Rechtlich gibt es keinen Grund. Ihr müsst zur Arbeit.
§616 BGB ist die Rechtsgrundlage. Im TV-L und in den Beamtengesetzen der Länder wird die Lohnfortzahlung oft ausgeschlossen, aber daheim bleiben darf man natürlich trotzdem, wenn man seine Kinder betreuen muss, gibt aber halt auch kein Geld dann.
In den meisten Landesregelungen bekommt man 3-5 Tage für sonstige dringende Fälle, da dürfte das eigentlich drunter fallen.