Beiträge von Valerianus

    Es geht nicht um Strafen, es geht darum transparent zu machen was passiert, wenn man seine Hausaufgaben nicht macht oder im Unterricht beschließt nicht aufzupassen. Die Noten die dabei herum kommen sind herzlich egal, aber Schüler und Eltern haben dann einmal (mit Abstand zur Klassenarbeit, also Möglichkeit was daran zu ändern) ein klares Feedback, dass es so nicht geht

    FAFO Prinzip...

    Es gab bisher lediglich zwei Situationen in denen ich unangekündigte Tests geschrieben habe:

    1.) mehr als die Hälfte der SuS hat die Hausaufgabe nicht erledigt -> kurze Aufgaben zu den Inhalten der Hausaufgabe

    2.) die Klasse hatte in der Stunde mehrheitlich einen Vollknall, dann am Ende der Stunde kurze Aufgaben zu den Inhalten der Stunde

    Das mache ich zu Beginn des Schuljahres aber auch immer transparent, dass das meine einzigen beiden Trigger für unangekündigte Tests sind und sie es selbst in der Hand haben, ob das passiert oder nicht.

    Ich vermute mal, dass der NRW Weg immer noch zulässig ist: Keinen Test schreiben, aber einen Schüler die Hausaufgaben einfach vorstellen lassen, wenn da nix kommt, ist es halt die entsprechende Note, weil ja nicht die Hausaufgaben bewertet werden, sondern die dann häufig daraus folgende mangelhafte Leistung. Und selbstverständlich erwarte ich von Schülern, dass die erteilten Aufgaben erledigt werden, das ist einfach eine Haltungsfrage.

    Hühnersuppe (Zink) und Kamillentee (Flavonoide und ästhetische Öle) sind bei Erkältung übrigens wirksamer als die meisten gängigen Erkältungspräparate (außer denen die auch Zink und was entzündungshemmendes enthalten). Ich glaube dass das mit ein Grund für die Einschränkungen in NRW ist. Aber für Kinder wird dann doch wieder alles übernommen, sogar das Salzwasser für den Inhalator bei Bronchitis.

    Ich bin ein großer Fan von moderner Pharmazie, aber für die üblichen Feld - Wald und Wiesenkrankheiten hat sich die Menschheit über die Jahrhunderte eigentlich ganz gute Sachen ausgedacht, die tatsächlich auch in randomisierten Doppelblindstudien funktionieren.

    P.S. für traditionelle Heilmittel braucht es nur eine vereinfachte Zulassung Caro07, manches davon ist deswegen leider auch einfach unwirksamer Unsinn.

    Auch am Gymnasium hat man regelmäßig interessante Elterngespräche zum Schuljahresende, weil die nicht-Versetzung absolut überraschend kommt, obwohl es nach dem Halbjahreszeugnis Fördergespräche gab, dann vor Ostern Warnungen verschickt wurden und das Ganze auf dem Elternsprechtag und noch 2-3x per E-Mail thematisiert wurde.

    Wer überrascht sein möchte, der ist halt überrascht.

    Bei der ZP10 gibt es in NRW keine Möglichkeit einer Nachprüfung in den Fächern in denen eine Prüfung durchgeführt wurde (Mathe, Englisch, Deutsch).

    Das ist eine großartige Information, der Fall betraf bei uns letztes Jahr Latein (nur zwei mögliche Nachprüfungen, da für den EESA irrelevant). Das ändert an der maximalen Anzahl von drei aber nichts.

    Ich verstehe aber die Verwirrung, weil ich ZAP geschrieben habe. Vorher gab es die Fälle mit mehreren Nachprüfungen unter G8 halt in der EF, da hätte der Mittelstufenkoordinator aber nix mit am Hut.

    Ja, wenn du in Mathe eine Nachprüfung machst sind die Anforderungen ja unterschiedlich je nachdem ob du in die gymnasiale Oberstufe möchtest oder den MSA oder EESA. Also darfst du in der Reihenfolge ran bis du bestehst, aufgibst oder dreimal durchgefallen bist.

    Falls du weißt, dass es um Blutdruck und Blutwerte gehen wird, kannst du auch was von deinem Hausarzt mitbringen (evtl. Langzeit-EKG vorhanden?).

    Aber mach dich nicht verrückt, wenn es als Folgeuntersuchung angedacht ist, dann wird nur geschaut, ob seit der letzten Untersuchung eine deutliche Verschlechterung eingetreten ist, wenn alles gleich geblieben ist, wirst du einfach auf Lebenszeit durchgewunken.

    In der ZAP kann der Mittelstufenkoordinator aber auch viel Spaß haben, allein die Möglichkeit von drei aufeinanderfolgenden Nachprüfungen (Versetzung, MSA, EESA) bereiten höchste Freuden, wenn es mal wieder soweit ist (so oft passiert das am Gymnasium auch nicht, vor allem weil die ZAP deutlich simpler gebaut ist als reguläre Klassenarbeiten)

    Vorteil bei einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung ist auch, dass die Gerichtskosten sinken und die Verfahrensdauer massiv beschleunigt wird wenn darin Zugewinn, Unterhalt und Versorgung abschließend geregelt sind. Ihr müsst dem Notar allerdings schon sagen was genau ihr wollt, der sucht nicht das raus was für beide das Beste ist, sondern schreibt rechtlich sauber auf was ihr ihm sagt und achtet bestenfalls darauf, dass niemand sittenwidrig übervorteilt wird.

    Das kann gegengerechnet werden mithilfe der Barwerte der Anwartschaften.

    Beispiel: du hast 400€ Pension erwirtschaftet in der Zeit, Barwert von 80.000€, er 300€ Rente im Barwert von 60.000€. Dann gehen von dir 10.000€ Barwert ab, die ihm bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.

    Beides einzeln auszugleichen führt zu den von dir beschriebenen Nachteilen.

    Ich schreibe jede Woche eine Note für die Schüler auf, die für mich sichtbar mitgearbeitet haben. Alle anderen werden von mir in der Folgewoche gezielt beobachtet und ggf. auch aufgerufen, damit ich da auch eine Notengrundlage habe. Also hat jeder Schüler mindestens alle zwei Wochen eine Note da stehen.

    Zur grundsätzlichen Frage des Threads: mehr "nicht bewertbar" als "habe ich in dem Halbjahr nie gesehen" gibt es doch gar nicht, oder?

    Für NRW ist das die Rahmenmediennutzungsordnung:

    Wenn in Ausnahmesituationen, die keinen Aufschub dulden, Inhalte eines LOGINEO NRW-Postfachs für dienstliche Zwecke benötigt werden, kann der Zugriff auf das E-Mail-Postfach einer Benutzerin oder eines Benutzers auf Anweisung des oder der Vorgesetzten und nur unter Hinzuziehung eines Mitglieds des Lehrerrats bzw. der Personalvertretung im Vier -Augen-Prinzip durchgeführt werden. Der oder die Betroffene ist über den Zugriff unverzüglich zu unterrichten

    Auch dienstliche Mails dürfen dürfen nicht von der SL gelesen werden. Anlassbezogen ist das auch nicht möglich. Das geht nur mit richterlichem Beschluss.

    Dazu gibt es mit absoluter Sicherheit eine Dienstvereinbarung beim Land. Bei uns gibt es mehrere denkbare Fälle:

    - Verdacht auf übermäßige private Nutzung (Netzwerkauslastung durch einzelne Geräte zu hoch)

    - Verdacht auf Dienstvergehen/Straftat

    - Tod/schwere Krankheit des Kollegen

    -etc. (Habe die Liste nicht im Kopf)

    Keiner dieser denkbaren Fälle ist auch nur einmal vorgekommen, seit es die Dienstvereinbarung gibt...

    Rechtlich saubere Einsicht in die dienstlichen E-Mails gibt es offiziell ziemlich sicher nur in Anwesenheit des Personalrats und des Datenschutzbeauftragten. Kann jetzt nicht für das Land sprechen, aber das KDG ist nicht so weit von der DSGVO und den Vorschriften des Landes weg...

    Bei einer Examensarbeit oder Masterarbeit geht es darum, dass der Student zeigt, dass er die Fachmethodik beherrscht, das inhaltliche Thema ist ziemlich nachrangig, wenn man Glück hat darf man kleinere Studien machen, die genau ins Forschungsgebiet eines Doktoranden fallen, dann kommt man am nächsten an echte Forschung heran. Das ist übrigens völlig unabhängig davon welcher Fachbereich und wer denkt die eigene Examensarbeit sei irgendwie "mehr wert" gewesen ist hoffentlich danach gefragt worden, ob er am Lehrstuhl bleibt.

    Wenn es nämlichdarum geht etwas inhaltlich wirklich Neues zu erforschen, braucht man die Dissertation, dafür ist die da, also nervt den armen Threadersteller nicht.:zungeraus:

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