Vielleicht hat jemand damit Erfahrung:
Wenn ich ein ausgedrucktes Privatrezept bekomme und den Artikel bei einer Internetapotheke bestelle, wird das überhaupt bei der Beihilfe und Krankenkasse anerkannt? Das Rezept schicke ich ja nicht an die Apotheke und somit ist nichts auf dem Rezept von der Apotheke notiert.
Wenn ja, auf was muss ich achten?
(Hintergrund: Ich bekomme etwas, was mir verschrieben wurde (nicht verschreibungspflichtig) nur noch im Internet, weil es in den örtlichen Apotheken und beim Hersteller nicht mehr lieferbar ist.)
Bundesland: Bayern.
Vielen Dank für eure Antworten!