Kris24 : von wem wurde das gesagt und was ist die Rechtsgrundlage? Das zweite ist eigentlich die viel wichtigere Frage, wenn man bedenkt, dass selbst von ministerieller Ebene (und die haben oft fähige Juristen) oft Blödsinn kommt, der von den Gerichten dann kassiert wird
Beiträge von Valerianus
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Die Befähigung zum Richteramt heißt, dass du das erste und zweite juristische Staatsexamen bestanden hast, das geht auch mit zweimal ausreichend. Für die Stelle als Richter sollte es zweimal vollbefriedigend sein. Hier sind die Anforderungen für Richter in NRW, kannst ja Mal mit der Quelle von oben vergleichen Anforderungen Richter
Es ist aber so ist übrigens schon in der Grundschule kein gutes Argument mehr. Es ging Länder, die inzwischen sogar die Anforderungen an Richter absenken, aber in der Verwaltung.
Ich hab Mal Hessen für dich herausgesucht und die wollen auch kein Prädikatsexamen, bieten dafür aber immerhin E13 als Gehalt an. Das macht niemand mit Prädikatsexamen, auch nicht als Zwischenlösung...
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Befriedigend (7-9 Punkte) ist kein Prädikat, damit wirst du als Richter oder Staatsanwalt nicht genommen. Warum sollte jemand der vollbefriedigend (10-12 Punkte) hat und damit in jedem Bundesland mit Kusshand bei der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt genommen wird, von Großkanzleien mal ganz abgesehen (aber den Lebensstil muss man wollen), seine Karrierechancen so wegwerfen und in die A-Besoldung gehen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da irgendwen für findet, wie gesagt, es können nicht einmal alle Stellen bei der Staatsanwaltschaft besetzt werden, weil es zu wenig Bewerber gibt, die die Anforderungen erfüllen...
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Juristen in der Verwaltung haben in der Regel ein Prädikatsexamen (Vollbefriedigend oder besser). Alles was drunter ist bekommt in der Regel nur befristete Verträge.
Aber an sich hast du natürlich recht. Nur weil eine Lehrkraft mit Eltern der Schule Fahrrad fährt, ist das noch lange keine schulische Veranstaltung und die Verantwortung für die Kinder liegt dabei bei den Eltern.
Juristen sind im höheren Dienst in der A-Besoldung und die Einstiegshürde ist die Befähigung zum Richteramt d.h. 1. und 2. Staatsexamen bestanden und von der Bezahlung mit Lehrern vergleichbar (Einstiegsamt A13, realistisch hat die Mehrheit in der Verwaltung zeitnah A15), Richter und Staatsanwälte im Einstiegsamt haben ein Prädikatsexamen und R1 im Einstiegsamt (mit guten Aufstiegsmöglichkeiten und selbst in R1 ist die Endbesoldung höher als in A15) und das sind die schlecht bezahlten Prädikatsjuristen, die gut bezahlten gehen in Kanzleien.
In NRW ist die Grenze in der Verwaltung 6.5 Punkte, das ist kein Prädikatsexamen (Quelle - ich hab keine Ausschreibung im Schulbereich gefunden aktuell)...
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Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das eine Schulveranstaltung sein?
Es liegt außerhalb der regulären Schulzeit, die Schule ist an der Organisation nicht beteiligt, optimalerweise steht in der Einladung noch explizit drin, dass das keine ist und Verantwortung und Aufsicht bei den Eltern bleiben.
Selbst ein Jurist, dessen Staatsexamen nur für die Bezirksregierung gereicht hat, schafft es da nicht irgendeine Verantwortung der Schule oder Lehrkraft zu konstruieren...
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Ist das hier die Bayern-Hymne? Da spricht aus meiner Sicht doch gar nix gegen, dem Text würden sicherlich mindestens 80% der wahlberechtigten Bürger zustimmen...
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Die ständige Angst kommt daher, weil Topverdiener tatsächlich das Land verlassen, weil sie international gefragt und mobil sind. Deutsche Ärzte zum Beispiel gesucht in der Schweiz, in Skandinavien, in Großbritannien, deutsche Psychologen in den Niederlanden, in der Schweiz, in Großbritannien und in Australien (die USA sind da neuerdings weggefallen, das hat aber andere Gründe). Deutsche Lehrer will keiner haben, die sind zu teuer (und studieren anderswo übrigens auch).
Wer es für eine grandiose Idee hält Ausbildungsdauern zu verkürzen, in der Erwartung, dass man dann mehr in gleicher Qualität bekommt, sollte sich einmal den Bologna-Prozess oder die Erfolgsgeschichte des G8 Gymnasiums anschauen. Man bekommt tatsächlich mehr, hauptsächlich aber einen riesengroßen Haufen Scheiße. Wir haben ein toll funktionierendes duales System und in den meisten Fällen ist ein Geselle/Techniker/Meister dem Bachelor doch meilenweit überlegen, unabhängig vom genauen Fachgebiet. Dipl-Ing. waren mal was wert, aber gibt's halt nicht mehr.

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Vermutlich ist keine Partei außer der CSU dagegen, weil die Mehrheit der arbeitenden und beitragszahlenden GKV-Mitglieder die kostenlose Mitversicherung ohnehin als ungerechte Belastung empfindet.
Verständlicherweise.
Dazu gibt es eindeutige Umfragen. Die absolute Mehrheit ist dafür das aktuelle System beizubehalten. Lasst euch doch nicht für doof verkaufen, es gibt zwei Ziele: 1.) Geld sparen 2.) mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen, damit Arbeitskräfte billiger werden
Es geht nicht darum was die Mehrheit will (in manchen Fällen auch Gott sei Dank).
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2% mehr brutto, da gibt es ja mehr Gehaltserhöhung
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Das "falsch" war auf Seph bezogen. Die Bezirksregierungen setzen leider oft darauf, dass es so viel Arbeit ist, dass keiner darauf Bock hat. Rein rechtlich ist das nicht notwendig, aber es darf gemacht werden, der Grund auf Seiten der Bezirksregierungen ist vermutlich die Vermeidung von Prozessen, die man verliert, weil man nach Aktenlage widersprochen hat, aber im Prozess dann vom Schüler auf einmal eine ordentliche Begründung nachgelegt wird.
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Das ist leider falsch. Gemäß §73 VwGO entscheidet die nächsthöhere Behörde. Du hast zwar Recht, dass sie nach Aktenlage entscheidet, aber welche Akten sie dafür haben will, ist ihre Entscheidung und sie kann auch bei offensichtlich unbegründeten Widersprüchen alle Unterlagen anfordern, einfach weil sie kann. (Sinn dahingestellt)
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Wie es bei plattyplus ist weiß ich nicht, bei mir war es so, dass für beamtenähnliche an Ersatzschulen die Öffnungsaktion nicht gilt. Durch Vorerkrankungen hat mich gar keine PKV genommen.
Falls das für irgendjemanden relevant ist: in so einem Fall einen Versicherungsberater aufsuchen, es gibt Versicherungen, die das nicht wissen oder wissentlich trotzdem machen, wir haben zwei Kolleginnen bei uns, die so trotzdem eine PKV bekommen haben...
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LBV ggf. ja, wegen des Familienzuschlags.
Beihilfe nein, wenn er selbst versichert und nicht über dich beihilfeberechtigt war.
PKV nein, da hat er ja gar keinen Vertrag.
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Was mir immer geholfen hat (Geschichte und Mathematik). Plane vom Tafelbild her. Was brauchst du um dahin zu gelangen? Und beschränke deine Planung zeitlich. 80% der Arbeit werden in 20% der Zeit erledigt. Wenn du von hinten planst, sind Sicherung und Erarbeitung trotzdem in Ordnung und der Einstieg ist dann halt manchmal "heute schauen wir, warum ausgerechnet 1871 doch ein deutscher Nationalstaat entstanden ist." und wenn das jemanden langweilt, wäre der meistens auch ansonsten gelangweilt gewesen.
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Wenn in der Zeit auch Unterricht stattfindet, ja. Der Ausgleich muss dann über Ferien und sonstige schulfreie Tage erfolgen.
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Was willst du haben? Mehr Gerichtsurteile die genau das aussagen, was hier schon wiederholt gesagt wurde?
Es gibt noch kein BVerwG Urteil und das OVG Urteil aus NRW ist bisher das einzige in zweiter Instanz. Alle sagen dasselbe: wird genauso als Täuschung behandelt wie immer
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Das wird dann relevant, wenn die Klassenarbeit wichtig für die Versetzung oder einen Abschluss ist. Dazu gibt es dann die Urteile (s.o.)
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Eigene Krankheit oder Kind krank sind selbstverständlich weiter möglich, dann ist es ja sogar ein Entgegenkommen der Schulleitung, wenn sie weiterhin ansprechbar ist, auch wenn das (aus Mitarbeitervertretungssicht) ein schlechtes Beispiel für die Kollegen setzt was erwartet wird, wenn man krank ist.
Wenn sie Teilzeit arbeitet, müsste für die (vorab bekannten) Tage an denen die Schulleitung nicht da ist, festgelegt sein, wer die Aufgaben vor Ort dann übernimmt.
Außerhalb der Kernzeit (das dürfte an den meisten Grundschulen ja von 8 bis 13 Uhr sein, es geht ja nur um Unterricht, nicht um OGS) ist Home-Office problemlos möglich.
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§30 ADO ist dein Freund und sagt, dass das ziemlich sicher nicht zulässig ist. Die Frage ist was du mit der Info machst.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein.
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Er hat nicht von allen gesprochen.
Es kann nicht für jeden Furz einen Erlass geben. KI ist neu, die dabei entstehende Täuschungshandlung und die Konsequenzen sind es aber nicht. Du musst einfach das umsetzen was es immer schon gab. Das ist völlig analog zum bisherigen Vorgehen: wenn ein schwacher Mitschüler bei einem guten abschreibt und das fällt mir erst bei der Kontrolle auf, dann darf ich das natürlich als Täuschungshandlung werten. Ich muss niemanden in flagranti erwischen oder ein "Geständnis" haben. Wer auch immer so etwas behauptet, hat schlicht keine Ahnung von Prüfungsrecht.
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