Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Wolfgang Autenrieth Das war bei uns Schullesestoff.

    Aus diesem Grund habe ich das gepostet. Man kann es auch als Anleitung für Präsentationen oder Projektprüfungen verwenden.
    BTW: Wer kennt noch Robert Lembke ("Was bin ich?") - von ihm stammt das schöne Bonmot: "Man kann über alles reden - nur nicht über fünf Minuten".
    BTW2: Nach diesem Prinzip funktioniert die Präsentationsmethode "Pecha Kucha".
    Der Vortrag besteht aus exakt 20 Bildern oder Folien. Jede Folie wird genau 20 Sekunden lang gezeigt. Die Präsentation dauert exakt 6 Minuten und 40 Sekunden. Die Folien enthalten keinen Text, sondern unterstützende Bilder und Grafiken.

    Diese Bürokratie gibt es nicht, das ganze Verfahren ist völlig überflüssig, wenn man es nicht aus Prinzip machen möchte.

    Arbeitnehmer können Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit einfach direkt in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und davon pauschal 20% als Kosten ansetzen, man muss lediglich wissen, wie viel man im jeweiligen Jahr überwiesen bekommen hat, das und den 20%tigen Abzug an der entsprechenden Stelle in der Steuererklärung eintragen und fertig.

    Das gilt jedoch nur, wenn man die "Werke" über einen Verlag vermarktet und Honorareinnahmen hat. Vermarktet man seine "Werke" jedoch selbst, indem man diese drucken lässt oder online als Webseite (mit Werbeeinnahmen) veröffentlicht, muss man als "Selbstverleger" eine EÜR erstellen. Falls man über KDP (Amazon) oder BoD (Books on Demand=Libri) veröffentlicht, erhält man von dort ein Honorar und hat mit dem Vertrieb nichts zu tun. Dann gilt wieder deine Aussage. Wie sich das bei Eduki verhält, entzieht sich meiner Kenntnis. Es wird wohl ähnlich wie bei KDP oder BOD laufen.

    Ob man jedoch mit dem 20%-igen Kostenabzug zufrieden ist, muss man selbst entscheiden. Das Finanzamt hatte mir z.B. Kosten für Studienreisen zu Museen wie dem Kupferstichkabinett in Dresden, Kosten für Fachbücher und für meine Webseiten als Werbungskosten anerkannt. Mann bildet sich - und ohne neue Informationen gibt es schließlich keine Neuauflage, von der auch das Finanzamt profitiert. Mit der EÜR kann ich jedenfalls meine zu versteuernden Einkünfte in diesem Bereich viel stärker senken. Das gibt mehr Netto vom Brutto - und einen Überblick, inwiefern sich der ganze Bohei überhaupt auszahlt. ;)

    Naja, diese Bürokratie schützt vor Schwarzarbeit bzw. Steuerhinterziehung, was uns als Personen, die von Steuergeldern bezahlt werden, doch eigentlich zusagen sollte :)

    Im Jahr 2025 betrug das Umsatzsteueraufkommen der BRD 310 Milliarden Euro - und war die größte Einnahmequelle. Italien hatte die elektronische Rechnungsstellung bereits vor einigen Jahren eingeführt und dadurch - weil Steuerbetrug schwerer wurde, 3% höhere Einnahmen erzielt. Das wären umgerechnet auf die BRD 9,3 Milliarden oder 9300 Millionen Euro. Das große Gejammer über die "Erschleichung von Bürgergeld" wurde wegen einem 'Schaden' von ca. 280 Millionen Euro erhoben. Womit die Dimensionen deutlich werden.

    KI-Gemini meint dazu
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    Gilt die Pflicht zurt E-Rechnung auch für Kleinunternehmer?

    Für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) muss zwischen dem Ausstellen und dem Empfangen von Rechnungen unterschieden werden:

    1. Ausstellen von Rechnungen (Ausgangsrechnungen)

    • Keine Pflicht zur E-Rechnung: Durch das Jahressteuergesetz 2024 sind Kleinunternehmer dauerhaft davon befreit, Rechnungen im strukturierten E-Rechnungs-Format (wie XRechnung oder ZUGFeRD) auszustellen.
    • Kleinunternehmer dürfen Rechnungen an Kunden weiterhin wie gewohnt als einfache PDF-Datei oder in Papierform versenden.
    • Ausnahme: Bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern (B2G – Behörden, Kommunen) verlangen die Bund- und Ländergesetze ab bestimmten Schwellenwerten (meist ab 250 Euro) meist zwingend eine E-Rechnung.

    2. Empfangen von Rechnungen (Eingangsrechnungen)

    • Pflicht seit dem 1. Januar 2025: Auch Kleinunternehmer sind verpflichtet, E-Rechnungen von Lieferanten und Geschäftspartnern empfangen, anzeigen und ordnungsgemäß verarbeiten zu können.


    • Die Rechnungen müssen zudem gemäß den GoBD für 10 Jahre revisionssicher und unverändert im Originalformat (der enthaltene XML-Datensatz) archiviert werden.

    Was bedeutet das für die Praxis?

    • Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht für die reine Anlieferung aus.
    • Zur Lesbar-Machung und GoBD-konformen Archivierung von XML-Dateien/ZUGFeRD-Dokumenten empfiehlt sich der Einsatz einer grundlegenden Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware.

    -Können E-Rechnungen (XML) auch mit herkömmlicher Office-Software (Excel/LibreOffice) gelesen und verarbeitet werden?


    Nein, eine herkömmliche Tabellenkalkulation wie Excel oder LibreOffice Calc ist dafür im Standard ungeeignet.

    Zwar lässt sich der reine Textinhalt technisch öffnen, aber in der Praxis entstehen dadurch entscheidende Hürden:

    1. Das Problem mit der Lesbarkeit

    Rein optisch sind reine E-Rechnungen im XML-Format (wie z. B. eine XRechnung) für Menschen extrem unübersichtlich.

    • Öffnet man eine .xml-Datei direkt in Excel, wird der Inhalt meist als unstrukturierter Code-Baum, als lange unleserliche Textzeile oder verstreut auf hunderte unübersichtliche Tabellenzellen importiert.
    • Ausnahme ZUGFeRD: Haben Sie eine ZUGFeRD-Rechnung erhalten, handelt es sich um ein PDF. Dieses können Sie wie gewohnt mit jedem kostenlosen PDF-Viewer (z. B. Adobe Acrobat) wie gewohnt lesen und ausdrucken.

    2. Das Problem mit der Verarbeitbarkeit

    Excel ist kein Rechnungsauswertungsprogramm.

    • Damit Excel die komplexen XML-Datenstrukturen (Syntax-Standards wie UBL oder CII) sauber in Spalten für Summen, Steuersätze und Positionen sortieren kann, müsste extrem aufwendiges XML-Mapping eingerichtet oder spezielle Makros programmiert werden.
    • Bei händischen Übertragungen entstehen schnell Fehler (z. B. fehlerhafte Formatierungen bei Datumsangaben oder Nachkommastellen).

    3. Rechtliche Hürden (GoBD)

    Selbst wenn die Daten über Umwege in Excel eingelesen werden:

    • Veränderbarkeit: Excel-Dateien sind frei bearbeitbar. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) verlangen jedoch eine revisionssichere und unveränderbare Archivierung.
    • Archivierungspflicht: Wenn eine Rechnung im XML-Format bei Ihnen eingeht, muss genau diese XML-Originaldatei unverändert für 10 Jahre archiviert werden. Ein Abspeichern im .xlsx-Format reicht steuerrechtlich nicht aus.

    Bessere und kostenlose Alternativen zur Ansicht

    Wenn Sie keine vollwertige Buchhaltungssoftware nutzen möchten, benötigen Sie für reine XML-Dateien (XRechnung) keinen Excel-Import, sondern sogenannte E-Rechnungs-Viewer:

    • Kostenlose Visualisierungstools:
      • Quba Viewer (kostenlos, Open-Source-Software für Windows/Mac/Linux) – stellt XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien als übersichtliche PDF-ähnliche Dokumente dar.
    • Freie Web-Portale:
      • Viele öffentliche Plattformen (z. B. der KoSIT-E-Rechnungs-Viewer oder Portale der Bundesländer) bieten kostenlose Ansichts-Funktionen im Browser an: XML hochladen → lesbare PDF-Ansicht erhalten.

    Empfehlung: Verwenden Sie Excel/Calc nicht als primäres Werkzeug zum Lesen oder Archivieren von E-Rechnungen. Für das reine Betrachten und Prüfen reichen kostenlose E-Rechnungs-Viewer völlig aus.

    Seit mehreren jahren veröffentliche ich ein Buch im Selbstverlag. Die Einnahmen gebe ich - als pflichtbewusster Beamter - mit der EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt als Anlage zur Einkommensteuererklärung an.

    Im Lauf der Jahre habe ich dazu eine Excel-/LibreOffice-Arbeitsmappe entwickelt, die aus verschiedenen Tabellen besteht, in der die Kapitel der EÜR abgebildet werden. Damit kann ich auch meiner Pflicht zur kontinuierlichen, zeitnahen Buchführung gerecht werden. Zum Abheften der Belege verwende ich einen Leitzordner mit Register. Die Kleber für die Beschriftung der Register sind in der letzten Tabelle der Arbeitsmappe enthalten.

    Wer Unterrichtsmaterialien für Eduki etc erstellt, kann mit dieser Tabelle seine Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen. Vielleicht entdeckt ihr in meiner Tabelle auch Ausgabenposten, die ihr bislang noch nicht auf dem Schirm hattet. Wie Jesus Christus bereits richtig bemerkt hatte: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!". Als Schwabe ergänze ich: "Aber keinen Cent mehr!" ;)

    Die Tabelle und weitere Bemerkungen zum Thema "Selbstverlag" findet ihr hier auf meiner Webseite zum Download:
    https://www.autenrieths.de/selbstverlag.html#eur

    Anmerkungen und Linktipps zum Thema Nebenbeschäftigung findet ihr hier:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

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    Eine Anmerkung, nachdem moniert wurde, dass ich immer wieder mal Links zu meinen Webseiten im LF poste:
    - Auf den Webseiten findet ihr immer die aktuelle Version von Tools und Informationsquellen - auch noch in 5 Jahren. Wenn ich eine Tabelle hier hochlade, ist diese in zwei Wochen evtl. bereits veraltet.
    - Auf meinen Webseiten befindet sich keine "Blinki-Blinki"-Werbung, sie sind kostenlos ohne Zugangsbeschränkung abrufbar und haben einen didaktischen Hintergrund.
    Ich hoffe, dass die dort enthaltenen Informationen für die Kolleginnen und Kollegen nützlich sind - aus diesem Grund wurden die Webseiten erstellt und werden von mir gepflegt.
    - Ich mache dies mit Klarnamen und offenem Visier. Wer Kritik äußern möchte, findet auf meinen Webseiten meine Mailadresse oder kann mich gerne per PN anschreiben.

    Ratschläge für einen schlechten Redner

    Fang nie mit dem Anfang an, sondern immer drei Meilen vor dem Anfang! Etwa so:
    „Meine Damen und meine Herren! Bevor ich zum Thema des heutigen Abends komme, lassen Sie mich Ihnen kurz …“

    Hier hast du schon so ziemlich alles, was einen schönen Anfang ausmacht: eine steife Anrede; der Anfang vor dem Anfang; die Ankündigung, daß und was du zu sprechen beabsichtigst, und das Wörtchen kurz. So gewinnst du im Nu die Herzen und die Ohren der Zuhörer.
    Denn das hat der Zuhörer gern: daß er deine Rede wie ein schweres Schulpensum aufbekommt; daß du mit dem drohst, was du sagen wirst, sagst und schon gesagt hast. Immer schön umständlich!

    Sprich nicht frei – das macht einen so unruhigen Eindruck. Am besten ist es: du liest deine Rede ab. Das ist sicher, zuverlässig, auch freut es jedermann, wenn der lesende Redner nach jedem viertel Satz mißtrauisch hochblickt, ob auch noch alle da sind.
    Wenn du gar nicht hören kannst, was man dir so freundlich rät und du willst durchaus und durchum frei sprechen … du Laie! Du lächerlicher Cicero! Nimm dir doch ein Beispiel an unsern professionellen Rednern, an den Reichstagsabgeordneten [324] – hast du die schon mal frei sprechen hören? Die schreiben sich sicherlich zu Hause auf, wann sie „Hört, hört!“ rufen … ja, also wenn du denn frei sprechen mußt:

    Sprich, wie du schreibst. Und ich weiß, wie du schreibst.
    Sprich mit langen, langen Sätzen – solchen, bei denen du, der du dich zu Hause, wo du ja die Ruhe, deren du so sehr benötigst, deiner Kinder ungeachtet, hast, vorbereitest, genau weißt, wie das Ende ist, die Nebensätze schön ineinandergeschachtelt, so daß der Hörer, ungeduldig auf seinem Sitz hin und her träumend, sich in einem Kolleg wähnend, in dem er früher so gern geschlummert hat, auf das Ende solcher Periode wartet … nun, ich habe dir eben ein Beispiel gegeben. So mußt du sprechen.

    Fang immer bei den alten Römern an und gib stets, wovon du auch sprichst, die geschichtlichen Hintergründe der Sache. Das ist nicht nur deutsch – das tun alle Brillenmenschen. Ich habe einmal in der Sorbonne einen chinesischen Studenten sprechen hören, der sprach glatt und gut französisch, aber er begann zu allgemeiner Freude so: „Lassen Sie mich Ihnen in aller Kürze die Entwicklungsgeschichte meiner chinesischen Heimat seit dem Jahre 2000 vor Christi Geburt …“ Er blickte ganz erstaunt auf, weil die Leute so lachten.
    So mußt du das auch machen. Du hast ganz recht: man versteht es ja sonst nicht, wer kann denn das alles verstehen, ohne die geschichtlichen Hintergründe … sehr richtig! Die Leute sind doch nicht in deinen Vortrag gekommen, um lebendiges Leben zu hören, sondern das, was sie auch in den Büchern nachschlagen können … sehr richtig! Immer gib ihm Historie, immer gib ihm.

    Kümmere dich nicht darum, ob die Wellen, die von dir ins Publikum laufen, auch zurückkommen – das sind Kinkerlitzchen. Sprich unbekümmert um die Wirkung, um die Leute, um die Luft im Saale; immer sprich, mein Guter. Gott wird es dir lohnen.

    Du mußt alles in die Nebensätze legen. Sag nie: „Die Steuern sind zu hoch.“ Das ist zu einfach. Sag: „Ich möchte zu dem, was ich soeben gesagt habe, noch kurz bemerken, daß mir die Steuern bei weitem …“ So heißt das.

    Trink den Leuten ab und zu ein Glas Wasser vor – man sieht das gerne.

    Wenn du einen Witz machst, lach vorher, damit man weiß, wo die Pointe ist.

    Eine Rede ist, wie könnte es anders sein, ein Monolog. Weil doch nur einer spricht. Du brauchst auch nach vierzehn Jahren öffentlicher Rednerei noch nicht zu wissen, daß eine Rede nicht nur ein Dialog, sondern ein Orchesterstück ist: eine stumme Masse spricht nämlich ununterbrochen mit. Und das mußt du hören. Nein, das brauchst du nicht zu hören. Sprich nur, lies nur, donnere nur, geschichtele nur.

    Zu dem, was ich soeben über die Technik der Rede gesagt habe, möchte ich noch kurz bemerken, daß viel Statistik eine Rede immer sehr hebt. Das beruhigt ungemein, und da jeder imstande ist, zehn verschiedene Zahlen mühelos zu behalten, so macht das viel Spaß.

    Kündige den Schluß deiner Rede lange vorher an, damit die Hörer vor Freude nicht einen Schlaganfall bekommen. (Paul Lindau hat einmal einen dieser gefürchteten Hochzeitstoaste so angefangen: „Ich komme zum Schluß.“) Kündige den Schluß an, und dann beginne deine Rede von vorn und rede noch eine halbe Stunde. Dies kann man mehrere Male wiederholen.

    Du mußt dir nicht nur eine Disposition machen, du mußt sie den Leuten auch vortragen – das würzt die Rede.

    Sprich nie unter anderthalb Stunden, sonst lohnt es gar nicht erst anzufangen.
    Wenn einer spricht, müssen die andern zuhören – das ist deine Gelegenheit. Mißbrauche sie.

    Ratschläge für einen guten Redner

    Hauptsätze. Hauptsätze. Hauptsätze.

    Klare Disposition im Kopf – möglichst wenig auf dem Papier.

    Tatsachen, oder Appell an das Gefühl. Schleuder oder Harfe. Ein Redner sei kein Lexikon. Das haben die Leute zu Hause.

    Der Ton einer einzelnen Sprechstimme ermüdet; sprich nie länger als vierzig Minuten. Suche keine Effekte zu erzielen, die nicht in deinem Wesen liegen. Ein Podium ist eine unbarmherzige Sache – da steht der Mensch nackter als im Sonnenbad.

    Merk Otto Brahms Spruch: Wat jestrichen is, kann nich durchfalln.

    Quelle: Kurt Tucholsky: Ratschläge für einen schlechten Redner aus: Lerne lachen ohne zu weinen.
    S. 323-326, Rowohlt, Berlin,1932 de-wikisource-org-Ratschläge für einen schlechten Redner

    Rechtschreibung vom Original belassen.

    An einem Sonntag? Das ist aber ganz ungünstig, sich am Höhepunkt des Wochenendes mit dem Thema Arbeit zu befassen, da verschiebe ich das lieber in die kommende Woche.

    Du lebst in NRW. In Sachsen-Anhalt sollten alle Demokraten den Anti-Prokrastinations-Tag beherzigen und nichts aufschieben. Es könnte sonst am Montag ein braun gefärbtes MorgenGrauen geben.
    BTW: Als "Internationaler Gedenktag" findet der Anti-Prokrastinationstag immer am 6.9. statt. Kann man sich durch die Punktsymmetrie eigentlich gut merken.

    Du schaffst es auch wirklich, in jedem Thema irgendwo einen Link zu deiner Homepage einzubauen. Auch wenn es inhaltlich gar nichts mit den Thema zu tun hat. Das ist schon eine Leistung.

    Danke. Solange es der Weiterbildung dient, immer gerne. Prokrastination hat auch positive Effekte. :aufgepasst:
    BTW: Eigentlich sollte ich 4 Festmeter Holz aufbereiten und spalten. Da prokrastiniere ich mit meiner "Oberschwabenschau". Glücklicherweise wird die "Unzuchtstrafe", die im o.g. Link genannt wird, nicht für das Posten von Informationen angewandt - und auch nicht für die dort zitierte Sage zu Dr.Faust.

    BTW: Die 5-Minuten-Regel hat ihre Tücken. Gestern Abend wollte ich nur kurz einen Fehler auf einer Webseite korrigieren. Um Mitternacht hatte ich 18 historische Ansichtskarten retuschiert und den Text redigiert. Gelernt hatte ich dabei Einiges über Unzuchtstrafen und zur Gründung eines Frauenklosters durch Franziskaner. Auch, dass über dieses Frauenkloster zahlreiche karitative Einrichtungen in Oberschwaben sowie Schulen entstanden. https://oberschwabenschau.info/landkreise-und…165-dietenheim/
    Mann lernt nie aus ;)

    Morgen, am 6.September ist "Anti-Prokrastinations-Tag"
    Schafft was weg!
    "Was du heute kannst besorgen, das verschiebe bloß auf morgen."

    Was meint die KI dazu? ;)

    Zitat

    Die 10 besten Tipps

    • Aufgaben unterteilen: Teile große und überfordernde Projekte in kleine, machbare Teilschritte auf.
    • Prioritäten setzen: Ordne deine Aufgaben, zum Beispiel mit dem Eisenhower-Prinzip, damit du weißt, was wirklich wichtig ist.
    • Ablenkungen ausschalten: Verstecke oder schalte dein Handy aus und schließe unnötige Tabs am Computer.
    • Die 5-Minute-Regel nutzen: Nimm dir vor, nur fünf Minuten an der Aufgabe zu arbeiten. Oft macht man danach ganz von alleine weiter.
    • Klarer Plan: Schreibe eine realistische To-Do-Liste und lege genau fest, wann du welche Aufgabe erledigen willst.
    • Den eigenen Biorhythmus nutzen: Finde heraus, ob du morgens (Lerche) oder abends (Eule) am konzentriertesten bist, und erledige schwierige Aufgaben in dieser Phase.
    • Unangenehmes zuerst erledigen: Bring die schwerste oder nervigste Aufgabe direkt zu Beginn des Tages hinter dich ("Eat the frog").
    • Feste Routinen schaffen: Feste Arbeits- und Pausenzeiten geben deinem Tag Struktur und erleichtern den Start.
    • Erfolge belohnen: Gönne dir nach einem erledigten Teilschritt eine kleine, bewusste Belohnung.
    • Problem akzeptieren: Sei ehrlich zu dir selbst, wenn du gerade aufschiebst, verurteile dich nicht dafür, sondern fang einfach direkt klein an.

    Aber auch als "normaler" Umsatzsteuerpflichtiger (ohne KU-Regelung) muss man doch vierteljährig seine Umsätze melden. Das hat nichts explizit mit der KU-Regelung zu tun.

    Nicht, solange du unter der Grenze von 25.000 € bleibst. Mit der KU-Regelung jedoch schon. Vermutlich muss ich nun wegen 50 Büchern, die nach Österreich verkauft werden, vierteljährlich die Umsätze melden. So geht Bürokratieabbau. Priml.

    The never ending story...

    Was hilft? Humor und Augenmaß. Und das Wissen, dass Provokationen nicht gegen die Lehrkraft als Person, sondern gegen die Rolle und als "Show" für die Klasse erfolgen.
    Soeben habe ich einen Text über "Schulstrafen älterer Zeit" in einem Text aus dem Jahr 1874 gelesen:

    Zitat

    In älterer Zeit liebte man in Schulen, so bes. in Saulgau folgendes Strafverfahren strenge zu handhaben: Auf ein 1 1/2' (Fuß) langes und ebenso breites Brettlein gehobelt malte man einen ziemlich die Fläche einnehmenden Esel. Der ward so aufgehängt, dass ihn alle Schüler sehen konnten. Unter allerlei Strafen, die man dem faulen oder unartigen Schulkinde antat, ward im Nu nach Übereinkunft des Herrn Katecheten und Lehrers das Eselanhängen oder Eselheimtragen verfügt. Sogar die Justiz übende, spöttische Mitschülerschaft begleitete den oder die Arme von der Schule bis zum Hause. Diese beschimpfende Art und Weise des Strafverfahrens hatte manches Unliebe und Unpädagogische zur Folge: Hass besonders äffisch liebender Eltern gegen den Herrn Lehrer und Abstumpfung des Ehrgefühles der Kinder.

    Eine andere Strafe war das Knien auf einem spitzigen Scheiten, d. h. auf einem schneidenden Rande des Holzes. Ein etwa 4'(Zoll) langes und 4'(Zoll) dickes Holzscheit harten Schlages auf 2 oder 3 Seiten glatt abgehobelt und scharf abgekantet, messerklingenartig. Fruchteten andere Strafen nicht, so kam diese als die wirksamste. Mehrere Stunden auf einem solchen spizigen Holze knien war furchtbar schmerzlich und des öftern geschah es, dass ein Kind blutrünstig oder unbeweglich ward und kaum mehr heimgehen konnte.
    Aus: Anton Birlinger: Aus Schwaben: Sagen, Legenden, Aberglauben, Sitten, Rechtsbräuche, Ortsneckereien, Lieder, Kinderreime - Neue Sammlung von Anton Birlinger. Wiesbaden, 1874, Seite 507,
    Link: https://books.google.de/books?id=NJBpAAAAcAAJ&pg=PA507

    Bitte nicht anwenden! Von dieser "schwarzen Pädagogik" haben wir uns zum Glück schon lange verabschiedet.

    Es gibt zahlreiche Tipps und Hinweise zur Verhaltensmodifikation, zu Schulordnungen und Klassenmanagement. Über die Jahre hinweg hatte ich mir (auch aus dem LF) einiges exzerpiert, sowie Linktipps zum Thema gesammelt. Die wichtigste Regel (für mich) war immer:
    "Sei nicht nachtragend - morgen beginnt ein neues Spiel."
    Anregungen hier:
    https://www.autenrieths.de/verhalten.html

    Möge die Macht mit dir sein :aufgepasst:

    Die Einstufung Gewerbe/Freiberufler ist meines Wissens keine Wahlmöglichkeit.

    Doch. Wenn du als "Schriftsteller/ Künstler" deine Schriften/Kunstwerke (egal welchen Umfanges) gegen Honorar an einen Verlag verkaufst, bist du freiberuflich tätig und von der Umsatzsteuer befreit. Sobald du selbst damit handelst, wirst du zum "(Klein-)Unternehmer" und bist gewerblich tätig. Bisher war dies bis zu einem Umsatz von 22.000 € nach §19 UStG gewerbesteuerfrei - also von der Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer befreit. Ab 2025 liegt der Freibetrag bei 25.000 €. Die Netto-Einnahmen müssen jedoch durch eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) als Anlage zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Neu ist ab 2025, dass man bei Verkäufen ins EU-Ausland - was bei EDUKI durchaus mit Kunden aus Österreich sein kann - über das Bundeszentralamt für Steuern eine EU-Umsatzsteuernummer für Kleinunternehmer beantragen muss. Wie bereits oben bemerkt (zitiere mich selbst):

    Zitat

    Neu ab 2025 ist, dass man sich - falls man Umsätze im EU-Ausland erzielt - beim 'Bundeszentralamt für Steuern' registrieren muss und von dort eine "Kleinunternehmer-Umsatzsteuernummer" erhält. https://online.portal.bzst.de/
    Mit Teilnahme an der EU-KU-Regel muss man vierteljährlich den Gesamtumsatz, der innerhalb der EU erwirtschaftet wurde, melden.

    Ich bin gespannt, ob wie diese Neuregelung auf EDUKI durchschlägt und Eduki derartige Verkäufe dem Finanzamt melden muss.

    • Wenn man mehrere Klassen im gleichen Fach unterrichtet, wären das bei Dir einfach mehrere "Fächer", richtig?
    • Auf der ersten Seite steht "BTW: Zeilenvorschub erfolgt bei Excel mit <strg><enter>".

      <Strg><Enter> ist bei mir "Enter und Cursor bleibt in der Zelle". <Alt><Enter> macht einen Zeilenvorschub innerhalb der Zelle. Haben wir da verschiedene Versionen?
    • Auf den Blättern "Fach n" sind die Einträge in Spalte G (Feiertagen) länger als die Spaltenbreite, die Spaltenbreite ist aber durch den Blattschutz nicht veränderbar. Auch wenn man in die Zelle klickt, kann man den über die Spaltenbreite hinausgehenden Inhalt nicht lesen, weil es eine Formel ist. Da Du den Blattschutz nicht gesperrt hast (danke) lässt sich das aber anpassen.

    Danke für die Hinweise. Ich arbeite mit LibreOfficeCalc. Da funkt wohl Microsaft mit anderen Tastenkombis und auch bei der Spaltenbreite (bzw. dem Zeilenumbruch) dazwischen. Beim selben Fach in mehreren Klassen hast du recht. Da habe ich - weil es durch Feiertage oder andere Ursachen zu Verschiebungen kommen kann, auch immer zwei Pläne zunächst per Copy-paste geplant, im Jahresverlauf dann angepasst. Den Wochenplan aus der Synopse kann man sich per Druckbereich Zuhause ans Schwarze Brett hängen. Dann weiß man, was man tut ;)

    Eine andere Sache könnte der Verkauf sein. Dazu hat Wolfgang Autenrieth ja geschrieben. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird man aber nicht durch den Verkauf Gewerbetreibender, sondern nur weil Amazon es so verlangt ... was eigentlich dann deutschem Steuerrecht entgegenläuft? Die Einstufung Gewerbe/Freiberufler ist meines Wissens keine Wahlmöglichkeit.

    Man wird als "Selbstverleger" zum Gewerbe treibenden, sobald man als Verleger nicht mehr ausschließlich eigene Materialien drucken lässt und verkauft. Oder, weil ein amerikanischer Konzern das deutsche Recht nicht kennt und einen Shop auf Marketplace von einem Gewerbeschein abhängig macht.

    BTW: Ich habe mich schon lange vom Amazon Marketplace verabschiedet. Das kostet zwar Umsatz - aber diese Krake, die unseren Buchhandel zerstört, muss ich nicht durch Provisionen unterstützen. Funfact: Nachdem ich dort ausgestiegen war, wird mein Buch auf Marketplace (als gebrauchtes Exemplar) für 189,98 € angeboten... :autsch: Buchhandelspreis druckfrisch ist 36,90 €

    Gelernt habe ich außerdem, dass am 2.10. der Nationaltag der Reinigungskräfte ist - werde ich mir merken! 👍️

    Den habe ich sehr bewusst mit aufgenommen. An der Schule gibt es eine Reihenfolge der Beschäftigten, die uns als Lehrkräfte unterstützen - und eine gute Beziehung zu ihnen viel wichtiger ist, als zur Schulleitung:
    - Schulsekretärin
    - Hausmeister
    - Reinigungskräfte

    Hier diesen Tag für eine Würdigung zu verwenden, sollte Standard sein - durch eine kleine Aufmerksamkeit oder durch ein (von den Schülern) vorgereinigtes Zimmer. Meist haben die Reinigungskräfte feste Zeitvorgaben. Vor Kurzem hatte ich mit einem Mann gesprochen, der als Kranführer arbeitslos wurde und dann 8 Jahre lang als Reinigungskraft an einer Schule tätig war. Bezahlt wurden 8 Stunden. Mit seinem Pensum war er jedoch oft erst abends nach 22 Uhr fertig (bei Beginn um 13 Uhr nach Schulschluss)
    Feiert die Unsichtbaren!

    Darf ich Mal fragen wie lange Du daran gesessen hast?

    Knapp 20 Jahre.
    Manches wächst und gedeiht und ufert aus ;)
    Als Hauptschullehrer, Klassenlehrer und Fachlehrer für EDV, Wirtschaftslehre, Technik und Kunsterziehung, sowie AGs habe ich in manchen Schuljahren einige Fächer und Klassen unterrichtet. Vorteil des Klassenlehrers: Man kann eigenständig Blockunterricht planen. Da gab's dann 5 Wochen lang jede Woche 4 Stunden Biologie, dafür im nächsten Block 5 Wochen lang 4 Stunden Geografie. Um den Überblick zu behalten, hatte ich dieses System entwickelt, weil ich im Deutsch- und Englischunterricht dann ebenfalls passende Themen eingefügt habe. Falls es passend war, sogar in Mathe, Kunst und Technik.

    Das wäre aber sehr blöd, in diesem Falle bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Ganz unabhängig vom Schulrecht.

    ... und das ist (aus eigener Erfahrung) recht "interessant". Zitiere mich mal selbst:

    Zitat

    Solange man als Verleger nur die eigenen Bücher vertreibt, braucht es (eigentlich) keine Gewerbeanmeldung. Man agiert als freiberuflicher Kleinunternehmer, der nicht der Gewerbepflicht unterliegt (und damit auch nicht der Gewerbesteuer). Es liegt im Wesen der Schriftstellerei, dass das eigene Werk an die Öffentlichkeit soll. Dasselbe gilt für Künstler. Auch diese müssen kein Gewerbe anmelden, um ihre Bilder zu verkaufen. Als Schriftsteller zählt man zur Gruppe der "Freien Berufe" wie Arzt, Architekt, Heilpraktiker, ... siehe ➜ de-wikipedia-org-Freier_Beruf_(Deutschland)
    Die "Kleinunternehmer-Regelung" bedeutet: Man ist nicht umsatzsteuerpflichtig - darf jedoch den Abnehmern auch keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Rechnung stellen. Zum 1.1.2025 traten Änderungen für Kleinunternehmer in Kraft. Die Umsatzgrenze liegt nun bei 25.000 Euro netto im Vorjahr, und bei Überschreiten von 100.000 Euro im laufenden Jahr erfolgt ein sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung.

    Neu ab 2025 ist, dass man sich - falls man Umsätze im EU-Ausland erzielt - beim 'Bundeszentralamt für Steuern' registrieren muss und von dort eine "Kleinunternehmer-Umsatzsteuernummer" erhält. https://online.portal.bzst.de/
    Mit Teilnahme an der EU-KU-Regel muss man vierteljährlich den Gesamtumsatz, der innerhalb der EU erwirtschaftet wurde, melden.

    Sobald man jedoch sein Buch auf Amazon-Marketplace verkaufen möchte, verlangt Amazon die Kopie der Gewerbeanmeldung - so war es mir ergangen. Außerdem benötigt man für Amazon vom Finanzamt eine Bescheinigung nach §22f, Abs. 1 Satz 2 UStG. Damit ist man als Kleinunternehmer beim Finanzamt registriert und wird zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung aufgefordert. Durch die Gewerbeanmeldung erhält man zudem bald danach Post von der Industrie- und Handelskammer, in der man automatisch beitragspflichtiges Zwangsmitglied wird. Ebenfalls wird man Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft, die wissen möchte, wie viele (geschlechtsgetrennte) Toiletten sich am Firmensitz befinden, wer Sicherheitsbeauftragter ist und wie hoch der Umsatz ist, damit der Beitrag berechnet werden kann. Sic! Es hat mich mehrere Schreiben und Telefonate gekostet, diese Kosten abzuwehren. Die Beiträge werden nämlich erst fällig, sobald man über die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer kommt.
    Quelle: https://www.autenrieths.de/selbstverlag.html#Finanzen

    Da hat man zu tun. Da bei mir immer wieder Bestellungen aus dem deutschsprachigen Ausland (AT, LUX, CH, FL) eintrudeln, darf ich mich nun um die EU-KU-Regel kümmern. Es bleibt spannend. :autsch:

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