bezug auf die ADO und den TV-L nehmen und da steht drin was man zu tun hat als Lehrer. :)


    Wenn es einen Fall gäbe, bei dem sich jemand wegen Pausenaufsichten eingeklagt hätte, dann stünde der definitiv online.


    Quelle zur Mehrarbeit (da geht es darum, wenn die Vertretungsstunden nicht ausgeglichen werden, d.h. man arbeitet nachher tatsächlich mehr als im Vertrag steht)

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