Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Das ist in dieser pauschalen Form Quatsch und ich hoffe, du weißt das. Man klärt einfach direkt mit der Notrufzentrale die beobachteten Symptome ab. Diese können dann genauer einschätzen, ob ein RTW geschickt wird oder nicht. Im Zweifelsfall schicken sie einen und genau in dieser Art von Zweifelsfällen liegt auch kein Missbrauch des Notrufs vor.

    Das kann ich jedoch nur, wenn ich im Klassenzimmer mein privates Handy einsetze. Als der Vorfall passiert ist, gab es noch nicht in jeder Hosentasche ein Handy. Damals habe ich einen Schüler ins Sekretariat geschickt, und mitgeteilt, dass ein epileptischer Anfall vorliegt.

    Naja, die Überlegenheit der Weißen gegenüber Nicht-Weißen ist älter als das. Das finden wir ja auch schon im 15. Jh., also unmittelbar nach der Entdeckung der neuen Welt. Das war ja ein immerwährender Kreislauf aus "Wir sind überlegen, also herrschen wir über sie" und "wie herrschen über sie, also müssen wir überlegen sein."

    Nun - das ist auch die "Überlegenheit" gegenüber den Juden und Menschen anderer Meinung. Ich befasse mich momentan mit Kunst- und Kirchengeschichte des 15. und 16. Jahrhunderts. Da lernt man viel über die Kirche, die Hexenverbrennungen und über den Umgang mit der jüdisch gläubigen Bevölkerung.

    bei mir startet in 1 Woche das Referendariat für die Fächerkombination Mathe/Physik


    Ein Tipp:
    Hier im Forum tummeln sich Kollegen, die in der Grundschule Klasse 1 unterrichten bis zu KuK, die Azubis in der Berufsschule begleiten.
    Damit du auf deinen Unterricht und deine Schulart bezogene, passende Hinweise bekommst, solltest du dein Profil durch Bundesland und Schulart ergänzen. Die Angabe vom Bundesland ist wegen der unterschiedlichen Lehrpläne und Vorgaben hilfreich.

    Gestern Abend hat Hape Kerkeling bei Maischberger eine schöne Metapher verwendet:


    Kerkeling kritisierte die Klassifizierung, die AfD sei nur "in Teilen rechtsradikal": "Welcher Idiot ist Mitglied in einer Partei, die teilweise rechtsradikal ist? Das kann kein wirklicher Demokrat sein." Dafür nutzte er auch eine drastische Metapher: "Wenn ich ein Glas Wasser habe und ein bisschen Kloakenwasser reintue, dann ist das ganze Glas ungenießbar. Das kann ich wegschütten."


    .... Er möge doch bitte einfach das Verhalten beschreiben, das er damit gemeint hat, dann wäre das geklärt und dann könnte man den Schlussstrich ziehen. ...

    Wie oft muss ich dich auf meine Erläuterung in #158 noch hinweisen? Ich frage besser nicht, was für dich daran nicht verständlich ist. Mehr ist nicht. Und wird nicht sein. Für deine Phantasie muss ich mich nicht entschuldigen.

    Ich fände es an der Stelle angebracht, einen Schlussstrich zu ziehen und zur durchaus interessanten Ausgangsfrage zurückzukehren.

    Mir war entgangen, dass die Katholische Kirche sich eine "Neue Grundordnung im Arbeitsrecht" gegeben hat, die im Bistum Freiburg zum 3. April 2023 in Kraft gesetzt wurde. Die Grundordnung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und der AN hat sich darauf zu verpflichten. Ob die anderen Bistümer die Neuregelung ebenfalls schon in Kraft gesetzt haben, ist mir nicht bekannt.
    Den Mitarbeitervertretungen im Bistum Freiburg wurde die neue Ordnung mit Stand vom 18.01.2024 bekannt gemacht.

    Bis dahin galt, dass Arbeitnehmer in der katholischen Kirche bei einem Verstoß gegen die Grundordnung die Kündigung drohte - oder bei Verdacht auch keine Einstellung erfolgte. Das Arbeitsrecht in der Katholischen Kirche ist vom Allgemeinen Arbeitsrecht entkoppelt, normale Arbeitnehmerrechte - wie auch das Betriebsverfassungsgesetz - gelten im Kirchenbereich nicht. Es gibt keinen Betriebsrat, sondern "Mitarbeitervertretungen", deren Befugnisse nicht mit dem Betriebsverfassungsgesetz übereinstimmen. Es gilt auch kein Tarifvertrag, sondern der AVR. Ein Streikrecht ist ausgeschlossen. Löhne werden "im gegenseitigen Einvernehmen" im AVR festgelegt.


    Der TE kann darauf hoffen, dass die Schule, an der er sich bewirbt, von den neuen Regeln Kenntnis erhalten hat - und sich nicht darüber hinwegsetzt.

    Die Neuregelung formuliert deutlich, worin meine Bedenken bestanden haben:


    Nochmal zur Monstranz - nachdem der Begriff wohl falsch interpretiert wird.

    In der katholischen Kirche musste man als kirchlicher Arbeitnehmer seine Homosexualität verstecken. Wer sie offen gelebt hat, musste - auch noch bis ins 21.Jahrhundert - mit einer Kündigung rechnen, wie auch in dem Brief des Bischofs von Essen sehr deutlich formuliert wird.

    In unserer Gegend wird die "Monstranz" bei Prozessionen als Zeichen des Glaubens offen gezeigt. Divers lebende Menschen durften ihre sexuelle Orientierung (als kirchliche Arbeitnehmer) nicht offen zeigen.

    <edit - nach Hinweis des Moderators>
    Mein Hinweis auf die Grundordnung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche war aus dem Wissen aus meiner Tätigkeit erfolgt.
    Die Grundordnung des Arbeitsrechts wurde endlich!! im Jahr 2023 reformiert - was mir entgangen war. Seitdem dürfen die sexuelle Orientierung und persönlichen Lebensumstände nicht mehr als Kündigungsgrund verwendet werden. Ob sich das in den eineinhalb Jahren jedoch überall herumgesprochen hat, darf man - wie man an mir sieht - durchaus bezweifelt werden. </edit>

    IMHO war aber früher eine zivile Wiederheirat nach der Scheidung von der Kirche als Arbeitgeber arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Die reine Trennung reichte nicht, da auch nach einer Trennung aus kirchlicher Sicht die Ehe noch Bestand hatte.

    Im Prinzip hast du Recht - jedoch nur, solange man/frau wie ein Mönch/Nonne lebte. Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft wäre ein Kündigungsgrund gewesen - auch ohne Trauung. Man glaubt es kaum - aber das galt noch 23 Jahre lang auch noch im 21. Jahrhundert.

    Korrektur:

    Die Neue Grundordnung wurde - endlich! -zum 03.04.2023 in Kraft gesetzt.

    Daher sind die von mir geäußerten Befürchtungen - sofern sich alle an die neue Regelung halten - obsolet.


    Ich versuche nicht zu provozieren, sondern zu verstehen.

    Nun - dann will ich das mal so verstehen.

    Zurück zum Anfang:
    Ich habe 10 Jahre an einer katholischen (Heim-)Schule ESE gearbeitet. Stellvertretende SL war eine Ordensschwester. Im angeschlossenen Heim wurden die Kinder von Ordensschwestern und Sozialarbeitern betreut. Der Heimleiter war katholischer Pfarrer.
    Hätte ich mich scheiden lassen, wäre mir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gekündigt worden, da dies gegen die vertraglich vereinbarte "Grundordnung" verstößt.
    Ein offener Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung hätte dasselbe bewirkt. Da ist eine derartige Einrichtung SEHR prüde und rigide.
    Mehr wollte ich nicht ausdrücken. Der Begriff "Monstranz" war eine spontane, rhetorische Wortwahl aus diesem kirchlichen Zusammenhang, mehr nicht.
    Als jemand, der eigene Erfahrungen in dem Bereich besitzt, für den sich der TE interessiert, habe ich diese formuliert.
    Verstanden?

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