Bestellung bei einer Internetapotheke und die Einreichung bei Beihilfe und Krankenkasse

  • Vielleicht hat jemand damit Erfahrung:

    Wenn ich ein ausgedrucktes Privatrezept bekomme und den Artikel bei einer Internetapotheke bestelle, wird das überhaupt bei der Beihilfe und Krankenkasse anerkannt? Das Rezept schicke ich ja nicht an die Apotheke und somit ist nichts auf dem Rezept von der Apotheke notiert.

    Wenn ja, auf was muss ich achten?

    (Hintergrund: Ich bekomme etwas, was mir verschrieben wurde (nicht verschreibungspflichtig) nur noch im Internet, weil es in den örtlichen Apotheken und beim Hersteller nicht mehr lieferbar ist.)

    Bundesland: Bayern.

    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Du bekommst doch eine Rechnung. Die kannst Du doch dann einreichen mitsamt dem Rezept. So gehts zB auch für Brillen oder weitere Hilfsmittel. Da hab ich auch eine Rechnung bekommen, die dann zusammen mit dem Rezept oder der Verordnung eingereicht werden musste.

  • Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten kann es durchaus sein, dass Beihilfe und Versicherung die Erstattung ablehnen.
    Egal ob es die örtliche Apotheke oder die Versandapotheke verkauft.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten kann es durchaus sein, dass Beihilfe und Versicherung die Erstattung ablehnen.
    Egal ob es die örtliche Apotheke oder die Versandapotheke verkauft.

    Nicht, wenn das Medikament von Arzt oder Ärztin verordnet wurde, soweit ich weiß.

  • Nicht, wenn das Medikament von Arzt oder Ärztin verordnet wurde, soweit ich weiß.

    Doch. Bei meiner Frau und bei mir wurden schon öfter solche frei verkäuflichen Medikamente abgelehnt.
    Bei Vitamin D3 lässt sich das nur umgehen, dass man von der Tages- auf die Wochenration geht. Hier bist die Dosierung so hoch, dass eine Verschreibung notwendig ist. Wirkung ist dieselbe ;)

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  • Mir wurde letztens sogar erklärt: selbst IBU600 (verschreibungspflichtig) wird nicht erstattet, wenn es parallel zu Grippe-/Erkältungsmitteln verschrieben wird.

    Also merkt euch: geht ein zweites Mal zum Arzt, rechnet eine 2. ‚Beratung/auch telefonisch‘ oder ‚Wiederholungsrezept‘, dann klappt es.

  • Du bekommst doch eine Rechnung. Die kannst Du doch dann einreichen mitsamt dem Rezept. So gehts zB auch für Brillen oder weitere Hilfsmittel. Da hab ich auch eine Rechnung bekommen, die dann zusammen mit dem Rezept oder der Verordnung eingereicht werden musste.

    Bei einer Brille geht es auch ohne Probleme. Als ich das letzte Mal versucht habe, eine Quittung (Kassenbeleg) plus Rezept einzureichen hat die Debeka abgelehnt unter der Begründung, dass alles auf dem Rezept vermerkt werden muss und die Beihilfe hat es kulanterweise ersetzt, aber auch angemerkt, dass ich auf dem Rezept quittieren lassen muss.

    Das Rezept wurde mir vom Behandler per Foto geschickt, deswegen hatte ich kein Originalrezept. Da man fürs Einreichen so oder so einen Scan oder ein Foto braucht, meinte der Behandler, das würde so reichen.

    Das ist der Hintergrund meiner Frage. Jetzt habe ich eine ähnliche Situation. Ich bekomme eine Rechnung und habe ein Rezept, das ich einscannen werde und wo nichts darauf quittiert ist.

  • In NRW wird es nicht übernommen; auch verschreibungspflichtige Erkältungsmedikamente sind dort nicht beihilfefähig.

    In Bayern scheint es eine solche Einschränkung interessanterweise nicht zu geben. Hier müssen sie nur "apothekenpflichtig" sein und dürfen nicht von den Ausschlüssen erfasst sein (Raucherentwöhnung etc.). Hier eine Übersicht der Leistungen in Bayern: https://www.hallesche.de/beratungsblatt…yern-w611by.pdf

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBhV-18


    Ich gehe davon aus, dass es auf dem Rezept quittiert sein muss.

  • Danke k_19

    Ich habe mich im Verlauf des Threads gewundert, warum so auf dem "nicht verschreibungspflichtig" herumgeritten wird. Ich habe die Verordnung ja auf einem Rezept. Gewisse Sachen wie Vitamine, Nahrungsergänzungsmittel werden abgelehnt, aber wenn man z.B. renommierte Erkältungsmittel auf dem Rezept hat, werden diese ersetzt. Ich meine mich noch zu erinneren, dass das auch in Ba-Wü so ist. Etwas schwieriger wird es bei Apotheken, die etwas herstellen und das dann verordnet wird. Wir haben eine Spezialapotheke, aber deren Produkte brauche ich schon gar nicht einreichen, wenn ich sie verordnet bekomme.

    Bei der Beihilfe zahlen wir grundätzlich immer noch einen Eigenbetrag bei Rezepten.

    Die Vorgehensweise in NRW wundert mich schon, da hat man dann so gut wie keine Chance, pflanzliche Mittel ersetzt zu bekommen und deshalb wahrscheinlich viele - so meine Interpretation - eher auf irgendwelche chemische Sachen ausweichen, obwohl es ein pflanzliches Mittel auch getan hätte. Verschreibungspflichtige Sachen sind meistens chemische "Hämmer", wo man sich erst durch eine ganze Liste von möglichen Nebenwirkungen kämpfen muss.

  • Die Vorgehensweise in NRW wundert mich schon, da hat man dann so gut wie keine Chance, pflanzliche Mittel ersetzt zu bekommen und deshalb wahrscheinlich viele - so meine Interpretation - eher auf irgendwelche chemische Sachen ausweichen, obwohl es ein pflanzliches Mittel auch getan hätte. Verschreibungspflichtige Sachen sind meistens chemische "Hämmer", wo man sich erst durch eine ganze Liste von möglichen Nebenwirkungen kämpfen muss.

    Dir ist schon bewusst, dass ALLES Chemie ist - und pflanzliche Stoffe in der Regel ein unglaubliches Gemisch verschiedenster Chemikalien in wechselnder Dosierung darstellen? Da sind mir "chemische Hämmer", die synthetisch oder aus Pflanzen gewonnen wurden, in mehrstufigen Überprüfungsverfahren auf Nebenwirkungen und bestmögliche Dosierung getestet sind, um einiges lieber.
    Unsere Medizin hat in den vergangenen 150 Jahren durch die Pharmazie als Wissenschaft gewaltige Fortschritte gemacht. Wenn du dich mit irgendwelchen Heilpilzen therapieren möchtest, ist das deine Sache. Das muss dir jedoch die Solidargemeinschaft der Versicherten nicht finanzieren.

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  • Unsere Medizin hat in den vergangenen 150 Jahren durch die Pharmazie als Wissenschaft gewaltige Fortschritte gemacht. Wenn du dich mit irgendwelchen Heilpilzen therapieren möchtest, ist das deine Sache. Das muss dir jedoch die Solidargemeinschaft der Versicherten nicht finanzieren.

    Habe ich von Heilpilzen geschrieben? Das ist ein eigenes Thema und dies ist in der TCM verankert wie auch die Akupunktur. Sogar auch in der indischen, sprich ayurvedischen Medizin. Das ist bei uns nur in Teilen anerkannt.

    Es gibt z.B. genug Erkältungsmittel auf Pflanzenbasis (evidenzbbasiert, sonst wären sie nicht zugelassen), die von Ärzten verordnet werden, aber offensichtlich in NRW nicht ersetzt werden, wohingegen diese in Ba-Wü und Bayern anerkannt werden.

  • Hühnersuppe (Zink) und Kamillentee (Flavonoide und ästhetische Öle) sind bei Erkältung übrigens wirksamer als die meisten gängigen Erkältungspräparate (außer denen die auch Zink und was entzündungshemmendes enthalten). Ich glaube dass das mit ein Grund für die Einschränkungen in NRW ist. Aber für Kinder wird dann doch wieder alles übernommen, sogar das Salzwasser für den Inhalator bei Bronchitis.

    Ich bin ein großer Fan von moderner Pharmazie, aber für die üblichen Feld - Wald und Wiesenkrankheiten hat sich die Menschheit über die Jahrhunderte eigentlich ganz gute Sachen ausgedacht, die tatsächlich auch in randomisierten Doppelblindstudien funktionieren.

    P.S. für traditionelle Heilmittel braucht es nur eine vereinfachte Zulassung Caro07, manches davon ist deswegen leider auch einfach unwirksamer Unsinn.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Es gibt z.B. genug Erkältungsmittel auf Pflanzenbasis (evidenzbbasiert, sonst wären sie nicht zugelassen),

    Das System der "Zulassung" von Heilmitteln in Deutschland solltest du dir mal genauer zu Gemüte führen. "Naturheilmittel" und "Homöopatische Mittel" müssen kein Test- und Zulassungsverfahren wie Pharmaprodukte durchlaufen oder die Wirksamkeit dezidiert nachweisen. Das ist ein Milliardenmarkt.
    Für Arzneimittel darf nicht geworben werden. Für Heilmittel laufen die Werbespots Non-Stop.

    Kleine Zusammenfasssung durch Bing-Copilot:

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  • Ich bin ein großer Fan von moderner Pharmazie, aber für die üblichen Feld - Wald und Wiesenkrankheiten hat sich die Menschheit über die Jahrhunderte eigentlich ganz gute Sachen ausgedacht, die tatsächlich auch in randomisierten Doppelblindstudien funktionieren.

    Das bestreite ich nicht. Honig oder Fencheltee, Pfefferminz u.v.a.m. sind durchaus nützlich. Ich reagiere bei Homöopathie und Naturheilmitteln ziemlich angefasst, weil im Bekanntenkreis eine Frau an Brustkrebs gestorben ist, die sich auf Naturheilverfahren fokussiert und die "Pharma- und Schulmedizin" abgelehnt hatte.

    Eine andere Bekannte "therapiert" ihren Krebs mit chinesischen Heilpilzen - daher die Erwähnung. Sie ist zwar zum Glück auch in onkologischer Behandlung - die Wirkung zeigt. Die parallel genommenen "homöopathischen" Hilfsmittel können jedoch Kreuzwirkungen haben, die kontraproduktiv sind.
    Der menschliche Körper reagiert bereits auf minimale Dosen. Bei mir wirkt ein "chemisches" Medikament prächtig und nebenwirkungsfrei, in dem nur 5 Milligramm Wirkstoff enthalten sind.
    Natürliche Stoffe sind nicht per se ungefährlich. Einer der giftigsten "Naturstoffe" ist Aspergillus, ein Schimmelpilz. Seine Sporen enthalten das hochgiftige Aflatoxin B1, das zu den am stärksten krebserregenden Giften überhaupt zählt. Hier genügen minimale Mengen, um Lungen- und Leberkrebs auszulösen.

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  • Wolfgang Autenrieth

    Ich verstehe zwar, dass du wegen deiner Erfahrungen angefasst bist, aber ich schrieb hier nicht von dem WorstCase, sondern schwerpunktmäßig von Erkältungsmitteln. Homöopathie habe ich in keinem Wort erwähnt. Außerdem kann ich mich an kein pflanzliches Mittel erinnern, das mir verschrieben wurde, für das irgendwie Werbung gemacht wurde.

  • Der menschliche Körper reagiert bereits auf minimale Dosen. Bei mir wirkt ein "chemisches" Medikament prächtig und nebenwirkungsfrei, in dem nur 5 Milligramm Wirkstoff enthalten sind.

    5 mg Paracetamol würden bei Dir auch keine Wirkung zeigen, 5 mg Propranolol vielleicht genau richtig wirken und mit 5 mg LSD könntest Du Dich monatelang abschießen.

    Es kommt schon etwas auf den Wirkstoff an.

  • 5 mg Paracetamol würden bei Dir auch keine Wirkung zeigen, 5 mg Propranolol vielleicht genau richtig wirken und mit 5 mg LSD könntest Du Dich monatelang abschießen.

    Es kommt schon etwas auf den Wirkstoff an.

    Was ich ja damit ausgedrückt habe. Pflanzliche "Naturstoffe" enthalten mehr - oft nicht quantifizierte - Beimengungen an Chemikalien, die nicht unbedenklich sind - zumal diese in der enthaltenen Menge schwanken. Da sind mir - im medizinischen Bereich - synthetisierte, reine und auf (Neben-)Wirksamkeit geprüfte Wirkstoffe bei weitem lieber.

    BOT: Ich finde es richtig, dass nicht verschreibungspflichtige "Medikamente" von Beihilfe und Kasse nicht erstattet werden. Die Kosten dafür tragen alle durch Steuergelder und höhere Versicherungsbeiträge.
    Gut. Es gibt Ärzte, die froh sind, dass es homöopathische Mittel gibt. Die Begründung lautet: Wer zum Arzt kommt, wünscht ein Rezept, weil er sich nur dann als Patient ernst genommen fühlt. Da sind sie als Ärzte froh, dass es diese Placebos gibt und die Patienten zufrieden und "geheilt" die Praxis verlassen. :teufel:

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  • Das meistverkaufte homöopathische Mittel ist Rhus toxicodendron D6 von DHU gegen Muskelschmerzen.
    Mathematiker-Einwurf:
    Die "Potenz" D6 ist eine Verdünnung des Urstoffes im Verhältnis 1: 10⁶ - Das entspricht 1 Tropfen in einem halben Hektoliter. "Ab dieser Stufe übersteigt die Menge der Verunreinigungen im Lösungsmittel die Menge der noch vorhandenen Urtinktur." (Wikipedia). Da kann man genauso gleich Wasser aus der Leitung trinken. Das kostet nur nicht so viel. Und dieses Wasser hat eben kein "Gedächtnis" - für das man schließlich bezahlen muss, weil es durch "Schlagen" erzeugt wurde. (sic!)

    Dass ein solcher Unsinn auch noch von der Allgemeinheit bezahlt werden soll, ist unglaublich.

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