Trotzdem finde ich, dass es einen großen Unterschied macht, ob eine Lehrkraft in der Freizeit eine App programmiert und damit pro Monat 50 € verdient oder ob eine Lehrkraft mit einer selbstprogrammierten App 20.000 € pro Monat verdient.
Man kann hier ähnlich argumentieren wie bei künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit. Beide sind als freiberufliche Tätigkeiten genehmigungsfrei. Es ist jedoch JEDE Nebentätigkeit auf dem Dienstweg anmeldepflichtig.
Es ist ja vom Zeitaufwand durchaus ein Unterschied, ob man nebenberuflich pro Monat 20.000 selbst gebastelte Winkekatzen verkauft oder mit einem Buch, das man mal in der Freizeit geschrieben hat im Monat 20.000 € Zusatzverdienst erwirtschaftet. Das Buch (oder auch ein Gemälde) könnte auf dem Flohmarkt schließlich auch nur 10 € bringen.
Hauptaspekt der Nebentätigkeit ist der Zeitaufwand. Als hauptamtliche Lehrkraft hat man seine gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zu widmen - und sich in der Freizeit der Erholung.
Einige Verordnungen und Kommentare zum Thema hab' ich hier gesammelt - weil mich das Thema ebenfalls tangiert:
https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob